Innerhalb vierzehn Tagen 135 Verurteilungen zu 80 Jahren Gefängnis, 180 Jahren Zuchthaus 14 Todesurteile.
" Immer wieder ergibt sich die Notwendigkeit des Zusammentrittes des Braunschweiger Sondergerichtes, weil sich noch viele Menschen in Deutschland nicht mit der Neuordnung des Reiches abfinden können. Solange noch solche Feinde des Volkes die Ruhe und Ordnung im Reich stören, solange werden die Sondergerichte diese Menschen aburteilen müssen. Daß im Laufe der Zeit die Strafen an Härte zunehmen müssen, bedarf weiter keiner Begründung. Die Strafen müssen abschreckend wirken, eher können Verleumdung und Terror nicht ausgerottet werden."
So leitet das Braunschweiger Faschistenorgan seine Berichte über das grauenhafte Wüten der Justizbestie ein. Nachstehend veröffentlichen wir einen Auszug aus diesen Berichten von vierzehn Tagen. Multipliziert man diesen Auszug mit den tausenden in Deutschland erscheinenden Zeitungen, so erhält man ein Gesamtbild, das die wahre Lage in Deutschland zeigt: Der 28jährige Bürstenmacher Willi Kolros aus Wolfen büttel hat gesagt, Hitler wäre eigentlich ein Ausländer, da er in der Tschechoslowakei geboren sei. Der Staatsanwalt bezeichnete diese Aeußerung als„ niederträchtig und schmutzig", so daß Milde nicht am Plaze sei. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und drei Monaten. Das Gericht verhängte diese Strafe.
Der 37jährige Arbeiter Gustav Häußler aus Gliesmarode hatte einige Sprengkapseln im Besitz, die er am 29. März wegwarf, um sie loszuwerden. Er erhielt ein Jahr und sechs Monate Zuchthaus und Polizeiaufsicht.
Wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung, die am 14. März stattgefunden hatte, wurden der Arbeiter Franz Klomberg zu acht Monaten, der Schlosser Otto Kallmeier zu acht Monaten, der Arbeiter Paul Baber zu sechs Monaten, die Ehefrau Hedwig Winnig, der Schmied Richard Bendler, die Ehefrau Marie Wohlfahrt, der Bergmann Konrad Rapp, der Schlosser Wilhelm Kipper, der Schmied Ernst Skrypzak, der Kutscher Bernhard Wiefert, der Schmied Karl Menge und der Arbeiter Ernst Nilson zu je sechs Monaten, der Schmied Wilhelm Wilsenack zu acht Monaten und der Schlosser Josef Bernhard zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Alle Verurteilten stammen aus Blankenburg am Harz .
Außerdem wurden die oben Genannten Baber, Klomberg, Kipper, Wohlfahrt und Strug in einer zweiten Verhandlung wegen Verbreitung von Flugschriften verurteilt, die sich mit der Reichstagsbrandstiftung beschäftigten. Das Gericht verurteilte wegen Vorbereitung zum Hochverrat" Baber zu zwei Jahren und drei Monaten, Klomberg, Ripper und Frau Wohlfahrt zu je zwei Jahren, und Struzz zu einem Jahre und sechs Monaten Gefängnis. Wegen des gleichen Delifts wurden der Zimmerpolier Hugo Oschmann und der Maschinenformer Otto Eizze zu einem Jahr sechs Monaten, die Ehefrau Frieda Kallmeier und die Ehefrau Auguste Struß zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
Mittwoch, den 26. Juli, wurde in Braunschweig gegen achtzehn Arbeiter verhandelt, die nach langem Verhör gestanden, gegen die Regierung gerichtete Druckschriften ge= lesen und nach Kenntnisnahme verbrannt zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu Gefängnisstrafen von sechs Wochen bis zu einem Jahre und sieben Monaten.
Freitag darauf hatten sich acht Arbeiter wegen Verbreitung von Flugschriften zu verantworten. Sie wurden zu Ge= fängnisstrafen von sechs Wochen bis zu zehn
Monaten verurteilt.
Am nächsten Tage standen vier Arbeiter, unter ihnen zwei Frauen, vor demselben Gericht. Einer der Angeklagten erhielt vier Jahre und sechs Monate, die beiden Frauen je sechs Wochen und der vierte Angeklagte vier Monate Gefängnis. Die Verurteilung erfolgte ebenfalls wegen Verurteilung von Flugschriften.
Einen Tag später wurden aus dem gleichen Grund ein Arbeiter zu fünf und einer zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Der 38jährige Metallschleifer Franz Reinecke soll gesagt haben, in Hannover seien tausend Mann in Streif getreten.
