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Die Stunde der Abrechnung"
Reden der Anklagevertreter im Leipziger Prozeß
Berlin, 13. Dez. Heute vormittag wurden die Verhandlungen im Reichstagsbrandstifterprozeß wieder aufgenommen. Die restlichen Verhandlungen sollen nunmehr möglichst beschleunigt werden, damit das Urteil noch vor Weihnachten gesprochen werden kann. Vor den Plädoyers der Reichsanwaltschaft ist noch ein geringer Rest der Beweisaufnahme zu erledigen.is
Der Gerichtschemifer Dr. Schatz erklärt zu Beginn der Verhandlung, eine genaue Prüfung der Schrift des Zeugen Werner Hirsch alias Peter und Popoffs Bekannten gleichen Namens habe zweifelsfrei ergeben, daß eine Identität awischen den Quittungen und der Schrift des Werner Hirsch nicht besteht.
Schließlich wird noch die Auskunft des Polizeiführers West in Düsseldorf verlesen, in der es heißt: Im Hinblick auf die Gefahr des bewaffneten Aufstandes der KPD. im rheinischwestfälischen Industriegebiet war dem höheren Polizeiführer West zunächst durch den Ministerpräsidenten Göring besondere Vollmacht für den Bereich der Provinz übertragen. Diese Vollmacht bezweckte eine Zusammenfassung sämtlicher Polizeikräfte unter einheitlicher Führung insbesondere auch für Sonderaktionen gegen Kommunisten, um deren Tätigkeit lahmzulegen. Für den akuten Fall bedurfte es daher keines einzelnen Befehles.
Vor dem Beginn der Plädoyers wird eine furze Pause eingelegt.
Er redet über,., Politik"
Oberreichsanwalt Dr. Werner nimmt nun das Wort zu seinem Plädoyer. Er führt u. a. aus: Mit dem heutigen Tage treten wir in das letzte Stadium eines Verfahrens ein, das wohl das umfangreichste ist, das seit Bestehen des Reichsgerichtes vor seinen Schranken verhandelt worden ist. Die Länge des Verfahrens war bedingt durch die außerordentlich große Genauigkeit und durch die peinliche Sorgfalt, mit der allen Momenten nachgegangen worden ist. Es mag Leute geben, die diese minutiöse Verhandlung nicht für notwendig erachtet haben. Im großen und ganzen vermag ich dieser Auffassung nicht beizutreten. Die besondere Genauigkeit und Peinlichkeit der Verhandlung war geboten durch die Bedentung der Sache, die hier verhandelt worden ist. Der Deutsche Reichstag ist das Opfer eines verbrecherischen Anschlages geworden, das Reichstagsgebäude , das an seiner Stirnseite die Widmung„ Dem deutschen Volke" trägt. Der Anschlag galt also nicht nur dem Gebäude, sondern er galt symbolisch dem deutschen Volke.
Die Anklage steht deshalb auf dem Standpunkt, daß dieser verbrecherische Anschlag das Fanal, das Signal sein sollte für die Feinde des Staates, die nunmehr ihren Generalangriff gegen das Deutsche Reich eröffnen wollten, um das Deutsche Reich zu zertrümmern und an dessen Stelle die Diktatur des Proletariats, einen Sowjetstaat von Gnaden 6. 3. Internationale zu sehen.
