a. E. geboren, lutherischer Religion, Sohn des verstorbenen Paftors einverstanden gewefen fein folle. Die Buftimmung Wiest's und auch Fromm festgestellt, daß Serr von Bronfart eiblich be Peters. Er hat in den Jahren 1870-1876 das Gymnasium zu des Malers Kunert sei ihm gar nicht zweifelhaft gewesen. ftritten hat, seine Zustimmung zum Todesurtheil gegeu Mabret Lüneburg besucht, dann zu Göttingen , Tübingen und Berlin Präs.: Nun ist es doch aber unbegreiflich, daß Sie in Ihrem Be- gegeben zu haben; auch Wiest hat dies bestritten und Jurisprudenz und Geschichte studirt, promovirte 1879 in Berlin , richte durchaus falsch behauptet haben, das Urtheil sei durch den bekundet, daß er die Anweisung zur Vollstreckung des Todesurtheils ist Inhaber der goldenen Medaille für Kunst und Wissen Führer Ihrer Expedition ordnungsmäßig vollzogen worden. Das direkt von Peters erhalten habe. Der Fall habe damals großes schaft der philofophischen Fakultät, bes Kronenordens war doch entschieden falsch und Ihre Behörde mußte Ihnen, als Aufsehen erregt. Die verlesenen Aussagen der Zeugen Mittel3. Klasse des großherzoglich fächsischen Falten ordens , des dem Reichskommissar, doch jedes Wort glauben. Angett. Ich städt und Hermes sind unbestimmt. Die Aussagen ver kgl. sächsischen Albrechtsordens Ritterkreuz 1. Klaffe, früher habe den Bericht in Sansibar geschrieben und zwar aus dem Gefichts schiedener Farbigen sind zu ungunsten des Dr. Peters auswar er Direktor der deutsch - oftafrikanischen Gesellschaft. Im Jahre punkte, daß ich den Befehl zur Vollstreckung des Urtheils an die gefallen, nach dem von Wißmann und anderen erstatteten Gut1880 hat er das Staatsexamen für Geschichte und Geographie mit Schußtruppe weiter gegeben habe. Ich bestreite, daß Herr v. Bronsart achten find jedoch solche Aussagen Farbiger an sich unglaubder Berechtigung für Prima erhalten. mir seine abweichende Ansicht über das Zodesurtheil in der von würdig, wenn sie nicht durch andere Umstände bestätigt werden. ihm behaupteten Form ausgedrückt hat. Mabret Einige dieser Leute bekundeten, daß Peters den
Es
Hierauf beginnt die Beweis aufnahme. Die Beweisaufnahme.
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Ist die Oeffentlichkeit auszuschließen? Auf Befragen des Präsidenten an den Vertreter der Staats- Zu dem letzten Punkt der Antinge bestreitet der Angeschuldigte, aufgehängt habe, weil er bei den Weibern war, Peters habe anwaltschaft Geh. Legationsrath Hellwig, ob er einen Antrag an Mittelstädt oder Hermes oder Dr. Baumann Bemerkungen ges ihnen verboten, über diese Sache zu sprechen, sonst würde es auf Ausschluß der Deffentlichkeit zu stellen habe, bemerkt letterer: macht zu haben, die darauf hindeuten könnten, daß er den Mabret ihnen ebenso gehen, wie dem Mabret. Herr v. Bronsart hat kommen ja allerdings in der Verhandlung Dinge vor, aus sexuellen Gründen babe aufhängen laffen. Die Bemerkungen in einer Aussage u. a. befundet: Jeder mit den Verhältnissen ver die für für zartbefaitete Ohren nicht geeignet feien. Anderer zu Dr. Baumann sollen auf einem Diner im Bristol - Hotel gefallen traute Afrikaner werde ihm darin Recht geben, daß es ganz uns seits habe die Regierung das Interesse, daß die Sache sein. Sie sind derartig, daß während der Verhandlung hierüber die gerechtfertigt sei, ein Todesurtheil gegen einen Schwarzen zu erlassen, in vollster Deffentlichkeit verhandelt werde. Er habe um so Deffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Dr. Peters