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Straße ab Tegel 6.00 früh; daß„ Seeger 7. Dalldorf- Oranienburger| meinen Musiker- Zeitung" wurde dem Redakteur Ertel von der abgeschlossen hat. Darin ist ausgesprochen, Thor ab Dalldorf 6,5 früh; 8. Waldstraße- Rosenthaler Thor ab Musikalischen Rundschau" übertragen. als Arbeitgeber für sämmtliche Leute zu sorgen habe". Dann Waldstraße 5,40 früh, ab Rosenthaler Thor 6,26 früh; 9. WaldBu der Familieutragödie in der Wiclefftraße wird berichtet, heißt es weiter im Vertrage, Razurke übertrage die gesammte straße Schlesischer Bahnhof ab Waldstraße 5,34 früh; 10. Plögen baß Zweifel an der zurechnungsfähigkeit der in der Charitee be- Bubarbeit dem Seeger nach dessen Roftenanschlage. Seeger erklärte fee- Spittelmarkt ab Plößensee 6,10 früh, ab Spittelmarkt 7,10 findlichen Frau Hannig aufgetaucht sind. Die Frau soll jedoch im ebenfalls, jeder Verpflichtung bar zu sein. Der Gerichtshof unter früh; 11. Stromstraße- Marheinekeplay ab Stromstraße 6,14 früh, Bewußtsein der an ihrem Kinde verübten Blutthat leben und auch dem Vorsitz de 3 Affeffors Lohmeyer verurtheilte jedoch Seeger ab Marheinekeplab 7,1 früh; 12. Werftstraße- Groß- Görschenstraße für sich den Tod herbeisehnen. und wies die Klage gegen Razurte ab. Gründe: Nach dem ab Werftstraße 6,9 frith; 13. Nieder Schönhausen- Rathhaus ab Vertrage sei unstreitig Seeger dem Kazurke als selbständiger Nieder Schönhausen 5,53, 6,15 früh, ab Rathhaus 6,51, 7,15 früh; Friedmann, ein Vetter des früheren Rechtsanwalts Dr. Friz Noch ein Friedmann auf der Flucht. Direktor Eugen Unternehmer gegenüber getreten. Er habe die Kläger an 14. Treptow - Behrenstraße ab Treptow 6,28 früh; 15. Görliger Friedmann, ist nun auch aus Berlin verschwunden. Sein Name genommen und müsse als ihr Arbeitgeber behandelt werden. Auf wurde zuletzt aus Anlaß verschiedener Prozesse genannt, in welche jeden Fall sei er für den Lohn haftbar. Wenn auch die Behauptung Bahnhof ab Görliger Bahnhof 6,0 früh; 17. Kurfürstendamm Eugen Friedmann nach Südafrika abgereift. Er hinterläßt eine feinen Mitteln einzutreten, selbst dann müßte vom Gewerbe hof Friedrichstraße 6,48 früh; 16. Zoologischer Garten- Görliger die Frau seines Vetters verwickelt war. Dem Vernehmen nach ift richtig wäre, daß Kazurke versprochen habe, für den Restlohn mit beträchtliche Schuldenlaft, auch liegen Strafanzeigen wegen ver- Bericht die Klage gegen Kazurke abgewiesen werden. Denn Die städtischen Gadauftalten haben 1895/96, nach mehreren schiedener Strafthaten gegen ihn vor. Bor furzer Zeit ist Fried- in diesem Falle wäre der Anspruch, den die Kläger vielleicht auf Jahren des Rückganges, endlich wieder ein etwas besseres mann wegen Pfandbruchs zu acht Lagen Gefängniß verurtheilt grund eines solchen Versprechens an Kazurke hätten, tein Anfinanzielles Ergebnis gebracht. Der Gasabsay an worden. Wird auch Eugen sich zum„ gehegten Edelwild" ent- pruch aus dem Arbeitsverhältniß an den Arbeit
Rüftriner Platz ab Küftriner Play 5,48 früh.
Private, der allein über drei Viertel des gesammten Gas- wickeln?
