so
Gollnowfir. 10a belegene Lippmann- Synagoge und eigneten sich zweitliche Berufsgenossenschaft auszufechten. Peters stand seinerzeit bei Rechtsanwalt Subszynski einen Entlastungsbeweis angetreten, ber Geldfäften an, deren einer mehrere hundert Mart in Ein- und Zwei- einem Freiherrn von Fürstenberg in Dienst. Bei der probes theilweise unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführt wurde. Aus martstücken enthielt, während sich in dem zweiten Raften 50 Pfennig- weisen Benutzung eines Pferdes, das der Freiherr von seinem Sohne, der Urtheilsbegründung des Vorsigenden ging hervor, daß die Zeugin und Nickelstücke befanden. Die Höhe des gestohlenen Betrages, der dem Lieutenant von Fürstenberg, taufen wollte, verunglückte Liebruck fich nach Ansicht Des Gerichtshofes nicht jedoch nicht unbedeutend gewesen sein kann, da die Kästen seit Peters. Er kam demnächst bei der zuständigen landwirthschaft- benommen hatte, wie man es von einer zukünftigen Ehefrau 18 Monaten nicht geleert worden, ist nicht festgestellt. Als an dem lichen Berufsgenossenschaft um Einbruch betheiligt verdächtig ist ein etwa 20 jähriger bartloser aber mit seinem Anspruche abgewiesen. Die Berufsgenossenschaft die sie gu eine Unfallrente ein, wurde erwarten konnte, daß sie sich ferner selbst für die Einschüsse, den gemeinschaftlichen Unkosten geleistet hatte, Bursche, welcher am Donnerstag Nachmittag sich bei deur Aufseher vermißte den ursächlichen Zusammenhang des Unfaus mit dem selbst schadlos gehalten habe und schließlich sei nicht der Beweis zu der Synagoge meldete und um die Erlaubniß bat, das Gotteshaus versicherten landwirthschaftlichen Betriebe des Freiherrn . Sie be- erbringen, daß der Angeklagte von vornherein von einer betrügerischen in Augenschein nehmen zu dürfen. Das wurde ihm auch gestattet. tonte, daß das probirte Pferd noch nicht im Besize des Gutsherrn Absicht befeelt gewesen sei. Aus diesen Gründen sei das erste Urtheil Der Fremde verblieb etwa 10 Minuten in der Synagoge und gewesen, als der Unfall paffirte. Das Schiedsgericht erkannte im aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen. ließ sich Aufschluß über die Bedeutung der einzelnen Gegenstände gleichen Sinne. Peters legte nunmehr Rekurs ein und machte Durch eine eigenartige Verkettung von Umständen wollte geben. geltend, er habe in seiner Eigenschaft als Kutscher und Ackerknecht der fünfzigjährige Elektrotechnifer Karl Palm zu der Anklage Der Vorstand des czechischen Vereins ,, Savlicek" theilt außer den gelegentlichen Ausfahrten der Herrschaft mit den fraglichen wegen Doppelehe gekommen sein, welche gestern vor der zweiten uns mit, daß dieser Verein fein sozialistischer, sondern ein Pferden stets auch die nicht unerheblichen forst und Straffammer des Landgerichts I gegen ihn verhandelt wurde. rein lands männischer Verein ist. landwirthschaftlichen Fuhren Fuhren ausführen müssen. So habe Der Angeklagte hat im Jahre 1875 in Weimar eine unSelbstmorde. In seiner Wohnung wurde am Sonntag Morgen müssen. Die Ausfahrten der Herrschaft seien dann oft und zwar hier in Berlin eine neue Ehe eingegangen; feine erste Ehe ist aber er mit ihnen im Frühjahr und Herbst die Wiesen eggen verehelichte Ernestine Henninger geheirathet. Im Jahre 1885 ist er ber Tischler Ferdinand Nett aus der Gartenstr. 