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Parlamentarisches.

Der große Streik der nord­amerikanischen Grubenarbeiter.

Ein Streit von einem Umfang, wie er selbst in den Vereinigten Staaten zu den Seltenheiten gehört, ist mit dem Ausstande der amerikanischen Grubenarbeiter zu Anfang dieses Monats aus­gebrochen. Der Streit erstreckt sich auf die Bergarbeiter in dem großen Weichkohlen- Distrikt in West- Pennsylvanien und in den Mittelstaaten Mittelstaaten Ohio, Indiana , Illinois und West Virginien. Nur die Bergleute im Westen haben sich von dem Streit ausgeschlossen, weil fie gut bezahlt sind. Auch in den penn Die diesjährige Provinzial- Parteikonferenz findet am Sonnsylvanischen Hartkohlen- Diftritten wird weiter gefördert. Am Streit

Partei- Machrichten.

Parteigenoffen Berlins und der Provinz Brandenburg !

VIII. An Sonn- und Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Ratechumenen- und Konfirmanden, Das Abgeordnetenhaus hat nach der Geschäftsübersicht seit Beicht- und Kommunion- Unterricht bestimmten Stunden dürfen dem 20. November v. J. getagt. Die Plenarsizungen haben aus- Arbeiter unter 16 Jahren nicht beschäftigt werden(§ 3 Abs. 3 a. a. D.). gefekt werden müssen wegen des Weihnachtsfestes vom 18. Dezember IX. In jedem Werkstattraume, wo Arbeiter unter 16 Jahren bis zum 7. Januar, wegen des Dfterfestes vom 9. bis zum 26. April, beschäftigt werden, ist eine Tafel, die diesen Auszug in deutlicher wegen des Pfingstfestes und wegen Junehaltung der verfassungs- Schrift enthält, auszuhängen(§ 5 Abs. 2 a. a. D.). mäßigen Fristen für die Abstimmungen über das Vereinsgesetz vomis 2. bis zum 21. Juni und vom 26. Juni bis zum 22. Juli. In der übrigen Zeit haben stattgefunden 103 Plenarsizungen, 107 Sigungen der Abtheilungen, 182 Sigungen der Kom­miffionen, 287 Sigungen der Fraktionen. An Gefeßentwürfen find, abgesehen von den Etatsgefeßen, dem Hause zugegangen un mittelbar von der Staatsregierung 28, vom Herrenhause 9. Bontag, den 12. September, von vormittags 9 Uhr ab, in diesen 32 Gefeßentwürfen sind 30 vom Herrenhause und vom Hause Feuerstein's Festsälen( Inh. Martin Herzberg), Berlin S., der Abgeordneten übereinstimmend angenommen worden. Die Zahl Alte Jato b straße 75, statt. Als vorläufige Tagesordnung ist der Regierungsvorlagen beträgt demnach 62. Es sind davon neben festgesetzt: bem Staatshaushaltsetat 45 Borlagen an Rommissionen zur Vor­berathung überwiesen worden. Eine Jnterpellation, die erst am Sonnabend eingebracht wurde, ist unerledigt geblieben. Erledigt find das Mandat für den Wahlbezirk VI( Stettin ) und für den Wahl­bezirk VIII( Wiesbaden ).

Bur Bundesrathsverordnung zum Schutze der Konfektions- Arbeiter. erläßt das preußische Ministerium für Handel und Gewerbe die folgende Anweisung:

