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schriften auf der Straße nur mit obrigkeitlicher Genehmigung er- Jeinige Monate hingehalten wurde. Der betreffende Gemeinde-[ maßregeln seitens der Gehilfen herausgefordert. Diefelben be laubt. Das Berliner   Polizeipräsidium hatte für Berlin   eine Vorsteher war darauf selbst wegen Verbrechens gegen§ 346 schloffen in einer zahlreich besuchten Versammlung einstimmig generelle Verfügung erlassen, wonach solche Anzeigen lediglich ge- Str.-G.-B. verurtheilt worden, weil die Strafkammer einen Ge- Beugnisse des Fabrikantenvereins jetzt überhaupt nicht mehr an schäftlichen Inhalts ohne Weiteres vertheilt werden durften; für meindevorsteher denjenigen Beamten zurechnete, welche vermöge zunehmen, sondern solche zu verlangen, welche dem Geiste der Schöneberg   galt aber diese Verfügung nicht und somit war das ihres Amtes bei Vollstreckung der Strafe mitzuwirken hätten. Gewerbe- Ordnung entsprechen. Vergehen gegen das Sozialistengeset konsumirt. Die Angeklagten Die Revision, welche diese lettere Ansicht vergeblich be­quälen sich schon viele Monate Arbeiter- Nisiko. Auf Zeche Fröhliche Morgensonne" bet mit der An- kämpfte, behauptet auch, daß die Vollstreckung einer Frei­flage herum; sie haben schon fünf Mal deswegen heitsstrafe erst mit dem Augenblicke beginne, in welchem Wattenscheid   verunglückte ein Schlepper, der einzige Gr vor Gericht erscheinen müssen und da die Staatsanwaltschaft der Verurtheilte behuss Verbügung der Strafe in die Straf- nährer seiner hochbetagten Mutter, durch Sturz in den 60 Meter das freisprechende Erkenntniß des Schöffengerichts anstalt aufgenommen sei. Das Reichsgericht erklärt diese Ansicht tiefen Bremsschacht. Durch eine Explosion schlagender Wetter Berufung eingelegt hatte, mußte sich die Berufungskammer auch noch für irrig; mit der Aufnahme in die Strafanstalt beginne die auf Beche Helene" bei Witten   wurden zwei Bergleute getödtet mit der Sache beschäftigen. Der eine Angeklagte sprach denn Strafverbüßung und Strafverbüßung sei nicht gleichbedeutend und ein Steiger verwundet.- Durch Springen des Damp  auch die sarkastische Befürchtung aus, daß, bevor diese Angelegen- mit Strafvollstreckung. Unter dem Begriff der Straf- tessels im Hüttenwerk zu Aimancourt in der Haute- Marne  heit ihre endgiltige Erledigung gefunden, möglicherweise schon vollstreckung fallen vielmehr alle diejenigen Maßregeln, durch( Frankreich  ) wurden fünf Arbeiter tödtlich, vier andere schwer ein neues Sozialistengeset in Kraft getreten sein könnte. Die welche die Verbüßung der Strafe ins Werk gesetzt werden soll. verlegt. beiden Restaurateure boten ihre ganze Beredsamkeit auf, um von Zu diesen Maßregeln gehöre insbesondere die Verhaftung und einer Bestrafung unter dem Rubrum Vergehen gegen das Vorführung des Berurtheilten, welcher auf die ergangene Ladung Beitung" der niederrheinischen Fabrit- und Haus Die traurigsten Aussichten eröffnen sich nach der Röln. Sozialistengesetz" frei zu bleiben; sie wiesen darauf hin, daß zum Antritte der Strafe sich nicht gestellt hat. Der Vorführungs- industrie in Sammet, Seide und Plüsch für den damit ein dicker blauer Strich auf ihre Personalakten kommen oder Haftbefehl werde erlassen durch die Staatsanwaltschaft, die kommenden Winter. Das Inlandgeschäft fei bei den und bei allen späteren Konzessionsgesuchen ihnen unendliche Ausführung ihrer Anordnung liege in erster Linie den ihr unter- großen Wetterschäden und den aller Orten schlechten Grnte Schwierigkeiten bereiten würde. Es half aber Alles Nichts: der geordneten Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes ob. Der Aussichten in gedrückter Stimmung und bedeutungslos, die Aus Gerichtshof mußte die Angeklagten mit Ausnahme des un- von zuständiger Stelle mit der Verhaftung und Vorführung betraute fuhr infolge der Mac Kinleybill im steten starken Rückgange. Die mündigen verurtheilen, bemaß aber die Strafe auf nur je Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft habe daher vermöge seines Amtes Fabrikanten suchten die Erzeugung durch die Kürzung der täge 3 M. Geldbuße und gab den Restaurateuren anheim, sich durch bei Vollstreckung der Strafe mitzuwirken und könne sich dadurch lichen Arbeitszeit und Wartezeiten von 14 Tagen, sowie durch Ausfertigung eines Erkenntnisses den Beweis dafür zu beschaffen, daß er die Vollstreckung nicht betreibt, eines Verbrechens im Entlassung von Arbeitern zu beschränken. Bei starkem Angebot daß es sich bei diesem Verstoß gegen das Sozialistengeset um Sinne des§ 346 des St.-G.-B. schuldig machen. Dazu gehört und schwacher Nachfrage würden die Preise und demgemäß gänzlich harmlose Dinge handelte. auch gar nicht, daß der Beamte beabsichtigt haben muß, Jemand die Löhne start sinken. In zehn Jahren seien die ehedem dauernd der gesetzlichen Strafe zu entziehen. Das Reichts­gericht fagt in dieser Beziehung: Im Interesse einer wirksamen blühenden Industrieorte des niederrheinischen Weberbezirks arm geworden. Strafrechtspflege liegt die rasche Vollstreckung der erkannten Strafen. Wäre es in das Belieben der Verurtheilten gestellt, Industrie" gehen nach dem Elsässer Tageblatt" zur Zeit Auch die Geschäfte der Markircher Zertil wann und unter welchen Umständen sie ihre Strafe antreten schlechter, denn je. Nahezu 3/4 der Arbeiter sind bes wollten, so würde in vielen Fällen eine Freiheitsstrafe von kürzerer ständig beschäftigungslos, und langt dann endlich Dauer nicht als Uebel empfunden und der Zweck der Strafe voll- nach langem Warten etwas Arbeit an, so wird dieselbe in der ständig vereitelt werden. Regel nur ganz gering bezahlt.