bestreitet die Beweil diefer aus irgend einem Grunde in ein Haus eingebrochen weniger Veranlassung, einen Antrag auf Ausschluß der Deffentlichkeit bauptung Dr. Baumann's, die Theilnehmer an dem Diner haben ist. Er habe sich auch in diesem Sinne Europäern gegenüber geäußert, und sei der Meinung, daß Peters ihn gerade deshalb zu stellen, da die Sache bereits in der Deffentlichkeit bekannt sei. folche Aeußerungen des Peters nicht gehört. Die Aeußerung, die der Angeklagte im hiesigen Lofal Bristol gethan, nicht zu dem Gericht hinzugezogen habe, weil er das Todesurtheil Der inzwischen ge von vornherein für unzulässig erklärte. sei allerdings für die Deffentlichkeit nicht geeignet, er stelle daber anheim, während der Verhandlung dieses Punktes die Deffentlichkeit Es wird zunächst ein Brief des Bischofs Tuder an den fallene Freiherr v. Bülow hat in einem Bericht an den Gouverneur, auszuschließen. Vertheidiger Rechtsanwalt Gundlach: Die deutschen Konful in Sanfibar verlesen, in welchem dieser berichtet, datirt von der Kilimandfcharo- Station, 2. Juli 1892, direkt Bertheidigung hat das größte Interesse an der vollen Deffentlich- daß er den Lieutenant v. Bülow danach gefragt habe, ob die Ge ausgesprochen, daß Mabret auf Befehl des Dr. Peters gehängt teit der Verhandlung, damit nicht in der Deffentlichkeit rüchte wahr seien, die da behaupteten, daß Dr. Peters einen Mann worden sei, weil er mit einem Weibe Verkehr gehabt und zu diesem unrichtige Gerüchte entstehen. Da Damen nicht hier wegen Ehebruchs habe aufhängen lassen. Lieutenant v. Bülow habe 3wecke in das Stationsgebäude eingebrochen sei. Maler Kunert find, so erfuche ich, auch nicht während des erwähnten ibm dabei angedeutet, er glaube wohl, daß sich die Sache so ab- bat fich ähnlich geäußert und das Zodesurtheil für ungerechtfertigt Bunftes die Deffentlichkeit auszuschließen. Der Gerichtshof be gespielt habe. Bezüglich der Lage am Kilimandscharo hat v. Bron schließt: die Oeffentlichkeit nur während der Erörterung des einen Ferner wird ein Brief des Missionars Smyth is an Dr. Peters fart ausgesagt, daß er nicht beobachtet habe, daß nach der Niedererwähnten Punktes auszuschließen. verlesen, in welchem er diesen direkt um Aufklärung über die Ge- lage von Ühehe die Lage besonders gefährdet sei. Dr. Peters rüchte bittet, die über ihn in Umlauf seien. Dr. Peters hat darauf schien dies aber anzunehmen, und einen Ueberfall durch die sofort erwidert, daß in der von dem Missionar in seinem Briefe Warongos zu fürchten. Hiermit stimmen die verlesenen Aussagen gegebenen Darstellung viele Irrthümer und Fehler vorgekommen des Kompagnieführers Johannes und der verschiedenen Missionare feien und daß er niemals einen Mann wegen Ehebruchs habe Auf einen aufhängen laffen. zweiten Ueber die Frage, ob Mabret bei seinem Einbruch eine Waffe Brief des Smythis hatte Dr. Peters dem englischen Major Renfick einen bei sich gehabt habe, sind bestimmte Bekundungen nicht vorAntwortbrief übergeben, der aber nicht bestellt worden ist. Auf handen . Die vernommenen Zeugen haben nur von Gerüchten dieser Art gesprochen. Dr. Peters erklärt, daß für ihn das Mitführen der Amte zur Verfügung gestellt. Diefer Brief lautet: Mabret wie alle übrigen auf der Station mehr oder weniger immer bewaffnet waren. Der Häuptling Marcale hat bei seiner daß der Konflikt des Dr. Peters
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erklärt.
überein.