..Fröhlich Pfalz"
Wie die SA. hauste
Erst jetzt wird uns folgender Fall aus der bes kannt. Wir veröffentlichen ihn ohne Ortsangabe. Ort und Namen sind uns aber bekannt:
In der Nacht vom 25. zum 26. Juni wurden sich nach reichlicher Einnahme alkoholischer Getränke 10 bis 15 uniformierte SA.- Leute selbstverständlich schwerbewaffnet- ihrer Staatsgewalt" bewußt und beschlossen, wieder einmal aktiv" zu werden. Sie drangen bei fünf Familien, deren Väter als Republikaner verschrien waren, des Nachts um
einhalb drei Uhr in die Wohnungen, um dieje Staats
feinde" wieder einmal zu verhaften.
In einem Hause schlugen sie im Schlafzimmer eines Mädchens die Fensterscheiben ein, daß die Glassplitter bis in das nächste Zimmer flogen, randalierten mit Gummifnüppeln und dergleichen an der Haustür und versuchten einzudringen. Das Mädchen flüchtete durch ein anderes Fenster auf die Straße, wo sie um Hilfe und nach der Polizei schrie. Die SA.- Leute bedrohten sie mit den Gummiknüppeln und brüllten:„ Wir sind selbst Polizei!"
Ein Mitbewohner dieses Hauses, durch den Lärm aus dem Schlafe geweckt, tam und fragte, was los set. Unter ständis
Der Angeklagte bestritt diese Aeußerung. Der Staatsanwalt beantragte trotzdem eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da dem Angeflagten zuzu trauen sei, daß er diese Aeußerung getan habe, um die nationale Regierung in Mißkredit zu bringen. Das Braunschweiger Sondergericht fällte dieses Urteil mit der Begründung, daß alles getan werden müsse, um der nationalen Regierung das unbedingt notwendige Vertrauen zu schaffen.
Der 33jährige Arbeiter Paul Fröhlich hat sich am 20. Mai mit Bekannten über den Reichstagsbrand unterhalten. Er meinte, daß der wirkliche Täter sicherlich eine Belohnung erhalten habe oder erhalten werde. Das Gericht kam zu dem scharfsinnigen Schluß, daß der Angeklagte damit nur Angehörige der NSDAP . gemeint haben konnte. Es verurteilte Fröhlich zu einer Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren.
Der 52jährige Büroangestellte Albert Rothe hatte geäußert, die Regierung Hitler käme bald in große Schwierigkeiten. In einem astrologischen Kalender habe gestanden, daß das jetzige System an diesen Schwierigkeiten zugrunde gehen würde. Er mußte seinen Glauben an die Astrologie mit einem Jahr und neun Monaten Gefängnis büßen.
Die Witwe Berta Mente aus Blankenburg hatte in„ vertrautem" Kreise davon erzählt, daß Deutschland sechs Milliarden neuer Schulden gemacht habe. Die bedauernswerte alte Frau muß für diese Mitteilung. auf drei Monate ins Gefängnis.
Der 54 Jahre alte Maurer Adolf Otte aus Wolfenbüttel hat über die Rundfunkrede Hitlers mißgünstige Bemerfungen" gemacht. Dafür verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr Gefängnis.
Die jugendlichen Arbeiter Frizz Dietrich, Franz Hahn, Heinz Timpe, Walter Brudert, Gustav Sippelt, Gustav Haupt, Helmut Pape, Hermann Schnele, Walter Bley, Rudi Dörges und Sophie Pläß aus Braunschweig haben an Zäunen und Häusern Inschriften angebracht, die sich gegen die Nationalsozialisten richteten. Der älteste Angeklagte zählt 23 Jahre, die drei jüngsten weniger als 18 Jahre. Drei Angeklagte erhielten ein Jahr und drei Monate, einer fünf Monate und alle übrigen ein Jahr Gefängnis.
Der Gausekretär des Reichsbanners in Braunschweig , Ernst Lehnig , war von SA.- Leuten verhaftet worden und versuchte zu fliehen. Deshalb wurde er zu se ch 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Vier jüdische Einwohner, die versuchten, Lehnich bei seiner Flucht behilflich zu sein, verurteilte man zu Gefängnisstrafen von zwei bis sieben Monaten.
Neun Arbeiter einer braunschweigischen Maschinenfabrik ( Miag) hatten marxistische Flugschriften in ihrem Besitz. Der Staatsanwalt beantragte aus erzieherischen Gründen Ge= fängnisstrafen von einem bis zu vier Monaten. Das Gericht fällte die gewünschten Urteile.