Soziale Mebersicht.

Achtung Tischler! Die Rollegen in Dranien burg liegen mit ihren Meistern in Differenz, vor Zuzug wird gewarnt.

Der Vorstand

des Fachvereins der Tischler.

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Ueber bettelude Schulen und hungernde Lehrer wird uns von einem Lehrer geschrieben: Im Bitterfelder   Kohlen bezirk bestehen Schul- und Lehrerverhältnisse, wie man sie kaum für glaublich halten sollte. Vor längerer Zeit schon sind darüber Man hatte also Mittheilungen in der Preffe gebracht worden. Beit gehabt, abzuwarten, ob der Veröffentlichung eine Abhilfe folgen werde. Es ist bis jetzt nicht der Fall gewesen und so wollen wir noch einiges mehr mittheilen. In dem Drte H. wers dan 450 Kinder von drei Lehrern unterrichtet; der letzte Lehrer unterweist zwei Klassen, die eine Morgens, die andere Nach mittags; es werdeu immer über 100 Rinder zusammen unter richtet. In R. unterrichten 5 Lehrer über 500 Schüler. In einer Tochtergemeinde hat ein einziger Lehrer 130 Kinder zu unterrichten. Damit er es nicht allzu gut hat, thut er außer bem noch Kantor-, Küster- und Organistendienst. Während der Beit dieses Dienstes fällt event. der Schulunterricht aus.

