Der..nächste Theatercoup":
In einer Versammlung in Reisweiler im Saargebiet Gegen die alten Reichswehrgeneräle- sagt Gorel im..Excelsior"
sprach der katholische Pfarrer Wilhelm, eifriger Propagandist der„ dentien Front", Mitglied des Landesrats für die frühere Zentrumspartei , zu der Saarfrage. Er sagte u. a.: " Der Katholik an der Saar müsse am 13. Januar beweisen, daß er nicht seine Kraft beim Aufbau des Reiches zurückziehe, sondern daß er gewillt sei, mitzuarbeiten. Der Katholik müsse der beste und treueste Staatsbürger werden. Pfarrer Wilhelm betonte dann, daß jeder aufrechte Deutsche der neuen Regierung unter allen Um= ständen das Vertrauen entgegenbringen müsse, das zum Arbeiten notwendig sei. Alle ermahnte Pfarrer Wilhelm zum Schluß noch einmal, treu zusammenzustehen, bis der Kampf gewonnen sei. Besonders die Katholiken, von denen einige heute sagen würden, es sei ihnen vor ihrem Ge= wissen nicht erlaubt, für die Rückkehr nach Deutsch land zu stimmen, müßten es als Gewissenspflicht betrachten, zurückzukehren, denn alles andere gehe gegen den Willen Gottes."
Das Gewissen des Herrn Pfarrer Wilhelm dürfte vor dem Willen Gottes" eine Sehenswürdigkeit sein. Im erlaubt es, Morde, Freiheitsberaubung udn Diebstahl an Volksrechten gutzuheißen und auch vor erschlagenen, verbrannten und ver= scharrten Katholiken nicht in allzu heftige Gemütswallungen zu geraten. Kurz, Herr Wilhelm will unter allen Umständen" die Saar- Katholiken unter die gleiche Geißel bringen.
Wir hören, daß Herr Pfarrer Wilhelm gern den heiligen Augustinus zitiert. Vielleicht darf man ihm folgendes Wort seines Vorbildes in Erinnerung bringen:
„ Nehmt die Gerechtigkeit weg, und ihr macht die Länder zu Räuberhöhlen!"
Im plombierten Eisenbahnwagen Ein französischer Vorsehlag
Journal des Debats " regt an, die Wahlurnen sofort nach der Saarabstimmung in plombierten Eisen bahnwagen nach Genf zu schicken und dort die Zählung vorzunehmen. Außerdem müßten die Stimmzettel nach der Zählung vernichtet werden, damit die Abstimmenden beruhigt sein könnten. Von nationalsozialistischer Seite seien verbrecherische Handlungen zu erwarten und daher müßten jetzt schon alle Vorbeugungsmaßnahmen getroffen werden.
Das Zuchthaus
Wer nicht pariert, wird kaserniert
Paris , 17. Auguft. Von unserem Korrespondenten
„ Der nächste Theatercoup Hitlers soll sich gegen die Reichs wehr richten." Diese Ueberschrift gibt Michel Gore! cinem sehr interessanten Artikel im„ Excelsior". Er meint, der Ueberfall sei eine der beliebtesten Waffen, deren sich die nationalsozialistische Bewegung bediene. Nach dem Morden des 30. Juni und nach dem Wiener Putsch bilden die Propagandareden des Dr. Eckener und der Frau Winifred Wagner , die diese jetzt im Rundfunk halten, nur einen Auftakt für neue aufsehenerregende Ereignisse. Denn eine Regierung, die keine solide Basis habe, die die sozialen Gegensätze verschärfe, die die blindwütig Hassenden vereine, statt einen Block der Klarsehenden zu schaffen, eine solche Re= gierung fönne sich nur halten, indem sie immer von neuem die Nerven ihrer Bevöl= ferung unter aufpeitschenden Ereignissen erbeben läßt.
