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Gabriel, um die eingelegte Berufung zu begründen. Er führte im gestrigen Termine vor der zweiten Instanz aus, daß man einem an Gehirnerweichung leidenden Manne auch wohl eine Geschmacks verirrung zutrauen könne. Der Gerichtshof hielt den Beweis eben falls nicht für überzeugend, hob das erste Urtheil auf und fällte ein freisprechendes Urtheil.

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Lotals

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verraths- Prozessen, die sich bisher abgespielt haben, niemals Beute den einzelnen Meistern vorgelegt werden; die Köpfer Rostocks von der vaterlandslofen Rotte", sondern stets Personen in Frage ersuchen die auswärtigen Fachgenossen, fie dabei durch Ber­gekommen sind, die bis dahin für ganz patente Stüßen der Ordnung" meidung des Zuzugs zu unterstügen. gehalten wurden. In Hannover   arbeiten jezt 242 3immerer bei 37 Unter­Die Rechtsgiltigkeit einer Verordnung, die das Feilhalten nehmern zu den geforderten Bedingungen. Die Zahl der Streikenden von unreifem Obst auf dem Markte verbietet, wurde in einem hat sich stark gelichtet, da mehrfach Arbeitsangebote von auswärts Im November vorigen Jahres wurde in Lübeck   ein Mann Strafverfahren gegen den Landwirth Jade in Frage gestellt. Dieser einliefen. wegen Hochstapelei verhaftet, der sich Kanfmann Jacob Steen hatte unreifes Obst auf den Markt gebracht, um es an Konditoren Ter Manrerftreik in Verden   ist zu gunsten der Arbeiter ent­brügge aus Aachen   nannte. Es stellte sich heraus, daß derfelbe und ähnliche Gewerbetreibende, sowie an andere Personen zum schieben; statt 35 Pf. erhalten die Maurergesellen jetzt 38 Pf. pro mit einer Persönlichkeit identisch war, welche vorher in Berlin   ihr Ginmachen und Rochen zu verkaufen. Er wurde in den Stunde. Die Arbeitsleute des Baufaches erhalten jetzt durchschnittlich Unwesen getrieben und eine ganze Anzahl Geschäftsleute geschädigt ersten Instanzen verurtheilt, die die Verordnung un 27 Pf. pro Stunde. Alle Arbeitskräfte sind wieder eingestellt. hatte. Steenbrügge, der in Lübeck   au sechs Monaten Gefängniß bedenklich für rechtsgiltig erachteten. Auf seine Revision verurtheilt wurde, stand gestern vor der 139. Abtheilung des bob das Kammergericht die Vorentscheidungen auf und In Elberfeld   ist bei der Firma Krugmann u. Haar hiesigen Schöffengerichts. Es wurde ihm eine ihm eine ganze An- fprach den Angeklagten frei. Der Straffenat erklärte bans der kürzlich beigelegte Weberftreit von neuem ausgebrochen, zahl Betrügereien zur Laft gelegt. Der Angeklagte hatte die Verordnung insoweit für rechtsungiltig, als sie das Feilbieten weil der von der Reise zurückgekehrte Herr Küpper die Ab­für eine hiesige Firma ben Vertrieb von Geschäftstarten von unreifem Obst auf dem Martte unterfagt. Eine folche Be machungen feines Affociés Krugemann in Beziehung auf die Ab­übernommen, wobei er faum so viel verbiente, daß er noth- ftimmung stehe mit dem§ 66 der Gewerbe- Ordnung in Widerspruch schaffung des Prämiensystems nicht akzeptirt hat. dürftig sein Leben hätte fristen können. Troydessen nahm er im und könne deshalb als verbindlich nicht angesehen werden. Die Tischler Magdeburgs stimmten dem Vorschlage ihrer Hotel Zum Altstädter Hof" Wohnung und lebte, als habe er über Eine prinzipielle Entscheidung, die für Gastwirthe von Kommission und der Kommission der Meister zu, die Forderung des Laufende zu verfügen. Der Hotelbefizer gab ihm Kredit, well großem Jntereffe ist, hat der III. Senat des Ober- Verwaltungs- Neunstundentages und eines Minimallohnes von 21 M. fallen zu der Angeklagte erklärte, er fei Fabritant aus Hamburg  . gerichts gefällt. Die Gasthofsbefizerin Lipinski betrieb ihr Gewerbe lassen und sich mit der Bewilligung der 91/ 2stündigen Arbeitszeit Durch häufige Telephongespräche mit Hamburg   wußte der An- auf gepachteten Grundstücken. Die Pacht des einen Grundstücks und einem Minimallohn von 30 Pf. pro Stunde zu begnügen.