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Die gestrige Sigung der ersten Ferien- Straffammer des Landgerichts I   wurde fast ausschließlich von einem umfang reichen Diebst ab 18. und Hehlerprozeß in Anspruch genommen. Im Dezember vor. J. wurden zwei Verkäuferinnen des Tiedemann'schen Konfektionsgeschäfts, die unverehelichten Alma Jähnig und Luise Langholz auf einem Dieb­stahl ertappt. Die Vermuthung, daß man die Thüterinnen er­wischt habe, welche schon jahrelang festgestellte Diebstähle aus­geführt hatten, bestätigte sich besonders mit Bezug auf die Jähnig. Eine in ihrer Wohnung vorgenommene Haussuchung förderte nicht nur eine Menge Stoffe und Gegenstände zu Tage, die im Tiedemann'schen Geschäft gestohlen waren, sondern auch Sachen, welche die Jähnig aus dem Trauermagazin von Otto Weber, in welchem sie vorher thätig gewesen, entwendet hatte. Die Behörde nahm Veranlassung, auch in der Heimath der Jahnig nachzuforschen und hier wurde ein ganzes Waarenlager gefunden, welches zum größten Theil von der Angeklagten in dem Steckner'schen Geschäft in Leipzig   gestohlen worden war. Hier hatte die Jähnig ihre kaufmännische Laufbahn und auch die Diebstähle be= gonnen. In ihrer Wohnung wurden Waaren gefunden, deren Der Streik der Weißgerber in der Glaceeleder Gesammtwerth auf über 2000 M. geschätzt wurden; da waren Fabrit von M. Krüger dauert fort. Wir ersuchen be­Belzfachen, Seidenplüsche, Stoffe und Konfektionsgegenstände der sonders darauf zu achten, daß es ein uns aufgedrungener verschiedensten Art. In Leipzig   waren die Händlerinnen Ida Streit ist. Schramm und Ernestine Unglaube die Abnehmerinnen eines großen Theils der bei Steckner gestohlenen Sachen gewesen, beide wurden verhaftet und nach hier transportirt, um sich wegen Hehlerei zu verantworten. hatte die Wirthin der Jähnig, die Wittwe Träder, auf der An­flagebank Play zu nehmen. Sämmtliche Angeklagte wurden unter Bubilligung mildernder Umstände verurtheilt, die Jähnig zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß, unter Anrechnung von 6 Monaten Untersuchungshaft, die Schramm und Un= glaube zu je 10 Monaten Gefängniß, die Träder zu einem Monat und die Langholz, welche sich nur ein Stück geringwerthiges Seidenzeug und etwas Band angeeignet hatte, zu zehn Tagen Gefängniß. Die Strafe der Letzteren wurde für vollständig verbüßt erachtet.

Da unsere Mittel durch den großen Berliner   Streit vor zwei Jahren und durch den vorjährigen Streit in Kirchhain   ganz erschöpft sind, richten wir an alle Arbeiter die Bitte, uns that kräftig zu unterstützen, damit wir den Sieg erringen können. Geldsendungen und Anfragen sind zu richten an Fritz Trapp, Prinzen- Adee 62/63, im Restaurant.

Mit solidarischem Gruß

Die Kommission.

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In einer Tochtergemeinde von O. unterrichtet der einzige Lehrer sogar mehr als 200 Kinder. Das ist der Zustand der Volksschulen. Nun höre man, wie hoch sich die Lehrer gehälter belaufen. In H. bekommen der zweite und der dritte Lehrer, in St. die drei letzten Klassenlehrer und ebenso die meisten Lehrer der Tochtergemeinden je 750 M. Der Lehrer, der die 200 Kinder unterichtet, bekommt allerdings 1300 M. Auch die Gehälter der Hauptlehrer find unzulänglich: in S. inklusive H. Rüfter, Kantore und Organistengehalt 1500 M., in St. 1300 M oder ein wenig darüber gleichfalls inklusive der Nebenämter) Der Minister hat die Erhöhung der Minimalgehälter von auf 900 M. angeordnet. Aber bei der Anordnung ist es bis heute geblieben. Innehaltung der Maximalziffer, also Theilung der Stlassen, ist bis jetzt nicht angeordnet. Sind diese Berhältnisse nicht derart, daß jedes Wort der Reflexion die Wirkung trockenen Angaben abschwächen muß?

