Völker in Sturmzeiten Nr. 28

Völker in Sturmzeiten

Im Spiegel der Erinnerung- im Geiste des Sehers

Meine Gefangenschaft

Josef Caillaux zeigt sich als unerbittlicher Ankläger, ohne Furcht vor seinen Richtern. Es ist Februar 1920. Selbst seine politischen Gegner bewundern seine Ruhe und seine seelische Kraft. Er spricht, als ob er in der Kammer eine Interpellation beantwortet. Die Anklage schrumpft zusammen.

Warten wir die Zeugen ab!"

In der Presse sieht

man ein, daß ich das Spiel gewonnen habe. ,, Warten wir die Zeugen ab," sagen die Zeitungen der Rechten. Da sind sie nun! Da sind die Zeugen der Anklage! Sie sprechen von der Zeit vor dem Kriege. Große politische Diskussionen, einzig und allein politisch, über die Ereignisse von 1911, die mehrere Ver­handlungen hindurch fortlaufen. Herr de Selves und seine Leutnants, eine ganze Ecke aus dem Quai d'Orsay, alle kramen sie ihre Enttäuschungen aus, ihren Herzensgroll und ihre Bitternisse. Sie werfen mir vor, ich habe als Regie­

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rungshaupt über den Kopf des mir unterstellten Außen­ministers hinweg gehandelt, und man braucht sie nur sprechen zu hören, um zu begreifen, daß ich ohne sie habe handeln, von den Rechten habe Gebrauch machen müssen, welche die Verfassung so wie sie ausgelegt und an­gewandt worden ist dem Ministerpräsidenten einräumt. Die gleichen Leute erlauben sich die unbewiesene Behaup­tung oder Unterstellung, daß ich im Laufe der Unterhand­lungen eine Schwenkung in unserer Bündnispolitik und eine Annäherung an Deutschland angestrebt habe. Herr Fon­dère, der gleichfalls von der Anklage vorgeladen wird der einzige Gewährsmann, dessen ich mich bedient habe stellt die Dinge richtig, indem er in durchaus auständiger Gesinnung ausführt, daß ich ihn mit keiner anderen Mission bei Herrn von Lancken betraut habe Lancken hatte ihn rufen lassen als mit der Sammlung von Auskünften; er sagt scharf und bestimmt, daß ich unserem Botschafter Herrn Jules Cambon die Informationen übermittelte, welche er mir verschafft hatte. Schließlich erklärt Herr Cambon, er sei ständig mit mir einig gewesen; ich habe ihm nichts verheim­licht und habe ihm keine von den politischen Richtlinien ge­geben, wie man sie sich einbildet. Schluß! Die Anklage wird darauf verzichten müssen, mir meine Vorkriegspolitik vor­zuwerfen, um so mehr, als zwei von meinen ehemaligen Ministern, Herr Augagneur und Herr Messimy, die durch die Verteidigung vorgeladen werden, meiner Politik von 1911 volle Gerechtigkeit angedeihen lassen, und als Herr Messimy mein ehemaliger Kriegsminister, ein rührendes Bild entwirft von unseren gemeinsamen Bemühungen um vervollständigte Garantien für die nationale Verteidigung, um Beschaffung jener schweren Artillerie für das franzö­sische Heer, deren Fehlen 1914 so ungünstig wirkte und nicht an uns hat es gelegen, wenn unsere Soldaten sie nicht zur Verfügung hatten.

