Das Alte mud Neue Museum, die National- Gallerie, das Bebauungsplänen nur an fertig gepflasterten Straßen Bauerlaubniß Mit einem seiner Miether war er in 3wist gerathen und als dieser Museum für Völkerkunde und das Kunstgewerbe- Museum sind für ertheilt werden darf. Unter diesen Umständen ist es gar nicht vor- ausgezogen war, hatte er ihm eine Rechnung zugestellt und darin das laufende Jahr während der Monate April bis September an auszusehen, daß solche Leute, die auf oben angeführte Art hinein- 1,50 M. als Erfah für die Erneuerung einer von dem Miether zer den Wochentagen, mit Ausnahme der Montage von 10 bis 4 Uhr, fallen, jemals Bauerlaubniß erlangen können. Von Spekulanten brochenen Fensterscheibe verlangt. Wie sich später herausstellte, hat Sonntags und an den 2. Feiertagen von 12 bis 6 Uhr für das werden öfters größere Baustellenkomplexe zum Kauf oder Tausch er die Scheibe aber garnicht erneuern lassen. In einem anderen Publikum geöffnet. angeboten; die Herren verschweigen aber in der Regel den Umstand, Falle hatte er selbst in einer Wohnung fleinere Reparaturen aus
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Die Verlegung des Berliner Instituts für Serum- daß selbst an regulirten Straßen eher feine Bauerlaubniß ertheilt geführt und um bequemer in den Besitz des von ihm beanspruchten forschung nach Frankfurt a. M. wird voraussichtlich in nicht allzu wird, bis diefelben gepflastert sind. Diese Pflasterung hat zunächst Geldes zu gelangen, dem Miether eine mit dem Namen eines sodaß dalanger Beit erfolgen, nachdem die Verhandlungen zwischen dem der Unternehmer herzustellen, dem die Straßen gehören. Also Vor- Handwerfers unterschriebene Quittung überreicht, preußischen Kultusministerium und der Stadt Frankfurt nahezu zum sicht bei Baustellen- Ankauf in Vororten." durch der Glaube erweckt wurde, als seien die Arbeiten von Abschluß gelangt sind. Das Institut repräsentirt für ganz Deutsch - Bruder und Schwester ertrunken. Ein schwerer Unglücks- einem britten angefertigt und als sei das Geld dafür von Die Dinge wurden zur land eine offizielle Rontrollstation für das in den Handel ge- fall, bei dem leider zu zwei Menschenleben zu beklagen sind, hat sich dem Angeklagten verauslagt worden. Langende Diphtherie - Heilferum und neuerdings auch für das Tetanus - am Dienstag Abend auf der Oberspree ereignet. In der achten Kenntniß der Staatsanwaltschaft gebracht und diese gleichzeitig antitogin. Stunde fuhr der 18jährige Sohn des, mit seinem Fahrzeug darauf hingewiesen, daß der Angeklagte in einem Falle, als er als Eine Telephonverbindung zwischen Berlin und Budapest am sogenannten Reiherhorst liegenden Frachtschiffers Neumann Beuge vor Gericht geladen gewesen, sich einer Gebührenüberhebung foll bis zum September d. J. fertig gestellt werden. aus Maltsch a. D. in Begleitung feiner dreizehnjährigen schuldig gemacht habe. Es wurde behauptet, daß der Angeklagte Wohnungsumzug. Die für den Wohnungswechsel Schwester Bertha und eines Schiffstnechtes in einem fleinen schon längst nicht mehr die Gürtlerei praktisch betreibe, sich aber 1. April vorgeschriebenen Räumungstermine find folgendermaßen Handkahn nach dem Etablissement Karlshof, um dem daselbst dennoch die höheren Berfäumnißgebühren eines praktischen Hand stattgefundenen Feuerwerk beizuwohnen. Durch unvorsichtige werksmeisters an der Gerichtskaffe habe auszahlen lassen. In festgestellt: Kleine Wohnungen mit höchstens zwei