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Tod getrieben. Er tödtete sich durch Erschießen. Aus Furcht vor Strafe wegen Umbertreibens beging die 16jährige Tochter eines Gürtlers in der Liegnigerstraße Selbstmord. In unheimlicher Weise mehren sich die Selbstmorde und Selbstmordversuche von Kindern und solchen Personen, die kaum dem Kindesalter entwachsen sind. Ob das den Hütern der heutigen Moral und Ordnung nicht zu denken giebt? Durch eine Schlägerei, welche von einer Anzahl Rowdies am Stadtbahnbogen beim Alexanderplatz veranstaltet war, wurde gestern der Verkehr auf kurze Zeit unterbrochen. Die Polizei schritt ein und brachte unter großem Menschenzulaufe die Hauptübelthäter zur Wache.

Günter zu bewegen gesucht, sie mit ihm mit ihm auszutrinken. Leipzig und von da reiften fie treuz und quer in der Welt umher, Günter sei nicht davon erbaut gewesen, da die Absicht des Thieme in größeren Städten wie Budapest einen Theil der Juwelen vers unverkennbar gewesen sei. Auf das Drängen des Kommissionärs, kaufend und den Erlös verpraffend. Als sie am 7. April in Wien noch eine Flasche mit ihm zu trinken, habe Günter erwidert, das verhaftet wurden, wurden nur noch 1500 M. baares Geld aber werde dem Thieme zu viel foften. Dieser hätte jedoch leichthin feine Werthsachen mehr bei ihnen gefunden. Schmidt und Hertel, geäußert, er denke, es werde schon wieder( bei dem erivarteten Ge- welche so schnöde um die Frucht ihrer That betrogen worden schäft) herauskommen. Die Parteien schlossen einen Vergleich. Der waren, gingen nach Hamburg . Sie mußten bald wieder stehlen. Borsigende legte dem Kläger nahe, in Zukunft nur solche Stellen Staatsanwalt Dr. Oppermann beantragte gegen Hertel neun, wegen der Arbeitsvermittelung aufzusuchen, wo er die hohen gegen Schmidt zehn, gegen Samkowy a cht, gegen Rosenzweig fünf und gegen Salomon drei Jahre Zuchthaus . Vermittelungsgebühren sparen könne. Der Gerichtshof fällte folgendes Urtheil: Gegen die Lohnentschädigungsklage des Kellners H. Schmidt zehn, Samkowy acht. Hertel sieben, machte der Gastwirth Bickel dieser Tage vor dem Gewerbe­Rosenzweig drei Jahre Zuchthaus, sowie alle vier Ein Liebesdrama spielte sich gestern in dem Hause Brunnen- gericht geltend, H. habe die Arbeit verweigert und hätte deshalb Ehrverlust und Polizei Aufsicht. In betreff des Angeklagten straße 114 ab. Der erst vor kurzem entlassene 28 jährige Feldwebel fofort, das heißt am Sonntag Abend 9 Uhr, entlassen werden Ehrverluft und Polizei Aufsicht. In betreff des Angeklagten Salomon wurde nur einfache Hehlerei angenommen und Spangenberg hat sich nebst seiner 27jährigen Geliebten Klara fönnen. Im übrigen sei H. für den Montag, für den er eine Ent­Weinert aus Moabit , Birkenstr. 72, heute erschossen. S. hatte schädigung fordert, nicht engagirt worden, sondern nur für Sonnabend hierfür auf ein Jahr Gefängniß, wovon zwei Monate durch in der Brunnenstr. 114, Hinterhaus 1 Tr., eine Wohnung inne. und Sonntag. Der Kläger betonte dem gegenüber, er habe sich die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurden, erkannt. Gestern Abend ging das Liebespaar in dessen Wohnung, wo nur geweigert, den Gästen schlechtgefüllte Gläser anzubieten, und Eine Episode and dem erbitterten Kampfe zwischen die Vorbereitungen zu dem Schritte getroffen wurden. Das das Engagement für den Montag sei durch den Oberkellner erfolgt. den Geguern und Anhängern der Konsumvereine des Mädchen schrieb an seine Mutter über sein Vorhaben. Nachdem die Der Zapfer des Beklagten wurde als Zeuge vernommen. Er gab Halleschen Thorbezirkes, der im verflossenen Winter gerade zur Mutter heute durch den Brief Kenntniß erhielt, eilte fie nach der an, die Gläser seien voll gewesen, nur habe der Schaum gefehlt, Weihnachtszeit viel böses Blut machte, wurde gestern in einer Wohnung, welche sie jedoch verschlossen fand. Der Hauswirth gab da das Bier bereits vor der Bestellung eingeschänkt worden sei. Privatklage des Kolonialwaarenhändlers Julius Grimmer gegen fich alle Mühe, dieselbe zu öffnen, jedoch vergebens, da das unglück- Wenn das Bier zwei Minuten stehe, verliere es den Schaum. den Geschäftsführer Paul Weinberg, den Urheber der damaligen liche Paar die Wohnung verriegelt hatte. Nach Anlegung einer Bu der Engagementsfrage ergab die Beweiserhebung, daß Bewegung, vor der 150. Abth. des Amtsgerichts I entrollt. Grimmer Zu Leiter öffnete er das Fenster und fand das Paar im Blute schwimmend der fragliche erste Kellner, der der nicht Oberfellner sein hatte im Jahre 1887 seine Zahlungen eingestellt und mit seinen und auf dem Sopha liegend todt war. Die Polizei wurde sofort in foll, feine Befugniß hatte, Leute engagiren. Die Gläubigern affordirt. Wenige Jahre später wurde der Nabatt­Kenntniß gesetzt und dann beide Leichen durch diese beschlagnahmt. Stammer VI des Gewerbegerichts verurtheilte den Beklagten, an Sparverein Süd- West" unter Anregung des Klägers Grimmer be= Das Motiv der That soll sein, daß die Mutter des Mädchens das H. nur eine Mark zu zahlen und zwar als Trinkgelder- Entschädigung gründet und der Angeklagte Weinberg benutzte diese Gründung zu einem Liebesverhältniß nicht zugeben wollte. für die Stunden, während welcher Kläger am Sonntag noch ge- Artikel, der in dem Bezirksblatt, Der Südwest- Bote" erschien und die Eine Ver: Bewohner des Halleschen Thorviertels darüber belehrte, daß die arbeitet hätte, wenn er nicht entlaffen worden wäre. weigerung der Arbeit liege nicht vor, da der Kellner Zahlungseinstellungen des Klägers mit der Gründung des Rabatt­verpflichtet sei, den Gästen nicht nur gefüllte Gläser, fon dern auch frisches Bier vorzusehen. Für den Montag fönne sich Kläger auf keinen Fall an Bickel halten. Habe ihn der erste Kellner wirklich für diesen Tag engagirt, dann habe er seine Befug­nisse überschritten, und dafür könne der Arbeitgeber nicht hastbar gemacht werden. Eventuell könnte sich der Kläger an den ersten Kellner halten.