Friedrichshagen  . Nachdem bereits vor 14 Tagen den Dresseuren der Handschuhfabrik von H. E. Hopp eine Reduktion von 16/ 3-30 pet. angekündigt worden war und diefelben die Arbeit niedergelegt haben, ist nun auch den Hand­schuhmachern der Firma folgende Ankündigung gemacht worden. Hiermit zur Kenntnißnahme, daß ich vom 27. d. M. ab den bisherigen Lohnsak aufhebe und für alle Arbeit, welche von diesem Tage ab entnommen wird, nachstehende Schnittlöhne in Kraft treten: 3 fnöpf. Damenhandschuhe

Das wiederholte Bestreben, ein falsches Zweimarkstück an den Mann zu bringen, hat für die Thaterin, die Wittwe Pauline Gebhardt, üble Folgen gehabt, denn es zog ihr eine Anklage wegen versuchten Betruges zu, die gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts gegen sie verhandelt wurde. Die Angeklagte, welche in der Markthalle einen Butterhandel be­treibt, entdeckte am 30. Mai unter ihrer Tageseinnahme ein falsches Zweimartstück. Anstatt es der Polizei zu übergeben, wie es ihre Pflicht war, suchte sie sich dadurch vor Schaden zu be= wahren, daß sie es weiter zu geben versuchte. Zunächst schob sie es unter andere Zweimarkstücke und händigte das Geld dem Beamten ein, der die Standgelder zu fassiren hat. Dieser ent­deckte aber die falsche Münze und begnügte sich damit, es der Angeklagten als ungiltig zurückzuschieben. Dann versuchte es die Angeklagte bei zwei Gemüsehändlerinnen, bei denen sie einen kleinen Ginkauf machte, aber auch hier mißlang der Versuch. Der Staatsanwalt wollte die Angeklagte mit einer Geldstrafe von 30 M. bestraft wissen, der Gerichtshof hielt aber eine solche von 15 M. für eine ausreichende Sühne.

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An die Arbeiterschaft Berlins  ! Während die Arbeiterschaft glaubte, im Allgemeinen mit dem Genossenschaftswesen fertig zu fein, tritt dieselbe Idee in ber Form einer Genossenschaftsbäckerei heut wieder in den Vorder grund. Hierbei zeigt es sich, daß ein Theil der Genoffen de Blan günstig gesinnt ist in der Meinung, den so sehr bedrängten Bäckergesellen eine Stütze zu bieten, während der andere The gegen die Gründung ist. Beide Theile aber zeigen den guten und festen Willen, die Bäckerei- Arbeiter im Kampfe gegen das Unternehmerthum zu unterstützen.