148 todt aufgefunden. tagelang unterblieben. Es sei deshalb auch im Interesse des land erst im Jahre 1898 geschieden worden. Wie er angab, bat fein Nett, der von seiner Frau getrennt lebte, war seit einigen Monaten wirthschaftlichen Betriebes nöthig gewefen, daß für das eine er Beruf ihn nach vieler Herren Länder geführt. Bald nach Eingehung arbeitslos. Obwohl er schon am 15. d. M. feine Wohnung räumen follte, tranfte Pferd ein Ersatz geschafft wurde. Der Versuch, ob das der ersten Ghe habe er die Erfahrung gemacht, daß seine erste Frau weil er teine Mietbe bezahlte, fo war er dennoch immer wieder geblieben. Reitpferd des Lieutenants sich für das Gespannfahren eigne, habe durchaus unwürdig sei; er sei nach Rußland gegangen, wo er sich Als der Hausverwalter sich in seine Wohnung begab, um den mit damit ein wesentliches Betriebsinteresse gehabt. der Miethe Rückständigen hinauszuweisen, fand er ihn mit einer Versicherungsamt erhob über die voraussichtliche Verordnung des zum er Das Reichs mehrere Jahre aufgehalten habe und von dort aus have schweren Kopfwunde todt auf dem Sopha liegen. Ob er Selbstmord Ankauf außersehenen Pferdes Beweis und stellte fest, daß es that der Standesbeamte Martin die Ehescheidung betrieben. Sein Bevollmächtigter sei begangen hat oder verunglückt ist, konnte nicht festgestellt werden. fächlich auch in der Landwirthschaft verwendet werden sollte, sowie habe ihm mehrfach Borschüsse abgefordert und ihm schließ in Weimar gewesen. Diefer In der Hafenhaide erhängt hat sich der Arbeiter Karl Klagge, der daß die sonstigen Angaben des Klägers der Wahrheit entsprachen. lich ein mit einem amtlichen Stempel versehenes Schriftstück früher auf einem Koblenplay in der Luckauerstraße arbeitete. G3 sprach Peters die Unfallrente mit folgender Begründung zu: überfandt, woraus er entnommen habe, daß er gerichtlich geschieden Nahrungsforgen sollen Klagge in den Tod getrieben haben. Er Allerdings seien diejenigen Dienste persönlicher Natur, die mit den fei. Darauf sei er eine neue Ghe eingegangen. Bor etwa zwei hängt hat fich Montag Morgen der 31 Jahre alte Arbeitskutscher Obliegenheiten eines herrschaftlichen Rutschers verbunden sind, einem Fahren habe er sich in gesicherter Stellung in Stuttgart befunden, Wilhelm Gottschalt aus der Steffelstraße 11, der in dem Baugeschäft versicherten Betriebe nicht zuzurechnen. Indessen müsse doch im da sei plöglich wie ein Blig aus heiterem Himmel eine gerichtliche von Ramlow in der Kesselstraße 10 beschäftigt war. Frau Gottschalt Falle der Verwendung derselben Pferde zu verschiedenen Vorladung wegen Bigamie an ihn gekommen. Er habe den Kopf vermißte ihren Mann feit 6 Uhr morgens, dachte aber, daß er jeden Zwecken in ihrer Pflege, Fütterung und sonstigen verloren und sei erst nach der Schweiz und von da nach Amerika Augenblick wiederkommen werde. Als sie endlich einige Stunden sartung eine einheitliche Thätigkeit gefehen werden, die geflüchtet. Drüben habe er sich nicht halten können, die Sehnsucht nach später ihn fuchte, fand sie ihn in einem Echuppen, in dem allerhand eine Sonderung nach den verschiedenen Zwecken nicht zulaffe. Somit feiner Familie habe ihn zurückgetrieben. Der Vertheidiger legte dem Baugeräthe aufgehoben werden, als Beiche an einem Balfen