Die verunglückte Beweisaufnahme
vorhanden. aber bezeichnend für die Identität sind die Größenverhältnisse, die Druckverbindungen, die An- und Abstriche. Das inzwischen eingegangene neue Material habe ich leider erst spät bekommen.
Der Vorsitzende bittet den Sachverständigen, noch einmal die Handschriften genau zu prüfen und vor den Plädoyers
Die letzten Zeugen und Gutachter treten auf das abschließende Gutachten zu erstatten.
52. Verhandlungstag
Lubbe will das Urteil
Leipzig , 6. Dez. Für die heutige Verhandlung sind die legten Zeugen geladen, insgesamt noch 12. Der größte Teil der Zeugen betrifft den Komplex der aus Guben vernommenen Zeugen, die ihre früheren Angaben zum Teil bestritten haben. Zu der Anwendung des Puzmittels Sangajol im Reichstage sollen der Hausinspektor Scranowiß, die Leiterin der Reinmachefrauen im Reichstag und der Sachverständige Dr. Sch as( Salle) gehört werden. Da außer diesen 12 Zeugen auch die medizinischen Sachver ständigen noch zum Wort kommen müffen, ehe die Beweisaufnahme geschlossen werden kann, ist es noch nicht ganz sicher, ob die Absicht, heute die Beweisaufnahme zu schließen, durchgeführt werden kann.
Nach dem Zeuaenaufruf erhebt sich der Angeklagte van der Lubbe und erklärt: Ich habe gehört, daß in ein paar Wochen erst das Urteil fommen wird.
Der Vorfißende erklärt, daß voraussichtlich heute der legte Verhandlungstag sei. Dann folgten nach furzer Unterbrechung die Ausführungen der Reichsanwaltschaft, der Verteidigung und der Angeklagten, und dann würden wenige Tage nur vergehen, bis das Urteil gesprochen werden könne. Dimitroff wird wieder einmal ausgeschlossen
Als nach Verlefung einiger Aktenstücke der Angeklagte Dimitroff heftige Angriffe gegen die deutsche Presse richtet und sich auch in polemischen Aeußerungen gegen Beamte und die Reichsanwaltschaft ergeht, entzieht ihm der Vorfizende das Wort. Dimitroff macht darauf erneut erregte zurufe nach dem Richtertisch hin. Nach kurzer Beratung vertündet der Vorsitzende als Senatsbeschluß, daß Dimitroff beim nächsten geringsten Anlaß aus der Sigung ausgeschlosfen werden soll.
Nach einer längeren Bause teilt der Vorsitzende mit, daß der Senat die zahlreichen neuen Beweisanträge des Angeflagten Dimitroff abgelehnt hat. Nur der bulgarische Dolmetscher soll noch über einige Punkte vernommen werden.
Nunmehr äußert sich der Sachverständige Dr. Schatz zu der Frage der Verwendung des Pußmittels Sangajol. Er schildert die Zusammenseßuna und erklärt, dieses Sangajol habe die Eigenschaft, ebenso wie die Schwerbenzine, nach einer gewissen Zeit zu verdunsten. Es bleibe ein geringer Rückstand zurück, der aber nach einiger Zeit vollkommen austrockne und nicht mehr zu einer Gasbildung neige.
Die Behauptung, daß sich durch den ständigen Gebrauch dieses Puzmittels auf den Möbeln eine Kruste bilde, aus der sich beim Erhitzen Gase entwickeln. die durch eine Flamme in Brand gesetzt werden können, bezeichnet der Sachverständige als völlig abwegia Er fährt fort: Unsere Versuche haben bestätigt, daß Sangajol, auf Eichenholz ausgeschüttet, schon nach dreieinhalb Stunden überhaupt keine nennenswerten Rückstände mehr zurückläßt, vor allem feine Rückstände die zur Gasbildung neigen. Man ist nicht in der Lage, mit einem Streichholz oder einer Kerze solche getränkten Bretter in Brand zu setzen. Es steht so betont
Dr. Schaß mit völliger Sicherheit fest, daß im Blenarjaal eine ganz erhebliche Menge brennbarer Flüssigkeit abge brannt ist. Der ganze Ablauf des Brandes spricht allein dafür. Ich bleibe unverändert bei meinem Gutachten. Ich habe keine Theorien aufgestellt, sondern mein Gutachten gründet sich auf positive Feststellungen.
