Göbbels lügt und hetzt...

Nach dem Zeugnis eines saarländischen Priesters

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Seitdem im Saargebiet ein unabhängiges katholisches Blatt, die ,, Neue Saar- Post" erscheint, haben auch die gleich­geschalteten katholischen Zeitungen schon aus Kons kurrenzgründen den Mut gefunden, sich wieder katho­lischer Interessen anzunehmen. Die Saarpfalz " ( Nr. 113) läßt einen katholischen Geistlichen gegen den Reichsminister Dr. Göbbels das Wort nehmen, weil dieser in seiner Rede gegen die Miesmacher erklärt hat, es könne weder eine katholische noch eine protestantische Presse geben.

Der katholische Priester antwortet darauf:

Vom katholischen Standpunkt aus fönnen wir solche Aus­führungen nur aufs tiefste bedauern. Sie sind jedenfalls durchaus ungeeignet, die tiefe Sehnsucht des Volkes nach Frieden zu stillen. Sie sind vielmehr geeignet, tiefsten Unfrieden zu bereiten. Das katholische Wolf hat für solche Darlegungen fein Verständ= nis. Das beweisen klar die zahlreichen Aeußerungen aus den Kreisen des katholischen Volkes heraus, die uns mit bezug auf die Auslassungen Dr. Göbbels zugegangen sind.

Was Dr. Göbbels hier behauptet hat, ist unwahr, ist eine Beleidigung des fatholischen Volkes und seiner berufenen firchlichen Ober­hirten. Nicht von katholischer Seite, nicht von den Bischöfen und Priestern, die Herr Dr. Göbbels als streit­bare Gottesmänner" verächtlich zu machen sucht, ist der religiöse Friede im Volke gestört worden, sondern von den Männern, die unter der Flagge des Nationalsozialis mus nicht aufhören, die katholische Kirche , ihre Lehre und Organisationen. ihre Bischöfe und deren offizielle Verlaut­barungen anzugreifen und zu schmähen. Wenn also Herr

Dr. Göbbels dem Frieden dienen will, dann rufe er diese Männer und ihre Organe zur Ordnung. Statt sich gegen die katholische Presse zu wenden, die trotz der Reden des Herrn Dr. Göbbels und seiner fulturpolitischen Ge­finnungsgenossen Besteht und weiter bestehen wird, wenn ihr auch im Reiche die schwersten Fesseln angelegt sind, sollte Herr Dr. Göbbels Leute wie Rosenberg, von Schirach, Ammerlahn usw. usw. zur Ordnung rufen, die immer wieder und wieder zum Kampf gegen die Kirche und deren durch das kontordat geschütte Or ganisationen aufrufen, und so das katholische Volk und dessen Oberhirten zur berechtigten Abwehr zwingen. Wenn hier jemand Geduld bewiesen hat, so ist es nicht Dr. Göbbels und die sich als Nationalsozialisten gebärdenden Kirchenfeinde, sondern es ist das katho= lische Volf und seine Bischöfe und Priester. Es handelt sich auch nicht um ganz fleine Klüngel" die sich hier zur Wehr sezen, sondern um das ganze gläubige fatholische Volf, das den apostolischen Worten feiner Oberhirken, speziell auch des von Dr. Göbbels erwähnten hochverehrten Kardinals Faul= haber zujauchzt und sie als eine direkte Erlösung emp= findet. Mit Politik hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Nicht gegen den Nationalsozialismus richtet sich die Abwehr, sondern gegen den Unglauben. Und diesen Kampf wird die Kirche Gottes meiter­führen, ganz unbefümmert darum, ob Herr Dr. Göbbels es zuläßt oder nicht.

Man fühlt aus diesen herzlichen Worten an die Adresse des Herrn Reichsministers deutlich, wie sehr sich der katho lische Klerus und das katholische Kirchennolk an der Saar sehnen, der Segnungen des dritten Reichs" teilhaftig zu werden.

