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Die braune Saarlegion

JambuA er

Bewiesen durch die Regierungskommission auf Grund der Beschlag­nahmungen bei der..deutschen Front"- Erschütternde Dokumente Eine Verordnung im Abstimmungskampf

Die Regierungskommission des Saargebiets hat uns die nachstehenden Schriftstücke und Dokumente als Auflagennachricht übermittelt. Sie beanspruchen in unserer heutigen Ausgabe einen sehr großen Raum. Immer­hin sind sie von höchster politischer Bedeutung. Sie beweisen auf Grund von Schriftstücken, die die Führer der Nationalsozialisten der« deutschen Front" kraft Beglaubigung nicht abstreifen können, das illegale Zusammenarbeiten ihrer Büros mit amtlichen Stellen der Reichsregierung und der Gestapo zwecks Tarnung einer Saar- SA. und-66. im freiwilligen Arbeitsdienst". Sie zeigen die schwere gesundheitliche und kulturelle Gefährdung der Saarjugend in dieser braunen Organisation, die Neße der Spionage, die über das gesamte Saargebiet im Einvernehmen mit Hitlerdeutschland gebreitet sind, und endlich die Feindseligkeit gegenüber dem Ratholizismus von seiten der maßgebenden Leute der deutschen Front". Dafür ist vor allem Anlage 13 ein sprechender Beweis. Hier wird nicht nur die Kirche, sondern das religiöse Bedürfnis junger katholischer Menschen offen verhöhnt.

Von diesen Dokumenten wird noch eingehend zu reden sein. Sie sind von außerordentlicher Wichtig­keit im Abstimmungskampf. Jetzt begreift man auch, warum man Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um mit Hilfe der willfährigen Justiz wieder in Besitz dieser Schriftstücke zu gelangen. Dabei scheint es, daß dies erst ein kleiner Teil des schwerbelastenden Materials ist, das bei den Haussuchungen in den Büroräumen der deutschen Front" im Juli dieses Jahres gefunden wurde.

Die Regierungskommission legt ferner zwei Verordnungen vor. Die eine befrifft das Verbot jeder Be­tätigung für den« freiwilligen Arbeitsdienst". Die andere bedroht die Presse mit Repreffalien bei« Be­schimpfung von Staatsoberhäuptern".

Saarbrücken , den 18. August 1984. Regierungsfommission des Saargebietes

Direktion des Innern

I. C. Tgb. Nr. II 882/34 H

Gemäß Artikel 13 der Verordnung vom 20. Mai 1933 betreffend Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit ersuche ich hiermit um Aufnahme ohne Ein­schaltung oder Weglassung der beiliegenden amtlichen Kund­gebung.

Der Abbruck hat unverzüglich in der nach Eingang nächst­falaenden Nummer ihrer Zeitung zu erfolgen.

Das Mitglied der Regierungskommission für die Angelegenheiten des Innern: gez. G. G. Knox

Für die Richtigkeit der Abschrift:

Der Direktor des Innern und des Kabinetts J. V.: Kloppenburg

Regierungskommission des Saargebietes Direktion des Innern

Die Regierungskommission hat mit dem heutigen Tage den gewählten Vertretern der Bevölkerung einen Ver­ordnungsentwurf betreffend Verbot von Einrichtungen des Freiwilligen Arbeitsdienstes sowie Meldepflicht für Ange hörige verschiedener Organisationen zukommen lassen.

Diese Verordnung stellt die erste Maßnahme der Staats: gewalt dar, welche dazu bestimmt ist, von der Allgemeinheit oder dem einzelnen drohende Gefahren abzuwehren, die aus der anläßlich der Haussuchungen in den Büroräumen der Deutschen Front festgestellten und mit der durch den Frie: densvertrag im Saargebiet gefchaffenen Rechtsordnung nicht zu vereinbarenden Tätigkeit gewisser Organisationen entstehen können,

Dem Verordnungsentwurf ist folgende, mit Dokumenter in der Anlage belegte

beigegeben worden.