Aus Furcht vor einer elterlichen Züchtigung wegen eines Liebesverhältnisses hat sich die noch nicht 16 Jahre alte Tochter Olga des Gürtlers Pech aus der Liegnizerstr. 11 das Leben ge­

nommen.

Theater. Jm Apollotheater wird Venus auf Erden" heute Theater. Im Apollotheater wird" Benus auf Erden" heute gum 50. Male gegeben. Außerdem treten neue Spezialitäten auf.

Aus den Nachbarorten.

Charlottenburg . Wir machen nochmals auf die heute, am 1. Juli, abends 81/4 Uhr, in Bismarckehöhe stattfindende öffentliche Versammlung des sozialdemokratischen Wahlvereins aufmerksam, in welcher Genosse Dr. Arons über die Frage: Betheiligen wir uns an der Landtagswahl?" referiren wird. Das Erscheinen eines jeden Parteigenossen ist nothwendig. Der Vorstand.

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bewachten Moment, als er im Flur des Gebäudes warten sollte, um

Gerichts- Beifung.

erwachsene Menschen einen 9jährigen Jungen wohl auch in anderer mehrere und fast gleichzeitig erfolgte die Festnahme der

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Sparvereins in Zusammenhang zu bringen seien. Rechtsanwalt Dr. Gennerich erklärte als Vertreter des Angeklagten, daß aller­dings positive Beweise für die Richtigkeit dieser Folgerungen nicht beigebracht werden könnten. Es kam deshalb ein Vergleich dahin zu stande, daß Weinberg erklärte, er habe den Privattläger nicht bes leidigen wollen und es ihm nur darauf ankam, den Bewohnern des Halleschen Thorviertels thatsächliche Momente über die Begründung des Rabatt- Sparvereins Süd- West" vor Augen zu führen.