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Die Anklage scheitert

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,, Aber all das steht ja nicht in der Anklage!" sagt man in der Presse der Rechten. Da haben wirs! Was für Zeugen bringt der Generalprokurator vor? Alle Italiener, die er vorgeladen hat, ziehen sich zurück. Herr Martini wagt nicht, der Diskussion die Stirn zu bieten. Es kommen, um gegen mich nicht auszusagen, sondern zu plädieren: der franzö­ sische Botschafter in Rom , sein erster Sekretär und sein ehemaliger beigeordneter Militärattaché. Die Gerechtigkeit gebietet mir anzuerkennen, daß, wenn Herr Charles Roux mit Gift und Geifer angreift, Herr Barrère sich drückt und Herr Noblemaire nichts sagt als Unbedachtes. Alle aber sehen sich gezwungen anzuerkennen, daß sie, abgesehen von Herrn Martini, nicht eine einzige Persönlichkeit zu Gesicht be­kommen haben, die mich getroffen oder mit mir gesprochen hatte; daß sie Aeußerungen, die mir in den Mund gelegt worden sind, ihnen aus zweiter, aus dritter, ja, aus vierter Hand zugetragen wurden. Uebrigens vermögen sie keine einzige von diesen Aeußerungen klar und bestimmt anzu­geben; sie beschränken sich darauf, mir meine Beziehungen zu Cavallini und seinen Freunden vorzuwerfen, sowie die Atmosphäre, die infolge meiner Anwesenheit in Rom ent­stand. Kurz und gut, es ist der Anklage nicht gelungen, einen Mann vor die Schranken treten zu lassen, der imstande gewesen wäre zu sagen: ,, Herr Caillaux hat dieses oder jenes zu mir gesprochen," abgesehen von Herrn de Jouvenel, dem Chefredakteur des, Matin", der mich in Italien getroffen hat und dessen Aussage, wenn auch allen Wohlwollens gegen­über den Meinigen bar, doch entschieden sich gegen die Anklage wendet.

Rosenwald

Nun die Affäre Lipscher! Nur ein Zeuge: Therese Da­vergé sie bestätigt meine Angaben. Die argentinische Affäre! Gleichfalls nur ein Zeuge: Rosenwald. Der gibt sich Mühe, giftig zu sein. Er behauptet, er habe mir über Minotto die Winke gegeben, die ich angeführt habe. Immerhin wird er mürbe angesichts meines Leugnens, ins­besondere, wie ich ihm die materielle Unmöglichkeit der Unterhaltung nachweise, die er erdichtet und die am Tage nach meiner Abreise aus Buenos Aires stattgefunden haben würde. Er landet bei der Erklärung: Ich habe die innere Ueberzeugung. Ihnen gegenüber diese Sprache geführt zu haben." Der Ton hat sich gemildert. Die Versicherung bleibt trotzdem bestehen. Rosenwald ist der Hauptzeuge der An­klage," schreiben die feindseligen Zeitungen. Er ist sogar der einzige Zeuge; denn man kann doch kein Aufhebens machen von den im übrigen gar nicht berücksichtigten Be­hauptungen eines Schlafwagenkontrolleurs, der die komische Note in die Verhandlung bringt. Dieser Beamte erzählt, er habe im November 1916 bei meiner Rückkehr aus Italien mit mir gesprochen. Ich habe ihm im Gange des Schlaf­wagens in Gegenwart zweier Reisender, eines französischen Offiziers und eines amerikanischen Touristen, lang und breit dargelegt, daß der Sieg unmöglich sei und daß man schnell wie möglich Frieden schließen müsse... Jeder,

GA

der mich kennt viele werfen mir vor, ich sei zu­geknöpft kann sich schwerlich vorstellen, daß ich derart mein Herz in den Busen eines Schlafwagenkontrolleurs er­gossen habe. Ein jeder hat seine Ansicht fertig, wie man nun feststellt, daß niemals ein Offizier in dem Wagen ge­wesen ist, und daß der Amerikaner, den wieder­gefunden hat, mit Nachdruck den merkwürdigen Beamten Lügen straft, der, wie ich mit einigem Grund annehme, mir in der Hauptsache.... ein ungenügendes Trinkgeld vor­zuwerfen hatte.

