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feiner Weise recht geben. Zunächst ist es unzweifelhaft, daß der

Die Regierungen haben also das Recht, zu überwachen, zuzu hören, aber das Recht der Auflösung haben sie nicht. Nach dem Vortrage des Staatsfekretärs und vor allem nach den Anschauungen des Ministers des Juinern scheint es fast, als ob es das Grundrecht des Staates ist, daß die Gendarmen auflösen können, und daß die einzelnen Staatsbürger nur so viel Rechte haben, als ihnen die Ver­waltung jeweilig gestatten will.

Verbot des Juverbindungtretens zu beseitigen. Die Judikatur des Ober- Verwaltungsgerichts verbietet die Auflösung von Versammlungen der Sprache wegen. Da halte ich es für unmoralisch, daß man gegen das Gefeß verstößt, um eine Aenderung der Judikatur herbet zuführen. Es ist beinahe so, als wenn ein Spizbube sagt: Ich werde nochmal stehlen, vielleicht erziele ich dann ein anderes Urtheil! Die Anzahl der Polizisten ist doch stärker gewachsen als die Zahl der abgehaltenen Versammlungen. In Westfalen hat man die Bahl der polnisch sprechenden Polizisten so vermehrt, daß man wohl im stande ist, die polnischen Glemente, namentlich unter den Berg arbeitern zu überwachen.