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Rechtfertigungsversuch Peters. Darauf macht Dr. Peters über die Verhältnisse, unter denen er nach dem Kilimandscharo gekommen, längere Ausführungen, die sich mit den Angaben der Beschuldigungsschrift im allgemeinen decken. Er giebt zu, daß unter den Inſtruktionen, die ihm mitgegeben wurden, sich auch die befand, sagt sein sollten. Er erhielt eine Schußtruppe von 150 Mann unter Ersuchen des Dr. Peters bat Kenfick den Brief jetzt dem Auswärtigen Waffe bei dem Urtheil gar fein erschreckender Umstand war, da
daß ihm kriegerische Unternehmungen in größerem Umfange unterdem Kompagnieführer Johannes zu seiner Verfügung und batte schon nach einer Anwesenheit von 3 Wochen ein Gefecht. Der von ihm zum Tode verurtheilte Neger Mabret war 25 Jahre alt. Der Angeschuldigte behauptet, daß ihm über die auf der Station befind: lichen Schwarzen, soweit sie nicht zur Schuytruppe gehörten, das Recht über Leben und Tod zustand. Die beiden im Stationshause bei ihm wohnenden Weiber seien ihm gewissermaßen als Eigenthum geschenkt worden, die Dienerin sei auf ihren Wunsch aufgenommen worden, außerdem hatte auch sein Feldwebel Schubert, der bald in einem Gefecht fiel, ein Weib. Nach seiner Ansicht stand ihm auch über diese Weiber die Disziplinargewalt
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Zengenverhör.
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die
v. Bülow.
würde auch in jedem anderen
Magila, 3. April 1892. Mein Herr! Ich bestätige den Empfang Ihres heutigen Briefes. Obwohl ich es der kaiserlich taiserlicher Beamter zu rechtfertigen, fo halte ich es doch für andeutschen Regierung überlaffen sollte, meine Handlungsweise als Vernehmung ausgesagt, mit Malamia daraus entstanden sei, daß letterer sich gemessen, Ihnen privatim möglichst bald Aufklärung eines Miß entschieden weigerte, die brei entlaufenen Weiber herauszugeben. verständnisses zu geben, dessen Weiterverbreitung sowohl meinem Malamia habe bald nach dem kriegerischen Vorgehen des Dr. Peters eigenen guten Rufe als demjenigen der Verbreiter jenes Mißverständnisses um Frieden gebeten, der unter der Bedingung gewährt wurde, daß Gintrag thun könnte. Es haben am Kilimandſcharo zwei Hinrichtungen Malamia 10 Ochfen und 15 Biegen zahlte. Ueber Durchpeitschung stattgefunden, eine im Oktober v. J., die andere im Januar 1. J., der drei Weiber hat Maler Kunert ausgesagt: Die Weiber wurden beide selbstverständlich nach vorhergegangener ordnungsmäßiger Unter- von einem Schwarzen zu Boden gehalten und erhielten mit einer fuchung und öffentlicher Urtheilsverkündigung. Bezüglich des ersten fingerdicken Nitpferdpeitsche wuchtige Hiebe- etwa 25- auf das Gefäß, zu. Was den Vorfall mit Mabrek betrifft, so giebt Dr. Peters Falles währte die Untersuchung von Ende August bis Ende Oktober. bis das Blut durch den Leinewandschurz drang. Kunert will fich folgende Darstellung. Er befürchtete täglich einen Ueberfall der Der Schuldige war ein Wangamabursche, welcher einen nächtlichen über diese Rohheit sehr unwillig ausgesprochen haben. Der Warongo. Sein Stationshans war noch wenig ausreichend befestigt Diebstahl unter erschwerenden Umständen begangen, sowie mehrfache Lazarethgehilfe Wiest hat dann die verwundeten Mädchen in Beund die ganze Situation, in welcher er sich befand, war deshalb erhebliche Betrügereien und Schwindeleien verübt hatte. Außerdem bandlung nehmen müffen. nicht ungefährlich. Nun waren wiederholt Diebstähle vorgekommen, Dr. Peters betont wiederholt, daß er nicht Wiest zu Malamia so eines Nachts ein frecher Einbruch. Es war dies zu einer Beit, hatte er ehebrecherischen Umgang mit