- geflagte feine Angaben glaubhaft zu machen. Der Hotel  - wurde ihr gekündigt, nachdem es in andere Hände übergegangen Die wegen der Maifeier ausgesperrten Maurer( 144 Mann befizer hat einen Verluft von etwa 500 M. zu beklagen. Portier war. Sie richtete sich nun so gut wie möglich mit den ihr ver- von 1600, die die Arbeit ruhen ließen) haben die Arbeit und Kellner wurden ebenfalls von dem Angeklagten angeborgt. Am bliebenen Räumen ein und nahm ein paar Zimmer, die bereits wieder aufgenommen. Im städtischen Hafen schwersten hielt der Staatsanwalt einen Betrugsfell, in welchem bisher nicht dem Gasthausbetriebe gedient hatten, hinzu. war gedient hatten, hinzu. war ein organisirter Hafenarbeiter wegen Theilnahme an der Angeklagte ein junges Mädchen, dem er sich als reicher Hamburger Die Drts Polizeibehörde inhibirte thr nunmehr durch der Maifeier gemaßregelt worden. Darauf legten sämmt­Fabritant vorgestellt und es dadurch bewogen hatte, ein Berhältniß eine Berfügung furzer Hand die weitere Ausübung ihres liche organisirten Hafenarbeiter, ca. 60 Mann, die Arbeit sofort mit ihm einzugehen, um 80 M. geprellt hatte. Der Staats Gewerbes. Sie begründete ihr Vorgehen damit, daß die für den nieder, obwohl der Gemaßregelte sie eindringlich gebeten hatte, dies anwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von Gasthausbetrieb erforderlichen Räume fehlten. Nach erfolg- nicht zu thun. neun Monaten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Biber, suchte einige losen Beschwerden wandte sich die Frau an das Ober­In Halle a. S. find 300 Holzarbeiter( Tischler, Drechsler, der Fälle zur Ausscheidung zu bringen und in betreff der übrigen Verwaltungsgericht und machte geltend, es hätte gegen sie Bildhauer) wegen der Arbeitsrube am 1. Mai ausgesperrt worden. Fälle eine einzige fortgesette Sandlung als vorliegend anzunehmen. höchstens das Verfahren auf Konzessionsentziehung eingeleitet werden Eine Versammlung der Tischler beschloß den Streit, wenn die Aus­Der Gerichtshof erkannte auf eine Zusatzstrafe von vier Monaten können, d. h. die Polizei hätte nur im Verwaltungsstreitverfahren sperrung nicht rückgängig gemacht wird. Gefängniß. gegen sie vorgehen dürfen. Das Gericht erkannte aber ebenfalls zu Die Maurer in Torgau   haben die Arbeit eingestellt, weil Eine Blutthat, die sich am 17. Januar d. J. zu Bernau   ihren Ungunsten, indem es ausdrücklich durch den Vorsitzenden ihre Forderung: 30 Pf. Windest- Stundenlohn für alle Maurer, es von einer früher vor ereignete, beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts II. Rommel   aussprach, daß von den Meistern abgelehnt worden ist. Angeklagt sind der Arbeiter Albert Melchert des Todtschlags herrschenden Auficht abgekommen sei. Bei Veränderungen und dessen Ehefrau Ida Melchert, geb. Kuschel, der schweren des sei das Konzeffions Entziehungsverfahren nicht Körperverlegung. Es handelt sich um folgende Vorgänge: Vor anwendbar. Dies befchränke sich vielmehr