täglich,

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so

Das Gesetz über den unlanteren Wettbewerb vom 27. Mai 1896 fand feine erste Anwendung auf die Presse gestern Bur Firmenschilderfrage. In zahlreichen Städten und auch vor dem Schöffengericht am Amtsgericht II. Unter der Beschuldigung, in Berlin find Verordnungen erlassen worden, wonach die Inhaber sich gegen die§§ 4 und 12 des genannten Gefeßes vergangen offener Geschäftslokale außerhalb des Geschäfts ihren Vor- und Zuzu haben, stand der Buchdruckereibesizer Friedrich Lenz aus Schöne­Die Parteigenossen von Reinickendorf , Eichborn namen in der Weise anbringen sollen, daß derselbe von der Straße berg und der Redakteur Johannes Miller aus Berlin vor den plan, Hermsdorf , Dallorf, Lübar3 2c. werden darauf aus sichtbar ist. Vor dem Kammergericht hatten sich am 28. d. M. Schranken. Ersterer ist der Verleger des in Schöneberg erscheinenden Schöneberger Tageblattes", dessen politischer Theil in aufmerksam gemacht, daß am Sonntag, den 4. Juli, seitens des einige Kaufleute zu verantworten, weil sie gegen eine Regierungs­Arbeiter- Bildungsvereins Zukunft" ein Ausflug mit Familie nach verordnung verstoßen haben sollten, indem sie ihre Namen nicht an Berlin redigirt und gedruckt und von Herrn Müller verantwortlich Stolpe zum Genossen Bergemann, stattfindet. Treffpunkt der Ge- den Frontseiten der Häuser, sondern in den Thürnischen angebracht gezeichnet wird, während der übrige Theil des Blattes von Herrn noffen von Reinickendorf vormittags 8 Uhr, im Restaurant hatten. Nachdem sie in den Vorinstanzen freigesprochen Lenz hergestellt wird. Letzterer hatte dem Titel seines Blattes in Parenthese noch die Bemerkung, Gemeinde- Zeitung" beigefügt. Nun Neumann( vorm. Grund) an der Station Schönholz; zweiter Treff waren, erkannte auch das Kammergericht zu ihren Gunsten. punkt 9 Uhr 22 Min. am Bahnhof Hermsdorf, sodann Marsch Der große Gold- und Juwelendiebstahl, der am 21. Februar besteht in Schöneberg noch das Schöneberger Wochenblatt", welches fämmtlicher Genossen durch den Wald nach Stolpe. Um recht zahl- dieses Jahres in der Leipzigerstraße begangen wurde und wegen der von Herrn Alex Rindfleisch herausgegeben wird. Dieser war reiche Betheiligung, besonders der Frauen, bittet Der Vorstand. Verwegenheit der Ausführung Aussehen erregte, beschäftigte gestern früher Gerichtsvollzieher, wurde aber in den 80er Jahren wegen Ueber das tragische Ende eines Schülerausflugs wird der Bersonen beschuldigt, bei dem Diebstahl betheiligt zu sein: gerichte am Landgericht I zu langer Buchthausstrafe ver­die 7. Straflammer des Landgerichts I . Es sind folgende vier fchwerer Amtsvergeben entlassen und vom Schwur­Berliner Abendpost" aus Charlottenburg mitgetheilt: Am Donners- Personen beschuldigt, bei 1. der Buchhalter Siegfried Samtowy aus Mohilew, urtheilt. Nach seiner Entlassung begründete er das Sch. Wochen­tag vergangener Woche unternahm die Gemeindeschule in der Kaiserin Augusta- Allee einen Ausflug nach der Jungfernhaide. 