Amtlicher deutscher Greuelberldit Straffreiheit für demeinen nationalsozialistischen Totschläger
Der nachstehende Gerichtsbericht steht in der Nr. 472 der„Kölnischen Zeitung " vom 18. September 1934. Wir veröffentlichen ihn ohne Kommentar. Nur weisen wir darauf hin, daß der Landgerichtsdirektor von V a- e ano ein sogenannter„alter Kämpfer" der NSDAP , ist. Er hat rechtzeitig die Konjunktur gewittert. Sofort nach der Machtergreifung wurde er vom kleinen bis dahin kaum beachteten Richter zum Landgerichtsdirektor befördert. Irgendwelche juristische Verdienste sind ihm nie nachgesagt worden. Wie man sieht, hat der nationalsozialistische Landgerichtsdirektor sich gut bewährt. Cor dem Kölner Schwurgericht unter dem Vorsitz' oe* Landgerichtsdirektors oon Vacano hatte sich ein 21- jahriger Mann wegen Körperverletzung mit Todeserfolg zu verantworten. Der Angeklagte war in der Nacht vom 3. zum 4. Mar in Gesellschaft zweier ST.-Kameraden in einer Weinstube der Altstadt. Am Nebentisch sah ein Gast, der stein- bia die SS. -Männer anstarrte. Der gelteste der Ängestarr- ten, ein Adjutant und Vorgesetzter der beiden andern, beauf- tragte deshalb den Angeklagten, den Herrn zu fragen, wcs- halb er dauernd herüberschane. Ter Angeklagte begab sich befehlsgemäß zu dem Herrn, der ihm aus seine Frage er- klärte, er sei auch Parteimitglied. Daraufhin wurde er ein- geladen, bei den SS. -Männern Platz zu nehmen, und dieser Einladung leistete er Folge. Kaum hatte er sich aber an dem andern Tisch niedergelassen, begann er damit zu prahlen, dah er bereits seit 1022 Parteimitglied sei, und dah er zum arohen Teil geholfen habe, die Partei aufzubauen. Nun fragte ihn der Adjutant, ob er dann nicht die höchsten Auszeichnungen besähe, worauf ihm der Gefragte ein ge- meines Schimpfwort ins Gesicht sagte. Jetzt griff der Wirt ein und forderte den Herrn auf, sein Lokal zu verlassen. Nur widerwillig erhob sich der Ausge- forderte und begab sich, von dem Wirt sanft gedrängt, zum Ausgang der Wirtschast, wo er nochmals an der Tiir stehen- blieb. Der Angeklagte gewann dadurch den Eindruck, daß der Hinausgewiesene sich dem Wirt gegenüber noch sperrte, und so erhob er sich, um dem Wirt bei der Entfernung dieses Gastes aus der Wirtschaft zu Helsen . Inzwischen ivar aber der Gast schon bis an die Tür gekommen, und hier schlug ihn nun der Angeklagte in das Gesicht. Die Schläge erhielt der Gast, als er schon auf der Straße war. Als dann der Angeklagte von ihm ablieh, hob der Geschlagene beide Arme und rief:„ftch habe doch nichts getan!" Da er nun in der rechten Hand einen Stock trug, der bei dieser Geste der Arme hochgehoben wurde, nahm der Angeklagte an, daß der Gast{ich mit dem Stock zur Wehr setzen wolle und schlug ihn deshalb nochmals. Jetzt brach der Geschlagene aber auf der Straße zusammen, wo er liegen blieb. Als ein Polizei- beamter aus dem Schauplatz erschien, war der Geschla- gene tot. In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe nie die Absicht gehabt, den Mann auch nur ernstlich zu ver- letzen. Er sei darüber empört gewesen, daß der Mann das Märchen vorzubringen wagte, dah er schon lange Partei- Mitglied sei. Darin habe er eine Herabsetzung der national- sozialistischen Berveguna erblicken müssen. Weiter habe der Mann seinen Vorgesetzten grundlos schwer beleidigt, und das habe er als Kamerad des Beleidigten nicht ungestraft hin- gehen lassen können. Deshalb habe er dem Mann mit der flachen Hand ein paar hinter die Ohren geschlagen, ohne über- baupt an die Möglichkeit zu denken, bah der Gast schwer ge- troffen werden könnte. Die Augenzeugen in dieser Sache bekundeten un- geiähr das gleiche wie der Angeklagte mit geringen Ab- weichungen in der Darstellung der Vorgänge. Medizinalrat Dr. Plempel äußerte sich über die Ursache des Tode« de» Geschlagenen. Bei der Leiche sei ein Einriß in die rechte Gehirnader festgestellt worden, und infolge Blutdrucks auf das Gehirn sei der Mann dann gestorben. Man müsse nun fragen, welche Gewalt den Einriß herbei