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geber. Mur über derartige Ansprüche tönnte aber das Gewerbegericht entscheiden. verbrauchs ausmacht und durch den die Höhe des Meinertrages der Vom Schlachtfelde der Arbeit. Ein Bauunfall hat sich Anstalten wesentlich mitbestimmt wird, ist diesmal erheblich gegen gestern, Mittwoch Nachmittag um 6 Uhr auf dem Grundstück Durch einen Schrotschuß war der landwirthschaftliche Ar Das Vorjahr gestiegen. 1895/96( bezw. 1894/95) wurden an Friedrichstraße 122 zugetragen. Der beim Abriß des Hauses mit beiter unter verwundet worden, als er aus dem Walde Holz Private abgegeben: Zu Beleuchtungszwecken 72 761 854( 72 195 484) Schuttabladen beschäftigte 56 Jahre alte Arbeiter August Sauer abfuhr. Da ihn die Folgen der Verlegung in seiner Erwerbsfähig. Rubikmeter à 16 Pf., zu gewerblichen, Roch- u. 1. w. Zwecken stürzte aus dem zweiten Stock ab, fiel über den Bauschutzzaun hin- teit beschränkten, wandte er sich wegen einer Unfallrente an die 13 452 099( 9 981 021) Rubikmeter à 10( Borjahr: 12,8) Pf., zu- weg und flog auf das Straßenpflaster. Ein Schuhmann des 6. Ne land und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft. Die Berufs. sammen 86 213 953( 82 176 505) Rubikmeter. Der Gesammt viers mußte den Schwerverletzten mit einem Krankenwagen in eine genossenschaft stellte fest, daß ein Arbeiter aus Scherz auf Günter verbrauch( Absatz an Private, öffentliche Beleuchtung, Selbst Anstalt bringen. Beim Holzaufladen schwer verunglückt ist eben- angelegt hatte, als dieser mit dem Fuhrwert aus dem Walde herausverbrauch in den Gasanstalten und Bureaus, Verlust durch falls Mittwoch Nachmittag der aus Templin gebürtige 51 Jahre gekommen war und daß sich die Flinte infolge einer später mit 3 MoLecage u. f. w.) betrug 110 029 000( 108 913 000) Rubikmeter. alte Arbeiter August Müller. Am Kronprinzenufer, wo Am Kronprinzenufer, wo er be- naten Gefängniß bestraften Unachtsamkeit jenes leichtfertigen Menschen Der Verwaltungsbericht pro 1895/96 erklärt die Steigerung schäftigt war, rutschte ihm ein Balken aus, traf ihn im Fallen und entladen hatte. Nunmehr wies die Berufsgenossenschaft den Renten des Gasabfazes an Private in erster Linie aus der nicht zerschmetterte ihm das linke Bein. Der Unfall entstand dadurch, anspruch ab, indem das Vorliegen eines Betriebsunfalles verneint zu verkennenden Wiederbelebung der gewerblichen daß eine Krahnklammer, an der der Balken aufgewunden wurde, wurde. Das Schiedsgericht und das Reich 3- VersicherungsBerhältnisse", besonders aus den in das Berichtsjahr fallenden aufging und den Balken losließ. amt schlossen sich diesem Urtheil an. Das Refursgericht ging Vorbereitungen zur Gewerbe- Ausstellung, die allenthalben eine davon aus, daß ein Unfall noch kein entschädigungspflichtiger größere Regsamkeit in den Werkstätten und Fabriken veranlaßten"; die Kindesmord. Am Dienstag Vormittag wurde im Hause Groß- Betriebsunfall sei, wenn er sich gelegentlich einer Betriebsin zweiter Linie aus der 1895 eingetretenen weiteren Preis- Herab- die in Zeitungspapier gehüllte Leiche eines neugeborenen Kindes auf Verlegung in einem inneren Zusammenhang mit dem Betriebe in zweiter Linie aus der 1895 eingetretenen weiteren Preis- Herab: beerenstraße 20 von Hausbewohnern auf dem obersten Treppenflur thätigkeit ereigne. Ein solcher Unfall läge erst dann vor, wenn die fetzung für Gas zu anderen als Beleuchtungszwecken in Verbindung mit den Kostenermäßigungen für die Legung der hierzu erforderlichen gefunden, das anscheinend erdroffelt worden ist. Die Mutter konnte stehe. Der habe aber bei dem Unfalle Günter's gefehlt. Leitungen; schließlich