Wieder Todesurteile!

Das widerrufene Geständnis

Kassel  , 28, November. Das Kasseler Schwurgericht verurteilte heute den 33-. jährigen Johann Becker aus Kassel   wegen des am 10. Juni 1931 an dem Polizeiwachtmeister Kühlmann begange­nen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Das Verfahren gegen drei Mit­angeklagte wurde auf Grund der Amnestie vom 23. Dezem ber 1932 eingestellt.

Am Abend des 10. Juni 1931 war es in der Kasseler Alte stadt zu schweren fommunistischen Unruhen gekommen, in deren Berlauf der Polizeiwachtmeister Stuhlmann aus einer Menschenmenge heraus erschossen wurde. Lange fonnten die Vorgänge von damals nicht aufgeklärt werden. Schließlich wurde der jetzt verurteilte Becker auf Grund einer Anzeige am 6. Juni 1934 in Schutzhaft genommen. Seine Ver­nehmung durch die Geheime Staatspolizei   förderte belasten­des Material zutage, und Becker legte ein Geständnis ab. Dieses Geständnis hat Becker jetzt in der Schwurgerichts­verhandlung widerrufen, angeblich darum, weil er es im Juni auf höhere Anweisung einer kommunistischen Dienststelle" abgelegt habe, um die drei Mitangeklagten, die er der Mittäterschaft bezichtigte, unschädlich zu machen, denn fie feien in fommunistischen Kreisen verdächtigt worden, Spizel gegen den Kommunismus zu sein.

In der Begründung des Urteils heißt es u. a., die Tatumstände sprächen gegen den Angeklagten Becker. Er habe mehrere Waffen im Besitz gehabt, außerdem habe er der Polizei das Versteckt der Mordwaffe angeben fönnen. Früher habe er jenes in alle Einzelheiten gehende Geständnis abgelegt, daß er den tödlichen Schuß abgegeben habe. Das Geständnis habe er dann vor dem Untersuchungsrichter wiederholt. Es stehe fest, daß er der Mörder sei. Becker habe vorsätzlich getötet, die Tötung sei sein Ziel gewesen, denn in kommunistischer Begriffsverwirrung habe er das für eine Heldentat gehalten. Der Angeklagte habe auch mit Ueber­legung, planmäßig und ohne Aufregung gehandelt. Gleichzeitig habe er sich des schweren, Aufruhrs und des Wiederstandes schuldig gemacht.

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Seilbronn, 29. November.

Am 17. April 1934 hatte der 45 Jahre alte Friedrich Haarer in Mundelsheim   a. N. feinen Schwager, den Strafanſtalts­fommissar Striffter in Ludwigsburg  , der auch Ober­truppführer war, vorsätzlich und mit Ueberlegung erschossen. Das hiesige Schwurgericht verurteilte ihn nach zweitägiger Verhandlung wegen Mordes zum Tode.

Für die Freilassung Ossictzkys

Ein Aufruf Schweizer Intellektueller

Eine große Anzahl bedeutender schweizer   Persönlich­feiten erläßt einen Aufruf zu Gunsten der Freilassung Carl v. Ossießkys, der immer noch mit Tausenden anderen deutschen Männern und Frauen in den Konzen­trationslagern des Hitler- Reiches schmachtet. Der Aufruf lautet:

Seit dem 28. Februar 1933 wird der Schriftsteller und Vorkämpfer für den Frieden, Carl v. Ossietzky, in den deutschen   Konzentrationslagern von Sonnenburg und Pa­ penburg  - Esterwegen   gefangen gehalten. Am Tage nach dem Reichstagsbrand, mit dem er in feinem zusammenhang stand, wurde er in Haft genommen, aus der er, ohne daß eine Anklage gegen ihn erhoben worden wäre, bisher nicht wieder entlassen worden ist.

