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Ein nationalsozialistisches Urteil
Ein Brief an den Manchester Guardian" beschäftigt sich tait dem in der Deutschen Freiheit" auf Grund illegaler Berichte aus Deutschland schon besprochenen Prozeß gegen den Roten Stoßtrupp ".
Ende November vorigen Jahres verhaftete die deutsche Polizei auf Grund von Informationen, die sie erhalten hatte, annähernd hundert oder mehr junge Leute, von denen die meisten jünger als dreißig Jahre alt waren, Studenten und Intellektuelle, weil sie in Verbindung mit einer Gruppe junger Sozialisten gestanden hatten, die in regelmäßigen Abständen ein vervielfältigtes Nachrichtenblatt Der Rote Stoßtrupp" herausgegeben hatten. Diese Zeitung, von der ich verschiedenen Abzüge sah, enthielt im wesentlichen Auszüge aus der auswärtigen Presse über Deutschland und Berichte von Ereignissen in Deutschland , die die reguläre Presse nicht zu veröffentlichen wagte.
Die Politik der Gruppe, die vor der Machtergreifung des Nationalsozialismus gegründet worden war, ging darauf aus, einen kraftvollen linken Flügel in der Jugendabteilung der sozialdemokratischen Bewegung zu schaffen. Die Lauheit und Untätigkeit der sozialdemokratischen Parteiführer mißfiel ihr und sie wünschte die Annahme eines umfassenderen sozialistischen Programms.
Nachdem die Nationalsozialisten zur Macht gekommen waren, setzte sie in dem geringen Umfange, der ihr möglich war, vor allem durch ihre Nachrichtenblätter, ihr politisches Erziehungswerk fort. Die Führer, vor allem die Herausgeber des Blattes, der früher Vorsitzender des Deutschen pazifistischen Studentenbundes gewesen war, lehnten zum größten Teil jegliche Gewalt ab.
Eine Anzahl dieser Gefangenen wurde nach kurzer Zeit, als kein ausreichendes Beweismaterial gefunden werden konnte, wieder freigelassen; aber etwa 57 wurden im Gefängnis zurückbehalten, um vor Gericht gebracht zu werden.
Ich erhielt aus durchaus zuverlässiger Quelle folgende weitere Information:
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Wie Sie wissen, hatte die Geheime Staatspolizei die Gefangenen in zwei Gruppen eingeteilt, die„ Führer" und die Verführten". Das Verhör der 49 weniger Belasteten hat jetzt( am 24. und 26. Mai) stattgefunden, während die acht Führer noch auf ihr Urteil warten. Von den 49 Angeklagten wurden neun freigesprochen. Vierzig erhielten schwere Strafen, die sich zusammen auf 95 Jahre Zuchthaus belaufen. Die meisten der Gefangenen müssen zwei, einige sogar drei Jahre im Zuchthaus verbringen. Das Verhör fand vor dem ordentlichen Gericht statt, aber die Verhandlungen waren ein bloßes Theater. Man lehnte alle Zeugen ab, nur die Beamten der Gestapo " durften vor Gericht als Zeugen auftreten. So konnten die Gefangenen nicht aussagen, wie die Gestapo ihre Geständnisse erreicht hatte. Die Urteile wurden schnell gesprochen; der oberste Richter behandelte die Angeklagten in der Art eines preußischen Unteroffiziers der alten Schule."
Die Schwere dieser Urteile ist ein böses Omen für das
Schicksal der acht„ Führer", die in Kürze vor dem neu ein
gesetzten Volksgericht", das in seiner Mehrheit aus Laien
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richtern besteht, die wegen ihrer Bewährung in der Behand
lung von Gegnern des Nationalsozialismus gewählt werden, abgeurteilt werden sollen. Sie werden zu den ersten Opfern dieses neuen Gerichts gehören, das für politische Vergehen das Reichsgericht in Leipzig ersetzt hat, zugleich mit einer oder zwei weiteren Gruppen junger Sozialisten der sozialdemokratischen Arbeiterpartei und des proletarischen Pressedienstes.
