Nr. 260

Groß- Berlin

Weitere Mietserhöhung in Groß- Berlin Der Verbandsausschuß des Wohnungsverbandes Groß- Berlin hat gestern beschlossen, die in der Verordnung des Wohnungsver­bandes vom 14. April d. J. festgesetzte Höchst grenze für Mietssteigerungen um 10 Prozent der Friedensmiete zu er= höhen, so daß sich für Wohnungen der zulässige Höchstzuschlag von 20 auf 30 Prozent erhöht. Die Ergänzungsverordnung des Wohnungsverbandes bedarf zu ihrer Gültigkeit noch der Ge­nehmigung des Oberpräsidenten als Kommunalaufsichtsbehörde. Diese Genehmigung ist bereits nachgesucht. Laufende Verträge werden durch die Nachtragsverordnung des Wohnungsverbandes nicht berührt.

Wenn der Oberpräsident diesmal seine Zustimmung zu der Er­höhung geben sollte, dann wäre das ein Erfolg der Hausbefizer, die fortgesetzt gegen die Verordnung des Wohlfahrtsministers Sturm gelaufen sind. Mit diesem einen Erfolg werden sie, wie wir sie fennen, durchaus nicht zufrieden sein, sondern solange gegen die Festlegung einer Höchstgrenze anrennen, bis sie fallen gelassen wird. Doch wir warnen die Behörden, dieser Agitation Gehör zu schenken; die Mieter werden es sich nicht gefallen lassen, daß sie der Willkür der Hausagrarier überantwortet werden.

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Segen den Mißbrauch mit dem außergewöhnlich niedrigem Mietzins". Eine allgemeine Heraussetzung des Mietzinses wird von den Hausbesikervereinen vielfach dadurch zu erreichen ver­sucht, daß der maßgebende Mietzins vom 1. Juli 1914 für außer gewöhnlich niedrig" erklärt werden soll. Der Minister für Volkswohlfahrt weist deshalb darauf hin, daß dies nur für Aus­nahmen gelten soll, um Härten zu vermeiden. In den Entschei­dungsgründen des Mieteinigungsamtes muß das Vorliegen eines außergewöhnlich niedrigen Mietzinses am 1. Juli 1914 näher er­läutert werden. Wenn diese Ausnahme allmählich zur Regel würde, würde eine Untlarheit über die tatsächliche Höhe der Mietzuschläge herbeigeführt. Die Einigungsämter dürfen auch nicht die Zuschläge für die Reparaturen allgemein anwenden, ohne die für den einzelnen Fall gegebenen Voraussetzungen zu beachten. Sämtliche Regierungspräsidenten und der Oberpräsi= dent in Charlottenburg   werden ersucht, hiergegen von kommunal­aufsichtswegen einzuschreiten oder die zuständige Aufsichtsbehörde einschreiten zu lassen. Es ist darauf zu halten, daß die Eini­gungsämter die Vorschriften der Höchstmietenanordnung durch­führen.

Kleine Mittel zur Hebung der Wohnungsnot Die Wohnungsnot in Berlin   ist entfeßlich groß; die Mittel, ihr au begegnen, find um so fleiner. Mangel an Baumaterialien ist nicht mehr vorhanden, wohl aber fehlt Geld. Der Wohnungsbau im Großen verschlingt enorme Summen. Die Privatinitiative hat Bankrott gemacht. Die Wohnungsfrage ist schon längst eine öffent­liche Angelegenheit. Die Wohnungsdeputation, die gestern zufammen­trat, sucht nach kleinen Mitteln und Mittelchen, um kleine Linderung zu bringen von dem Standpunkt aus: Kleine Bißchen helfen. Wohnlauben sollen mit Zuschüssen ausgebaut werden. Man hofft innerhalb kurzer Frist 6000 Wohnlauben ausbauen zu können mit Darlehen von 5000 Mart. Bedingung ist Aufgabe der bisherigen Wohnung. Dann sollen 2000 Dachwohnungen ausgebaut werden, für die im einzelnen 15000 Mart, insgesamt 30 Millionen Mart bereitstehen.