Der Oberreichsanwalt beschäftigte sich dann( in heuchle= rischem Getue) mit dem sogenannten Braunbuch und betonte, daß die Verfasser dieser schmutzigen Tendenzschrift" zu den Leuten gehören, die es im Bewußtsein ihres volksverräterischen Verhaltens" nach Errichtung des neuen Reiches für zweckmäßig gehalten haben, den Stand Deutschlands von ihren Füßen zu schütteln und die nunmehr ihre ohnmächtige But über das Nichtgelingen ihrer verbrecherischen Pläne", 9hren Aerger und ihre Enttäuschung durch Beschmutzung des deutschen Volkes, abzureagieren suchen. Trotzdem sei der Senat in einigen Fällen auf das Braunbuch eingegangen und habe die hauptsächlichen Lügen widerlegt. Die Verhandlungen des Londoner Ausschusses bezeichnete der Oberreichsanwalt als grotest. Er wies in diesem Zusammenhang auf ein Interview des schwedischen Kriminalpsychologen"(?!) Södermann hin, der u. a. erklärte:„ Der amerikanische Rechtsanwalt Hayes hat in Paris vor der Kommission geäußert, er betrachte van der Lubbe als schuldig, er habe aber aus allen logischen Anzeichen den Schluß gezogen, die Nationalsozialisten stünden hinter dem Ganzen. In Berlin hat indessen Hayes zu mir( Södermann) geäußert, nach seiner Ansicht hätte die nationalsozialistische Regierung mit der Angelegenheit nichts zu tun, aber er habe mit dieser Meinung nicht recht hervortreten wollen und sage das erst nachträglich, da er sich sonst Unannehmlichkeiten zugezogen hätte." Der Oberreichsanwalt weist darauf hin, daß Hayes Mitglied der Londoner Untersuchungskommission war, und betont, daß diese Aeußerung Hayes' schlagartig den Geist beleuchte, in dem die Kommission gearbeitet habe. Man werde sich dieser mannhaften Ueberzeugungstreue erinnern müssen wenn die Kommission fich noch einmal bemüßiat fühlen sollte, in der Deffentlichkeit zu dem Verfahren Stellung zu nehmen. Der Oberreichsanwalt
beschäftigte fich dann mit dem Angeklagten van der Lubbe und erklärte, er halte daran fest, daß es sich bei van der Lubbe um einen Kommunisten" handele, obwohl er selbst dies be= stritt und auch die übrigen Angeklagten diefe Tatsache bestreiten werden. Der Oberreichsanwalt schilderte kurz den Lebenslauf van der Lubbes und unterstrich dabei besonders, daß ein Austritt aus der Partei nicht notwendig eine Trennung von einer Partei bedeute, sondern sehr oft sogar eine engere Bindung an die Ziele der Partei mit sich bringe. ( Der Oberreichsanwalt hat wohl hier die Nazitriks und Tornung vor Augen.) Zudem habe ich van der Lubbe nach seinem Austritt weiter im Sinne der Partei betätigt und auch bis in die letzte Zeit hinein mit führenden Angehörigen der KPD . Verfehr unterhalten.
Van der Lubbe, fuhr der Oberreichsanwalt fort, war mit der Kommunistischen Partei nur deshalb nicht einverstanden. weil nach seiner Auffassung die Führer nicht energisch genug waren. Den Anstoß dazu wollte er geben. Was er dabei im Auge hatte, fonnte nichts anderes sein als„ eine kommunistische Revolution". Es war ihm bekannt, daß eine solche Revolution seit vielen Jahren planmäßig vorbereitet wurde. Es war die einzige Revolution, die überhaupt in Frage tommen fonnte, wenn man von einer Revolution sprach, die die Arbeiter an die Macht bringen sollte. Selbst wenn vielleicht diese fommunistische Revolution in ihrem Endziel nicht ganz dem entsprach, was Lubbe als Jdeal vorschwebte, so hat er mindestens diese Revolution als einen Uebergang be= trachtet, über den man zur Erreichung dieses Zieles fommen
und die Diktatur des Proletariats, einen Sowjetstaat nach russischem Muster, zu errichten. Der Oberreichsanwalt erinnert an die zusammengebrochenen Aufstände der Jahre 1919, 1920 und 1921 und wies darauf hin, daß die Kommu nistische Partei 1923 ihre Taftik habe ändern müssen, weil fie die Notwendigkeit eingesehen habe, zuerst einmal die Massen der Arbeiterschaft hinter sich zu bringen. Nach 1923 habe dann eine außerordentlich intensive Bearbeitung der ganzen Bevölkerung durch unzählige Presseerzeugnisse eingesetzt, in denen immer wieder betont wurde, daß die Zustände in Deutschland für die Arbeiterschaft unerträglich seien und daß nur die KPD . dem durch Revolution als einzigen Ausweg abhelfen fönne.
Der Rotfrontkämpferbund, fuhr Dr. Werner fort, war diejenige Organisation, die die" Terrorafte" vorzunehmen hatte, die die Partei sich scheute von Partei megen zu unternehmen. Die Partei hat immer betont, daß sie solche Terrorafte ablehne; aber sie ist niemals gegen Parteimitglieder vorgegangen, die als Mitglieder des Rotfrontkämpferbundes an solchen Aktionen beteiligt waren. Der Kampfbund gegen den Faschismus ist als eine Fortsetzung des Rotfront= fämpferbundes anzusprechen. Als besonders kennzeichnend für die Vorbereitung des gewaltsamen Umsturzes bezeichnete der Anklagevertreter die kommunistischen Schulungskurse und die sich in der letzten Zeit vervielfältigenden Diebstähle von Waffen und Sprengstoffen.
