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Br. 117. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Kongreß der lokalorganisirten Arbeiter

Deutschlands .

Halle a. S., 19. Mai 1897.

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Soziale Rechtspflege.

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Freitag, 21. Mai 1897.

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Lehrmädchen Amanda J. eines Tages einen Bogen papier genommen und denselben gefaltet, um darauf für Für den Charfreitag und Ostermontag beanspruchte der bemerkte das, nahm- ohne irgend einen Anbalt dafür zu haben eine Verkäuferin Inventur- Notizen zu machen. Der Angeklagte Schneider H. von der Musterfirma Oppenheimer u. Komp. In der heutigen Sihung giebt bft namens der gestern ge- wöchentlich ausgezahlt erhalten und dadurch ein Recht auf die Bestellte deshalb die durch das Vorgehen ganz überraschte J. zur Rebe, ( Jägerstraße) 10 M. Er machte geltend, er habe seinen Lohn an, daß das Papier zur Ausführung eines Diebstahls dienen sollte, wählten Kommission bekannt, daß dieselbe beschlossen habe, die Be­zeichnung: Geschäfts- Kommission der durch Ver- zahlung der Feiertage gewonnen. Der Vertreter der Beklagten er und beleidigte sie durch die Ausdrücke:" Sie Diebsche, Sie haben schlug ih wiederholt mit der Hand ins Gesicht trauensmänner zentralisirten Gewerkschaften bob zunächst den Einwand, sämmtliche Schneider des Geschäfts Deutschland3" zu führen. Die Zeitung soll den Titel feien am Abend vor den Feiertagen mit der Maßgabe entlassen schon so ein Diebsgesicht, Sie haben zu Hause wohl schon Solidarität" führen und die erste Nummer am 15. Juni worden, daß sie am nächsten Werktage wieder eintreten tönnten. ihr Arbeitsbuch forderte, zog fie der Angeklagte am Arm in das ein ganzes Die beslager" u. s. w. Als dann später Fräulein J. erscheinen. Den Redakteur soll die Kommission bestimmen. Hiervon will der Kläger nichts gehört haben. Nunmehr führte der Privatkomptoir, schlug und beleidigte sie wieder und spuckte Ueber den letzten Punkt der Tagesordnung: Agitation, referirt ins Gefecht. Danach wird der wöchentlich gezahlte Lohn nur nach Taschentuche das Gesicht gereinigt hatte, verließ sie das Komtoir, Abgesandte des Herrn Oppenheimer die famose Hausordnung ihr schließlich in das Gesicht. Nachdem sich Fräulein J. mit einem Thieme: Berlin ( Töpfer). In der bisher betriebenen gewerkschaft der wirklich geleisteten Arbeit( Tage, Stunden, halbe Stunden) be­lichen Agitation feien Sachen vorgekommen, welche beweisen, daß rechnet. Auch muß jede Reklamation, den ausgezahlten Zohn be- der Angeklagte forschte aber unter seinen Angestellten danach, ob dieselbe durchaus nicht zweckentsprechend war. Wenn die Maurer und Zimmerer im vorigen Jahre Erfolge erzielten, so sei das der treffend, spätestens am Montage nach der Lohnzahlung erfolgen. jemand den Vorfall beobachtet hätte. Als die Mädchen dies be wirklich praktischen Agitation und dem Umstande zu danken, daß beide H. wurde von der Kammer I. des Gewerbegerichts mit folgender hatte angenommen, daß der Angeklagte seine Lehrmädchen prügle, jahten, wurden sie sofort entlassen. Die Auflagebehörde. Organisationen in der Lohnbewegung zusammengingen. Anders sei es Begründung abgewiesen: Es könne dahin gestellt bleiben, ob bei den Töpfern. Die Zentralisten dieses Berufs