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Die Arbeit der Mörder
Die versprochene Totenliste ist
Siebzehn Tage sind seit dem 30. Juni vergangen. Im gleichen Augenblick, als die Morde an Röhm und Schleicher bekannt wurden, wurde die Veröffentlichung einer Liste der
immer noch nicht da
München Dr. Beck, Huber, wird vermißt. Man befürchtet, daß er das Schicksal Becks geteilt hat.
Toten amtlich angekündigt. Die ganze Welt, die auf Rätfel Wo ist Dr. Albert Rosenfelder ?
raten und Gerüchte angewiesen war, hat diese Liste immer wieder gefordert. Mit einigen Säßen glitt der Reichskanzler in seiner Verteidigungsrede über die 77 hinweg, die im Zuge der Säuberungsaktion" hingemordet wurden. Namen hat er nicht genannt. Von Morden aus„ Mißverständnis" hat er nicht gesprochen. Inzwischen werden Einzelheiten bekannt, in welch viehischer Weise Menschen niedergemezelt wurden, deren Beteiligung an dem„ Komplott" ebenso unwahrscheinlich wie unbewiesen sind. Die Zahl von 77 Toten, die Hitler im Reichstag genannt hat, verdient nicht den mindesten Glauben. In Wahrheit handelt es sich um mindestens 200 Morde. Ein ausländischer Diplomat hat erklärt, daß nach Auskünften, die ihm vorliegen, 200 bis 300 Menschen ermordet wurden.
Eine Reihe neuer Einzelheiten geben wir heute wieder. Wir tun es mit Vorbehalt. Aber die Wahrscheinlichkeit, daß sie der vollen Wahrheit entsprechen, ist groß. Die sonst so flinte flüssige Zunge" wagt gegen alle diese Nachrichten tein Dementi. Das läßt darauf schließen, daß die Wirklichkeit der„ deutschen Bartholomäusnacht" noch viel grauen= bafter gewesen ist, als irgend ein„ Greuelbericht" wieder: geben kann.
Im März 1934 wurde der Münchener Rechtsanwalt Dr. Albert Rosenfelder nach mehr als einjähriger Gefangenschaft im Konzentrationslager Dachau entlassen. Seitdem ist er spurlos verschwunden. Hat jemand eine Nachricht von ihm? Seine Angehörigen sind für jeden Fingerzeig dankbar.
AP. München, 17. Juli. 3ur Ermordung von Dr. Frig
kleidet, selbst wie ein Affe aussieht, streichelt das Tierchen. Einer der Folterknechte bemerkte es und befiehlt dem Tierfreund, das Aeffchen zu hauen. Da Mühsam außerstande ist, dem Befehl nachzukommen, erschießt der SA.- Mann das Tier vor seinen Augen, um dem Gefangenen mit den Ohrstümpfen recht weh zu tun."
Zu diesen Enthüllungen körperlicher und seelischer Folterungen bemerkt das Schweizer Blatt: ,,... Kein Berliner Dementi wird die Wahrheit dieser Mitteilungen bestreiten fönnen."
Treviranus' Flucht
Berlin , 17. Juli. Der frühere Reichsminister Treviranus, ein guter Freund des früheren Reichskanzlers Brüning , hält sich, wie festgestellt wurde, in England auf. Treviranus ist am 30. Juni aus Berlin geflüchtet. Er befand fich am 30. Juni morgens auf dem Tennisplatz hinter seiner Wohnung, als ein Mitglied seiner Familie bemerkte, daß zwei SS.- Männer auf die Wohnung zugingen. Sofort wurde Treviranus in Kenntnis gesezt, der sein Haus durch den hinteren Ausgang verließ und mit einem Auto flüchtete.