gra

1. Bericht der Agitationskommission. Referent D. Antric. 2. Diskussion.

3. Die bevorstehenden Reichstagswahlen. Referent Reichstags Abgeordneter Arthur Stadthagen .

4. Die preußischen Landtagswahlen. Referent Schriftsteller Georg Ledebour .

5. Anträge. sq

wir ersuchen die Vertrauenspersonen der einzelnen Wahlkreise I. Zur Kleiderkonfektion gehört die Herren- und Knaben- nunmehr, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich die Kreis­fonfektion einschließlich der Arbeiter und sogenannten Sommer- tonferenzen resp. Parteiversammlungen einzuberufen, um Stellung konfettion( die Herstellung von Röcken, Hosen, Westen, Mänteln u. dgl. zu vorstehender Tagesordnung zu nehmen und die Delegirtenwahlen für Männer und Knaben) und die Damen- und Kinderkonfektion ( die Herstellung von Mänteln, Kleidern, Umhängen u. dgl. für zu vollziehen. Jeder Wahlkreis ist berechtigt, drei Delegirte zu ent Frauen und Kinder). Zur Wäschekonfettion gehört die Herstellung fenden. Eventuelle Anträge schicke man an untenstehende Adresse. von gestärkter und ungestärkter Wäsche und zwar sowohl von Genossen! Euch noch besonders die Bedeutung gerade der dies­Leibwäsche und Taschentüchern als auch von Bett- und Tischwäsche. jährigen Ronferenz auseinanderzusetzen, erübrigt sich. Nothwendig Die Bestimmungen der Verordnung finden nur auf Werk­stätten Anwendung, in denen die Herstellung oder Bearbeitung ist, daß alle Wahlkreise Berlins und der Provinz von Waaren der vorbezeichneten Arten im Großen" erfolgt. Brandenburg vertreten sind. Es giebt keinen stichhaltigen Daher bleiben sowohl die Schneiderwerkstätten, in denen auf Be- Grund für event. Nichtbeschickung. Sollten diese oder jene kleinliche stellung nach Maaß für den persönlichen Bedarf der Besteller ge- Gründe den Parteigenoffen einzelner Kreise die Beschickung dennoch arbeitet wird, als auch die Näh- und Plättstuben für sogenannte erschweren, so ersuchen wir, sich sofort mit uns in Verbindung Privatkundschaft von der Geltung der Verordnung ausgeschlossen. Dagegen ist die Anwendung der Verordnung nicht auf solche zu setzen, wir werden dann schon die Hindernisse zu beseitigen Werkstätten beschränkt, in denen Kleidungsstücke oder Wäsche- Artikel wiffen. in großer Zahl hergestellt werden. Um eine Herstellung im Großen" handelt es sich vielmehr stets dann, wenn der Unternehmer, der die fertige Waare in den Berkehr bringen will, diese Waare in Massen her stellen läßt, gleichgiltig, ob in den einzelnen Wert stätten, die für den Unternehmer oder seine Zwischen meister arbeiten, nur wenige Stücke der Waare hergestellt werden.

Die diesmalige Tagesordnung verlangt die gründlichste Be­handlung. Um diese Arbeit an einem Tage zu bewältigen, ist es nothwendig, daß sämmtliche Delegirte pünktlich um 9 Uhr früh zur Stelle sind.

Mit foz. Gruß

Die Agitation3 Rommission für die Provinz Brandenburg .

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felbft find hunderttausende von Grubenarbeitern betheiligt; man Schätzt die Zahl der Streifenden zusammen mit ihren Angehörigen

auf eine Million.