Carl v. Ossietzky, der ehemalige Redakteur der Berliner Volks- Zeitung", Mitarbeiter des Tage- Buch", Heraus­geber der Weltbühne", Sekretär der Deutschen Friedens­gesellschaft" und Vorstandsmitglied der Deutschen Liga für Menschenrechte", ist als einer der tapfersten und unbeng­samsten, aber auch vornehmsten und ritterlichsten deutschen Publizisten längst weit über die Grenzen seines Landes hinaus bekannt geworden. Sein mutiges Wort und sein unerschrockener Kampf für Frieden und Gerechtigkeit haben ihm die Verehrung und Bewunderung der gesamten frie­densgewillten Welt eingebracht. Wegen seiner offenen Kritik am deutschen Reichswehretat wurde Carl v. Offiezky Ende 1931 zu Gefängnis verurteilt. Er hat die ihm ge­botene Möglichkeit, sich der Strafe durch Flucht zu entziehen, beharrlich von sich gewiesen; aufrecht, als lebendige Demon­stration für den Frieden hat er seine Strafe bis zu seiner Amnestierung abgebüßt. Tausende, darunter viele Schwei­ zer  , haben ihm damals durch die Unterzeichnung eines Gnadengesuches ihre Sympathie ausgedrückt. Zehntausende in allen Ländern der Welt erheben heute erneut ihre Stimme für die Befreiung Carl von Ossiegfys. Zahlreiche vorschlagsberechtigte Organisationen und bedeutende Ein­zelpersonen haben seine Kandidatur für den Friedens­Nobelpreis 1934 aufgestellt und unterstützt.

Wenn man Auslandszeitungen liest.. Effiegtys zu erbitten. Die deutsche Regierung möge beden­

Die Tendenzurteile werden immer schärfer

Die Rheinisch- Westfälische Zeitung" berichtet ausführlich von zwei bemerkenswerten Prozessen vor dem Dort munder Sondergericht. Ein Briefmartensammler. der die Gewohnheit hatte, die Papierkörbe einer Post nach Briefmarken zu durchsuchen, fand bei dieser Gelegenheit auch eine ausländische Zeitung. Dort will er alles mögliche über den Führer und Reichskanzler gelesen haben, weiter Behauptungen über die SA. und über nichtarische Ab­stammung führender Persönlichkeiten. Der Angeklagte, der wegen staatsfeindlicher Gesinnung als Angestellter der Straßenbahn entlassen worden war, erzählte solche Ge­schichten als eigene Weisheiten weiter, und erst als das Strafverfahren in Gang fam, berief er sich auf die Leftüre jener Auslandszeitung. Der Vertreter der Anklage hob hervor, daß man lange überlegt habe, ob der Fall nicht als Hochverrat au werten sei, da der Angeklagte offenbar mit seinen Aeußerungen. Zerseßungsabfichten in der SA. verfolgt habe. Das Gericht erkannte auf, zehn Monate Gefängnis; der Angeklagte wurde sofort verhaftet.

In einem zweiten Fall berief sich ein Angeklagter auf die Meldungen dreier ausländischer Sender. Er hafte 1. a. das leßfe Wahlergebnis verdächtigt, Gerüchte über den 30. Juni verbreitet und dabei ausdrücklich hervorgehoben, er habe seine Angaben von ehrenwerten Lenten, er set so Auch