Wohnzimmern und Steuerung seitens des Schiffsknechtes und vorzeitiges Aufstehen der diesem Punkte nahm der Gerichtshof die Schuld des Angeklagten Zubehör müffen am 1. April geräumt werden; mittlere Wohnungen, ant, erwiesen da derselbe nachweislich noch bestehend aus drei bis vier Wohnzimmern und Zubehör bis zum beiden jungen Leute schlug das Boot plötzlich um und alle drei nicht für 2. April, mittags 12 Uhr; große Wohnungen mit mehr als vier war, konnte nur der Schiffstnecht gerettet werden, während das eigene Arbeitskraft im Interesse seines Hauses verwerthet und somit Insassen fielen ins Wasser. Trotzdem bald Hilfe zur Stelle in der Liste der Innungsmeister verzeichnet sieht, auch die Zimmern und Zubehör bis zum 8. April, mittags 12 Uhr. Geschwisterpaar seinen Tod in den Wellen fand, da sie bereits unter immerhin im guten Glauben gehandelt haben konnte. Dagegen war Indessen ist bei Wohnungen von mindestens drei Zimmern dem ein ein Floßholz gerathen waren und sofort vom Strudel fortgeschwemmt der Gerichtshof keinen Augenblick zweifelhaft, daß der Angeklagte ziehenden Miether bereits ein Zimmer leer am 1. April behufs wurden. Unterbringung seiner Möbel zur Verfügung zu stellen; bei größeren Wohnungen sind für denselben Zweck am 1. April zwei Zimmer leer o dem neuen Miether zu übergeben. Der Umzugstermin für Dienstboten ist diesmal infolge des Quartalswechsels am 2. April.
großen chemischen Fabrik von Kunheim u. Komp., ist in der Nacht Der Kommerzienrath Dr. Hugo Kunheim, Besitzer der zum Dienstag im 59. Lebensjahre gestorben.
Eine Flagge, die zur Bentenarfeier herausgesteckt war, hat vorgestern am Hause Lindenstraße 43, seltsames Unheil angerichtet. Jufolge des starken Windes verhedderte sie sich in einem aus Sand. stein hergestellten Gefimsstück. Um 23/4 Uhr fuhr plöglich ein so starter Windstoß in das Flaggentuch, daß der erwähnte fäulenförmige Aufbau, der wohl einen Zentner schwer sein mochte, durch das Tuch Dom Dache losgeriffen und auf eine Granitplatte des Bürgersteigs geschleudert wurde, die berftend in viele Stücke zerbrach. Es muß als ein Wunder bezeichnet werden, daß keiner der Straßenpassanten getroffen wurde.
dem
Nr.
Soziale Rechtspflege.
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sich in den beiden anderen Fällen des Betruges und der einfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht habe. Der Gerichtshof versagte dem Angeklagten auch mildernde Umstände, gerade weil er, als Befitzer eines großen Hauses, fich nicht gescheut habe, um solcher Patriarchalische Gefühle beseelen Gefühle beseelen augenscheinlich den kleinen Beträge willen seinen Mietbern falsche Vorspiegelungen zu Gewerbegericht die Meinung, daß sein Werkmeister wohl das Recht fängniß. Fabrikanten Kösel. Mit warmem Eiser versocht er vor dem machen. Das Urtheil lautete daher auf drei Wochen Ge. habe, einen Arbeiter einen Faulenzer zu schimpfen, daß aber um- Auf dem Gebiete der Kurpfuscherei lag die Auflage wegen gekehrt dem Arbeiter ein gleiches Recht dem Werkmeister gegenüber wiederholten Betruges, welche gestern vor der 8. Strafkammer des nicht zustehe. Kösel hatte den Kutscher E. entlassen, weil er den Landgerichts I gegen den Masseur Adolf Staudt verhandelt Werkführer mit jenem Ausdruck titulirt batte. E. ver wurde. Es waren sonderbare, Heiterkeit erregende Ansichten, langte nun eine Lohnentschädigung und machte der Wahrheit welche der Angeklagte bei seiner Bernehmung entwickelte. gemäß