hängen. fei hier auch das Einfahren der beiden Pferde, des einen alten und Gerichtshof eine polizeiliche Auskunft aus Weimar vor, wonach sich Da die Familie in guten Verhältnissen lebte und der Mann des neuen, wobei Kläger verunglückte, für eine Thätigkeit zu er der dortige Standesbeamte Martin erhängt hatte, weil er verordentlich war, so nimmt man all, daß er in einem achten, die untheilbar der zweifachen Verwendung der Pferde fchiedene Strafthaten begangen hatte. Die Angaben des Angeklagten Anfalle von Geistesgeftörtheit Hand all fich gelegt hat. muhen follte. Also als eine Thätigkeit, die auch dem land- und verdienten deshalb Glauben, wahrscheinlich sei derselbe von Martin, -Am Sonnabend Abend verübte ter 24 Jahre alte Arbeiter forstwirthschaftlichen Betriebe zu gute kam und deshalb der Unfall der ihm ein gefälschtes Dokument überfandt habe, hintergangen Wühl einen Selbstmord, indem er sich zwischen Finkenkrug und versicherung unterlag, wenngleich ihr zweiter Zweck war, herrschaft worden. Der Gerichtshof schloß deshalb auf die Schuld des An= Nauen auf das Geleise der Hamburger Bahn legte. Der Selbstliche Ausfahrten vorzubereiten. mörder hatte den Hals auf ein Geleife gelegt und, um zu ver geklagten, weil das angebliche Dokument angeblich verloren gegangen hindern, daß er sich bei Ankunft eines Zuges zurückziehe, den Kopf Urtheil fautete auf ein Jahr Gefängniß. fein sollte und weil der Angellagte die Flucht ergriffen hatte. Das mit dem Taschentuch an den Schrauben des Geleises festgebunden. Als Ursache zu der traurigen That hatte der Lebensmüde auf einem Bettel unheilbare Krankheit angegeben.
eines Arbeiters, die in einer Unfallstreitfache sechs Monate zu spät Die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangte die Wittwe Rekurs eingelegt hatte. Ihr Ehemann war an den Folgen eines Sturzes geftorben, und zwar war der Verstorbene in einen Reller Revolver eine Rolle spielte, beschäftigte gestern die 131. Abtheilung Eine Schlägerei auffängniß. Eine Schlägerei auf dem Tanzsaale, wobei auch der Ein Zusammenstoß eines Wagens der Dampfftraßenbahn eines entschädigungspflichtigen Betriebs unfalles aufgesucht hatte. Schlächtergeselle Theodor Gerbsch befanden sich wegen schacht gestürzt, als er vom Arzt fam, den er wegen der Folgen des Schöffengerichts. Der Zanzmeister Emil Kumrey und der mit einer Equipage verursachte Sonntag Nachmittag bei den Der Antrag der Wittwe auf eine Hinterbliebenenrente war dann schwerer Störperverlegung auf der Anklagebant. Am 6. Juli v. J. zahlreichen Ausflüglern in Wilmersdorf und Halensee große Auf von der Berufsgenossenschaft wie vom Schiedsgericht zurückgewiesen betrat eine Rotte junger Burschen das Gerbsch'sche Tanzlofal in der regung. Neben den in der Richtung nach Halensee den Kurfürsten worden, weil durch einen Betriebsunfall der Tod des Mannes Landsberger Allee . Ihr Auftreten war ein derartiges, daß Krawall damm passirenden Wagen fuhr eine zweispännige Equipage in nicht veranlaßt worden sei. Gegen den Einwand der verspäteten entstehen mußte. gleicher Schnelligkeit wie der Straßenbahnzug nebenher. Der Kutscher Refurserhebung und zur Begründung ihres Antrages, sie in den Störenfriede hinausgedrängt wurden. Es dauerte denn auch nicht lange, bis die der letteren, in der fich eine Dame und