Morgen erscheint zum ersten Male:
WESTLAND
Unabhängige deutsche Wochenzeitung
Die neue Zeitung ist in der glücklichen Lage, von vornherein einen reichen Inhalt bieten zu können. Sie wird durchweg 16 Textseiten Berliner Formats haben. Neben dem politischen Hauptteil erscheinen mehrere Beilagen. Die erste, unter dem Titel„, Hier regiert der Völkerbund ", ist der Saarpolitik gewidmet; die zweite, das„, Handelsblatt ", den wirtschaftlichen Vorgängen in Deutschland ; die dritte, des Auslands", wichtigen Meinungsäußerungen über Deutschland , und den Schluß macht die vierseitige Beilage ,, Kunst und Literatur", in der nicht nur wertvolle Beiträge zeitgenössischer Autoren, sondern auch in großer Zahl Nachrichten über alle deutschen Vorgänge im kulturellen Bereiche, wie auch kritische Betrachtungen, Raum finden sollen.
,, Stimmen
fremden
,, Westland" wird eine einzigartige Zeitung sein, da es bekanntlich in Deutschland eine unabhängige Presse nicht gibt und die ausländischen Blätter deutscher und fremder Sprache sich nicht vorwiegend mit deutschen Angelegenheiten befassen können. " Westland" ist kein Emigrantenblatt". Es macht deutsche Politik auf deutschem Boden, wenn es sich auch völlig frei fühlt von dem Einfluß der gegenwärtigen Machthaber des Dritten Reichs. Es ist in der Lage, diese Aufgabe und Pflicht zu erfüllen, weil die besonderen Verhältnisse des Saargebiets eine Vergewaltigung des Gewissens verhindern. Verlangen Sie die Zeitung
an den Verkaufsstellen
,, Unruhe und Unfrieden" Durcheinander und Rechtlosigkeit
Die Nationalsozialistische Zeitung" in Kaiserslautern bringt folgendes fennzeichnende Stimmungsbild:
Be=
Am letzten Samstag wurden die ersten Reichs= bedarfsdeckungsscheine ausgegeben. dauerlicherweise wurde die Ausgabe nur für solche Arbeitslose genehmigt, welche am ſoge= nannten Siedlungsgelände an der alten Rodalber Straße arbeiten. Die Pflichtarbeiter, welche bei den übrigen Arbeiten am Meßplay, Streckweg und an den Straßenarbeiten beschäftigt waren, hätten demzu= folge leer ausgehen müssen. Der Hauptausschuß hat deshalb in seiner Sizung vom 10. Oftober 1933 sich entschlossen, auch diesen hier beschäftigt gewesenen Arbeitern zum Ausgleich von Härten etwas zugute kommen zu lassen. Er bewilligte denselben, insofern sie in der Zeit vom 1. September 1933 bis 7. Oftober 1933 vier volle Wochen beschäftigt waren, eine einmalige Unterstüßung in Höhe 19 on 10 Mart. Außerdem erhalten die bei diesen Arbeiten aab 9. Oktober 1933 Beschäftigten zu der Pflichtarbeiterzulage von 2 Marf wöchentlich einen Zuschuß von 3 Mark zur Beschaffung von Bekleidungsstücken. Nachdem durch eine Ausfunftserteilung Mißverstände entstanden sind, wird darauf hingewiesen, daß die Arbeiter am Siedlungsgelände an der alten Rodalber Straße wöchentlich nur 2 Mart bekommen. Auch für die ab 9. Oktober 1933 neu zugewiesenen Personen bleibt es bei dieser RegeI ung. Sie erhalten keinen Vorschuß auf die ihnen fünftig zustehenden Reichsbedarfsdeckungsscheine. Es ist nicht zu verfennen, daß die im Siedlungsgelände beschäftigten Personen besser fahren, als die anderen. An der Sachlage läßt sich aber zur Zeit nichts ändern. Es lag in der Absicht der Stadt, alle Wohlfahrtserwerbslosen am Siedlungsgelände zu beschäftigen, so daß jeder eine gleiche Behandlung hätte erfahren können. Durch Maßnahmen des Reichsarbeitsministeriums und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde aber die Absicht dadurch vereitelt, daß ein Drittel der Eingestellten aus den Reihen der Arbeitswerden amtsunterstüßten
entnommen
mußten. Die Maßnahmen sind um so unver=
Korruption in der deutschen Justiz
Ein deutscher Jurist schreibt uns:
Daß der deutsche Reichsjustizkommissar Franck II für sich und seine Familie die übelste Korruption betreibt, ist seit langem unwidersprochen durch die Presse gegangen. Er hat seinen wegen Unterschlagung kriminell bestraften und ehrengerichtlich aus der Anwaltschaft ausgeschlossenen Vater, der die letzten Jahre im Anwaltsbüro seines Sohnes als Buchhalter arbeitete, begnadigt" und wieder als Anwalt zugelaffen, in einer Zeit, in der zahlreiche tadellose Anwälte nur wegen ihrer Abstammung aus der Anwaltschaft heraus geworfen wurden.