Auch in der Schweiz   wird das Schicksal Carl v. Ossietzkys mit steigender Sorge verfolgt. Die unterzeichneten Schwei­zerbürger aller Landesteile, Sprachen und Konfessionen, Angehörige aller Stände und Berufe, Mitglieder der ver­schiedensten Parteien und Parteilose, und mit ihnen die großen Teile des Schweizervoltes, sehen sich daher veran­faßt, von den zuständigen Behörden des Deutschen Reiches mit allem Nachdrnd die unverzügliche Freilassung Carl von ken, daß sie den Glauben des Auslandes an den vor ihr jofort verkündeten Friedenswillen und damit eine Wieder­herstellung des internationalen Prestiges ihres Landes so­lange nicht wird erwarten dürfen, als sie einen der mutig­sten Friedenskämpfer gleich einem Verbrecher behandelt. Die Fürsprache des Unterzeichneten für Garl von Ossießzky, der selbst nie einer politischen Partei angehört hat, ist weder die Sache irgendeiner Partei, noch sonst irgendeiner Gruppe; sie entspringt ausschließlich den gemeinsamen Ge­fühlen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit; sie ist begrün­det durch die bange Sorge um die erschütterte Gesundheit Carl von Offietzkys; und sie ist nicht zuletzt ein Ausdruck der Sympathie für den Menschen Carl von Ostezky, der unter Einsatz des höchsten Gutes, der persönlichen Freiheit, unablässig für die Idee des Weltfriedens gestritten hat th

Der Aufruf ist gezeichnet von:

Walter Amstalden  , Ständerat und Landammann, Sar= nen; Dr. Hans Bauer, Redakteur der National- Zeitung", Basel  ; Prof Dr. phil  . Ernest Bovet  , Generalsekretär der Schweizerischen   Völkerbundsvereinigung, Lausanne  ; Ro­ bert Bratschi  , Nationalrat  , Generalsekretär S. E. V., Bern  ; Prof. Dr. theol. Emil Brunner  , Zürich  ; Jakob Bührer  , Schriftsteller, Zürich  ; Guglielmo Canevascini  , Staatsrat, Bellinzona  ; Le Corbusier  , Architekt, Paris  : Dr. iur. Eugen Curti  , Zürich  ; Prof. Dr. iur. August Egger, Zürich  ; Dr.

ficher, daß man ihn rubig anzeigen fönne. And Abgeleugnet

er wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt und sofort verhaftet.

Nach Mitteilung des Landrates von Osnabrück   würden In einer größeren Landgemeinde der Umgebung drei Ein­wohner in Schutzhaft genommen, weil sie gewissenlose Berleumdungen gegen eine im öffentlichen Gemeindedienst stehende Persönlichkeit verbreitet hätten".

Frankfurt  , 28, November. Vor dem Hause des Telegrafenarbeiters Th. Christian, der in der Burgstraße wohnt, sammelten sich, so berichtet die Frankfurter Zeitung  ", in den Abendstunden des Diens­tag erregte Menschenmassen an, die gegen den Telegrafen­arbeiter demonstrierten. Christian wurde. wie mitgeteilt wird, zum Vorwurf gemacht, daß er sowohl in einem öffent­lichen Lokal als auch auf der Straße schwere Verleum­dungen gegen den Führer und Reichskanzler ausgesprochen und auch Beleidigungen gegen die NSDAP  . und ihre Gliederungen sich habe zuschulden fommen laffen. Infolge der Demonstration mußte schließlich die Polizei einschreiten. Christian wurde darauf in Schuh= haft genommen. Die polizeiliche Untersuchung ist ein­geleitet.

Der Kölner   Brüning- Prozeß Der Staatsanwalt beantragt zehn Jahre Gefängnis

Köln, 29, November 1934.

Im Prozeß gegen den früheren Baufdirektor Brüning, der die Stadtgemeinde Kölns   mehrere Zentrumspolitiker, geistliche Stifte und zahlreiche Privatpersonen im MiI­Lionen betrog, stellte der Staatsanwalt Thomas nach cinem 2stündigen Plädoner den Antrag, den Angeklagten wegen Untreue. Betrugs, Betrugsversuchs, fortgesetzten Be­trugs und Konfursvergehens zu der höchst zulässigen Ge­fängnisstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Außerdem be­antragte er, dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf die höchstzulässige Dauer von fünf Jahren abzuerkennen. Die Unteriuchungshaft soll angerechnet werden.