Nachdem der innere Feind verschwunden scheine, denn die Sozialisten, Kommunisten und Katholiken bevölkern die Konzentrationslager, und nachdem es nach den Friedensversiche= rungen, die die„ Daily Mail" veröffentlichte, offenbar noch zu zeitig sei, um den äußeren Feind anzugreifen, werde sich der nächste Theatercoup Hitlers gleich nach der Wahl des 19. August gegen die Reichswehr richten.
so meint Gorel weiter, in den fünfzehn Jahren seit ihrem Bestehen zu einem„ Staat im Staate" ausgebildet, der allen demokratischen und pazifistischen Gelüsten widerstand, gleichviel ob es sich um die Politik von Locarno , um landwirtschaftliche Reform, um die Feststellung der Kriegsverantwortlichkeit oder um die Freiheit der Presse gehandelt habe. Vierzehn Reichskanzler habe Deutschland in den Jahren 1918 bis 1933 gehabt; das Söldnerheer dagegen habe im gleichen Zeitraum nur zweimal seinen Chef gewechselt. Parlamentarische Mehrheiten seien gekommen und gegangen, aber die Generäle haben sich nicht von der Stelle gerührt. Erst im Jahre 1933 sei diese Festigkeit ins Wanken gekommen.
Denn als im Januar 1933 die Reichswehr dem„ Führer" gestattet habe, die Macht an sich zu reißen, habe sie bei=
h. b. Das„ Gesez zur Ordnung der nationalen Arbeit" Volksgemeinschaft
enthält in seinem Paragrafen 25 eine Bestimmung, die die Freizügigkeit des deutschen Arbeiters beträchtlich einschränkt, wenn nicht gar aufhebt. Es heißt in diesem Paragrafen, daß die Treuhänder der Arbeit und die übrigen deutschen Behörden verpflichtet sind, sich bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Ehrengerichtsbarkeit, die außerhalb ihres Amtsbereiches vorkommen, verpflichtet sind, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten.
Das heißt mit andern Worten, kein Arbeiter, der in Konflift mit seinem Unternehmer gekommen ist, kann einen neuen Wohnort nehmen, ohne vor der Rache seines früheren Arbeitgebers geschützt zu sein. Er ist in seiner Freizügigkeit schon darum beschränkt, weil ihm ein Wohnortwechsel feine Vorteile mehr bietet.
Diese unmenschlichen Bestimmungen sind jetzt in anderer Richtung ungemein verschärft worden. In der vierten Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsäße über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge wurde die Möglichkeit geschaffen, die Fürsorge für Personen, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen, so zu beschränken, daß nur noch das zum Lebensunterhalt allernotwendigste Maß ant Unterstützung gewährt wird. Den Gemeinden ist das Recht gegeben, Anträge auf offene Unterstützung völlig abzulehnen und die Antragsteller in geschlossenen Anstalten unterzubringen.
Mit diesen Bestimmungen will man der sogenannten Landflucht Einhalt tun, vermutlich, um dem mittelalterlichen Sprichwort: Wer Knecht ist, soll Knecht bleiben“ zu neuen Ehren zu bringen.
Nunmehr hat der Minister des Innern das Recht, nach dieser Verordnung zu verfahren, einer Reihe von deutschen Stadtgemeinden verliehen. Unter diesen Gemeinden befinden sich Berlin , Kiel , Flensburg , Altona , Wandsbeck, HarburgWilhelmsburg und andere.