Frand senior vertritt jetzt den bayerischen Fiskus und hat anch Praxis in Gnadensachen. Man zahlt also an den Vater, um vom Sohn Gnade zu erhalten, ein wahrhaft germanischer Rechtszustand!
Dabei ist der Sohn nach wie vor an dem Laden des Vaters beteiligt, oder besser gesagt, der Vater ist nur der Substitut des Sohnes. Dessen Anwaltschild ist nach wie vor an der Kanzlei angebracht und er ist auch schon während seiner Ministerschaft in der Anwaltsrobe aufgetreten.
Wie groß die Empörung der Anwaltschaft darüber sein muß, ergibt sich daraus, daß unter dem Naziregime der Anwaltsverein München es gewagt hat, gegen einen derartigen Zustand in einem Schreiben an das Justizministerium des Franck II zu protestieren und die Unvereinbar= keit des Ministerstaatsamtes mit der Ausübung des Anwaltsberufs zu verlangen, worauf er sich allerdings von Frand II nur ein unverschämtes Schreiben als Antwort geholt haben soll, ohne eine Remedur zu erreichen.
Wesentlicher ist aber fast noch, daß sich die Korruptions= gewohnheiten dieses lausbübischsten aller Naziminister nicht nur auf seinen Familienkreis, sondern auch auf die Besetzung von hohen richterlichen Posten beziehen. Zwei Fälle sind hierfür ganz besonders charakteristisch.
Präsident des Oberlandesgerichts München war bis vor einem Vierteljahr Dr. Gerber, der nach allgemeinem Urteil ein tüchtiger und unpolitischer Richter war. Gerber fiel bei Frand II in Ungnade, weil er bei der Durchführung des Arier- Paragrafen gegenüber der Rechtsanwaltschaft - die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben in dieser Bein den engen ziehung leitende Verwaltungsfunktionen.
Grenzen, die diese Gesetzgebung stedte, Loyalität und Anstand bewies, zwei Eigenschaften, die Frand II so verhaßt sind, wie dem Teufel das Weihwasser. Dr. Gerber wurde also unter Anerkennung seiner ausgezeichneten vorbildlichen Dienstleistungen" in den dauernden Ruhestand befördert.
Während es sonst seit Menschengedenken üblich war, in das Präsidium des Oberlandesgerichts München nur die repräsentativsten und ausgezeichnetften, nach Leistung und Dienstalter an der Reihe befindlichen Richterpersönlichteiten zu berufen, berief Frand II den eben erst ein halbes Jahr vorher zum Präsidenten eines fleinen Provinzland gerichts beförderten Georg Neithardt auf diesen Posten. Neithardt war alles andere als für das Ueberspringen zahl= reicher geeigneteren und dienstälterer Kandidaten qualifiziert. In der Richter- und Anwaltschaft war er als ein äußerst mittelmäßiger Jurist und schwächlicher Mensch, der nach allen Seiten, auch nach der marristischen, liebedienerte, nicht eben rühmlich bekannt. Aber Neithardt hatte hinsicht= lich der Hitlerbewegung ganz spezielle Meriten. Zwar war er derjenige, der Hitler im April 1924 wegen vol= lendeten Hochverrats als Vorsitzender des Volksgerichts verurteilte. Aber er gab ihm nicht nur die gefeßliche Mindest strafe, sondern erließ und begründete auch den berühmten Beschluß, in dem er in verbrecherischer Rechtsbeugung zu Gunsten Hitlers entgegen der zwingenden Gefeßesbestimmung, wonach jeder wegen Hochverrats verurteilte Ausländer aus dem Reichsgebiet auszuweisen war, Hitlers Ausweisung ablehnte und damit die Grundlage für seinen Aufstieg in Deutschland legte. Die schwächliche Republik hat dieses Verbrechen der Rechtsbeugung zwar nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl dies öffentlich oft genug verlangt worden war, sie hat Neithardt auch nicht, wie es sei nem Verbrechen gebührte, ins Zuchthaus befördert, sondern hat ihn auf seinem Richterstuhl siben lassen. Bis Ende 1932, also in acht Jahren, war er nicht weiter avanciert. Im Desember 1932 war immerhin soviel Gras über die Sache
gewachsen und außerdem die politische Konjunktur so, daß das damals deutschnational geleitete bayerische Justizministerium ihn zum Präsidenten des kleinen Landgerichtes Hof machte.