Die Höhe des beantragten Strafmaßes begründete der Vertreter der Anklage damit, daß Brüning das Ver­trauen, das ihm auf Grund seiner überragenden Stellung entgegengebracht wurde, in der aröblichsten Weise miß braute

Das Rundschreiben zur Vorbereitung einer Ver­mögensbeschlagnahme der ,, toten Hand"

München  , 28. November.

Die Reichs pressestelle der NSDAP  . gibt be­

In einigen Emigrantenblättern findet sich der Abdruck eines Rundschreibens, der angeblich vom Schazzamt der

NSDAP  . an die Gauamtsleiter ergangen sein soll. In

diesem angeblichen Rundschreiben soll die NSDAP  . verlangt haben, daß die Grundstücke und Gebäudekomplere der in den Gaubezirken sich befindenden Ordens- und Missions­gesellschaften beider Konfessionen genauestens zu vermessen feien.

Im Einvernehmen mit dem Reichsschakmeister der NSDAP  . wird feitoestellt, daß weder ein solches, noch ein ähnliches Rundschreiben iemala eroancen ist. Diefer all zeigt neuero na, mit welchen Mitteln die Emigrantenpresse ihren Kamni aeaen den Nationalsozialismus führt."

Das Rundichreiben ist in der katholischen Zeitschrift Der deutsche. Wea" zuerst erschienen.

Wir alauben diesem Blatte mehr als den berufsmäßigen Lügnern in der Reichspreisestelle der NSDAP., deren Lügen einen Lerikonband füllen würden.

Sterilisations- Mord

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Aus Konstanz   wird uns geschrieben: Im benachbarten

ingen a. 5. hat sich folgender unerhörter Fall zugetragen: Ein 23jähriges Mädchen war vor einigen Jahren infolge nervöser Störungen furze Zeit in der Heil- und Pflege­anstalt Reichenau. Sie wurde als geheilt entlassen und arbeitete seither Tag für Tag ruhig und fleißig in den Aluminium- Walzwerken und war die Stüße ihrer betagten Eltern. Auf Grund des Sterilisationsgefeßes erhielt sie die Aufforderung, sich im Krankenhause in Singen a. H. zur Vornahme der Sterilisation zu melden. Als sie sich weigerte, dem Befehle nachzukommen, wurde sie von zwei Poli= zisten im Betriebe abgeholt und ins Krankenhaus über­führt. Die Operation wurde ohne weitere Untersuchung vor­genommen und in der folgenden Nacht, oder richtiger andern Morgen, starb das Mädchen. Die Sektion ergab Tod infolge Herzschwäche. Erit um 10 Uhr vormittags wurden die Eltern benachrichtigt, daß es mit ihrer Tochter nicht gut itche", fic mögen ins Krankenhaus kommen. Auch der Arzt im Kranken­bause teilte den alten Eltern den Tod ihrer Tochter noch

