Kampf um die Bulgaren   2-202

Zeugen für und wider

Zeuge aus dem Konzentrationslager

Als erster Zeuge wird dann der frühere kommunistische Landtagsabgeordnete Kerff vernommen, der aus dem

wird. Ihm wird die Aussage des Zeugen Kunzak vorge­halten, daß im Jahre 1925 in Düsseldorf   unter dem Vorsitz von Heinz Neumann   eine Geheimsizung kommunistischer Funktionäre stattgefunden hat, an der Kerff und neben an­deren holländischen Kommunisten auch van der Lubbe teil­

genommen haben soll.

Sterff erklärt dazu, er habe damals allerdings in Köln  seinen Wohnsiz gehabt da er aber zu jener Zeit dauernd im Landtage in Berlin   festgehalten worden sei, habe er wenige furze Besuche im Düsseldorfer   Parteihause machen können. An der Sitzung in einem Privathaus unter dem Vorsitz von Heinz Neumann   habe er sicher nicht teilgenommen.

Der Zeuge fagt weiter, er müsse es für seine Person und feine Partei entschieden ablehnen, mit einem derartigen Element, wie van der Lubbe, irgend eine Verbindung zu

haben.

Demgegenüber fragt der Oberreichsanwalt den Zeugen, ob nicht die kommunistische Partei zu einem gewissen Margies. der wiederholt wegen der schwersten Verbrechen verurteilt worden ist und der gerade um das Jahr 1925 in Essen, Bochum   usw. individuelle Terrorakte verübte, nicht nur enge Beziehungen unterhalten, sondern ihn geradezu als einen verehrungswürdigen Helden gefeiert hat. Der Zeuge erwidert. so könne die Stellungnahme der KPD.   gegenüber Margies nicht aufgefaßt werden. Seine eigene politische Arbeit habe jedenfalls auf keiner anderen Linie gelegen, als Front zu machen gegen Unternehmungen, die irgendwie in Terror ausmünden könnten. Die Frage Dr. Coenders, ob er nicht selbst die Taten von Margies in Versammlungen gefeiert habe, verneint der Zeuge. Dr. Coenders: Ich könnte Ihnen die Nummern der Sozialistischen Republit", Ihres damaligen Parteiblattes, vorhalten.

Kein Doppelgänger

Es wird dann Frau Ryichkowski als Beugin ver­nommen, die entgegen ihrer früheren Aussage befundet, daß der Angeklagte Popoff bei ihr nicht gewohnt habe. Als ihr damals die Fotografie gezeigt wurde, sei ihr der Mann be­fannt vorgekommen, wenn sie ihn heute ansehe, müsse sie fest­stellen, daß sie Popoff nicht kenne.

Dann wird der Schriftsteller Roßner aus Prag   ver nommen, von dem die Verteidigung annimmt, daß er viel­leicht mit van der Lubbe verwechselt worden ist. Roßner ist viel kleiner als van der Lubbe und hat schwarzes, lockiges Haar. Der Zeuge gibt an, er sei mit Dimitroff   1932 mehrere Male im Bayernhof zusammen gewesen, van der Lubbe habe er zum ersten Male hier in der Gerichtsverhandlung ge­fehen. Auch Popoff habe er nie gesehen.

Reichsanwalt Parrisius stellt an den Zeugen verschiedene Fragen über den Ursprung und die Dauer seiner Bekannt­schaft mit Dimitroff  . Der Zeuge antwortet fast in jedem Galle: Ich kann mich nicht erinnern."

Die Verhandlung wird dann durch eine Mittagspause unterbrochen,

Und wieder ,, Bayernhof"

Nach einer Pause wird der Kellner Helmer vont Bayernhof dem Zeugen Roßner gegenübergestellt. Helmer erklärt, eine Verwechslung Roßners mit van der Lubbe sei ganz ausgeschlossen, er kenne Roßner ebenfalls und wisse, daß er im Bayernhof gewesen sei.