und Führerprinzip
,, Wagenladungen von Beschwerden"
Dortmund , 16. August 1934.( Inpreß): Der Gauleiter von Kurmark Wilhelm Kube , veröffentlicht in der hiesigen NaziParteipresse einen Artikel, dem wir die folgenden aufschlußreichen Stellen entnehmen:„ Die Vorgänge vom 29. und 30. Juni 1934 sind von der Hefe in Deutschland dazu ausgenutzt worden, einen geradezu infamen Denunziantenfeldzug gegen den Nationalsozialismus und seine Eachwalter in Szene zu setzen. Jeder Gauletter wird es mir bestätigen können, daß seit dem Röhm- Putsch die Zahl der anonymen Briefe, der giftigen Verleumdungen und der verlogenen Anschuldigungen ganz ungeheuer angewachsen ist. Bei den Kreisleitern und bei den Ortsgruppenleitern liegen ähnliche Feststellungen vor. Ganze Wagenladungen aber mögen im Braunen Haus in München einlaufen, weil eine gewisse Kanaille in Deutsch land glaubt, seit dem 30. Juni 1934 jei die NSDAP und ihr Führerkorps gewissermaßen vogelfrei geworden..." Rube erklärt, was er mit den bei ihm einlaufenden Beschwerden anfängt:„ Als Gauleiter schicke ich jeden denunziatorischen Angriff, der bei mir eingeht, dem Angegriffenen zu, damit er in der Lage ist, sich gegen giftige Kröten mit den Rechtsmitteln des„ dritten Reiches" zu Wehr zu setzen." Diese ,, Rechtsmittel", nach Kubes Eingeständnis, sind:„ Giftiges Gewürm zertritt man... Man sollte ein paar hundert Exempel statuieren und einige hundert Kanaillen ins Kon
nahe Selbstmord begangen. Auch Otto Strasser weise das in der letzten halb vertraulichen Nummer seiner ,, Deutschen Revolution" nach. Er veröffentlichte in dieser Nummer einen Artikel mit der Ueberschrift„ Bor Auflösung der Reichswehr", in dem er sage, die höheren antihitlerischent Offiziere seien nach und nach„ fortgeschafft". Alle untergeordneteren Offiziersstellen, alle neu in die Reichswehr Aufgenommenen seien Nazis. Während noch die Generäle nach Doorn blickten, kenne die Jugend nur einen Chef und der heiße:„ Hitler “.
Mit anderen Worten also: vom einfachen Soldaten bis zum Hauptmann sei die Reichswehr schon politisiert und mit Leib und Seele dem Nationalsozialismus verfallen. Von da bis zur Ersetzung der hohen Offiziere dur ch die Untergeordneten sei es nur ein Schritt, und diesen Schritt werde Hitler gleich na ch dem 19. August tun. Er beabsichtige, alle monarchisch gesinnten Generäle zu verabschieden, vor allem General von Fritsch, und so aus der Reichswehr ein ausschließlich dem Nationalsozialismus dienendes Instrument zu machen.
Einige Generäle, die sich aus angeborener Gefügigkeit oder aus schlauer Berechnung dem Willen Hitlers unterworfen haben, seien in die Intrige eingeweiht. Es handele sich dabei um den General von Reichenau, der bekanntlich Schleichers Platz als Chef des Ministerialamtes eingenommen habe und der ein Generaloberst werden soll, und den Minister von Blomberg .
Andere Generäle aber widersetzten sich all solchen Plänen. Aber von der SS. und der Gestapo bespizzelt, können sie nur in sehr platonischer Form protestieren. Sie setzen ihre Hoffnung auf den General von Seeckt, der sich zur Zeit als Militärberater bei der Regiernug in Nanking in China aufhält. Sie sagen, wenn Seeckt zurückkehren werde, dann werde er die alten Militärs um sich sammeln und das Land von den Nazis befreien.
Hitler hingegen meint, wenn Seedt bei Ausbruch des Krieges zurückfomme, werde er die oberste Heeresleitung erhalten, wenn Friedens zurück komme, während des werde ich ihn erschießen.
er
zentrationslager auf Lebenszeit sperren, dann wird es endlich Ruhe in Deutschland geben."
Unmenschlicher Vater
Aus Köln wird berichtet: Der Kriminalpolizei gelang es, im letzten Augenblick ein entsetzliches Verbrechen zu verhüten. Ein Vater wollte seinen 15jährigen Sohn im Rhein ertränken lassen, um in den Besitz einer hohen Versicherungssumme zu gelangen. Er hatte sich mit zwei Männern in Verbindung gesetzt und ihnen einen beträchtlichen Geldbetrag versprochen, falls sie ihn bei seinem Plan unterstützen würden. Einer von den Männern ging scheinbar auf den Plan ein, unterrichtete jedoch die Kriminalpolizei und den Sohn. Der„ Helfershelfer" sollte mit dem Sohn im Strandbad baden und ihn bei dieser Gelegenheit so lange unter Wasser halten, bis er den Tod gefunden hätte. Die Kriminalpolizei griff rechtzeitig ein und ver haftete den Vater. Die Ermittlungen ergaben, daß der Verhaftete für seinen Sohn eine Lebensversicherung von 20.000 Marf abgeschlossen und bereits den Beitrag für zwei Monate gezahlt hatte.
