Oberreichsanwalt: Sie sollen geäußert haben, daß #nten noch weitere Täter seten. Haben Sie etwas gesehen? Zeuge Scranowiz: Ich habe gesagt, das könne doch nicht einer gemacht haben, das müßten mindestens sechs bis acht gewesen sein. Das war aber nur eine Vermutung. Gesehen habe ich nichts. Nach meiner damaligen Ueber zeugung fonnte in der kurzen Zeit fein Mensch das zu­stande bringen. Auf weitere Fragen erklärt der Zeuge, er tönne nicht sagen, was aus dem Gegenstand geworden set, den er als Fackel angesehen habe. Um eine Fadel der Feuerwehr habe es sich nicht handeln können, da er früher bagewesen set als die Feuerwehr. Auch Zugluft hat der Zeuge nicht bemerkt. Der Zeuge Scranowiß wird dann dem Zeugen Böschel gegenübergestellt, der gesagt hat, das von ihm geschilderte Bild des Plenarsaales habe er empfangen, als er mit Scranowiß zusammen in den Saal geschaut habe. Beide Zeugen bleiben bei ihren Befun dungen. Ein Beisitzer meint, die Differenz erkläre sich vielleicht daraus, daß Pöschel bei seinem zweiten Blick in den Saal die Vorgänge nicht so genau beobachtet habe wie Scranowiz. Pöschel habe bei seinem ersten Blick in den Saal noch keine Size brennen sehen. Als er dann mit Scranowitz zusammen hineinschaute, hätten die Sessel schon gebrannt, und Pöschel habe das vielleicht nicht so genau beachtet wie Scranowiß.

Fragen an die Zeugen

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Der Zeuge wird dann gefragt, ob er vorzeitig Beamte an dem Tage entlassen habe. In der Presse habe gestanden, daß dies in außergewöhnlicher Weise geschehen sei, und daß die Beamten sogar dagegen protestiert haben. Beuge: Dazu habe ich gar feine Befugnis, Beamte außergewöhnlich zu beurlauben. Er habe auch nicht gehört, daß irgendjemand anders Angestellte oder Arbeiter an jenem Tage beurlaubt hat. Die Frage Dr. Sacks, ob nach dem 30. Januar 1933 ein Personalwechsel im Reichstag erfolgt set, beantwortet der Zeuge mit nein. Oberreichsanwalt: Es ift einmal behauptet worden, es sei nicht möglich, daß jemand Brandmaterial in den Reichstag gebracht hätte, denn Sie hätten immer besonders auf die kommunistische Fraktion aufgepaßt und die Spinde revidiert.

Zeuge: Dazu habe ich keine Machtbefugnis. Wenn ich einmal gezwungen war, ein Spind aufzuschließen, habe ich es nie allein getan. Revisionen find nur von der Kriminal­polizei vorgenommen worden. Auf eine Frage des Reichs­anwaltes Parrisius erklärt der Zeuge Scranowiß, daß er feiner politischen Partei angehöre.

R.-A. Dr. Sad stellt noch eine Ergänzungsfrage an den Polizeileutnant Lateit. Es werde behauptet, Lateit hätte die drei Polizeibeamten, mit denen er zuerst in den Reichstag tam, besonders zusammengestellt. Der Zeuge verneint das und betont, daß es sich um Beamte handelte, die gerade am nächsten standen. Dr. Sack: Also nicht drei Tage vorher verabredet? Der Zeuge lacht und verneint.

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Die Verhandlung wird dann auf Samstag vertagt.

Das Alibi Dimitroffs

Die Neue Züricher Zeitung" schreibt: In der Fremden­liste des Hotels zum Roten Hahn" in München finden sich die Spuren des anderthalbtägigen Aufenthalts Dimitroffs ( am 26. und 27. Februar 1933). Als dieser wieder in Berlin eintraf, stieg nur noch das letzte Räuchlein aus der gebor­stenen Kuppe des Reichstags empor. Das Alibi ist also offen­bar gelungen."

Herr Senatspräsident!