In Aussicht genommen ist eine Verfügung, wonach die Inhaber großer in Wohnräumen untergebrachter Bureauräume gehalten sein sollen, neben der überall vorhandenen Küche Gerümpel benutt zumeist für einen Wohnraum hergeben sollen. Es würde Sorge getragen, daß in diese Räume nur bestimmt zuverlässige Mieter einziehen. Selbst auf die Waschküchen ist es abgesehen. Auch diese sollen für Wohnzwede freigemacht werden. Die Wasch tüche dagegen soll auf Boden- oder in Kellerräumen Unterkunft finden. Alles Verzweiflungsmaßnahmen, die nur aus der Not der Zeit verständlich sind.

Gegen den Steuerabzug

Der durch Gesetz festgelegte zehnprozentige Steuerabzug hat in den Betrieben gewaltige Aufregung und Unwillen hervorgerufen. Bei der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Arbeiter ist es ihnen einfach unmöglich, den Lohnausfall, den der Steuerabzug be= dingt, zu tragen. Die Belegschaften der maßgebenden Firmen der Metallindustrie Groß- Berlins haben gemeinsam mit ihren Be­triebsräten durch Verhandlungen die Betriebsleitungen veran­laßt, zur Aufrechterhaltung ihrer Existenzmöglichkeit ihnen Vor­Schüsse in Höhe des abgezogenen Steuersages zu geben. Wenn es auf parlamentarischem Wege in den nächsten Tagen nicht möglich ist, durch Aufhebung dieser Bestimmung die Groß- Berliner Ar­beiterschaft zu beruhigen, so stehen die ernstesten wirtschaftlichen Komplitationen bevor.

Bon den vielen Anträgen und Resolutionen, die bei uns ein­gelaufen sind, soll nur nachstehende veröffentlicht werden, weil dort die Belegschaft zur Durchsehung ihrer Forderung zur Ar­beitsruhe griff.

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Die Belegschaft der Firma Hartung Aft.- Ges., Berlin- Lichten­ berg  , protestiert ganz energisch gegen den ungerechten Ab­zug der Steuern. Sie gibt ihrer Entrüstung dadurch Ausdruck, indem sie heute am 2. Juli 1920 die Arbeit ruhen ließ, bis die Berhandlung mit der Direktion aufgenommen wurde. Belegschaft verlangt, daß die Gewerkschaften auf die Regierung Die dahin einwirken, daß auf dem schnellsten Wege der ungerechte Steuerabzug abgeschafft wird.

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Die Belegschaft der Firma Hartung Akt.- Gcf. appelliert an das Solidaritätsgefühl sämtlicher Hand- und Kopsarbeiter Deutsch­ lands  , um sich, diesen anzuschlicken."

Die Fahne schwarz- weiß- rot

Am Donnerstag rofften die ersten Abstimmungszüge der hei­matstreuen Ostpreußen vom Stettiner Bahnhof. Diese Tatsache gab einigen Leuten, die den alten nationalistischen Sinn noch nicht aufgegeben haben, wieder einmal Gelegenheit, die Fahne des alten kaiserlichen Deutschlands   zu sehen. Ein Eisenbahn­arbeiter teilt uns nun folgendes Erlebnis mit: Den Eisenbahn­arbeitern war dies selbstverständlich nicht recht, sie war ihnen wohl aus der Zeit des geflohenen Wilhelm bekannt, aber nicht in der deutschen   Republit. Ich erhielt darum von meinen Kollegen den Auftrag, festzustellen, wer die Fahne geflaggt habe und Gorge dafür zu tragen, daß sie vom Eisenbahntörper, der doch ein Staatsbetrieb ist, entfernt werde. Es war jedoch nicht nur die schwarz- weiß- rote Flagge gehißt worden, man hörte auch vaterländische Lieder spielen, z. B.: Jch bin ein Preuße; Ich hab' mich ergeben; Deutschland  , Deutschland   über alles. Das Spielen dieses legten Liedes gab mir am meisten zu bedenken. So oft nämlich die Arbeiter mit einer Lohnforderung fommen, hört man vom Herrn Finanzminister: Deutschland   hat kein Geld, Deutschland   ist wirtschaftlich ruiniert, mit einem Wort: Deutsch­ land   ist im Dalles. Aber aus sämtlichen Posaunen hörte man gestern wieder Deutschland  , Deutschland   liber alles. Wenn Deutschland   tatsächlich noch über alles" ist, sollte man doch den Eisenbahnern soviel Lohn geben, daß sie zum mindestens ihre Lebensmittel, die auf die Karten zu haben sind, kaufen könnten. Doch das nur nebenbei.

