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Madrid , 5. April. Die Regierung hat den General Weyler telegraphisch angewiesen, die Einführung der Reformen Malaga , 5. April. Wegen der Steuern ist es auch in Alameda zu Unruhen gekommen. Dabei wurde in den Amtsräumen Feuer gelegt, durch welches das Mobiliar und Attenuaterial ver nichtet wurde. Es wurden zahlreiche Personen verhaftet. Portugal .

auf Kuba vorzubereiten.-

Die Ereignisse, heißt es weiter, welche sich gegenwärtig Abg. Lenzmann( frs. Bp.) hält es für besser, die ganzen Be- Es ist gut, daß Herr v. Stumm so offen sein Intereffe für das Im Mittelmeer abspielen, und die zunehmende Auswanderung legen ftimmungen zu streichen und es dem Richter zu überlassen, Großkapital an den Tag legt. Um so erfreulicher ist es, daß die dem Lande die Verpflichtung auf, nach Maßgabe der verfügbaren ob ein Grund zur Auflösung des Vertrags vorliegt. Denn es sei neuesten Korporationen sich für die Beseitigung des jeßigen Bu Mittel die Marine zu verstärken. Dies wird durch das im Budget schwer zu sagen, was ein unfittlicher Lebenswandel ist. Wenn man standes erfärt haben. Die chemische Industrie war so anständig zu erzielte Gleichgewicht begünstigt, welches, indem es die Aera der die Vorschrift bezüglich des Handlungsgehilfen annimmt, dann wäre erklären, daß wenn die Klausel sich auf 3 Jahre erstreckt, während dieser Opfer schließt, in Zukunft aufrecht erhalten werden muß mit der sie vielleicht viel nothwendiger bezüglich des Prinzipals, und es Zeit das Gehalt weiter gezahlt werden soll. Sie werden gut thun, unserem äußersten Strenge, indem einerseits die nicht unumgänglich noth- müßte der Antrag Roeren zum§ 70 angenommen werden. Antrage zuzustimmen und damit einen Zustand zu beseitigen, der wendigen Ausgaben auf das Nöthigste beschränkt werden und indem Abg. Roeren( 3.): Ich weiß nicht, wie mein Antrag solchen sich zur Schmach des Handelsstandes ausgebildet hat. Jeder an andererseits für die produktiven Kräfte des Landes vorgesorgt wird. Widerspruch hervorrufen kann. Warum soll die Bestimmung über ständige Mensch, müßte einen solchen Bertrag ben Hotele bie Künftig muß sich das Budget durch die Entwickelung der nationalen den unfittlichen Lebenswandel gestrichen werden, obgleich sie nie- zerrissen vor die Füße werfen. Die Handlungsgehilfen als die Sparfamfeit befeftigen. In einer gerechten Steuerreform und in mals zu irgend welchen Bedenken in der Praxis Veranlassung ge- wirthschaftlich Schwächeren können dies nicht, wenn sie überhaupt einer ehrenhaften Wiederbelebung des Kredits liegt der Weg zum geben hat? eine Stellung finden wollen. In Ihrer Macht liegt es, fie in Zukunft Heile." Geheimrath Hofmann bält es nicht für möglich, daß aus der vor solchen entehrenden Zumuthungen zu schützen.