hätten im letzten Herbst auch der Kläger vor jenen Feiertagen entlassen worden sei. Wenn um die ihnen für gute Führung versprochene Prämie von 30 W, hinter verschlossenen Thüren eine Kommission gewählt zur Bekämpfung die von ihm unterschriebene Arbeitsordnung bestimme, daß nur die nicht) zu sparen. Das hielt das Berufungsgericht durch die gegens hinter verschlossenen Thüren eine Kommission gewählt zur Bekämpfung ( 2ohn erhielten sie in den ersten drei Monaten der Lokalorganisation. Wir( die Lokalisten) wollen in unserer Agitation Beit bezahlt werde, in der die Angestellten wirklich etwas leisteten, wärtige Beweisaufnahme nicht für erwiesen; es hielt ihm ferner zu alles vermeiden, was Haß und Zwietracht hervorrufen kann, aber dann gelte das auch für die Feiertage. Uebrigens hätte H. auch gute, daß er als Prinzipal sich in angeblicher Erregung in der wir werden es uns nicht gefallen lassen, daß man uns von der baldigit die Lohnberechnung beanstanden müssen. anderen Seite Knüppel zwischen die Beine wirft. allerdings irrthümlichen Annahme eines Diebstahls befunden habe. Barmuß= Schadenersatz. Dem Kutscher W. wurde sein Lohn um Die Geldstrafe wurde von 500 M. auf 100 m. herabgesetzt! Breslau ( Töpfer) kommt auf den Breslauer Töpferstreit zurück und 19,50 M. gekürzt, weil er den Wagen, der ihm anvertraut war, in bemerkt, das dortige Gewerkschaftskartell habe den Streit der Töpfer beschädigtem Zustande nach Hause brachte. Er verklagte darauf höffengericht dem Musikfruiker Blanc als Kläger gegenüber, Der Hofpianist Georg Liebling stand gestern vor dent genehmigt, nachdem dieselben auf Veranlassung Kaulich's darum feinen Arbeitgeber, den Fuhrherrn Grimming, beim Gewerbe da er dessen Bestrafung beantragt hatte wegen eines Artikels, den nachgesucht hatten. Nun habe der Vorsitzende des Gewerkschafts- gericht, indem er beantragte, den Beklagten zur Herausgabe des der Beflagte in der Tägl. Rundschau" vom 26. Januar d. J. vers fartells kurz vor Beendigung des Streifs erklärt: Wenn die Töpfer Geldes verurtheilen. Kläger behauptete, Den wieder in eine Lohnbewegung eintreten wollten, dann werde das nicht entzwei gefahren zu haben. Wagen Kartell dieselbe nicht genehmigen, falls die Breslauer Töpfer ein Rollwagen angefahren Es habe ihn vielmehr öffentlicht hatte. Es war darin die Rede von dem Reiblatt, welches Es habe ihn vielmehr der Kläger der Weihnachtsnummer des Berl. Tagbl." hatte beifügen und dadurch sei das Fuhr nicht dem Zentralverband beitreten. Im Hinblick auf diese werk beschädigt worden. Für die Schuld des Kutschers lassen und welches eine Verherrlichung seiner Person und seiner Leistungen Thatsache frage es sich, wie sich die Lokalisten zu den vermochte der Beklagte nur anzuführen, daß enthielt. Der Artikel des Beklagten griff diese Art der Reklame scharf W. den Gewerkschaftskartellen stellen sollen. Mai und Degenkolbe- fremden Kutscher wohl festgehalten und seine Persönlichkeit fest- an, sie wurde als widerwärtig" und der Kläger als ein Gernegroß" Halle erkennen an, daß die Kartelle bei Lohnbewegungen ja in gestellt hätte, wenn er an dem Unfall nicht schuld wäre. bezeichnet, auch sein ganzes Verhalten ein Mühlendamm der Kunst" macher Hinsicht nüßlich seien. Irgend welche diftatorischen Gelüste Kammer VII verurtheilte indeffen Grimming, das Geld an W. brücke mit Rücksicht auf die bekannten Borgänge des Klägers nicht genannt. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Wollmer hielt diese Aus. derselben dürfe man sich nicht gefallen lassen. Kater- Berlin herauszuzahlen. Zur Begründung führte der Vorsitzende aus, einem ( Maurer) erwähnt Fälle von Störungen der Agitation durch An- Schadenersaz- Anspruche könne nur Folge gegeben werden, wenn der für strafbar. Der Gerichtshof war aber mit dem Rechtsbeistand hänger der Zentralisation und betont dann, daß alle Reibereien Nachweis erbracht werde, daß der Inanspruch genommene den des Klägers, einem Vertreter des Justizraths Kleinholz, der Ansicht, zwischen den beiden Organisationsformen vermieden werden müssen. Schaden vorsäßlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser daß der Beklagte durch die beanstandeten Ausdrücke über das Maß In Orten, wo eine Zahlstelle des Verbandes bestehe, würde von Nachweis fehle hier gänzlich, es sei deshalb unberechtigt gewesen, des Erlaubten hinausgegangen sei, hielt aber eine Geldstrafe von feiten der Lokallisten nicht agitirt werden. Dagegen erwarte man, dem Kläger seinen Lohn vorzuenthalten. 10 M. für eine ausreichende Sühne. daß die Zentraliften gegenüber den Lokalisten diefelbe Taktik befolgen.. Mittag Halle ist der Ansicht, daß die Gewerkschaftskartelle, wenn sie Urpreußisches. Der Neg.- Asseffor Plehn in Bromberg wollte eines Tages in der dortigen Stadtkasse seine Steuern los werden. im Interesse der Arbeiter etwas Ersprießliches leisten sollen, so zusammen Dort gerieth er mit dem Rendanten Niemeyer in Streit, da gesezt sein müssen, daß beiden Organisationsrichtungen Rechnung getragen werde. Die Generalfommission der Gewerkschaften Deutsch des Kammergerichts. Es handelte sich um die Revision beider weigerte fich ganz entschieden, dieser Aust and spflicht zu ge Der Streit Stöcker- Witte beschäftigte gestern den Straffenat dieser von ihm verlangte, daß er seinen Hut abnehme. Ter Affeffor lands habe keine große Bedeutung mehr, da ihre Thätigkeit durch Parteien gegen das landgerichtliche Urtheil, wonach Stöcker wegen nügen, worauf ihm Niemeyer gereizt antwortete:" Solche Unane die Gewerkschaftskartelle nahezu überflüssig geworden sei. Die Beleidigung des Witte 500 M. Strafe zahlen sollte. Ein Artikel ständigkeit, hier im Bureau den Filz aufzubehalten; ist das das Lokalisten sollten sich darum an den Kartellen betheiligen, um in im Volk" und in der Evangelischen Kirchenzeitung", in denen Benehmen eines Regierungs- Affeffors?" Der Rendant weigerte sich, denselben ihre Interessen zu vertreten und auf diese Weise den ver- Stöcker sich gegen frühere" Angriffe Witte's wandte, gaben bekanntlich die Steuer abzunehmen und rief Plehn schließlich noch nach: lorenen Boden wieder zu gewinnen. Die Kartelle seien die Drganizu den Beleidigungsklagen der beiden Streiter im Herrn den Scheeren Sie sich hinaus!" Der Regierungs- Assessor Plehn hatte sation der Zukunft, nicht die Generalkommission. äußeren Anlaß. Der unterlegene Stöcker ließ fich vorher Niemeyer angedroht, daß ihm die Sache theuer zu stehen Zu dem vorliegenden Punkt der Tagesordnung sprechen noch dem Kammergericht durch den Reichstags Abgeordneten Biel- lommen werde. eine ganze Anzahl von Rednern; fie berichten über örtliche Konflikte haben Die beiden Gegner sahen sich demnächst auf dem neben vertreten, der zwischen den