Deutschland im Zeichen des Totenkopfs

Bläserchor der Leibstandarte ,, Adolf Hitler "

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Entrechtung des deutschen Volkes

Die kommende Verfassung des Diktaturstaates

Der Regierungspräsident von Magdeburg Dr. Helmut Nicolai hat im Schaeffer- Verlag eine Schrift er scheinen lassen ,, Der Staat im nationalsozialistischen Weltbild". Dr. Nicolai ist jüngst zur Bearbeitung der neuen Verfassungspläne in das Reichsministerium des Innern berufen worden. Man darf an­nehmen, daß die Thesen seines Buches grundlegend für die neue Staatsform sein werden. Nicolai hat auch schon das Reichsstatthaltergeset stark beeinflußt. In den nachfolgenden seinem Buche entnommenen Thesen kommt der Wille zu einer rein autoritären Staatsführung stark zum Ausdruck.

: e" statt Volksvertretung

1. Die Einrichtung der Volksvertretungen" bedeutete, wie schon der Name sagt, eine Vertretung" des Volkes gegen­über dem Staat im Sinne eines Gegensages. Einen Gegensatz awischen Staat und Volk fennt der nationalsozialistische Staat nicht, und deshalb ist in ihm für Parlamente in dem bisherigen sinn fein Raum.

II. An die Stelle der Parlamente setzt der nationalsoziali­stische Staat Räte", die aber nicht den Charakter von Kontrollorganen gegenüber der Staatsgewalt, sondern lediglich den beratender Körperschaften haben und eine lebendige Verbindung zwischen Staats­regierung und Bevölkerung darstellen sollen.

1. Die Einrichtung von Räten" in diesem Sinne ist in Preußen durch den neuen" Preußischen Staatsrat und die neuen Provinzialräte bereits verwirklicht worden. Im Reich wird die Schaffung eines Senats als beratendes Organ der Reichsgewalt geplant.

2. Die Räte weisen im Vergleich zu den Parlamenten folgende markante Unterschiede auf: a) Die Räte vertreten nicht das Volf, sondern beraten die Führer. b) Die Näte gehen deshalb nicht aus Wahlen hervor, sondern werden berufen. c) Die Räte bestehen nicht aus Abgeordneten" von Wahlgruppen, sondern aus Einzelmitgliedern kraft Amtes. d) In den Räten wird nicht abgestimmt, son­

Reich vorgesehen sind. In Preußen ist diese Absicht durch den neuen Preußischen Staatsrat bereits verwirklicht worden.

In den Gemeinden und Gemeindeverbänden

Auf Grund des Führerprinzips sind insbesondere folgende Umgestaltungen des Gemeindeverfassungsrechts erforderlich: 1. Aufhebung der kommunalen Vertretungs förperschaften, die aus allgemeinen Wahlen hervor­

gehen

( Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversamm= lungen, Sereistage, Provinziallandtage) und ihre Er= setzung durch Räte. Preußen hat hiermit bereits an= gefangen; die bisherigen Provinziallandfage und Kreistage wurden einflußlos gemacht, ihre Aufgaben gingen auf die Provinzialausschüsse bzw. Kreisausschüsse über.

II. Aufhebung der Magistratsverfassung der Städte und Einführung der Bürgermeisterverfassung an ihrer Statt. Die bisherigen Magistratsmitglieder find dem Bürgermeister in Zukunft nicht mehr nebengeordnet, sondern unterstellt.

III. Ernennung der leitenden Gemeindebeamten it.att Wahl, wo eine solche stattfindet. Nach erfolgter Wahl werden sie zur Zeit in Preußen von der Aufsichtsbehörde nach deren freier Entschließung eingewiesen und nach Be­währung im Amt nach einem Jahr bestätigt.

dern beraten durch Ansiprache oder Naterieilung. Die Dezen'ralisierter Einhel'ss'aa'

Mitglieder der Räte führen deshalb folgerichtig auch die persönliche Amtsbezeichnung Rat"( Preußischer Staatsrat , Provinzialrat). e) Es gibt in den Räten teine Frat­tionen oder sonstige willkürlichen Gruppen.

Das Führerprinzip

Das Staats- und Verwaltungsleben Deutschlands soll nunmehr nach dem Führerprinzip neu organisiert werden. Dazu find tiefgreifende Umgestaltungen in Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden erforderlich, die teil­weise bereits durchgeführt sind, teilweise noch der Durch­führung harren.