Der Angeklagte Dimitroff   hält dem Zeugen vor, daß nach der Aussage des Majors Schröder dieser den Aus­ländertisch im Bayernhof nicht gesehen habe. Helmer sagt bazu, er habe bestimmt annehmen müssen, daß Schröder sich den Tisch angesehen habe, nachdem er von ihm besonders darauf aufmerksam gemacht worden sei. Schröder habe auch gesagt, er wolle sich die Leute ansehen. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß der Zeuge allerdings bei seiner Ver­nehmung gesagt habe, Schröder habe die Leute angesehen. Es

Das Drama

In der in Liestal  ( Schweiz  ) erscheinenden Zeitung Der Landschäftler" schreibt der Oberrichter Dr. K. Sonder­egger unter der Ueberschrift Das Drama":

Der Zusammenstoß zwischen Göring   und Dimitroff   faßte bas furchtbare Drama des Brandstifter- Prozesses und zu­gleich das furchtbare Drama unserer Zeit in eine einzige welthistorische Szene von unerhörter Steigerung und er­schütternder Wirkung zusammen. Was Dichter wie Strind­berg, Graf Gobineau und andere versucht haben, nämlich das Geschehen der Zeit und den Geist der Zeit in einer Szene, einem Zwiegespräch, einer letzten und tiefsten Begegnung verschiedener Welten darzustellen, das ist hier sichtbare Wirk­lichkeit geworden, dazu in einem Rahmen, den ein Dichter wirkungsvoller und furchtbarer nicht hätte erfinden können. Denn es geht bet diesem Prozeß nicht um den Tod auf der Bühne, wo die Spieler hinter dem Vorhang wieder auf­stehen und zum Nachteisen gehen; es geht um ein Todes­urteil, um dessen Vollstreckung sich mindestens der Gegen­spieler Göring   sehr eifrig bekümmern wird.

Die Zuspizung der Gegensätze war unerhört. Auf der einen Seite Göring  , bekleidet mit der schrankenlosen Macht eines Herrschers, dessen Wink oder Befehl Tausende eilig voll­ziehen, umgeben vom Nimbus eines Mannes, der es bei der Abrechnung mit dem Gegner keineswegs bei bloßen Worten bewenden ließ und läßt, vom Gericht und den deutschen   Zu­hörern empfangen wie ein Held und Sieger, dessen bloße Anwesenheit eine Ehrung des hohen Tribunals bildet, und auf der anderen Seite nichts als ein Mensch, ein Gefangener, ein Fremder, behaftet mit dem an sich schon gefährlichen Odium des Kommunismus, als Kommunist und Bürger eines bedeutungslosen Staates schutzlos dem Vernichtungs­willen seiner Gegner preisgegeben, ausgerüstet einzig und allein mit dem Bewußtsein der Unschuld und dem über­legenen Geist: so stehen sich die Gegner gegenüber. Man hält den Atem an, man spürt, daß diese Begegnung über den Prozeß weit hinausreicht, man empfindet die Einmaligkeit dieser welthistorischen Szene und zugleich deren Furchtbar­feit, denn hinter dem schußlosen Fremdling droht die Nieder­lage, der Untergang, der Tod. Und doch geht es nicht nur um ihn: es ist die Begegnung der Macht mit dem Geist.

Warum erscheint Göring   überhaupt? Welcher Rest von Achtung oder Angst vor einer andern Welt veranlaßt ihn, den Versuch zu machen seine Macht und den Gebrauch, den gerade er von ihr gemacht hat, zu rechtfertigen? Ist die Macht sich selber nicht genug? Ist es nicht Rechtfertigung genug. Sieger Held Vernichter der Gegner zu sein? Wie hat er doch den Sinn und zugleich die Gefährlichkeit diefer furzen Stunde so gänzlich verkannt. Denn schon seine große Rechtfertigungsrede war die Einleitung zu seiner Niederlage.

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wäre beffer gewesen, wenn der Zeuge nur das Tatsächlichste bekundet hätte.