Der Oberreichsanwalt schildert dann ausführlich die kommunistische Zersetzungsarbeit in Reichswehr , Polizei usw.
und gibt dann eingehende Darstellungen von der Zuspißung der Verhältnisse in der letzten Zeit vor dem Reichstagsbrand. Er führt zahlreiche polizeiliche und gerichtliche Feststellungen über die vorbereitenden Bürgerkriegshandlungen in den verschiedensten Landesteilen durch die KPD. an, durch die bewiesen werde, daß die KPD. im Februar 1933 mit einem Aufstand rechnete. Bei den Vorbereitungen sei nach einer zentralen Anweisung gehandelt worden. Als die erwarteten Befehle zum bewaffneten Losschlagen nicht famen, sei in der Anhängerschaft eine starke Erregung entstanden.
Der Einwand, daß im Februar oder März die Vorausseßungen der„ revolutionären Situation" noch nicht völlig erfüllt waren, sei nach Lage der Verhältnisse fein Beweis dafür, daß die KPD . nicht zur Zeit des Reichstagsbrandes den bewaffneten Aufstand zum Auflodern bringen wollte. Die Lage, fuhr der Oberreichsanwalt fort, war doch so, daß die Betrauung Adolf Hitlers mit der Regierungsbildung am 30. Januar auch für die KPD. unerwartet tam. Die KPD . war sich vollkommen im flaren darüber, daß ihre Rolle in Deutschland wahrscheinlich für immer ausgespielt war, wenn die nationalsozialistische Regierung sich konsolidierte. Deshalb war für die KPD . die Situation gegeben, daß sie entweder den Kampf aufgeben mußte, oder daß fie, ohne daß die Vorbereitungen bereits restlos durchgeführt waren, den Kampf aufnahm. Das war die einzige Chance, die sie noch haben konnte. Wenn der Kampf schief auslief, war die Situation für die Partei nicht schlechter als beim Aufgeben des Kampfes. Dabei hat sich die KPD. durchaus auf der Linie gehalten, die auch das 12. Effi- Plenum vorschrieb, daß nämlich fähe Wendungen eintreten könnten, die jede Partei verpflichten, bereit zu sein, um bei raschem Eintreten revolutionärer Ereignisse die Formen und Methoden des Kampfes zu wechseln.
Dann beendete der Oberreichsanwalt nach dreieinhalbstündigem Plädoyer seine politischen Ausführungen.
Reichsanwalt Parrisius
In der Nachmittagssigung ergriff der zweite Anklagevertreter, Landgerichtsdirektor Parrisius, das Wort. Er beschäftigte sich ausschließlich mit dem Hauptangeklagten van der Lubbe.
Der Reichsanwalt schilderte dann die Brandstiftung, wie sie sich nach den Bekundungen van der Lubbes zugetragen haben soll, und erklärt, daß die Anklage im Gegensatz zu den Bekundungen van der Lubbes davon ausgehe, daß
van der Lubbe die Tat nicht allein begangen haben könne. Unwahr sei die Angabe van der Lubbes, daß er niemals vor der Brandstiftung im Reichstage gewesen ist, denn nach Zeugenaussagen stehe fest, daß er an einer Führung teilgenommen hat. Die Hauptverhandlung hat ferner einen lückenlosen Beweis dafür erbracht, daß so, wie Lubbe es darstellt, die Brandstiftung unmöglich erfolgt sein kann, sondern daß er auf jeden Fall bei der Tat Mittäter oder Nebentäter gehabt haben muß. Zunächst fällt auf, daß die Brandstiftung zu einer Zeit ausgeführt wurde, die außer= ordentlich günstig war und eine genaue Kenntnis der Kontrollgänge im Reichstag vermuten läßt. Diese Kenntnis tann er nur durch Personen erlangt haben, die genau in den inneren Dienstbetrieb des Reichstags eingeweiht gewesen find. Alle drei Sachverständigen sind auf aanz verschiedenen Wegen zu dem Ergebnis gelangt, daß der Brand im Plenarsaal vorher von anderen Personen vorbereitet worden sein müsse, und zwar können die Vorbereitungen erst furze Zeit von 21 Uhr erfolgt sein. Man wird annehmen müssen, daß diese Täter mit den Dertlichkeiten ganz genau vertraut gewesen sind.