Die Neue Weltbühne" schreibt in ihrer neuesten Nummer: Senatspräsident Bünger. Als Sie Torgler verhörten, teilte er mit, der Unbekannte, mit dem er im Reichstag gesehen wurde, sei nicht van der Lubbe, sondern der kommunistische Reichstagsabgeordnete Doktor Neubauer gewesen. Haben

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Spuk am Abend des 27. Februar 260

schusses wurde auf die Widersprüche zwischen den ursprüng Bereits in der Pariser Tagung des Untersuchungsaus­lichen amtlichen Behauptungen und den ersten Beugen­aussagen des Leipziger Prozesses mit Nachdruck hingewiesen. Die am 13. und 14. Verhandlungstag in Berlin vernomme sondern die amtlichen Versionen platterdings ad absurdum nen Zeugen haben diese Gegensäße nicht nur verschärft, geführt.

Der Amtliche Preußische Pressedienst hat in seiner Dar­stellung vom 28. Februar erklärt:

Die polizeiliche Untersuchung hat ergeben, daß im ge­samten Reichstagsgebäude vom Erdgeschoß bis zur Kuppel

zum Schluß in den Reichstag einstieg. Das Hochflettern an der Fassade mit brennender Fackel diente wohl dem Zweck, die Aufmerksamkeit etwaiger Passanten abzulenken... Als würdigen Abschluß dieser übernatürlichen Leistungen ift es zu werten, wenn es Lubbe schließlich gelang, durch die versperrten Türen des Reichstagsrestaurants( siehe die Fest stellungen bei der Londoner Tagung des Untersuchungs­ausschusses) in Wandelgänge und Sigungssaal zu gelangen. So stellt sich auf Grund der unbeeinflußten Zeugenaus sagen vor dem Berliner Reichsgericht die Geschichte der Brandstiftung am 27. Februar dar.

Brandherde angelegt haren. Sie bestanden aus Teerpräpa. Vor Gempps Zeugenaussage

raten und Brandfackeln, die man in Ledersesseln, Holz­verkleidungen, unter Reichstagsdrucksachen, an Türen, Vorhängen und anderen leicht brennbaren Stellen gelegt hatte..."

Am 1. März meldet derselbe Preußische Pressedienst, daß allein zur Herbeischaffung des Zündmaterials mindestens 7 Personen notwendig gewesen sind..."

Und am 11. Oktober erklärt der Zeuge, Polizeileutnant Pateit, der als erster den brennenden Reichstag durchsucht hat, auf die Frage des Oberreichsanwalts, ob Zündmaterial gefunden worden sei, wörtlich: Wir haben alles genau durchsucht, auch die kleinsten Räume, und sogar Schränke öffnen lassen. Wir haben nirgends etwas gefunden." Woraus zu schließen ist, daß es im Reichstag entweder gespukt hat oder daß dem Amtlichen Preußischen Pressedienst nicht un­erhebliche Irrtümer unterlaufen sind.

Eine weitere Feststellung des Untersuchungsausschusses wurde gleichfalls durch den Zeugen Lateit bestätigt. Die Feststellung nämlich, daß niemals im Laufe der Untersuchung - ebensowenig wie während der öffentlichen Verhandlungen - van der Lubbe behauptet hat, der Kommunistischen Partei anzugehören.

Am spukhafteften aber mutet der Vorgang der Brand­ftiftung selbst an, wie ihn der Theologiestudent Flöter schildert... Ein Zeuge, den die deutsche Presse als unbedingt glaubwürdig und geradezu als Musterzeugen beschreibt. Herr Flöter hat nämlich am 28. Februar gesehen, daß der Brandstifter vor dem Einsteigen in das Fenster eine Fackel in der Hand hielt, am 7. April war aus der Fackel ein Feuerbrand geworden und am 11. Oktober gibt er die Möglichkeit zu, daß es sich um einen Kohlenanzünder ge­handelt haben könnte.