geltend, der Wertführer habe ihn zuerst" Faulenzer" Er gab an, daß sein Vater an einem Gesichtskrebs gegenannt. Die Rammer IV verurtheilte denn auch den Be- litten habe und von dieser schrecklichen Krankheit durch flagten. Sie nahm an, daß die beiden Beleidigungen einander auf einen Scharfrichter geheilt worden sei, ber der Mutter eine höben, und daß somit der einzige für die Entlassung ins Feld ge- Schmiere" gegeben habe. Diese Schmiere" bestand aus Klauenführte Grund fortgefallen sei. fett, Rückenfett und Glycerin und sei von einer wunderbaren Wic ,, Leichtfinnige" Unterschriften geben noch immer dem Ge- tung gewesen. So habe er denn dies Mittel zu seiner Spezialität er Auch unter der gegenwärtigen Zentenarjubel- Herrlichkeit werbegericht häufig Anlaß zu der Warnung, nichts zu unterschreiben, hoben. Im Jahre 1891 habe er sich in der Landsberger Allee als Vertreter vergeht kein Tag, ohne daß einige unpatriotische Personen ihrem bevor man es durchgelesen habe. Besonders sogenannte aus der Naturheilkunde niedergelaffen, sich hauptsächlich mit der Beseitigung Hungerdafein gewaltsam ein Ende machten. Ein besonders traffer gleich 3 quittungen werden oft unterschrieben, ohne daß man von Blutgeschwüren befaßt, welche sich sonst zu einem Krebsleiden Fall trug sich gestern Morgen zu. Der 49 Jahre alte Uhrmacher fie fich genau ansah. Hat man noch Ansprüche, so thut man ausgebildet haben würden und lediglich die vorerwähnte„ Schmiere" und Goldpolirer Richard Henkmann und seine 38 Jahre alte Ghe gut, nur unter Vorbehalt derselben 3u quittiren. angewendet. Dann habe er noch ein innerliches Mittel angewendet, frau Ottilie geb. Lißberg hat man am Mittwoch vergiftet und Für Bauarbeiter ist eine Entscheidung der Kammer III des bestehend aus Schnaps mit einem Zusatz von Ameisensäure. Das erstickt aufgefunden. Das Ehepaar wohnte feit längerer Zeit in Gewerbegericht 3 wichtig. Der Maurermeister Kleibe wollte Blut müffe entwässert werden, führte der Angeklagte an, es habe Hause Friedrichsgracht 62, bas dem Bäcker- auch einmal den" Bauherrn " spielen, er unternahm es deshalb, auf entweder zu viel Wasser oder zu viel Gase. Vorsitzender: meister Rapmund gehört. Das Grundstück liegt an der feinem Grundstück ein Haus aufzuführen. Das nöthige Kleingeld Sie sollen aber auch Herskranke behandelt haben?- Ange Ecke der Friedrichsgracht und der Spreestraße und hat nur ein beschaffte er sich auf dem gewöhnlichen Wege; eine Bant verpflichtete lagter: Herr Präsident, wenn der Mensch einen gefunden Kleines zweistöckiges, von drei Familien bewohntes Gebäude. Hent- sich, es herzugeben. Inzwischen mußte aber der„ Bauherr" Kleibe, Appetit und einen gefunden Stuhlgang hat, denn ist das Herz auch mann bewohnte im zweiten Stock Stube, Kammer und Küche. Drei der selbst keinen gefüllten Geldsack besaß, den Abbruchsunternehmer gesund, die Hauptsache ist das Blut, das Blut!"- Zunächst trat Fenster seiner Räume liegen nach der Spreestraße zu. Das tinder- Schüler anpumpen. Dieser Herr wurde schließlich ängstlich die Wittwe eines Eisenbahnbeamten als Beugin auf, deren Mann lose Ehepaar lebte in dürftigen Verhältnissen. Heute war ein und ließ sich von Sleibe das Baugeld zediren. Zwei von dem Angeklagten zu Tode furirt sein soll. Sie bekundete, daß Wechsel fällig, für den der Gastwirth Robert Wiesenack aus der Arbeiter, ein Bauwächter und ein Maurer, die nicht ihren der Angeklagte stets die feste Zusicherung gegeben habe, Spreeftr. 