Gerlich wird berichtet, daß dieser nicht erneut verhaftet, Schlesien
sondern in seiner Zelle im Polizeigefängnis in der Ettstraße umgebracht wurde. Gerlich hatte übrigens in seiner Zeitschrift„ Der gerade Weg" früher stets sehr heftige Angriffe gegen Röhm wegen der homosexuellen Orgien gerichtet, wiederholt sehr kompromittierende Dokumente veröffentlicht und war am 9. März 1933 auf Röhms Befehl verhaftet worden. Es wird berichtet. daß sich unter den Toten auch der Baron Guttenberg befindet, ein Schwiegersohn des Fürsten von Schwarzenberg , Führer der bayerischen Monarchisten und Freund des Er- Kronprinzen Rupprecht.
Die Toten find stumm. Die Angehörigen zittern in Held ermordet?
Todesfurcht. Und die geduckte und feile Presse hat Schweigediftat.
Wien , 17. Juli. Die amtliche„ Reichspoſt" schreibt:„ Ueber die Ermordungen, die am 30. Juni verübt wurden, werden nunmehr entsetzliche Einzelheiten bekannt. Der ehemalige Ministerpräsident von Kahr wurde bei seiner Festnahme von den Häschern nicht erschossen, sondern zu Tode mißhandelt. Nach Mitteilungen von Augenzeugen wurde der alte Mann die Treppe hinuntergeworfen und so gequält, daß er einem Herzschlag erlag.( Die Leiche von Kahrs vurde bekanntlich im Dachauer Moor gefunden. D. R. ) Nicht weniger grauenhaft ist das Ende des früheren Landtags= abgeordneten und Rechtsanwalts Dr. Alexander Glaser, dessen Verbrechen es war, kürzlich einen Prozeß gegen den „ Völkischen Beobachter" gewonnen zu haben. Dr. Glaser wurde im Vorzimmer seiner Wohnung vor den Augen seiner Familie niedergeschossen.
München , 17. Juli. ( Inpreß.) Der Mitarbeiter des ermordeten Direktors des Studenten- Austausch- Büros in
München , 17. Juli. ( Inpreß.) Nach einer Information, für die eine Bestätigung noch nicht zu erhalten war, soll sich der frühere Ministerpräsident Held unter den Ermordeten befinden.
Wie sie Mühsam peinigten
Das amtliche deutsche Nachrichtenbüro schreibt „ Selbstmord"
Basel , 17. Juli. ( Jnpreß.) Die Basler„ National- Zeitung" ist in der Lage, grauenhafte Einzelheiten über das Martyrium Erich Mühsams zu veröffentlichen, die bisher noch nicht bekannt geworden waren. Das Blatt schreibt:" Immer und immer wieder wurde der erst 57jährige, aber zum hilflosen Greis Gemarterte, bis aufs Blut geprügelt. Er war seit Jahren schwerhörig. und verstand daher eines Tages einen Befehl nicht: zur Strafe wurden ihm die Ohrmuscheln heruntergehauen. Und vielleicht das raffinierteste: Eines schönen Tages wird ein Drehorgelmann mit einem Aeffchen ins Lager hereingelassen, die Gefangenen haben ihre Freude daran, besonders Mühsam, der glattgeschoren und rasiert, mit lächerlichen Knabenhosen be
AP. Breslau , 17. Juli. Aus Schlesien werden weitere Einzelheiten berichtet: Danach wurde der Chauffeur von Heines so schwer verprügelt, daß er fortgeschafft werden mußte. Unter den Toten soll sich auch ein Bruder vont Heines befinden. In Waldenburg soll ein Baumeister, der der Deutschnationalen Volkspartei früher angehört hatte, ums Leben gekommen sein. In Landshut wurden zwei Kommunisten„ auf der Flucht" erschossen. In Hirschberg betrug die Zahl der Verhafteten 200.
,, SA. marschiert nicht mehr.. Ein Tiroler Nazi- Lied
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Unter den Tiroler Nationalsozialisten geht ein Lied um, das als Flugblatt auf den Straßen Innsbrucks verteilt wird:
Die Fahne hoch!?--- Die Zeiten sind verflossen- SA. marschiert nicht mehr in ruhig festem Schritt. Kameraden, die uns Hitler meuchlings hat erschossen. Sie ziehn im Geist in unsern Reihen mit. Herr Hitler hat die Hände uns geschlossen Vor unsern Sturmlokalen steht ein Reichswehrmann Und 100 Kameraden sind erschossen Und diese Toten klagen furchtbar an.