Handgranate und Hellscher

Zwischenspiel im Berliner ,, Kommunisten "-Prozeß

Berlin , 17. Mai. Heute wurde im Prozeß wegen des Hand­granatenanschlages Unter den Linden als erster Zeuge Kriminalkommissar Trettin vernommen, der gemeinsam mit von Liebermann Schulze vernommen hatte. Die Verhandlung muß jedoch sofort unterbrochen werden, da der Verteidiger an den Fernsprecher gerufen wird. Nach seiner Rückkehr stellt sich heraus, daß der Anrufer, ein 60jähriger Kunstmaler namens Marchen, um seine sofortige Vernehmung gebeten hat. Marchen war während der polizeilichen Ermittlungen bereits gehört worden. Er will wissen, daß der Hand­granatenwurf aus dem Gebäude des Innen= ministeriums erfolgt sei. Nach Marchens Meinung sei Schulze völlig unschuldig.

Kriminaldirektor Trettin erflärte, er habe den Eindruck, daß, wenn man dem Angeklagten die Gewähr geben würde, daß er mit 10 Jahren Zuchthaus davonkomme, er sofort wieder ein Geständnis ablegen würde. Den gestern ver­nommenen Zeugen Noack könne man nicht ernst nehmen, da Schulze ficherlich dem Noack seine Aussage eingeredet habe, um sich selbst ein Alibi zu verschaffen.

Amtsgerichtsrat Pieper, der Vernehmungsrichter des Polizeipräsidiums, sagte aus, Schulze habe ihm gegenüber gestanden, die Zündschnur aus der Handgranate heraus­gezogen zu haben; da er nun befürchtet habe, die Handgranate werde auf dem Dachboden explodieren, habe er sie furzerhand aus dem Fenster geworfen, ohne an die Folgen zu denken. Im übrigen sagte der Zeuge, er habe den festen Eindruck. daß Schulze bei der Vernehmung die volle Wahrheit gefagt habe.

Es wurde sodann der 68jährige Kunstmaler Marchen aufgerufen, der sich am Vormittag fernmündlich als Zeuge bei dem Verteidiger angeboten hatte. Ueberraschenderweise stellte sich heraus, daß Marchen auf Grund von hell= seherischen Fähigkeiten und Visionen glaubt, den wahren Täter zu fennen. Aufgefordert, zur Sache zu sprechen, erwidert er, er wisse, daß Schulze unschuldig sei. Er habe im Rundfunk gehört, daß ein Attentat verübt

In Potsdam

Hofbuchhändler verhaftet

Potsdam , 18. Mai. Wegen Verstoßes gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtüdischer Angriffe gegen die nationale Regierung wurde ein hiesiger Hosbuch­händler von der Potsdamer Geheimen Staatspolizei in das Polizeigefängnis eingeliefert. Der Betreffende hat leichtfertig dreisterlogene Gerüchte gegen mehrere führende Persönlichkeiten des Potsdamer öffentlichen Lebens weiter­verbreitet. Es sollen noch weitere Festnahmen erfolgen.

fort ,,, Humanitätsdusclei"!

Amtlich wird aus Berlin berichtet: Reichsjustizminister Dr. Gürter gibt jetzt die Verordnung über den Boll= zug von Freiheitsstrafen und von Maßregeln in der Sicherung und Besserung bekannt, die die neuen Reichs­grundsätze für den Strafvollzug enthält. Die Verordnung soll gelten, bis ein Reichsgesez erlassen ist. Sie bedeutet den völligen Bruch mit der Humanitätsdufelei des vergangenen Systems. In Neugestaltung der Richtlinien für die Behand lung der Gefangenen wird festgestellt, daß die Freiheits­entziehung ein empfindliches Uebel sein muß und Sem entsprechend zu gestalten ist. Unnötige Härten sind zu ter­meiden, das Ehrgefühl der Gefangenen ist zu wecket, zu schonen und zu stärfen. Unterricht für Gefangene soll sie zu vaterländischer und rechtlicher Gesinung erziehen. Die bi3­her bestehenden besonderen Erleichterungen für jugendliche Gefangene find gestrichen worden. uc diese jugendlichen Uebeltäter soll grundsätzlich das gleiche gelten wie für Er­wachsene. Die Richtlinien für die chandlung der in Sicherungsverwahrung und Heilanstalten usw. unter­gebrachten sehen grundsätzlich eine Trennung von den Strafe gefangenen vor.