geführt habe, auf den die starke Blutung im Gehirn zurück- zuführen sei. Es habe keine Gefäßerkrankung vorgelegen.«S sei auch durch den Schlag keine Knochenverletzung am Schädel erfolgt. Aber die Leiche habe Verletzungen an den Lippen gehabt, die nur von einem Schlag herrühren könnten. Danach sei der den Tod verursachende Schlag etwa von vorn gegen die Munbpartie erfolgt, das lose im Schädel ruhende Gehirn habe sich durch die Wucht von vorn nach hinten verschoben, und gerade bei derartigen Verschiebungen der Gehirnmasse könne es vorkommen, dah die Gehirnader eingerissen werde. Der Fall sei verhältnismähig sehr selten, seit 15 Jahren habe sich ein solcher Fall in Köln nicht mehr ereignet, aber hier sei das Unglück eben eingetreten. Nach der Beweisausnahme sprach Erster Staatsanwalt T h i s s e n von der Tragik des Geschehens, nicht nur vom Standpunkt des um sein Leben gekommenen Mannes ans, sondern auch vom Standpunkt des Angeklagten aus, weil der Erfolg seines Verhaltens doch in zu grellem Miß- Verhältnis stehe zu dem. was vorausgegangen fei. und was der Angeklagte selbst gewollt habe. Als der Angeklagte be- obachtete. daß der durch seine Renommiererei mißliebig gewordene Gast noch an der Tür Schwierigkeiten machte' habe er sich wohl gesagt, jetzt sei es Zeit, ihn zur Vernunft zu bringen. Und bann sei er hingegangen und habe ihn um die Obren geschlagen. Und das sei zweifellos geschehen im Ueber- eiser für den nationalsozialistischen Gedanken. Nun Heiße eS aber in dem Gesetz über die Gewährung von Straf- freiheit vom 7. August, daß Straffreiheit ohne Rücksicht auf die Höhe der verwirkten Strafe dann gewährt werden solle, wenn der Täter sich zu seiner Handlung durch Ueber- eiser im Kampf für den nationalsozialistischen Gedanken hin- reihen lieb. Der vorliegende Fall sei ein Schulbeispiel für diese Bestimmung, denn der Angeklagte habe wörtlich erklärt, er habe erst gemerkt, baß er zu weitgegangen sei, als man ihm sagte, der Geschlagene sei tot. Man müsse sich in die Lebensauffassung des Angeklagten hineindenken, um ihn ver- stehen zu können. Seit 1928 gehöre er der Hitler-Jugend an. er sei ein alter Kämpfer und von Jugend auf erzogen in der Welt des nationalsozialistischen Gedankengutes. Ihn kränke es ganz besonders, wenn ein andrer seinen Käme- raden beleidige. So ging aus allem hervor, hier sei der tupische Fall gegeben, wie ihn die Amnestie gemeint habe. Deshalb beantrage er die Einstellung des Verfahren». Diesen Ausführungen schloß sich auch das Schwur- geeicht an, das daS Verfahren gegen den Angeklagten einstellte. In der Begründung sagte der Vorsitzende. eS handle sich»m keinen Wirtshausstreit, sondern um das Ein- setzen des einen Kameraden für den andern, um den Grund- sah der Gefolgschaftstreue. Tie SS. -Männer seien empört über die Renommiererei gewesen, daß der Mann zu den Aus- erwählten gehören wollt«, die kür die großen Gedanken ohne jeden Vorteil oft biL zum bittern Tode ausgehalten hätten. DaS hätten sie nicht geglaubt. Die Tat als solche bleib« natürlich verurteilenswert. aber man müsse davon ausgehen, warum sie erfolgt sei. Der Angeklagte habe im Uebereiser diese Dinge getan, und so falle er unter die Amnestie.
Seü Urpappa!