Derselbe Reuge Flöter erklärte auf eine Frage Dimitroffs, daß die politische Zugehörigkeit die Gefeße der Optik nicht ändern könne. Auch Gerichtshof und Verteidigung scheinen sich damit abgefunden zu haben, daß die Gesetze der Flöter­ichen Optik feine Möglichkeit geben, den Unterschied zwischen einer flammenden Fackel und einem schwelenden Kohlen­anzünder zu erkennen.

Nicht uninteressant ist dabei die Feststellung, daß der Brandstifter nach der Zeugendarstellung seine Fackel erst angezündet hat, sodann das Fenster zertrümmerte und erst

Sie dafür gesorgt, Herr Senatspräsident, daß Theodor Neu­ bauer als Zeuge vorgeladen wird? Wir können Ihnen ver­sichern, daß Neubauer Deutschland nicht verlassen hat; aller­dings wissen wir nicht, wo er sich jetzt befindet. Hingegen fönnen wir Ihnen mitteilen, wo er sich bis zum 17. Sep­tember 1933 befand. Am 17. September wurde er im Kon­zentrationslager Brandenburg, wo er seit einigen Wochen in Schuzhaft weilte, von ein paar SA.- Leuten zum Verhör" in Lager- Arrest geschleppt. Seither haben ihn seine Mithäft linge nicht mehr gesehen. Welcher Zufall, daß diefer Ver­schwundene nun plötzlich in der Lage wäre, Torgler zu ent

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Die Gerüchte um Oberbrandbirektor Gempp. auf die wir bereits in unserer gestrigen Ausgabe hinwiesen, haben bewirkt, daß das Reichsgericht sich schließlich doch dazu bequemen mußte, Gempp als Zeugen vorzuladen.

In den nächsten Tagen wird also Herr Oberbranddirektor Gempp persönlich als Zeuge vernommen werden. Gempp hat sich bekanntlich in einer Besprechung mit seinen Inspek toren und Brandleitern darüber beklagt, daß die Feuer mehr am 27. Februar 1933, abends, zu spät alarmiert worden sei

und daß ihm der damalige kommissarische Innenminister Göring ausdrücklich verboten habe, sofort die höchfte Alarmstufe der Feuerwehrkräfte einzusehen. Gempp war #auch aufgefallen, daß im Reichstagsgebände große Mengen nicht mehr verwendeten Brandmaterials herumgelegen hätte.

Würde im Leipziger Prozeß eine wirklich frete Aussage­möglichkeit für die Zeugen bestehen, dann müßte die Aussage Gempps zu einer sensationellen Belastung des gegenwärtigen Preußischen Polizeiministers Göring führen. Die Nazis haben aber bereits einer solchen Aussage des Oberbrand­direktors Gempp vorgebeugt.

Gempp wurde vier Wochen nach dem Reichstagsbrand unter einem herbeigezogenen Vorwand aus seiner Stels lung entfernt, Anschließend wurde gegen ihn ein Disziplis narverfahren eingeleitet, weil er bei dem Anfanf eines Autos fich angeblich der Veruntreuung schuldig gemacht haben soll.

Die Taktik der Nationalsozialisten, unbequeme Gegner durch kriminelle Beschuldigungen unter den schärfsten Drud zu stellen, wurde auch gegen Gempp angewandt. Der Zeuge Gempp ist ein Opfer dieses Druckes. Unter diesen Umständen bleibt dem bedauernswerten Mann nichts anderes übrig, als so auszusagen, wie es die nationalsozialistischen Erpresser von ihm fordern.

Wie immer der Wortlaut der Aussage des Zeugen Gempp ausfallen mag, die Oeffentlichkeit wird sich darüber klar sein müssen, daß es unter solchen Umständen nicht nur darauf arkommt, was ein Reuge aussagen kann, als darauf, was er verschweigen muß.

laften! Welcher Zufall, daß er gerade knapp vor dem Prozeß von der Bildfläche verschwand! Aber Sie, Herr Senats präsident, werden seine Einvernahme wohl schon veranlaßt haben. Nicht wahr, in Deutschland verschwinden Häftlinge selbst dann nicht für immer, wenn sie Torgler entlasten fönnten? So warten wir denn gespannt auf das Verhör mit Doktor Theodor Neubauer .

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