Hochverrat auf Fensterscheiben
Berlin . Auf einer Reihe von Schaufenstern Berliner Geschäfte traten in den letzten Tagen überraschenderweise Inschriften weißleuchtend hervor; sehr deutlich war zu lesen: Rot Front lebt!"," Heraus mit Thälmann !". Sachverstän= dige, die sich mit der Untersuchung dieser Angelegenheit befaßten, stellten fest, daß eine äßende Flüssigkeit mit einer Art Stempel auf die Scheiben aufgedrückt worden war. Erst etwa eine halbe Stunde nach erfolgtem Aufdruck hatte sich die Säure eingefressen, und die Schrift trat hervor.
Bei Anwendung einer solchen Methode ist von den Tätern natürlich keine Spur mehr zu entdecken.
Wenn Gangsters verwalten Korruptionsprozesse immer wieder
h. b. Die Korruptionsprozesse hageln nur so. Fast täglich müssen die deutschen Richter tränenden Auges schwerste Urteile fällen gegen Leute, die sich an den Geldern der Allgemeinheit vergriffen. Wobei das Augentränen auf die Tatsache zurückzuführen ist, daß es sich bei den Sündern und Korruptionisten immer um brave SA.- Männer handelt, die sich ihre Positionen Anfang 1933 im harten Kampfe gegen die marristische Korruption erwarben.
Heute sind wir wieder in der angenehmen Lage, einige markante Fälle mitzuteilen.
In Wolfenbüttel hatte sich der NSBO.- Gewaltige Walter Ahrends vor dem Richter zu verantworten. Er verwaltete gleichzeitig die Kassen der Deutschen Arbeitsfront und der Deutschen Angestelltenschaft mit dem Ergebnis, daß ihm innerhalb eines Jahres 534 Mark Arbeitsfrontgelder und 2600 Marf Angestelltengelder an den braunen Fingern fleben blieben.
Aber," jeufzt der Gerichtsreporter der„ Braunschweigischen Landeszeitung" in Nr. 204,„ ein sicheres Bild läßt sich leider nicht machen, die Unterschlagungen fönnen auch weit höher
jein!"
Der Richter stellte fest, daß der Angeklagte ein einwandfreies Leben nicht geführt habe und außerdem über ein imposantes Register an Voritrafen verfüge. In Hinblick auf diese Vorstrafen die übrigens vor der Bestallung des Ahrends bezum Kassierer zweier Organisationen bekannt waren antrage der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 2½ Jahren und Ehrverlust für die Dauer von drei Jahren. Der Richter ging über den Strafantrag hinaus und verurteilte den Betrüger zu 3 Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
In der Urteilsbegründung führte er aus, wem troß seiner Hohen Vorstrafen Gelegenheit gegeben werde, sich zu bewähren(!) und solches Vertrauen enttäusche, der müsse aus dem öffentlichen Leben verschwinden.
Noch schlimmer trieben es die Angehörigen der„ Alten A. Garde" Robert K. und Wilhelm K. in Kiel . Sie setzten sich als alte Vorfämpfer für den Nationalsozialismus aus eigener Machtvollkommenheit in der Leitung der Ar
beitersterbefasse einer Stieler Großwerft fest. Die alte Leitung dieser Sterbekasse wurde abgesetzt und eingesperrt, ohne daß eine ordentliche Geschäftsübergabe oder eine Vermögensfeststellung erfolgte.
Robert K. mimte den Vorstand, Wilhelm K. den Kassierer. Der Vorstand fälschte Sterbeurkunden und wies den Kassierer an, die darauf fälligen Gelder an ihn auszuzahlen. Es handelte sich jeweils um Beträge von 400 Reichsmarf, die die beiden Ehrenmänner brüderlich untereinander teilten. Außerdem wurden bei einer Haussuchung in den Wohnungen der Angeklagten 64 Postabschnitte über eingegangene Gelder gefunden, die nicht verbucht waren. Ueber die Gesamthöhe der verschwundenen Gelder ist nichts bekannt geworden. Die Kieler Straffammer verurteilte die beiden Würdenträger am 26. Juli zu je drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust.