Der Sachverständige nimmt dann vor dem Richtertisch Brandproben vor, indem er rohes und gebeiztes Eichenholz, die mit Sangajol getränkt find, über eine brennende Kerze hält. Es wird dabei festgestellt daß diefe Stücke nicht Feuer fangen. Er gießt dann Sangajol über ein Stüd Holz und zündet es an. Hierbei zeigt sich, daß das Sangajol mit ruhiger Flamme in einigen Minuten verbrennt, daß das Holz nicht Feuer fängt.
Noch einmal Gutachten über ,, Peters" Quittung Auf Antrag des Oberreichsanwalts wird dann Dr. Schatz in seiner Eigenschaft als Schriftsachverständiger darüber gehört, ob die bei Popoff beschlagnahmten Quittungen mit der Unterschrift Peter" von dem als Zeugen vernommenen Werner Hirsch stammen. Sachverständiger Dr. Schatz Im Vorverfahren habe ich die Quittungen des Popoff und
Ein Geheimrat zweifelt nicht an der Zurechnungs- die des Hirsch verglichen. Es sind zwar einige Abweichungen fähigkeit Lubbes
Die Beweisaufnahme wird dann mit Anhörung der medizinischen Sachverständigen fortgefeßt. Geh- Rat Dr. Bon= höffer Berlin betont, daß 3weifel an der zurechnungsfähigkeit des Angeklagten van der Lubbe nicht vorliegen. Ueber die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten
Der Techniker Krüger wird dann über die Frage des Funktionierens des Haustelefons im Reichstagsgebäude befragt. Er erklärt, daß die Apparate in Ordnung gewesen jeten. Ueber das Geräusch, das der Garderobediener Kohls bei seinem vergeblichen Anrufversuchen im Apparat gehört haben will, lasse sich keine Klarheit schaffen.
Der Gerichtsaffeffor Petri aus Guben wird als Zeuge über die Unstimmigkeiten vernommen, die sich bei den Zinzendorfer Zeugen vorgestern zwischen ihren früheren und jezigen Aussagen ergeben haben Der Zeuge bekundet, die Leute hätten ihre Aussagen ganz ungezwungen machen kön nen. Er habe ihnen nur erklärt, daß sie die reine Wahrheit fagen müßten.
Beweisaufnahme geschlossen
Nach Vernehmung weiterer Zeugen, die jedoch keine wesentlichen Bekundungen mehr machen können, erklärt der Vorsitzende, daß die Beweisaufnahme beendet sei, wenn feine Beweisanträge mehr gestellt werden.- RA. Dr. Sad erklärt daß er und der Angeklagte Torgler auf jeden weiteren Bemeisantrag verzichteten. Das Gericht zieht sich dann zurück um über den Zeitpunkt der Plädoyer Beschluß zu faffen
Nach längerer Beratung teilt der Vorsitzende mit. daß die Beweisaufnahme bis auf das Schlußgutachten, das Dr. Schatz über die Peter Quittungen vor den Plädoyers erstatten will, geschlossen ist.
Der Vorsitzende beraumt die nächste Sizung auf Mittwoch, den 13 Dezember, vormittags 10 Uhr, an.
Kein Mediziner mehr
( Inpreß.) Herr Professor" Södermann, der über van der Lubbe bekanntlich ein ärztliches Gutachten" abgab, reitet in einem neuen Sattel: er hat sich als Schriftfachverständiger an dem Zettel, der auf dem beschädigten Grab von Görings Frau zurückgelassen wurde, versucht. Er hat natürlich auch bereits den Urheber genannt. Sein wissenschaftliches Ergebnis ist so zuverlässig, daß, wie es heißt, die Untersuchung fortgesetzt wird".