In dem Dorfe Lutter am Barenberg wollte die SA, im März auf einem fremden Grundstück eine Hakenkreuzfahne hissen. Der auf diesem Grundstück wohnende Arbeiter Wilhelm Gintrowski„ benahm sich gegenüber den Nationalsozialisten herausfordernd. Er hatte dabei die Hände in den Taschen, was darauf schließen ließ, daß er eine Waffe bei sich trug". Die SA.- Leute versuchten nun, ihn in ihre Gewalt zu bekommen, aber Gintrowski wehrte sich. Sein Großvater und seine Frau Marie Gintrowski halfen ihm bei der Gegenwehr. Gintrowski wurde zu sieben Monaten, sein alter Großvater ebenfalls zu sieben Monaten und Marie Gintrowski zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
In Osterode am Harz wurden die Arbeiter Däcke und Treichel sowie weitere vier Arbeiter wegen„ Verbreitung hochverräterischer Schriften" zu Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verurteilt.
In Halberstadt erhielt der Arbeiter Wilhelm Franke wegen Verbreitung einer margistischen Druckschrift drei Monate Gefängnis.
In Göttingen wurden sieben Marxisten wegen Herstellung von Druckschriften verurteilt. Zwei der Angeklagten erhielten je anderthalb Jahre, drei je ein Jahr und 3wei je zehn Monate Gefängnis.
Die Beleidigung des früheren Reichsministers Hugenberg ist etwas billiger geworden. Der Tischlergehilfe Ernst Meschkat war von einem Schöffengericht in Ostpreußen wegen dieses Delikts zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Da es sich noch um das Urteil eines ordent
lichen Gerichtes handelte, konnte Meschkat die Berufungsinstanz anrufen. Diese setzte das Urteil um zwei Monate herab. Es lautet jetzt auf drei Monate und zwei Wochen.
In Düsseldorf geriet ein Arbeiter mit einem Nationalsozialist ins Handgemenge. Der Arbeiter erhielt zwet Jahre Gefängnis.
Der jüdische Kaufmann Benno Bonnen aus Wilhelms haven hatte in einem Gespräch am 31. März geäußert, in Deutschland würden die Juden nicht gut behandelt. Der Staatsanwalt beantragte für diese Greuelpropaganda eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und sechs Monaten. Das Gericht in Wilhelmshaven verhängte eine Strafe von vier Monaten.
Der schweizerische Staatsangehörige Zollsekretär Imesch wurde in Erzingen in Baden wegen Beleidigung der Reichsregierung verhaftet und zu fünf Wochen Gefängnis verurteilt.
In die gleiche Zeit fallen in demselben Blatt folgende Meldungen:
Leipzig . Sechs aus Hamburg , Kiel und Stralsund stammende Angeklagten wurden wegen„ Verrats mili tärischer Geheimnisse" zu 3 uchthausstrafen von vier bis fünfzehn Jahren verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es ausdrücklich:" Wäre bei der Begehung der Straftaten bereits die Verordnung vom 28. Februar in Kraft gewesen, so wären die Angeklagten nicht so billig davongefommen."
Dessau . Die Arbeiter Hans, Thalmann und Bieser wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes, begangen an einem SA.. Mann, auf Antrag des Staatsanwaltes zum Tode ver urteilt.
Köln . Die Arbeiter Hamacher, Waser, Willms, Horsch, Moriz, Engel, Nieswand, Mundorf und Haase hatten an einer Schlägerei zwischen Arbeitern und Nazi teilgenommen. Bei dieser Schlägerei kamen zwei SA.- Leute ums Leben. Nieswand, Mundorf und Haase erhielten je fünfzehn Jahre Zuchthaus. Hamacher, Wafer Willms, Horsch, Moriz und Engel wurden zum Tode verurteilt.
Berlin . Der Arbeiter Fölz und der Werkzeugmacher Sczrody waren an einer politischen Schlägerei in Lichtenberg beteiligt, bei der ein SA.- Mann getötet wurde. Beide wurden zum Tode verurteilt. In dem gleichen Prozeß erhielten der Arbeiter Jankowiak und der Arbeiter Krause je sechs Monate, die Ehefrau Kohl drei Monate Ge= fängnis.
Bamberg . Der 22jährige Dienstknecht Schriefer wurde angeklagt, einen SA.- Mann ermordet zu haben. Das Urteil lautete auf Todesstrafe.
Harburg- Wilhelmsburg . Am 81. Januar hatte eine schwere Schlägerei zwischen Stahlhelmern und Arbeitern stattgefunden, bei der auch geschossen wurde, aber niemand ums Leben kam. Das Sondergericht verurteilte nunmehr den Bäcker Eduard Hoze zu neun Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust und den Arbeiter Richard Trampenau zum Tode.