Im Reich

I. Ausschaltung des Reichstags. Die Reichs­regierung hat durch das Gesetz vom 24. März 1933 die Befugnis zum Erlaß von einfachen und verfassungsändern­den Reichsgesetzen erhalten.

1. Dem Reichstag ist dadurch sein vornehmstes Recht so gut wie entzogen. Das Gesez läßt zwar neben dem neuen den bisherigen Gesetzgebungsweg ausdrücklich offen, in der Praris wird jedoch eine Betätigung des Reichstags als Gesetzgebungsfaktor kaum noch in Frage kommen.

2. Die parlamentarische Regierungsform ist im Reich zwar formell noch nicht aufgehoben, aber sie ist praktisch bedeutungslos, nachdem die politischen Parteien beseitigt

find.

8. Die gänzliche Aufhebung des Reichstags steht bevor.

II. Errichtung eines Führerrats. Es besteht die Absicht, beim Reich einen Senat" neu einzurichten.

1. Dem Senat sollen als Aufaaben zugewiesen werden a) den Führer zu beraten, b) die Kontinuität der national­sozialistischen Herrschaft unabhängig von der Person ein­zelner sicherzustellen.

2. Der Senat soll aus 60 Mitgliedern bestehen, die vom Führer aus den Führern der nationalsozialistischen Be­wegung berufen werden.

In den Ländern

1. Vereinheitlichung der Staatsführung. Sie ist durch Einsetzung der Reichsstatthalter erreicht. II. Ausschaltung der Landtage. Die Volksver­tretungen der Länder find, bevor sie ganz aufgehoben gemacht worden. 1. Die Landesregierungen haben Gefeß­gebungsfompetens erhalten. 2. Die Beseitigung der varla­mentarischen Regierungsform ist in den Ländern bereits durchgeführt.

Im nationalsozialistischen Deutschland war die Frage der innern Gliederung des Reichs bis por furzem noch unent­schieden. Es wurden zwei sich widersprechende Auffassungen zur Geltung gebracht:

I. Die eine Auffassung verlangte die Beibehaltung der bundesstaatlichenstruktur des Reichs in der gegen­wärtigen Form und damit die Erhaltung der bisherigen Gebietseinteilung. Die Länder sollten unter den Reichsstatt haltern bestehen bleiben, an ihrem Staatsgebiet sollte nichts Wesentliches geändert werden.

1. Die Auffassung fußt auf der historischen Entwicklung. Sie will insbesondere, daß die Vormachtstellung Preußens im Reich erhalten bleibt und, wie zur Zeit Bismards, die Grundlage der Reichspolitik bilden soll.

2. Die Auffassung ist als überholt zu betrachten, nachdem sich der Führer auf dem Parteitag in Nürnberg 1933 für die Liquidierung der Länder und Schaffung einer Reichseinheit ausgesprochen hat.

II. Die zweite Auffassung fordert die Umwandlung des Reichs in einen dezentralisierten Einheits­staat und damit eine den Bedürfnissen des Reichs ent­sprechende Neugliederung der Länder, die zu Verwaltungs­förpern mit hochentwickelten Selbstverwaltungsbefugnissen umgestaltet werden sollen.

1. Die Auffassung gründet sich auf völkische und praktische Erwägungen. Sie steht in der gegenwärtigen Gliederung des Reichs das Produkt einer geschichtlichen Entwicklung, die in der Gedankenwelt des dynastischen Territorial staates und infolgedeffen durchaus un völkisch ver­laufen sei. Die Stammesgliederung des deutschen Volkes erfordere eine ganz andre Einteilung des Reichs. Des weitern sei aber auch aus wirtschaftlichen, verkehrspolitischen und verwaltungsmäßigen Gründen( Ber­einfachung, Kostenersparnis, Selbstverwaltung größerer Ge­bietsteile) sowie nach kulturellen Gefichtspunkten( Förderung des Heimatgefühls) eine Neugliederung des Reichs un abweisbar.