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dann würde der Reichstag dazu übergehen müssen, alle Wahlen zu& refe zu§ 9: Die( vom Reichstanzler ertheilte) Erlaubniß be. Reichstag nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, solchen tafsiren, bei denen solche Versammlungsverbote vorgekommen sind. rechtigt den Unternehmer( zur Beförderung von Auswanderungen) ungeheuren Vergewaltigungen des freien Wahlrechts und des freien Abg. Lenzmann( frs. Bp.): Ein Theil meiner Freunde zum Geschäftsbetriebe und insbesondere zum Abschluß von Be­Versammlungsrechts entgegenzutreten. Laut§ 17 des Wahlgefeyes hat die Interpellation unterzeichnet, wohl alle diejenigen, förderungsverträgen im ganzen Reichsgebiete" theilte der Re besteht, wie schon der Abg. Noeren ausgeführt hat, das Recht der welche am glorreichen 18. März im Saale anwesend waren. gierungsvertreter mit, daß dies Gesetz in der gegenwärtigen Gestalt freien Versammlung, und die preußischen oder sonstigen partitular- Nachdem dem Vorredner gelungen ist, den Staatssekretär aus dem als ein kleines Mittel im Interesse der oftelbischen rechtlichen Verbote oder Auflösungsberechtigungen bestehen nicht, Saale herauszureden( Herr v. Bötticher hat den Bundesrathstisch Landwirthschaft zu betrachten sei, aus welchem Grunde auch sondern es heißt dort: verlassen, da eine Sigung des Bundesraths oder der Ausschüsse des der Antrag Frese unannehmbar sei. Dadurch, daß den Unternehmern Die Bestimmungen der Landesgefeße über die Anzeige der Ver- felben stattfindet), vielleicht gelingt es mir durch ein kräftiges Wört der Agentenzwang auferlegt, die Konzeffionirung der Agenten aber fammlungen und Vereine sowie die Ueberwachung derselben lein, ihn wieder hereinzureden. Wir wünschen den Frieden in den durch die Regierung und zwar erst nach Bejahung der Bedürfniß­bleiben unberührt. ehemals polnischen Landestheilen auch, und dieser Friede wird frage" erfolge, habe es die Regierung in der Hand behalten Die Behörde hat sich also um weiter nichts zu fümmern, als herbeigeführt werden, wenn es dem Reichstage gelingen würde, das wollen, die Auswanderungslust namentlich in Ostelbien zu reguliren. barauf zu sehen, ob rechtzeitig angezeigt ist, und im übrigen hat sie gegenwärtige System aus den preußischen Behörden heraus- Zweck des Gesetzes sei weder, die Auswanderungsfreiheit ausnahmsweise das Recht seitens des Reichs eingeräumt be- zutreiben. Denn durch solche Maßregeln können weder Bolen, zu beschränken noch die Auswanderung zu fördern, sondern nur die fommen, zuzuhören, wenn in derartigen Wahlversammlungen noch Dänen, noch Elsässer zufriedengestellt werden. Jeden- Auswanderer zu schüßen und deren Interessen wahrzunehmen, soweit gesprochen wird. Daß Frauen in solche Versammlungen nicht hinein falls follte bei diesen Polizeimaßregeln das Gesetz dies der Regierung möglich sei. Dieser Zweck aber werde vereitelt, dürfen, ist durchaus hinfällig. Ich muß mich über die vorhergegangenen beachtet werden. Die Erfahrungen drängen dazu, von Reichs wegen wenn es den Unternehmern freistände, im ganzen Reichsgebiete durch Worte des Staatssekretärs umsomehr wundern, als ihm ja nicht das Vereins- und Versammlungsrecht zu ordnen. Die verbündeten ihre Rommis 2c. ihre Geschäfte zu betreiben; die über die kon­unbekannt sein dürfte, daß selbst das preußische Obertribunal immer Regierungen haben immer noch nicht ihr Versprechen erfüllt, das zeffionirten Agenten mögliche Kontrolle werde unmöglich gemacht. auf dem Standpunkt gestanden hat, daß in diesen Wahlvereinen, Weniger interessant waren die Debatten über die weiteren Die zum Zweck einer bestimmten Wahl gemacht werden, auch Frauen Baragraphen und Anträge bis zum§ 23, nach deffen Annahme der theilnehmen können. Die Frau hat durchaus das Recht zu wissen, Antrag von Gerisch und Meg er zur Distuffion gelangte. Der um welche Angelegenheit es sich handelt. Antrag, welcher dem alten Hamburgischen Auswanderungsgesez ent nommen ist, lautet: Den zur Beförderung angenommenen Auswanderern darf nicht die Verpflichtung auferlegt werden, den Beförderungspreis oder einen Theil desselben oder ihnen geleistete Borschüsse nach ihrer Un­funft am Bestimmungsorte zurückzuerstatten oder durch Arbeit ab­zuverdienen; ebenso wenig dürfen sie in der Wahl ihres Aufenthalts ortes oder ihrer Beschäftigung im Bestimmungslande beschränkt Staatssekretär v. Bötticher: Der Vorredner hat davon ge- werden." sprochen, daß die verbündeten Regierungen ihr Versprechen nicht Nachdem Megger den Autrag mit dem Hinweis begründet erfüllt hätten bezüglich des Verbots des Inverbindungtretens. Die hatte, daß derartige Verträge nur zu oft arme Auswanderer, welche verbündeten Regierungen haben ihre Zusage doch nur jede für sich der Lockpfeife von Kolonisationsgesellschaften 2c. gefolgt find, gegeben. Wenn die eine oder andere, namentlich die preußische Re direkt ins Sklavenjoch geführt haben, erklärt der Regierungsvertreter, gierung noch im Rückstande ist, so trifft der Vorwurf nicht die ver- daß prinzipielle Bedenken gegen die Annahme dieses Antrages wohl bündeten Regierungen. Die preußische Regierung ist bereit, die Vorlage zu nicht vorhanden seien, jedoch es frage sich, ob man nicht etwa formuliren, und wird die Vorlage nicht mehr lange auf sich warten zu gunsten deutscher Kolonial bezw. Besiedelungsgesellschaften lassen. Zwischen unseren Nachrichten und denen der Interpellanten von der Festlegung dieses Prinzips im Gesetz Abstand nehmen über den Abschluß der Versammlung besteht ein Widerspruch, dessen solle. Der Abg. Prinz Ahrenberg hält es aber unter allen Aufklärung ich dem Herrn Minister des Innern überlassen muß. Umständen für nothwendig, diesen Paragraphen dem Gesetz einzu Es liegt nur ein Fehler vor, daß in Lippinten die strikte Weisung verleiben. Seiner Meinung nach würde es auch für deutsche des Ministers des Innern nicht befolgt ist. Besiedelungsgesellschaften nicht angebracht sein, eine Ausnahme in dieser Beziehung zu machen, denn es dürfe auch solchen Gesell schaften nicht gestattet werden, Ansiedler, welche nicht allein bettelarm find, fondern auch noch mit Schulden belastet, nach ihren Besiedelungsgebieten hinzufchaffen. Der Abg. Putttamer Plauth ist nach dem vom Regierungskommissar fonstruirten Fall erst recht für die Annahme des Antrages unserer Genossen, und nach­dem noch die Abgg. v. Marquardsen, Hasse und Dr. Förfter sich dafür erklärt und Genosse Gerisch zum Schlusse noch entschieden für die Annahme desselben eingetreten war, wurde derselbe denn auch, wie schon bemerkt einstimmig angenommen. Nachdem dann noch die §§ 24 und 25 nach der Regierungsvorlage ohne Aenderung ans genommen waren, wurde die Fortsetzung der Berathung bis auf morgen( Mittwoch) Bormittag 10 Uhr vertagt.

