Unruhige Ostertage in Spanien

Zwischenfälle bei den großen Streiks

DNB. Madrid, 3. April. Die streifenden Gas- und Wasser arbeiter in Barcelona haben während der Ostertage eine Reihe von Sabotageaften verübt. Insbesondere war der Oftermontag dazu ausersehen worden, eine allgemeine Panif in der Bürgerschaft hervorzurufen. Die Streifenden haben in die Wasserleitungsröhren große Mengen Gas eingelassen, die zu Explosionen führen sollten. Lediglich der Aufmerk­samkeit des stellvertretenden technischen Personals war es zu verdanken, daß Unglücksfälle vermieden wurden. Trotzdem war die Stadt den ganzen Tag über ohne Wasser. Anschläge auf Gaszähler und Verteilungsapparate sind an der Tages­ordnung Es wurden wieder mehrere Ueberfälle verübt, von denen einer einem Bankwächter das Leben fostete.

In Madrid dauert der Metallarbeiterstreit an. Weder schadhafte Aufzüge, noch Kraftwagen usw. fonnten repariert werden. Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Spanien

hat am Ostersonntag zu Demonstrationsversuchen der er­tremen Linken in der Hauptstadt geführt, in deren Verlauf auch mehrere Fenster der Deutschen Ueberseebank einge­schlagen wurden.

In Granada sind neun Anarchistenführer durch einen selbst gegrabenen unterirdischen Gang aus dem Gefängnis entflohen. Im übrigen sind die Ostertage, abgesehen von Brandstiftungen an einigen fleineren Kirchen in der Provinz, ohne weitere Zwischenfälle verlaufen.

Der von einem Teil der Presse in großer Aufmachung ge­brachten Gründung der Lintsrepublikanischen Partei, die sich aus den Restbeständen der Anhänger des früheren Ministerpräsidenten Azana zusammensetzt und im Parlament etwa über 15 Stimmen verfügt, fann feinerlei praktische Bedeutung beigemessen werden.

Stalins Weg nach Genf

Paris , Ende März.

A. Sch. Die Sowjetpresse bleibt in dieser Frage trotzig Stumm, aber die französische Presse hat darüber in den

letzten Tagen ausführlich berichtet. Rußlands Bei tritt zum Välkerbund ist nicht allein grundfäßlich entschieden, er wird bereits diplomatisch sämtlichen vorbereitet. Bon großen diplomatischen Aktionen der Sowjetunion in den letzten zwei Jahren wird Stalins Gang nach Genf wohl die bedeutendste sein und die wichtigsten Folgen nach sich ziehen.

Der Beitritt der Sowjetunion in den Völkerbund wird zwei Arten von Voraussetzungen verlangen. Die ersten find technische und völkerrechtliche, es sind gewöhnliche Formalitäten. Die wenigen Staaten, die noch keine Diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion unter halten, werden sie anerkennen müssen, es wird die Zwei drittelmehrheit für die Aufnahme sowohl wie für die Ge währung des ständigen Sizes im Bölkerbundsrat gesichert werden müssen. Sämtliche diese Fragen sind leicht zu regeln, sie sind bereits in Angriff genommen. Frankreich , von dem die Initiative der ganzen Aktion ausgeht, wird schon dafür sorgen, selbst England steht diesem Beitritt wohlwollend gegenüber. Die Völkerbundskreise in Genf fühlen sich durch die Beitrittsabsichten des Sowjet- Welt reichs gestärkt und geschmeichelt.