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Dies bedeutet eine Reduktion von 12/2 pet. Auf die feitens eines Kollegen gestellte Frage, ob denn Herr Hopp glaube, daß bei den in Aussicht gestellten Löhnen ein Mensch überhaupt noch Die Unterzeichneten( selbst Bäckerei Arbeiter) find existiren könne, erklärte derselbe, daß ihn das nichts angehe; er nun der Meinung, daß die Genossenschaftsbäckerei, eines Streils habe nicht Lust, wie im Vorjahre wieder 2000 m. zuzuseßen(?) gar nicht werth ist. Hier ist nur die Frage entscheidend: Kan Berücksichtigt man nun, daß in besagter Fabrik bereits im mit Gründung einer Genossenschaft den Bäckerei- Arbeitern s März 1886 den Handschuhmachern sowie nach und nach auch holfen werden? Unsere Antwort lautet: Nein, das Gegentheil Wegen groben Unfugs stand gestern der Kaufmann den anderen in der Branche beschäftigten Arbeitern und Ar- ist der Fall; jene Gründung kann den Bäckerei- Arbeitern nur Wilhelm Krüger vor der 96. Abtheilung des Schöffengerichts. beiterinnen eine Reduktion von 16/ 3-100 pet. zugemuthet wurde, schaden und zwar aus folgenden Gründen: Kommt die Genoffen Der Beschuldigte gab an, daß er sich Privatjurist" nenne und so wird wohl Jeder die Richtigkeit jener Aeußerung des Herrn schaft zu Stande, so sind in erster Linie die Bäckerei- Arbeiter in Rechtssachen Rath ertheile. Früher habe er mit seiner Sopp bezweifeln. Die Gehilfen kennen die Fabrikation ebenso verpflichtet, Antheilscheine zu nehmen. Nun leisten die Berliner  Schwester unter der Firma B. u. 2. Krüger" ein kaufmännisches gut wie Herr Hopp und wissen besser, wer bis jetzt zugesetzt Bädermeister in Punkto Gesellenunterdrückung jetzt schon wahr Geschäft betrieben. Der Behörde ist ein Brief des Angeklagten hat. Die ausständigen Gehilfen haben in den letzten Jahren haft großartiges, da diese nun durch die Genossenschaftsbäderet zu Gesicht gekommen, der einen Stempel tung mit den Worten: genügend bewiesen, daß sie zielbewußte Arbeiter sind, und hoffen Stonkurrens erlitten, so würden sie natürlich danach trachten, B. u. 2. Krüger, Jurist. Eingetragen beim Landgericht I." daß ihnen die Genossen treu zur Seite stehen werden. Wenn der jene Arbeiter außer Stellung zu bringen, welche Antheilscheine Es wurde angenommen, daß Krüger dadurch im Publikum habe Buzug ferngehalten wird, müssen sie nach ihrer Neberzeugung besitzen. Gesetzt nun, ein Arbeiter würde aus diesem Grunde die Täuschung hervorbringen wollen, er sei eine geprüfte juristische siegen. Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck gebeten. gemaßregelt, sofort ginge auch an den Arbeitsnachweis der Bäcker Person. Diese Handlungsweise wurde als grober Unfug auf­Groinfch. Die Schuhmacher befinden sich im Ausstand. fnnung die Nachricht:" Der betreffende P. P. ist Genossenschaftler. gefaßt und Krüger erhielt ein Strafmandat über zehn Mart, Zuzug ist fern zu halten. Fragt der Genossenschaftler dann um Arbeit an, so heißt es ein beantragte aber richterliche Entscheidung. Er behauptete im Leipzig  . Ueber den Streit der Töpfer theilte der Der Arbeitsnachweis des Verbandes der Bäckergesellen würde da gestrigen Termine, daß die Bezeichnung Eingetragen beim Land­geridt I" nur anzeigen sollte, daß seine kaufmännische Firma hiesige Vertrauensmann der Töpfer in einer Versammlung mit, durch ebenfalls an Renommee verlieren und könnte den auf diese ins Handelsregister/ eingetragen sei. Der Amtsanwalt wies auf daß in 10 Geschäften mit 100 Gehilfen der 1888er Tarif wieder Weise Gemaßregelten ebenfalls nicht helfen. Dieselben fielen bas Widersinnige und Unglaubwürdige dieser Behauptung hin, eingeführt worden sei, während 11 Geschäfte mit 33 Gehilfen schließlich den Stommissionären in die Hände, welche aus der er beantragte die Aufrechterhaltung des Strajmandats. Nun noch Widerstand leisteten. Von den ausständigen Gehilfen wären Stellenvermittlung auf Kosten der Gehilfen ein lukratives Ge mehr machte der Angeklagte den Einwand der Verjährung. Der 27 abgereist, während 8 noch keine anderweite Beschäftigung geschäft zu machen wissen. betreffende Brief, auf den sich die Anklage stütze, sei nicht von funden hätten und unterstützt werden müßten. Ferner wurde ein Diese Herren lassen sich z. B. für den Nachweis einer Stelle diesem, sondern vom vorigen Jahre. Dem Gerichtshofe blieb Schreiben der Unternehmer- Organisation verlesen, in dem diefelbe die Kleinigkeit von 10-40 W. bezahlen. Gewöhnlich besitzt der nichts anderes übrig, als die Sache zu vertagen, um den vom die Wiedereinführung des 1888er Tarifs ablehnt, dagegen die Er- Betreffende eine solche Summe nicht und so wird seitens des Angeklagten erhobenen ganz neuen Einwand auf seine Richtigkeit böhung einzelner Säße des Unternehmertarifs von 1891 vor Kommissionärs ein Abkommen dahin getroffen, daß der Betreffende schlägt. Dieser Vorschlag wurde von der Versammlung einmüthig wenn die Arbeit nicht was vielfach vorkommt zu prüfen. Als ein Betrugsystem von besonderer Gemeingefähr abgelehnt und beschlossen, den Streit bis zur allgemeinen Wieder- paar Tage dauert, von seinem ihm ohnehin schon Färglich 3 anerkennung des 1888er Tarifs fortzusehen. Die lichkeit bezeichnete der Staatsanwalt die Handlungsweise des Unternehmern an mehrere Zeitungen gesandte und von diesen zahlen muß. von den gemessenen Wochenlohn die betreffende Summe ratenweiſe abs Sollte nunt ber gemaßregelte Genossen Reifenden Paul Giesen, welcher gestern vor der 89. Ab abgedruckte Darlegung der streitigen Lohnverhältnisse wurde in fchafter zu diesen Seelenverkäufern gehen, so theilung des Schöffengerichts stand. Der Angeklagte suchte durch mehreren wesentlichen Buntten als unrichtig bezeichnet. Der diese schlimmsten der Ausbeuter noch unterstützt. die Hintertreppen in die Küche der Herrschaften zu gelangen. durch den neuen Tarif dekretirte Lohnabzug beträgt gegen früher aber besigt der Gemaßregelte Antheilscheine und fucht auf War ihm dies gelungen, so gab er sich dem Rüchenpersonal als bei Kochmaschinen 30 bis 45 pCt., bei Defen 15 bis 30 pCt, Grund derselben naturgemäß in der Genossenschaft Arbeit. Die Reisender für ein Photographie Geschäft aus, ging in seinen der Durchschnittslohn eines Gehilfen im Jahre 1889 hat nur 1150 hinwieder kann höchstens 6-10 Mann beschäftigen. Was nun Bersprechungen außerordentlich weit und wußte auch in einer Mart betragen und auch diese Ziffer ist nur bei ununter- Das Resultat wäre anstatt des erhofften Nugens einfach Reihe von Fällen, von denen acht zur Kenntniß der Behörde brochener Arbeitsgelegenheit im ganzen Jahre erreicht worden, Schaden! Es würde die Bäckerei- Arbeiter noch mehr zers gelangt sind, die Köchinnen zu bewegen, Bilder zu bestellen. Der wie sie sich nur etwa dem zehnten Theile der Gehilfen ge- splittern, und alle Mühe wäre umsonst. Angeklagte forderte sodann, je nach der Höhe der Bestellung, boten hat. eine Anzahlung von 3 bis 7 Mart, die er auch erhielt. Wenn sich am folgenden Sonntage die Köchinnen bei dem bezeichneten Photographen einstellten, erfuhren sie, daß sie einem Schwindler in die Hände gefallen waren, der weder ihre Bestellung auf­gegeben, noch das angezahlte Geld abgegeben hatte. den eine Gefängniß