Wie der Rheinisch- Westfälischen Zeitung" von der Landes preffeftelle des Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämp ferbundes Stahlhelm) Düsseldorf mitgeteilt wird, ist auf Befehl bes Ministerpräsidenten Göring der in Schughaft ge= nommene Landesführer des NSDFB.( Stahlhelm), Görne: mann, aus der Schuzhaft wiederentlassen worden,

worden sei. Der Täter sei ihm vom lieben Gott gezeigt worden. Der Täter sei ein Mann im dunklen Anzug, der auf dem Dach des Innenministeriums gestanden und die Hand­granate geworfen habe. Dieser Zeuge wird sodann aus dem Saal verwiesen. Die Beweisaufnahme wurde fortgesetzt.

Im Verlauf der weiteren Zeugenvernehmung im Prozeß wegen des Handgranatenanschlages Unter den Linden jagte der Hauswart des Hauses Unter den Linden 76 aus, daß im Jahre 1918 während der Spartakistenunruhen Aufrührer das Haus besetzt hatten, es sei also durchaus möglich, daß auf dem Boden noch alte Handgranaten liegen fonnten.

Es wurden sodann eine Reihe von Zeugen gehört, die mit dem Angeklagten zusammen bei der Reichswehr waren. Be­sonders hervorzuheben ist hier die Aussage des jetzigen Polizeioberwachtmeisters Kuhn. Mit aller Bestimmtheit er flärte dieser Zeuge, daß der Angeklagte Schulze im Werfen von Handgranaten, zum mindesten mit Uebungßzündern, ausgebildet worden sei; diese Tatsache hat der Ange­flagte Schulze bisher immer hartnäckig abgeleugnet.

Es folgten sodann die Gutachten der Schieß- und Sprengstofffachverständigen. Professor Celle

gab an, daß die Zündschnur einer Handgranate gewöhnlich eine Brenndauer von 5%. Sefunden habe, doch kämen hier auch Ausnahmen vor. Bei der vorliegenden Handgranate handele es sich um ein Modell 1915, das nur bis zur Beendigung des Krieges hergestellt wurde.

Am Schluß der Beweisaufnahme richtete der Vorsitzende noch einmal an den Angeklagten die Mahnung, ob er sich nun zu seiner Tat und zu seinen früheren Geständnissen bekennen

Ein Hörsing- Prozeß

Um zuviel gezahltes Wartegeld

Berlin , 18. Mai. Vor der Zivilkammer des Amtsgerichts Berlin- Schöneberg sollte ein Prozeß, den der frühere sozial­demokratische Oberpräsident der Provinz Sachsen , Otto Hörsing , gegen den preußischen Staat angestrengt hatte, verhandelt werden. Hörfing hatte durch ein verwaltungs technisches Versehen 10 000 Mart an Wartegeldern zuviel erhalten, die er an den preußischen Staat zurückzahlen mußte. 7000 Mark wurden von Hörsing zurückgezahlt, doch stellte er im vorigen Jahre die Zahlung mit der Begründung ein, daß er seit dem 10. August 1933 erwerbs- und mit= tellos fei. Am 20. April d. J. erhielt er einen Zahlungs­befehl über die restlichen 3000 Mart, gegen den er beim Amts­gericht Schöneberg Einspruch erhob. In der heutigen Gerichts­verhandlung erklärte der Vertreter der preußischen Regie­rung, er könne sich auf einen Vergleich nicht einlassen, da die Berechtigung der Forderung des Staates ganz unbestreitbar sei. Hörfing bat um Vertagung, weil er das Armenrecht für sich beantragen wolle. Der Vorsitzende macht ihn darauf aufmerksam, daß das Armenrecht nur bewilligt werde, wenn ein Verfahren Aussicht auf Erfolg habe, hier aber werde die Berechtigung der Forderung kaum bestritten wer­den können. Hörfing meinte, er wolle die sachliche Berechti­gung gar nicht bestreiten, er habe sie schon dadurch anerkannt, daß er den größten Teil der Rückforderung bezahlt habe. Er wolle nur seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Der Vor­sitzende belehrte ihn darüber, daß die Zahlungsfähigkeit für dieses Verfahren nicht ins Gewicht falle, sondern nur eine Rolle gegenüber den Vollstreckungsbehörden spiele. Hörsing gab daraushin eine Anerkenntnis Erklärung ab, womit der Prozeß beendet wurde