Der blamierte Oberreichsanwalt
van der Lubbe erklärt der Sachverständige u. a., daß es fich Seine Zeugen unglaubwirdig- Die Behauptungen über Dimitrof erogen
um einen zu Disziplinverstößen neigenden Menschen handelt. der eingeengt durch kommunistische Gedankengänge ein gewiffes Geltungsbedürfnis zeige. Bei seinem Verhalten zu Beginn der Leipziger Verhandlung handelte es sich um einen Zustand, der aus der„ bewußten Zurückhaltung", die bei ihm eine Rolle spielt, hervorgeht und durch einen törperlichen Schwächezustand noch kompliziert wurde, der sich dann im Laufe der Berliner Verhandlung behoben hat. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, daß sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Lubbe bei Begehung der Tat geistesfrank war oder den Paragrafen für sich in Anspruch nehmen kann.
Der Vorstzende fragt den Sachverständigen, wie er sich den plötzlichen Wandel in der Haltung van der Lubbes während des Prozesses erkläre. Wochenlang habe der Angeklagte apathisch mit vornübergeneigtem Kopf dagesessen und eines Morgens fei er plößlich in aufrechter Haltung erschienen und habe dann auch geredet. Der Sachverständige antwortet die Haltung van der Lubbes sei nicht die eines Geisteskranken. Man könne auch nicht von Verstellung in gewöhnlichem Sinne sprechen. Die bewußte Zurückhaltung und Troßreaktion, die er während der Voruntersuchung gelegentlich zeigte, wenn ihm etwas nicht paßte. habe er in den ersten Wochen der Hauptverhandlung andauernd und fortgesetzt beobachtet.
Reichsgerichtsrat Ruich wirft die Frage auf, ob nicht die wochenlang von van der Lubbe eingenommene Stellung mit ganz tiefgefenftem Kopf für ihn so anstrengend" geweien sei, daß er es einfach eines Tages nicht mehr aushielt und deshalb den Kopf wieder hochhob. Der Sachverständige meint, das fönne z. T. zutreffen. Dazu komme aber bei der Veränderung seiner Haltung ein affektiver Umschwung Privatdozent Dr. Zutt- Berlin fügt dem Gutachten von Prof. Bonhöffer hinzu,
daß es sich bei dem Verhalten des Angeklagten van der Lubbe um einen ganz verständlichen Verlauf handele. Alles. was in ihm vorgegangen sei fei nichts anderes als die Reaktion eines ungewöhnlichen Menschen auf eine ganz ungewöhnliche Situation. Es sei nirgends während der Untersuchung etwas vorgekommen, was unlösbare Rätsel im Verhalten van der Lubbes aufgegeben hätte. An der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten a. 3. der Begehung der Tat habe er feinen Zweifel.
Die gleichgeschalteten Berichte unterschlagen aus der Ver- geführt worden sei.„ Ich beuge mich zunächst der Autorität handlung am Mittwoch folgende Partien:
Eingangs der Verhandlungen werden Gutachten über den Zeugen Grothe
verlesen, der von der Anklage als Kronzeuge zitiert worden war. Grothe hatte phantastische Sachen ausgesagt, 10 auch über 400 Meter Zündschnur, die Torgler zugestellt worden seien. Grothe wird in den Gutachten als Psychopath bezeichnet, der wegen seiner hysterischen Anfälle als militärdienstfrei erklärt wurde. Er fann faum als zurechnungsfähig bezeichnet werden.( Was ihn übrigens vor einem Verfahren wegen Meineides rettet).
Ein ähnliches Schicksal hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit ereilt hierauf den
Belastungszeugen Rämpfer,
von dem eine hübsche Reihe schwerer Verbrechen von 1907 bis 1983, darunter Strafen mit fünf Jahrer Zuchthaus, verlesen werden. Kämpfer hat jeweils alle Delikte bestritten, bis er überführt werden fonnte. Schließlich wird noch auf Wunsch die
Zengenaussage Lebermann
„ demoliert". Zusammenfassend lautet das Urteil über diesen ganz schweren Belastungszeugen: hochgradig psychopathisch, erhebliche Bedenken in die Glaubwürdigkeit des Mannes, alles Urteile von kompetenter medizinischer Seite! Aus einem Brief, den Lebermann aus dem Gefängnis
schmuggeln ließ, ergibt sich weiter, daß Lebermann von sich selbst sagt, er habe ein chronisches Magenleiden. eine Angabe, die umso interessanter wirkt, als Lebermann behauptet hat, er habe von Torgler einen Stoß in den Magen bekommen, so daß er Magen bluten bekam. Lebermann verlangt in jenem Brief auch von seiner Frau Morphium( über Göring ).