Nun aber noch ein anderer Grund. Es ist nicht nur dieses Wahlgesetz, sondern die Reichsverfassung direkt, die uns zwingt, Stellung zu nehmen gegenüber einer derartigen Bergewaltigung Artifel 4 der Verfassung fagt ausdrücklich:

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Der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Gesetzgebung unterliegen die Bestimmungen über die Presse und das Vereins wefen." Wir haben alfo ein Recht, wenn das Vereinsrecht mißhandelt wird, demgegenüber vom Aufsichtsrechte Gebrauch zu machen und zu verlangen, daß Aenderungen in der Richtung für die Zukunft unmöglich werden. Das Recht zur Auflösung von Wahlversamm lungen steht alfo überhaupt keiner einzigen Behörde zu. Sie kann fiberwachen, und wenn etwas Strafbares vorgekommen ist, so mag fie sehen, was weiter stattzufinden hat. Wir haben ja auch nicht das Recht, Behörden aufzulösen!( Große Heiterkeit.) Wir können fie nicht einmal überwachen.

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ins

Partei- Nachrichten.

Sächsische Laudtagswahlen. In Werdau nahm eine start besuchte Versammlung von Parteigenossen aus dem 18. Reichstags­Wahlkreise( 3 widau Rrimmitschau) nach stürmischer Debatte mit großer Mehrheit eine Resolution an, die sich gegen die Betheili­gung an der Wahl erklärt.

In der Vogtländischen Volkszeitung" erklärt deren Rebakteur, Genosse Künzel in Falkenstein , der als Delegirter zur Landes­versammlung gewählt ist, im Gegensatz zu der vom Reichenbacher Partei­tag bes 22. Reichstags- Wahlkreises beschloffenen Nichtbetheiligung an der Landtagswahl: Ich bin schon im vorigen Jahre für Wahl­betheiligung eingetreten und werde diesen Standpunkt auch dies Jahr auf der Landesversammlung aufrecht erhalten. Nicht etwa, weil ich mir verspreche, daß wir Landtagsmandate erreichen tönnten, sondern vielmehr deshalb, um den Landtagswählern durch die zu entwickelnde Agitation die wahre Gestalt des Dreiklaffenwahlsystems zu zeigen, zweitens, um uns den gegnerischen Vorwurf zu ersparen, wir hätten das Wahlgefeh nicht einmal auf seinen praktischen Werth geprüft."