Um also zu erfahren, wer die schwarz- weiß- rote Flagge gehißt hat, ging ich zum Eisenbahnpräsidenten Wulf, den ich nach länge­rem Suchen bei den Abstimmungsgästen fand. Ich trug dem Herrn den Wunsch meiner Arbeitskollegen vor, die schwarz- weiß­tote Flagge vom Bahntörper zu entfernen, da es unvereinbar sei, Daß auf einem republikanischen Staatsbetrieb die Kaiserfahne gehißt werde. Auf meinen Protest beim Eisenbahnpräsidenten Wulf wegen der schwarz- weiß- roten Fahne erklärte dieser, daß er bis zur Abfahrt des Zuges zu einer unterredung teine Zeit habe.

2. Beilage zur Freiheit"

Nach dem Verlassen des Eisenbahnpräsidenten Wulf wurde ich von einer Reihe der Herren, die zum Komitee gehören, umringt und in der gefährlichsten Weise wegen meiner angeblich sparta­tistischen Gesinnung bedroht. Man erklärte, daß man mich unter den fahrenden Zug werfen werde. Nach dem Abfahren des Zuges trat ein Kriminalbeamter auf mich zu, erklärte mich für ver= haftet und führte mich ab, wobei er nichts unternahm, um mich gegen die deutschnationalen Rohlinge zu schützen, die mich auf dem Wege zur Wache in der gemeinsten Weise mi z= handelten.( Besonders hervorgetan hat sich bei den Be= schimpfungen und Belästigungen ein russisch  - französischer Dol­metscher Max Maertins, Berlin   N. 39, Pantstraße 81.) Diese Sorte Menschen ziehen also aus, um für das Deutschtum einzutreten. Sie sind aber die letzten, die dem deutschen   Namen in der Welt Achtung verschaffen können.

Ferienspiele in Berlin  

In der Zeit vom 5. Juli bis 7. Auguft werden auf den Außen­spielplätzen Berlins  , und zwar im Grunewald, Tegel  , Buch, Blanken­felde 1 und 2, Wartenberg  , Hohenschönhausen( Sommerstraße), im Plänterwald  ( Treptow  ) und in der Wuhlheide werttäglich Ferien­fptele für die Gemeindeschukkinder abgehalten. Sammel: punkte zur Hinansbeförderung der Kinder sind folgende Schulhöfe: 1. Für Grunewald  : Bremer Str. 13/14, Turmir. 75, Levezow­Straße 26, Alt- Moabit 83, Derfflingerstr. 18a, Culmstr. 12, Tempel­hofer Ufer 20.

2. Für Tegel  : Albrechtstr. 20, Stephanstr. 2, Ostender Str. 39, Müllerstr. 48, Schöningstr.

3. Für Buch: Kesselstr. 3/4, Gartenstr. 107a, Buttbuserstr. 3, Schulftr. 99/100, Pantsir. 20/22, Müllerstr. 158/159, Prinzenallee 8. 4. Für Blankenfelde  : Keibelftr. 31, Prenzlauer Allee 227, Pasteurstr. 5, Senefelberstr. 6, Greifenhagener Str. 20.