2. Vorschläge für die Neuabgrenzung der Länder sind in der Literatur bereits mehrfach gemacht worden. Einer dieser Vorschläge, der im übrigen fein gültiges Urteil enthält. sondern lediglich veranschaulichen will, wie Deutschland nach völkischen Gesichtspunkten gegliedert werden könnte, wird nachstehend wiedergegeben.

werden, in der gleichen Weife wie der Reichstaa einflußlos Stammesgliederung

III. Errichtung von Führerräten. An Stelle der Landtage sollen mit der Zeit Führerräte mit den gleichen Aufgaben treten, wie sie für den einzurichtenden Senat beim

Preußen bestehend aus der Proving Ostpreußen . Pommern bestehend aus der Provinz Pommern, dem nördlichen Teil der Provinz Grenzmark Posen- Westpreußen sowie den Ländern Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg­Streliß. Brandenburg bestehend aus der Provinz Brandenburg , der Stadt Berlin , der Altmark ( Regierungs­

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Des Geistes Schwert...

Dimitroff tapfer bis zuletzt

Aus den letzten Zeugenvernehmungen tragen wir nach: Auf die Verlesung von Reichsgerichtsurteilen. aus kommunisten prozessen früherer Jahre reagiert Dimitroff mit dem Antrag, auch das Gerichtsurteil über den am 9. November 1923 in München von den Na­tionalsozialisten unternommenen Aufstand zu rekapitulieren. Nach geheimer Beratung verfündet das Gericht die Ablehnung dieses Vorschlages.

Der nationalsozialistische Hausinspektor des Reichstags, Scranowiß, stand noch einmal vor dem Zeugentisch. Dimitroff benützt die Gelegenheit, um auf eine Be­Hauptung der Anklageschrift zurückzukommen, wonach Scranowitz die drei bulgarischen Angeklag= ten wiederholt im Reichstagsgebäude ge­feben hätte. Der Zeuge, der sonst als besonders bär­beißige Amtsperson bekannt war, nimmt einen viel vor fichtigeren Standpunkt ein. Früher hätte er geglaubt, sich an eine Begegnung zu erinnern, aber beim treten des Gerichtssaales in Berlin seien ihm 3weifel gekomen. Am chesten erscheine ihm noch Popoff bekannt, aber vielleicht set das doch eine Verwechslung mit dem Abgeordneten Dr. Neubauer. Dimitroff revanchiert sich mit einem Bekenntnis, das eine beißende Satire auf all die Konfusionen und Gehirngespinste darstellt, die viele Zeugen sich geleistet haben: Als er, Dimitroff , beim Betreten des Gerichtssaales einmal Herrn Scranowitz erblickte, habe er geglaubt, einen bekannten mazedonischen Terroristen und Mörder von zehn Kommunisten vor sich zu sehen. Nachträglich müsse er aber zugeben, daß das auf einem Irrtum beruhe...

Braune Führergestalten

Vom Soldatenrat zum Nazi- Präsidenten? 18jähriger schreibt seine Memoiren

Man schreibt uns aus dem Reiche:

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Ein

In Ihrer Nummer 141 haben Sie auf der Titelseite einen Artikel Feuer vor den Kirchen" gebracht, in welchem der jetzige Polizeipräsident Gelberg von Krefeld erwähnt wird.

Dieser Gelberg stammt aus Neuß , wo er vor seiner Ein­setzung als Polizeipräsident Vertreter einer Papierfabrik und vorher einer Seifenfabrik war. Er ist also von Beruf reisender Kommis, eben ein typischer Parteibuchbonze, wie fie im Zeitalter der Wiederherstellung" des Berufs­beamtentums zu Tausenden in alle möglichen Pfründen ein­gesetzt worden sind.

In Nummer 47 der Berliner Illustrirten Zeitung" vom 24. November 1918 ist unter den Bildern der Mitglieder des Vollzugsrats des ehemaligen Arbeiter und Soldatenrats Berlin auch das Bild eines gewissen Gelbera" zu finden. Der hier abgebildete Gelberg hat allerdings gar keine Aehnlichkeit mit dem Gelberg, der jetzt in Krefeld den Polizeipräsident spielt. Das kann aber auch dadurch erklärlich sein, daß die Soldaten am Ende des Krieges alle abgemagert aussahen. Immerhin trägt der Gelberg der BJ3. die Uniform des 5. Garde- Regiments z. F., während der Gelberg in Krefeld auch bei diesem Regi­ment gedient hatte.

