Morgen erscheint zum ersten Male:

WESTLAND

Unabhängige deutsche Wochenzeitung

Die neue Zeitung ist in der glücklichen Lage, von vornherein einen reichen Inhalt bieten zu können. Sie wird durchweg 16 Textseiten Berliner Formats haben. Neben dem politischen Hauptteil erscheinen mehrere Beilagen. Die erste, unter dem Titel, Hier regiert der Völkerbund ", ist der Saarpolitik ge­widmet; die zweite, das, Handelsblatt ", den wirt­schaftlichen Vorgängen in Deutschland ; die dritte, des Auslands", wichtigen Meinungsäußerungen über Deutschland , und den Schluß macht die vierseitige Beilage ,, Kunst und Literatur", in der nicht nur wertvolle Beiträge zeit­genössischer Autoren, sondern auch in großer Zahl Nachrichten über alle deutschen Vorgänge im kul­turellen Bereiche, wie auch kritische Betrachtungen, Raum finden sollen.

,, Stimmen

fremden

,, Westland" wird eine einzigartige Zeitung sein, da es bekanntlich in Deutschland eine unabhängige Presse nicht gibt und die ausländischen Blätter deutscher und fremder Sprache sich nicht vorwiegend mit deutschen Angelegenheiten befassen können. " Westland" ist kein Emigrantenblatt". Es macht deutsche Politik auf deutschem Boden, wenn es sich auch völlig frei fühlt von dem Einfluß der gegen­wärtigen Machthaber des Dritten Reichs. Es ist in der Lage, diese Aufgabe und Pflicht zu erfüllen, weil die besonderen Verhältnisse des Saargebiets eine Ver­gewaltigung des Gewissens verhindern. Verlangen Sie die Zeitung

an den Verkaufsstellen

,, Unruhe und Unfrieden" Durcheinander und Rechtlosigkeit

Die Nationalsozialistische Zeitung" in Kaiserslautern bringt folgendes fennzeichnende Stimmungsbild:

Be=

Am letzten Samstag wurden die ersten Reichs= bedarfsdeckungsscheine ausgegeben. dauerlicherweise wurde die Ausgabe nur für solche Arbeitslose genehmigt, welche am ſoge= nannten Siedlungsgelände an der alten Rodalber Straße arbeiten. Die Pflichtarbeiter, welche bei den übrigen Arbeiten am Meßplay, Streckweg und an den Straßenarbeiten beschäftigt waren, hätten demzu= folge leer ausgehen müssen. Der Hauptausschuß hat deshalb in seiner Sizung vom 10. Oftober 1933 sich ent­schlossen, auch diesen hier beschäftigt gewesenen Arbeitern zum Ausgleich von Härten etwas zugute kommen zu lassen. Er bewilligte denselben, insofern sie in der Zeit vom 1. Sep­tember 1933 bis 7. Oftober 1933 vier volle Wochen beschäftigt waren, eine einmalige Unterstüßung in Höhe 19 on 10 Mart. Außerdem erhalten die bei diesen Arbeiten aab 9. Oktober 1933 Beschäftigten zu der Pflichtarbeiterzulage von 2 Marf wöchentlich einen Zuschuß von 3 Mark zur Be­schaffung von Bekleidungsstücken. Nachdem durch eine Aus­funftserteilung Mißverstände entstanden sind, wird darauf hingewiesen, daß die Arbeiter am Siedlungsgelände an der alten Rodalber Straße wöchentlich nur 2 Mart bekommen. Auch für die ab 9. Oktober 1933 neu zuge­wiesenen Personen bleibt es bei dieser Rege­I ung. Sie erhalten keinen Vorschuß auf die ihnen fünftig zustehenden Reichsbedarfsdeckungsscheine. Es ist nicht zu ver­fennen, daß die im Siedlungsgelände beschäftigten Personen besser fahren, als die anderen. An der Sachlage läßt sich aber zur Zeit nichts ändern. Es lag in der Absicht der Stadt, alle Wohlfahrtserwerbslosen am Siedlungsgelände zu beschäftigen, so daß jeder eine gleiche Behandlung hätte erfahren können. Durch Maßnahmen des Reichsarbeits­ministeriums und der Reichsanstalt für Arbeits­vermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde aber die Absicht dadurch vereitelt, daß ein Drittel der Eingestellten aus den Reihen der Arbeits­werden amtsunterstüßten

entnommen

mußten. Die Maßnahmen sind um so unver=

Korruption in der deutschen Justiz

Ein deutscher Jurist schreibt uns:

Daß der deutsche Reichsjustizkommissar Franck II für sich und seine Familie die übelste Korruption betreibt, ist seit langem unwidersprochen durch die Presse gegangen. Er hat seinen wegen Unterschlagung kriminell bestraften und ehren­gerichtlich aus der Anwaltschaft ausgeschlossenen Vater, der die letzten Jahre im Anwaltsbüro seines Sohnes als Buch­halter arbeitete, begnadigt" und wieder als Anwalt zuge­laffen, in einer Zeit, in der zahlreiche tadellose Anwälte nur wegen ihrer Abstammung aus der Anwaltschaft heraus geworfen wurden.

Frand senior vertritt jetzt den bayerischen Fiskus und hat anch Praxis in Gnadensachen. Man zahlt also an den Vater, um vom Sohn Gnade zu erhalten, ein wahrhaft germanischer Rechtszustand!

Dabei ist der Sohn nach wie vor an dem Laden des Vaters beteiligt, oder besser gesagt, der Vater ist nur der Substitut des Sohnes. Dessen Anwaltschild ist nach wie vor an der Kanzlei angebracht und er ist auch schon während seiner Ministerschaft in der Anwaltsrobe aufgetreten.

Wie groß die Empörung der Anwaltschaft darüber sein muß, ergibt sich daraus, daß unter dem Naziregime der An­waltsverein München es gewagt hat, gegen einen derartigen Zustand in einem Schreiben an das Justizmini­sterium des Franck II zu protestieren und die Unvereinbar= keit des Ministerstaatsamtes mit der Ausübung des An­waltsberufs zu verlangen, worauf er sich allerdings von Frand II nur ein unverschämtes Schreiben als Antwort ge­holt haben soll, ohne eine Remedur zu erreichen.

Wesentlicher ist aber fast noch, daß sich die Korruptions= gewohnheiten dieses lausbübischsten aller Naziminister nicht nur auf seinen Familienkreis, sondern auch auf die Besetzung von hohen richterlichen Posten beziehen. Zwei Fälle sind hierfür ganz besonders charakteristisch.

Präsident des Oberlandesgerichts München war bis vor einem Vierteljahr Dr. Gerber, der nach allgemeinem Ur­teil ein tüchtiger und unpolitischer Richter war. Gerber fiel bei Frand II in Ungnade, weil er bei der Durchführung des Arier- Paragrafen gegenüber der Rechtsanwaltschaft - die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben in dieser Be­in den engen ziehung leitende Verwaltungsfunktionen.

Grenzen, die diese Gesetzgebung stedte, Loyalität und An­stand bewies, zwei Eigenschaften, die Frand II so verhaßt sind, wie dem Teufel das Weihwasser. Dr. Gerber wurde also unter Anerkennung seiner ausgezeichneten vorbild­lichen Dienstleistungen" in den dauernden Ruhestand be­fördert.

Während es sonst seit Menschengedenken üblich war, in das Präsidium des Oberlandesgerichts München nur die repräsentativsten und ausgezeichnetften, nach Leistung und Dienstalter an der Reihe befindlichen Richterpersönlich­teiten zu berufen, berief Frand II den eben erst ein halbes Jahr vorher zum Präsidenten eines fleinen Provinzland gerichts beförderten Georg Neithardt auf diesen Posten. Neithardt war alles andere als für das Ueberspringen zahl= reicher geeigneteren und dienstälterer Kandidaten qualifi­ziert. In der Richter- und Anwaltschaft war er als ein äußerst mittelmäßiger Jurist und schwächlicher Mensch, der nach allen Seiten, auch nach der marristischen, liebedienerte, nicht eben rühmlich bekannt. Aber Neithardt hatte hinsicht= lich der Hitlerbewegung ganz spezielle Meriten. Zwar war er derjenige, der Hitler im April 1924 wegen vol= lendeten Hochverrats als Vorsitzender des Volksgerichts verurteilte. Aber er gab ihm nicht nur die gefeßliche Mindest strafe, sondern erließ und begründete auch den berühmten Beschluß, in dem er in ver­brecherischer Rechtsbeugung zu Gunsten Hitlers entgegen der zwingenden Gefeßesbestimmung, wonach jeder wegen Hoch­verrats verurteilte Ausländer aus dem Reichsgebiet aus­zuweisen war, Hitlers Ausweisung ablehnte und damit die Grundlage für seinen Auf­stieg in Deutschland legte. Die schwächliche Repu­blik hat dieses Verbrechen der Rechtsbeugung zwar nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl dies öffentlich oft genug ver­langt worden war, sie hat Neithardt auch nicht, wie es sei nem Verbrechen gebührte, ins Zuchthaus befördert, sondern hat ihn auf seinem Richterstuhl siben lassen. Bis Ende 1932, also in acht Jahren, war er nicht weiter avanciert. Im De­sember 1932 war immerhin soviel Gras über die Sache