einem weiblichen Dienfiboten, die Herausgabe der Weiber zu verlangen, als er eben von dem Feldzuge gegen die Warongo's, der nicht aus zwar nicht von meinem, aber doch von dem Personal eines andern geschickt habe, um Herrn gepflogen. Bezüglich des letzteren Falles habe ich indessen sondern um zu erfahren, wo die Weiber sind und die Herausgabe gefochten war, zurückgekehrt war. Bei diesem Einbruch babe es sich feine Untersuchung angestellt. Ich würde denselben mit 25 Peitschen des Vaters des einen Mannes zu verlangen, um diesen über den gar nicht um eine Annäherung an seine Dienerin gehandelt; diese hieben bestraft haben. Das hierbei in betracht tommende Mädchen Verbleib des Weibes zu vernehmen. Die Weigerung Malamia's. ſchlief gewöhnlich zu seinem Fußende an seinem Bette, und war in hat überhaupt keine Strafe erhalten. Das Todesurtheil erging dies zu thun, habe thatsächlich erst zu dem Krieg mit Malamia dem Raum, in welchem eingebrochen wurde, gar nicht anwesend. in Uebereinstimmung mit allen Herren der Station, er geführt, Falle einer Er habe sofort in der Nacht die Station alarmiren laffen und der Ansicht waren, daß in Erwägung des damaligen kritischen folchen Weigerung einem kaiserlichen Kommissar gegenüber den be angedroht, daß, wenn sich der Dieb nicht melden würde, er Standes der Dinge in Ostafrika und der Anwesenheit der Betreffenden Häuptling mit Krieg überzogen haben. Er habe daher bei seiner Entdeckung gehängt werden sollte. Auf Mabret hatte er anfänglich gar keinen Berdacht, dieser kam erst, als er völkerung des Kilimandscharodistrikts bei dem Verfahren diefer freche durchaus nichts Falsches, sondern ganz zutreffendes an den Einbruch mit der Todesstrafe belegt zu werden verdiene. Der zweite Gouverneur von Goden berichtet. Die Vertheidiger eines Tages bemerkte, daß Mabrek eine feiner( des Dr. P.) Fall wurde im Januar abgeurtheilt und betraf eine Frauensperson. behaupten, daß dies durch die Aussagen des Wiest vollauf Zigaretten rauchte. Für diesen Zigaretter: diebstahl wurde Mabrek Es handelte sich um ein Komplott in die deutsche Station im Ein- beflätigt worden sei und Dr. Peters in dieser Beziehung gänzlich zu 8 Monaten Rettenarbeit verurtheilt. Nach langer Untersuchung vernehmen mit feindlich gesinnten Stämmen und in Zusammenhang gerechtfertigt dastehe. Die Vertheidiger beantragen eventuell bezüglich des Einbruchs verriethen die Weiber, daß Mabret der bezüglich des Einbruchs verriethen die Weiber, daß Mabret der und die VerEinbrecher fei und diefer geftand es zu.- Präs.: Sielten Sie sich mit verschiedenen damals vorgefallenen Echarmüßeln. Bon Ghebruch die Bernehmung des Unteroffiziers Wilhelm lefung einer Reihe von Berichten, aus denen hervorgehen für berechtigt, in der Weise zu prozediren, wie Sie es gegen Mabret war in diesem Falle absolut teine Rede. Meiner Ansicht nach muß Situation am Kilimandscharo ftets gethan haben? Angefl: Ja. Präs.: Das ist doch eine Ihr Gewährsmann beide Fälle durch einander gemengt haben. Es soll, daß Peters die recht bequente Art, zu sagen: Wenn sich der Einbrecher meldet, wird versteht sich von selbst, daß wenn auf unserer Station nicht that für sehr gefährlich hielt und befürchten mußte, daß es ihm er milde bestraft, wenn er sich nicht meldet, wird er aufgehängt. fächlich damals nach der Ühehe- Katastrophe Belagerungszustand ge- so gehen könne, wie vor ihm Herrn v. Belewski und nach ihm Herrn herrscht hätte und ich in meinem Distrikt nicht mit einem drohenden Da die ganze Angelegenheit des Dr. Peters von engAngel.: Ich hielt mich in meiner Lage dazu für berechtigt. Ich hatte die feste Ueberzeugung, daß, nachdem einmal alle Beute Aufruhr