Breslau . Das hiesige Sondergericht verhandelt gegen neun Angeklagte, die nicht der NSDAP . angehören, wegen Streng stoffvergehens. Zwei Angeklagten erhielten je zehn Jahre Zuchthaus und Ehrverlust, ein Angeklagter sieben Jahre, ein weiterer sechs Jahre und die drei letzten je fünf Jahre 3uchthaus und Ehrverlust.
Darmstadt . Vor dem Sondergericht stand eine Schlägerei zur Verhandlung, in deren Verlauf ein Hitler- Junge er stochen worden war. Es wurden verurteilt: der Arbeiter. Büchler zum Tode und Ehrverlust auf Lebenszeit, sein Vater zu zehn Jahren Zuchthaus, drei weitere Angeflagte zu vier bis sieben Jahren Zuchthaus und die beiden letzten zu schweren Gefängnisstrafen.
Dieser erschütternde Ausschnitt aus der nazideutschen Rechtspflege soll nicht abgeschlossen werden, ohne daß die Namen der für diese Schande Verantwortlichen gebrandmarkt werden. Zu ihnen gehören die Braunschweiger Richter und Staatsanwälte:
Senatspräsident Dr. Herbst, Assessor Dr. Seidler, Oberstaatsanwalt Dr. Rasche, Staatsanwalt Dr. Se ele= meter, Landgerichtsrat Dr. Spörr, Landgerichtsdiref= tor Dr. Müller, Landgerichtsrat Dr. v. Griesbach, Landgerichtsrat Dr. Eilers, Amtsgerichtsrat Dr. Borlob. Man wird sich alle merken, die jetzt bluttriefendes ,, Recht" sprechen und über die einmal das Urteil gesprochen werden wird.
gen Bedrohungen wurde er gezwungen, sich anzuziehen und Nur Barbaren...
mußte mit den braunen Bestien mitgehen.
Weitere vier Personen wurden ebenfalls von dem betuntenen Haufen festgenommen" und fürchterlich mißhandelt. Vier Personen kamen noch in der Nacht ins Krankenhaus. Einer der Mißhandelten wird nie wieder gesund werden. weil ihm bei der Prügelung das Rückenmark verletzt worden ist. Ein anderer hat sechs Löcher im Kopf. Auch er ist noch nicht genesen. Ein weiterer Verletzter, ein jüdischer Rechtsanwalt, wurde unter großem Gebrüll ständig auf die Geschlechtsteile geschlagen.
Ein untadeliger Mann Luppe wird unter Anklage gestellt
Nürnberg , den 18. August 1933. In dem Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister a. D. Dr. Hermann Luppe , zur Zeit Berlin- Zehlendorf, und Dr. Friß Schul, Professor in Nürnberg , wurde heute Auflage wegen je eines fortgesetzten gemeinschaftlich begangenen Ver
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Worte aus der Basler ,, National- Zeitung"
Basel , 17. Aug. Inpreß.) Die angesehene Nationalzeitung" äußert sich zum Erlaß, in Preußen die Todesstrafe nur noch durch das Handbeil zu vollziehen, mit tiefer Empörung. Keine Greuelnachricht wäre imstande, die Achtung vor dem Wesen des „ dritten Reiches" innerhalb der gesitteten Welt so nachdrücklich zu zerstören, wie die amtlichen Erlasse der Regierung selbst," schreibt die„ Nationalzeitung".„ Das Herz und Kernstück in diesem furchtbaren Kulturdokument ist die Abschaffung der Guillotine und ihre Ersetzung durch das Handbeil. Hier handelt es sich darum, ein besonderes primitives Hinrichtungswerkzeug zu bevorzugen, gerade wegen seiner Brutalität und tötungstechnischen Unterlegenheit, die in der Möglichkeit mehrerer Fehlschläge und somit vermehrter und verlängerter Qual des Opfers besteht. Das ist nicht mehr bloßer brutaler Abschreckungsterror, da ist vielmehr eine unheimliche und lebensfeindliche Lust am Grauenhaften zu spüren."
gehens der Untrene, gegen Dr. Zuppe auch wegen eines weis Nur NS - Zeitungen sind amtlich
teren selbständigen Bergehens der Untrene erhoben.( Diese Nazi- Banditen bejubeln die ehrenhaftesten Männer, falls fie ihre Gegner sind und dabei stinkt ihre eigene Korruption, zum Himmel!)
Das bayrische Gesamtministerium hat ein Gesetz beschlossen, wonach amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen nur noch in nationalsozialistischen Zeitungen zu erscheinen haben.