auf Veränderungen einem der Thore Bernaus wohnten die Angeklagten in einem Sause persönlicher Natur und fei nur statthaft, wenn die Anforderungen, aufammen mit den Handschuhmacher Rother'schen Ehe die an die Person des Ronzessionsinhabers zu stellen sind, nicht Teuten. Die letteren beklagten sich häufig darüber, daß die mehr erfüllt werden. In Fällen wie dem vorliegenden sei die über ihnen wohnenden Melchert'schen Kinder zu viel Lärm Polizei befugt, die Einstellung des Betriebes solange zu erzwingen, machten und dadurch kam es zwischen den Parteien zu einer bis das Lokal wieder konzessionsmäßig hergestellt werde. Voraus feindlichen Stimmung. Am Vormittage des 17. Januar fegung fei indessen, daß wesentliche Veränderungen des Lokals trafen Melchert und Rother sich in einer Schankwirthschaft. Nur vorlägen. Das sei aber hier anzunehmen, da ein Theil der früheren mit Mühe vermochte der Wirth es zu verhindern, daß es zwischen Räume des Betriebes diesem entzogen und neue Lokalitäten geschaffen den beiden zu Thätlichkeiten fam. Am Nachmittage desselben Tages worden seien. spaltete Melchert auf dem gemeinsamen Hose Holz, seine Ghefrau trug ihm die Stücke zu. Rother fam hinzu, nach der Behauptung der Angeklagten hat er wiederum gefchimpft und gedroht und der Ehefrau Melchert einen Schlag über den Arm gegeben. Nun will dem Angeklagten Melchert das Blut in den Kopf getreten fein, so daß es ihm schwarz vor den Augen wurde. Er will sich des folgenden nur dunkel entfinnen tönnen. Die Anttage behauptet, daß er feinen Gegner einfach durch einen Schlag mit der scharfen Seite des Beiles todtgeschlagen hat. Melchert giebt au, mit dem Justru ment einen Schlag geführt zu haben. Die Zeugen behaupten, daß der Getroffene sofort zu Boden gesunken sei, die Art habe so tief wender mußte, um sie wieder herauszuziehen, er soll dann noch in seinem Kopfe gefessen, daß der Angeklagte Melchert Gewalt an zwei Schläge gegen den Kopf des am Boden Liegenden gerichtet und seine Ehefrau mit einem Kloben Holz auf denselben eingeschlagen haben. Die Rohrleger versuchen in letzter Zeit sich beffer zu organi Ein mit Blut förmlich getränkter Kloben Holz sowie die Art liegen auf dem Zeugentische. Die Angeklagten verbüßen zur firen, um dem in ihrem Berufe herrschenden Lohndruck entgegentreten Beit eine Gefänguißftrafe von 10 bezw. 8 Wochen wegen gemein Aunenftr. 16 einberufen, die sich mit den Lohn- und Arbeitsver fönnen. Zu Sonntag, den 9. d. W., ist eine Versammlung nach fönnen. Bu Sonntag, den 9. d. M., ist eine Versammlung nach fchaftlicher fchiverer Körperverlegung. Die Geschworenen Sprachen den Angeklagten Melchert unter Bu- hältnissen der Berufsgenossen beschäftigen wird. billigung von mildernden Umständen des Todtschlags, die Ehefrau Für die streikenden Wäscherinnen in Neu- Isenburg   find Ju Speier in der Rheinpfalz stehen von 250 Maurern und der schweren Körperverlegung schuldig, worauf der Staatsanwalt ferner eingelaufen: Bom Holzarbeiter- Verband 20,-. Auf Lifte gegen den ersteren 4 Jabre 6 Monate, gegen die lettere 1 Jahr Nr. 27 11,40. Auf Listen Nr. 11, 12, 13, 15, 16, 17, 19 30,80. Auf Pilfsarbeitern ca. 170 im Streit. Ihre Hauptforderungen sind: 6 Monate Gefängniß beantragte. Listen Nr. 21, 28 20,90; zufammen 88,10 m. Bereits quittiri Behnstundentag, 40 Pf. Stundenlohn und Beseitigung der Atford­224,75, Summa 307,85 M. Frau Wengels in Berlin  , Frucht­Straße 80. Weitere Beiträge werden dankend entgegengenommen. Deutsches Reich  .