Anhängern beider Organisationsformen, äußern sich auch geltend machte, daß seinem Mandanten vom Landgericht der auskalkulirt wurde, Gründen Gericht wieder, wo die Schärfe der gegenseitigen Beleidigungen Der Assessor erhielt 60 Mart, ev. 4 Tage über die Betheiligung an den Gewerkschaftskartellen und betonen Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches zu unrecht versagt worden Hast, während der Rendant, der jenen über äußeren Aus wiederholt, daß die Lokalisten jede Ursache zum Streit mit den sei; Stöcker habe sehr in Wahrnehmung berechtigter Inter - and belehren wollte, mit 10 Mart event. Zentralisten vermeiden würden. Blaurock Berlin bemerkt effen gehandelt, und es sei falsch gewesen, daß die Straitammer davonkam. 1 Tag Haft Für Niemeyer hatte die Geschichte aber noch unter anderem, der Kongreß solle den Gewerkschaften weniger einen darauf Werth gelegt habe, daß Witte's Angriffe gegen Stöcker zur ein ganz besonderes Nachspiel. Obwohl der Strafrichter anerkannt finanziellen, als vielmehr einen moralischen Rückhalt schaffen, und Zeit des Erscheinens der Artikel schon Jahre zurücklagen. Pastor hatte, daß ihn der Assessor offenbar gereizt habe, indem er ab diese Aufgabe sei erfüllt. Was die Fälle betreffe, wo von seiten der Witte, den Justizrath Albrecht vertrat, behauptete unter sichtlich ihm seine Geringschätzung ausdrückte, wurde der Rendant Berbände unsolidarisch gegen lokalorganisirte Arbeiter gehandelt anderem,§ 187 des Strafgesetzbuches sei wurde, so würde die Wiederholung solcher Vorkommnisse am besten verlegt worden. dadurch verhindert, daß dieselben in der Deffentlichkeit, namentlich sondern wegen auch in der Parteipreffe bekannt gegeben werden. verleumderischer Beleidigung bestraft Oberpräsident und das Ober- Verwaltungsgericht be. Schlußwort des Referenten gelangt eine Resolution zur Annahme, wurde nach etwa dreistündiger Verhandlung aufgehoben, und hier auf jeden Fall eine Ordnungsstrafe verwirkt. Daß er, wie der Nach einem werden müssen. Die Entscheidung des Landgerichts ließen es bei der Strafe Das Gericht nahm an, Niemeyer habe welche erklärt, daß die seitens der Geschäftskommission zu betreibende zwar drang nur Stöcker mit dem Einwande durch, daß ihn der Oberbürgermeister sage, ein außerordentlich tüchtiger Beamter sei, Agitation nur die Solidarität fördern, und alles, was den Anschein Schutz des§ 193 nicht hätte versagt werden dürfen. Das fomme nicht in betracht. Er hätte sich nicht dazu hinreißen lassen erivecken könne, als wolle man die Zentralverbände bekämpfen, auf Kammergericht nahm an, ein Angriff erfolge nicht nur dürfen, den Assessor so gröblich zu beleidigen, und zwar umso das strengste vermieden werde. Die Lokalorganisationen wollen sich dann in Wahrnehmung berechtigter Interessen, wenn ihm unmittel- weniger, weil der Assessor derjenigen Behörde angehöre, die das Anerkennung und Achtung verschaffen und erwarten die gleiche Tole bar ein anderer Angriff vorhergehe. Der Vorderrichter habe augen Aufsichtsrecht über die städtische Verwaltung ausübt! ranz auch von den Verbändlern. Damit ist dieser Punkt der Tages scheinlich den§ 193 mit den§ 199 des Strafgesetzbuches ver­ordnung erledigt. nochmaligen Berhandlung nicht vor das Landgericht I, sondern vor wechselt. Das Kammergericht hielt es für angentessen, die Sache zur das gandgericht II zu verweisen.