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Wichtiger und komplizierter sind indessen andere Voraussetzungen, die die Sowjetunion selbst verlangt und deren Erfüllung sie für unerläßlich erklärt. Einmal soll das Statut des Völkerbundes mit dem Kellogpakt im Sinne der Aechtung des Krieges in Einklang ge­bracht werden; dann fordert die Sowjetunion den Ab chluz eines Welt nichtangriffspakts, fie perlangt ferner Abichuh eines europäischen Paktes der gegenseitigen Unterstügung gegen den Angreifer und im Zusammenhang mit allen diesen Maßnahmen auch die Erweiterung.der Funktionen und die Stärkung der Autorität des Völkerbundes. Ein gigantisches Programm und eine kühne Jnitiative! Der Preis, den die Sowjetunion für ihren Beitritt zum Völkerbund verlangt, ist sehr hoch, aber im Interesse des Friedens muß dieser Preis bezahlt werden. Die früheren Aktionen der Sowjetdiplomatie, die Abschlüsse der Nicht­angriffspakte, die Protokolle über den Angreifer, waren nur vorbereitende Maßnahmen. Jetzt kommt der große Schlag: Somjetrußland will, daß der Völkerbund und die Broßmächte die Sache des Friedens an seinen Grenzen vertragsmäßig sichern, erst dann ist es bereit nach Genf zu gehen. Dann ist die Sowjetunion auch bereit, an dem Ausbau des Völkerbundes mitzuarbeiten und selbst die Initiative dazu zu ergreifen. Die Sowjetunion verlangt heute gerade das Gegenteil davon, was sie noch vor fünf Jahren erklärte. Sie hat damals den Völkerbund eben deshalb abgelehnt, weil er die Ansätze einer überstaat lichen Macht besaß und Ansprüche auf internationale Schiedsrichterstellung erhob. Der stolze Sag, den Radek damals niederschrieb: Die Sowjetunion kann keinen Schiedsrichter zwischen sich und der bürgerlichen Staaten welt anerkennen, ist heute gründlich vergessen. Heute wird gerade die Erweiterung des Wirkungsbereichs und der Sanktionsmacht des Völkerbunds verlangt. Am 4. März verlangte Radek in den Jaweftijs" inter­nationale Sanktionen gegen jeden Angreifer. Diefe Handlungen und Pläne stellen ideologisch einen Rückzug dar, außenpolitisch sind sie eine Offensive. Sie

sind eindeutig und bewußt gegen die beiden Hauptgegner der Sowjetunion , die beiden angriffslustigen gegen revolutionären Weltmächte gerichtet Deutschland und

Japan . Der Völkerbund mit der Sowjetunion , aber ohne Deutschland und Japan wird eine ganz andere Politik treiben können, als der Völkerbund mit Deutsch land und Japan , aber ohne Sowjetunion . Hier erhält die Sowjetunion eine wichtige Waffe für die Isolierung und Diffamierung des Gegners, für die Entlarvung und Ver­hinderung seiner Pläne. Die Aufrüstung des Hitler Deutschland , seine antirussischen Intrigen und Ver­schwörungen in den baltischen Staaten, seine Eroberungs­pläne hinsichtlich der Ukraine , die Kriegsvorbereitungen Japans in der Mandschurei alle diese Gefahren können von Genf aus erfolgreich bekämpft werden. Der Welt Nichtangriffspakt soll die Garantie der vorhandenen Grenzen geben: er soll einerseits die Grenzen der Sowjet union sichern, andererseits aber fämtliche Grenzen, die die union sichern, andererseits aber fämtliche Grenzen, die die Friedensverträge von 1919 gezogen haben. Hier bietet die Sowjetunion Frankreich und seinen Verbündeten ein großartiges Tauschgeschäft: für die Garantie ihrer Grenzen ist sie bereit, als Garant der Grenzen von Versailles , Trianon und St. Germain aufzutreten. Hier gerät die Sowjetunion in den schärfsten Gegensatz zu allen drei gegenrevolutionären revisionistischen Staaten Europas : Deutschland , Ungarn und Jtalien. Dieser Gegensatz wird durch den Vorschlag der gegenseitigen Unterſtüßung gegen den Angreifer no schärfer ausgeprägt. Die Sowjetunion mill dadurch die Garantie von ganz Europa gegen den deutsch - faschistischen Drang nach Osten erhalten, durch die Gesamtperpflichtung der gegenseitigen militärischen Gesamtperpflichtung der gegenseitigen militärischen Unterstügung werden