Das Urtheil lautete gegen Melchert auf 3 Jahre 6 Monate, gegen die Ehefrau Melchert auf 1 Jahr 6 Monate Gefängniß

Tueftrüpelet. Wegen Herausforderung zum Zweikampfe mit tödtlichen Waffen wurde der Polizeianwärter und Lieutenant der Reserve Leonhard von Homeyer von der Strafkammer in Königs.  

verurtheilt.

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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgebung.

Der Schuhmacherftreit bei Danneborg, Reis und Stolzenburg ist trok der Bemühungen der Agitations- Rom­mission noch nicht beigelegt, da die Unternehmer mit dieser nicht verhandeln wollen. Die Kollegen werden ersucht, den Zuzug zu meiden und für Unterstügung zu sorgen. Die bei der Firma Ba ch win telu. Nippert beschäftigten Kollegen werden um Angabe ihrer Adressen gebeten. J. A.: A. Diener, Zimmerstr. 95/96. Die Lohndifferenzen der Kupferschmiede bei der Firma Arbeitslosen   in dem Berufe nicht fehlt, haben sich doch Streitbrecher Martin und Gilsin sind noch nicht beigelegt. Obwohl es an bis jetzt noch nicht gefunden.

Den Lohn von

Am Streit der Stuckateure Dresdens   find 100-120 Mann betheiligt. Der Maurerftreit in Meerane   i. S. ift gu gunsten der Arbeiter beendigt. Ihre Forderungen sind von sämmtlichen Unter nehmern anerkannt worden.

In Crimmitschau   ist der Streit der Weber und Weberinnen der Firma Ostar und Bittor Schönfeld beendet, da die Lohnreduktion zurückgezogen und feiner der Streifenden gemaßregelt wurde.

In Unterköditz   bei Rudolstadt   in Th.   hat bas Personal der Porzellanfabrit von Möller u. Dieppe   gekündigt.

Ju Sonneberg i. Th.   streiten außer den Zimmerern auch die Maurer. Sie fordern den Behnstundentag und 35 Pfennige Stundenlohn. Jetzt ist die Arbeitszeit zehnständig und der Lohn beträgt 30 Pf.

Der Wäscherinnenstreik in Neu- Isenburg   dauert fort, da die Unternehmer in der Sitzung des Gewerbegerichts, bas als Ginigungsamt von den Arbeiterinnen angerufen war, nicht erschienen find. In einem Bericht an die Gewerbekammer behaupten die Unter­nehmer, der Streit sei ungerecht, und die Angaben, die die Kom mission der Arbeiterinnen über die Arbeitsverhältnisse gemacht hat, Unternehmer im Recht zu fein glaubten, so wäre es doch ihre Pflicht feten nicht zutreffend. In der erwähnten Sigung des Gewerbe­gerichts erklärte aber der Vorsitzende, Kreisrath aas, wenn die gewesen zu erscheinen; durch ihr Fernbleiben tomme man zu ber Bermuthung, daß sie im Unrecht seien. Es stehen jetzt 138 Ar beiterinnen im Streit; noch feine einzige ist abtrünnig geworden. ihren Gehiljen den Behnstundentag und den geforderten 25prozentigen Ju Schwabach   in Bayern   haben die Tischlermeister Lohnzuschlag für Ueberstunden bewilligt.

arbeit.

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Von den Malern in Heilbronn   haben 97 die Forderungen ( it. a. Behnstundentag, 36 Pf. Minimal- Stundenlohn für Maler, 32 Pf. für Auftreicher) bewilligt bekommen, 24 stehen noch im Streit. Ausland.

Versammlungen.