Es ist dringend zu wünschen, daß die Aufmerksamkeit der Welt auf diese Fälle gelenkt wird, damit sie, wenn es möglich ist, die Behandlung, die die Angeklagten wahrscheinlich zu erwarten haben, beeinflußt.
Die Verurteilungsmaschine
Der neue Strafprozeß im dritten Reld"
Der Hitlerstaat ist emsig dabei, das gesamte Strafrecht dem Bierglashorizont des vermufftesten und unwissend sten Spießertums anzupassen. Mit Wonne liest der Realitätenbesitzer Sowieso beim Morgenkaffee, daß es jetzt dem Verbrecherpack gehörig an den Kragen geht: Jm materiellen Strafrecht werden die Strafen gewaltig erhöht, durch den Strafvollzug werden die Kerle fortab so gepiesacht, daß ihnen die Lust vergeht, nochmal zu sündigen.( Bekanntlich wurden die Verbrecher bisher nur deshalb so oft rückfällig, weil sie sich nach den Wonnen des Zuchthauses zurücksehnten.) Nun kommt noch als Drittes ein Strafprozeß hinzu, der kurzen Prozeß" mit der Bande macht und, ohne auf ihr perStocktes Leugnen und auf die Kniffe ihrer Advokaten hineinzufallen, sie dahin expediert, wohin sie gehört, ins Raschott.
So etwa stellt es die gleichgeschaltete Presse dar. Der Reichsjuftigminister Bürtner brückt in einem Interview den Grundgedanken des neuen Strafprozeffes dahin aus:
Wir mußten uns von dem Gedanken abwenden, der Staat bedürfe einer von Mißtrauen erfüllten Ueberwachung aller seiner Organe.
Was war das aber für ein Mißtrauen, das bisher gemisse Eigentümlichkeiten des Strafprozesses bedingte. Dieses Mißtrauen entsprang der immer aufs neue beſtätigten Erfahrung,
daß jahraus, jahrein ein gar nicht geringer Brozentsats
Unschuldiger angeklagt und selbst verurteilt wird, und daß der Prozentsatz der unschuldig Verurteilten in dem Maße steigt, wie die Rechtsgarantien zuungunsten des Angeklagten eingeschränkt werden.
Der Realitätenbefizer Sowieso, der sich schimpfend auf regt, daß ein verknackter Einbrecher sein Urteil noch mit Berufung und Revision anfechten darf, er denkt sofort anders über den Fall, sobald etwa sein eigener Sohn zwischen die Räder der Justizmaschine gerät, wenn dieser infolge seiner Unbeholfenheit vor Gericht in erster Jnstang verurteilt wird und nun froh ist, nachdem er begriffen hat, worauf es ankommt, den Schaden in zweiter Instanz reparieren zu können. Man soll nämlich nicht vergessen, daß nicht nur die tausend Berufsverbrecher, sondern einige Hunderttausend Menschen aus allen Berufsschichten und Klaffen jahraus, jahrein mit der Strafjuftig in Berührung kommen!
Das ist nämlich das Entsetzliche der sogenannten„ Straf
reform" des„ britten Reiches": alles geht unter dem Gesichtspunkt des auszurottenden Verbrechertums ( nach Rennern wie Heindl gibt es vielleicht 4000 bis 8000 Berufsverbrecher in Deutschland ), während doch die große Masse der Verurteilten aus gelegentlich Gestrauchelten und befferungsfähigen Schwachen besteht. Die Gefahr, daß Unschuldige verurteilt werden, ist schon dadurch be denklich gestiegen, als die Hitlerpreffe selber alle Tage Beispiele eines unter den heutigen Zuständen üppiger Denn je muchernden Denunziantentums bringen
muß.