Begründung

Die Regierungskommission hat gegen die Teilnahme junger Saarländer an dem freiwilligen Arbeitsdienst im Reiche feine Maßnahmen getroffen. Sie würde auch jest gegen einen freiwilligen Arbeitsdienst, der in der Tat nur den Zweck hat, die jungen Leute zu beschäftigen, nichts ein: zuwenden haben. Die Regierungskommission hat aber durch die Haussuchungen in den Geschäftsstellen der Deutschen Front Dokumente in die Hände bekommen, die ihr beweisen, daß die Heranziehung von jungen Saarländern zum frei willigen Arbeitsdienst im Reiche u. a. 3wede verfolgt, die als eine unmittelbare Gefährdung der öffent lichen Sicherheit des Saargebietes anzusprechen find.

Die Durchsicht des beschlagnahmten Materials hat ergeben, daß die von den betreffenden Organisationen entfaltete Tätigkeit in verschiedener Hinsicht als unvereinbar mit der durch den Friedensvertrag im Saargebiet geschaffenen Rechtsordnung bezeichnet werden muß. Im Jnteresse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung unters breitet zunächst die Regierungskommission dem Landesrat den anliegenden Verordnungsentwurf, der ein generelles Berbot der gesamten Organisationen, die sich mit der Förde rung des außerhalb des Saargebietes abzuleistenden frei willigen Arbeitsdienstes befassen, vorsieht und sodann eine besondere Meldepflicht für Angehörige des freiwilligen Arbeitsdienstes sowie verschiedener Organisationen einführt. Des weiteren wird jegliche Werbung für diesen freiwilligen Arbeitsdienst verboten und unter Strafe gestellt. Zur Be­gründung dieser Maßnahmen im einzelnen wird auf einige der bei den betreffenden Organisationen beschlagnahmten Dokumente, die hiermit abschriftlich dem Landesrat mitgeteilt werden, Bezug genommen.

Aus den Anlagen 1 und 2 ergibt sich, daß die Organis sationen des FDA. mit nichtsaarländischen Polizeibehörden, insbesondere mit der Ge= heimen Staatspolizei, in Ver: engster bindung stehen.

Die Anlagen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 beweisen, daß der Freis willige Arbeitsdienst die Ausbildung der im Saar = gebiet verbotenen A. und SS. Forma tionen sowie in dem Wehrsport erießen soll. Die Anlagen 9 bis 14 find von Bedeutung für die Frage der den im Arbeitsdienst beschäftigten jungen Saarländern sowohl in gesundheitlicher wie auch in kultu= reller Hinsicht drohenden Gefahren.

Aus den Anlagen 15 erhellt, daß bei der amtlichen Zentral: stelle des Arbeitsdienstes im Deutschen Reich die Absicht be= stand, einen besonderen saarländischen Arbeitsdienst nach ganz bestimmten Richtlinien im sinblick auf den Saartampf zu organisieren. Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei der Umstand, daß aus diesem von Oktober 1988 batierten Dokument hervorgeht, daß insgesamt rund 10 000 junge Saardeutsche nicht allein in den Dienst des FAD. übernommen werden sollten, sondern auch, daß fie über die Förderzeit hinaus bis in das Abstimmungsjahr 1985 im Arbeitsdienst belaufen werden sollten, und dak üe

dabei außer dem allgemeinen Dienst, der im Arbeitsdienst vorgeschrieben ist, noch eine besondere Betreuung und Unters richtung für den Saarkampf erhalten sollten. Hier fällt be= sonders der Umstand ins Gewicht, daß die betr. jungen Leute oft wärts der 50 kilometerzone, o st= wärts des Rheins und westlich der allge= meinen Linie Stettin- Frankfurt D.­Dresden in Lagergruppen untergebracht werden und dort die besondere Betreuung und Unter­richtung für den Saarkampf erhalten sollen und somit diese Betreuung und diese Unterrichtung für den Saarkampf aus­drücklich nur in jenen Gebieten vor sich gehen soll, welche nicht unter die Art. 42 und 43 des Abschnitts 3 des Friedens: vertrages fallen, nach denen auf dem linken Ufer des Rheines und auf dem rechten Ufer westlich einer 50 Kilo: meter öftlich des Stromes verlaufenden Linie alle militä= rischen Uebungen untersagt sind. Von nicht minderer Be deutung ist ferner die Tatsache, daß, wie sich aus einem eben: falls beschlagnahmten Schriftstid ergibt, ein entsprechender Antrag von der amtlichen Zentralreichsstelle tatsächlich an die Reichsregierung gestellt worden ist. Es ist auch tatsächlich eine Anzahl von jungen Saarländern in die Arbeitsdienst lager übernommen worden, die nach der Regierungs­fommission zugegangenen Informationen die oben ange= führte Zahl von 10 000 überschreitet. Insgesamt soll die Zahl der Arbeitsdienstwilligen 16 000 erreicht haben, von denen ein Teil auch in Lagern untergebracht ist, welche diesseits der 50- Kilometerzone oftwärts des heins liegen. Aus der Anlage 16 ist sowohl die Beeinflussung als auch die Verweigerung des Arbeits: passes ersichtlich.