Der Angeklagte Dimitroff   macht dann längere Aus­führungen zu der Aussage des Zeugen Helmer und betont, daß er von Mai bis Juni 1982 überhaupt nicht in Deutsch­ land   gewesen sei. Auf eine Vorhaltung des Vorsitzenden erklärt Dimitroff   schließlich, daß er sich selbst verteidige. Er bitte, von jeder Vormundschaft befreit zu werden. Er brauche vor allem die stenografischen Protokolle und sehe eine Benachteiligung darin, daß sie ihm nur nach dem Er­messen seines Verteidigers zur Verfügung gestellt würden. RA. Dr. Teichert betont, daß Dimitroff   von ihm die Stenogramme stets bekomme, wenn er sie selber durchgear­beitet habe. Im übrigen müsse er erklären, daß er die Ver teidigung so führe, wie er sie für richtig halte. Er habe als Offizialverteidiger auch Pflichten gegen Popoff und Taneff. die mit der agitatorischen Verteidigung Dimitroffs nicht ein­verstanden seien. Der Oberreichsanwalt weist darauf hin, daß nach der Prozeßordnung der Angeklagte feinen Anspruch auf Einsicht in die Aften habe, sondern nur der Verteidiger. Dimitroff   fönne nicht anders behandelt werden wie jeder andere Angeklagte.

Dr. Neubauer

Es wird dann der frühere kommunistische Abgeordnete Dr. Neubauer nochmals als Zeuge vernommen zu der Be­kundung des Fahrstuhlführers Kaufmann, daß Dr. Neu­bauer am späten Nachmittag des 23. oder 25. Februar 1933 im Fahrstuhl zusammen mit seinem Sohne und dem Ange­flagten Dimitroff   gefahren ist. Dr. Neubauer, dem gegenüber der Zeuge Kaufmann seine frühere Bekundung wiederholt, erklärt dazu, er könne sich nicht erinnern, ob er an diesem Tage im Reichstag gewesen sei und den Fahr­stuhl benutzt habe. Er wisse aber bestimmt, daß er nicht mit Dimitroff   zusammen gefahren sei. Dimitroff   habe er über­haupt erst im Laufe dieses Prozesses gesehen. Der Angeklagte Dimitroff   fragt den Zeugen Kaufmann, ob er seine Aussage noch immer aufrechterhalte und ob nicht die Möglichkeit einer Personenverwechslung bestehe. Zeuge Kaufmann: Ich fann

meiner Aussage nichts hinzusetzen; i balfe eine ero wechslung nicht für möglich

Popoffs Alibi

Als Zeugin wird dann die ruffische Aeratin Frau Dr. Lisfitschema über den Aufenthalt Popoffs auf der Krim   im Jahre 1932 vernommen. Die Zeugin, die gegenwärtig in Leningrad   tätig ist, gibt au am 3. August 1932 sei Popoff, den sie schon als 16jährigen Gymnasiasten in Bulgarien   ge­fannt habe, mit seiner Frau in dem Sanatorium Sunt- Su auf der Holbinsel Krim eingetroffen. Die Zeugin habe beide behandelt. Am 13. September 1932 seien Popoff und seine Frau nach Moskau   zurückgekehrt. Auf die Frage des Ober­reichsanwaltes, wieso die Zeugin die Daten des Aufenthaltes von Popoff so genau angeben könne, antwortet die Zeugin, daß sie im Sanatorium Rückfrage gehalten habe. Die Aus­funft des Sanatoriums habe sie nicht mitgebracht; die amt lichen Listen über den Aufenthalt des Ehepaares Popoff könnten jedoch herbeigeschafft werden.