5. Für Blankenfelde II: Glpsftr. 23a, Stralsunder Str. 54, Christiania- Str. 36, Sonneburger Str. 20, Oberberger Str. 57.

6. Für Wartenberg  : Memeler Str. 24, Gr. Frankfurter Str. 23, Friedenstr. 31, Oliverstr. 19, Straßmannstr. 6, Petersburger Str. 4. 7. Für Hohenschönhausen: Hausburgstr., Bellestr. 12, Betten­foferstr. 20.

8. Für Blänterwald: Gneisenauftr. 7, Dieffenbachstr. 60, Wilmsstr. 10, Alte Jakobstr. 127, Briger Str. 17, Neichenberger Straße 131, Görliger Str. 51.

9. Für Wuhlheide: Cöpenicker Str. 125, Mariannenufer 1a, Cöpenicker Str. 2, Goßlerstr. 61, Langestr. 76, Markusstr. 49, Niederwallstr. 6/7.

Die an den Ferienspielen teilnehmenden Kinder haben sich an den Spieltagen bis spätestens 7% Uhr vormittags auf einem der vorstehend aufgeführten Sammelhöfe einzufinden. Jedes Kind hat 50 fg. als Beitrag zur Fahrt nach dem Außenspielplatz und die nötige Behrung mitzubringen. Jedes 2. Kind derselben Familie zahlt die Hälfte, jedes 3. und 4. Kind ist frei. Außerdem werden in der Zeit vom 5. Jnlt bis 7. August d. Js. merktäglich vormittags von 9-12 Uhr und nach­mittags von 8-7 Uhr auf folgenden Junenspielplätzen und Schul­höfen Bewegungsspiele für Gemeindeschulkinder veranstaltet:

1. Gneisenauftr. 7( 40., 91. und 101. Gemeindeschule); 2. Am Urban( Spielplatz); 3. Stalizerftr. 55/56( 115. und 237. Gemeinde­schule); 4. Schmidstr. 16( 2. Gemeindeschule); 5. Blumenstr. 77 ( 5. Gemeindeschule); 6. Rogaerstr. 81/82( 252. und 247. Gemeindes schule); 7. Krautftr. 43( 38. Gemeindeschule); 8. Danziger Str. 23 ( 162. und 197. Gemeindeschule); 9. Koppenplatz 12( 1. Gemeinde­fchule); 10. Prenzlauer Allee 227/228( 174., 105. und 121 Ge­meindeschule); 11. An der einsamen Pappel( Spielplay); 12. Stral­funder Straße 54 und Bernauer Straße 89/90( 260., 61. und 148. Gemeindeschule); 13. Wiesenstr. 52/54( Spielplaß); 14. Bremer Straße 22-32( Spielplay); 15. Ecke Kazbach- und Dreibundstr. ( Spielplag).

Die 10 Prozent Zuschlag für Bedienung Der Verband der Gastwirtsgehilfen, Verwaltungsstelle Groß­Berlin, erläßt folgenden Aufruf:

" In einer Anzahl von gastwirtschaftlichen Betrieben und in der Hauptsache von Sommerlokalen, werden neben den üblichen Preisen noch Aufschläge von 10 Prozent für Bedienung erhoben. Auf Anruf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Organisationen hat das Reichswirtschaftsministerium am 1. Februar d. J. fol­genden Schiedsspruch gefällt:

Die Unkosten für die Entlohnung, Heizung, Beleuchtung und dergleichen sind grundsätzlich in die einzelnen Preise für Speisen und Getränke einzufaltulieren und dürfen nicht als prozentualer Aufschlag in der Rechnung erscheinen. In den Gastwirtschaften sind an deutlich sichtbaren Stellen Platate anzubringen, in denen darauf hingewiesen wird, daß die Ent­lohnung der Kellner und alle sonstigen Unkosten in den ein­zelnen Preisen eingerechnet sind und das Trinkgeldnehmen bei sofortiger Entlassung verboten ist. Der gleiche Vermert ist auf allen Speise- und Getränkekarten deutlich sichtbar an­zubringen."