Ag. Werner( Reform- P): Die Polizei tritt für die Sozial. demokraten ein. Als ich im Elsaß einen Vortrag hielt und von den Sozialdemokraten sprechen wollte, hinderte mich der Polizeibeamte Der Ausspruch des einen Herrn Vorreduers, es handle fich nicht daran, und in bezug auf Straßburg wurde mir gefagt: Es ist die blos um die Schweger Wahl, ist ganz richtig. Diese ist nur ein Domäne des Herrn Bebel, da lohnt es sich gar nicht, einen Vortrag Symptom dafür, wie seitens der preußischen Polizeibeamten versucht zu halten.( Heiterkeit.) Wir müssen eine einheitliche reichsgefeßliche wird, die wenigen Rechte zu untergraben, die im Reich gegeben sind, Regelung des Vereinswesens haben; denn jetzt kann man sich kaum Damit es bestehen fann. Es ist aber auch die Untergrabung des herausfinden. Ansehens der Beamten, denn ich weiß nicht, welch' größeren Schimpf Nachdem Abg. v. Jazdzewski nochmals für das Recht der man dem preußischen Ministerium authun tönnte als den, zu sagen, Polen , polnisch zu sprechen, eingetreten war, erhält das Wort es tönne seine Aufgabe nicht erfüllen, verstehe nicht einmal die Sprache Abg. Bebel( Soz.): Ich bin überrascht über die Liebenswürdig feiner einzelnen Leute; ein größerer Vorwurf könnte ja feit der Straßburger Polizei, denn bei den Wahlen 1893 babe ich gar nicht von der anderen Seite erhoben werden als der vergeblich den Versuch gemacht, eine Versammlung zu halten, und Der Untergrabung der begründetsten und nothwendigsten Rechte, wenn auch eine Berichterstattung ist mir nicht gelungen; und überhaupt das deutsche Reich Reich sein soll, nicht etwa eine Abtheilung von dem französischen Boden bin ich ausgewiesen worden. des preußischen Gendarmeriekorps.( Heiterkeit.) Es ist allbekannt, Daß die Straßburger Polizei eine antisemitische Agitation gegenüber daß den Sozialdemokraten gegenüber ein anderes Recht gilt, weil, der sozialdemokratischen als aussichtslos bezeichnete, ist eine Erkennt. wie mir scheint, der preußische Justizminister dasselbe Recht haben niß, die überraschend ist.( Buruf des Abg. Liebermann v. Sonnen­muß, wie ein preußischer Gendarm, fremde Sprachen nicht zu verberg: Abwarten!) stehen. Wenn der Kultusminister Juvenal und Cicerol verwechselt, Abg. Beckh( frs. Vp.): In Zivilsachen wird ein anderweitiger wenn der preußische Minister des Innern fein Polnisch versteht, so Richterspruch herbeizuführen gesucht; aber bei Strafsachen wird kein ist das ein Privilegium der höheren Beamten. Ein Privelegium Rechtsanwalt seinem Klienten anrathen, ein Delift nochmals zu be­der Gendarmen aber ist es nicht, fein Polnisch zu verstehen. Der gehen, um eine anderweitige Entscheidung herbeizuführen. Gendarm, der zu den Leuten sagt: Seid so freundlich und sprecht Damit ist die Interpellation erledigt. deutsch , damit ich auch etwas verstehen kann, sollte photographirt Es folgt die Berathung des Gefeßentwurfes, betreffend die werben und ins preußische Museum hineinkommen!( Seiterteit.) Abänderung der Gewerbe Ordnung.( Handwerker Hat denn überhaupt der Gendarm das Recht, sich an der Versamm Vorlage.) lung zu betheiligen? Gr tann dasigen, zuhören oder schlafen, aber Abg. Site( 8.) bedauert, daß die Vorschläge der preußischen er hat fein Recht zu sprechen, wenn ihm der Borsigende nicht das Vorlage nicht berücksichtigt sind, das habe schon zu der Parole ge­Recht hierzu giebt. Diese Grundsäge hat das Ober- Verwaltungs führt! Wenn blos so wenig geboten wird, dann lieber gar gericht als richtig erachtet. Es hat bei aller Lust, reaktionäre Ge- nichts." Wir sind in der