Nun aber wird, wie Justisminister Gürtner mitteilt, das Strafprozeßverfahren in einen falten verurtei. lungsmechanismus verwandelt. Zwischen seine Räder zu geraten, bedeutet in Zukunft mit ziemlicher Sicherheit, verurteilt zu werden.
Machtbefugnisse der Staatsanwaltschaft gegenüber den bisherigen des Untersuchungsrichters bedeutsam er mei tert: Untersuchungshaft kann nicht nur wie bisher wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet merden, sondern auch, um zu verhindern, daß der Beschuldigte seine Freiheit zu neuen Straftaten ausnutt. Das bedeutet, daß megen politischer Bergehen Angeklagte regelmäßig in Untersuchungshaft kommen werden.
Zur Eröffnung des Hauptverfahrens war bisher der richterliche Eröffnungsbeschluß einer Kammer notwendig. Auch diese Entscheidung soll dem Gericht entzogen, der Staatsanwaltschaft übertragen werden. Mit anderen Worten:
Bis zum Beginne der Hauptverhandlung hat überhaupt fein richterlicher Beamter, sondern allein die Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren zu tun, ihr soll der An
geflagte als ihr„ Objeft" wehr- und mittellos. bis dahin
ausgeliefert sein.
So üppig die Befugnisse der Staatsanwaltschaft ins Kraut schießen, so eng werden die der Verteidigung eingeschränkt. Nach Justizminister Gürtner wird die neue Strafprozeßordnung mit dem bisherigen Rechte da durch brechen, daß sie nicht nur die Rechte, sondern vor allem die Pflichten des Verteidigers festsetzen wird. Oberste Pflicht des Verteidigers müsse sein, das Gericht bei der Findung der Wahrheit zu unterstützen". Zu deutsch : der Verteidiger muß nach dem Vorsitzenden schielen, und was dieser abweist, hat er sofort fallen zu
Durch einen Zufall erfährt die Oeffentlichkeit, daß das schwere Schiffsunglück, dem die„ Dresden " der Schiffsgesellschaft Norddeutscher Lloyd zum Opfer gefallen ist, auf ein Verschulden der Schiffsgesellschaft zurückzuführen ist. Mit einer ungeheuren Leichtfertigkeit hat die Schiffsführung sich nicht genügend darum gefümmert, ob die norwegischen Lotsen auch die Prüfung für die zu fahrende Strecke abgelegt hatten, und ob sie die erforderlichen Zeugnisse besaßen. Wie icht„ Der Deutsche", also ein Organ des dritten Reiches", berichtet, haben die beiden. Lotsen Jacobs und Lind keine Zertifikate für den Teil des Gewässers gehabt, in dem sich der Unfall der„ Dresden " abgespielt hat. Weil es sich um Proleten und nicht um die tote Frau Karin Göring gehandelt hat, hat sich kein Mensch darum gekümmert, obschon man gewarnt war, durch einen berühmten Schiffsunfall vor einigen Jahren. Während die Lotsen behaupten, dem Konimandeur des Schiffes gesagt zu haben, daß sie keine Berechtigung zum Fahren dieser Strecke besäßen, behauptet der Kapitän, sie hätten ihm das Gegenteil gesagt.
Diefer unverzeihlichen Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit verdanken zwei Frauen den Tod und 15 den Verlust der Gefundheit. Und das alles nennt man Kraft durch Freude!".
10 neue Todesurteile
bevorstehend!
In diesen Tagen findet vor dem Schwurgericht in Secklingen zum zweiten Male der Prozeß gegen 11 Kommunisten statt, die angeklagt sind, den SA.- Mann Cieslick getötet zu haben. Wegen dieses Vorfalls sind bereits im September vorigen Jahres 3 Kommunisten rechtskräftig zum Tode verurteilt und zwei von ihnen hingerichtet worden.