3. der Kellner Reiner Schmidt aus Marne 2. der Buchhalter David Rosenzweig aus Volhynien, blatt", das schließlich amtliches Publitationsorgan ge­Marue in Holstein worden ist. Es steht auf seiten der Gemeindeverwaltung, während Nach der gegen Mittag erfolgten Rückkehr der Kinder vermißte und 4. der Schlosser Georg Hertel aus Berlin . Ein das Schöneberger Tagebl." einen mehr kritischen Standpunkt die Familie des in der Osnabrücker Straße wohnhaften Ar­beiters Hahn ihren ca. 61/2 jährigen Sohn Erich, welcher auch der Hehlerei beschuldigt. Ueber der Vergangenheit der beiden ersten richten ebenso gut, wie das Wochenbl.", und da ersteres beiters Hahn ihren ca. 61/2 jährigen Sohn Erich, welcher auch fünfter Angeklagter, der Handelsmann Selig Salomon, ist einnimmt. Indessen erhielt das" Tagebl." die amtlichen Nach­bis zum Abend nicht heimgekehrt war. Da man vermuthete, Tegzteres nur dreimal wöchentlich erscheint, daß sich der Kleine im Walde verlaufen hätte, so begaben aus Rußland stammenden Angeklagten schwebt Dunkel, Schmidt und sich die Eltern, sowie einige Nachbarn auf die Suche, die jedoch in Hertel sind vielfach bestrafte Personen. Der Thatbestand wurde der konnte das" Tagebl." die amtlichen Nachrichten oftmals früher später Nacht resultatlos endigte. Am nächsten Morgen suchten die zeit in den Zeitungen ausführlich mitgetheilt. Im Hause Leipziger bringen, wie das amtliche Organ. Das verdroß Herrn Rindfleisch, Eltern den betr. Lehrer auf und dieser fragte nun die beiden Schüler, traße 103 befindet sich das Gold- und Juwelengeschäft der Firma er denunzirte daher den Redakteur und den Verleger wegen un­in deren Begleitung der Vermißte zuletzt gesehen wurde, nach dem F. J. Luckwaldt, deren Inhaber der Kaufmann Lange ist. Als der lauteren Wettbewerbes und zwar sollte durch die falsche Bezeichnung Verbleib desselben. Nunmehr gestand der ältere ca. 9jährige Knabe, letztere am Morgen des 22. Februar seinen Laden, den er ord Gemeinde- Zeitung, beim Publikum die Täuschung bewirkt werden, der kleine Erich hätte sich beim Nachhausegehen am Berbindungs- ungsmäßig verfchloffen gefunden, betreten hatte, wurde ihm eine daß das Tagebl." amtliches Gemeinde- Organ sei. Die Untersuchung Er fand sein Waarenlager fast vollständig wurde von der Berliner politischen Polizei geführt. Das Landgericht II Kanal in der Nähe der II. Charlottenburger Gasanstalt auf das böse Ueberraschung. hohe User gesetzt, um sich wegen der Size die Strümpfe auszuziehen, ausgeräumt. In der Decke befand sich ein Loch, Steine und Kalt lehnte jedoch die Erhebung der Anklage ab, das angerufene Kammergericht Die An= Die Knaben hätten ihm hierbei einen Stoß gegeben, so daß der Kleine lagen in einem aufgespannten Regenschirm, der zum geräuschlosen ordnete dagegen die Gröffnung des Hauptverfahrens an. ins Wasser fiel, aus welchem er noch einmal auftauchte, um dann Auffangen des Gerölls benutzt worden war. Die über dem Laden geklagten bestritten, daß sie die Bezeichnung" Gemeinde- Zeitung" zu Leer und wurde aus. Unrecht geführt und eine Täuschung damit bezweckt hätten. Durch zu ertrinken. Die hiernach angestellten Nachsuchungen im Kanal befindliche Wohnung stand damals führten zur Auffindung des Leichnams genau an der Stelle, an fchloffen gewesen, gebessert. Die zur Wohnung führende Thür war nicht ver jene Bezeichnung habe angedeutet werden sollen, daß sich das Blatt sondern die Handwerker hatten nur eine vornehmlich mit Gemeinde- Angelegenheiten befasse und in der That welcher die That geschah. Der unglückliche Knabe wurde nun Leiter dagegengelegt. In die obere Etage hatten die Diebe somit habe das Blatt selbständige Berichte über Magistrats- und Ge­Montag Bormittag durch einen Schuhmann der Schule zugeführt, leicht gelangen können. Dort hatten sie die Stelle, an der meindevertreter- Sigungen gebracht und die kommunalen Angelegen nachdem er ihn, wie von den Leuten erzählt wurde, bei einem Versuch ein neuer Dfen gesetzt werden sollte, durchbrochen. Der