,, Aus dem Sumpfland heraus" " Aus dem Sumpfland heraus"

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man

Was bleibt denn noch übrig? Das Gemengsel von Klatsch­geschichten, das in dem ersten der Lux- burg- Telegramme enthalten ist, dem das zweite Telegramm jegliche Tragweite raubt die Tatsache, daß ich die Regierung nicht in allen Einzelheiten auf dem laufenden gehalten habe über die spitbübischen Operationen Lipschers und den anschließen­den Versuch, die possenhaften italienischen Geschichten, für die mit viel Geifer eine gewisse Persönlichkeit aus der Karriere plädiert ohne einen Zeugen als Stütze.

Wie kann man mit solchem Rüstzeug eine Klageschrift aufbauen? Herrn Lescouvé gelingt es. Daß geschickte Unter­stellen ihm beigestanden sind, unterliegt keinem Zweifel. Ebensowenig aber wird man zu bestreiten vermögen, daß der Beamte großes Talent an den Tag gelegt hat, indem er mit den elenden Grundstoffen, über die er verfügt, ein Requisitorium auf die Beine brachte, das um so gefährlicher war, als es verhältnismäßig maßvoll schien. Er ging so weit, daß er die Zweifel an meiner Schuld, die ihm gekommen waren, eingestand, und ich bin sicher, daß ich mich nicht täusche, wenn ich behaupte, daß im Augenblick, wo sprach, sein Gewissen in Unruhe war. Als ich an die Reihe kam, mich zu verteidigen, da konnte ich Wort für Wort, ohne unterbrochen zu werden, ohne einen Protest hervor­zurufen, sagen: Herr Generalprokurator, es ist mir er­schienen, als seien in Ihrer Ansprache Spuren tiefgreifender Bedenklichkeiten zu entdecken, und Sie haben ja selbst kein Geheimnis daraus gemacht, daß Sie lange Zeit hin­durch bei der Prüfung meiner Akten keine Gewißheit ge­habt haben."

er

Der Freispruch

213 gegen 26 Stimmen

Sonntag- Montag, 23. u. 24. Sept.

Von

Joseph Caillaux

Der Beamte, dessen hauptsächliches Thema es gewesen war, daß in Kriegszeiten ein Mann der Oeffentlichkeit nicht das Recht habe, eine andere Politik als die der Regierung zu verfolgen, der Beamte schloß damit, daß er gegen mich eine politische Verurteilung" beantrage. Endlich! Wir waren aus dem Sumpfland heraus, darin man mich hatte ersticken wollen. Endlich! Die Anklage proklamierte den rein politischen Charakter der Aktion, die man gegen mich anhängig gemacht hatte.

Die Verteidiger: Moutet und Moro- Giafféri

Ich verzichte darauf, anders als in wenigen Worten die aller Bewunderung würdigen Plädoyers meiner Verteidiger zusammenzufassen. Maitre Moutet zeigte in Ausblicken von seltener Höhe des Niveaus, wie groß der Dienst war, den ich zur Stunde von Agadir Frankreich erwies; er räumte mit unendlich viel Schwung und Geist mit den Hypothesen auf, die man aufgezimmert hatte auf den Papieren aus dem Geldschrank von Florenz . Die Aufrichtigkeit, die Ueber­zeugtheit seiner Sprache, sein Glaube an die Republik - all dies bewegte die Hörer. Unter der Anwaltsrobe fühlte man das Herz des Menschen schlagen. Maitre de Moro­Giafféri ließ seiner Beredsamkeit drei Sitzungen hindurch freien Lauf. Er packte die Anklage im Nahkampf, zer­gliederte jede Behauptung des Generalprokurators, er räumte mit allen Spitzfindigkeiten auf und hob die Hohlheit der Akten ans Licht. Und seine Argumentierung war durch­sett, untermischt mit prächtigen Wallungen von Beredsam­keit. von Sein Schlußwort funkelte unvergleichlicher Ueppigkeit im Wortschatz und in den Bildern. Maitre Demange sprach als letzter. Man hat von ihm gesagt, er sei die verkörperte Verteidigung. Die hohe Würde seines Lebens, seine strenge Ehrenhaftigkeit, seine große Ver­gangenheit: das ist sein Gefolge. Er gab dem Recht das Wort. Er zeigte, daß man ebenso wenig dem Recht wie dem Tatbestand nach sich auf die Artikel des Strafgesetzbuches berufen konnte, die der Generalprokurator auf mich an­gewandt sehen wollte. Er erzielte einen tiefen Eindruck, als er erklärte, daß er, als er auf die Bitte von Pascal Ceccaldi sich zu meiner Verteidigung bereitgefunden, sich gesagt hatte, wenn im Laufe der Untersuchung Einzelheiten zum Vorschein kommen sollten, die in seinem Gewissen irgend­einen Zweifel aufkommen ließen, dann gäbe es ja Krank­heiten zu gelegener Zeit, die von der Erfüllung einer Auf­gabe entbinden könnten", daß er aber bei jedem seiner Schritte immer stärker seinen Glauben an die Unschuld des Herrn Caillaux sich hatte bestätigen sehen".