hätte rechnen müffen, ich es vorgezogen haben würde, statt lischen Missionaren aufgerührt worden, beantragen die Bertheidiger die Vorlegung des stenographischen Berichts über die Reichstagsvon mir gehört hatten, daß event. die Todesstrafe playgreifen würde, der angewandten Strenge Gnade walten zu lassen. Dr. P." Sigung vom 19. März 1895, in welcher sich der Kolonialich zur Aufrechterhaltung meines Prestige und aur Sicherheit der direktor Kayser über die Glaubwürdigkeit jener eng. Station verpflichtet war, meine Drohung nun auch auszuführen, Als Zeuge wird der frühere Maler und bayerische Referves lischen Herren ausgesprochen. Dr. Peters selbst beruft zumal es sich um einen sehr frechen Einbruch handelte und lieutenant a. D. Frhr. v. Pechmann vernommen. Er sagt aus: fich auf das Zeugniß des englischen Missionars Frazer Mabreck auch noch alle möglichen Leute verdächtigt hatte. Auf Auf Mabret vertraute Dr. Peters alles, er hat aber das Vertrauen dafür, daß der Untergang des Lieutenants v. Belewsti und seiner weiteres Befragen erklärt Dr. Peters, daß er bei der Abfaffung auf das schimpflichste getäuscht. Die Lage auf der Station war Leute damals schon im Lande bekannt war. Andere Zeugen würden des Todesurtheils gegen Mabreck den Chef der Schußtruppe, Herrn nicht ungefährlich und sie zwang zur äußersten Strenge. Er könne ihm bestätigen tönnen, daß die Lage am Kilimandscharo in der That v. Bronsart, nicht zugezogen habe, weil er den Aft für einen reinen fich der einzelnen Vorgänge nicht mehr genau entfinnen, er habe sehr gefährdet war. Man könne ja darüber verschiedener Ansicht sein, Zivilverwaltungs- Att hielt. Herr v. Bronsart sei allerdings gegen darüber feine Tagebuch Notizen, denn er habe dem ganzen Vorfall er aber wisse ganz genau, daß er nach bestem Wissen und Gewissen das Todesurtheil gewesen, weil, wie er fagte, dies in Europa gar nicht so große Bedeutung beigelegt.- Präs.: Es handelte gehandelt habe.-Auf Befragen der Vertheidigung stellt dec großen Lärm machen würde. Er habe die Todesstrafe verfügt sich doch um ein Menschenleben. 8euge: Man muß eben in Präsident fest, daß eine förmliche gerichtliche Voruntersuchung im wegen groben Vertrauensbruches und wegen Gefährdung des den Verhältniffen dort drüben geftanden baben, um zu wiffen, was Lebens von Weißen, denn Mabreck hatte bei dem Einman zunächst seiner eigenen Haut schuldig ist. Der Beuge bruch den Weibern gedroht, daß er fie erschießen würde, giebt zu, daß die durchgepeitschten Weiber, unter denen sich die wenn sie Lärm machten. Der geschlechtliche Verkehr zwischen Konkubine des Dr. P. befand, geschrien haben, wie jemand Mabeck und den Weibern sei dabei von ganz untergeordneter schreie, der Prügel bekomme. Peters habe der Büchtigung zugesehen Bedeutung gewesen. Wenn er später Weißen gegenüber auch des Bei dem Todesurtheil wider Mabret habe er eine offizielle richter feguellen Moments Erwähnung gethan, so seien bei den betreffenden liche Qualifikation nicht beseffen. Man sige dort eben in solchem Personen jedenfalls Irrthümer unterlaufen. Er habe bei der Ver- Falle zusammen und berathfdlage, was man wohl am besten thun hängung von Strafen immer die Gesammtlage im Auge behalten. müsse. Er habe sich jedenfalls auch für den Tod Mabret's aus Das Todesurtheil sei von Wiest vollstreckt worden, welcher lediglich gesprochen und gestimmt und übernehme gern feinen Theil Ver unter dem Befehl des Herrn v. Bronsart stand. Letzterer habe, weil antwortlichkeit dafür. Auch für die Aufknüpfung der Jagodjo habe ihm selbst die Vollstreckung der Strafe peinlich war, ihm den Wiest er gestimmt, weil alles darauf hindeutete, daß sie sich mit