8 gut gesagt hatte. Der Hauswirth wollte Hent vollen Arbeitslohn erhalten hatten, glaubten nun, sich vor daß er ihren Mann würde heilen können. Er habe mann wegen rückständiger Miethe exmittiren. Diese widrigen Ver- allem an Schüler halten zu dürfen. Sie verklagten diesen und nur seine beiden Mittel angewendet, die er fich thener hältnisse trieben das Ehepaar zu dem Entschluß, gemeinsam in den Kleibe gemeinsam beim Gewerbegericht. Hier hoben sie besonders habe bezahlen lassen. Der medizinische Sachverständige, Professor Tod zu gehen. Gestern früh um 1/2 Uhr tam Frau Henkmann hervor, daß Kleibe zahlungsunfähig sei und daß nach der Bedirung Dr. Straßmann begutachtete, daß die Behandlung des Angeklagten noch zu Wiesenack und holte sich Bier. Gegen 5 Uhr morgens fahen der Baugelder Schüler stets die Löhne gezahlt habe. Die zwar keinen direkten Schaden verursacht habe, aber einen mittelbaren Leute, die vorübergingen, aus der Henkmann'schen Wohnung Kammer III des Gewerbegerichts verurtheilte aber nur Kleibe. Doch dadurch, daß den Kranken die ordentliche ärztliche Hilfe entzogen Rauch herausdringen. Die Feuerwehr, die herbeigerufen wurde, Assessor Lohmeyer führte zur Begründung aus, Kleibe sei unzweifel wurde. Man könne nicht wissen, ob nicht ein operativer Eingriff schlug die Scheiben der drei Fenster haft der Arbeitgeber geblieben, wenn er auch Schüler die Baugelder Rettung habe bringen können. Ueber den Werth der von dem ein und drang so in die Wohnung ein, die sie voll zedirt habe. Auch wenn Schüler wirklich vom Tage der Zedirung Angeklagten verordneten Mittel hatte der Sachverständige kein Urtheil. ständig verqualmt fand. Die Infaffen fand man als Leichen auf; ab immer die Löhne gezahlt hätte, wäre das für das Arbeits- Der Angeklagte behauptete, daß er sich das Klauenfett ſelbſt bereite, Wiederbelebungsversuche, die Wehrleute anstellten, hatten keinen verhältniß zwischen den vier Klägern und Kleibe unerheblich. Wie aus vier Ochsenklauen lasse sich nur wenig Del herstellen. Die Erfolg. Henfmann und Frau hatten dem Anscheine nach Gift ge- fich leibe mit Schüler auseinanderseze, sei seine Sache. Ameisen hole er sich selbst in der Haide, wobei er noch Gefahr nommen und dann unter ihren Betten Feuer angelegt, um den laufe, vom Förster erwischt zu werden. Dies müsse doch alles be Erstickungstod zu finden, wenn das Gift nicht wirken sollte. Das Abschreckende Krankheiten sind nach§ 123 Abs. 8 der Gewerbe- rücksichtigt werden. Feuer konnte die Wehr um so leichter löschen, als es an den Ordnung ein Grund zur sofortigen Entlassung. Hierauf berief fich wenigen Habfeligkeiten der Leute nur geringe Nahrung gefunden Der Kläger war mit einem sogenannten Grüßbeutel am Kopfe beein Gastwirth gegenüber der Lohnentschädigungstlage eines Kellners. haftet. Dies Uebel und eine schorfige Stelle der Wange sollen nach Straßensperrung. Behufs Umpflasterung wird die Straße den Angaben des Beklagten mehreren Gästen sein Lokal veretelt An der Stadtbahn" vom Polizeipräsidium bis zum Kasernenwege haben. Der Kläger berief sich auf das Zeugniß seines vom 25. d. Mts. ab bis auf weiteres für Fuhrwerk und Reiter Arztes, wonach zur fraglichen Beit jene Fehler nicht sonder gesperrt. lich in die Erscheinung getreten feien. Die Rammer VI Augefchivemmte Leichen. Am Dienstag früh wurde an der des Gewerbegerichts ließ auch den Arzt vorladen und dieser Oberschleuse im Landwehrkanal die Leiche eines