Fraktion zu dem Ergebniß gekommen, setze auszudeuten, doch soviel Gewissenhaftigkeit, in den meisten daß es eine Verzweiflungspolitik fein würde, alles abzu Fällen zu sagen: wir möchten gerne anders interpretiren, aber es lehnen in der Hoffnung, daß es nachher besser werden würde. geht nicht. Der Minister des Junern meinte sicher doch nicht, daß, wenn Es ist etwas anderes, in Handwerkerversammlungen reden als wie hier in Berlin 80 000 Versammlungen angemeldet würden, er das Recht unter der Verantwortung als Abgeordneter. Wir nehmen das jetzt hätte, etwa 70 000 zu verbieten, weil ihm nur 10 000 Beamte zur Erreichbare als Abschlagszahlung. Diese Politit hat das Zentrum In Mainz fiegte bei der Gewerbegerichts Wahl die Liste der Verfügung stünden. Wenn der Miniſter des Innern trotz diefes fiets innegehalten beim Kulturkampf, beim Arbeiterschutz und auch organisirten Arbeiter, eine Gegenlifte war nicht aufgestellt. Bei Erkenntnisses des Ober- Verwaltungsgerichtes fortgesetzt in dieser bei der Handwerkervorlage. Demnach beantrage ich, die Vorlage den Arbeitgebern drang die Liste des Vereins selbständiger Gewerb ungefeßlichen Weise mit dem Weißbrauch seiner Amtsgewalt vor einer Kommission zu überweisen. Die wichtigste Forderung über treibenden durch. geht, so müßte er eigentlich in Anklagezustand versetzt werden, weil die Vorlage hinaus ist der Befähigungsnachweis. Auf diesem Boden Todtenliste der Partei. Jn Neviges bei Elberfeld ift er thatfächlich durch die öffentliche Proklamirung, daß man das steht die Mehrheit des Reichstages und auch die Mehrheit der der bereits seit den 60er Jahren für unsere Bewegung unerschrocken Vereinsrecht nicht halten nicht halten solle, seine Beamten veranlaßt Handwerker. Da der Bundesrath sich aber ablehnend verhält, so thätig gewesene Parteigenoffe Otto Röttgen geftorben. Sein hat, einen Mißbrauch ihrer Amtsgewalt vorzunehmen. würde es vergeblich sein, den Befäbigungsnachweis in diese Begräbniß gestaltete fich zu einer für den fleinen Ort großartigen In demselben Oktober 1896 ist auch eine andere ungefeßliche Ver- Vorlage hineinzuarbeiten. Die Bestimmung, daß nur der Rundgebung. Gegen 250 Personen gaben ihm das legte Geleit. fügung von faft allen Oberpräsidenten ergangen, wonach das jenige Lehrlinge ausbilden darf, welcher fünf Jahre selbst- Ju Hannover ist der Schneider Ludwig zinger aus Vereinsrecht an bestimmten Tagen nicht ausgeübt werden kann. fländig gewesen ist, fann nur als Uebergangsbestimmung gelten. dem Leben geschieden. In ihm verliert die Partei einen ihrer Gegen und Sozialdemokraten wird alles Mögliche angewendet. So Die Gefellenprüfung ist ein Ansporn für den Lehrling und auch eine ältesten Anhänger, der mit Opferwilligkeit und Eifer für die Inter­werden Gastwirthe bedroht, daß fie teine Konzession mehr bekommen Kontrolle für den Meister, daß er seine Pflicht gethan hat. Be essen des Proletariats wirkte. würden für Tanzluftbarkeiten, er würde auf Polizeiftunde gefeßt züglich der Handwerkerkammern bietet die Vorlage das, was man Polizeiliches, Gerichtliches 2c. werden u. f. 1. Es werden Versammlungen verboten, weil in irgendwie verlangen kann. -Ueber den Nachtwächterbeleidigungs- Prozeß, fernen Badeanstalten möglicher Weise Leute in ihrem Schamgefühl Abg. Augst( füdd. Vp.): Die Vorlage enthält manches, was alle der am Sonnabend in Mülhausen i. E. wieder verhandelt verletzt werden könnten, oder weil zu lauter Beifall gerufen wird zc. Handwerker verlangen, namentlich bezüglich der Handwerkerkammern wurde, berichtet die Mannheimer, Boltsstimme": Bekanntlich