einem aigefchickt. feindlichen Häuptling in Verbindung gesetzt habe. Da sei man geDer Konflikt mit Malamia nach der Flucht der Weiber sei von zwungen gewesen, furzen Prozeß zu machen, wer selbst dort oben gediesem selbst hervorgerufen. Diefer hatte fehr impertinente Redens- wesen, werde wissen, daß, wenn man sicher sein wolle, man sich auch arten gemacht, Wilhelm theilte mit, daß Malamia's Lente Kriegstänge zu mehren verstehen müsse. aufführten und es lag also eine volle Auflehnung eines der deutschen Der Maler Kunert, so bemerkt Zeuge v. Pechmann auf BeNation benachbarten Häuptlings vor. Malamia war nur ein fragen der Vertheidigung, habe manches nicht gut geheißen, was Usurpator, er hatte feinen eigenen Bruder vertrieben; als die Dr. Peters anordnete, er wollte alles viel besser machen können, als Kartätschen ihre Wirkung gethan, wurde Frieden geschlossen, Dr. Peters.wurde Frieden geschlossen, Dr. Peters. Auf Befragen eines Beisigers erklärt der Zeuge, daß Malamia wurde flüchtig und fein Bruder wieder eingefeht. Die Mabret thatsächlich ein Geständniß abgelegt, aber nicht gesagt habe, drei entflohenen Weiber wurden zurückgebracht und zunächst zu je zu welchem Zweck er den Einbruch verübt habe. Ob er eine Waffe 25 Hieben verurtheilt. Er habe während der Exekution auf einem bei sich gehabt, weiß Beuge nicht, er babe es aber damals für sehr Stuble am Stationshause gesessen und habe die Durchgepeitschten gut möglich gehalten, daß jemand gedungen würde, um Dr. Peters nicht sehen können. Richtig sei es, daß unter den letteren auch die über die Ecke zu bringen. Er müsse es als Deutscher bedauern, daß ihm überwiesene Kontubine sich besand. Die Jagodjo sei zu drei ein Mann, dem Deutschland so viel zu verdanken habe.. Der Monaten Kette verurtheilt worden, weil sie der Konspiration ver Zeuge wird durch den Vorsitzenden verhindert, derartige Ausdächtig war. Er mache darauf aufmerksam, daß ihm nur 35 Mann führungen weiter fortzusetzen. Soldaten zur Verfügung standen und bei dieser schwachen Deckung die größte Vigorosität geboten war. Das Entweichen von Ketten gefangenen werde in Afrita allgemein mit dem Tode befiraft und er habe sich, entgegen seinem ursprünglichen Willen, durch die Männer der Station dazu bestimmen lassen, die wisse er nicht mehr. Jagodjo aufhängen zu lassen. Auf Befragen des Staatsanwalts Der Zeuge Jande ift inzwischen selbst in ein Disziplinarverfahren zu den Weibern zu dem harten Urtheil wesentlich mitgewirkt haben. erflärt Dr. Peters, daß, als er den Wiest zum ersten Male zu verwickelt worden. In diesem ist er auch darüber vernommen Die Hinrichtung des Mabret ist zu Unrecht erfolgt. Dagegen hat Malamia schickte, dieser nur den Auftrag batte, zu fragen, ob die worden, wie es denn komme, daß er selbst nach dem Diktat von sich der Gerichtshof bezüglich der an Malamia gestellten Forde Weiber dort seien? Erst als Wieft das zweite Mal geschickt wurde, Peters einen Bericht an den Gouverneur geschrieben, der den That rung der Weiber, der Durch peitschung der letzteren und habe er durch diefen die Herausgabe des Vaters der Jagodjo, der fachen nicht entsprach. Der Zeuge hat darauf erwidert, daß ihm der Kettenhaft der Jagodjo von einer Schuld des An= von Marcele entlaufen gewesen sei, verlangt. Er habe derartige ein solcher Widerspruch nicht aufgefallen sei, daß aber event. Peters geschuldigten nicht überzeugen tönnen. Prügelstrafe an ihn herantretende Klagen von Häuptlingen über entlaufene auch nicht ein Mann fei, der sich von ihm hätte drein reden lassen. auch bei Weibern, namentlich solcher in Kettens Männer stets abzustellen gesucht. Diese Herausgabe des Mannes Auf Befragen