Diebstahl beiten eingehend besprochen, während das gegnerische Blatt nur die abgefaßt hatte, sich wegen der vielen Züchtigungen in den Spree - mußte am Sonntag Nachmittag ausgeführt sein. Der Bestohlene trockenen Waschzettel aus dem Bureau des Amts. Anlagen zu erhängen. In der Schule benutzte der Knabe einen un- hatte einen Verlust von gegen 40 000 m. zu beklagen. Seitens der vorstandes bringe. Da sie diese amtlichen Nachrichten aber zu entfliehen, er wurde jedoch von den größeren Jungen sehr bald Polizei wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um der Thäter ebenfalls und oft noch früher brächten, so könne weder jemand ge= eingeholt und nun mit Stricken gefesselt, habhaft zu werden, es gelang dies aber erst anfangs April. täuscht noch geschädigt worden sein. Der einzige Beuge, Verleger Im zur Polizei geführt zu werden. Das Publikum war der Meinung, daß mehrere Schmidt und Hertel wurden in Hamburg , wo sie wiederum Rindfleisch gab an, er habe von einzelnen seiner Inserenten erfahren, schwere Diebstähle begangen hatten, ergriffen, fie hätten geglaubt, ihm sei der amtliche Charakter entzogen worden, Dadurch Anweshalb sie nicht mehr bei ihm inseriren wollten. Weise festhalten könnten und machte deshalb seiner Entrüftung in Die Anfühle er sich geschädigt. Der Staatsanwalt hielt es für er bitteren Worten Luft. Ob den Lehrer wegen mangelhafter Aufsicht geklagten Samkowy und Rosenzweig in Wien. ein Vorwurf trifft, fann natürlich erst durch die Untersuchung fest- geschuldigten Schmidt und Hertel legten ein Geständniß ab. Sie wiesen, daß der Zusatz zum Titel des Blattes nur den Zweck haben geftellt werden, jebenfalls ist aber die Wahl des Ausflugsortes hätten zunächst den Angeflagten Rosenzweig in der jüdischen Bolts. foute, das Publikum glauben zu machen, es habe in dem Blatte ein füche kennen gelernt. Der letztere habe ihnen eines Tages gesagt, amtliches Publikationsorgan vor sich. Ob jemand in einen Frr­( Plößensee und der Kanal mit seinen Ausladestellen 2c.) gerade feine glückliche zu nennen, zumal die Gegend am Forsthaus Königs- daß er mit einem Landsmanne zusammenwohne, der ein aus- thum versetzt oder geschädigt worden sei, komme bei dem Wort­damm mit den herrlichen Gichen- und Tannenbäumen den Kindern gezeichnetes Geschäft wiffe". Am 17. Februar habe Rosenzweig ihnen laut des Gesetzes nicht in Frage, das Gesetz beftrafe denjenigen, viel bequemer lag und auch ungefährlicher war. dann den Angeklagten Samkowy zugeführt. Dieser habe dann erzählt, daß der Waarenbezeichnungen anwende, welche geeignet feien, Täuschungen er kürzlich auf dem Deck eines Pferdebahnwagens durch die Leipzigerstraße herbeizuführen. Er beantrage daher für jeden der Angeklagten Wegen schwerer Mißhandlung seiner Ehefrau wurde gefahren sei. Dabei sei ihm aufgefallen, daß eine über einem 40 Mart Geldstrafe. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. L. gestern der in der Lothringenftr. 42 zu Weißenfee wohnende Juwelierladen befindliche Wohnung leer stehe. Dadurch lasse sich Flatan betonte, die Bezeichnung Gemeinde- Zeitung" tönne nicht Tischler Hilger in Haft genommen. H. hatte mit seiner Frau einen leicht ein Einbruchsdiebstahl begehen. Hertel habe erst nicht recht bestraft werden. Noch im vorigen Jahre habe das Ober- Berwaltungs­Streit und mißhandelte die in anderen Umständen Befindliche in so heran wollen", sich schließlich aber überreden lassen. Der gericht entschieden, daß ein Landrath nicht das Recht habe, einem roher Weise, daß