auch aus der immer weiteren Verbreitung des bisher nicht ermittelt werden. Gasglühlichts, das das Petroleumlicht ersetzt und der weiteren VerVor den Augen des Vaters ertrunken ist am Dienstag Ein Lohnentschädigungsprozeß gegen den Töpfermeister breitung des elektrischen Lichts entgegenwirkt. Der Rein Nachmittag die 6 Jahre alte Tochter Frieda des Hilfsweichenstellers Herzog, der die Kammer III des Gewerbegerichts beschäftigte, gewinn war feit 1889/90, wo er noch 6 380 746 M. oder Jenzewski aus der Waldstraße 34 zu Moabit . J. hat am Ver- ist in mehrfacher Beziehung interessant. Der Kläger verlangte 65,84 M. pro 1000 Rubikmeter Gasproduktion betrug, ununterbrochen bindungskanal bei der Charlottenburger Gasanstalt II ein Stück mehrere Tage bezahlt, an denen er aussehen" mußte, und außerdem zurückgegangen, hatte dann 1894/95 nur noch 3 385 676 M. oder Ackerland. Dort war er beschäftigt, während drei von seinen eine Entschädigung wegen unberechtigter Entlassung, im ganzen 32,14 M. pro 1000 Rubikmeter betragen, ist aber nun im Jahre 1895/96 Kindern im Alter von 10, 8 und 6 Jahren am Wasser spielten. 96 Mr. Gegen die erste Forderung machte der Beklagte geltend, einverstanden erklärt, auf jede wieder auf 3 555 842. oder 32,28 m. pro 1000 Rubikmeter Plöglich hörte er einen Schrei, und das älteste Mädchen tam Kläger habe sich damit wollen, wenn Material: geftiegen. An Arbeitslöhnen für die beim Betriebe der mit dem Rufe: Frieda ertrinkt!" au ihm gelaufen. Entschädigung verzichten zu die Arbeit unterbrechen sollte. Während der Anstalten und beim Vertriebe der gewonnenen Nebenprodukte Da der Vater nicht schwimmen kann und das Kind vom Ufer aus mangel beschäftigten Arbeiter wurden 1895/96( bezwv. 1894/95) 845 271 nicht mehr fassen konnte, mußte er zusehen, wie es untersant. Dann Verhandlung stellte sich nun heraus, daß Herzog den Kläger H. ( 803 420) Mart gezahlt, 7,68( 7,74) Mart pro 1000 Rubikmeter tamen zwei Männer dazu. Einer sprang sofort ins Wasser und nicht hatte arbeiten lassen, weil Beklagter felber vom Bauherrn kein Gasproduktion. Die Lohnfäße waren 1895/96 noch unverändert so, faßte das Kind. Seine Kräfte versagten ihm aber und er mußte Geld erhielt. Der Gerichtshof entschied, daß jene Abmachung, auf wie 1890; aber natürlich sind Zahl und Art der eingestellten Arbeiter die Kleine wieder loslassen, bevor er fie landen konnte. Nun sprang welche sich Herzog stüßte, wörtlich anzuwenden sei. Er nahm und somit auch die Gesammtausgabe für Löhne in den einzelnen der zweite Mann hinein; dieser konnte aber das Kind nicht mehr ferner an, daß die Tage des„ Aussehens" für gewöhnlich dem ArJahren verschieden. Die Ausgaben für Löhne bilden einen ver- finden, weil es schon untergegangen war. Die Leiche ist Mittwoch beiter zu entschädigen seien und daß speziell im vorliegenden Falle hältnißmäßig fo geringen Theil der Gesammtunkosten, daß eine Nachmittag von einem Dutel des Kindes an der Unglücksstelle ge eine dem entgegenstehende Abmachung in derjenigen nicht zu finden Lohnerhöhung auf die Höhe des Reingewinns nur geringen funden und gelandet und den Eltern in die Wohnung gebracht sei, die das Aussehen bei Materialmangel betreffe. Dem entsprechend wurde Herzog zunächst zur Zahlung von 54 M. verurtheilt. Einfluß haben kann. Wären die Löhne in den letzten Jahren bei- worden. spielsweise um 10 pet. höher gewesen, so hätte das den Reingewinn in den günstigen Jahren nur ganz unbedeutend und selbst in den ungünstigen nicht erheblich geschmälert, nämlich in den 6 Jahren
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1890/ 91-1895/ 96 um 1,49, 1,54, 1,76, 1,81, 2,41, 2,38 pŒt.