Zeuge aus dem Konzentrationslager

Der frühere Angestellte des Karl- Liebknecht  - Hauses Rudolf Bernstein wird aus dem Konzentrationslager vorge­führt. Der Zeuge kommt für die Verwechslung mit dem An­geklagten Taneff in Frage. Der Zeuge Weberstedt   hatte be­kundet, daß an einem Tage vor dem Brande ein großer Mann mit einer Kiste durch das Obergeschoß ging, in dessen Begleitung ein auffallend kleiner Mann war. Nach der Aus­sage Weberstedts sollen das, van der Lubbe und Tanef ge­wesen sein. Der Zeuge Bernstein   bekundet, daß er etwa jeden Monat einmal in den Reichstag gekommen sei. Zuletzt war er am Tage nach der Schließung des Karl- Liebknecht- Hauses im Reichstage, um Torgler   eine Abschrift der polizeilichen Verfügung zu überbringen. Das sei also am 24. Februar ge­wefen. Taneff wird neben den Zeugen Bernstein   gestellt, damit das Gericht die Verwechslungsmöglichkeiten prüfen fann. Bernstein   ist noch kleiner als Taneff. Bernstein   erklärt, daß er damals einen dunklen Wintermantel trug, der besonders lang war. Er bekundet weiter auf Fragen, daß er allein in den Reichstag gekommen sei und daß er sich auch nicht an einen Mann mit einer Kiste er­innern könne, den er vielleicht zufällig getroffen hätte.

Als Zeugin wird hierauf die Bulgarin Tschikalikova ver­

nommen.

Der Vorsitzende vernimmt die Zeugin zunächst unvereidigt. Er macht sie darauf aufmerksam, daß sie als Verlobte des W

Deutsches Reichsgericht

BIRT

,, Nachdem der hohe Zeuge geruht hat, sich zu entfernen, dürfen wir mit der Verhandlung fortfahren"

Ist das Tribunal eine Volksversammlung? Muß das Ge­richt von den Verdiensten des Helden noch besonders über­zeugt werden? Oder ist die Rechtfertigung für die Angeklag= ten bestimmt? Göring   hat zum Ausland geredet; aber er hat verkannt, daß das ganze Ausland die Szene nicht unter nationalsozialistischem Aspekt betrachtete. Das Ausland stellte die Frage nach dem Menschen und seinem Rechte.

Ein wirklich Großer aus dem Reiche der Macht hätte den feltenen Augenblick benutzt, um dem wehrlosen Gegner und Opfer Großmut zu zeigen, ihn wenigstens als Mensch und als Träger einer Ueberzeugung gelten zu lassen. Oder er hätte sich willig in den Dienst des Rechtes begben, um an der Klärung der Tatsachen, die den Angeschuldigten vorge­worfen werden, mitzuhelfen. Man kann sich weder Friedrich den Großen, noch Bismarck  , noch irgend einen anderen von Kultur berührten Mächtigen der Politik als rasenden Menschen vorstellen, der vor einem wehrlosen Gefangenen in hemmungslose Tobsucht verfällt.

Durch ein paar sachliche Fragen erhält das Drama seine höchste Steigerung. Der Sieger, der Vernichter des Kom munismus, hält den Fragen eines einzigen Mannes nicht stand. Der Triumphator bricht zusammen und flüchtet in Raserei. Und er begeht das Niedrigste, das Schmählichste, was er als Träger der Macht begehen kann: er beschimpft seinen Gegner, er beschimpft den Wehrlosen, der keine andere Waffe hat als seine Ueberzeugung und seinen Geist.

Und wie Göring   den Rahmen des Prozesses gesprengt hat, so sprengt nun auch Dimitroff   den Rahmen des Prozesses. In das Toben des Rasenden fällt eine Frage, die seinen Gegner am tiefsten trifft: Haben Sie Angst vor weiteren Aussagen? Da verliert Göring   völlig die Besinnung. Vor sich selber, vor den Zuhörern, vor der ganzen Welt flieht er zur brutalen Macht, die ihm einzig noch Schutz zu gewähren scheint, und er schreit den Bulgaren   an: Sie werden noch etwas erleben, wenn Sie hier herauskommen sollten; Gauner wie Sie gehören an den Galgen. Seine einzige Waffe ist die Drohung mit dem Tode.