Anlage 17 endlich erbringt den Nachweis, daß auch jetzt noch die Landesgeschäftsstelle der Deutschen Front", Abt. FDA., vom saarländischen Arbeitsdienst in Berlin beauftragt wird, über den Aufenthalt sowie die Tätigkeit eines vom Urlaub nicht zurückgekehrten saarländischen Arbeitsmannes Ermitt: Iungen anzustellen, woraus ergeht, daß eine Kontrolle der Arbeitsdienst willigen auch nach ihrer Entlassung durchgeführt wird.

Anlage 1

Abschrift! Auszug! 25. November 1933. C/ S. An den Gau Groß- Berlin der NSDAP . Berlin , Voßstraße 11. Betrifft: Ihre Anfrage vom 7. 11. 1933. Anbei die verlangte Auskunft über...*) In Zukunft bitten wir Sie, Ihre Briefe durch die Geheime Staatspolizei : stelle Trier , Trier , Regierungsgebäude an uns zu richten, da wir wegen der bei uns herrschenden Verhältnisse nur mit Trier zusammen durch Kurierdienst arbeiten können. Heil Hitler!

*) Name und Anschrift weggelaffen! gez. Unterschrift. Landesführung der NSDAP . Saargebiet. Die Richtigkeit der Abschrift unter Weglassung von Per­sonennamen wird hiermit bescheinigt: Saarbrücken , den 17. 8, 1934.

Abschrift!

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 2 29. September 1933. An den Leiter des FAD.- Lagers Urbach

Auszug! 625/66/33/ S.

Urbach( Post Raubach) Westerwald .

Ich bitte Sie, mir einen eingehenden Bericht über diese An­gelegenheit zu übersenden, und zwar senden Sie diesen Bericht mit meiner Adresse versehen an die Staatspolizei­stelle in Trier . Ich bitte um eine beschleunigte Erledigung, da Trier über diese Angelegenheit bereits bei mir angefragt hat. Heil Hitler!

Landesführung der NSDAP . Saargebiet. Abteilung FAD.- gez. C." Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1934.

Abschrift!

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 2

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter=

partei, Abteilung Saar

Saarbrücken, 9. Mai 1933. Gravelottestraße 1. Verein für Umschulung freiwilliger Arbeitskräfte,

Koblenz . Frage hiermit an, ob in dem Lager Koblenz noch Leute für den Freiwilligen Arbeitsdienst aufgenommen werden. Der Ortsgruppe Saarbrücken- Burbach sind noch 120 Arbeits: willige gemeldet, die alle Pg. und NSBO.- Leute sind.

Da die Regierungstommission uns die SA. und SS . verboten hat, ist es das beste, wenn unsere Lente in die einzelnen Lager tommen. da wir nicht ausbilden können. Heil Hitler!

Der Beauftragte für den Freiwilligen Arbeitsdienlt; 3. Adolf Lorena

Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1934.

Abschrift!

Auszug!

FAD., Gau Saar Saarlouis, Silberhergstr. 6.

An den

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift.

Anlage 4

Saarlouis, den 3. Juli 1938.

NS .- Arbeitsdienst, Obergruppe Koblenz- Trier- Birkenfeld, Koblenz - Karthaus.