gewachsen und außerdem die politische Konjunktur so, daß das damals deutschnational geleitete bayerische Justizmini­sterium ihn zum Präsidenten des kleinen Landgerichtes Hof machte.

Erft das Hitlerregime hat ihm in Form des Oberlandes: gerichtspräsidentenpostens die Entschädigung für seine Rechtsbeugung überreicht.

Derselbe Mann, der Hitler in rechtsfräftigem gerichtlichen Urteil als Hochverräter erklärte und bestrafte, wird ein ge­fügiges Werkzeug der Hitlerregierung sein und bleiben. Germanische Ehre!

Nunmehr aber hat sich diesem Skandal ein neuer und gleichartiger angereiht: das zweitgrößte bayerische Ober­landesgericht ist in Nürnberg . Präsident dieses Gerichtes war bisher der frühere bayerische Generalstaatsanwalt am Obersten Landesgericht Dr. Burckhardt. Dr. Burchardt war eine Richterpersönlichkeit ganz seltenen Formats. Sein Ansehen in der gesamten Justizwelt ohne Unterschied der Richtung und Partei war faum zu übertreffen. Aber auch er ist nunmehr unter Anerkennung seiner ausgezeichneten vorbildlichen Dienstleistung" von Franck II in den dauern­den Ruhestand befördert worden. Wie in München , so wurde auch in Nürnberg nicht der Würdigste, nach Befähigung und Dienstalter, an seine Stelle berufen. Der Nachfolger ist ein Landgerichtsdirektor Bertram von München . Auch er ist als mittelmäßiger Jurist bekannt, mehr aber noch als ein Mann von erheblicher Brutalität, als ein Schwurgerichtsvorsitzen­der von altem Schrot und Korn". Freilich hätte diese Eigen­schaft nicht genügt, um seine Berufung auf den Nürnberger Posten herbeizuführen.

Bertram war Vorsitzender des Schwurgerichte, das den Schriftsteller Werner Abel zu mehrjähriger Zuchthaus­strafe verurteilte, weil er angeblich in einem Beleidigungs­prozeß über die ausländischen Geldquellen Hitlers einen Meineid geschworen habe.

Dieser Beleidigungsprozeß, den Frand II seinerzeit als An­walt für Hitler führte, war jahrelang für die Nazibewegung eine große Unannehmlichkeit. Bertram beschränkte sich jedoch richt auf die Verurteilung von Abel zu Zuchthaus . Als im Dezember 1932, unter der Schleicherregierung, die von den Nazi unter Führung von Franck II im Reichstag geforderte allgemeine politische Amnestie fam, verweigerte Bertram dem verurteilten Abel in feiner Witterung der kommenden Dinge die Begnadigung in der Meineidssache, mit der Be­gründung, Abel habe den Meineid nicht aus politischen Gründen, sondern aus Geltungssucht begangen, als ob die Geltungssucht nicht ein politisches Motiv sein könne. Auf Grund dieser ordinären Rechtsbeugung blieb Abel im Ruchthaus, während Tansende von Naziverbrechern aus Zuchthäusern und Gefängnissen entlassen wurden. Unmittelbar nach der Erringung der politischen Macht durch die Hitlerleute fiel Abel jener bis dahin völlig unbekann= ten Selbstmord"-Epidemie unter den politischen Häftlingen zum Opfer, Bertram aber, der Hitler und Frand II diese Morgengabe serviert hatte, trat als einer der ersten in das Präsidium des nationalsozialistischen Richterbundes ein. Niedrigerweise hat man seine Berufung dorthin in Nazi­ deutschland noch als einen Aft besonderer Objektivität von Franc II angepriesen. In dem Abel- Prozeß mußte nämlich Bertram den als Reugen auftretenden Hitler wohl oder übel zu einer Ordnungsgeldstrafe verurteilen, weil er im Gerichtssaal ungeachtet vielfacher milder Abmachung wie ein wildes Tier tobte und die amtierenden Anwälte in unper­schämter Weise beleidigte. Nachträglich hat Bertram dann heimlich, still und leise den Vollzug dieser Geldstrafe tas­siert und so den doppelten Erfolg erreicht:

nach außen als ein unabhängiger Richter zu erscheinen und nach innen als gefügiges Werkzeng der neu auftreten= den Mächte zu figurieren.

Soviel germanische Unabhängigkeit durfte nicht unbelohnt bleiben und Bertram war damit für den Nürnberger Posten qualifiziert. Wie man hört, soll demnächst auch der Posten des Präsidenten des bayerischen Obersten Landesgerichts vakant werden. Vielleicht wäre es hier angezeigt, gar nicht erst einen Richter zu berufen, sondern gleich einen Ver­brecher. Wie wäre es mit Feme- Schulz oder Feme - Heines. Beide haben doch als Femerichter" große Erfahrung in der­jenigen Tätigkeit gesammelt, die Franck II unter germani­schem Recht versteht!

Horst Wessel - gesetzlich geschützt

ſtändlicher, weil dadurch nur Unruhe und U Bluturteile gegen..Beleidiger"

gestiftet

frieden unter den Arbeitslosen wurde und der Stadtsädel, wieschonobena u s- geführt, darunter zu leiden hat.

Einige Kommunisten haben die Gelegenheit benußt, um die Arbeiter aufzuwiegeln. Wie wir hören, sollen neun dieser Aufwiegler in Schutzhaft genommen werden. Außerdem wird die gesamte Wohlfahrtsunterstüßung eingestellt und die Betreffenden werden vom Bezuge von Winterbeihilfe des Winterhilfs= wertes ausgeschlossen.

,, Sie ist nicht fof..."

Aus Hamburg meldet die gleichgeschaltete Presse: Vor dem Hanseatischen Sondergericht hatten fich 18 Ange­flagte wegen erstellung und Verbreitung von fommunistischen Trudschriften zu verantworten. Unter Ausnutzung der wirtschaftlichen Lage der Leute war es den kommunistischen Führern gelungen, mehrere bürger­liche Drucker für ihre 3wede zu gewinnen. Als die Polizei eingriff, konnte sie große Mengen Druckschriften zer­sezenden Inhalts, darunter auch eine kommunistische Zeitung in englischer Sprache beschlagnahmen.

Vor allen Dingen aber wurde dabei eine von dem kommu­ nistischen Redakteur Jacobs verfaßte Broschüre über den Reichstagsbrand gefunden, die nach Feststellung des Sonder­gerichts als Materialgrundlage für das im Ausland verbreitete kommunistische Braunbuch über den Reichs­taasbrand anzusehen ist.

Das Sondergericht verurteilte die Drucker zu Gefängnis­strafen von zwei bis drei Jahren. Die übrigen Helfer famen mit geringeren Strafen davon. Gegen die kommu­ nistischen Urheber läuft ein Hochverratsverfahren be'm Reichsgericht.

Ein Werk von Puschkin gefunden

Nach Meldungen aus Belgrad wurde von einem Beamten im jugo­slawischen Außenministerium ein hinterlassenes Manuskript des großen russischen Dichters Pusch fin gefunden. Die Handschrift ift 28 Setten starf. Es scheint eine eigenhändige Abschrift der be rühmten Obe an Bacchus" zu sein, die man verloren glaubte. Der Großvater des Finders hatte sich öfter nach Rußland begeben, und die Ode lag unter seinen Papieren.

