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Frethel
D'enffare
Nummer 89-1. Jahrgang
Einzige unabhängige Tageszeitung Deutschlands
Saarbrücken, Dienstag, 3. Oktober 1933 Chefredakteur: M. Braun
Aus dem Inhalt:
Seite 2
Seite 7
Pariser Berichte
Seite 8
blind
Das Geheimnis um van der Lubbe
Zwei hervorragende Aerzte über den„ Reichstagsbrandstifter"
Hindenburg
Kleiner Geburtstagsstrauß
Ein Mann ein Wort, ein Wort ein Mann, Ist besser als ein Schwur getan.
Alter Spruch.
Schwarzweißrote und Hakenkreuz- Fahnen wehen in allen Straßen Deutschlands . Hindenburg ist 86 Jahre alt. Sein Geburtstag müßte gerade in diesem Jahre Anlaß geben, die politische Persönlichkeit des deutschen Reichs präsidenten zu charakterisieren. Aus naheliegenden Gründen ist uns das nicht möglich. Wir beschränken uns darauf, einige Kernsätze der deutschen Reichsverfassung wiederzugeben, die der Reichspräsident von Hindenburg beschworen hat:
Daz Deutsche Reich ist eine Republik . Die Staats: gewalt geht vom Volfe aus.
Die Reichsfarben sind schwarz rot gold. Die Richter find unabhängig und nur dem Gesez unterworfen.
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand dark Jeinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Alle Deutschen sind vor dem Gejeg gleid. Deffentlich- rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.
Vernehmung
,, Der Angeklagte schweigt; mithin legt er ein volles Geständnis ab."
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Reiche. Der Gegenprozeß
Jeder hat das Recht, sich an beliebigem Orte des Reiches aufzuhalten und niederzulassen, Grundstüde zu erwerben und jeden Nahrungszweig zu betreiben. Die Freiheit der Person ist unverleglich. Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Frei: stätte und unverleglich.
Das Briefgeheimnis sowie das Posts, Telegrafen: und Fernsprechgeheimnis find unverleglich.
Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Geseße seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits: oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Ge: brauch macht.
Eine Zensur findet nicht statt.
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaff net zu versammeln.
Alle Deutschen haben das Recht, zu Zweden , die den Strafgesegen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden, dies Recht kann nicht durch Vorbeugungsmaßregeln beschränkt werden.
Alle Staatsbürger sind nach Maßgabe der Geseze und entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu den öffentlichen Aemteru zuzulaffen.
Die Beamten sind Diener der Gesamtheit, nicht einer Partei. Allen Beamten wird die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und die Ver= einigungsfreiheit gewährleistet.
Alle Bewohner des Reiches genießen volle Glaubens und Gewissensfreiheit. Der Ges nuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Aemtern sind unab: hängig von dem religiösen Bekenntnis. Es besteht keine Staatskirche.
Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehrer find frei.
In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Sinne des deutschen Volkstums und der Völkerversöh= nung zu erstreben.
Auf diese und die anderen Artikel der deutschen Reichs verfassung, die staatsrechtlich noch immer in Kraft ist, hat der Reichspräsident von Hindenburg vor der Reichsflagge schwarzrotgold in die Hand des jetzt eingekerkerten Reichstagspräsidenten Paul Löbe folgenden Eid
geleistet:
" Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Voltes widmen, seinen Nugen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Geseze des Reichs wahren, meine Pflichten gewissenhaft er füllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Wahlspruch des Herrn Reichspräsidenten v. Hinden. burg lautet: Die Treue ist das Mark der Ehre".
Paris , 2. Oktober. ( Eig. Bericht.) Die dem Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes angehörenden Juristen find zu einer Bes sprechung über den bisherigen Verlauf des Leipziger Pro zesses in Paris zusammengetreten. Das Sekretariat des Untersuchungsausschusses beabsichtigt, angesichts der sensa tionellen Entwicklung, die der Prozeß in Leipzig genommen hat, den in Paris erscheinenden Juristen vorzuschlagen, unverzüglich eine neue öffentliche Sigung des Untersuchungsausschusses einzuberufen. Es ist anzunehmen, daß die Juristen sich bereitfinden werden, in einer neuen öffentlichen Sizung zu den Leipziger Vorgängen Stellung zu nehmen.
Die widerspruchsvollen Meldungen über den Zustand van der Lubbes, der nach den übereinstimmenden Berichten aller ausländischen Journalisten in Leipzig den Eindruck eines todkranken Mannes macht und der nach den Berichten der deutschen faschistischen Zeitungen munter wie ein Fisch sein soll, haben den Untersuchungs- Ausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes bestimmt, Maßnahmen in die Wege zu leiten, um dieses Rätsel zu lösen.
Der Untersuchungsausschuß hat sich in Verbindung mit dem Verteidigungskomitee mit einer Reihe internatio= nal bekannter Aerzte und Psychiater in Ver: bindung gesezt und sie gebeten, nach Leipzig zu fahren, um eine ärztliche Untersuchung van der Lubbes vorzunehmen. Mehrere Aerzte haben bereits ihr Einverständnis erklärt. Weiter hat der Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes zugesagt, Dr. Meyers, Amsterdam , einem sehr bekannten holländischen Arzt der im Auftrag der Familie van der Lubbes nach Leipzig fahren folla
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ermöglichen, diesen Auftrag auszuführen.