Die Beendigung des Maurerstreiks in Brandenburg   wird, bergi. Pr. zu der Mindeststrafe von einem Tage Festungshaft wie erwartet worden war. Troydem die Arbeiter ihre Forderungen Grundlage beendigt, daß der Stundenlohn für Möbelarbeit von 27 wie unser dortiges Parteiorgan mittheilt, nicht so schnell erfolgen, Der Tischlerstreik in Roskilde   in Dänemark   ift auf der Konfiftorium und Konkubine". Wegen Beleidigung des fast vollständig auf die vom Stadtbaurath entworfenen Säße herab- Grundlage beendigt, daß der Stundenlohn für Möbelarbeit von 27 Für Konsistoriums ist vom Landgerichte Neustrelitz   am 27. Februar fetten, haben die Unternehmer diese außerordentlich bescheidenen auf 30 und für Bauarbeit von 30 auf 35 Dere erhöht wird. Affordarbeit gilt der Kopenhagener Tarif mit 5 pet. Abzug, während der Gutsbefizer Anton Seip zu 500 m. Geldstrafe verurtheilt Forderungen nicht in allen Theilen anerkannt. worden. Er hatte sich im Januar 1896 durch einen Sturz vom 40 Pf. pro Stunde wollen fie im allgemeinen zahlen, auch an bisher mit pet. Abzug gearbeitet wurde. In einigen anderen Wagen eine lebensgefährliche Verlegung zugezogen und mußte be- alte Leute wollen fie nicht weniger als 36 Pf. zahlen, da. Orten ist noch keine Ginigung erreicht. nur 33 Pf. In Roubaix   haben die Knüpferinnen der großen Spinnerei fürchten, daß er dem Unfall erliegen werde. Er faßte deshalb den gegen soll der Stundenlohn für Junggesellen braven Entschluß, seine wirthschafterin, welche ihm bereits ein betragen. Mit diesen Sägen erklärten sich die Maurer wohl Parent- Montfort die Arbeit eingestellt und verlangen eine Erhöhung Rind geschenkt hatte, zu heirathen, um fein Kind zu legitimiren. Ichließlich einverstanden. Anders steht es mit der Forderung auf des Tagelohns um 25 Bentimes. Die übrigen 800 Arbeiter der Er bat deshalb den Paftor, die nöthigen Schritte zu thun, damit höhere Bezahlung der Ueberstunden. Bei Beginn des Streiks Fabrit schlossen sich dem Ausstand an. die Heirath möglichst schnell erfolgen könne. Aus diesem Anlaß forderten fie für die Ueberstunde einen Auffchlag von 15 Pi., stimmten jedoch in der letzten Versammlung dem Vorschlag des erhob das Ronsistorium eine Geldforderung an beschwerte. den Angeklagten, der sich darüber Stadtbauraths auf Zahlung von 10 Pf. zu. In dem Antwort. Es fand schreiben der Unternehmer wird diese Forderung gar nicht erwähnt, zwischen Regierung und Konsistorium Neber die Folgen des 1. Mai wurde in einer recht zahlreich ein Schriftenwechsel statt, ebenso wenig die Anerkennung der Arbeiterorganisation. Auch einige besuchten öffentlichen Former Versammlung, die am 4. Mai von dem Seip in Kenntniß gesezt wurde. Durch unbedeutende Zugeständnisse, die vom Baurath formulirt sind, haben im Kolberger Salon tagte, mitgetheilt, daß wegen Feierns des ben in einem Schreiben des Konsistoriums an die Regierung die Herren abgelehnt, troßdem sie bei der früheren Verhandlung vor 1. Mai bei der Firma Sentter 15 Former und 9 Kernmacher, bei vorkommenden Ausdruck, er habe seine Ronkubine ge dem Herrn Syndikus dieselben anftandslos anerkannt hatten. Den der Firma Ziegler 55 Mann ausgesperrt worden seien. Für letterc beirathet, fühlte Seip sich beleidigt und er remonstrirte da gegen in Ausbrüden, die angeblich durch ihre Form die Absicht der Vorschlag der Streifenden, in Zukunft bei Streitigkeiten zwifchen war ber Beschluß der Berliner   Metallarbeiter maßgebend, da mur gegen in Ausbrücken, die angeblich durch ihre Form die Absicht der Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Lobukommission der Arbeiter sechs von ihnen dem Zentralverbande angehörten. Das Ergebniß Beleidigung erkennen ließen. Der Ausdruck, den das Konsistorium und den Vorstand der Unternehmer- Bereinigung entscheiden zu lassen, einer bezüglich der Maifeierfrage stattgehabten Besprechung gewählt, wurde vom Gericht als unter dem Schuße des§ 198 stebend lehnten sie ab, weiter wollen fie auf keinen Fall jest getroffene Ab fei folgendes gewesen: Won 61 in betracht kommenden Sol­erachtet! Die Revision des Angeklagten, welche Verlegung machungen auf ein Jahr anerkennen. legen feien 58 bei der Besprechung anwesend gewefer, des§ 193 rügte, wurde vom Reichsgericht verworfen. Warum mußte der Mann sich auch mit der Geistlichkeit ein laffen? Es wäre doch ohne die kirchliche Beremonie ebenso recht schaffen hergegangen!