erklärt Zeuge, daß er heut nicht mehr wisse, ob die Herausgabe haft, fei in Afrika nicht ungewöhnlich. Die Hintwurde von Malamia unter friegerischen Kundgebungen verweigert der drei entflohenen Weiber und eines Mannes von Malamia verrichtung der Jagodjo, die als Kettengefangene die Flucht ergriffen und dadurch sei der Konflikt entstanden. langt worden fei, er besinne sich nur, daß ein von Maleare ent- hatte, glaubt der Gerichtshof nicht durchaus mißbilligen zu können, Der Angeschuldigte bestreitet weiter, daß er falsche Berichte an lanfener Mann von diesem requirirt wurde. Die Hinrichtung da die Androhung der Todesstrafe für solchen Fall zulässig erschien den Gouverneur gerichtet habe. Wenn er nicht angenommen Mabrek's habe er gebilligt und würde heute in gleichem Falle nicht und in diesem Falle eine Art Kriegsgericht gesprochen hatte und bätte, daß die auf der Station anwesenden europäischen Männer mit anders urtheilen. der Vollstreckung der Todesurtheile einverstanden gewesen wären, Die beiden Beugen von Bechmann und Jande werden hätte er es auch nicht berichtet. Erft vier Jahre nach dem Vorfalle habe er bei seiner Bernehmung gehört, daß Herr v. Bronsart nicht Aus den Alten wird durch den Referenten Landgerichtsrath
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Der Zeuge Jande, Bezirksamts Sekretär, 3. 8. suspendirt, behauptet gleichfalls, daß die Hinrichtung Mabret's wegen Ver trauensbruchs und Gefährdung der Sicherheit der Expedition statt gefunden habe. Db er dabei um seine Meinung befragt worden,
vereidigt.
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Sinne des Reichsbeamten- Gefeßes früher noch nicht stattgefunden bat, sondern erst infolge der Interpellation Bebel's im Reichstage eingeleitet worden ist. Der Staatsanwalt erklärt, daß er ohne weiteres dem Dr. Peters zugeben wolle, daß er seine Station für gefährdet gehalten habe. Der Gerichtshof beschließt nach längerer Berathung, die beiden Berichte des Lieutenants v. Bülow zur Berlefung zu bringen, im übrigen aber alle übrigen Anträge der Vertheidigung abzulehnen.
Der Staatsanwalt Legationsrath Hellwig begründet sodann die Anklage. Er behauptet, daß die Tödtung des Negers Mabrek sowie die Auspeitschung der drei Weiber und die Anwendung der Todesstrafe gegen die Jagodjo Willtürakte gewesen seien. Auch habe Dr. Peters falsche Berichte an feine vorgesetzte Behörde gerichtet. Gr müffe daher die Entfernung aus dem Amte in der strengeren Form der Dienst. entlaffung beantragen.
Die beiden Vertheidiger suchen sodann die Anklage in längerer Rede zu entkräften und plädiren auf Freisprechung. Üm 8 Uhr zog fich die Disziplinarkammer zu Berathung zurück.
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Nach fast zweiftündiger Berathung verkündet der Vorsitzende das Urtheil dahin: Der Reichstommissar a. D. Dr. Karl Peters ist des Dienstvergebens schuldig und deshalb mit Dienstentlassung zu beftrafen; soweit er schuldig ist, ist er auch die Kosten zu tragen ge halten.
Der Gerichtshof hat in der Verurtheilung des Mabret zum Tode und in der Vollstreckung des Urtheils ein Dienstvergeben erblickt. Die Todesstrafe war in diesem Falle unberechtigt, die Androhung derselben eine nicht zu billigende, mit den Grundsätzen einer zivilisatorischen Rechtspflege nicht zu vereinbarende Maßregel. Das Gericht ist davon überzeugt, daß die geschlechtlichen Beziehungen des Mabret
teine persönlichen oder geschlechtlichen Motive den Angeschuldigten zu dem harten Urtheil geführt haben. Die falsche Berichterstattung durch den Angeschuldigten hat der Gerichtshof in vollem Umfange der Anklage für nachgewiesen erechtet und angenommen, daß der