( Beifall lints.) Besonders flar über die zukünftige Politik des Kabinets Rudini Weglaffung des unittlichen Lebenswandels gefolgert werden könne, Abg. v. Stumm( Rp.): Der Zentralverband hat sich mit dieser wird man aus der Thronrede nicht. Sicher find nur große Forde- daß darin fein Grund mehr für die Aufhebung des Vertrags- Frage gar nicht befaßt; die chemische Industrie gehört dem Zentral­rungen für die Marine. Das italienische Volt hat freilich ganz verhältnisses liegen solle. verbande nicht an. Ich habe meine Verträge niemals auf Ehren andere, wichtigere und begründetere Begehren als die nach Kriegs- Abg. Singer: In der Kommission ist allgemein anerkannt wort oder mit Ronventionalstrafe abgeschlossen. Um eine mißs Schiffen. Die Intereffen des Hauses Savoyen und des italienischen worden, daß der Begriff des unfittlichen Lebenswandels außer- bräuchliche Konventionalfirafe zu verhindern, genügt die Vorschrift Boltes stimmen eben nicht überein.- ordentlich schwer zu definiren ist; in Folge dessen ist eine sehr er des§ 73 vollkommen. Die Beschränkung auf 3 Jahre kann zu Spanien . hebliche Mehrheit ihrem Beschluß beigetreten. Der Abg. Roeren furz oder zu lang sein. Wenn es sich um den Eintritt ein Ronkurrenzgeschäft in einer anderen Gegend fürchtet, daß, wenn der Antrag nicht angenommen werde, der un- in handelt, so sittliche Lebenswandel nach Lage der Gesetzgebung überhaupt keinen Ent- Deutschlands würden laffungsgrund abgeben könnte. Diese Befürchtung ist unbegründet. Ein fein. Wenn es sich aber um ein Konkurrenzgeschäft in derselben drei Jahre zu lange offenkundiger unſittlicher Lebenswandel wird auch fünftighin zur Straße handelt, so würden 3 Jahre nicht ausreichen, da könnten es Entlassung führen. Auf der andern Seite müssen auch die Handlungs. 10 Jahre sein. gehilfen und namentlich Handlungsgehilfinnen das Recht haben, den Staatssekretär Nieberding: In dem ganzen Entwurfe findet Dienst des Prinzipals zu verlassen, wenn dieser sich eines unfittlichen sich keine Bestimmung, die uns bei der Vorbereitung so viel Schwierig Lebenswandels schuldig macht. Ich habe in der Kommission an teiten bereitet und die uns nachher so viel Vorwürfe und Beschwerden einer Reihe von Fällen nachgewiesen, daß die Angestellten oft genug zugezogen hat wie diese. Auch die Kommission hat trotz aller gründ Ursache haben, aus dem Hause solcher Prinzipale herauszukommen. lichen Arbeit und bei Erwägung aller Gegenvorschläge anerkennen Gegen Beleidigungen der Familien- Angehörigen durch Handlungs missen, daß die Vorlage im ganzen und großen das richtige getroffen hat. gehilfen steht dem Prinzipal der Weg der Privatklage offen. Herr Singer hat die Frage allerdings in sehr einfacher Weise gelöst, indem er die Nothwendigkeit der Konkurrenstlaufel überhaupt be bei der Borlage to aber, wenn er meint, daß ein solcher Standpunkt bei der Vorlage wegen des unlauteren Wettbewerbes vom ganzen Hause getheilt würde; man hielt damals nur eine gefeßliche Rege lung für nothwendig. Mein damaliges Versprechen ging nicht auf eine Die§§ 73-74 betreffen die Konkurrenzklausel. Nach§ 73 der Beseitigung der Konkurrenzflaufel, sondern auf eine gefeßliche Bon autorisirter Seite und in kategorischster Form werden die Kommissionsbeschlüsse soll eine Vereinbarung über die Beschränkung Berbefferung des jetzigen Zustandes. Einige Organisationen der Gerüchte von einer Veräußerung oder Abtretung von Lourenço des Handlungsgehilfen in seiner gewerblichen Thätigkeit nach Handlungsgehilfen haben ihre Objektivität so weit bewahrt, daß sie Marquez für unbegründet erklärt. Beendigung des Dienstverhältnisses nur so weit verbindlich