Leichenfund. Gestern Nachmittag um 7 Uhr wurde im Stall gebäude Kreuzbergstraße 30 auf dem Heuboden des Fuhrherrn Paul Strzelinski ein etwa 40 Jahre alter, unbekannter und obdachloser Mann todt aufgefunden, über dessen Persönlichkeit nur ermittelt Der 26. Chirurgenkongreß ist gestern, Mittwoch, vormittags wurde, daß er bald„ Ernft", bald„ Weiſse" gerufen wurde. Der um 10 Uhr, im Langenbeckhause durch den Vorsitzenden Professor Tod ist anscheinend durch Herzschlag eingetreten. Bruns- Tübingen eröffnet worden. Für den ersten Tag find 62 Redner Die beiden Einbrecher, der 21 jährige Buchhalter Sankowie gemeldet. Gine besondere Rolle spielen diesmal auf dem Kongreß und der 21 jährige Kaufmann Rosenzweig, welche, wie mitgetheilt, auch die Röntgen- Strahlen und ihre Bedeutung für die Chirurgie. als Theilnehmer an dem großen Brillantendiebstahle in der
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Vom Treptower Ausstellungsterrain. In den letzten Tagen Leipzigerstraße in Wien verhaftet wurden, find nunmehr dem Unter- ausschluß Die Ver- Rede. Der Beklagte betonte, es läge hier ein einziges
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brachten die Zeitungen die Nachricht, daß der Arbeitsausschuß der suchungsgefängnisse in Moabit zugeführt worden. Berliner Gewerbe- Ausstellung dem Berliner Magistrat den Vorschlag brecher wurden von österreichischen Kriminalbeamten bei der Polizei gemacht habe, er folle für die Summe von 160 000 m. die Wieder- in Ratibor eingeliefert und noch in derselben Nacht von dort ein herstellung des gesammten Treptower Parkes übernehmen; außer getroffenen Berliner Polizeibeamten nach hier gebracht. Die an dem dem sei noch eine beschränkte Submission zur Erlangung seinerzeit berichtet, in Hamburg ergriffen wurden, befinden sich bereits Einbruche betheiligt gewefenen Komplizen der beiden, welche, wie von Offerten für dieselbe Arbeit ausgeschrieben. Diese Mit theilung entspricht jedoch in keiner Weise den thatsächlichen Ver- in Moabit hinter Schloß und Riegel. hältnissen. Wie bekannt, hatte vor einiger Zeit bereits der Siftirungen. Polizeilich wird gemeldet: Dienstag Nachmitttag Magistrat sich vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten gegen 7 Uhr wurden in den Lokalen von Reimer, Elfafferstr. 19, erboten, den Theil des Parkes rechts von der Treptower Chaussee und Kullmann, Kleine Hamburgerstr. 2, Durchsuchungen abmit Ausnahme des ehemaligen Alt- Berlin", der Kolonial- Ausstellung gehalten, wobei 38 Männer und 14 Frauenspersonen zur Wache und aller Privatbautenterrains für den Preis von 200 000 m. selbst gebracht wurden. Von diesen wurden zwei Männer wegen Arwieder herzustellen. Eine nochmalige genaue Prüfung des Kosten beitsschen und Führung falschen Namens und zwei seit einiger Zeit anfchlages seitens der Parkverwaltung hat aber ergeben, daß gesuchte Frauenspersonen eingeliefert. Außerdem wurden 2 Männer diese Summe viel niedrig ist, da die Beseitigung wegen Arbeitsschen verwarnt. Wie, wenn die Polizei es zur der Fundamentbauten des Wafferthurmes u. f. w. noch ganz Veränderung einmal mit„ Verwarnungen" der Gesellschaft versuchte, bedeutende Kosten erfordern wird. Hierzu kommt noch der gauze welche hunderttausenden Proletariern die Möglichkeit zum Arbeiten links von der Chauffee bis zur Spree gelegene Theil des Aus- benimmt und sie so wider Willen zu„ Arbeitsscheuen" macht? stellungsterrains mit Ausschluß der Gartenbau- Ausstellung, so daß Ein Automatendieb. Auf dem Bahnhof Alexanderplatz wurde mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Wiederherstellungskosten ab- der Kutscher Wilhelm G. dabei ertappt, daß