Der Oberreichsanwalt läßt die Glaubwürdigkeit Lebermanns nicht restlos zerstören. Er habe noch unlängst in Hamburg ein Attentat vorausgesagt, das dann auch aus
vertritt die Anficht, daß das Zustandsbild des Angeklagten Schutz den Nein"-Sagern
während der Verhandlung im wesentlichen eine Vertetdigungshaltung war. Der Wechsel seines Verhalten am 23. November sei einfach dadurch zu erklären, daß er eine andere Verteidigungshaltung eingenommen habe. Es beftün den an der zurechnungsfähigkeit van der Lubbes 3. 3. der Tat feine Zweifel. Er fei auch heute zurechnungsfähig und vollkommen geistig gesund.
Die medizinischen Sachverständigen werden dann entlassen. ,, Sangajol," das Putzmittel
Die Verhandlung wendet sich dann der in den letzten Tagen aufgeworfenen Frage zu, ob das im Reichstag verwendete Putzmittel Sangajol" die Ausbreitung des Feuers im Plenariaal sehr begünstigt haben könne. Der als Zeuge dazu vernommene Hausinspektor Scranowiß erklärt u. a.: Wir haben das Sangajol nur zur Verdünnung von Bohner: wachs verwandt weil eine solche Mischung praktischer und billiger war als flüffiges Bohnerwachs. Zum Abreiben der Möbel im Plenariaal wurden nur sehr wenig Bohnermaffe genommen und die Füße von Gestühl des Plenar faales wurden im Jahre nur etwa zweimal abgerieben. Der Boden des Plenariaales wird hiermit nicht gebohnert, weil er mit Teppichen belegt ist. Zum letzten Male find im Plenariaal die Tische und Stühle mit der Maffe abgerieber worden im Serbit 1981( Heiterfett) Der Zeuge überreich dem Vorsitzenden ein Stück Solz. das er auf der einer Seite mit der Sangajol- Bohnermaffe eingerieben hat. Er erklärt dazu, er babe an beiden Seiten Brandproben gemacht. und dabei habe fich herausgestellt daß die mit dem Sangajol eingeriebene Seite viel schwerer anbrannte als die andere( Heiterkeit).
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des Staates", stellt Dr. Sack mit sarkastischem Lächeln fest. Verlesen wurde auch ein
amtliches bulgarisches Dokument,
wonach Georgi Dimitroff mit dem Urheber des Atten. tats auf die Kathedrale von Sofia , Stefan Dimitroff, nichts zu tun hat.
„ Hören Sie das?" ruft Dimitroff zum Oberreichsanwalt hinüber.
„ Ich habe das nie behauptet," erwidert Dr. Werner. „ Aber gegen mich hat man in der deutschen Presse eine ungeheure Seße entfaltet. Monatelang hat sie sich dabei auf die Untersuchung gestüßt. Immer wurde gesagt, ich sei der Drahtzieher des Attentats gewesen. Die Stimmungsmache diente dazu, die Leser davon zu überzeugen, daß ein solcher Attentäter auch Reichstagsbrandstifter ist. Hoffentlich ist die deutsche Presse auch so anständig, diese Feststellung zu veröffentlichen!"
Jebt ist es genug!" bremst der Vorsitzende. Der Oberreichsanwalt
weist die Behauptung, als ob die Pressemeldungen von der Untersuchungsbehörde ausgegangen seien, zurück.-„ Auch die Ausdrücke Stimmungsmache"," Hezze" usw. weise ich als durchaus unangebracht, ungehörig und unrichtig zurück. Zunächst bestand der Verdacht, daß Dimitroff auch mit dem Attentat in Sofia zu tun habe."- Dimitroff wirft, da er das Wort nicht erhält, dem Oberreichs= anwalt nur einen langen wilden Blick zu.