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vom Vorderrichter dennoch vom Regierungspräsidenten in Stödet hätte nicht blog wegen Bebibiguhe, siplinar- Ordnungstraße von 2012. genommen. Der

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Den Kommissionsmitgliedern wird für ihre Agitationsreisen außer dem Fahrgeld und dem ortsüblichen Tagelohn ein Behrgeld von 6 M. pro Tag gewährt. Zu Revisoren werden Fischer und Eine Protestversammlung gegen das Vereindgesek, die Drabnick gewählt. Der nächste Kongreß soll im fünftigen Ein freisprechendes Urtheil wegen Uebertretung des§ 12 von freifinniger Seite einberufen war, fand am Mittwoch Abend Jahre- etwa im Juli oder August abgehalten werden der neuen Polizei- Verordnung vom 10. Oftober 1896, welcher in der Vittoria Brauerei statt. Als Referenten fungirten die Im Laufe der Verhandlungen wurde schon mehrere Male angeregt, felbst die Veranstaltung von privaten Luftbarkeiten am Char- Landtags- Abgeordneten Albert Träger , Ludolf Parisius , eine Aufstellung über die Zahl der durch die Delegirten vertretenen freitag und Bußtage streng verbietet, fällte gestern die 132. Ab. Otto Hermes und Max Schulz. Der Saal war gut gefüllt. Mitglieder zu machen. Kurz vor Schluß des Kongresses wird diese theilung des Amtsgerichts I unter Vorsitz des Amtsrichters Träger gab einen leberblick über die Vorgänge im Reichstag bei Sache nochmals angeregt, es stellt sich aber heraus, daß die Mit Wienkowski. Die Begründung lautete dahin, daß der Angeklagte, Gelegenheit der Berathungen des Bürgerlichen Gesetzbuches . Tie gliederzahl noch nicht ermittelt werden konnte. Rater bemerkt, Gastwirth Gründel, Brunnenstr. 188, schon lange vor jezige Vorlage sei ein direkter Bruch des damals vom Reichskanzler es tomme auf die Zahl der Mitglieder, mit der man gerade nicht Infrafttreten der Verordnung den Saal 311 einer gegebenen Versprechens. Es handelt sich um nichts anderes, als um prahlen föune, weniger an, als auf die Thatsache, daß durch die Festlichkeit an den Privat Theaterverein Othello II für den ein neues Sozialistengeset. Gegen die Sozialdemokraten helfen aber Abbaltung des Kongresses der Anfang gemacht worden sei, den 18. November d. J.( Bußtag) vermiethet hatte. Infolge deffen diese kleinlichen und gehässigen Maßregeln nicht. Träger spricht Lokalorganisationen die gebührende Anerkennung zu schaffen. gingen seine Rechte, über den Saal verfügen zu können, an die schließlich die Ueberzeugung aus, daß die Nationalliberalen von Der Vorsitzende Blauroc schließt den Kongreß, indem er bemerkt, Privatgesellschaft über. Demnach wurde nicht vom Angeklagten, ihren Erklärungen nicht zurück können, wobei freilich in der daß derselbe einen guten Erfolg gehabt und die Hoffnung der Ver- sondern von dem Vereine eine Luftbarkeit veranstaltet. Giner Ueber Versammlung lebhafte Rufe des Zweifels laut werden. anstalter desselben bei weitem übertroffen habe. Um der Gesinnung, tretung hatte sich Gründel höchstens dadurch schuldig gemacht, daß Abgeordnete Parisius geht auf die Entstehung von welcher alle Delegirten und die hinter ihnen stehenden Genossen er den Berein überhaupt geduldet hat, aber über das Dul den geltenden Vereinsgesetzes in den fünfziger Jahren zurück. beseelt seien, Ausdruck zu geben, bringt er ein Hoch aus auf die derartiger Luftbarkeiten ist in der Polizeiverordnung, wie warnt davor, in irgend eine Verschlechterung der Gesetze zu willigen. Sozialdemokratie, worin die Delegirten lebhaft einstimmen und Rechtsanwalt Dr. Schöps bereits ausgeführt hat, nichts Der Abg. Hermes ist der Meinung, daß die Vorlage am Dienstag darauf die Arbeitermarseillaise singen. vorgesehen, so daß eine Bestrafung auch aus im Reichstag todtgeschlagen worden ist. Man weiß jetzt, daß man diesem Gesichtspunkte nicht erfolgen fonnte. ein homogenes reaktionäres Ministerium hat. Vertrauen nach irgend In dem Verhalten des Angeklagten Gründel wurde ein einer Richtung hin sei unangebracht. May Schulz findet, daß Widerstand darin gefunden, daß er bei der Siftirung unverblümter noch nie eine Reaktion aufgetreten sei, als es von der Gewalt anwendete, um loszukommen. Die Beamten befanden sich in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes, weil sie dem gegebenen Dienstbefehl des Polizeilieutenants unweigerlich Folge zu leisten hatten. Für diesen Widerstand wurde auf eine Geldstrafe von 30 Mart oder 6 Tage Gefängniß erkannt, weil derselbe nicht von großer Erheblichkeit war. Die Mitglieder des Privat- Theatervereins, Schriftfeßer Eduard Spalte als Vorfizender und der Arbeiter Otto Mielte, wurden von der Anklage des Widerstandes mangels Beweises freigesprochen.