Erft das Hitlerregime hat ihm in Form des Oberlandes: gerichtspräsidentenpostens die Entschädigung für seine Rechtsbeugung überreicht.
Derselbe Mann, der Hitler in rechtsfräftigem gerichtlichen Urteil als Hochverräter erklärte und bestrafte, wird ein gefügiges Werkzeug der Hitlerregierung sein und bleiben. Germanische Ehre!
Nunmehr aber hat sich diesem Skandal ein neuer und gleichartiger angereiht: das zweitgrößte bayerische Oberlandesgericht ist in Nürnberg . Präsident dieses Gerichtes war bisher der frühere bayerische Generalstaatsanwalt am Obersten Landesgericht Dr. Burckhardt. Dr. Burchardt war eine Richterpersönlichkeit ganz seltenen Formats. Sein Ansehen in der gesamten Justizwelt ohne Unterschied der Richtung und Partei war faum zu übertreffen. Aber auch er ist nunmehr unter Anerkennung seiner ausgezeichneten vorbildlichen Dienstleistung" von Franck II in den dauernden Ruhestand befördert worden. Wie in München , so wurde auch in Nürnberg nicht der Würdigste, nach Befähigung und Dienstalter, an seine Stelle berufen. Der Nachfolger ist ein Landgerichtsdirektor Bertram von München . Auch er ist als mittelmäßiger Jurist bekannt, mehr aber noch als ein Mann von erheblicher Brutalität, als ein Schwurgerichtsvorsitzender„ von altem Schrot und Korn". Freilich hätte diese Eigenschaft nicht genügt, um seine Berufung auf den Nürnberger Posten herbeizuführen.
Bertram war Vorsitzender des Schwurgerichte, das den Schriftsteller Werner Abel zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilte, weil er angeblich in einem Beleidigungsprozeß über die ausländischen Geldquellen Hitlers einen Meineid geschworen habe.
Dieser Beleidigungsprozeß, den Frand II seinerzeit als Anwalt für Hitler führte, war jahrelang für die Nazibewegung eine große Unannehmlichkeit. Bertram beschränkte sich jedoch richt auf die Verurteilung von Abel zu Zuchthaus . Als im Dezember 1932, unter der Schleicherregierung, die von den Nazi unter Führung von Franck II im Reichstag geforderte allgemeine politische Amnestie fam, verweigerte Bertram dem verurteilten Abel in feiner Witterung der kommenden Dinge die Begnadigung in der Meineidssache, mit der Begründung, Abel habe den Meineid nicht aus politischen Gründen, sondern aus Geltungssucht begangen, als ob die Geltungssucht nicht ein politisches Motiv sein könne. Auf Grund dieser ordinären Rechtsbeugung blieb Abel im Ruchthaus, während Tansende von Naziverbrechern aus Zuchthäusern und Gefängnissen entlassen wurden. Unmittelbar nach der Erringung der politischen Macht durch die Hitlerleute fiel Abel jener bis dahin völlig unbekann= ten„ Selbstmord"-Epidemie unter den politischen Häftlingen zum Opfer, Bertram aber, der Hitler und Frand II diese Morgengabe serviert hatte, trat als einer der ersten in das Präsidium des nationalsozialistischen Richterbundes ein. Niedrigerweise hat man seine Berufung dorthin in Nazi deutschland noch als einen Aft besonderer Objektivität von Franc II angepriesen. In dem Abel- Prozeß mußte nämlich Bertram den als Reugen auftretenden Hitler wohl oder übel zu einer Ordnungsgeldstrafe verurteilen, weil er im Gerichtssaal ungeachtet vielfacher milder Abmachung wie ein wildes Tier tobte und die amtierenden Anwälte in unperschämter Weise beleidigte. Nachträglich hat Bertram dann heimlich, still und leise den Vollzug dieser Geldstrafe tassiert und so den doppelten Erfolg erreicht:
nach außen als ein unabhängiger Richter zu erscheinen und nach innen als gefügiges Werkzeng der neu auftreten= den Mächte zu figurieren.