Die Straß ist frei von braunen Bataillonen, Die Straß' ist frei vom Sturmabteilungsmann! Die Kameraden tief in unsern Herzen wohnen, Der Tag der Rache bricht für Hitler an! Dann wird einst wieder zum Appell geblasen, Zur Rache stehen alle wir bereit
Dann wehen Freudenfahnen über alle Straßen, Denn Deutschland ist von Hitler dann befreit!" Nationalsozialisten sind es, die dieses Lied singen, Natio= nalsozialisten und Landsleute Adolf Hitlers .
Das neue Reichsmenschenjagdgesetzlichen Aufenthalt im Ausland haben, darf die Menschenjand
Wir sind in der glücklichen Lage, unseren Lesern den Entwurf des neuen deutschen Reichsmenschenjagdgesetzes vorzulegen, den das Reichskabinett in Kürze verabschieden soll. Der Entwurf ist die notwendige und aktuelle Ergänzung zu dem bereits zu Gesezes fraft gelangten für 2 Tiere geltenden Reich 3jagdgefeß. Bei der Wichtigkeit der Materie bitten wir unsere Leser um weiteste Verbreitung des neuen deutschen Reichsmenschenjagdgesetzes, das einen bereits vorhandenen Zustand endlich rechtens" gemacht hat. Schon aus diesem Bruchstück, insbesondere auch aus der interessanten Einleitung, die die Reichsregierung dem Entwurf vorausschickt, ist zu ersehen, daß es sich hier um äußerst dringliche, aber auch großzügig und mit feinem Verständnis durchgeführte nationalsozialistische Kulturarbeit handelt, die ihren Zweck, das deutsche Volf im Sinne des Nationalsozialismus weiterhin zu veredeln, nicht verfehlen wird. Der erste Teil des Entwurfes lautet:
Die deutsche Regierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Die Liebe zur Menschenjagd und die Freude an der Pürsch in Stadt und Land wurzelt tief im nationalsozialistischen Wesen. Aufbauend auf uralter germanischer Ueberlieferung hat der deutsche Nationalsozialismus in den 15 Jahren seines Bestehens die edle Kunst des deutschen Menschenmaidwerks zu neuem Leben erweckt. Für alle Zukunft soll die deutsche Menschenjagd dem deutschen Volk als wertvolles deutsches Volksgut erhalten bleiben, seine Liebe zur deut schen Heimatscholle vertiefen, seine Lebenskraft stärken und ihm Erholung bringen von der Arbeit des Tages.
Die Pflicht eines rechten Menschenjägers ist es, das Menschenwild nicht nur zu jagen, sondern auch in Menschenwildlagern zu hegen und zu pflegen, damit ein artenreicher und abschußfähiger Menschenwildbestand stets erhalten bleibe.
Das Menschenjagdrecht ist unlöslich verbunden mit der Zugehörigkeit zum deutschen Nationalsozialismus . Seine Ausübung fann nur nach den anerkannten Grundsäßen deut scher Waidgerechtigkeit zugelassen werden. Treuhänder der deutschen Menschenjagd ist der deutsche Reichsmenschenjägermeister. Er wacht darüber, daß niemand die Menschenjagd ausübt, der nicht wert ist, Sachwalter dieses anvertrauten deutschen Volksgutes zu sein.
Dem deutschen Volk nach dem Rechtswirrwarr des Untermenschensystems der letzten 2000 Jahre ein einheitliches Menschenjagdrecht zu geben, das diesen Grundsäßen entspricht, ist eine Aufgabe des neuen Reichs. Es erfüllt diese Aufgabe durch das nachfolgende Reichsmenschenjagdgesetz. Erster Abschnitt
Das Menschenjagdrecht § 1
Tas Menschenjagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, jagdbaren Menschen( Untermenschen) nachzustellen, sie zu fangen oder zu erlegen.