Sechste Generalversammlung des Verbandes der Schiffs- Zimmerleute Deutschlands .

8. Sigungstag.

Riel, 18. Mai 1897.

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heutigen Regierung geschehe. Er zeigt in markigen Worten die Tendenz, die unsere Regierung beherrscht. Eine Resolution, die sich in scharfer Weise gegen den Entwurf wendet und in welcher die Abgeordneten aufgefordert werden, das Gefeß abzulehnen, fand ein stimmige Annahme.

Es wird über die Frage des Rechtsschutes in gewerblichen Streitigkeiten verhandelt und bestimmt, daß: Mitglieder, welche Freis hielt am Montag bei Mörschel, Jüdenstraße 36, eine Vers Der sozialdemokratische Wahlverein für den ersten Wahl­ihren Pflichten nachgekommen sind, Rechtsschutz in allen gewerblichen fammlung ab. Genoffe Tätero w sprach über das Thema: Die Streitigkeiten, sowie in Fragen der Alters- und Juvaliditäts- Ver­ficherung zu gewähren sei." In der Nachmittagssigung wird über Verfassungsverhältnisse in den modernen Staaten". Die interessanten Gründung eines Agitationsfonds verhandelt, es wird jedoch wegen wurden die Schuyleute Friedrich Lehmann I, Eugen fällig aufgenommen. In der Diskussion ergänzte Polis einige Wegen Freiheitsberaubung und Mißhandlung im Amte Ausführungen wurden von der zahlreich besuchten Versammlung bei der erfolgten Beitragserhöhung davon abgesehen. In nächster Beit Seele und Karl Hulpert in Danzig von der dortigen Ausführungen des Referenten. Unter Berschiedenem machte Genoffe soll nach einem Breslauer Antrage unter den Fluß- Schiffsbauern Strafkammer zu sechs bezw. vier und fünf Monaten Kentel die Anwesenden auf die neue Lokalliste aufmerksam; er eine lebhafte Agitation entfaltet werden. Ueber die Höhe der Unter- efängniß verurtheilt. Die beiden erstgenannten haben forderte strenge Durchführung derselben. Polig brachte den Vor flüßung der bei einem Streit betheiligten Mitglieder, erfolgt ein einen Referendar und einen Studenten der Rechtswissenschaft, welche wärts" in Erinnerung und erachtete es als selbstverständliche Pflicht lebhafter Meinungsaustausch. Die Summe wird für Verheirathete auf 10 M., jedes Kind 1 M. extra und für Ledige auf 8 M. sich an einem Auguſtabende des vergangenen Jahres etwas laut auf eines jeden Parteigenossen, dieses Blatt statt bürgerlicher Zeitungen normirt. Ein Antrag, das Fachorgan nur monatlich einmal erlich ohne Grund verhaftet und zur Wache fiftirt. Dort wurden die der Straße unterhielten, vom Trottoir gestoßen und schließ- zu lesen. scheinen zu lassen, wird nach lebhafter Debaite abgelehnt. Verhafteten in Gemeinschaft mit dem dritten Angeklagten wieder- Die Filiale Süd des Allgemeinen Deutschen Tapezirer. Das Organ erscheint also auch fernerhin zweimal monatlich. holt gestoßen und geschlagen und, obwohl sie sich genügend Vereins hielt am Mittwoch, den 12. d. M., ihre Mitglieder- Ver Der alte Vorstand wiro per Atklamation wiedergewählt. Als Ent­schädigung erhält der Vorsitzende 100 m, der Kassirer 75 M. und legitimirt hatten, widerrechtlich bis zum andern Worgen fammlung ab, in der Kollege Bechert über den Stand der Lohn bewegung in Mannheim berichtete. Es entspann sich nun eine längere der Schriftführer 50 M. Die Diäten werden außer den Reisekosten gefangen gehalten. Debatte über den Beschluß des Fachvereins, wonach zur Wahl der auf 10 M. festgesetzt. Von Verbandsseiten soll beim Reichs- Marine Zur Warnung für Eltern und junge Mädchen! Wegen Delegirten für den Einigungstongreß eine Extraversammlung eins Amt eine Eingabe gemacht werden zum Zweck der Erhöhung der Mißhandlung, thätlicher und wirklicher Beleidigung eines 15 jährigen berufen werden soll. Die Versammlung sab sich jedoch nicht vers unteren Lohnklaffen auf den kaiserlichen Werften. Zur Einleitung Lehrmädchens war der Wäschefabrikant Siegfried Heyman- anlaßt, durch die Machinationen Einzelner an dem Beschluß der einer näheren Verbindung mit den Werftarbeitern, wird denselben sohn, Rosenstr. 16, Privatwohnung Schleswiger Ufer 11, vom Ginigungskommission etwas zu ändern. Als Delegirte werden der das Verbandsorgan in genügender Zahl zur Verfügung gestellt. hiesigen Schöffengerichte zu 500 M. Geldstrafe verurtheilt worden. öffentlichen Versammlung die Kollegen Otto Pönicke und Leo Die nächste Generalversammlung soll in Reiherstieg stattfinden. Mit Auf die von ihm eingelegte Berufung beschäftigte sich gestern Schmidt empfohlen werden. Sodann theilt Kollege Sander, dreifachem Hoch auf die Solidarität der gesammten Arbeiterschaft( Donnerstag) die 6. Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz mit, daß am ersten Pfingfifeiertag ein Familienausflug rach Walds wird sodann gegen 5 Uhr die Generalversammlung geschlossen. des Landgerichts- Direktors Franke mit der standalösen An- burg bei Tegel stattfindet, wozu auch die Kollegen des Fachvereins gelegenheit. Durch die Beweisaufnahme wurde derselbe That eingeladen werden. Alles nähere darüber wird noch bekannt ge­bestand wie in erster Instanz festgestellt. Danach hatte das macht.