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Bäckerei Arbeitern helfen, die Macht der Unternehmer Eine Thatsache aber steht fest: Die Arbeiterschaft will den Sorte von Uriasbriefen hat der Nürnbrechen. Und diese Thatsache ist geeignet, in den Reihen der berger Möbelfabrikant Moser ausgeheckt. Er gab mehreren seiner tief gesunkenen und so gequälten Bäckerei- Arbeiter neuen Muth Arbeiter, die ihm fündigten und auch sonst ganz ordnungsgemäß zu erwecken. Wodurch können nun die Arbeiter die Bäcker

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Schwindel getrieben und erkannte deshalb nur auf eine Ge= fängnißstrafe von vierzehn Tagen.

satz für die berüchtigten schwarzen Listen, denn wer kein Boytott geschehen kann. gedrucktes Zeugniß besißt, erhält in Nürnberg   teine Werfen wir einen Blick nach Amerika  . Unsere dortigen Arbeit! Kollegen haben mit diesem Mittel große Erfolge erzielt und was Mehrere der solchermaßen geschädigten Arbeiter haben dieser Ar halb bei dem bortigen Gewerbegericht Klage erhoben, wurden beiterschaft nicht auch fertig bringen? Wie bier die Sutmacher jedoch abgewiesen, weil die von dem Fabrikanten Moser aus- so haben auch die Bäcker in Amerika   eine Art Kontrollmarte ein

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wegen Uebertretungen des Forstpolizei- Gesezes verurtheilte Ber  - entsprächen und derselbe nicht angehalten werden könne, andere verkauft werden, welche Unionsleute beschäftigen und zugleich dem Publikum gute und reelle Waare liefern. Dies ist der Weg Dieser Urtheilsspruch hat begreiflicher Weise zu von

Ueber die Frage, wann in einem gerichtlichen Straf­verfahren die Strafvollstreckung beginnt, hatte das Reichs gericht unlängst Beranlassung sich zu äußern. Ein Gemeinde­

sonen zu verhaften. Der Angeflagte führte diese Anweisung nicht Zeugnisse auszustellen. aus und bewirkte dadurch, daß die angeordnete Strafvollstreckung