zwei Kinder befanden, vorigen Stand einzusetzen, machte die Klägerin vor dem Reichs Lotals, die Mutter des Angeklagten Gerbsch, die Gitterthür Als die Inhaberin des änderte feine Fahrgeschwindigkeit auch nicht an der Ecke der Joachims Bersicherungsamt folgendes geltend: Jm Schiedsgerichts- Urtheil sei hinter den Hinausgedrängten thalerstraße und so fam es, daß die in die letztere einbiegende ihr nicht die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels angegeben fie von einem der letzteren einen heftigen Schlag über die Hand. zu schließen versuchte, erhielt Dampfbahn die Rutsche erfaßte und zum theil zertrümmerte. Die worden, und so habe sie nicht wiffen tönnen, bis wann sie den Wieber brang die Notte binein. Nun entspann sich eine wüste Infaffen des Wagens, sowie der Rutscher erfitten nur leichte Ron Returs hätte anmelden müssen. Außerdem habe man ihr vor dem Schlägerei. Der Tanzmeister Krumrey zog einen Revolver hervor tufionen. Das eine Pferd, welches unter die Dampfbahn gerathen, Schiedsgericht gesagt, es läge auf feinen Fall ein Betriebsunfall und sagte zu den neben ihm Stehenden, er werde mal einen Schreckwurde so schwer beschädigt, daß es der Abdeckerei überwiesen werden vor, sie könne höchstens, wenn ihr Mann infolge mangelhaften schuß abfeuern. Er schoß und einige der Schrotförner, mit denen mußte. Die Schuld an dem Unfall wird dem Kutscher beigemeffen, Verschlusses des betreffenden Hauses in den Keller geflürzt fei, der Revolver geladen war, trafen den Arbeiter Karl Schunke in die welcher vorschriftsmäßig erst die Dampfbahn paffiren lassen mußte. den Hauswirth im Wege der Ziviltlage in Anspruch nehmen. Das Brust. Der Angeklagte Gerbsch schlug gleichzeitig mit einem dicken Aus der Spree gelandet wurde Sonntag Nachmittag in babe sie gethan, und auch deshalb sei die Einlegung des Rekurses Knotenstock auf einen der anderen Eindringlinge, den Stiftenmacher Seidel Treptow die Leiche eines unbekannten Mannes von etwa 40 bis verzögert worden. Ferner sei noch nachträglich zu ihrer Kenntniß ein und machte ihn sofort fampfunfähig. Bunächst wurde gegen 45 Jahren. Irgend welche Ausweispapiere wurden bei ihr nicht gekommen, daß ihr Mann zur Zeit des unheilvollen Sturzes geiftes Schunke und Seidel Auflage erhoben und beide wurden zu je zwei gefunden. frant gewesen sei, und zwar führe ein Arzt die Geisteskrankheit auf Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Behauptung des Angeklagten den einige Zeit vorher erlittenen Betriebsunfall zurück. Somit ſei Gerbsch, daß er sich im Zustande der Nothwehr befunden habe, fie erst nach Ablauf der Frist in die Lage versetzt worden, den Bewollte die Anklagebehörde nicht gelten laffen und ebenso wenig die weis dafür anzutreten, daß ihr Mann in seiner, mit einem Be Angabe des Kumrey, daß er in die Luft geschossen habe. Indessen triebsunfalle zusammenhängenden Geistesverwirrung wurde bei dem letzteren nur eine Fahrlässigkeit angenommen, beiden den Kellerhals nicht beachtet habe. Das Reichs Versicherungsamt Angeklagten wurden mildernde Umstände bewilligt und Gerbsch zu wies aber den Rekurs zurück und lehnte den Antrag auf Wieder 15, Kumrey zu 100 m. Geldstrafe verurtheilt. einsetzung in den vorigen Stand ab. Die Voraussetzungen hierfür lägen nicht vor.
Aus den Nachbarorten.