iur. David Farbstein  , Nationalrat  , Zürich  ; Ernst Flüdiger, Chefredakteur des St. Galler Tageblatt", St. Gallen; Dr. med. Oscar- Louis Forel, Prangins; Dr. phil  . Andreas Ga­ dient  , Nationalrat  , Serneus; Ernest- Paul Graber  , Nativ= nalrat, Neuenburg; Dr. iur. Hans Graf, Redakteur der Bürcher Post", Zürich  ; Prof. Dr. iur. Eugen Großmann, Zürich  ; Dr. phil  . Werner Johannes Guggenheim  , St. Gal­ len  ; Prof. Dr. iur. Paul Guggenheim  , Genf  ; Giulio Gu glielmetti, Fürsprech, Chiasso  ; Zur Guyer, Architektin, Zü­ rich  ; Dr. med. Hermann Häberlin, Nationalrat  , Diref= tionsmitglied des internationalen Friedensbüros, Zürich  ; Dr. H. c. Hermann Haller  , Bildhauer, Zürich  : Prof. Dr. phil  . Heinrich Hanselmann  , Zürich  ; Dr. phil  . Friedrich Hau= ser, Nationalrat, Basel  ; Frizz Horand, Kantonsrat, Zürich  ; Johannes Huber, Präsident des Nationalrates, St. Gallen  ; Prof. Dr H. c. Paul Karrer  , Zürich  ; Dr. h. c.   Emil Klöti  , Ständerat. Stadtpräsident, Zürich  ; Werner Köng, Zürich  ; Dr. H. Kramer, Redakteur, St. Gallen  ; Alfred Kundert, Redakteur, Liestal  ; Dr. h. c.   Otto Lang, Oberrichter, 3ü­rich; Dr. Walter Lesch  , Schriftsteller, Zürich  ; Emil Ludwig  , Schriftsteller, Moscia; Professor Dr. phil  . Albert Malche  , Ständerat, Genf  ; Dr. H. c. Thomas Mann  , Schriftsteller, Küsnacht  ; Prof. Dr. phil  . Friz Marbach, Bern  ; Dres. Alice und Paul von Monakow  , Zürich  ; Dr. phil  . Hans Mühle­ stein  , Schriftsteller, Maloja; Prof. Dr. phil  . Hans Nabholz  , Zürich  ; Ernst Nobs  , Nationalrat  , Zürich  ; Franz Odermatt  , Landschreiber, Stans  ; Dr. jur. Emil Oprecht  , Verleger, Zürich  ; Dr. phil  . Hans Oprecht  , Nationalrat  , Zürich  ; Prof. Dr. theol. Leonhard Ragaz  , Zürich  : C. F. Ramuz, Schrift­steller, Lausanne  ; Ernst Reinhard  , Nationalrat  , Bern  ; Dr. iur. Ludwig Rittmeyer, St. Gallen  ; Ernst Rosenbusch, 3ü­rich; Dr. phil  . Adolf Saager  , Massagno- Lugano; Dr. iur. Victor- Emil Scherer  , Nationalrat  , Basel  ; Dr. oec. publ. Arthur Schmid  , Nationalrat  . Oberentfelden  ; P. Schmid­Ammann, Redakteur, Schaffhausen  : Dr. phil  . Willi Schohaus  , Seminardirektor, Kreuzlingen  ; Prof. Dr. phil  . Carl Schrö­ter, Zürich  : Dr. phil  . da Somazzi. Bern  ; Prof. Dr. vbil. Alfred Stern, Zürich  ; Dres. med. Vera und Charlot Stra­ ßer  , Zürich  ; Dr iur. et phil. Robert Wagner  , Oberrichter, Bern  ; Frizz Wartenweiler, Schriftsteller, Frauenfeld  ; Dr. phil  . Maria Wajer, Zürich  ; Dr. rer. pol. Max Weber  , Bern  ; Albert J Welti  , Kunstmaler und Schriftsteller, Genf  ; Prof. Dr phil. Gertrud Woker   Merligen- Bern; Dr. iur. Eduard Zellweger  , Zürich  ; Hans Zimmermann  , Direttor des Stadttheaters, Bern  ; Dr. iur. Emil Zürcher  , Zürich  .

Neuer Mord in Dachau  

München  , 29. Nov.( Inpreß): Die Mutter Walter Haebichs, eines führenden Funktionärs des Kommu= nistischen Jugendverbandes, der eine Zeit lang an der Spize des Zentralkomitees des KJVD  . stand, erhielt in den letzten Oktobertagen, wie wir erfahren, von der Lagerverwaltung des Konzentrationslagers Dachau   die Nachricht, daß ibr Sohn am 2. Juli 1984 in Dachau   verstorben" sei. Die Asche stehe in Dachau   zur Abholung bereit.