sein, als das Interesse der Prinzipale an einer solchen Klausel anerkannten. fie nach Zeit, Ort und Umständen nicht die Grenze überschreitet, Es wäre wirthschaftlich und moralisch ungerecht, daß jemand, der durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des nur kurze Zeit in einem Geschäfte thätig war, seine gewonnenen Handlungsgehilfen ausgeschlossen wird. Kenntnisse über Bezugs- und Absatzverhältnisse zum Schaden des Die Kommission hat hinzugefügt, daß die Beschränkung sich Prinzipals sollte ausbeuten können. Es handelt sich hier darum, die nicht auf mehr als drei Jahre nach Beendigung des Dienst Frage für große und kleine Geschäfte gleichmäßig zu regeln. verhältnisses erstrecken dürfe. Die Vereinbarung soll nichtig sein, Bir haben die Konkurrenzklausel ausgeschlossen für Minder *** Am Tische des Bundesraths: Nieberding. wenn der Handlungsgehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährige, ferner für diejenigen, welche vom Prinzipal entlassen sind. jährig ist. Für die anderen Gehilfen ist das Ermessen des Richters entscheidend, Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag Ancker( frs. Vp.) und Genossen wegen Annahme eines Gesetzentwurfes betreffend klausel nicht geltend machen können, wenn Nach§ 74 soll der Prinzipal Ansprüche aus der Konkurrenz durch welches das Eingehen entehrender Verflichtungen verhindert er durch vertrags- werden wird. Die von der Kommission vorgeschlagene Henderung die Heranziehung von Militärpersonen zu den Rommunalabgaben. widriges Verhalten dem Handlungsgehilfen Grund kann ich nicht als nöthig erachten. Durch die mechanische Be zur Auf­Nach§ 1 soll die Verordnung vom 22. Dezember 1868, soweit lösung des Dienstverhältnisses gegeben hat; ebenso soll nach diefelbe der Heranziehung des dienstlichen Einkommens der im dem Sage 2 des§ 74 der Prinzipal Ansprüche nicht geltend Difiziersrang stehenden Militärpersonen zu den Gemeinde- Abgaben machen können, wenn er das Dienstverhältniß fündigt, es sei denn, Nach§ 2 sollen die Offiziere bezüglich der Gemeinde- Abgaben während der Dauer der Beschränkung dem Handlungsgehilfen das Nach§ 2 sollen die Offiziere bezüglich der Gemeinde- Abgaben daß ein Anlaß dazu vorliegt, den er nicht verschuldet hat oder daß den Reichsbeamten gleichgestellt werden. Abg. Nichter( frs. Vp.): Der Antrag steht mit der Besoldungs - zuletzt von ihm bezogene Gehalt fortbezahlt wird. aufbesserung der Beamten in Verbindung. Wir haben in der Die Sozialdemokraten wollen die Konkurrenzklausel vollständig Budgetkommission erklärt, daß wir die Aufbesserungen nur unter Streichen und derartige Vereinbarungen für nichtig erklären. Abg. von Stumm beantragt im§ 73 den von der Kommission Aufhebung des Kommunalsteuer Privilegs annehmen können. Die Budgettommission ist mit unserem Antrage nicht befaßt gewesen, zugefügten Satz zu streichen( Beschränkung auf 8 Jahre) und im§ 74 indessen könnte dies durch Ueberweisung des Antrages an die den zweiten Satz zu streichen. Budgetkommission bei der zweiten Lesung der Besoldungsvorlage geschehen. Wir wollen das Steuerprivileg nicht ganz aufheben, sondern nur die Offiziere gleichstellen den Reichsbeamten, die den Beamten der Einzelstaaten gleichgestellt sind.