sie bewußtlos zu Boden sank. Die schwer verletzte Diebstahl sollte am Sonntag Nachmittag gegen 4 Uhr ausgeführt Berleger zu untersagen, sein Blatt" Kreisblatt" zu nennen, was Frau mußte noch in der Nacht nach dem Krankenhause Friedrichs- werden. Samtowy besorgte einen Strick, sowie Werkzeuge, eine daffelbe sei wie Gemeinde- Beitung". Letztere Bezeichnung werde von hain überführt werden, während der rohe Ehegatte durch die Säge, Zentrumsbohrer und mehrere Stemmeisen. Am Sonn- hunderten kleiner Beitungen geführt, ohne amtliches Publikations­Gendarmerie festgenommen wurde. tag Nachmittag trafen sie sich in einem Verbrecherteller in der organ zu sein. Zum Beweise dafür berufe er sich auf Waldbrände scheinen bei der jetzigen Dürre im Grunewald Gollnowstraße und begaben sich von hier aus nach der Leipziger - das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen für das an der Tagesordnung zu sein. Gestern war auf dem von der Straße. In der Nähe des Thatortes angekommen, begab Rosenzweig Beitungswesen, um dessen Ladung er bitte. Der Gerichtshof lehnte Wangenheim, Augusta Biktoria- und Carl Theyßstraße begrenzten fich zunächst allein in das betreffende Haus. Er fehrte gleich darauf alle diese Anträge ab und erkannte, daß der Angeklagte Müller frei­Grundstücksblock, der auf der Grenze der Kolonie Grunewald und zurück und erklärte, daß die Luft rein sei. Schmidt und Hertel er zusprechen war, da derselbe als politisch verantwortlich nicht für der Gemarkung Schmargendorf liegt, das infolge der Hitze aus widerten, daß sie dann die Sache schon allein machen würden. den Titel des Blattes verantwortlich zu machen sei. Bei Lenz scheine gedörrte Gras in Brand gerathen; das Feuer hatte sich mit rasen- Schmierestehen" sei überflüssig, Rosenzweig und Samtown sollten sich erwiesen, daß derselbe die Bezeichnung Gemeinde- Zeitung" nur ge­Der Eile ausgebreitet und schließlich auch das Unterholz in Brand nur nach ihrer Wohnung begeben und ihre Genossen dort erwarten. Dann wählt habe, um den Anschein zu erwecken, daß sein Blatt amtliches gesetzt. Die Feuerwehr, welche bald zur Stelle war, löschte den gingen Schmidt und Hertel in das Haus. Sie fanden die Thür zu Publikationsorgan fei. Damit habe er sich gegen das angezogene Brand. der Wohnung offen, die dort beschäftigten Arbeiter hatten es nicht Gefeß vergangen und sei mit 20 M. Geldstrafe zu bestrafen. für nöthig erachtet, sie zu verschließen, da es dort nichts zu stehlen Dieses Urtheil wird auf dem Wege der Berufung angefochten gab. Die beiden Einbrecher gingen sofort an die Arbeit. Gin Loch werden. von der Größe einer Hand war bald hergestellt, sodann Ein Duellmord von ganz besonders roher Natur ist gestern Vom Kommissionärnuwesen. In einem Rechtsstreit gegen wurde durch dasselbe ein Regenschirm gesteckt, der sich dann vor dem Schwurgericht zu Bonn zur Verhandlung gekommen. Die den Restaurateur Günter stand in Frage, ob der klagende Kellner von selbst öffnete und geräuschlos die Brocken auffing, welche Betheiligten waren zwei Aerzte an der Bonner Üniversitätsklinik; " auf feft" engagirt worden sei. Um dies festzustellen, vernahm das von den Dieben losgetrennt wurden. Als die Deffnung groß der eine von ihnen, ein Dr. Fischer, soll seinem Gegner, dem Gewerbegericht den Kommissionär Thieme. Der Beuge, genug war, ließ Hertel sich an dem Strick hinab. Er hatte eine Dr. Reusing, bei Gelegenheit einer mißglückten Operation der die Vermittelung besorgt hatte, sagte aus: Ich trant eine Handtasche