Das Menschenjagdrecht umfaßt die ausschließliche Befugnis, sich das Privateigentum verendeter jagdbarer Menschen anzueignen, es nach freiem Gutdünken zu zerstören oder zu behalten und über Art und Gründe des Ablebens des Verendeten öffentlich zu berichten.
Das Menschenjagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes. 82
Jagdbare Menschen sind:
1. Inländische Kommunisten, Sozialdemokraten, Pazifisten, Juden, Katholiken, Protestanten, die nicht der Richtung des Reichsbischofs angehören, Stahlhelmlente, Revolutionäre, Reaktionäre, Greuelmärchenerzähler, Meckerer, Aritifafter, unbotmäßige Hundertfünfundsiebziger, sämtlich in wildem und gezähmten, in verhaftetem und unverhafteten Zustand. 2. solche Menschen, die im Wege der Ergänzungsverordnung vor und nach ihrem Tode als jagdbar erklärt werden. Zuständig zum Erlaß der Ergänzungsverordnungen ist
oder gewöhn
nur mit Genehmigung des Reichsmenschenjägermeisters ver
außer der Reichsregierung auch der Reichsmenschenjäger- pachtet werden. meister. § 3
Das Menschenjagdrecht steht den nationalsozialistischen Mitgliedern der Reichsregierung und der Landesregierungen, den Mitgliedern der SS. und den nationalsozia= listischen Polizeibeamten ohne weiteres zu. An sonstige Personen fann es durch den Kreismenschenjägermeister verliehen werden. Die Richtlinien hierüber erläßt der Reichsmenschenjägermeister. Das Menschenjagdrecht ist untrennbar mit der Eigenschaft als deutscher Nationalsozialist verbunden. Als selbständiges dingliches Recht kann es nicht begründet werden. Das Menschenjagdrecht darf nur im Inland ausgeübt werden. Das Saargebiet ist Inland im Sinne dieses Gesetzes. Zur Ausübung im Ausland ist besondere Genehmigung des Reichsmenschenjägermeisters erforderlich. Für die Ausübung des Menschenjagdrechtes in dem unbefreiten deutsch - österreichischen Gebiet erläßt die näheren Richtlinien der Reichsmenschenjägermeister im Benehmen mit der Landesleitung Desterreich.
§ 4
Die Menschenjagd darf nur nach den allgemein aner fannten Grundsäßen deutscher Waidgerechtigkeit ausgeübt werden. Soweit Menschen gefangen sind, sind sie in Lagern zu hegen. Es ist verboten, den Menschenstand durch übermäßigen Abschuß zu gefährden oder eine Menschenart auszurotten. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung des Reichsmenschenjägermeisters. Dieser trifft auch die näheren Bestimmungen über Erschießen, Erhängen, Erschlagen, Erstechen auf der Flucht, sowie über die Behandlung von Frauen und Kindern. Kinder unter sechs Wochen Alter dürfen weder in Lagern gehegt, noch als jagdbar erklärt werden. Zweiter Abschnitt Menschenjagdbezirke § 5
Menschenjagdbezirke sind die Gebiete der nationalsozialistischen Gauleitungen. In einem Menschenjagdbezirk ist bei Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen menschenjagdberechtigt, wer in diesem Bezirk seinen Wohnsitz oder ge= wöhnlichen Aufenthalt hat. Menschenjagdbezirk der nationalsozialistischen Mitglieder der Reichsregierung ist das gesamte Reichsgebiet, Menschenjagdbezirk der nationalsozialistischen Mitglieder von Landesregierungen das Gebiet ihres Landes. § 6
Befriedete Bezirke sind:
Kranken
Säuglingsbewahranstalten, Irrenanstalten , anstalten, christliche Kirchen und Begräbnispläße. In diesen Bezirken darf die Menschenjagd nicht ausgeübt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Kreismenschenjägermeisters. Dieser erläßt auch die örtlichen Bestimmungen über die Ausübung der Menschenjagd in Synagogen und auf jüdischen Friedhöfen.