Lissabon , 3. April. Nach amtlichen Meldungen aus Bolama haben die portugiesischen Streitkräfte eine Niederlage durch die Eine geborenen von Guinea erlitten. Drei Offiziere und mehrere Soldaten wurden getödtet. Die portugiesischen Truppen leisteten 8 Stunden hin durch Widerstand. Die portugiesische Fahne wurde gerettet. G3 werden Verstärkungen vom Grünen Vorgebirge und von Angola erwartet. Eine beim Gouverneur von Senegambien eingegangene Depesche meldet, daß die Aufständischen um Frieden gebeten hätten. ( Nach dem Siege??)

Es handelt sich um die von uns registrirten Meldungen wegen des Verkaufs der Delagoabai.

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Reichstag .

206. Sigung vom 5. April 1897. 11 Uhr.

entgegensteht, aufgehoben werden.

Abg. v. Marquardsen( natl.) ist namens seiner Freunde damit einverstanden, daß der Antrag der Budgetkommission überwiesen wird; er behält sich aber freie hand bezüglich der Stellungnahme zu demselben. Abg. Schädler( 8.) ist ebenfalls für die Ueberweisung an die Budgetfommiffion. Das Haus beschließt demgemäß.

Der Vertrag mit der Schweiz wegen Errichtung von schweize­rischen Neben- Zollämtern wird in erster und zweiter Lesung ohne Debatte genehmigt.

Es folgt die zweite Berathung des Handelsgesetzbuches, erftes Buch: Handelsstund; erster Abschnitt: Kaufleute. Nach§ 1 sollen als Kaufleute nur gelten diejenigen, deren Gewerbe die Uebernahme der Bearbeitung oder Verarbeitung von Waaren für andere betrifft, ferner die Druckereien, sofern der Betrieb in beiden Fällen über den Umfang des Handwerks hinausgeht. Abg. Vielhaben( Reformp.) will diese Einschränkung auch bei dem eigentlichen Waarengeschäfte anwenden und dem Bundesrathe die Befugniß geben, Bestimmungen zu erlassen, durch welche die Grenze des Kleingewerbes festgesetzt wird.

Der Antragsteller weift darauf hin, daß Handelsgeschäfte viel fach in den Händen von Handwerkern als Nebengewerbe feien; für Gewerbetreibende tönne man nicht die Qualität der Kaufleute vor schreiben, weil sie nicht im stande seien, die kaufmännischen Pflichten 14zu erfüllen.biniedo

Geh. Ober- Justizrath Hofmann erklärt, daß für die kleinen Be­triebe einige Ausnahmen zugelassen seien; aber darüber hinaus zu gehen und den gesammten Kleinhandel aus dem Geseze heraus zu laffen, gehe nicht an.

Abg. Ofann( natl.) erklärt sich auch gegen den Antrag Roeren. Der Antrag Roeren. wird gegen die Stimmen von 12 Zentrums- Abgeordneten und des Abg. Bielhaben, der Antrag Beck h gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt und die §§ 70-71 unverändert angenommen.

schränkung der Konkurrensklausel auf 3 Jahre würde dem Intereffe der Handlungsgehilfen nicht Rechnung getragen werden. Denn die Folge wird sein, daß die meisten Verträge auf 3 Jahre Denn die Folge wird sein, daß die meisten Verträge auf 8 Jahre sich meistens mit 1 oder 2 Jahren begnügt. Redner bittet, die Be­abgeschlossen werden, während das jetzt nicht der Fall ist und man schlüsse der Kommission mit Ausnahme der Beschränkung der Klausel auf 3 Jahre anzunehmen. Abg. Noeren( 3.): Die Beseitigung der Konkurrenzklausel liegt nicht Annahme der Kommissionsbeschlüsse. im Interesse der Handlungsgehilfen. Redner empfielt die unveränderte

Abg. Galler( D. Bp.) bedauert, daß der in der Kommission ge= stellte Antrag, die Konkurrenzklausel für Gehilfen unter 8000 M. Gehalt zu streichen, nicht angenommen sei; wenn auch noch die fleine Verbesserung, welche die Kommission vorgeschlagen hat, wieder beseitigt werden soll, dann sollte man lieber die ganze Vor­schrift streichen.

und bes

Nach§ 76 soll sich die Dauer der Lehrzeit nach dem Lehra vertrage, oder, wenn nicht ausgemacht, nach Ortsgebrauch richten. Die Sozialdemokraten( Dieß u. Gen.) verlangen einen schrift lichen Lehrvertrag und wollen die Lehrzeit auf drei Jahre in der Regel, höchstens auf vier Jahre feftfeßen.