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Infolge unvorsichtigen Abspringens von einem Dampfbahnwagen wurde am Sonntag Nachmittag in Steglit der Lehrling des Schlächtermeisters Matschte in Friedenau getödtet. Der junge Mensch stand im Arbeitsanzuge mit der Schlächterschürze auf dem Borderperron des Anhängewagens eines nach Steglitz zu fahrenden Dampfzuges. An der Haltestelle bei der Kielerstraße wollte er absteigen, und der neben ihm stehende Schaffner gab daher vor jener Recht unnüße Sorgen um die Entstehung des großen Defizits Straße das Haltesignal. Der Lehrling wartete jedoch das Halten der verflossenen Berliner Gewerbe- Ausstellung hat sich der Hauptdes Zuges nicht ab, sondern wollte trotz ausdrücklicher Warnung des hafte, ist für Unfallverlegte dann äußerst brennend, wenn einer der sich gestern wegen Beleidigung des Gendarmen aufschildt Die Frage, welche von mehreren Berufsgenossenschaften lehrer Wilh. Friedr. Bernhard Schulze in Johannisthal gemacht, Schaffners furz vor der Haltestelle abspringen. Hierbei verwickelte industriellen eine landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft gegenüber vor der ersten Straffammer am Landgericht II zu verantworten er sich in seine Schürze, stolperte und griff nach dem Wagen, um steht. Es kann dem Arbeiter nicht gleichgiltig sein, ob feine hatte. Herr Schulze hat am 2. Januar d. J. an den Arbeitsausschuß fich daran festzuhalten, wurde nun aber von dem noch nicht ganz Unfallrente nach den sehr niedrigen Lohnfäßen der Landwirthschaft der Ausstellung ein Schreiben ungefähr des Inhalts gerichtet, daß zum Stillſtehen gekommenen Zuge umgeriffen, unter die Räder ge- oder nach den höheren der Industrie berechnet wird. schleift und schwer über den Kopf gefahren, daß er im nächsten einem Rechtsstreit des Brauers Schlund gegen die Brauerei- und kommandirt war, am 27. Juni, also an einem Glitetage, die eigene In der Gendarm Haufschildt, als derfelbe zum Dienst nach der Ausstellung Augenblick eine Leiche war. Mälzerei- Berufsgenossenschaft war die Frage aufgeworfen worden, Frau und seine Nachbarin, eine Frau Krause, in die Ausstellung eingeführt Von einem Neuban in Charlottenburg stürzte am Sonnabend ob nicht die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft ihn für die habe, ohne Eintrittskarten zu kaufen oder zu besitzen. Derselbe habe furz vor Feierabend der Dachdecker Hirschfeld aus Rigdorf. Der Folgen eines Unfalles zu entschädigen habe. Der Sachverhalt war nur einige Worte mit dem Kontrolleur gewechselt und damit den Verunglückte hatte eine nicht vorschriftsmäßig befestigte Leiter in folgender. Der Brauerei besitzer, bei dem Schlund gearbeitet hatte, freien Eintritt erwirkt. Dasselbe Schauspiel" habe sich in den Brauereibesitzer, der Höhe des vierten Stockwerks bestiegen und stürzte von derselben befißt auch Felder, die er mit Hafer und Gerste bestellen läßt. Beim Sonderausstellungen„ Alt- Berlin"," Kolonial" und" Kairo " wiederin weitem Bogen auf die Straße hinab. Der Tod trat infolge Einbringen der Ernte, die lediglich im Brauereibetriebe verwendet holt. Ein andermal" sei das Schulmädchen Schlau ohne Billet in Schädelbruchs auf der Stelle ein. Radio wird, helfen gewöhnlich auch die Brauburschen. So hatte denn Den Zirkus Hagenbeck eingeführt worden. Zum Schluß auch der Kläger dabei geholfen. Er setzte sich nach vollbrachter stand in dem Briefe wörtlich zu lesen: Wenn solche Fälle Die Schlägerei, die sich am 20. Juli in der Golzstraße in Arbeit auf den von einem Knechte geführten Wagen, stürzte ab und öfter vorgekommen sind, dann dürfte das große Defizit der Schöneberg abspielte, hat ihr Opfer gefordert. Der Kutscher zerquetschte sich die Brust. Die Brauerei- und Mälzerei- Berufs- Ausstellung leicht erklärlich sein!" Hermann Grün, der in bestialischer Weise von einem Mefferhelden genossenschaft lehnte es ab, ihm die verlangte Unfallrente zu getöniglichen Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlassung übergeben. Dieser Brief wurde der bearbeitet wurde, ist seinen Wunden erlegen. währen; Schlund sei im Anschluß an eine Thätigkeit verunglückt, Diese Behörde ermittelte zunächst, daß der Schreiber des Briefes die dem versicherten Brauerei- Betriebe nicht zuzurechnen der Schwiegersohn eines Gastwirths in Johannisthal ist, welchen fei. Für die Entschädigung des Klägers fäme höchstens der Gendarm Hausschild als anonymen Pamphletiften und SchmähEin weithin leuchtender Fenerschein alarmirte in der Macht die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in betracht. Schlund briefschreiber entlarvt hatte, daß somit das Interesse für die Auszum Montag gegen 1 Uhr 40 Min. die Bewohner des Ostens. Es legte Berufung ein und erzielte auch beim Schiedsgericht ein günstiges ftellung lediglich auf rachfüchtige Motive zurückgeführt werden müsse. stand die Scheune mit Getreidevorräthen des Rittergutsbesizers Erkenntniß. Auf den Rekurs der Berufsgenossenschaft entschied das Auch das Schöffengericht, vor welches Lehrer Schulze zitirt wurde, Röder zu Lichtenberg in hellen Flammen. Die Berliner Feuerwehr Reichs- Versicherungsamt ebenfalls zu gunsten des Klägers. Weil es gelangte zu der Auffassung, daß der Brief lediglich ein Ausfluß der war von mehreren Seiten alarmirt und rückte mit einem Dampf- fich nur um ein drei Tagewerk großes Feld handelt und da dies ache set und verurtheilte den Angeklagten zu 20 M. Geldstrafe. sprißenzug und zwei Handdrucksprißenzügen an, traf aber die lediglich im Interesse des Brauereibetriebes mit Hopfen und Gerfte Siergegen legte der Verurtheilte, Berufung ein und suchte Freiwillige Drtsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren der bebaut wurde, fo sah das Rekursgericht in dieser Feldwirthschaft in der zweiten Instanz den Nachweis zu führen, daß sich angrenzenden Ortschaften an Ort und Stelle, und gab dann nur noch einen Theil des Brauereibetriebes. der Gendarm thatsächlich einer unreellen Handlungsweise gegen mit einem Rohre Hilfe. Nachdem die Gefahr beseitigt war, rückte über der Ausstellung schuldig gemacht habe, insofern derselbe auch der Rest der Berliner Feuerwehr ab und überließ die AufBesucher ohne Billets einschmuggelte. Zu diesem Zwecke waren räumungsarbeiten der Ortsfeuerwehr. Kommerzienrath Kühnemann, der Betriebsdirektor Küst er und Wie ganz verschieden sich bisweilen die Beweisaufnahmen der Hauptkassirer Galline ck von der Ausstellungsverwaltung als in zwei Instanzen gestalten, zeigte die Verhandlung, welche gestern Bengen geladen. Herr Kommerzienrath Kühnemann deponirte, daß vor der sechsten Berufungs - Straftammer des Landgerichts I statt- feder, der amtlich in der Ausstellung zu thun hatte, wie Gendarmen, fand. Der Schneider Bernhard Kastet war vom Schöffengericht Kriminalbeamte, Feuerwehr, Betriebspersonal u. f. w., je eine Freis zu einer Gefängnißstraße von 3 Monaten verurtheilt worden, weil farte für sich erhielt, daß aber diese Karte nicht an dritte Personen, er für überführt erachtet worden war, die unverehelichte Amalie auch nicht an Familienmitglieder gegeben werden durfte. Das wußte Liebruck, zu der er acht Jahre in Beziehungen geftauden, in der jeder und das müssen auch die Gendarmen gewußt haben. Da 3 unverantwortlichsten Weise ausgebeutet zu haben. Die Zengin entstandene Defizit sei wohl mit dem Mißbrauch Die Zuständigkeit des Gewerbegerichts für Rechts: Liebruck hatte dem Schöffengericht eine ergreifende Schilderung der Freikarten in gewissem Zusammenhang ftreitigkeiten der Gärtner aus dem Arbeitsverhältniß stand bei von den Leiden gegeben, die sie während des langen zu bringen, denn der Mißbrauch, wen i der Entscheidung einer Klage in Frage, die der Gärtner Neumann Zusammenlebens mit dem Angeklagten erduldet hatte. Immer in der derfelbe auch nicht genau nach Zahlen be= gegen den Inhaber einer Landschafts- und Kunstgärtnerei ange- Hoffnung, daß Kastet seine vielfach gegebenen Heirathsversprechungen messen werden könne, sei doch ein ganz bes firengt hatte. N. verlangte von dem Beklagten Bahrow rückständigen erfüllen würde, wollte sie für ihn gearbeitet und sogar gebettelt deutender gewesen und ganz besonders inkreisen, Lohn. Für gewöhnlich schließt das Gewerbegericht die er haben, als fie sich beide nach England begeben hatten, um sich hier von denen man derartiges nimmermehr erwartet wähnten Rechtsstreitigkeiten der Gärtner von seiner Recht eine Erisienz zu gründen. Dann feien sie wieder nach Berlin zurück hätte. Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt Herr Kühnemann sprechung dann wegen Unzuständigkeit aus, wenn die Arbeit gekehrt, wo der Angeklagte eine größere Werkstatt einrichtete, in der noch, daß, wenn der Brief etwa inmitten der Ausstellung eins Der Kläger von ihn als eine landwirthschaftliche Thätigkeit er eine größere Anzahl Schneiderinnen beschäftigte. Sie habe treu gegangen wäre, eine sehr eingehende Untersuchung die Folge gewesen angesehen wird. Zur Landwirthschaft rechnet es die sogenannte und fleißig für ihn mitgewirkt, aber niemals Lohn erhalten. fein würde. Nachdem aber die Ausstellung längst geschlossen war, Landschaftsgärtnerei. Der Kläger hatte nun im vorliegenden Der Angeklagte habe stets gefagt, daß er ihren Lohn für batte die Sache für die Ausstellung selbst nicht den mindesten Zweck. Falle in der Landschaftsgärtnerei Verwendung gefunden. Wie er sie zurücklege, das Geld folle zu ihrer Aussteuer dienen. Als dem Der beleidigte Gendarm Haufschildt gab an, daß, als er die Frau im Verhandlungstermin vor der Kammer VII angab, ist er aber ingeklagten das Glück lächelte, da habe sie die traurige Erfahrung Krause als Gesellschafterin seiner Frau einführte, er sich Freifarten nicht fortwährend in Gärten, sondern auch im Blumengeschäft machen müssen, daß er sich von ihr abwandte und sie wie eine aus erwirkt habe. Zu den Sonderausstellungen lagen meist Blankokarten in Bahrow's thätig gewesen. Zum Beispiel mußte er Blumentöpfe gepreßte Zitrone bei feite warf. Er verlobte sich mit einem Mädchen, der Wachtstube. Bei Hagenbeck habe er für seine Frau und seine Kinder fortbringen und gelegentlich den Laden reinigen. Da der Beklagte welches Bermögen befaß. Sie habe das Schiedsgericht angerufen, freien Eintritt erwirkt, und für das Kindermädchen habe er ein vor der Verhandlung das Gericht verlassen hatte, nahm der Gerichts- um wenigstens zu ihrem sauer verdienten Lohn zu kommen. As Billet gekauft. Nach diesem Ausfall der Beweisaufnahme nahm der hof die Angaben des Klägers als eriviesen an, und erklärte sich das Gericht ihr 500 Mark zugesprochen habe, da habe der Angeklagte Gerichtshof an, daß der Gendarm zwar widerrechtlich Freifarten an für zuständig, weil Neumann auch tim Blumeuhandel, also in sich ihr wieder genähert und dadurch, daß er ihr aufs neue Hoff fremde Personen, für welche dieselben nicht bestimmt waren, gegeben einem Gewerbebetriebe im Sinne der Gewerbeordnung verwandt nung machte, daß er sie heirathen wollte, bewirkt, daß sie sich habe, aber es sei feineswegs erwiesen, daß der Gendarm dies gegen worden set. Beklagter wurde verurtheilt. mit 50 m. für befriedigt erklärte. Schließlich habe sie seine Bes besseres Wissen that. Er habe sich in dem Glauben befunden, daß strafung wegen Betruges beantragen müssen. er die. Freikarten, die ihm gegeben wurden, an seine Frau und In der geftrigen erneuten Verhandlung hatte der Bertheidiger deren Begleiterin weiter geben durfte. Treffe also den Gendarmen
In einem Wasserloch ertrank in Treptow ein Mann, deffen Persönlichkeit noch nicht ganz feststeht. Nach einem Papier, das man bei dem Todten fand, scheint es sich um einen 50 Jahre alten aus Freienwalde gebürtigen Arbeiter Karl Schmidt zu handeln.
Soziale Rechtspflege.
Einen interessanten Rechtsstreit wegen Bewilligung einer Unfallrente hatte der Kutscher Peters gegen die landwirthschaft.
Gerichts- Beitung.