Soviel germanische Unabhängigkeit durfte nicht unbelohnt bleiben und Bertram war damit für den Nürnberger Posten qualifiziert. Wie man hört, soll demnächst auch der Posten des Präsidenten des bayerischen Obersten Landesgerichts vakant werden. Vielleicht wäre es hier angezeigt, gar nicht erst einen Richter zu berufen, sondern gleich einen Verbrecher. Wie wäre es mit Feme- Schulz oder Feme - Heines. Beide haben doch als„ Femerichter" große Erfahrung in derjenigen Tätigkeit gesammelt, die Franck II unter germanischem Recht versteht!
ſtändlicher, weil dadurch nur Unruhe und U Bluturteile gegen..Beleidiger"
gestiftet
frieden unter den Arbeitslosen wurde und der Stadtsädel, wieschonobena u s- geführt, darunter zu leiden hat.
Einige Kommunisten haben die Gelegenheit benußt, um die Arbeiter aufzuwiegeln. Wie wir hören, sollen neun dieser Aufwiegler in Schutzhaft genommen werden. Außerdem wird die gesamte Wohlfahrtsunterstüßung eingestellt und die Betreffenden werden vom Bezuge von Winterbeihilfe des Winterhilfs= wertes ausgeschlossen.
,, Sie ist nicht fof..."
Aus Hamburg meldet die gleichgeschaltete Presse: Vor dem Hanseatischen Sondergericht hatten fich 18 Angeflagte wegen erstellung und Verbreitung von fommunistischen Trudschriften zu verantworten. Unter Ausnutzung der wirtschaftlichen Lage der Leute war es den kommunistischen Führern gelungen, mehrere bürgerliche Drucker für ihre 3wede zu gewinnen. Als die Polizei eingriff, konnte sie große Mengen Druckschriften zersezenden Inhalts, darunter auch eine kommunistische Zeitung in englischer Sprache beschlagnahmen.
Vor allen Dingen aber wurde dabei eine von dem kommu nistischen Redakteur Jacobs verfaßte Broschüre über den Reichstagsbrand gefunden, die nach Feststellung des Sondergerichts als Materialgrundlage für das im Ausland verbreitete kommunistische Braunbuch über den Reichstaasbrand anzusehen ist.
Das Sondergericht verurteilte die Drucker zu Gefängnisstrafen von zwei bis drei Jahren. Die übrigen Helfer famen mit geringeren Strafen davon. Gegen die kommu nistischen Urheber läuft ein Hochverratsverfahren be'm Reichsgericht.
Ein Werk von Puschkin gefunden
Nach Meldungen aus Belgrad wurde von einem Beamten im jugoslawischen Außenministerium ein hinterlassenes Manuskript des großen russischen Dichters Pusch fin gefunden. Die Handschrift ift 28 Setten starf. Es scheint eine eigenhändige Abschrift der be rühmten Obe an Bacchus" zu sein, die man verloren glaubte. Der Großvater des Finders hatte sich öfter nach Rußland begeben, und die Ode lag unter seinen Papieren.