Abg. Singer( Soz.): Es ist anzuerkennen, daß die Vorlage gegenüber der jetzt bestehenden vollkommenen Vertragsfreiheit auf dem Gebiete der sogen. Konkurrenzklausel, wie sie durch die Judi fatur geschaffen ist, eine Verbesserung enthält. Es ist aber mehr wie je nothwendig, hier eine prinzipielle Stellung einzunehmen und Abg. Himburg erklärt sich für den Vorschlag der Regierung. sich nicht darauf verlassen, daß die Weisheit des Die§§ 73 und 74 werden ohne Aenderung nach den Beschlüssen Richters die wirthschaftlich Schwachen vor einer Schädigung der Kommission genehmigt gegen die Stimmen der beiden kon schützt. Daß. Die Konkurrenzklausel zit einer geradezu fervativen Gruppen mit Ausnahme des Abgeordneten v. Werdeck. schamlofen Ausbeutung der wirthschaftlich Schwachen geführt hat, Für den Antrag der Sozialdemokraten stimmt auch die deutschsoziale. ist hier vielfach bewiesen worden. Alle Parteien dieses Hauses Reformpartei. haben die Konkurrenzklausel verurtheilt( Widerspruch des Abg. Gamp),§ 75 betrifft das Lehrlingsverhältniß. Die Sozialdemokraten mit Ausnahme des Abg. Gamp, der sich damit in Widerspruch Dieß und Genossen beantragen, hierzu den Zusatz zu machen: Bei gesetzt hat selbst zu den anständigen Unternehmern( Sehr gut! links). Personen unter siebzehn Jahren, welche mit kaufmännischen Hilfs­Bei der Berathung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des un leistungen nicht lediglich ausnahmsweise oder vorübergehend bea lauteren Wettbewerbs verlangte man allgemein eine radikale Beschäftigt werden, gilt die Vermuthung, daß sie in einem Lehr­seitigung der Klausel, und vom Regierungstische wurde die Regelung verhältniß stehen." der Sache nur deshalb nicht für opportun gehalten, weil sie besser Abg. Diet( So.) verweist auf eine onaloge Bestimmung der bei dem Handelsgesetzbuch ihren Platz fände. Die Feststellung der Gewerbe- Ordnungs- Novelle bezüglich der Handwerkslehrlinge. Kommiffion für Arbeiterstatistik hat ergeben, daß die weit über- Abg. Vielhaben( Reform- P.) erklärt sich für den sozialdemo wiegende Mehrzahl der Prinzipale und Handlungsgehilfen erklärt fratischen Antrag. hat, daß die Konkurrenzklausel dem Fortkommen der Handlungsgehilfen Geheimrath Hofmann hält den Antrag für überflüssig. hinderlich und im Interesse der Prinzipale uicht nothwendig ist. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten Leider hat die Kommission aus dieser Feststellung nicht alle Kon- Abg. Galler( D. Vp.) wird der Antrag abgelehnt. sequenzen gezogen; immerhin verdienen ihre Vorschläge den Vorzug vor denen der verbündeten Regierungen. Es handelt sich hier keines wegs blos um eine sozialdemokratische Forderung. Es ist werth­vol, hier festzustellen, daß auch viele Unternehmer der Aufhebung der Konkurrenzklausel das Wort reden. Herr v. Stumm hat sich mit seinem Antrage in den Dienst derjenigen Interessentenfreise Geheimrath Hofmann: Die verbündeten Regierungen wollen gestellt, die durch den Verein mit dem langen Namen repräsentirt auch auf die Schriftlichkeit der Lehrverträge hinwirken; deshalb ist werden. Das ist ein Bugeständniß an das Großunternehmerthum, vorgeschrieben, daß die Lehrherren nur auf grund schriftlicher Ver­vertreten durch den Zentralverband der Industriellen. Aus meinem träge Ansprüche erheben können. reichen Material will ich nur zwei Fälle herausgreifen. Das Unter- Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Biel­Der Antrag wird gegen die Stimme des Abg. Bielhaben abnehmerthum hat sich an unsere Verurtheilung der Konkurrenzklaufel haben wird der Antrag abgelehnt. gelehnt; der erste Abschnitt: Kaufleute, und der zweite Abschnitt: gar nicht gekehrt. Mir liegt ein Formular der Firma Nach einem neuen§ 80a soll derjenige bestraft werden, der die Handelsregister werden ohne Debatte angenommen. J. P. Lanz u. Cie in Mannheim Dor, wodurch die ihm den Lehrlingen gegenüber obliegende Pflicht in einer deffen Angestellten auf Ehrenwort verpflichtet werden, während Gesundheit, Sittlichkeit oder Ausbildung gefährdenden Weise verlegt. drei Jahren nach dem freiwilligen oder unfreiwilligen Abg. von Stumn beantragt zu sagen: Gesundheit oder Sitt Austritt aus dem Geschäft in Deutschland , Desterreich Ungarn und lichkeit, weil der Prinzipal eines großen Geschäftes sich nicht um die der Schweiz in fein Konkurrenzgeschäft zu treten oder direkt oder Ausbildung seiner Lehrlinge im einzelnen kümmern kann, weil ferner indirekt für ein Konkurrenzgeschäft thätig zu sein, bei Vermeidung ein Lehrling nicht in alle Geschäftszweige eines großen Unternehmens einer Konventionalstrafe von 5000 M. Die Veepflichtung auf Ehren- eingeführt werden kann. wort steht nicht vereinzelt da. Es ist ein unerhörter Miß­brauch, an die Ehre eines Angestellten zu appelliren, um selbst etwas Unehrenhaftes zu verlangen.