In der Anlage sende ich Ihnen verschiedene Gesuche um und in einen zührerkursus. Wie Sie in Ihrem lezten Schreiben angeben, haben Sie vorläufig Männer genug für die Führerkurse und werde ich Ihnen Ihren Angaben gemäß jetzt nur noch gediente Soldaten, die Pg. find, empfehlen. Vor längerer Zeit habe ich Ihnen das Gesuch eines gewissen...*) übersandt...*) hat bei der Reichswehr gedient und ist alles Nähere aus dem Gesuch zu ersehen...*), hatte hier an der

Grenze einen Zusammenstoß mit einem Franzosen und hat *) den Franzosen bös zugerichtet...*) wird wohl in nächster Zeit mit dem Gericht in Berübruna fommen und wird er wohl unter internationalen Richtern nicht gut ab­schneiden. Es wäre deshalb gut, wenn Sie...*) so bald wie möglich einberufen würden.

*) Name weggelassen! gez. Unterschrift. ... pp. folgende Absätze weggelassen!

Mit treudeutschen Grüßen von der Saar . Heil Hitler!

Leiter des FAD., Gau Saarlouis i gez. C.

Die Richtigkeit der Abschrift unter Weglassung von Per­sonennamen wird hiermit bescheinigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1934.

Abschrift! 651/88/.

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 5

An die Wehrsportschule Frankfurt ,

6. Oftober 1933. Frankfurt a. Main .

Laut Ihrer Mitteilung soll im Oftober bei Ihnen eint Kursus stattfinden und möchte ich Sie bitten, mir anzugeben, wieviele Leute von uns bei diesem Kursus zugelassen werden fönnen.

Wir werden hauptsächlich ehemalige SA.T und SS. Lente heranziehen und garantiert die Landesführung für die politische zu: verlässigkeit der Teilnehmer. die Heil Hitler!

gez. C.

Landesführung der NSDAP . Saargebiet. Abteilung FAD.

Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1934.

Abschrift! 551/83. S./S.

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 6

9. September 1983.

An den Leiter des NS .- Lagers Linz ,

Linz a. Rhein .

Der Arbeitsdienstwillige Karl Werle verließ am 6. 9. 1988 ihr Lager auf unseren Wunsch, um die Sitleringen! in Saarlouis im Wehrsport auszubilden. Ich bitte um Uebersendung eines Zeugnises über die Füg rung Werles im dortigen Lager.

Heil Hitler!

gez. C.

Landesführung der NSDAP . Saargebiet. Abteilung FAD.

Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1934.

Abschrift! 512/3./.

ung.

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 7

An die Wehrsportschule Ohrdruf ,

81. August 1933

Ohrdruf ( Thüringen ). Durch Anordnungen der Neichssportbehörde sollen and den Sport- Flugsportvereinen usw. geeignete Personen einen Wehrsportkursus mitmachen. Die Reichsleitung hat uns bc­auftragt, für das Saargebiet geeignete Personen vorzu schlagen. Ich frage hiermit an, ob von uns Leute bei Ihnen zum Wehrsportkursus zugelassen werden können und bitte um baldmögliche Benachrichtigung, wann die Leute eintreten tönnen und was an Kleidung usw. verlangt wird. Auch geben Sie bitte Ausfunft, auf welche Art und Weise diese Leute untergebracht werden.

Treudeutsche Grüße von der Saar ! Landesführung der NSDAP ., Abtlg. FAD. Bez. C. Die Richtigkeit dieser Abschrift wird beglaubigt: Saarbrücken , den 17. 8. 1034.

Abschrift!

FAD., Gau Saar

Saarlouis, Silberherzstraße 6

Der Polizeipräsident: ( L. S.) gez. Unterschrift. Anlage 8

Saarlouis, den 9. August 1983. An den Bezirkskommissar für den Bezirk Bayern- West

Gesuch Nr. 169

Würzburg Schweinfurter Straße 2.

Der Gesuchsteller Pg. Diehl, Saarlouis , Mitglied seit Dezember 1981, ist von der Kreisleitung Saarlouis bestimmt worden, die Wehrsport- Abteilung in den hiesigen Flugsport­verbänden zu übernehmen( laut Verfügung des Luftfahrt­ministers). Diehl ist im ganzen Maschinen- und Motoren­wesen bewandert und hat die Ingenieurprüfung abgelegt. Während seiner Tätigkeit im FAD. war Diehl von der Obergruppe Koblenz zum Truppführer- Rursus vorgemerft, fonnte aber, da die Führerkurse abgeschlossen sind, nicht mehr zugelassen werden.

Da die Wehrsport- Ausbildung baldmöglichst aufgenommen werden soll, und Diehl sich hierzu besonders eignet, da es