,, Hoch Caillaux!"

Endlich wurde mir das Wort erteilt. Als ich meine Rede beendigt hatte, nahm ich im Senat ein Wogen und Brausen wahr, wie ich es kenne, wie es die Menschenansammlungen durchschüttelt, wenn eine Ueberzeugung sie durchdrungen hat. Ich hörte Rufe widerhallen: Hoch Caillaux !" Ich sah Tränen im Saale, während die Tribünen in Beifall aus­brachen. Ich wurde freigesprochen.

Ich wurde freigesprochen, da das Staatsgericht mit er­drückender Mehrheit, mit 213 Stimmen gegen 28, die Schlüsse des Herrn Generalprokurators verwarf. Kein Ein­vernehmen mit dem Feinde! Kein Komplott gegen die Sicherheit des Staates nach außen! Alles am Boden! Doch die Politik wachte.

Maitre Demange erinnerte in seinem Plädoyer daran, daß Herr Clemenceau , als er im Jahre 1891 auf der Tribüne der Kammer zu einer Interpellation sprach, zu einem seiner Diskussionsredner sagte: Sie sind nicht für das Revolu­tionstribunal, mein Herr Sie haben ein kurzes Gedächt­nis. Es ist nicht lange her, da haben wir beide, Sie und ich, zusammen ein Revolutionstribunal errichtet, und zwar das schlimmste von allen: wir haben den Staatsgerichtshof geschaffen und Politikern andere Politiker ausgeliefert, deren Verurteilung solchergestalt von vornherein gesichert war." Meine Verteidiger hätten an ein anderes Wort er­innern können, das einst ein zynischer Staatsmann äußerte: ..Das Staatsgericht ist ein Tribunal, geschaffen, um die Gegner der Regierung zu verurteilen, nicht, um über sie zu urteilen."

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Trozzalledem man kann dem Generalprokurator un­möglich Folge leisten der Frevel wäre nicht auszumessen. Man kann nicht anders, man muß die Nichtigkeit der An­klage ausrufen. Von diesem Augenblicke an bin ich nur noch der Unschuld schuldig. Aber für diese muß man mich bestrafen. Vor allem muß man mich ausschalten aus Politik und Regierung.

Wie aber? Oh! Die Zusatzfrage!

Hatte man das Recht, sie zu stellen? Zahlreich sind die Rechtsgelehrten, die der Ansicht huldigen, man könne im Staatsrecht nicht mit Ersatzwerten arbeiten, man werde, nach dem Ausspruch des Abgeordneten und Rechtslehrers Herrn Gheusi,., verfolgt wegen des einen oder wegen des anderen", ein Tribunal habe über nichts zu richten als über das, womit es befaßt sei, es sei vor allem nicht befugt, sich zu äußern über eine Umgebung oder über eine Atmo­sphäre. Caillaux war angeklagt wegen Einvernehmens mit dem Feinde und wegen Anschlags auf die Sicherheit des Staates nach außen strafbar nach Artikel 77 und 79 des Strafgesetzbuches. Das war klar und bestimmt um­schrieben. Der Staatsgerichtshof erklärt die Schlüsse des Generalprokurators für mangelhaft begründet. Schluß! Damit muß Schluß sein!