er mit Hilfe eines züglich oben bemerkter Abschnitte, sich auf 300 000 m. stellen werden! Kleinen Zinkblechplättchens nach einander elf Chokoladentafeln aus Im Interesse der Garantiefondszeichner ist dies gewiß sehr be- einem der dort aufgestellten Automaten stahl. Er wurde dem Dauerlich, es liegt aber für die städtischen Behörden durchaus keine Sriminal- Kommissariate eingeliefert. Veranlassung vor, auf Kosten der Gesammt Steuerzahler den Garantiefondszeichnern ein Geschenk zu machen. Durch Selbstmord machte ein elegant gekleideter Herr, der Zum Krieg gegen die sog. Konsumvereine im Südwesten der Leben in dem Hotel Sippodrom ein gewaltsames Ende. R. war erst später als ein Photograph Arthur Krenzin refognoszirt wurde, seinem Stadt schreibt ein Berichterstatter:" Der Kampf bis aufs Meffer am Morgen zugereift und hatte ein Zimmer in der zweiten Etage im Süd- West zwischen Konsumlern und Antikonfumlern treibt bezogen. Als wenige Stunden später ein Bekannter des K. in dem wunderbare Blüthen. Nachdem die Antikonfumler sämmtliche Bäcker Hotel erschien und ihn in dem Zimmer besuchen wollte, fand man vor dem Halle'schen Thore bei Strafe einer Wechselverbindlichkeit K. als Leiche. Er hatte sich durch einen Revolverschuß getödtet. Gin von 1000 M. zum dauernden Austritt aus den Vereinen bewegt hochgradiges nervöses Leiden scheint den K. zu der verzweifelten That haben, wobei der Bäckermeister Pilon einfach ausgekauft" getrieben zu haben. wurde, haben sie nunmehr auch sämmtliche Schlächtermeister den Konsumvereinen abwendig gemacht. Eine große Stüze haben die Vereine in den Hausfrauen, denn während die Ehemänner in Versammlungen gegen die Konsumvereine wettern, Post Marienfelde. Am 1. Mai wird in Marienfelde , Kolonie, sind die Hausfrauen, oft heimlich, treue Mitglieder derselben. Adolfstraße, ein Bostamt III eingerichtet, bei welchem für den VerMittlerweile haben sich alle Kaufleute Wurstwaaren zugelegt und kehr mit dem Publikum folgende Dienſtſtunden festgesetzt sind: zwei Mitglieder des Konsumvereins haben soeben in Ausnutzung der A) An Werktagen: von 7( im Winter von 8) bis 12 Uhr vor Konjunktur neue Schlächtereien eröffnet. Der Angriff der Anti- mittags und von 2 bis 7 nachmittags. B) An Sonn- und Feier fonfumler ist zweifellos gut geleitet und würde zur vollständigen tagen, sowie am Geburtstage des Kaisers: von 7 bezw. 8 bis 9 Uhr Bernichtung der Konsumvereine führen, wenn nicht, wie gesagt, die vormittags, von 12 bis 1 Uhr mittags( nur für Telegraphie) und Hausfrauen durchaus im Konsum" taufen wollten. Das Organ von 5 bis 6 Uhr nachmittags. der Konsumler, der„ Konsument", scheint sehr siegesgewiß zu sein, Der aus der Landes- Jrrenanstalt zu Eberswalde entda es von 1200 neuen Mitgliedern melden kann. sprungene Knabenmörder Barbier Ernst Kappler ist in Delißsch er Saalsperre. Herr Frizz Müller, der Dekonom der Oddfellow- griffen worden. Loge, Alte Jakobftr. 128, ersucht uns um die Aufnahme der Mit- Die von freifinniger Seite eingeführte Methode, dadurch theilung, daß er laut Kontratt sein Lokal nur zu Vergnügungszwecken feine Loyalität zu befunden, daß man politische Vereine mit dem vermiethen dürfe; eine Hergabe seiner Räumlichkeiten zu Versamm Namen eines verstorbenen Hohenzollernfürsten Friedrich III.- lungen, gleichviel welcher Partei, sei ihm von den Grundstücksbesitzern gründet, scheint jetzt auch von Batentpatrioten befolgt zu werden. verboten. Es wird kaum anzunehmen sein, daß auch nach dieser In Rixdorf hat sich ein Kriegs- Veteranenverein, Wilhelm der Große" Lage der Dinge die Berliner Arbeiterschaft sich für die Oddfellow- etablirt. Loge erwärmt.