werden indessen alle gewaltsamen Revisionspläne in Europa schlechthin in Schach gehalten. Diese Politik hat die Sowjetunion noch enger an die Seite Frankreichs und feiner Verbündeten gebracht. Als Barthou zum Außenminister berufen wurde, da konnten 3weifel über die Zukunft der russisch - französischen Be­ziehungen auftauchen: auf der Genua - Konferenz 1922 ist Barthou der schärffte Gegenspieler Tschitscherins gewesen. Jetzt hat Barthou der jüngsten Aktion der Sowjetunion seinen Segen erteilt und bei der Taufe der Sowjetunion im Völkerbund wird er Pate stehen. Daß auch Barthou , der Mann des gemäßigten Zentrums als Außenminister eine pro- russische Politik treibt, ist ein Beweis dafür, daß die pro- russische Politik bereits zur Kontinuität, gum bleibenden Bestand der französischen Außenpolitik gehört. Bündnis mit Frankreich , Garantie des Versailler- Ver­trags, freiwillige Einfügung in den Völkerbund, die Welt gemeinschaft der kapitalistischen Staaten: welche gewal tige Wendung hat die Außenpolitik der Sowjetunion in den letzten drei Jahren genommen! Aber hinter den völkerrechtlichen Begriffen, dem diplomatischen Palaver und dem außenpolitischen Opportunismus steht der krampfhafte Kampf des Sowjetstaates um den Frieden, die Ausnutzung aller möglichen Mittel, um den Angriff der faschistisch- imperialistischen Staaten zu verhindern, und, falls der Angriff doch erfolgt, ihn im Rahmen eines und, falls der Angriff doch erfolgt, ihn im Rahmen eines möglichst günstigen Bündnissystems siegreich abzuwehren. Die Front, die die Sowjetunion gegen das Hitler- Deutsch­land und das Araki- Japan hält, macht sie zum außen­politischen Verbündeten des europäischen, in erster Linie des deutschen sozialistischen Proletariats.

Um so verhängnispoller, um so verbrecherischer wirkt die Politik der kommunistischen Spaltung!

Die neue faschistisdie Verfassung Polens

Bon Hermann 2iebermann

Die noch in Recht bestehende Verfassung vom 17. März 1921 hatte die Verfassung der französischen Republik zum Vorbild gewählt, aber mit viel stärkerem demokratischen Einschlag. Das Hauptgewicht der gesetzgebenden und politischen Macht im Staate wurde der Abgeordneten kammer( Sejm ) eingeräumt und wiewohl ein Oberhaus ( Sepat). geschaffen wurde, so hat man in der alten Ver­faffung doch Vorsorge troffen, ihm jede gesetzgeberische Initiative und jeden Einfluß, auf die Politik des Landes, ebenso auf die Zusammensetzung der Regierung zu ent­ziehen. Die Stellung des Staatspräsidenten war völlig Serjenigen des französischen Präsidenten gleich.

Die von dem Sejm am 26. Januar d. J. beschlossene neue Verfassung hat diese Rechtslage völlig umgestürzt. Dieses vom juristischen, konstruktiven und redaktionellen Standpunkte ganz, erbärmliche Flickmerk stellt eigentlich die Verfassung einer absoluten Monarchie dar: Nur wird bas: Staatsoberhaupt nicht Monarch, fondern Präsident genannt An der Spitze der Verfassung heißt es: Als Organe des Staates, die der Oberhoheit des Präsi­

denten der Republik unterstellt sind, sind anzusehen: die Regierung, der Sejm und Senat, die Armee, die Gerichte, Staatskontrolle, Territorial- und Wirtschafts- Selbst verwaltung." Der Präsident, wie ausdrücklich in der Ber­fassung betont wird, allen Staatsorganen übergeordnet", ist nach jeder Richtung hin sowohl für seine amtliche, wie außeramtliche Tätigkeit politisch, strafrechtlich, wie auch zivilrechtlich unverantwortlich. Jm Artikel 2 der Ver­faffung heißt es, daß er einzig und allein vor Gott und der Gefchichte" verantwortlich ist.

ten Elemente widerspiegelt". Jeder Parlamentsakt, das Mißtrauensvotum gegen die Regierung wie Minister anklage nicht ausgeschlossen, bedarf zu seiner Rechtsgültig­keit der Zustimmung des Senats. Vertreter des Präsidenten ist nicht mehr, wie es bis nun war, der Sejm­marschall, sondern der Senatspräsident.