( Sehr richtig! links.) Es besteht jetzt schon eine starte Neigung bei den Kaufleuten, auf ihre Visitenkarte Lieutenant der Reserve" zu schreiben; in dieser Neigung liegt eine große Gefahr. Ich habe mir sehr überlegt, ob ich nicht einen Paragraphen Abg. Vielhaben tritt für die Annahme der Kommissions- Be­beantragen sollte, wodurch solche Verträge auf Ehrenwort zu schließen schlüsse ein. direkt verboten und mit hoher Strafe belegt werden. Ein zweiter Vertrag Abg. Lenzmann hält es für unrichtig, alle Dinge unter Strafe ist ausgegangen von der Aktiengesellschaft der Kabelwerke in Duis zu stellen, auch die Nichterfüllung einer sittlichen Pflicht. Erstens burg. Es liegt mir ein Brief vor, in dem dem Anzustellenden ein An- würde ein. pflichtvergeffener Lehrherr feine Lehrlinge mehr bekommen fangsgehalt von 139,66 M. pro Monat zugesichert wird. Dafür ver- und weiter würde die neue Bestimmung der Denunziation Thür pflichtet er sich auf Ehrenwort, bei Vermeidung einer Konventionalstrafe und Thor öffnen. von 30 000 m. innerhalb 5 Jahren vom Tage des Austritts aus der Abg. Spahn( 3) hält die vorgebrachten Bedenken für nicht zu Firma weder in Deutschland noch in Desterreich- Ungarn in ein Kon- treffend und empfiehlt die Annahme des§ 80a. furrenz geschäft zu treten, noch an einem solchen theilzunehmen oder Abg. v. Stumm: Die Sozialdemokraten wollen gar keine Lehra einemfolchen Geschäftsgeheimnisse mitzutheilen. Dieser Brief bezw. Ber- linge, fie wollen an deren Stelle nur bezahlte Kräfte haben. Dieser trag spricht ganze Bände. Ein solches Verhalten steht unter jeder Standpunkt widerspricht aber den Intereffen der jungen Leute, welche Stritit. Der§ 73 der Vorlage verhindert den Abschluß solcher Ver- als Lehrlinge ausgebildet werden möchten. träge nicht. Es wird alles dem Ermessen der Richter anheim- Abg. Singer: Ich wünsche auch eine gründliche Ausbildung gestellt. Gegenüber der herrschenden Judikatur wird, so lange der Lehrlinge. das Reichsgericht seine Auffassung nicht ändert, durch die Fassung§ 80a wird unverändert angenommen. der Vorlage feine Aenderung in der Rechtsprechung eintreten, denn Nach§ 81 soll für die Personen, welche andere als kaufmännische das Reichsgericht hat erklärt, daß ein Vertrag, so lange er sich in Dienste leisten, es bei den für das Arbeitsverhältniß geltenden Vor­Ort, Dauer und Zeit in bestimmten Grenzen hält, nicht gegen die schriften bewenden. Nach§ 71 fann der Prinzipal das Vertragsverhältniß auflösen, guten Sitten verstoße. Es ist ein Widerspruch, daß die wenn der Handlungsgehilfe sich Thätlichkeiten gegen den Brinzipal felben Unternehmer, die sich die Fähigkeiten, Erfahrungen und sind in dem Betriebe eines Handelsgewerbes nicht lediglich ausnahms­( die Kommission hat hinzugefügt: oder dessen Stellvertreter") zu Erfindungen ihrer Angestellten nutzbar machen, für sich selber einen weise beschäftigte Personen nicht zu rechnen." schulden kommen läßt. andern Maßstab beanspruchen. Wie verträgt sich das mit dem Abg. Singer verweist darauf, daß Dienstboten vielfach in kauf­Abg. Beckh beantragt, auch die Familienangehörigen des Prinzip der freien Konkurrenz, dem freien Spiel der Kräfte? Prin männischen Geschäften, in Gastwirthschaften u. s. w. für den Betrieb Prinzipals hier einzufügen, während Abg. Roeren die Aufhebung zipiell müßten solche Verträge für null und nichtig erklärt werden. verwendet werden. Wenn ein Dienstbote ab und zu in dem Be­des Vertragsverhältnisses auch zulassen will, wenn der Handlungs- Der Antrag Stumm will gar noch die Kommissionsbeschlüsse ein- triebe beschäftigt wird, so verliert er nicht den Charakter als Dienst­gehilfe sich einem unfittlichen Lebenswandel ergiebt. schränken, und beim§ 74 die Gehilfen geradezu aushungern. I bote. Aber es sollte verhindert werden, daß dauernd beschäftigte