Aus den Nachbarorten.
Soziale Rechtspflege.
Gegen die zweite Forderung wandte Herzog ein, die gefeßliche Kündigungsfrist sei ausgeschloffen gewesen. In der Beziehung ergab die Verhandlung folgendes: A13 Kläger zum ersten Mal zum Be lagten fam, einigte er sich mit ihm thatsächlich auf den Ausschluß der Kündigungsfrist. Er arbeitete dann mehrere Monate bei Herzog, ließ sich schließlich aber, da die Arbeitsgelegenheit öfter fehlte, Buch und Karte geben, um sich mit Zustimmung des Beklagten anderwärts nach Beschäftigung umzuthun. Nach einiger Zeit Beklagter meint, in höchstens fünf Tagen- tehrte. indeffen zu Herzog zurück und arbeitete wieder bei diesem. Von einem Kündigungswar diesmal beim Beginn der Arbeit nicht die nur vorübergehend unterbrochenes Arbeitsverhältniß vor, für dessen ganze Dauer die Kündigungsfrist ausgeschlossen worden sei. Der Gerichtshof war aber anderer Meinung und verurtheilte Herzog laffung in Höhe von 42 Mark. Gründe: Selbst wenn Kläger nur auch noch zu einer Lohnentschädigung wegen unberechtigter Ent fünf Tage inzwischen fort gewesen sei, habe man es hier doch mit zwei Arbeitsverhältnissen zu thun, von denen jedes für sich betrachtet werden müsse. Für das erste sei die Kündigungsfrist ausgeschlossen gewesen, für das zweite nicht. Ein Verzicht auf die Kündigungsfrist fei nur für jeden eine elnen Fall maßgebend, der Beklagte hätte darum H. das letzte Mal nicht ohne vorherige Kündigung entlassen dürfen.
Der englische Seemann Purffell bekam infolge eines Un falles, der ihm in seiner Stellung bei einer deutschen Gesellschaft passirte, von der See- Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. Diese hielt sich jedoch für berechtigt, ihm für die Beit keine Rente zu geben, während welcher er nicht in Deutschland wohnte. Das Schiedsgericht war indeffen anderer Meinung und verurtheilte die Berufsgenossenschaft auf die Berufung des Verletzten, demgemäß zu verfahren. Das Reichs- Versicherungsamt gab aber dann dem Rekurse der Beklagten statt und erklärte deren Verhalten für durchaus zulässig, indem es von folgenden Erwägungen ausging: Die Begründung des See- Unfallversicherungsgefeßes laffe erkennen, daß die Berufsgenossenschaft so lange die Rentenzahlung einstellen könne, der Gesetzgeber den§ 75 Absatz 1 des genannten Gesezes nicht nur auf Deutsche habe beziehen wollen. Der§ 75 bestimme, daß wie der Berechtigte nicht im Julande wohne. Die Anschauung des durch den Wortlaut des Gesetzes in feiner Weise gerechtfertigt, denn Schiedsgerichts, Ausländer müßten anders behandelt werden, werde das Gefeß mache keinen Unterschied, sondern rede ganz allgemein von der fraglichen Berechtigung der Berufsgenossenschaft. Auch tönne unmöglich angenommen werden, der Gesetzgeber habe die Ausländer vor den Inländern bevorzugen wollen.