Fait vier Monate hatte diese Lagerverwaltung die Ange­hörigen über das bereits vollzogene Schicksal in Unkenntnis gelaffen, vier Monate lang strich dieses Regime die Geld­fendungen ein, die die Mutter sich vom Munde absparte. Als die Schwester des Toten nach Eintreffen der Todesnachricht eine Anzeige in einer Stuttgarter Zeitung   aufgegeben hatte, wurde sie einige Stunden später vor die Geheime Staats­ polizei   geladen, die ihr eröffnete, daß die Todesanzeige nicht zugelassen werde, selbst dann nicht, wenn das Datum Dachau  , den 2. Juli" wegbleibe. Die Gestapo   war zynisch genug, der Schwester sogar zu erklären: Jawohl, wir halten uns an die, die uns in die Hände fallen."

Haebich war im Verfolg einer ausgedehnten Polizeirazzia verhaftet worden, die nach der Aushebung einer illegalen Druckerei in einem Münchener   Priesterseminar durchführt worden war. Daß er am 2. Juli starb, bestätigt ernent, daß die Henker des 30. Juni auch in den Konzentrationslagern wüteten. Daß der Mord erst jeßt bekannt wird, rechtfertigt die Befürchtung, daß selbst jetzt noch nicht alle in den Ston­zentrationslagern vollstreckten Morde bekannt sind.

nicht mit, sondern sagte: Sie müssen auf das schlimmste gefaßt sein." Er beauftragte eine Schwester, die Eltern in das Zimmer zu führen. Diese führte sie nun in die Leichen­Halle.

Der Vater des Mädchens hat nun bei der Staatsanwalt­schaft Anklage wegen Mord, begangen an seiner Tochter, er= hoben.

Pro'est bei der deutschen Botschaft Das Befreiungskomitee in Paris Paris  

, den 28. November. Das Befreiungskomitee für Thälmann   und alle ein­gekerferten Antifaschisten hat in seiner Unterschriften­kampagne als Prozest gegen die Einterferung Thälmanns, gegen das System der Konzentrationslager und gegen die Terror- Justiz bisher 100 000 Unterschriften gesammelt. Am Donnerstag, dem 22. November, begab sich eine Delegation zur deutschen Botschaft, um ihr diese Protestlisten zu über­geben und bei dem deutschen, Botschafter wegen der Ein­kerkerung Tälmanns, wegen der Greuel in den Konzen­trationslagern, gegen das Volksgericht und die faschistische Terrorjustiz zu protestieren. Die Delegation bestand aus: Jean Longuet  ( fozialistischer Abgeordneter), Gabriel Peri  ( kommunistischer Abgeordneter), Professor Wallon  , Man­blanc, Rechtsanwalt Doubossarsky als Vertreter von Henry Torres  , Frau Lahy- Hollebecque, Le Brasseur von den bür­gerlichen Freidenkern und einigen Vertretern verschiedener antifaschistischer Organisationen. Diese Delegation wurde an der Ecke der Rue de Lille von einem Polizeiinspektor und zwanzig Schußleuten angehalten. Die deutsche Bot­schaft, die durch die Presse von dieser Delegation erfahren hatte, hatte sich diese Polizeibeamten zum Schuße bestellt. Die Polizei erlaubte nur den Abgeordneten Longuet, Pert und Le Brasseur den Zutritt zur Botschaft. Der Botschafter jedoch weigerte sich, die Delegation zu empfangen und die Protestlisten anzunehmen. Die anwesenden französischen  Abgeordneten protestierten energisch gegen dieses Verhalten des deutschen Botschafters und wiesen darauf hin, daß es eine Verletzung der internationalen Höflichkeitsregeln sei, wenn der Gesandte eines fremben Staates Parlamentarier des Gastlandes nicht empfangen wolle. Das Befreiungs­fomitee fordert alle Organisationen und Gruppen auf, Protestschreiben an die deutsche Botschaft in Paris   zu senden. Delegationen zu schicken und den deutschen Ge­fandten zu zwingen, daß er sich wegen seines unerhörten Verhaltens öffentlich entschuldige und die Protestunter­fchriften feiner faschistischen Regieruna übermittelt.