Nach diesem Schiedsspruch haben die Arbeitgeber keine Be­rechtigung, die 10 Prozent noch extra durch die Kellner erheben zu lassen. Sie verstoßen damit auch gegen eine Entscheidung des Reichsfinanzministeriums, das die Aufschläge als umsatz­Steuerpflichtig bezeichnet. Was veranlaßt die Gast= wirte zu dieser Handlungsweise? Wenn die Arbeiterschaft die Preisverzeichnisse in den einzelnen Betrieben mit den sonst üblichen vergleicht, so wird sie finden, daß in diesen Betrieben, wo extra 10 Prozent erhoben werden, die Gäste extra geschröpft werden.

Wir richten daher an die Besucher aller Lokale die Bitte, die Bezahlung der 10prozentigen Aufschläge als unberechtigt zu verweigern. Der Gastwirt soll genau so wie jeder andere Ge­schäftsmann sein Personal selbst bezahlen. Die Angestellten dürfen nicht auf diese Zwangstrinfgelder angewiesen sein. Das Trinkgeld führt die Angestellten moralisch herab und muß ganz abgeschafft werden.

Jeder Gast muß sich die einzelnen Positionen seiner Zeche genau vorrechnen lassen und sie mit dem Preisverzeichnis ver­gleichen. Er schützt sich dadurch vor Uebervorteilung, weil viel­fach die Aufschläge ohne Hinweis gleich eingerechnet und jeder in Unkenntnis noch zum Trinkgeldgeben veranlaßt wird. Partei- und Gewerkschaftsgenossen! Verweigert deshalb in allen gastwirtschaftlichen Betrieben die Bezahlung der 10prozen­tigen Aufschläge."

Arbeiter- Bildungsschule. Die Bibliothek befindet sich Schidler­straße 6, Hof rechts, 2 Treppen. Sie steht allen Parteigenossin­nen und genossen, sowie den Mitgliedern der Freien soz. Pro­Tetarierjugend gegen Vorzeigung des Mitgliedsbuches unent­geltlich zur Verfügung. Die Bibliothet ist in den Monaten Juli August geöffnet am Dienstag und Donnerstag, abends von 6-8 Uhr. Sonnabends bleibt sie geschlossen.

Elternbeiräte, jeden Montag, nachmittags von 4-6 Uhr, fin­det im Parteibureau, Schidlerstraße 6, Sprechstunde für Eltern­beiräte statt.

Dringende Bitte an die Elternbeiräte und Mitglieder der Kinderschuhkommission im 6. und 7. Distrikt. Für die Ferien­Quäferspeisung in den Hilfsschulen 5, 18, 30, 38, 64, 125, 138, 155, 156 und 158 werden noch sehr viel Hilfskräfte gebraucht. Es wird dringend gebeten, daß sich recht viele Genossinnen melden, da sonst die Gefahr besteht, daß am Montag Tausende von Proletarierkindern nicht gespeist werden fönnen. Liten­material ist von 10-12 Uhr bei dem Leiter, Genossen Gillert, Grüner Weg 14, in Empfang zu nehmen.

Sprachschule für Proletarier. Im Laufe der kommenden Woche beginnen neue Anfangskurse in Englisch   für Kinder bis zu 14 Jahren. Anmeldungen am Montag, den 5. und Diens­tag, den 6. Juli, von 9-1 Uhr im Zimmer 7 der 24. Gemeinde­schule, Hinter der Garnisonkirche, Nähe Bahnhof Börse.