Internationale Frauenliga Für Frieden und Freiheit Der 8. Kongreß der Internationalen Frauenliga für Frie« den und Freiheit wurde soeben in Zürich geschlossen. Er war von 185 Delegierten aus 15 Ländern besucht. Am zahlreich- sten war die schweizerische, dänische, amerikanische, englische und französische Delegation, letztere zeichnete sich durch ju- gendliche Frauen aus, die klar und zielbewußt ihre Forde- rungen vertraten. Von der Arbeit der einzelnen Länder interessierte besonders die politische Betätigung der amerika - Nischen Sektion, auf tre r e n Initiative die zur Zeit in Washington stattfindenden Untersuchungen über den Was- f e n h a n d e t unter Senator Nne zurückzuführen sind. Der Kongreß war ein geschlossener Arbeitskongreß, der den Zweck hatte, das Ziel, die Satzung und die Arbeit inner- halb der Frauenliga den auf allen öffentlichen Gebieten sich vollziehenden Umgestaltungen anzupassen. Nach eingehenden Erörterungen wurden folgende Grunbjätze festgelegt: Die J.Fr.Fr.Fr. vereinigt Frauen, die trotz verschiedener poli- tischer und weltanschaulicher Ueberzeugung entschlossen sind zu Studium. Erkenntnis und Beseitigung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Ursachen des Kriege» und zur Arbeit für FrtedenSansbau. Die Haupt- ziele der Liga sind: Allgemeine und totale Abrüstung, Ab- schafsung brutaler Gewaltmittel für die Beilegung aller Konflikte, ihre Ersetzung in jedem Fall durch friedliche Er- ledigung in irgend einer ftorm und die Herbeiführung einer Weltorganisation zu politischer, sozialer, wirtschaftlicher Ko- Operation der Völker. In der Erkenntnis, daß unter dem gegenwärtigen System der Ausbeutung, der Vorrechte und des Profites diese Ziele nicht erreicht werden können, und ein wirklicher und dauern- der Friede und wahre Freiheit nicht möglich sind, ist die Frauenliga der Ueberzeugung. daß ihre Pflicht ist. durch gewaltlose Mittel die wirtschaftliche Umstellung zu fördern und zu beschleunigen, welche die Ausstellung eines neuen Systems ermöglicht, unter dem soziale, wirtschaftliche und politische Gleichherechttgung für alle verwirklicht ist, ohne Unterschieb nach Geschlecht. Raste und Ueberzeugung. Die J.Fr.Fr.Fr. erkennt als Ziel eine wirtschaftliche Ordnung auf iveltiveiter Grundlage und eine nach dem Be- darf der Menschheit und nicht nach Prosit geregelte Welt- Wirtschaft. Di« Grundlage der Arbeit aller Sektionen bilden die angenommenen Leitsätze und die auf ihren Jnternatso- italen Kongressen votierten Resolutionen der Liga. In der revidierten Satzung interessiert besonders die Weltsektion, welche von mindestens 59, drei Ländern ange- hörenden Mitgliedern gebildet werden kann und für welche die gleichen Rechte und Pflichten bestehen, wie für die nationalen Sektionen. Dadurch wird denen, die durch Faschisierung ihre» Landes von der Arbeit für Frieden und Freiheit aus- geschlossen lind, die Möglichkeit einer selbständigen Betäti
gung wieder eröffnet. Die Internationale Frauenliga ist wohl die erste internationale Organisation, welche solche von vielen Menschen längst ersehnt« Arbeitsgemeinschaft zu ver- wirklichen sucht. Um die Arbeit für Frieden und Freiheit in allen Ländern zu stärken, wird die Zentrale in Genf , sowie die verschiede- nen Referenten und Kommissionen, eine intensivere Verbin- b»ng mit den Sektionen in die Wege leiten. Vor allen Dtn- gen soll versucht werden, dah die von der Howard-Liga auf- gestellten Richtlinien kür die Behandlung der Gefangenen als Mindestmaß in allen Ländern Anerkennung finden. In zahlreichen Resolutionen wurde zur Tagespolitik Stel- lung genommen. Sie beschäftigten sich mit der totalen Ab- rüstung, dem Waffenhandel, der Entrechtung der Eingeborenen in Tunis , der M i n o r i t ä t e n f r a g e, der Gleichberechtigung der Frauen. ES wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, daß der Völkerbund dem Antrage auk Aufnahme Sowjetrußland» stattgeben werde und dah er Oesterreich in seinem Kampfe um seine Selbstän- digkeit die so notwendige politische Unterstützung gewähre. Zwangsarbeit Oeffentliche Anprangerung Liegnift. 