Ich höre den Einwand, den man machen wird: das Staats­gericht, das ja ein Tribunal ist und kein Schwurgericht, konnte dem Gesetze nach die ihm vorgelegten Fälle betiteln und die Betitelung ändern, die ihnen der Generalprokurator

mit seinen Schlüssen gegeben hatte. Bare Retourkutsche! werfen die Juristen ein, die teils versichern, daß der Satz umgekehrt werden muß, daß der Staatsgerichtshof eher ein Schwurgericht ist als ein Tribunal, die anderenteils be­merken, daß die Senatoren, die gleich den Gliedern eines Kriegsgerichts zugleich über die Schuldfrage und über die Buße das Urteil fällen, das unter dem Namen Schöffen­gericht bekannte System verkörpern. Nun steht vor den Rechtsinstanzen dieser Art die Unterstellung unter einen anderen Titel nicht frei. ,, Sie ist nur möglich, wenn man von Beginn der Verhandlungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Umwandlung der Etikette für die Beschuldigung hat hervortreten lassen. Der Präsident macht auf diese Even­tualität aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft spricht sich aus, die Verteidigung gleichfalls".( M. Gheusi in der..Ere Nouvelle" vom 27. April 1920.)

Doch die Frage greift höher hinauf; Herr Guggenheim, Rechtsanwalt, formuliert sie richtig im Bulletin de la Ligue des Droits de l'Homme" vom 5. Mai 1920. In einem Artikel unter dem Titel Der Beschluß des Staatsgerichts ist un­gesetzlich schreibt er: ,, Vor einem Tribunal oder vor dem Schwurgericht mögen die Richter umbetiteln dürfen oder gibt es in der Praxis keine Beispiele für Titelände.. rungen ohne vorherige Ermöglichung einer Diskussion im Laufe der Verhandlung für die Verteidigung und den An­geklagten, mag das geschehen durch den Präsidenten oder den Staatsanwalt."

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Nun hat man die Zusatzfrage gestellt, ohne mich zu be­nachrichtigen, ohne mir eine Verteidigung zu ermöglichen. Maitre Demange hat Einspruch erhoben mit der ganzen ihm zu Gebote stehenden Macht seines Ansehens. Er hat festgestellt, daß vor den Augen des Landes Herr Caillaux verurteilt wurde, ohne verteidigt worden zu sein, ohne die Erlaubnis zu erhalten, sich selbst zu verteidigen". Und in der Tat, wann ist denn vom Artikel 78 des Strafgesetzbuches gesprochen worden, den man auf mich angewandt hat? Im Laufe der Untersuchung des Herrn Bouchardon gar nicht im Laufe der Untersuchung des Herrn Pérès ebenso­wenig. Nicht ein Wort vom Präsidenten bei der Verhand­lung! Kein Deut in der Anklagerede des Generalprokura­tors, welche die Anwendung der auf Verrat bezüglichen Artikel beantragt, nicht aber des Artikels, der nebelhafte Korrespondenzen mit dem Feinde bestraft. So besteht keine Möglichkeit für meine Verteidiger und mich selbst, zu zeigen, daß weder dem Recht noch dem Tatbestand nach der Artikel 78 auf mich anwendbar ist.

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Ich verstehe wohl, was man wollte. Ich verstehe, daß man mein Wort fürchtete. Nach meiner Rede vom Mittwoch, dem 21. April 1920, die um sechs Uhr fünfzehn abends beendigt war, vertagt sich der Gerichtshof, statt unverzüglich das Ur­teil zu fällen, wie ein Schwurgericht es getan hätte, bis zum nächsten Tage. Warum? Weil der Präsident zur allgemeinen Ueberraschung geltend macht, er habe die Fragen noch nicht abgefaßt, die zu stellen seien.

( Fortsetzung folgt.)