Die Ursache des Riesenstreits bildeten bie ungemein niedrigen Löhne, die von Jahr zu Jahr weiter sanken. Die Legislatur von Pennsylvanien hat eine offizielle Untersuchung über die Lage der Bergarbeiter anstellen lassen, die geradezu erschütternde Resultate ergeben hat. Von weiland 89 Cents für die Förderung einer Zonne Kohle ist der Kohlengräberlohn allmälig auf 54 Gents und noch tiefer herabgedrückt worden. Einige Zeit vor Ausbruch des gegen wärtigen Streits verbreitete sich das Gerücht, daß die Kohlengruben Gesellschaften, an deren Spize Senator Mark Hanna steht, den Lohn von 60 auf 45 Cents reduzirt hätten. Natürlich erregte diese Nach­bem raschen Ausbruch des Streits vollends bei. Doch nicht nur bie richt den höchsten Unwillen der Bergleute und trug wesentlich zu Niedrigkeit der Löhne allein ist an dem Streite schuld; auch sonst trakte hindern die Bergleute, ihren Interessenorganisationen beizu­beckte die offizielle Untersuchung scheußliche Zustände auf. Gherne Kons treten, der karge Verdienst wird durch das beutegierige, nimmersatte Trucksystem zum großen Theil verschluckt und durch unredliche Maße und Gewichte noch mehr beschnitten. arbeitsmüde werden und selbst das Hungergespenst nicht scheuen, Was Wunder, daß unter solchen Umständen die Kohlengräber ein Gefolge der Streifmuße, vor dem fie auch angeftrengte Arbeit nicht bewahren konnte. Der Streit ist gegen ben Willen der Leiter der Bergarbeiter- Organisation ausgebrochen, das Drängen der un­organifirten Arbeitermassen gab den Ausschlag und nicht ganz ohne befizer an dem Ausbruche des Streites ein großes Eigeninteresse gehabt Grund ward in der amerikanischen Presse behauptet, daß die Grubens hätten. Es ist nämlich äußerst bemerkenswerth, daß die Mehrzahl der Grubenbesitzer auf seiten der Streifer steht. Das ist sehr erklär lich, denn die Jutereffen der Großgrubenbesiger fallen in diesem Falle mit denen der Grubenleute zusammen. Ueberproduktion diesem einen Wort ist die gegenwärtige Lage des amerikanischen Roblenbergbaues gekennzeichnet. Die Folge dieser Situation waren niedrige Kohlenpreise, von denen zwar das konsumirende Publikum, nicht aber der Grubenbefizer und der Kohlengräber profitirten. Wie war nun dieser Ueberproduktion am raschesten zu steuern? Einfach durch Verminderung der Produktion, was durch einen Streit am radi­talsten erreicht wird. Dabei verfolgen die Großgrubenbesizer noch einen ganz besonderen Nebenzweck. In Pennsylvanien und Ohio existiren. faufende von kleinen Bergwerksbesitzern, die den Großgruben­war von jeher die Absicht der großen, und auch in dieser Beziehung hoffen fie, mit dem Streit Erfolge zu verzeichnen. Für die Gruben­befizer war daher der Zeitpunkt des Ausbruches des Streits der denkbar günstigste. Die Borräthe von Kohlen reichen noch für einige Beit aus, man kann die Preise rasch in die Höhe treiben. Der schon erwähnte Grubenbesitzer Hanna erklärt daher ganz konsequent, daß die Verhältnisse augenblicklich eine Erhöhung der Löhne nicht rechtfertigen laffen. So lange das Geschäft so im Argen liege, wie jeßt, arbeite der Geschäftsmann mit Verlust und sei daher außer Stande, auch den berechtigten Ansprüchen von Lohnerhöhung nach zukommen. Ein Aufschwung der Geschäfte sei aber in naher Bu funft mit Sicherheit zu erwarten, und dann würden auch die Arbeiter höhere Löhne erhalten.

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mit

II. Der Arbeitgeber, der Arbeiterinnen oder jugendliche Ar beiter beschäftigen will, hat der Ortspolizeibehörde die im§ 5 Abs. 1 vorgeschriebene Anzeige schriftlich zu erstatten. Bon der Ortspolizeibehörde sind die eingehenden Anzeigen auf- NB. Die Partei- Organe der Proving werden um mehrmaligen befizern schon lange ein Dorn im Auge waren. Diese zu vernichten,

aubewahren.

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J. A.: Car ! Dimmick, Berlin S 42, Louisen- Ufer 11.

Abdruck ersucht.

Wie man sieht, fühlen sich die Grubenbesitzer von dem Streik in keiner Weise beunruhigt; umfomehr allerdings das Publikum

Genatoren haben sich sofort nach Ausbruch des und die Behörden. Der Staatssekretär Sherman sowie mehrere