Noch selten hat die Macht vor dem Geiste eine solche Nieder­lage erlitten. Und noch selten hat ein Mächtiger seine Un­sicherheit, seine Angst, sein böses Gewissen vor aller Welt derart entblößt wie Göring  . Und es scheint gerade, als hätte Dimitroff   auch dieses Leste, diesen unerhörten Zusammen­bruch eines Menschen noch in die richtigen Worte zusammen­fassen müssen. Schon erteilte der Richter den Befehl, ihn ab­zuführen, schon wird der Szene ein gewaltsames Ende be­reitet, da ertönt die letzte Frage Dimitroffs an feinen Gegner: Warum werden Sie so wütend? Sie geht unter im dramatischen Ende.

Aber es ist die Frage aller Menschen, die in Göring   noch etwas anderes als nur den Sieger über den Kommunismus erblicken. Warum werden Sie so wütend? Es ist die Frage des Geistes an den Menschen, der troß aller Macht innerlich

zerbrochen und wehrlos ist. Es ist die Frage an das Gewissen und Göring   hat sie beantwortet, bevor sie gestellt war.

Denn über den Ausgang dieses Kampfes ist die ganze Welt fich klar. Das deutsche   Volk mag glauben, daß Göring   den Schauplatz als Sieger verlassen habe. Die ganze Welt urteilt anders. Bei dieser Begegnung, wo nur noch Mensch dem Menschen, der eine als Träger der Macht, der andere als Träger des Geistes, gegenüberstand, ist Göring   der Ge­schlagene. Noch mehr: er ist der Angeklagte, ja er ist schon der Verurteilte. Die Flucht vor den klaren Fragen, die Raserei als Reaktion eines entlarvten Gewissens, die Todesdrohung gegenüber einem Manne, für dessen Verbindung mit den Brandstiftern bis heute nicht der geringste Beweis erbracht ist: das alles sagt mehr und beweist eindringlicher als alle Braunbücher, wie es mit Göring   und dem Reichstagsbrand bestellt ist. Auch die Macht scheint blind zu machen, Göring  hat nicht nur seinen Gegner, er hat die ganze Welt unter­schäßt. Er wollte der Welt seine Unschuld in einer Szene vorführen, bei der er zugleich Regisseur und Spieler war. Aber ein Stärkerer hat ihm die Regie aus der Hand ge= nommen und die dramatische Szene wurde zum furchtbaren Gericht über Göring   selbst.

Für das Ausland ist damit auch der Nationalsozialismus gerichtet. Keine Friedensrede wird den Eindruck dieses furchtbaren Dramas verwischen können. Die brutale Ge­walt, jeder menschlichen Regung, jeder Großmut, jeder Mil derung durch Geist und Kultur bar: das ist alles, was der Nationalsozialismus   in seinen Herrschern besitzt. Das Volk mag wohl an gute Kräfte glauben. Aber der übrigen Welt zeigen sich Männer wie Göring   nur als Vertreter einer gewissenlosen, verbrecherischen Macht, die wohl töten, aber vor dem Geiste nicht bestehen kann.

Wie wird das Drama endigen? Man hat Grund, für Dimitroff   und seine Gefährten alles zu fürchten. Wir sind von ihrer Unschuld überzeugt. Denn es handelt sich ja nicht darum. Kommunisten zu richten, sondern Brandstifter aus­findig zu machen und zu richten. Dimitroffs Geist wird unterliegen. Görings Rache wird nicht ruhen, bis der Mann, der ihn entlarvt und ihm die furchtbarste Niederlage bei­gebracht hat, vernichtet sein wird. Er hat die Macht, dies zu tun. Vielleicht wird ein Schrei der Entrüstung die übrige Welt erfüllen. Vielleicht aber wird man von Dimitroff  nichts mehr hören, weil die Welt andere Sorgen hat. Wie schade, daß hinter dem Bulgaren   Dimitroff   ein bedeutungs­loser Staat steht. Engländer sollte er sein, und England würde diesen Kämpfer des Geistes nicht im Stiche lassen, auch wenn er sich zum Kommunismus bekennt.

Die Gewalt triumphiert. Aber ist damit die Herrschaft des Geistes endgültig vorbei? Das Drama überschreitet den Höhepunkt. Aber das Ende des fünften Aktes kennt auch ber Nationalsozialismus   nicht.