Angesichts dieser alles durchdringenden Uebermacht des Senats ist es von Interesse die Zusammensetzung dieser Rörperschaft näher anzusehen. Er besteht aus 120 Mit­gliedern, wovon 40 vom Präsidenten ernannt, die übrigen 80 von den Staatsbürgern gewählt werden, die a Is führend in der Arbeit für das Gemeinwohl anerkannt wurden". Wie sind nun diese führen. den" Staatsbürger ausfindig zu machen? Als solche werden für die erste Senatswahl nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung diejenigen bezeichnet, die mit dem militärischen Orden Virtuti militari" und dem ,, Unab­hängigkeitskreuz" ausgezeichnet wurden. Auf diese Weise murde mit einem Schlage den nationalen Minderheiten das Senatswahlrecht entzogen, da ja die slawische und deutsche Minderheit als grundsätzliche Opposition über keine, die jüdische Minderheit über sehr wenige Orden verfügt.

Der so zusammengesetzte Senat wird für die weiteren Senatswahlen eine Legion der verdienten Staatsbürger" zusammenstellen, in die außer den Ordensgeschmückten auch andere Staatsbürger als Wähler Aufnahme finden, welche nach der Auffassung des bestehenden faschistischen Regimes dessen würdig erscheinen. Ein weitläufiges Ver­fahren wurde ersonnen, um das Vorleben, Gesinnungs­tüchtigkeit und Verdienste" des Legions- und Wähler­kandidaten zu ermitteln. Die endgültigen Vorschläge werden von einem speziellen Senatsausschuß vorbereitet und das Plenum entscheidet über jeden einzelnen Fall. So entscheidet nicht die Verfassung und nicht ein Gesetz, sondern nach seinem Gutdünken der Senat selbst, wer ihn zu wählen hat. Die Allmacht des Senats wird selbst verständlich überschattet von derjenigen des Präsidenten der Republik . Nur er, niemand anders entscheidet über Krieg und Frieden, schließt Bündnisse und verfügt die alljährliche Rekrutenaushebung, ohne einen Beschluß des Parlaments einzuholen. Der Präsident hat das Recht, jedes von der Legislative befchloffene Gesetz nicht nur durch das ihm eingeräumte Veto, sondern auch dadurch zu vereiteln, daß er berechtigt ist, dem Beschlusse jede rechtsverbindende Kraft abzusprechen und seine Ber­öffentlichung im offiziellen Gesetzblatte zu verhindern. Schließlich steht dem Präsidenten das Recht zu, einen Kandidaten für seine Nachfolge zu bestimmen. Den zweiten Kandidaten bestimmt eine eigene Wähler­versammlung, bestehend aus: den Präsidenten beider gesetzgebenden Körperschaften, dem Ministerpräsidenten, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, dem General­inpektor der Wehrmacht und außerdem 75 würdigsten" Staatsbürgern, wovon 50 vom Sejm und 25 vom Senat gewählt werden. Nützt der Präsident sein Recht nicht aus, so wird der Kandidat der Elektorenversammlung als Präsident proklamiert. Jm anderen Falle entscheidet eine allgemeine Volksabstimmung zwischen beiden Kandi daten. Es ist daraus leicht zu ersehen, daß die so konstruierte Präsidentenwahl ein lächerliches Romödien­ſpiel bedeutet und daß immer wieder in Wahrheit der Präsident seinen Nachfolger bestimmen wird. In ganz kurioser Weise wird die Frage der Abgeordnetenimunität in der neuen Verfassung behandelt. Es heißt darin aller­dings, daß der Abgeordnete für seine Reden, Anträge, Interpellationen und sein Auftreten in den Sigungen nur vom Sejm zur Verantwortlichkeit gezogen werden könne. Jedoch kann der Abgeordnete für sein Auftreten. insoferne es mit dem Inhalte des Abgeordnetengelöb­nisses unvereinbar ist oder die Merkmale eines von Amts wegen zu ahndenden Dilekts enthält, auf Grund eines Sejmbeschlusses, oder auf Verlangen des Sejmmarschalls, oder über Antrag des Justizministers, vor den Statsgerichtshof gestellt und von diesem des Man­dates verfustig erklärt werden." Nach der alten Verfassung bestand der Staatsgerichtshof aus 12 Mit­gliedern, wovon 8 vom Sejm , 4 vom Senat entsandt wurden. Die faschistische Verfassung schränkt die Zahl auf 6 ein und läßt alle vom Präsidenten der Republik aus den Reihen der Berufsrichter ernennen. Wenn man be­denkt, daß seit Jahren Bolen keine unabhängigen Richter in politischen Prozessen mehr besitzt, so ist unschwer zu er­raten wie leicht es der herrschenden Clique fallen wird, jeden oppositionellen Abgeordneten aus dem Parlament hinauszudrängen. Derselbe subalterne Staatsgerichtshof hat auch über gegen Minister erhobene Anklagen zu entscheiden!