Den Angeklagten wurde zugute gehalten, daß sie als alte Vorfämpfer des Nationalsozialismus„ von buchtechnischen Vorgängen fast keine Ahnung hatten".
Die sieben Straßenbahner Sieger über ,, alte Kämpfer"
Oberhausen , 14. August 1984. Eine grundsätzliche Entscheidung fällte das Oberhausener Arbeitsgericht. Die Stadtverwaltung Oberhausen hatte sieben Straßenbahner aus ihrem bisherigen Verhältnis entlassen, sie dafür in ein schlechterbezahltes Verhältnis gebracht und für sie alte kämpfer eingestellt. Die versetzten Straßenbahner hatten dadurch einen VerDienstausfall von 25 bis 40 Mart monatlich. Ferner fiel für die Familie die Freifahrt auf der Straßenbahn- jeder - und Straßenbahner erhält monatlich 44 Freifahrtscheine das bis 27,50 Marf halbjährlich betragende Kleidergeld fort. Bemerkenswert war die Auslassung des Vertreters der Stadt, der betonte, daß gegen die seit zehn und mehr Jahren beschäftigt gewesenen Straßenbahner nichts vorgelecen habe. Man habe die Leute nach Gutdünfen ausgesucht. Das Gericht stellte sich, nachdem es in einigen früheren Terminen die gütliche Wiedereinstellung der Straßenbahner, in ihre bisherige Stellung vergeblich von der Stadt gefordert
hatte, auf den Standpunkt, daß die Klage nach Paragraf 56 des Arbeitsordnungsgesetzes durchaus berechtigt sei. Es verurteilte die beflaate Stadt, die Lohn differenz, die für die Kläger 500 bis 750 Mark ausmacht, zu zahlen, oder die Leute, die teils im Fuhrparf oder als Tiefbauarbeiter tätig sind, wieder bei der Straßenbahn einzustellen. Neben den Gerichtskosten von 138 Marf hat die Stadt insgesamt 4500 Mark zu zahlen.
In der Urteils begründung betonie das Gericht, daß selbst der Führer die Festigung des Lebensstandards fordere. Es fönne aber nicht angehen, daß durch die Einstellung alter Kämpfer Volksgenossen in Not geraten, die lich in reiner Weise vergangen hätten.
Ley
Man will ihn nicht hören
Am 30. Juli sollte in Löbau in Sachsen der Ren in einer groß aufgezogenen Massenversammlung sprechen. Die ganze Umgegend von Löbau wurde mobil gemacht, jeder mußte nach Löbau fahren. Von Zittau allein gingen fünf Extrazüge nach Löbau ab. Das Fahrgeld, das 1,20 RM. beträgt, wurde allen Arbeitern gleich vom 2ohn abgezogen und bei den selbständigen Kaufleuten vorher einfassiert. In einem meldeten sich Betrieb Wagner u. Moras, Tertilfabrik
ea
bei dem ersten Aufruf von 240 Beschäftigten nur 80. Darob großes Erstaunen bei der NEBO. und Einberufung einer Versammlung, um erneut die Wichtigkeit der Kundgebung zu betonen. Aber es meldete sich niemand weiter. Man verhandelte nun mit dem Unternehmer, der sich bereit erklärte, die Hälte der Fahrtkosten zu zahlen. Der Erolg: meldeten sich weitere 40 Beschätigte. Denjenigen, die sich weigerten, mitzufahren, ist angedroht worden, daß sie aus dem Betrieb sofort entlassen werden. Alle Geschäftsleute müssen an der Kundgebung teilnehmen. Nur im dringendsten Falle wird jemand beurlaubt, er muß aber vorher ein Gesuch bei der Kreisleitung einreichen und es genehmigen lassen. Also trotz Terror Ablehnung und Feindschaft der Arbeiter gegen die Nazis,