mitgenommen, die er voll von Goldsachen packte und den Vorwurf gemacht haben, daß er die verantwortungsvolle Arbeit, Flasche Wein mit dem Chef( Günter) und dieser bestellte dann von Schmidt an dem Strick in die Höhe gezogen wurde. So welche den Tod der Behandelten, einer Wöchnerin, zur Folge hatte, Darauf ausdrücklich einen Kellner auf feft". Beklagter dann füllte Hertel seine Taschen und ein mitgebrachtes Tuch, tletterte im Zustande der Trunkenheit vollzogen habe. Die Gegner redete mir dann zu, noch eine Flasche Rüdesheimer mit an dem Strick in die Höhe und entfernte sich ungehindert mit seinen föhnten sich nach einer Aussprache vorläufig aus. Mitte März d. J. ihm zu trinken. Ich sagte ihm, daß mir das zu theuer Genossen. Sie eilten nach der Wohnung der beiden anderen Angeklagten schied Dr. Fischer aus der Bonner Klinit aus, um nach Hamburg würde, worauf er meinte, ich sollte nur kommen. Nunmehr stellte und nahmen hier eine Sortirung der Beute vor. Unter den Gegen überzusiedeln. Bei seinem Abschiedsbesuch, den er dem Geheim ich die Bedingung, daß er dann mindestens zwei Leute für feft" ständen befanden sich Brillant- Ohrringe, welche mit 2500 M. aus rath Schede machte, kam das Gespräch auf Dr. Reusing, und bestelle, damit es wieder herauskomme." Der Beklagte gezeichnet waren. Samtowy steckte zunächst 30 Stück goldene Uhr Dr. Fischer hielt sich für verpflichtet, seinem bisherigen Vorgesetzten bestritt zwar entschieden, daß er den Zeugen animirt habe; dennoch fetten zu sich und alle vier Angeklagten begaben sich zum Handels- verschiedene Handlungen des Dr. Neufing, u. a. auch jenen Vorgang ergab aber die Beugenaussage zur Evidenz, wie die Herren Kommann Salomon, welcher ihnen für die Retten 300 M. zahlte. an dem Operationstische zur Kenntniß zu unterbreiten. Eine sofort missionäre ihren Beruf auffassen und ausüben. Der Kläger Bon diesem Gelde erhielten Schmidt und Hertel je 100 M. angestellte Untersuchung ergab die Richtigkeit der meisten der follte 10 M. für die Stellung geben und hat 3 M. darauf Die beiden Angeklagten Samkowy und Rosenzweig er von Dr. Fischer gegen Dr. Reusing erhobenen Beschuldigungen. angezahlt. Der Gerichtshof vernahm noch den Obertel Iner flärten sobann, daß sie zunächst ein feines Restaurant Bei feiner Vernehmung nun schob Dr. Reusing seinem Anfläger, des Beklagten. Dieser Zeuge wußte zu dem vorliegenden Falle besuchen wollten, um einmal ordentlich zu essen. Schmidt dem Dr. Fischer, die Schuld an der mißglückten Operation zu. In nichts erhebliches anzugeben. Um so intereffanter war, war es über und Hertel möchten sie nach einer Stunde in der Gollnowstraße der Erregung über die Fischer'schen Anschuldigungen begab sich dann einen früheren Versuch des Herrn Stellenvermittlers Thieme, sich die erwarten. Sodann begingen die beiden Ruffen gegen ihre Genossen Dr. Reusing in das Hotel Zum goldenen Stern", wo Dr. Fischer Kundschaft Günter's zu verschaffen, aussagte. Er sprach von einem einen Schurkenstreich. Anstatt nach einem Restaurant fuhren sie abgestiegen war, und überfiel diesen mit einer Reits Manöver des Herrn Thieme, das er schon einmal gemacht habe. Thieme eiligst nach ihrer Wohnung, rafften die gesammte gestohlene Beute peitsche. Dr. Fischer erklärte daraufhin den Dr. Neufing für habe im Restaurant Günter's eine Flasche Wein bestellt und Herrn zusammen und ergriffen damit die Flucht. Sie wandten sich zunächst nach nicht fatisfattionsfähig und beantragte bei dem Korps Rhenania"

Soziale Rechtspflege.