Der Reichsanwalt erörtert dann die verschiedenen Möglichkeiten, wie die Mittäter van der Lubbes mit dem Brandmaterial in den Reichstag gelangt sind und wie sie ihn wieder unbemerkt verlassen haben können. Wenn man die Teilnahme von Mittätern für erwiesen hält, so erscheint es zunächst verwunderlich, warum van der Lubbe durch das Fenster eingestiegen ist und dabei einen Feuerbrand draußen und im Restaurant gezeigt hat, so daß er sich der Gefahr einer schnellen Entdeckung ausfeßte. Das ist verwunderlich, aber nicht unerklärlich. Entweder hat Lubbe gewußt, daß noch andere Personen den Brand im Plenariaal anlegten, oder er hat es nicht gewußt. Juristisch gesprochen fäme im ersten Falle Mittäterschaft, im zweiten alle Nebentäterschaft in Frage. Dann muß er einen bestimmten Auftrag zur Brandlegung im Restaurant und im Erdgeschoß bekommen haben. Die Mittäter hatten sich auch kein Gewissen daraus gemacht, Lubbe für die Aktion dort anzusehen, wo seine Festnahme so gut wie sicher war. Er sollte den Prügelknaben für die anderen abaeben, die auf diese Weise hofften, im Hintergrunde bleiben zu können. Lubbe war ein Mensch, der für eine solche Tat ausgezeichnet zu gebrauchen war, denn alle Anzeichen deuten darauf hin, daß er in der Wahnidee lebte, einft in der Geschichte der Revolution als unsterb: licher Held gefeiert zu werden.
Van der Lubbe wird nach der Anklage nicht nur beschuldigt, die Brandstiftungen ausgeführt zu haben, sondern ihm wird weiter vorgeworfen, sich des Hochverrats schuldig gemacht zu haben. Damit kommen wir zu den Beweggründen
18 Monate Gefängnis für einen Brief
28jährige Das Sondergericht in Dortmund verurteilte die Haustochter Hedwig Bode aus Bochum- Gerthe zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis. Die Angeklagte, die der SPD. angehörte, versorgte, wie die Anklage behauptet, ihre ins Ausland geflüchteten Genossen mit Greuelnachrichten. Obwohl sie bei der Uebermittlung dieser Briefe recht vor= fichtig war, fiel sie doch eines Tages damit herein.
Sie hatte einem jungen Mädchen, das nach Holland reiste. einen Brief nach Frankreich mitgegeben mit der Bitte, diesen in Holland auf die Post zu geben. Bei der Grenzkontrolle wurde dieser Brief, der alle möglichen Greuelmärchen enthielt, gefunden. Die Angeklagte leugnete vor Gericht nicht, diesen Brief geschrieben zu haben und behauptete fo= gar, daß fie der Ueberzeugung sei, daß ihre Wahrnehmungen der Wahrheit entsprächen. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre Gefängnis.
konnte. Es kann nicht dem mindeſten Zweifel begegnen, daß Geheimprozeß gegen Nazis
van der Lubbe durch seine Tat eine kommunistische Revolution zum Ausbruch bringen wollte. Unter diesen Umständen wird niemand die KPD. von der moralischen Verantwortung für diese Tat entbinden können.
Der Oberreichsanwalt bemüht sich dann auftragsgemäß eingehend um
die Restrebungen. Methoden und Ziele der Kommunisti. Ichen Rartei", um die Lage zur Zeit des Reichstagsbrandes belenhlen"
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Die Communistische Partei habe. so betonte Dr. Werner, seit ihrem Rest ben trop zahlreicher Aenderungen der Methoden unentwegt das Biel verfolgt, das Deutsche Reich zu stürzen
( Inpreß): Im Gerichtsgebäude in Moabit wird ein Geheimprozeß gegen Nazis verhandelt, über den jede Nachricht in der deutschen Presse verboten ist. Kein Zuhörer wird in diesem Prozeß zugelassen.
Es handelt sich bei den Angeklagten um SA., SS.- und Stahlhelmleute, die sich vor mehreren Wochen in Stargard einen blutinen Straßenfampf lieferten. Im Gefecht wurden zwei Stahlhelmer und ein iüdischer Paffant getötet und mehrere Personen mit schweren Verlegungen ins Spital gebracht.