Ist Lubbe geisteskrank? Von einem Psychiater
Lubbe enttäuscht. Nach den formvollendeten angeblichen Aussagen der Voruntersuchung hat man erwartet, daß er in aller Deffentlichkeit seine angeblichen unwiderlegbaren Verbindungen mit der Arbeiterbewegung manifestieren würde. Statt dessen steht vor den Schranken ein Menschenwrack. Man hört nur ein kümmerliches: I a und Nein. Ein Geisteskranker? Das Verteidigungskomitee für den Reichstagsbrandprozeß hat einen in Paris lebenden Psychiater um eine gutachtliche Aeußerung gebeten:
Soweit man sich über den Geisteszustand eines Menschen auf Grund von Pressemeldungen äußern kann, fönnen zu dem Fall, Lubbe folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
1. Piegt hier eine wirkliche Geistestrant heit vor?
Einzelne Symptome seines Verhaltens, die Ablehnung der Beziehungen zur Außenwelt, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, seine stereotypen Antworten und gelegentlichen Affektausbrüche könnten
an eine schwere Geisteskrankheit erinnern, an das sogenannte Jugendirresein. Hiergegen spricht die ganze Vorgeschichte, hierfür finden sich keine Hinweise in der Abstammung von Lubbe, und die genannten Erscheinun gen sind für eine solche Diagnose völlig unzureichend. 2. Es ist bekannt, daß manche Menschen in der Haft geistig erkranken, sogenannte Haft psychose. Man hat uns versichert, daß die Haftzeit des Lubbe menschenwürdig, seine Behandlung durchaus freundlich war( was durchaus glaubhaft ist). Das psychiatrische Bild der Haft psychose ist ein ganz anderes.
3. Man findet in der Weltpresse Hinweise darauf, daß Lubbe unter hypnotischem 3wang stehe, sogar der Name Hanussens wird hier genannt. Wir lehnen diese Vermutung als fantastisch und unhaltbar ab. Sichere Fälle hypnotischer Beein flussung im Sinne verbrecherischer Handlungen sind kaum festgestellt.
4. Hat man mit Rauschgiften gearbeitet? Hierbei gäbe es zwei Möglichkeiten. Es gibt Gifte, die nach anfänglicher Erregung zu schweren Hemmungszuständen führen. Das gilt sowohl vom Morphium wie vom Kokain. Bei letzterem Gift kommt es zu völliger Appetitlosigkeit. Es ist wichtig, darauf hinzus welsen, daß die Zufuhr solcher Gifte nicht durch Ein sprigung erfolgen muß. Wir lehnen jedoch als ausreichende Erklärung diese Vergiftungshypothese ab. Immerhin ist es feineswegs unwahr. scheinlich, daß man Rauschgifte benützt hat, um Lubbe wirksamer bearbeiten zu können. Dies ist besonders unter dem Gesichtspunkt feineswegs unwahrscheinlich, weil diese Gifte einen Zustand der Gewöhnung hervorrufen. Die körperliche und moralische Schwächung bei der sogenannten Abstinenz könnte recht gut als Druckmittel verwertet werden. 5. Die größte Wahrscheinlichkeit sehen wir in der be wußten Instruktion des Lubbe, Geisteskrankheit vorzutäuschen. Hier wird das Bild eine sogenannten Scheinblödsinns ( Pseudodemens) mit so guten und charakteristischen Zügen vor uns hingestellt, daß wir nicht daran zweifeln, daß Lubbe auf Grund fachmännischer Anweisungen handelt. Man lasse sich nicht verblüffen dadurch, daß die deutsche Presse. selber von Simultation spricht. Sie handelt auf Befehl derselben deutschen Regierungsstellen, nach deren vermutlichen Instruktionen Lubbe simuliert. Darum wäre es unerhört wichtig, wenn international anerkannte Psychiater die Möglichkeit erhielten, Lubbe frei von jeder Ueberwachung nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu untersuchen und mit ihm zu sprechen. Wir zweifeln nicht daran, daß sich von seinem geistigen Zustand folgendes Bild ergeben würde: ein förperlich minderwertiger Mensch mit einem krankhaft gesteigerten Geltungsbedürfnis, perverser Sexualität, mit einer frankhaft arbeiten den Fantasie und der Tendenz, fantastisch erlebte Dinge für real zu halten, aber ein Mensch, der verantwortlich ist für das, was er getan hat und der mehr erzählen könnte als Ja und Nein.
Paris , 1. Oktober. ( Inpreß.) Ein Vertreter von„ Inpreß" Hatte Gelegenheit, den weltbekannten Psychopathologen und Gerichtssachverständigen Dr. Magnus Hirschfeld nach seiner Meinung über den Zustand van der Lubbes im Leip ziger Prozeß zu befragen. Auf die Frage, welchen Eindruck Hirschfeld auf Grund der Presseberichte vom Verhalten des. van der Lubbe gewonnen habe, dessen Benehmen im Leip ziger Prozeß bekanntlich zu den lebhaftesten Gerüchten und Vermutungen Anlaß gab, äußerte er sich wie folgt:
„ Sie müssen sich zunächst vor Augen halten, daß es unmöglich ist, über den Zustand des Angeklagten, der über 1000 Rilometer von hier entfernt ist, ein Gutachten abzugeben. Auch die größte Erfahrung fann dabei den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Der Eindruck jedoch, der sich auf Grund der übereinstimmenden Meldungen der englischen und fran zösischen Preise, die ich mit großer Aufmerksamkeit verfolgt habe, ergibt, ist der, daß die deutschen Sachverständigen in Leipzig offenbar keine genügende Gelegenheit hatten, fich über die Verfassung und das Leben des Angeklagten ein wissenschaftlich zulängliches Bild zu verschaffen.
Es spielen hier sehr komplizierte Faktoren mit, die eine wochen oder auch monatelange Beobachtung des Angeklagten erfordern würden.( Der Sachverständige Dr. Bonnöffer hat bekanntlich in Leipzig erklärt, daß er van der Lubbe Ende März einige Tage lang- beobachtet hat;