Dr. Teichert erinnert furz daran, daß in Berlin ein dritter Dimitroff ,
ein Theodor Dimitroff, lebte, der ebenfalls bei der Roten Hilfe verkehrte. Der Obereichsanwalt sagt, er hege teinerlei Zweifel daran. Es hätten sich nämlich bei ihm über zehn Dimitroffs gemeldet. Das zeige, daß es viele Dimitroffs geben müsse.
D'e Hungerpeitsche
Nur ein Brief Verspätet und nicht ernst Demoralisierung durch Denunziantentum gemeint
Der Reich sinnenminister hat die Landesregierungen in einem Brief gebeten, darauf hinzuwirken, daß jede Maßnahme unterbleibt, die auf eine Feststellung der Nichtwähler oder Nein- Sager hinausläuft. Der Minister hat auch die Reichsleitung der NSDAP . verständigt.
Von verschiedenen Seiten ist nämlich angeregt worden, die stimmberechtigten Personen festzustellen, die am 12. Novem ber mit Absicht der Wahlurne ferngeblieben sind.„ Angesichts der Tatsache" so heißt es jedoch in dem Schreiben des Reichsinnenministers daß das deutsche Volf sich am 12. November mit einer überwältigenden Mehrheit zu seinem Führer Adolf Hitler und zu den von der Reichsregierung erfolgten Zielen bekannt hat, erscheint mir eine nachträg= ( iche Feststellung der Nichtwähler als eine kleinliche und nnnötige Maßnahme. Das gleiche gilt hinsichtlich der mehrfach vorgeschlagenen Feststellung der Personen, die sich einen Stimmschein haben ausstellen lassen und trotzdem von ihrem Stimmrecht feinen Gebrauch gemacht haben. Mögen alle diese Personen wie die Nein- Sager es mit fich selbst bmachen, daß fie fich am Schicksalstag der deutschen Nation wußt außerhalb der Volksgemeinschaft gestellt haben." Der preußische Innenminister hat diese Aufsuna zu der feinigen gemacht, indem er allen preu ichen Behörden das Schreiben des Reichsministers zur Renntnis und Beachtung zugestellt hat.
Dieser bürokratische Brief wird von der SA., die landauf und landab Oppofitionelle mißhandelt und angeprangt hat, nicht sonderlich stören.
Der preußische Finanzminister hat, zugleich int Namen des preußischen Ministerpräsidenten und sämtlicher Staatsminister, an die nachgeordneten Behörden aller Zweige der preußischen Staatsverwaltung folgenden Runderlaß gerichtet:
Es ist mehrfach vorgekommen, daß Beamte bei der Ausfüllung des Fragebogens, der auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auszufüllen die Frage nach ihrer früheren Parteiist, zugehörigkeit falsch beantwortet, ihre frühere Parteizugehörigkeit verschwiegen und andre falsche Angaben gemacht haben, um einer sonst möglichen Entlassung oder Zuruh sekung aus den Paragrafen 2 bis 4 des Geießes vom 7. April 1983 vorzubeugen. Da es sich dabei um dienstliche Angaben handelt, hat die vorgesetzte Dienst behörde in manchen Fällen gegen die Beamten ein Tisziplinarverfahren mit dem Ziel der Dienstentlassung eingeleitet, während andere Stellen nichts veranlaßt haben sollen. Um einen gleichmäßigen Vollzug des Gesetzes zu fichern, ist entsprechend dem Vorgehen des Reichs in allen derartigen Fällen gegen schuldige Beamte im Dienst strafverfahren mit dem Ziel der Dien stntlaffung vorzugehen.
Die Gemeinden( Gemeindeverbände) sowie die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden ersucht, in allen Fällen den zur Einleitung des Dienststrafverfahrens zuständigen Behörden zu berichten, die das weitere zu veranlassen haben.