Rot- Front !"

Sechs Wochen Haft

Das Gericht in Hildesheim verurteilte einen Mann, der schon einmol wegen eines Rot- Front!"- Rufs mit einem Monat Gefängnis bestraft worden war, erneut zu sechs Wochen Haft, weil er in einer Wirtschaft Rot- Front !" ge= rufen hatte. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, es habe die gesetzliche Höchststrafe für groben Unfug verhängt. Das Gesetz lasse leider keine höhere Strafe zu, und es bestehe daher keine Möglichkeit, den sicher auch heu e noch mit dem Kommunismus, dem größten Staatsfeind, seelenverwandten Angeflagten schwerer zu bestrafen.

Todesuriell aufgehoben! Prozessuale und sachliche Verstöße

Leipzig , 18. Mai. Wegen durchgreifender Bedenken ver­fahrens wie sachlich- rechtlicher Art hob das Reichs= gericht das am 15. Februar ergangene, wegen Mordes auf Todesstrafe lautende Urteil des Schwurgericht& Schweidnitz gegen den 35jährigen früheren tommunistischen Landtagsabgeordneten Richard Schulz aus Dittersbach ( Kreis Waldenburg in Schlesien) auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Schweidnitzer Ge­richt zurüď.

Das Schwurgericht hatte während der neuntägigen Haupt­verhandlung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit bei der Be­handlung der Beweisanträge und in einigen anderen Punften prozessuale Verstöße begangen, die einen sogenannten absoluten Revisionsgrund abgaben und daher zwangsläufig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führten. Aber auch in sachlicher Hinsicht waren nach Auf­fassung des Reichsgerichts feine ausreichenden Fest stellungen hinsichtlich der Ueberlegung des Angeklagten bei Ausführung der Tat getroffen worden.

wolle. Mit hochrotem Geficht und in großer Erregung rie Freie Bahn dem Tüchtigen!

der Angeklagte laut in den Gerichtssaal:" Im Angesicht meiner Frau und im Gedenken an meine Kinder erkläre ich nochmals, ich habe die Handgranate nicht geworfen. Bestrafen Sie mich für meine Lüge, aber die Handgranate habe ich nicht ge­worfen."

Faßt die Nörgler!

307002 201

Ins Konzentrationslager verbracht...

Weimar , 16. Mai. Der thüringische Innenminister Wächtler

läßt heute folgende Mitteilung verbreiten: 3n legter 3eit

versuchen gewissenlose Sezer und leichtfertige Schwäßer durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über verantwortliche Persönlich feiten des öffentlichen Lebens Unruhe in die Bevölkerung zu bringen. Darüber liegen mir zahlreiche Meldungen vor. Während die übergroße Mehr­heit der Thüringer Volksgenossen mit bewunderungs­würdiger Hingabe und beglüdendem Vertrauen mit uns ge­meinsam alle Kräfte einseht für den Neuaufbau von Volf Ele=

Der napoleonische Aufstieg des Bruders

Berlin , 18. Mai. ( Inpreß.) Hans Göbbels , der Bruder des Propagandaministers, ist zum stellvertretenden Leiter der Reichsbetriebsgemeint Banken und Versicherung der Deutschen Arbeitsfront berufen worden, nachdem er kürzlich erst zum Generaldirektor der Rheinischen Feuersozietät avancierte.