Dritter Abschnitt Beteiligung Dritter an der Ausübung des Menschenjagdrechtes § 7 Menschenjagdpacht
Die Ausübung des Menschenjagdrechtes kann an Dritte verpachtet werden. Jedoch kann sich hierbei der Verpächter einen Teil der Jagdausübung, der sich auf bestimmte Menschenarten bezieht, vorbehalten. Der Pachtvertrag bedarf der Genehmigung des Kreismenschenjägermeisters. Pächter darf nur sein, wer Nationalsozialist von Mitgliedsbuch Nr. 1 bis 500 000 ist und mindestens fünf Jahre Zuchthaus wegen Tötung eines Menschen im Zeitalter des Untermenschen systems erhalten hat oder nachweislich wegen der gleichen Handlung freigesprochen oder amnestiert wurde. Der Kreismenschenjägermeister fann genehmigen, daß solche Personen, denen gleiche Handlungen auzutrauen find. Bächter
§ 8
Der Menschenjagdausübungsberechtigte fann einem Drit ten eine Menschenjagderlaubnis erteilen( Menschenjagdgast). Die Erteilung der Erlaubnis bedarf der Schriftform. Der Berechtigte ist zu sorgfältiger Prüfung verpflichtet, daß er nur Gästen erprobt nationalsozialistischer Gesinnung und Treue die Menschenjagderlaubnis erteilt. In Zweifelsfällen hat der Berechtigte die Entscheidung des Kreismenschenjägermeisters einzuholen. Der Menschenjagdgast darf ohne Begleitung des Menschenjagdberechtigten die Menschenjagd nur ausüben, wenn er den Erlaubnisschein bei sich führt.
§ 9
Der Menschenjagdpachtvertrag erlischt:
1. Wenn der Pächter aus der Nationalsozialistischen Partei oder der SS. ausgestoßen wird.
2. Wenn dem Pächter durch Entscheidung des Kreismenschenjägermeisters die zur Ausübung des Menschenjagd= pachtrechtes erforderlichen Eigenschaften abgesprochen werden. 3. Wenn der Menschenjagdpächter durch Entscheidung der gleichen Stelle selbst zum jagdbaren Menschen im Sinne des § 2 dieſes Gesezes erklärt wird. 4. Wenn der Menschenjagdpächter stirbt.
Vierter Abschnitt Menschenjagdschein § 10
Wer die Menschenjagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Menschenjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes vorzeigen.
Der Menschenjagdschein wird von der unteren Verwaltungsbehörde als Jahresjagdschein erteilt. Die erste Erteilung fann davon abhängig gemacht werden, daß der Bewerber eine Totschlagprüfung bestanden hat. Die Einzelheiten regelt der Reichsmenschenjägermeister.
§ 11
Der Menschenjagdschein muß versagt werden:
1. Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind;
2. Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel unfähig sind, jagdbare Menschen mit Sicherheit umzu bringen;
3. Personen, deren bisheriges Verhalten besorgen läßt, daß sie unvorsichtig umbringen, insbesondere Personen, die versehentlich Nationalsozialisten umgebracht haben, deren Umbringung nicht angeordnet war;
4. Personen, denen der Menschenjagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung;
5. Personen, die rechtskräftig zu Zuchthausstrafe verurteilt oder unter Polizeiaufsicht gestellt sind oder denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, soweit sich die dem Urteil zugrunde liegende Tat gegen einen Nationalsozialisten richtete. Richtete sich die Tat, wegen deren Verurteilung erfolgte, gegen einen Nichtnationalsozialisten, so ist dies fein Grund zur Versagung des Menschenjagdscheins. Siebei macht es feinen Unterschied, ob es sich bei der dem Urteil zugrunde liegenden Tat um ein politisches oder um ein kriminelles Verbrechen handelte.
§ 12 Jugendmenschenjagdschein
Personen, die noch nicht vierzehn, jedoch mindestens zehn Jahre alt sind, kann ein Jugendmenschenjagdschein erteilt werden. Dieser berechtigt zur Ausübung der Menschenjagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Auffichtspersonen. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellicbaitamenicheniaaden
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