unbekannten, etwa bestätigte des Klägers Angaben. Darauf wurde der Beklagte zur 45jährigen Mannes durch den Schleusenmeister aufgefunden und mit Zahlung von 98,50 m. verurtheilt. Der Vorsitzende betonte in der Hilfe eines Schumannes ans Land gezogen. Die Leiche hat an- Publikation, daß nach dem Ergebniß der Beweiserhebung sich nur scheinend schon wochenlang im Wasser gelegen und zeigt Spuren einmal Gäste beschwert hätten, deren Empfinden übertrieben von Verlegungen in Form eines breiten Risses über Schädel und gewesen sein müsse. Möge das nun auch für den GeschäftsStirn, der wohl erst im Wasser durch Ausstoßen auf einen anderen inhaber sehr unangenehm sein, so sei es doch noch kein Gegenstand hervorgerufen ist. Die Leiche war bekleidet mit dunklem Entlassungsgrund. Jedenfalls hätten die Schönheitsfehler Rock, grauer Weste mit Hornknöpfen, dunkler Arbeitshofe, grauem des Klägers noch lange nicht den Grad einer abschreckenden KrankBarchendhemd und Schaftstiefeln. Außerdem fand man bei der heit erreicht. Leiche ungefähr 5 M. an baarem Gelde, zehn Speisemarten und Die allgemeine Staatswohlfahrt gegen die tufall eine silberne Auferuhr mit Goldrand an kurzer Nickelfette. Ferner wurde am Bormittag im Landwehrkanal, gegenüber dem Kulturenseinde, erlitt der Arbeiter Nieke einen Unfall. Er wandte versicherung. Im Kampfe gegen die de blaus, dem gefährlichen Hause Lausitzerstr. 26, die Leiche eines neugeborenen Kindes an sich darauf an die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft für die geschwemmt.
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Die Direktion des Passage Panoptikum theilt uns mit, daß sie für sämmtliche Schüler und Schülerinnen der hiesigen Anstalten während der Anwesenheit der Samoaner den Eintrittspreis auf 10 Pf. für eine der beiden Bormittagsvorstellungen festgesezt habe, wenn dieselben klassenweise unter Führung der Lehrer erscheinen.
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Einen Neuter- Abend zum zweiten Male in diesem Jahre ver anstaltet auf vielfach geäußerte Wünsche aus dem Kreiſe ſeiner Abonnenten das Schiller Theater am Sonntag, den 28. März 1897 im Bürgersaale des Rathhauses.
Aus den Nachbarorten.
Staatsanwalt Kleine tennzeichnete den Angeklagten als einen treue für sich habe, die von ähnlichen Kurpfuschern wenigstens ge Charlatan schlimmster Sorte, der nicht einmal die Ueberzeugungsheuchelt zu werden pflege. Er beantrage gegen denselben eine Gefängnißstrafe von sechs Monaten und 800 M. Geldstrafe.
Der Gerichtshof war ebenfalls zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Angeklagte selbst von der Wirkungslosigkeit seiner angeblichen Heilmittel" überzeugt sei und die Wermsten, die sich ihm anvertrauten, nur ausbeuten wollte. Das Urtheil lautete auf drei Monate Gefängniß und 150 M. Geldstrafe, im Nichtzahlungsfalle auf weitere 15 Tage Gefängniß.
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Die ,, Kölnische Volkszeitung" wegen des Kohe - Artikels verurtheilt! Aus Köln wird vom Mittwoch berichtet: Das Urtheil in der am 17. b. M. verhandelten Beleidigungsklage gegen den Chefredakteur der Kölnischen Volkszeitung", Dr. Gardanns, aus Anlaß eines Artikels, welcher das Koße- Schrader Duell zum Gegenstand hat, wurde heute verkündet. Dasselbe lautet auf 50 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß wegen Beleidigung des Ober: staatsanwalts Drescher und der Staatsanwälte Meine und Böttcher vom Landgericht Berlin I.