Der dritte Abschnitt handelt von der Handelsfirma. Nach§ 18 soll der Kaufmann, der sein Geschäft ohne Gesell­schafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter betreibt, feinen Familiennamen mit mindestens einem, ausgeschriebenen Vornamen als Firma führen.

Die Regierungsvorlage wollte Abkürzungen der Vornamen zu Tassen. Die Abgg. Beckh( frs. Vp.) und v. Stumm( Rp.) beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Geb. Ober- Justizrath Hofmann tritt ebenfalls für die Wieder herstellung der Vorlage ein, während die Abgg. Noeren( 3.), Sim­burg( l.) und Vielhaben( Reform- P.) den fast einstimmig an­genommenen Rommissionsbeschluß vertheidigen.

Der Antrag wird gegen 8 Stimmen von dem mit 50 Abgeordneten besetzten Hause abgelehnt. Der vierte Abschnitt: Handelsbücher und der fünfte Abschnitt: Prokura und Handelsvollmacht werden ohne Debatte genehmigt. Es folgt der sechste Abschnitt: Handlungsgehilfen und Handlungs­lehrlinge.

Die§§ 70-71 betreffen die Gründe, aus denen der Handlungs­gehilfe beziv. der Prinzipal ohne Kündigung von dem Vertrags­verhältnisse abgehen kann.

Der Handlungsgehilfe kann ohne Kündigung den Vertrag auf­heben u. a. wenn sich der Prinzipal Thätlichkeiten oder erhebliche Ehrverlegungen gegen ihn hat zu schulden kommen lassen. Die Kommission hat hinzugefügt: Wenn der Prinzipal sich unfittliche Zumuthungen hat zu schulden kommen lassen, oder wenn er den Handlungsgehilfen gegen solche Handlungen eines anderen Angestellten oder eines Familienangehörigen des Prinzipals nicht schützt.

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Abg. Singer: Die Annahme des Antrages würde die Lehrlinge schlechter stellen als bisher. An die Stelle des Prinzipals würde nach dem Gefeße in den großen Geschäften einfach der Stellvertreter desselben treten. Zur Führung des Hauptbuches braucht der Lehr ling natürlich nicht berufen zu werden.