wurden Darüber wundern wir uns garnicht mehr, auch nicht darüber, daß und der Regelung des Lehrlingswesens; nur bezüglich der Junungen in der ersten Verhandlung( vor ca. einem Jahre) die Parteigenoffen gegen Beamte, die widerrechtlich einschreiten, nicht vorgegangen wird, und der Gewerbevereine wird sich eine Meinungsverschiedenheit ergeben. Martin zu einem Jahr, Reßler au sechs Monaten Gefängniß weil wir wissen, was der Justizminister einmal fagte: Wenn zwei Der Anschluß der Handwerkerkammern an die Handelskammern verurtheilt. Ihr Verbrechen bestand darin, daß sie zwei Mülhauser daffelbe thun, so ist es nicht dasselbe. Der Minister des Innern in würde ein Fehler sein, weil sie dadurch zu einem Anhängsel herab Nachtwächter, die einen den besseren Ständen" angehörigen Preußen scheint ein Freund der fleinen Mittel zu sein. Sobald gedrückt würden. Bezüglich des Lehrlingsvesens follte man aber Randalisten nicht verhafteten, der Bestechlichkeit beschuldigt Arbeiter sich versammeln, darf das Petroleum nicht mehr brennen. Den Bogen nicht allzu start spannen, denn einheitliche schablonen hatten und daß sie die Berechtigung dieses Vorwurfs nicht klipp Db Petroleum und Sozialdemokraten in engerer Beziehung stehen, hafte Borschriften dafür sind schädlich. Erfreulich ist, daß die Be- und flar nachweisen fonnten. Martin wurde damals sofort weiß ich nicht.( Heiterkeit.) Wir dürfen aber Kerzen brennen. Das ftimmungen über die obligatorische Zwangsinnung aus der Vorlage verhaftet, Reßler gegen eine Raution von 6000 Mart auf freiem ift so ein fleines Mittel, der Landwirthschaft zu helfen. Hin und herausgebracht sind; der Bundesrath hätte auch das Auskunftsmittel Fuße belaffen. Reßler legte beim Reichsgericht gegen das drakonische wieder wird ja wohl ein Beamter zu 10 oder 20 m. verurtheilt, der fakultativen Zwangsinnung fallen lassen sollen. Es ist ein Urtheil Revision ein und hatte den Erfolg, daß das Urtheil auf die er an Kosten zu erstatten hat. Aber glauben Sie, daß im Fehler, daß ein Handwerker in Sachsen - Koburg in eine Zwangs gehoben und der Prozeß zur nochmaligen Verhandlung an das übrigen in Preußen ein Recht vollkommen in der Weise zu finden innung bineingezwängt werden kann, weil die Mehrheit Landgericht Mülhausen zurückverwiesen wurde. Die Verhandlung ist, das in Uebereinstimmung mit dem verfassungsmäßig gewähr feiner Kollegen das verlangt, während in Weimar der am Sonnabend ergab im Zeugenverhör genau dasselbe Bild wie Leifteten Rechte zu bringen ist? Ich bin nicht ganz der Auficht. Handwerker sich über die Zwangsinnung luftig machen im Vorjahre. Die Beugen bestätigten durchweg, daß am Das zeigt diefer Vorgang, bei dem die Reichsverfassung, die kann. Die Innungen können Gutes wirken, aber nur 27. November 1895 ein Mann in der Bäckergasse starten preußische Verfassung, das Wahlgefeh, die Wahlfreiheit, die Freiheit in den großen Städten. Merkwürdig ist es, daß die Agrarier Radau gemacht und gerufen habe: Bürger Mülhausens, des Vereinsrechts verlegt wurde. Das zeigt so ganz die sittliche sich als Handwerkerfreunde aufspielen. Das sind dieselben Leute, wenn ihr ordentliche Bürger seid, so hängt die roth- weiß- blaue und geistige Verwahrlofung, die bei einigen Organen der preußischen welche gegen die Margarine donnern und sie ihren eigenen Arbeitern Fahne heraus" u. f. w. Die zwei Nachtwächter Weiß und Bühler Verwaltung besteht. zu essen geben; die gegen die Konsumvereine zu Felde ziehen, aber feien herbeigeeilt, aber wieder umgekehrt, nachdem sie mit dem einen