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Die Wahlberechtigung eines Koufumvereins war der Rheinproving mit dem Antrage, ihm eine Unfallrente zuzubilligen, Streitpunkt in einem Prozeß zwischen dem Magistrat von Pönig Kain's Tod, Dichtung in 1 Akt von Martin Wagener, ge- doch wurde er abgewiesen. Auf seine Berufung sprach ihm das und der Stadtverordneten- Bersammlung dieser pommerschen Stadt. Langt demnächst im Friedrich Wilhelmstädtischen Schiedsgericht zwar die gewünschte Rente zu, indeffen hob das§ 8 der Städteordnung für die östlichen Provinzen bestimmt, daß Theater zur Aufführung. Reichs- Versicherungsamt diese Entscheidung wieder auf auch juristische Personen das Kommunalwahlrecht haben, wenn sie und begründete die Ablehnung des Anspruches etwa folgender- in einer Stadt seit einem Jahre mehr, als einer der drei höchstmaßen: besteuerten Einwohner, sowohl an direkten Staats- als an Wenn ein Weinbergsbefizer auf seine eigene Rechnung gegen die Gemeinde- Abgaben entrichtet haben. Der fragliche KonsumRebläuse vorgeht, um seine Weinberge zu schützen, dann sei das eine verein, eine eingetragene Genossenschaft, deren Geschäftsbetrieb landwirthschaftliche Betriebsthätigkeit, die der Unfallversicherung über den Kreis der Mitglieder hinausging, war in dieser unterliege. Die auf die Ausrottung der Reblaus abzielende Thätig. Höhe von der Stadt Pöniz besteuert worden. Der Magistrat hatte feit sei auch dann eine versicherte landwirthschaftliche Betriebs- den Konsumverein auch in die vorjährige Wählerliste eingetragen, arbeit, wenn sich eine Anzahl Weinbergsbesitzer zu gemeinsamem die Stadtverordneten Versammlung strich ihn jedoch auf Antrag Vorgehen verbänden. Im Falle Nieke lägen die Dinge nun aber ganz eines Wählers. Hiergegen beschritt der Magistrat das Verwaltungsanders... Die Arbeiten, bei denen Nieke verunglückte, seien vom ftreitverfahren, indem er behauptete, auch auf eingetragene Staate angeordnet und durchgeführt worden, und zwar handele es sich Genossenschaften finde§ 8 der Städte- Ordnung Anwendung und es Achtung, Rigdorf! Die am Donnerstag angekündigte Bolts- um die Ausführung der internationalen Reblauskonvention vom fei deshalb die Streichung des Konsumvereins von der Liste unversammlung fann Umstände halber nicht stattfinden. Wir bitten 3. November 1881. Der Staat trage alle Kosten, die die betreffenden berechtigt. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. deshalb die Genofsinnen und Genossen, auf die in nächster Woche Vernichtungsarbeiten verursachen, auch unterhalte er zum Zwecke Der II. Senat des Ober- Verwaltungsgerichts sprach am 24. März oder etwas später im Vorwärts" stehende Annonce achten zu wollen. ihrer Ausführung eine Anzahl besonderer Beamten. Die Maß aus, daß eingetragene Genossenschaften nicht juristische Personen Die Einberuferin. nahmen, die von ihm zur Vernichtung der Reblauskrankheit aus im Sinne der Städte- Ordnung seien. Nummelsburg. Das Lokal von Weigel, Türschmidt- und gingen, trügen einen rein polizeilichen Charakter. Sie erfolgten Goethestraßen- Ecke steht der Arbeiterschaft zu Versammlungen und nicht im Interesse einzelner Unternehmer, ja diese v. J. von der Strajkammer in Stralsund zu sechs Monaten Ostelbisches. Der Gutsbesitzer Stoldt war am 19. Dezember Vergnügungen unter den bekannten Bedingungen zur Verfügung. müßten sich sogar dann den staatlichen Anordnungen fügen, Gefängniß verurtheilt worden. Er hatte den siebenund Die Lofaltommiffion. J. A.: Dehlting, Zürschmidtstr. 