21. Sept. Ter kommissarische Bürgermeister in Lieg Nitz erklärt in einer Bekanntmachung, e» seien in letzter Zeit Fälle gemeldet worden, in denen erwerbslose Volksgenossen die ihnen zugewiesene Arbeit nicht an- genommen oder nicht angetreten hätten. Diese Arbeitsverweigerung sei eine Sabotage am Aufbau Deutsch- land» und an den ArbeitSbeschaffungSmaßnahmen. Die Namen derjenigen, die eine ihnen zugewiesene Arbeit ver- weigerten, würben künftig in den Tageszeitungen veröffentlicht. ES handelt sich meist um Leute, die ZwangSverschickung zur Zwangsarbeit zu elenden Bedingungen ablehnen. Sklavenhandel Noch immer A. P. Genf , 22. Sept. Aus Berichten des Völkerbünde» geht hervor, daß eS noch in 29 Ländern Sklaverei und Sklavenhandel gibt. Die betreffenden Länder liegen meist in Afrika und Asien . An der Spitze marschieren Liberia und Abessinien. Tann folgen HedschaS . Marokko. Rio del Oro, die Saharagebiete. Tripolis und zahlreiche Landstriche in Ebina. Seit 1928 sind mehr als eine Million Menschen
Fand der Denunzianten Eine Kreatur Die„£>. A. Z." berichtet: Ein Verhalten, das an Gemeinheit kaum noch zu über« bieten ist, brachte den 42 Jahre alten Fritz Zachowcu« vor das Berliner Schwurgericht. Er hatte es sertiggebracht, völlig unschuldige Leute bei der Polizei zu verdachtigen und dann obendrein seine völlig haltlosen Anschuldigungen gegen die Betreffenden vor Gericht zu beschwören. Der Angeklagte, der früher schon mit dem Geietz in> Kon» slikt gekommen war. suchte wiederholt in Gastwirtichaften die Bekanntschaft anderer Gäste, die ihn freihielten.— o- »ange man für ihn zahlte, war er friedfertig. Doch wenn man ihn nicht weiter freihalten wollte, brach er regelmäßig einen Streit vom Zaun und beschuldigte schließlich seine Gastgeber, sie hätten abfällige Aeuherungen gegen die nationale Regie- rung gemacht. Er ruhte nicht eher, bis Polizeibeamte herbei- geholt waren, die den Betreffenden mit zur Wache nahmen. Hier wiederholte Zachowius seine aus der Lust gegriffenen Angaben, so daß schließlich ein Verfahren gegen den völlig Unschuldigen in Gang gesetzt wurde. Kam es dann zur Gerichtsverhandlung, so beeidete« seine Aussagen, was in einem Falle sogar dazu führte, bah e'n Mann, der sich in seinem Leben noch niemals hatte etwa« zuschulden kommen lasten, zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt wurde.. Das Schwurgericht verurteilte Zachowius wegen wistent- lich falscher Anschuldigung in zwei Fällen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Meineides in zwei Fallen zu der exemplarischen Strafe von vier Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. In der Urteilsbegründung hob der Vor- sitzende hervor, der Angeklagte habe durch sein ganze» Ver- halte» eine so abgrundtiefe Gemeinheit der Gesinnung an den Tag gelegt, daß von irgendwelchen MilderungSgrunden nicht die Rede sein könne. Bor solchen Leuten könne man sich äußerst schwer schützen, und daher müsse einem solchen Ver- brecher mit der ganzen Tchärse des Gesetzes begegnet werden. Meschugge Kube über den„Führer" Am 14. September veröffentlichte der„Völkische Beobach- ter" Hillers einen Aufruf unter dem Titel„Deutsch- landS Bekenntnis zu Adolf Hitler ". Der Ver- sasser ist Gauleiter Staatsrat Kube; der Aufsatz ist ecn klinischer Beweis, daß Masten, denen dieser Exzeh zugemutet werden kann, offenbar irrsinnig wurden: „Adolf Hitler ist eine geniale und universelle Persönlich- keit. Es gibt wohl kein Gebiet menschlicher Tätigkeit, das der Führer nicht souverän beherrscht. Die Schöpfung GotteS wird von der Harmonie beherrscht. Die Persönlichkeit Adolf Hit ler « ist ein Ausdruck dieser Harmonie. Das Antlitz der Deut- schen war immer heroisch. Tie Ttirne der Deutschen