Streits zu

III. Alle Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion, in D. D. benen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, Internationaler Arbeitsschuh- Kongreß in Zürich . Auf hat die Ortspolizeibehörde auf grund der eingehenden Anzeigen und Wunsch von Freunden in verschiedenen Ländern bitte ich die sozial ber gemäß Biffer V diefer Anweisung vorzunehmenden Revisionen demokratischen Delegirten zum Arbeiterschutzkongreß, sich in die Verzeichnisse einzutragen, die sie nach den der Ausführungs- Sonntag, den 22. August mittags 12 Uhr in dem Anweisung vom 26. Februar 1892 zur Gewerbe- Ordnungs- Novelle Saale der Eintracht"- dem Lokal des Bürich er vom 1. Juni 1891 beigefügten Formularen B und C führt. Deutschen Arbeitervereins einzufinden. Es liegt auf Auf den ersten Seiten dieser Berzeichnisse ist unter Er der Hand, daß mancherlei zu besprechen ist. Die Parteiblätter läuterungen" bei Biffer 1 am Schlusse hinter dem Worte Gruben" werden wohl die Güte haben, diese Notiz zu veröffentlichen. hinzuzufügen: ferner die Werkstätten der Kleiders und Wäsche­Mit sozialdemokratischem Gruß W. Liebknecht. Ronfettion". Bum internationalen Kongreß für Arbeiterschuh in Zürich In dem Formular B kann von Ausfüllung der Spalten 5 nahmen 22 Orte in 22 Versammlungen für Bekleidungs- Industrie und 6 und in dem Formular C von Ausfüllung der Spalten 5 Stellung. Für Beschickung des Kongresses erklärten sich 15 Orte, bis 8 abgesehen werden, soweit die betreffenden Angaben nicht dagegen 7 Orte. Als Delegirte famen Stühmer Hamburg und bekannt geworden sind. Die Spalten 8a und b des Formulars Bimm. Berlin in betracht, letzterer ist durch Stimmenmehrheit ge­und 10, Unterspalte au§ 139 a, des Formulars C find nicht zu wählt. benußen. IV. Jeder Arbeitgeber, der die in§ 5 vorgeschriebene Anzeige Luckenwalde findet am 15. Auguft in Luckenwalde statt. Auf der Auch der Gouverneur von Ohio ist für eine schiedsgerichtliche Die Kreiskonferenz des Wahlkreises Zauch- Belzig- Jüterbog- gunsten der Beilegung durch das Schiedsgericht ausgesprochen. gemacht hat, ist von der Ortspolizeibehörde auf die Führung Tagesordnung steht unter anderem die Preußischen Landtagswahlen. auf feiten der Streifenden. Ganz anders freilich benimmt sich dem Regelung und stellt sich in einer öffentlichen Kundgebung der in den§§ 5 Absatz 2 und 6 Absay 3 der Verordnung vor gefchriebenen Verzeichnisse, fowie, wenn er jugendliche Arbeiter be- von Frankfurt a. M. erläßt an die Parteigenossen im Wahl- Bergwertebesitzer Partei ergriffen und den Bergarbeitern in den Vorbereitung zur Reichstagswahl. Der Vertrauensmann Streife gegenüber das Bundesgericht, das alsbald für die fleinen schäftigt, darauf hinzuweisen, daß er einen Auszug aus den Betreise Frankfurt a. M. einen Aufruf für Beschaffung der für die Rücken gefallen ist. Raum war der Massenstreit ausgebrochen, so ftimmungen der Verordnung in der beiliegenden Fassung in Deut nächste Reichstagswahl nöthigen Mittel unter bezug auf die Mög- erschien auch schon ein bundesrichterlicher Befeht, durch den der Bundes. licher Schrift auszuhängen habe. V. Hinsichtlich der obrigkeitlichen Aufsicht über die Ausführung lichkeit, daß aus Anlaß der geplanten Marineforderungen der gegen marschall des östlichen Diftrifts von Ohio angewiesen wird, das der Bestimmungen der Berordnung finden die Vorschriften unterwärtige Reichstag bereits im Laufe des kommenden Winters auf Mineneigenthum und die Arbeiter der Erie- Eisenbahngesellschaft, die ber Litt G. der Ausführungsanweisung vom 26. Februar 1892 fiun- gelöst werden könne und die Neuwahlen alsdann vielleicht schon in Jurisdiktion der Bundesbehörden unterstehen, zu beschüßen. Diesem einem halben Jahre erfolgen müßten. Befehl ist im weiteren eine Ordre gefolgt, sofort Klage gegen folche Eine Parteiversammlung des 12. fächsischen städtischen Berglente anzuftrengen, die die Absicht haben oder im Verdachte ftehen, Landtagswahlkreises, umfassend die Städte Borna , Brandis , folche, die an der Arbeit bleiben oder die Pläge der Streifenden ein­Groitsch, Martranftädt, Pegau , legis, Rötha , Taucha und nehmen wollen, zu beeinflussen oder zu belästigen. Dieses gerichtliche Zwenkau , die von etwa 120 Personen besucht war, fand am Einschreiten zu gunsten der Streitbrecher ist ein schwerer Schlag für Sonntag, den 25. Juli, in Zwenkau statt. Nach eingehender die Ausständigen und zeigt ganz deutlich, daß die Anschauungen von Aussprache für und wider die Wahlbetheiligung, wurde mit großer der Koalitionsfreiheit auch bei amerikanischen Richtern hochgradig Mehrheit beschlossen, diesmal von einer Wahlbetheiligung abzusehen. reaktionär sein können. Dagegen wurde in einer einstimmig angenommenen Resolution gegen Nichtsdestoweniger hoffen die Ausständigen auf Erfolg. Schon das Klassenwahlrecht protestirt und das allgemeine, gleiche, direkte bald nach Beginn des Streifes verlautete von Kohlenmangel und und geheime Wahlrecht für die Landtagswahl verlangt. die Kohlenpreise dürften daher rasch in die Höhe gehen. Die in Kiel und den umliegenden Ortschaften ein Flugblatt, betitelt: Höhe erreicht haben, bei der sich die Förderung unter neuen Von der Agitation. In 15 000 Exemplaren ist am Sonntag Bergwertsbesitzer wollen aber nachgeben, wenn die Kohlenpreise eine " Das Attentat auf das Vereins- und Versammlungsrecht" ver- und befferen Lohnverhältnissen wieder bezahlt. Und das kann breitet worden. nicht lange mehr dauern, da das Steigen der Kohlenpreise bereits eingesezt hat.