Für Aerzte hat eine Entscheidung des Kammergericht? erhebliches Interesse. Ein Dr. Fischer war angeschuldigt worden, sich gegen eine Regierungs- Polizeiverordnung vom 31. Dezember 1875 vergangen zu haben. Diese bestimmt, daß Aerzte, die sich zur Ausübung ihres Gewerbes im Regierungsbezirk niederlassen wollen, sich vorher unter Vorlegung der Approbation beim Kreisphyfikus vorzustellen haben. Dr. Fischer zweifelte die Rechtsgiltigkeit der Verordnung an und machte weiter geltend, auf ihn fände sie in feinem Falle Anwendung. Er sei in Budapest approbirt worden und habe feinen Doftortitel in Prag erworben und in Stettin fich nur als Spezialist für Hautkrankheiten niedergelassen. Als praktischer Arzt babe er sich nicht bezeichnet. Die Verordnung sei höchstens auf deutsche Aerzte anzuwenden. Alle drei Instanzen verurtheilten aber Fischer zu einer Geldstrafe. Zur Be gründung führte der Vorsitzende aus: Die Verordnung sei rechtsgiltig. Unerheblich sei es, daß Fischer seine Approbation im Auslande erlangt habe und es sei auch gleichgiltig für die Entscheidung, ob er sich als praktischer Arzt bezeichnet habe oder nicht. Es tomme darauf an, ob er die ärztliche Praxis wirklich ausgeübt habe, und das sei unzweifelhaft der Fall gewesen. Somit hätte er nicht unterlassen dürfen, mit seiner Approbation ausgerüstet, sich beim Kreisphyfitus vorzustellen.
Gerichts- Beifung.
Edle Gauner. Dem Zahnkünstler Superczinski, Juvalidenstraße 105, war am 18. April von Dieben der Schaukasten aus. Ein besonders für Bauarbeiter wichtiges Urtheil hat die geräumt worden. Einige Tage darauf wurde in der Nähe des Rammer III des Gewerbegerichts gefällt. Der Puzer Seeger Schaufastens ein Packet gefunden, welches das gestohlene Gut nebst gehört zu denen, die die Rolle eines Kolonnenführers übernehmen folgendem Begleitschreiben enthielt: Geehrter Herr Supzinski. Da und als solche mit den Bauunternehmern größere Akkordverträge wir ihre Sachen gestohlen haben und sie nicht verwerthen können abschließen. Seeger hatte nun für die Puharbeiten an einem Bau Zum Prozeß Koschemann schreibt ein Gerichtsberichterstatter: und verkaufen so bringen wir ihn die Sachen wieder. Hochachtungs- des Maurermeifters Razurke unter anderen auch die Arbeiter J. und Sch. Schon in der Verhandlung tam zur Sprache, daß der Gesinnungs voll Namenloos. herangezogen. Im Laufe der Zeit fam es zu Zahlungsschwierigkeiten. genosse Koschemann's Namens Warsönke in Untersuchungshaft ge Seines Amtes euthoben wurde, so schreibt die„ Bolts- 3tg.", J. und Sch. klagten schließlich beim Gewerbegericht gegen Seeger und nommen worden sei. Warfönke ist derjenige Mann, bei dem die vom Präsidium des Allgemeinen Deutschen Musikerverbandes der Kazurke auf Zahlung eines größeren Restlohnes. Vor allem machten nach dem Gutachten der Sachverständigen von Roschemann ge verantwortliche Redakteur und Leiter des Verbandsorgans, der sie aber den Maurermeister Kazurte haftbar, den sie als ihren eigent schriebenen Rasfiber von der Polizei beſchlagnahmt worden Allgemeinen Musiker- Zeitung", der Musikkritiker Wilhelm Lackowik, lichen Arbeitgeber betrachteten. Sie machten auch geltend, Seeger waren. Dem Vernehmen nach ist nun gegen Warfönke und Der bekannten Beschuldigungen wegen. Gegen eine starke Oppofition und Kazurke hätten sich geeinigt, daß der letztere an sie je 28 M. Roschemann die Voruntersuchung wegen Verleitung zum Meineide wurde beschlossen, die Suspension als eine vorläufige zu betrachten zahle. Der beklagte Razurke lehnte jede Verpflichtung ab und eröffnet worden. Bei der Revision, die feitens der Vertheidiger und Herrn Lackowit bis zur gerichtlichen Entscheidung der Ange- bezeichnete Seeger als alleinigen Arbeitgeber der Arbeiter und Roschemann's und Weftphal's eingelegt wird, wird auch die kürzlich Er legte den Vertrag vor, den er Tegenheit das Gehalt weiter zu bezahlen. Die Leitung der Allge- Buzzer. mit Seeger gemeldete Thatsache mit herangezogen werden, daß die Geschworenen
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