Hans Göbbels war bis vor einem Fahre ein ganz kleiner Angestellter. Ehe sein Bruder Minister war, hatte er feiner­lei nennenswerte Fähigkeiten gezeigt.

53 Tote

Die Rettungsarbeiten eingestellt...

DNB. Brüffel. Die Rettungsarbeiten in der Unglückszeche von Mons , in der am Donnerstag eine zweite Schlagwetter­explosion erfolgte, mußten eingestellt werden. Insgesamt sind 58 Tote und 17 Verletzte zu beklagen.

und Nation, wirten jene niederträchtigen Gle. Um beschlagnahmtes Eigentum

mente ale Saboteure an der deutschen zu funft. Sie schließen sich damit selbst aus der Volksgemein schaft aus. Als einer der Träger jener Gerüchte, deren Verbreitung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ruhe und Sicherheit darstellt, ist der Kaufmann Max Klöppel, Weimar , auf meine Anordnung hin dem Kon= zentrationslager in Bad Sulza zugeführt worden. Ich gebe diesen Fall hiermit der Oeffentlichkeit bekannt mit dem Hinweis, daß in Zukunft jene Schwäger mit Nachficht nicht mehr zu rechnen haben."

Eine Tagesbilanz

Vor dem badischen Sondergericht

Mannheim , 18. Mai. ( Inpreß.) Das badische Sondergericht fällte in seiner letzten Sigung folgende Urteile:

Jahre Gefängnis gegen den 29 Jahre alten Kurt B. aus Mannheim , weil er vier Pakete mit illegalem Material von Mannheim nach Karlsruhe , befördert hatte;

8 Monate Gefängnis gegen den 33 Jahre alten Hermann Sch., Vater von vier Kindern, der in Ausübung seines Be­infes die rechte Hand verlor weil er abfällige Aeuße rungen über die Regierung" gemacht haben foll;

8 Monate Gefängnis gegen ben Augendlichen B., der be­schuldigt w'ar, Vermittler zwischen fommunistischen Kurieren gespielt und eine Schreibmaschine des Hauptfaffierers des Kommunistischen Jugendverbandes in seiner Wohnung auf­bewahrt zu haben.

Bemerkenswerter Prozeß

London , 18. Mai. ( Jupreß.) Dr. Sommer, ein deutscher Emigrant jüdischer Abstammung, hat in London einen be­merkenswerten Prozeß durchgeführt. Das Eigentum Dr. Sommers, das bei der Lloyd- Versicherung gegen Konfis­fation und abüchtliche Rerstörung versichert war, ist von der Hitler - Regierung beschlagnahmt worden. Blond weigerte sich, die Versicherungssumme zu zahlen. Das englische Gericht hat die Gesellschaft zur Zahlung verurteilt, da der Kläger nachweisen fonnte, daß sein Eigentum in Deutschland tat­sächlich beschlagnahmt worden ist.

Gegenüber den Gerüchten, wonach das franzöfifche Kriegsministerium angesichts einer angeblichen beunruhigens den Tätigkeit der nationalsozialistischen Verbände an der französisch- deutschen Grenze Teile der französischen Grenzs garnisonen in erhöhten Bereitschaftszustand versetzt habe, weiß der Matin" aus Nancy zu berichten, daß Teile des 6. und 20. Armeekorps ans Metz und Nancy augenblicklich an der saarländisch- franzöfifchen Grenze Manöver durchs führten, die wahrscheinlich Anlaß zu den Gerüchten gegeben hätten.

Ein 18jähriger Schüler in Wettin hatte aus ver: schiedenen Ristkästen Nester ausgenommen und die junge Brut getötet. Mit einem Starfaften auf dem Rüden und einem Schild auf der Brust, das die Inschrift trug: Ich habe junge Vögel getötet," wurde der Junge in Begleitung eines Trommlers durch den Ort geführt.