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mart fernzuhalten. In Ropenhagen stehen die Bäcker wegen Lohn forderung in Unterhandlung mit den Unternehmern; in mehreren Provinzstädten ist es schon zur Arbeitsniederlegung in den Bäckereien gekommen.

For en Ordens Skyld". Die Redakteure des in Flens: burg erscheinenden dänischen Blattes Flensborg Avis" N. Petersen und Peter Shovroy waren vor zirka Jahresfrist vom Flensburger  Landgericht zu je einem Monat Gefängniß verurtheilt, weil sie durch die Bemerkung, der Amtsrichter Brockschmidt in Zondern habe aus Die deutschen   Bäcker werden ersucht, den Zuzug nach Däne Anlaß eines Kriegerfestes for en Ordens Styld" an den Kaifer telegraphirt, den Amtsrichter beleidigt haben sollten. Die inkriminirte Redewendung bedeutet sowohl eines Ordens wegen" wie auch der Ordnung wegen". Das Gericht nahm mun ersteres an und vers urtheilte beide Angeklagte zu je einem Monat Gefängniß, welche Strafe bis in letzte Instanz bestätigt wurde. Nach Berbüßung der Strafe gelang es nun den beiden Redakteuren, 2106 Personen aus findig zu machen, welche vor Gericht unter Eid bezeugen wollten, daß fie unter der Redewendung nur der Ordnung wegen" ver­standen hätten. Mit dem Ersuchen, aus diesen Perfonen so viel zu vernehmen als das Gericht nothwendig erachtete, stellten die Redakteure den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. So wohl das Flensburger   Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Kiel wiesen jedoch den Antrag zurück.