20 III. wenn ihre Rebentulturen dabei auf Beit vollständig verDer Bandwurm- Doktor Richard Mohrmann soll nach nichtet würden. Den Betheiligten stände in solchen Fällen iebzig Jahre alten Arbeitsmann Schröder mißhandelt, Das Motiv der frag ihm endlich mit einer tantigen Leiste ihm mehrfach heftige Ohrfeigen gab und einer bei der hiesigen Staatsanwaltschaft eingegangenen Anzeige nur der Weg der Beschwerde offen. nach Deutschland zurückgekehrt sein und in einem Vororte westlich lichen Aktion des Staats fei die allgemeine Wohlfahrt Kopf schlug. Schröder trug eine lange, start blutende von Berlin wohnen. Mohrmann, der noch acht Monate Gefängniß und Sicherheit des betroffenen Staatsgebiets und der Schutz Wunde davon, welche ihn der Besinnung beraubte. Er schwankte abzubüßen hatte, entsprang vor drei Jahren in Braunschweig seinem des internationalen Intereffenkreises, den die Konvention vom noch ein paar Schritte weiter und blieb dann auf dem Felde liegen. 3. November 1881 festgestellt hat. Aus den angeführten Gründen Von hier wurde er noch halb bewußtlos fortgeholt. Im Kranken Transporteur und entkam über Holland nach Amerika . könne der Unfall des Klägers nicht als entschädigungspflichtiger hause wurde er drei Wochen lang behandelt. Glücklicherweise hat Bäuerliche Banschwindler. Baustellenland verkaufen in der Nähe von Berlin , besonders im Niederbarnimer Kreise, die Bauern Unfall beim landwirthschaftlichen Betriebe angesehen werden. Die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit des Staates hat für die Mißhandlung eine dauernde Gesundheitsschädigung nicht zur auf originelle Weise:„ Wenn z. B.", so schreibt die Bautechnische den Arbeiter hier also die Wirkung, daß die Wohlthaten" des Folge gehabt. Zeitschrift",„ ein Gegen das Urtheil hatten der Angeklagte und Schröder als gericht beschäftigte. Schröder beschwerte sich darüber, daß er als Nebentläger nicht zugezogen und als Zeuge vernommen worden sei; auch rügte er, daß über seinen Antrag, ihm eine Buße von 300 W. zuzusprechen, nicht entschieden worden sei. Das Reichsgericht verwarf beide Revisionen, die des Angeklagten als unbegründet, die des Nebenklägers als unzulässig. Er hatte aus selbstverständ
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indem er
über den
liegt, so legt er mitten hindurch eine Straße, d. h. er setzt in einer Gefeßes ihm in seiner Noth nicht zu theil werden. Eine juristische Nebentläger Revision eingelegt, die gestern das Reiche
Logit, die prämiirt zu werden verdient!
Gerichts- Beitung.
Entfernung von 10 Metern zwei Baumreihen und verkauft nun an leichtgläubige Menschen aus Berlin fleine Baustellen. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden; jeder Bauer projektirt neue Straßen, wie es ihm am besten paßt; ganz gleich, ob es Sackgassen werden oder nicht, wenn er nur sein Geld in Ein Hauswirth, der die Miether beträgt, ist der Gürtler der Tasche hat. Dann mögen die, welche nicht alle werden, meister Friedrich Gräfe, wie sich aus einer gestern gegen ihn versehen, wie sie die Bauerlaubniß erhalten. Die Negierung handelten Auflage wegen Betruges und Urkundenfälschung ergab. licher juristischer Untenntniß in erster Instanz einen Formsehler bes zu Potsdam hat die Verfügung erlaffen, daß bei neuen genehmigten Der schon bejahrte Mann ist Besißer eines ziemlich großen Hauses. gangen, den das Reichsgericht nicht ungeschehen machen konnte.