Hierdurch noch nicht in ihrem Racheðurst befriedigt, haben die nationalsozialistischen Behörden im Herbst 1933 elf Heck= linger Arbeiter angeklagt und zehn von ihnen zum Tode verurteilt. Dies Verfahren ist jedoch so offen gesetzwidrig geführt und die Rechte der Angeflagten so eklatant perlegt worden, daß auf ihre Revision hindas Reichsgericht fich zur Aufhebung und Zurückverweisung des Bluturteils genötigt sah.
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In den Händen des Hecklinger Schwurgerichts, das nach den neuen Erlassen über die Ernennung von Schöffen und Geschworenen aus zuverlässigen" Nationalsozialisten besteht, liegt die Entscheidung über Leben oder Tod der 10 Arbeiter. Die Internationale Juristische Vereinigung hat an den Vorsitzenden des Schwurgerichts das folgende Telegramm gesandt:
" Juristen aller Länder verfolgen Prozeß mit gespannter Aufmerksamkeit. Begrüßen Aufhebung unbegreiflichen Bluturteils. Nach Urteilsfeststellung des Reichsgerichts Cieslick nur von einem Schuß getroffen, daher nur ein Täter möglich. Zwei Menschen aber bereits als Täter hingerichtet. Erwarten Freispruch aller Angeflagten.
Internationale Juristische Vereinigung." Alles muß aufgeboten werden, um den Ausspruch neuer Todesurteile zu verhindern. Zeigen wir den deutschen Behörden, der deutschen Regierung, daß ihre Anschläge auf das Leben mutiger antifaschistischer Arbeiter in der ganzen zivilisierten Weit die größte Empörung hervorrufen.
Ich bin rot...
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Immer noch 12. November
Vor der Straffammer Hagen( W.) wurde ein Vorfall verhandelt, der sich noch auf die Wahl" vom 12. November 1933 bezog. Der Angeklagte Walter Wiemhoff aus Westhofen hatte am Abstimmungstage in aller Oeffentlichkeit erklärt, er sei rot, er habe rot gewählt und werde auch rot bleiben; die Angehörigen der SA. seien alle Lumpen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerte , das auf einen Monat Gefängnis lautete, batte Wiemboff Berufung eingelegt, die jetzt
von der Hagener Straffammer verworfen wurde.
laffen. Von einer Verteidigung des Angeklagten Unter Fachleuten
kann keine Rede sein.
Der Gerichtsvorsitzende wird dafür ein ganz großer Mann werden. Nach dem„ Führerprinzip" foll er ausschweifende Rechte erhalten, welche das wird nach Gürtners Mitteilungen noch erwogen. 70 bis 80 Prozent Gürtners Mitteilungen noch erwogen. 70 bis 80 Prozent aller Strafsachen, die kleineren, sollen überhaupt durch Eingelrichter erledigt werden, wegen der Verant wortlichkeit einer Einzelperson". Die erhöhte Sicherheit, die ein Kollegialgericht durch Ausgleich der Temperamente usw. für ein objektives Urteil verbürgt, fällt also fast regelmäßig fort. Aber auch in den verbleibenden 20 bis 30 Prozent der Fälle, in denen künftig noch Kollegialgerichte entscheiden sollen, wird in Wirklichkeit das Urfeil nur beim„ Führer", d. h. beim Vorsitzenden liegen. Die Beifizer( Beischläfer nennt sie der Volkswitz) sollen nämlich entweder nur beratende Stimme er
Aus Nr. 25 der Umschau" vom 17. 6. 1984, Frankfurt a. M. 3ur Frage: Unbefugtes Deffnen verschlossen gewesener Briefumschläge. Man kann Briefe so öffnen, daß sie vollglode bringt, unter der auch ein fleines Gefäß mit Wasser ständig unbeschädigt bleiben, wenn man sie unter eine Glassteht... Der Umschlag geht dabei aus allen Verbänden. Die Kleberänder fleben aber noch nach Trocknung des Umschlags ... Dr. Richard v. Dallwizz- Wegener."