entsprechend Anwendung.

Berlin , den 16. Juli 1897.

Der Minister für Handel und Gewerbe,

Brefeld.

Außerdem veröffentlicht der Reichs- Anzeiger" die

Bestimmungen

über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in der Kleider- und Wäschetonfettion: Die folgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle Werk­stätten, in denen die Anfertigung oder Bearbeitung von Männer­und Knabenkleidern, Frauen und Kinderkleidung sowie von Wäsche im großen erfolgt(§ 1 der Verordnung), sofern nicht etwa der Arbeitgeber ausschließlich Personen beschäftigt, die zu seiner Familie gehören, oder aber andere, nicht zu seiner Familie gehörige Bersonen nur gelegentlich beschäftigt, und sofern nicht die Herstellung oder Bearbeitung von Waaren der Kleider und Wäschekonfektion nur gelegentlich erfolgt(§ 8 der Verordnung):

I. Rinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden (§ 2 a. a. D.). II. Rinder über 18 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind (§ 2 a. a. D.). III. Wer Rinder unter 14 Jahren oder junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren beschäftigen will, muß hiervon vorher der Ort polizeibehörde schriftliche Anzeige machen(§ 5 a. a. D.). IV. In jedem Arbeitsraume, in welchem jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren beschäftigt werden, muß an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der dort beschäftigten jugendlichen Arbeiter unter Angabe des Beginns und Endes sowohl der Arbeits­zeit als auch der Pausen ausgehängt sein(§ 5 a. a. D.).

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Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgebung.