Es wäre nun zu interessant, einmal festzustellen, ob diese beiden Gelbergs dentisch sind. Das kann ich aber von Deutschland aus nicht feststellen, weil ich bei einer Anfrage bei einer Behörde sofort polizeilich nach dem Beweggrund meiner Anfrage verhört werden würde. Sie kennen das ja. Anderseits können Sie diese Feststellung be ehemaligen Soldatenratsmitgliedern besser treffen; ich kenne deren heutige Anschriften nicht.

Der in demselben Artikel erwähnte Vorstoß gegen die religiösen Jugendverbände geht zwar von dem Ober gebietsführer" West aus, ist aber fraglos von einem gewissen Richard Heil veranlaßt worden. Dieser Lansbube hat erst im Frühjahr d. J. an der Oberrealschule in Krefeld sein Abitur gemacht. Da er bereits seit längerer Zeit der damals verbotenen Hitlerjugend angehört hat. natürlich gut. Schüler haben sich von ieher gern verbotenen Vereinen an geschlossen; das ist ein Merkmal der Pubertätszeit. Nach der nationalen" Revolution war dies jedoch auf einmal ein Anlaß zum Aufstieg. Heil wurde mit 18 Jahren Bannführer und ist jetzt m. W. Untergebietsführer. Von ihm erschien in der Volksparole" ein Artikel Aus dem Leben Richard Heils", ersichtlich von seinem Vater aufgesetzt und im schwülstigen Byzantinerstil verfaßt. Wenn Hinden burg oder Ludendorff oder andere Aus dem Leben" er­zählen oder erzählen lassen, maa das hingehen. Aber was hat schon ein 18jähriger Bengel, der erst in 2 Jahren hätte Rekrut werden können, Aus dem Leben" zu erzählen? Die Hitlerbonzen dulden nicht, daß die Jugend auch noch Beiträge an andere Verbände als die Hitlerjugend bezahlt, von der sie leben. Das ist der einzige Grund für das Vors gehen gegen die unangenehme Konkurrenz der Kon feffionellen.

Amtliche Leichenfledderei

Die Geheime Staatspolizei hat aus dem Nachlaß des im Gefängnis in den Tod getriebenen Schriftstellers Erich Baron , des Geschäftsführers der Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland ", Druckschriften, Fotos und Noten beschlagnahmt und zugunsten des Landes Preußen eingezogen.

bezirk Magdeburg ), dem Land Anhalt und dem braunschwei­gischen Amt Kalvörde und dem Kreis Blankenburg sowie dem mittlern Teil der Grenzmark Posen- Westpreußen . Sachsen- Thüringen bestehend aus den Ländern Sachsen und Thüringen , den Regierungsbezirken Merse­ burg und Erfurt sowie den Kreisen Schmalkalden und Schleusingen . Schlesien bestehend aus den Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien sowie dem südlichen Tell der Grenzmark Posen- Westpreußen . Niedersachsen be­stehend aus den Provinzen Schleswig- Holstein und Hanno­ ver mit Ausnahme des Regierungsbezirks Osnabrück , ferner dem nördlichsten Teil von Oldenburg , den Freien Reichs­städten Hamburg , Lübeck und Bremen , den Ländern Braun­ schweig ( außer Blankenburg und Stalvörde) und Schaum­ burg- Lippe . Westfalen bestehend aus der Provinz West­ falen , dem Regierungsbezirk Osnabrück , dem Kreis Rinteln und dem Land Lippe- Detmold. Rheinprovinz bestehend aus dem nördlichen Teil der Rheinproving. Rhein­franken bestehend aus Saargebiet, südlicher Rheinproving, Birkenfeld , dem südlichen Hessen , der Pfalz , Nordbaden, Nordwürttemberg. Hessen bestehend aus der Provins Seffen- Nassau ohne die Kreise Schmalkalden und Rinteln , dem Gießener Oberheffen, dem Kreis Wezlar . Main­Franken bestehend aus den bayrischen Kreisen Ober­franken Mittelfranken und Unterfranken . Schwaben bes stehend aus den Ländern Württemberg und Baden, soweit diese nicht zu Rheinfranken kommen, dem bayrischen Kreis Schwaben und dem preußischen Hohenzollern . Bayern bee stehend aus Oberbayern , Niederbayern und Oberpfalz .