Der Bürgermeister von Stargard , der dabei von zahl reichen Bürgern unterstützt wurde, hat Untersuchung gegen
des Angeklagten van der Lubbe bei der Brandstiftung. Reichsanwalt Parrisius verweist hierbei auf die Ausführungen des Oberreichsanwaltes und kommt zu dem Ergebnis, daß sich van der Lubbe des fortgesezten Hochverrates im Sinne des§ 81 3iffer 2 StrGB. schuldig gemacht habe. Nach dem Vorsatz van der Lubbes sollte durch die Brandlegung unmittelbar die Revolution vonstatten gehen. In Tateinheit mit dem Verbrechen des Hochverrats stehen die verschiedenen Brandstiftungen, wobei bei den Brandstiftungen im Rathaus, im Schloß und im Reichstag noch hinzukommt, daß unter Begünstigung derselben ein Aufruhr bewirkt werden sollte. Damit liegen die Voraussetzungen des§ 307 Nummer 2 des StrGB. vor. Der Angeklagte van der Lubbe sei auch für seine Tat in vollem Umfange verantwortlich.
Reichsanwalt Parrisius schließt sein mehr als fünfstündiges Plädoyer mit folgenden Ausführungen:
Wenn damals im Februar die Pläne van der Lubbes ge: lungen wären und das beabsichtigte Fanal für die Erhe= bung der revolutionären Arbeiterschaft sich ausgewirkt hätte und der von der Kommunistischen Partei seit langem vorbereitete gewaltsame Aufstand gefolgt wäre, dann wäre das Chaos über Deutschland hereingebrochen.
Daß es nicht dazu gekommen ist, ist einzig und allein dem energischen Eingreifen der nationalsozialistischen Regierung zu verdanken. Dank diefem festen Zugriff des Staates liegt jetzt der Kommunismus in Deutschland zerschmettert am Boden.
Nun hat aber die Stunde der Abrechnung geschlagen und, meine Hohen Herren Richter, Ihnen wird es nicht schwer fallen, den Angeklagten van der Lubbe in vollem Umfange im Sinne der Anklage für schuldig zu befinden und diefenige Strafe gegen ihn festzusetzen, die allein nach dem Gesetz zulässig ist, die aber andererseits auch allein der ungeheuren Schwere seines Verbrechens gerecht wird.
Die Verhandlung wird am Donnerstag um 10 Uhr fortgesetzt. Mit der Stellung der Strafanträge ist frühestens Donnerstagmittag zu rechnen. Der Oberreichsanralt wird am Vormittag noch einmal zu einem besonderen Blä doner hinsichtlich der Angeklagten Torgler, Dimitroff , Bopoff und Taneff das Wort nehmen.
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In seinem Raidoyer fam Neichsanwalt Barrifins zu dem Ergebnis, daß sich van der Lubbe des fortgesetzten Hochverrats schuldig gemacht habe.
Heute wird der Oberreichsanwalt den Kompler der übrigen Angeklagten behandeln. Mit der Stelluna der Strafanträge ist erst frühestens mittags zu rechnen.
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Urteilsspruch noch vor Weihnachten
Zum bevorstehenden Ende des Reichstagsbrandprozesses schreibt das„ Berliner Tageblatt":" Nach den Dispositionen des Gerichts werden die Plädoners vier Tage dauern, einschließlich des Schlußwortes der Angeklagten, und dann wird das Urteil vermutlich nach einer Beratung von etwa drei bis vier Tagen, also noch vor Weihnachten verkündet werden."
die an dem Gefecht beteiligten Angehörigen der Wehrtruppen gefordert.
Keine Weihnachtspakete Die Gefangenen dürfen nichts erhalten
Berlin , 12. Dez. Die Justizpressestelle teilt mit: Um den Angehörigen und Bekannten von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen unnüße Ausgaben zu ersparen, und um andererseits eine unnötige Ueberlastung der Beamten der Straf- und Untersuchungsgefängnisse zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, daß nach den Strafvollstreckungsvorschriften vom 1. 8. 1933 die Uebersendung von Lebensmitteln und Weihnachtspaketen an Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge nicht mehr gestattet ist und daß etwa eingehende Pakete an den Absender zurückgeschickt werden müßten.
Wir nehmen an, daß zugunsten solcher Zuchthausinfaffen, die nüßliche Aussagen gegen die Angeklagten des Reichstagsbrandprozesses geliefert haben, wie Lebermann. Kunczak usm. eine Ausnahme gemacht wird. Sonst aber ist es mit der „ Humanitätsduselei" der Republik zu Ende. Und der zu Weihnachten erschienene Heiland der Milde und Vergebung wird vergeblich Einlaß heischen zu den Sündern und Zöllnern,
mit denen er an einem Tisch speiste.
Verboten!