,, Weckruf der Eisenbahner, Organ des Berbandes 4 waren verhindert, 4 blieben weg; 49 ftimmten für Arbeitsruhe, der Eisenbahner Deutschland3", betitelt sich ein neues von 4 Gegnern forderte 1 seinen Stimmzettel zurück und stimmte gewerkschaftliches Organ, das sich die Vertretung der Interessen der auch mit ja, ebenfalls stimmten die 4 Fehlenden mit ja. Nachtem Eisenbahnarbeiter, Hilfs- und Unterbeamten aller deutschen   Staats. dem Meister Mittheilung davon gemacht war, daß die Former am und Privatbahnen zur Aufgabe macht. Redaktion und Geschäfte. 1. What feiern werden, sei seitens des Firmeninhabers eine Kom stelle befinden sich in Hamburg  , Woltmannstr. 24. Das Blatt erscheint mission betreffs Unterhandlung verlangt worden. Nach anderthalb­stündigem Verhandeln sei jedoch kein weiteres Resultat zu erzielen am 1. und 15. jeden Monats. gewesen; von seiten der Arbeiter sei erklärt worden, daß das Ergebniß der Abstimmung für sie durchaus bindend sei, während der Firmeninhaber erklärte, daß er als Mitglied des Verbandes der Metallindustriellen durch Vertrag gezwungen sei, die Feiernden zu entlassen, sollte darüber auch seine Fabrit zu grunde gehen". Dem der unter handlungskommission zugehörenden Kollegen Stöhr sei der Auf­Eine Geschichte der Organisation der Steinarbeiter frag zu theil geworden, seine Berufskollegen dazu zu bewegen, am Deutschlands  , verfaßt vom Genossen Gustav Keßler, wird Sonnabend, den 1. Mai, nicht zu feiern, natürlich ganz ohne Er­im Auftrage des 8. Kongresses der Steinarbeiter Deutschlands   von folg; 55 Kollegen von den 56, die dafür gestimmt hatten, waren in der Geschäftsleitung der Steinarbeiter Organisation herausgegeben. der Maiversammlung anwesend. Am Montag begaben sich alle Das Wert erscheint in Hesten zu 20 Pf. und wird im ganzen 1 m. wieder geschlossen an ihre Arbeitsstätte, ein blaugeschriebenes foften. Dem ersten, soeben erschienenen Hefte, das die Arbeitsweißes Plakat unberücksichtigt laffend, welches besagte, daß verhältnisse der Steinarbeiter des Mittelalters eingehend und in jeder, der am Sonnabend ohne Entschuldigung fehlte, sich als interessanter Weise schildert, ist eine Jllustration beigegeben. entlaffen zu betrachten habe und seine Entlassung an den dazu bes In Breslau   hatte der Vorsitzende des Gewerkschaftsarbeiten, da wurde aber der Betrieb angehalten. Um ihres Anrechtes stimmten Stunden holen sollte. Die Former begannen ruhig zu Landesverraths- Prozeffe. In dem Prozesse gegen den Depot. tartells, Genosse Kühnel, wieder einen( auf 80 M. lautenden an die Firma nicht verlustig zu geben, beschlossen sie, teine Ent Feldwebel Meineke steht, wie bereits früher mitgetheilt, am 10. b. M. die Gewerkschaften aufgefordert hat, nach wie vor energisch für die laffung und fein Gelb( für ben 1 Tag) zu nehmen und verließen Zermin vor dem Reichsgericht an. In dem andern, dem sogenannten Hamburger Brüder einzutreten", wodurch er eine nicht genehmigte Thorner Landesverraths- Prozesse ist nunmehr Termin zur Haupt kollekte veranstaltet haben soll. Er beantragte richterliche Gut verhandlung vor dem vereinigten 2. und 3. Straffenate des Reichs­gerichts auf Dienstag, den 25. d. M., vormittags 82 Uhr, angefeßt scheidung, das Schöffengericht bestätigte aber das Strafmandat. Anders verhalte sich's mit der Firma Sentter. Hier hätten worden. Angeklagt find in diesem Prozesse 1. der Schacht: Die Töpfer in Rostock   fordern von den Meistern: Errichtung alle wegen der Zentenarfeier feiern müssen, ohne daß ihnen der meister Franz Fahrin, zuletzt in Mocker bei Thorn wohnhaft eines gemeinsamen Arbeitsnachweises und Anerkennung des bis zum Lohnausfall erstattet worden sei. Die Former beschlossen, nun auch gewesen, 2. der Militärinvalide und ehemalige Silf3. Gericht 3 Jahre 1894 giltig gewefenen Lohntarifs, sowie Veränderungen ein- den 1. Mai zu feiern; diese Mittheilung an den Meister hatte Diener Theodor Anastasius Albrecht aus Thorn. Fabrin und zelner Positionen desselben. Die Jnnung hat erflärt, daß sie weder ebenfalls zur Folge, daß seitens der Direktion verlangt wurde, Albrecht sind des Berraths bezw. versuchten Berraths militärischer mit der Lohnkommission noch mit einer sonstigen Bereinigung der mit der Kommission zu verhandeln. Das Resultat war ein gleiches. Geheimnisse angeklagt. Es ist charakteristisch, daß in den Landes. Töpfer au verhandeln geneigt set. Die Forderungen werden nun wie bei erster Firma. Die Sentter'schen Arbeiter verlangten schließ

ihnen der Bescheid, daß alle bis auf Stöhr wieder anfangen könnten; im geschlossenen Zuge ihre Arbeitsstätte. Am Montag Abend wurde im übrigen sollen bis Freitag alle anderen wieder eingestellt werden.