Bizepräsident Schmidt Elberfeld: Ich bezweifle, daß die Tribüne des Reichstages und die Immunität des Abgeordneten dazu da ist, solche Angriffe auf Beamte zu machen. Ich muß Sie bitten, das zu unterlassen.

Parlamentarisches.

sich selbst zum Einkauf ihrer Robstoffe und sonstigen Bedürfnisse Begleiter des Randalisten eine Beitlang gesprochen hatten. Hier vereinigen. Die mechanische Meisterprüfung gewährleistet durchaus gehen nun die Zeugenaussagen auseinander. Eine Zeugin behauptet, noch nicht die Fähigkeit, die Lehrlinge richtig auszubilden. fie habe gesehen, daß der Herr, der mit dem Nachtwächter Weiß Darauf wird um 5 Uhr die weitere Berathung bis Mitt verhandelte, in die Tasche gegriffen nnd dann dem Weiß die Hand Abg. Stadthagen( fortfahrend): Es hat mir ferngelegen, woch 1 Uhr vertagt. Außerdem erste Lesung der Invaliden gereicht habe. Spinnereidirektor Better, eben diefer Herr, der in einen Angriff gegen jemand zu richten. Ich habe lediglich Kritik versicherungs- Vorlage. der Voruntersuchung zugestanden hatte, daß er dem Weiß die Hand üben wollen. Aber Sie sehen, daß gegen die verschiedensten Rechte, gegeben habe, beftritt dieses in der Verhandlung; er habe dem selbst gegen die Rechte, deren Aufrechterhaltung durch Amtseid vers Weiß nur mitgetheilt, daß sein Bruder( der Radaumacher) irrfinnig fichert wird, in der Weise vorgegangen wird nicht nur gegen Sozial­sei, worauf die Nachtwächter sofort von der Verhaftung des demokraten, sondern auch gegen solche Leute, die blos in ihrer Die Zentrumsfraktion des Reichstags hat ihre Stellung selben abgestanden seien. Geld habe er dem Weiß nicht gegeben, Muttersprache ihrer Ueberzeugung Ausdruck geben wollen. Wir zur Handwerkervorlage berathen. Die radikalste Richtung, ihm auch nicht die Hand gereicht, sondern nur mit der Hand eine tönnen ja teinen Antrag fiellen; damit aber diese Berathung namentlich vertreten durch den Abg. Meßner, sprach sich dafür aus, Bewegung gegen den Weiß gemacht, wobei er denselben vielleicht nicht ausgeht wie das Hornberger Schießen, so bitte ich Sie, diesen Entwurf a limine zurückzuweisen. Die vermittelnde Richtung unabsichtlich berührt haben tönne. Nachtwächter Weiß, der unters tünftig danach zu handeln, daß alle Parteien, namentlich auch die mit den Hauptpräsentanten Dr. Hize und Dr. Frhr. v. Hertling deffen wegen Trunkenbeit im Dienste entlassen Arbeiter, vor Vergewaltigungen geschützt werden.( Bravo ! bei den brachte der Vorlage dagegen ein weitgehendes Gutgegenkommen und wurde, bestritt, daß er von Better Geld empfangen habe. Auf Sozialdemokraten.) Sympathisches Wohlwollen entgegen. Die Mehrheit der Fraktion andere Beugen hat der Borfall den Eindruck hervorgebracht, daß die Abg. Rören bleibt dabei, daß die Behörden dafür zu forgen neigt sich diesem Standpunkt zu. Nachtwächter bestochen worden seien. Dirett gefehen hat es jedoch haben, daß fie polnisch sprechende Versammlungen überwachen Die Auswanderergeseh Kommiffion erledigte in ihrer heutigen niemand, daß Weiß Geld erhalten hat. Der Staatsanwalt bea fönnen. Sigung die§§ 8--25 der Regierungsvorlage ohne jede Veränderung antragte die Bestrafung des Angeklagten nicht nur aus§ 185, Abg. Pachnicke( frs. Bg.) bält dafür, daß die heutigen Bers mit Ausnahme einer wesentlichen Berbesserung derselben durch ein sondern auch aus§ 186( Behauptung unwahrer Thatsachen) und handlungen zur Besserung der Berhältnisse führen werden. Auch stimmige Annahme eines von unseren Genossen Gerisch und stellt die Strafausmessung dem Ermessen des Gerichtshofes anbeim. feine Freunde im Lande hätten zu flagen über die Erschwerung des Megger gestellten Antrages, wohingegen sämmtliche, von den Der Bertheidiger des Angeklagten, Dr. Osterhaus aus Manne Bersammlungsrechts, z. B. in Pommern bezügl. der Bauern Abgg. Frese und Hasse gestellten Anträge abgelehnt beziehungs. beim, plädirte auf eine geringe Geldstrafe und bob hervor, daß das Derfammlungen. Wenn diese Mißstände nicht beseitigt werden, weije zurückgezogen wurden. In der Debatte über den Antrag erste drakonische Urtheil braußen im Reiche überall auf