war geistvoll und klug, das Herz der Deutschen war immer tapfer. Die Faust der Deutschen war immer stark. Da« war zur Zeit der Zimbern und Teutonen so, der Cherusker erlebte eS in gleicher Form, Theoderich der Grobe. Heinrich der Löwe und Friderieus Rex, unser König und Held, waren Träger der gleichen Gedanken. Sie alle wurden vom All- vater nicht gewürdigt, ihres Sehnens und Ringen« Vollen- dung zu schauen. Adolf Hitler ist der Schöpser der deutschen Einheit. Und wieder war eS Adolf Hitlers Persönlichkeit, die der Nürnberger Tagung Form und Inhalt gab. Der Kon- areß wurde von seiner Botschaft und seiner Schlußrede be« herrscht. Gewiß kamen auch gut« Gedanken und kluge For- mulierungen in den Reden der von Adolf Hitler zum Bor- trag befohlenen Parteigenossen»um Ausdruck. DaS ist eine Selbstverständlichkeit, über die man kaum ein Wort zu ver- lieren braucht. Denn es ist eben selbstverständlich, daß der weiseste Führer der Nation nicht Dummköpfe um sich versam- melt. Aber all diese Reden sind gegenüber der klastischen Wucht hitlerscher Worte und Gebankenprägung doch nur be- scheiden« AusdruckSmöglichkeiten für das, was der National« fozialiSmuS will. Darum lohnt eS sich nicht, aus dies« Einzel- Helten einzugehn, mögen sie auch hier und da wie ein B /il- lantfeuerwerk ausgeleuchtet haben". Und wenn selbst die Diktatur einmal stürzt,— wa« wird aus diesem Volk?
verkauft worden. Insgesamt sollen in diesen Staaten und Kolonien noch 5 Millionen Menschen in der Sklaverei leben. In den arabischen Gebieten ist die Sklaverei so selbstver- ständlich, daß in allen Dörfern ständig ein großer Platz für Sklavenmärkte reserviert ist. Die Sklaven werden, nre au« einer Schilderung der Skiavenmärkte in den Genfer Doku- nienten Hervorgeht, ein paar Tage vor dem Verkauf gut ge» pflegt, um einen wohlgenährten und leistungsfähigen Ein- druck zu machen, und mit Fett eingerieben, damit ihre Körper schön glänzen. Die Preise schwanken zwischen 199 und 1999 Mark. Die Sklavenhändler haben ihre Spion«, die sie warnen, wenn eine Einmischung der Kolonialverwaltung droht, oder ihnen günstige Gelegenheiten lz. B. Uebersall aus ein Dorf, in dem durch Agenten künstlich ein Streit erzeuai wird! mitteilen. Ost verkaufen die Eltern aus Notlage ihre Kinder. Sind die Händler mit ihren kleinen schnellen Schiffen in einem der Häfen im Roten Meer ober an der nordafrika - nischen Küste, so fühlen sie sich sicher. Werden sie dennoch er- wischt, io geben sie die Sklaven als Reisende oder Mekka- Pilger au«. Erzwungener Religionsunterricht Nicht mehr durchzuführen? DaS Ministerium für Volksbildung In Sachsen hat be» stimmt, daß bi» zum Inkrafttreten einer reichtzgesetzlichen Regelung,„deren Zustandekommen möglichst beschleunigt werden soll", die Teilnahme am Religionsunterricht nicht durch Strafen oder zwangsweise Zuführung in solchen Fäl» len erzwungen werden darf, wenn die Kinder nachweislich auf ausdrückliches Verlangen der Erziehungsberechtigten dem Religionsunterricht fernbleiben. Weiter bestimmt da» Ministerium, daß in Fällen, in denen bereit« Strasverfü- gungen erlassen sind, die Zurücknahme zu veranlassen ist. Di« TtaatSanwaltschaiten werden ersucht, Rechtsmittel zu- rückzuziehen, die sie bei freisprechenden Urteilen eingelegt hätten, um nachträglich eine Verurteilung zu erreichen. Tie vorstehende Verfügung ist auf Auseinandersetzungen zwischen den Schulstellen und den Erziehungsberechtigten zu- rückzusllhren. 2?ach der Machtübernahme durch den National- sozialiSmu» wurde fast in allen Ländern mit dem Grundsatz der Weimarer Verfassung gebrochen, wonach die Teilnahme an religiösen Unterrichtsfächern der Willenserklärung der Er- ziehungsberechtigten zu überlasten sei. Insbesondere in Sachsen , wo in früheren Jahren eine verhältnismäßig große Zahl von Schulkindern nicht am Religionsunterricht teilnahm, wurde die Pslichtteilnahme eindeutig auSae- sprochen,