In dem Berliner Papen- Blatt, der Germania", die Katholizismus mit inbrünstigem Hitler- Bekenntnis vereinigt, lesen wir am 6. November:

,, Vor dem Sondergericht hatte sich wegen schwerer Be­schimpfung und Verunglimpfung von Horst Wessel der 46jährige Maschinensetzer Otto Weihrauch auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 21. März 1983 zu verantworten. Der Angeklagte, der seit 1912 Mitglied der SPD. war, hatte in einem Gespräch mit Arbeitskollegen über Horst Wessel die übelsten Behauptungen aufgestellt. Zu seiner Verteidigung erklärte er daß er diese Verleumdungen nicht als seine eigene Ansicht geäußert habe, sondern mit dem Be­merken er habe die Behauptung in einer Zeitung gelesen. Durch die Zeugenaussagen wurde aber die Verteidigung des Angeklagten widerlegt. Das Sondergericht verurteilte ihn zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis.

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, die Behauptungen, die der Angeklagte aufgestellt hat, bedürften feiner Widerlegung durch das Gericht. Das Leben Horst Wessels, so sagte er, liegt flar vor uns, und jedermann weiß, was er aus idealen Gründen für Deutschland getan hat.

Die Behauptungen, die der Angeklagte aufstellte, seien so ungeheuerlich und verächtlich, daß an sich die Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis hätte Platz greifen müssen. Da aber das Sondergericht sich hier zum erstenmal mit einem solchen Fall zu befassen hatte und die Oeffentlichkeit vielleicht noch nicht genügend gewarnt sei, da außerdem der Angeklagte offenbar unter dem Einfluß der Ausstreuungen der Links: presse ans früherer Zeit gestanden habe, habe man noch ein­mal Milde walten lassen. Nachdem aber dieses Urteil des Sondergerichts in der Oeffentlichkeit bekannt geworden sein werde, würden ähnliche Behauptungen in Zukunft taum anders als mit der Höchftstrafe geahndet werden können.

SA. überall

Der Preußische Kultusminister Rust hat in einem Griaẞ zum Zwecke der Einführung einer einheitlichen Befehls­sprache für die Geländesportübungen und Ordnungsübungen im Turnunterricht in den Schulen die Anwendung der Be­fehlsformen der SA angeordnet

Im Anschluß daran batte sich das Sondergericht noch mit einem zweiten Fall übler Beschimpfung Horst Wessels zu befassen. In diesem zweiten Prozeß hatte sich ein früherer Kommunist. der 46jährige Werkzeugdreher Bruno Lüdemann zu verantworten. Das Sondergericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängniß mit der Begründung, daß der Angeklagte wegen Diebstahls und auch zweimal wegen politischer Ver­gehen vorbestraft ist."

In diesen Berichten, die für sich selbst sprechen, wird nie. male mitgeteilt, was die Angeklagten eigentlich gesagt haben. In diesem Falle aber kann man es erraten. Wahr­scheinlich ist von der gerichts notorischen Tatsache die Rede gewesen, daß der gefeierte Held monatelang von den Einkünften einer Prostituierten gelebt hat, also, um in der Sprache des Volkes zu reden, Zuhälter gewesen ist. Ueber unbescholtene Leute, die die Wahrheit darüber sagen, werden von Parteirichtern blutige Parteiurteile verhängt.

Geistlicher verhaftet

Die Bossische Zeitung" berichtet:

" Der 55jährige katholische Erzpriester fro bel in Ka menz in Schlesien ist, wie von privater Seite gemeldet wird, am Freitag auf Veranlassung der Geheimen Staatspolizei verhaftet und nach Breslau überführt worden. Hierzu wird uns berichtet: Erzpriester Strobel er regte bereits im Jahre 1930 bei der Einweihung eines Hel­dendenkmals in Kamenz durch eine antinationale Weihe= rede in vaterländischen Kreisen größtes ergernis. In der letzten Zeit hat sein Auftreten gegen das nationalsozia­listische Deutschland Formen angenommen, die sich mit der seelsorgerischen Betätigung eines katholischen Geistlichen nicht vereinbaren lassen."

Was geschieht mit den Mädchen?

Der Schrei: Mädchen aus dem Betrieb!" hat zur Folge, daß Frauen und Mädchen überhaupt keine Arbeit mehr finden können; daher schlägt eine ernst zu nehmende Stelle vor: Das Beste wäre, wenn für alle Mädchen ein hauswirt­schaftliches Dienstjahr nach Schulabgang Ostern 1934 eingeführt werden könnte."

erstmals ab