Die von der polnischen offiziellen Propaganda inspirierte oder gekaufte Presse der bürgerlichen Parteien des Auslandes preist die neue Verfassung als den Aus druck einer autoritären, wohlgeordneten Demokratie im Gegensatz zur plan und führerlosen Demokratie, als welche sie den modernen demokratischen Barlamentaris­mus hinstellt. Scheinbar ist es so, die Verfassung enthält Bestimmungen über das allgemeine Wahlrecht, Barlament, Ministerverantwortlichkeit und dergleichen. Aber all dies wird in den gleich nachfolgenben Gesetzesartikeln erdrückt und zu Nichte gemacht durch die uneingeschränkte, verant wortungslose tebermacht des Präsidenten der Republik , der letzten Endes über alles entscheidet, ohne sich um Volkswillen und parlamentarische Beschlüsse zu kümmern. Die demokratischen" Jrrlichter in der Verfassung sind be­stimmt, das Ausland zu täuschen, das ja in den konstitu tionellen Einzelheiten der Reform" und den Lügen der faschistischen Propaganda der offiziellen Kreise sich nicht auskennt. Die Bevölkerung unseres Landes aber weiß genauer Bescheid. Sie hat schon längst den Glauben an jedes Gesetz und jede Verfassung verloren: sie weiß, daß an Stelle beider die Willkür eines krankhaft ver­ist. Deshalb bringt die große Masse der neuen Verfassung ist. Deshalb bringt die große Maffe der neuen Verfafiung nicht das geringste Interesse entgegen. Sie sehnt den Umsturz herbei.

Sejm und Senat, als Träger der gesetzgebenden Macht, sowie das allgemeine Wahlrecht für den Sejm allerdings mit erhöhter Altersgrenze für die Wähler( 24. Jahre statt 21), wurden zwar beibehalten. Allein das Parlament des allgemeinen Wahlrechts wurde unwiderruflich in den Hintergrund gedrängt und seiner politischen Bedeutung Besuch Deutschlands verboten

entkleidet. Der Schwerpunkt der parlamentarischen Macht wurde in den Senat verlegt, der in der neuen Ver­faffung als Staatsorgan bezeichnet wird, das den Willen der an dem Aufbau des Gemeinguts am meisten beteilig

Kowns, 2. April. Der litauische Innenminister hat ange­ordnet, daß sämtlichen Beamten seines Ressorts in Kowno und in der Provinz der Besuch Deutschlands untersagt wird.