In dem Berliner Papen- Blatt, der„ Germania", die Katholizismus mit inbrünstigem Hitler- Bekenntnis vereinigt, lesen wir am 6. November:
,, Vor dem Sondergericht hatte sich wegen schwerer Beschimpfung und Verunglimpfung von Horst Wessel der 46jährige Maschinensetzer Otto Weihrauch auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 21. März 1983 zu verantworten. Der Angeklagte, der seit 1912 Mitglied der SPD. war, hatte in einem Gespräch mit Arbeitskollegen über Horst Wessel die übelsten Behauptungen aufgestellt. Zu seiner Verteidigung erklärte er daß er diese Verleumdungen nicht als seine eigene Ansicht geäußert habe, sondern mit dem Bemerken er habe die Behauptung in einer Zeitung gelesen. Durch die Zeugenaussagen wurde aber die Verteidigung des Angeklagten widerlegt. Das Sondergericht verurteilte ihn zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis.
In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, die Behauptungen, die der Angeklagte aufgestellt hat, bedürften feiner Widerlegung durch das Gericht. Das Leben Horst Wessels, so sagte er, liegt flar vor uns, und jedermann weiß, was er aus idealen Gründen für Deutschland getan hat.
Die Behauptungen, die der Angeklagte aufstellte, seien so ungeheuerlich und verächtlich, daß an sich die Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis hätte Platz greifen müssen. Da aber das Sondergericht sich hier zum erstenmal mit einem solchen Fall zu befassen hatte und die Oeffentlichkeit vielleicht noch nicht genügend gewarnt sei, da außerdem der Angeklagte offenbar unter dem Einfluß der Ausstreuungen der Links: presse ans früherer Zeit gestanden habe, habe man noch einmal Milde walten lassen. Nachdem aber dieses Urteil des Sondergerichts in der Oeffentlichkeit bekannt geworden sein werde, würden ähnliche Behauptungen in Zukunft taum anders als mit der Höchftstrafe geahndet werden können.
SA. überall
Der Preußische Kultusminister Rust hat in einem Griaẞ zum Zwecke der Einführung einer einheitlichen Befehlssprache für die Geländesportübungen und Ordnungsübungen im Turnunterricht in den Schulen die Anwendung der Befehlsformen der SA angeordnet
Im Anschluß daran batte sich das Sondergericht noch mit einem zweiten Fall übler Beschimpfung Horst Wessels zu befassen. In diesem zweiten Prozeß hatte sich ein früherer Kommunist. der 46jährige Werkzeugdreher Bruno Lüdemann zu verantworten. Das Sondergericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängniß mit der Begründung, daß der Angeklagte wegen Diebstahls und auch zweimal wegen politischer Vergehen vorbestraft ist."
In diesen Berichten, die für sich selbst sprechen, wird nie. male mitgeteilt, was die Angeklagten eigentlich gesagt haben. In diesem Falle aber kann man es erraten. Wahrscheinlich ist von der gerichts notorischen Tatsache die Rede gewesen, daß der gefeierte Held monatelang von den Einkünften einer Prostituierten gelebt hat, also, um in der Sprache des Volkes zu reden, Zuhälter gewesen ist. Ueber unbescholtene Leute, die die Wahrheit darüber sagen, werden von Parteirichtern blutige Parteiurteile verhängt.
Geistlicher verhaftet
Die„ Bossische Zeitung" berichtet:
" Der 55jährige katholische Erzpriester fro bel in Ka menz in Schlesien ist, wie von privater Seite gemeldet wird, am Freitag auf Veranlassung der Geheimen Staatspolizei verhaftet und nach Breslau überführt worden. Hierzu wird uns berichtet: Erzpriester Strobel er regte bereits im Jahre 1930 bei der Einweihung eines Heldendenkmals in Kamenz durch eine antinationale Weihe= rede in vaterländischen Kreisen größtes ergernis. In der letzten Zeit hat sein Auftreten gegen das nationalsozialistische Deutschland Formen angenommen, die sich mit der seelsorgerischen Betätigung eines katholischen Geistlichen nicht vereinbaren lassen."
Was geschieht mit den Mädchen?
Der Schrei:„ Mädchen aus dem Betrieb!" hat zur Folge, daß Frauen und Mädchen überhaupt keine Arbeit mehr finden können; daher schlägt eine ernst zu nehmende Stelle vor:„ Das Beste wäre, wenn für alle Mädchen ein hauswirtschaftliches Dienstjahr nach Schulabgang Ostern 1934 eingeführt werden könnte."
erstmals ab