Genosse Reßler, der ehemalige Redakteur der Mann= Mülhauser" Gefängnisses, wo er wegen der gekränkten Ehre eines heimer Volksstimme", hat am Sonnabend die Kerkerzelle des war die Strafe für diese Uebelthat auf sechs Monate bemessen worden, in der Goldleisten Fabrik von Siegmund Feigl, Prag - Lieben, zwischen Nachtwächters drei Monate Buße thun mußte, aufgesucht. Ursprünglich Achtung, Vergolder! Wie aus Brag berichtet wird, kam es durch reichsgerichtliche Revision wurde sie aber auf drei Monate den Arbeitern und der vorgenannten Firma zu Differenzen. Nach und wir haben ja seinerzeit ausführlich darüber berichtet reduzirt. Wenn man die weiteren Umstände dieses Falles keunt einem von der Firma erlaffenen Utas foll an stelle der bisherigen man auch diese Strafe für viel zu hoch finden. Allerdings, noch Schluß dieses Unternehmerutafes lautete in der üblichen Drohung: wird 10 stündigen Arbeitszeit nun 11 Stunden gearbeitet werden. Der viel übler als wie Genosse Kekler , ift Genoffe Martin daran, der Wem's nicht recht ist, der kann gehen." Mit anerkennenswerther urtheilt wurde und dessen Urtheil durch die reichsgerichtliche Revision werden diefelben, falls diese Verordnung nicht zurückgenommen bekanntlich wegen derselben Affäre zu einem Jahr Gefängniß ver- Energie wurde dieses Anfinnen von den Kollegen zurückgewiefen und nicht irritirt wurde. Infolge deffen hat Genoffe Martin vor einigen wird, die Arbeit niederlegen. An alle Kollegen richten wir die Monaten auch den Rest seiner Strafe angetreten und wird am dringende Mahnung, den Zuzug nach dieser Firma streng fern zu 26. September das Gefängniß verlassen. V. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stunden, halten und den dortigen Kollegen den Kampf nicht zu erschweren. junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren nicht länger als 10 Stunden Skandinavischer Arbeiterkongre foll sich aubeischig gemacht haben, mehr arbeitswillige deutsche Ver Der Vergolder Otto Kuba aus Berlin , als Werkführer dieser Firma, täglich beschäftigt werden. Die Arbeitsstunden aller Arbeiter unter 16 Jahren dürfen nicht Ueber die letzte Sigung des Rongreffes wird uns noch aus golder zu bekommen, als er branche. Es ist daher die Möglichkeit vor 5 Uhr morgens beginnen und nicht über 81/2 Uhr abends Stockholm geschrieben: vorhanden, daß sich der Genannte bemüht, aus Berlin Arbeitskräfte. dauern(§ 3 a. a. D.). Die Arbeiterinnen unter 16 Jahren dürfen In den Fragen der Gewerkschaftsorganisation beschloß der heranzuziehen und werden die Kollegen ersucht, ein Engagement nach überdies am Sonnabend, sowie an Vorabenden der Festtage Kongreß, die politische und gewerkschaftliche Organisation so zu Prag nicht anzunehmen, sowie auf diesbezügliche zweifelhafte Inferate nicht nach 52 Uhr nachmittags beschäftigt werden(§ 4 Abs. 1 scheiden, daß die Gewerkschaften von einem besonderen Sekretariat genau zu achten. Der Hauptvorstand des Verbandes der im Ver­a. a. D.). in jedem Lande geleitet werden sollen. Diese Sekretariate golder. und verwandten Gewerben beschäftigten Arbeiter und VI. Regelmäßige Pausen zwischen den Arbeitsstunden müssen sollen Verbindung mit Arbeiterinnen Deutschlands . J. A. Franz Nady. Vorsigender, einander ftehen und, wenn allen Arbeitern unter 16 Jahren gewährt werden, und zwar solchen größere Konflikte in dem einen Land ausbrechen, bie Berlin , Oppelnerftr. 48. Arbeitern, die nur 6 Stunden täglich beschäftigt werden, mindestens Sekretariate tn den beiden anderen Ländern bestimmte Die Herren Friedberger n. Sedlmayer, Ritter ftr. 50. eine Pause von einer halben Stunde und den übrigen Arbeitern Beiträge zur Unterstützung der Kämpfenden aufnehmen. Auf diese wo wie wir bereits in unserer Sonnabendnummer mittheilten, unter 16 Jahren mindestens entweder mittags eine einstündige sowie Weise werden die drei Länder im stande sein, größere Summen zu 31 Buchbinderei Arbeiter und Arbeiterinnen in den Ausstand ge­vormittags und nachmittags je eine halbstündige oder mittags eine fammen zu bringen. treten sind, richten an ihre Herren Kollegen ein geheimes Birkular, 11/ aftündige Pause(§ 3 Abs. 1 a. a. D.). ig A13 Mittel, den ersten Mai als Feiertag durchzusehen, empfahl das auch uns in einem Eremplar zuging. Einige der Namen sind VII. Während der Pausen darf den Arbeitern unter 16 Jahren der Kongreß, daß die Gewerkschaften mehr als bisher bei Ein- mit einem Kreuz versehen, was wohl deren besondere Gefährlichkeit eine Beschäftigung in dem Werkstattbetrieb überhaupt nicht und der gebung von Verträgen mit den Arbeitgebern diese Frage berück- andeuten soll. Das Birkular lautet: Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur dann gestattet werden, wenn fichtigen. In der Uuionsfrage erklärte der Rongreß es für noth­Berlin, 23. Juli 1897. in denselben diejenigen Theile des Betriebes, in denen jugendliche wendig, eine künftige Opposition zu wecken, um alle reaktionären Arbeiter beschäftigt find, für die Zeit der Pausen völlig eingeftelt Pläne der Herrschenden verhindern zu können. Die Frage der werden, oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thunlich und an- Schaffung eines wissenschaftlichen Organs für die drei Länder bere geeignete Aufenthaltsräume ohne unverhältnißmäßige Schwierig wurde den Parteivorständen überwiesen. teiten nicht beschafft werden können(§ 3 Abs. 2 a. a. D.).

in

Der Kongreß wurde unter Hochrufen geschlossen.

P. P. Nachstehend erlauben wir uns, ben geehrten Herren Kollegen die Namen der Arbeiter und Arbeiterinnen zur gefälligen Kenntniß au geben, welche Mittwoch, den 21. Juli, bei uns plöblich ohne Grund und Ursache die Arbeit niederlegten,