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Die Briefdiebe, Ein Erwerbsloser in Nürnberg schrieb seinem Schwager in Nordamerika einen Brief über seine Not und bat um Geld. Wie üblich, wurde der Brief erbrochen. Sechs Monate Gefänaris megen Verbreitung unwahrer Gerüchte.
halten, oder aber der überstimmte Vorsitzende soll das Dentisten gegen Miesmacher
Recht haben, das ihm nicht zusagende Urteil zu kassieren! Der Beisitzer wird danach etwa so viele Rechte haben, wie jetzt der zuhörende Referendar, der zu feiner Ausbildung die Urteilsgründe ausarbeiten muß. Welcher Ehrenposten!
Die Laien richter möchte Herr Gürtner am liebsten ganz abschaffen, er hält sie für eine sehr bedenkliche Einrichtung“(„ Bolksverbundenheit der Justiz" heißt so etwas wohl auf nationalsozialistisch). Allenfalls in den Schwurgerichten will er sie noch beibehalten die Schöffen gerichte also ganz abschaffen und selbstverständlich müffen die Geschmorenen gefiebteste zuverläſſige NatioDer Bürger des„ dritten nalsozialisten sein. Reiches" wird also der Juristenzunft auf Gnade und Ungnade ausgeliefert.
hb. Unter der Leitung des Kreisführers Hansen- Neumünster hielten am Sonntag die Dentisten Schleswig- Hol steins eine Provinzialtagung ab. Es wurde beschlossen, unerbittlich gegen die Miesmacher und Nörgler vorzugeben.
Die Dentisten sind die geeigneten Leute zum Kampfe gegen Miesmachertum, Nörgelei und Meckerei. Denn wenn se Zange und Bohrer ansetzen, lächelt selbst der verstockteste Zahnschmerzenbesitzer.
Dreiftigkeit und zur Abschreckung für andere ihm no ch ein paar Jahre mehr aufgebrummt werden. Wel
cher Angeklagte wird da noch wagen, Rechtsmittel ein
zulegen!
Das Resultat ist also: die Anklagebehörde ist Alteinherrin der gesamten Voruntersuchung. Ueber der Hauptverhandlung waltet und schaltet als blißeichlendernder Zeus der Vorsißende. Die Verteidigung ist an die Wand gedrückt. Rechtsmittel einzulegen ist gefährlich. Mit anderen Worten: Die Gefahr der Verurtei
Ergänzen wir noch, daß selbstverständlich die RechtsZu höchster Macht wird die Stellung der Staatsmittel des Angeklagten eingeschränkt werden: statt anwaltschaft entwickelt. Die Einrichtung des Berufung und Revision soll er künftig nur die Wahl Untersuchungsrichters foll ganz in Wegfall zwischen Berufung oder Revision haben, aber auch Ronnen, feine Funktionen werden, ber Staat Eilen gemacht: bisher galt zugunsten des angeklagen lung unschuldiger wird durch das neue Verfahren anwaltschaft übertragen, die nun also auch 3. B. über Verhängung und Fortdauer der Unterfuchungshaft entscheidet. Die Verantwortung liegt
der Saß, daß seine Strafe, wenn er allein Rechtsmittel kat, non der höheren Instanz nicht erhöht wer
uchunzlich in den Sänden der Anklagebehörbe, be ben barf. Iuch diese Rechtsmobltat bört auf! künftig instinktip bestrebt ſein wird, die von ihr selber erhobene ober epision anftet, tishio ein Urteil burch Berufung
Anklage als gerechtfertigt zu erweisen. Dabei werden die
verzehnfacht, vielleicht sogar verhundertfacht. Mancher harmlose Spießer, der sich heute noch freut, mit welcher Schneidigkeit der Staat gegen das Verbrecher
pack" vorgeht, dürfte die furchtbaren Qualen bes unschuldig Eingesperrten bald am eigenen Leibe erleben!