Sonntag, 4. Juli 1920

Einschränkung des Verkehrs der Straßenbahnlinie 96. Die an den Werktagen von 12,09 Uhr bis 1,54 Uhr und von 7,24 Uhr bis 8,24 Uhr, Sonnabends von 12,09 Uhr bis 12,54 Uhr und von 6,54 Uhr bis 8,24 Uhr verkehrenden Wagen der Linie 96 werden vom 5. Juli ab bis auf weiteres eingezogen. Der Vers tehr wird durch die Linien 70, 73, 99 bedient.

Die zur Ablesung der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsmesser oder zur Kontrolle dieser oder sonstiger städtischer Apparate in die Wohnungen der Konsumenten gelangenden Angestellten und Arbeiter der Stadt Charlottenburg   sind, wie hiermit nachdrücklichst festgestellt sei, verpflichtet, bei jedem Besuch ihre Legitimationstarte unaufgefordert zuzeigen.

vors

Die Automatenfaffterer der Revierinspektion Pankow   der Gass werte sind angewiesen, schon heute den erhöhten Gaspreis zu tassieren. Da jetzt bei der Kassierung der Juni in Betracht tommt, ist die Direktion nicht berechtigt, solche Anordnungen zu treffen. Die Konsumenten werden gut fun, darauf zu achten, um sich vor Schaden zu bewahren.

Ein Bollskonzert des Blüthner  - Orchesters findet am Mittwoch, abends 8 Uhr in Reinickendorf   im Garten von Dinkat ( Kuhrmanns Gesellschaftshaus), Hauptstraße 31, statt. Karten zu 2,50 M. sind in der Geschäftsstelle des Kommunalen Volts bildungs- Ausschusses, Rathaus, Zimmer 18, in den amtlichen Verkaufsstellen und bei den Funktionären der Partei zu haben. Ferienspiele und Ausflüge werden für die Kinder aller Schulen Lichtenbergs auf Veranlassung des Magistrats von hiesigen Lehrern unternommen. Spielpläge: Normannen­straße, Eitelstraße, Lüdstraße 19 und Hirschberger Straße; Spiel­zeit: täglich von 9-11 Uhr und von 4-6 Uhr( außer Sonn­tags). Tagesausflüge finden täglich statt. Sie werden auf den Spielplägen Sonnabends durch Anschlag vom Obmann bekannt gegeben.

Die Sprechstunden in den Säuglingsfürsorgestellen der Stadt Berlin- Lichtenberg   sind ab 1. Juli wie folgt festgesetzt: Gäuglingsfürsorgestelle 1, Türschmidtstraße 24, am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 11-1 Uhr. Säuglingsfürsorgestelle 2, Dossestraße 8, am Mon­tag, Mittwoch und Freitag von 11-1 Uhr.

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Lichtenberger Stadion. Am Freitag fand mit den geladenen Pressevertretern, den Spizen der Arbeiter- Sport- Vereine und Vertretern des Magistrats der Stadt Lichtenberg   die Vorbesich­tigung des neuen Lichtenberger   Stadions statt. Die Stadt hat sich durch Schaffung dieser Anlage ein Werk des Stadtbaurats Dr.- Ing. Gleye ein unvergängliches Verdienst um die Entwicklung des Sportes im Osten Berlins   erworben. Die gesamte Anlage mit ihren etwa 54 000 Quadratmetern Spielplasfläche ist auf günstigem Terrain, nördlich der Herz­bergstraße, gelegen, Zugangs- und Fahrverbindungen sind durch die Herzberg- und Siegfriedstraße bezw. durch die Straßenbahn­linien 68, 168, 64 und 71 gewährleistet. Von der 52 Meter langen gebedten Sigtribüne bietet sich dem Beschauer ein präch tiger Blid auf die gesamte Anlage, welche hinten wirkungsvoll durch den Bart von Herzberge flantiert wird. Die Gesamt­anlagekosten betragen rund 885 000 m. Selten ist wohl Ge­meindegeld nugbringender angewendet worden, denn Spiel und Sport find für die gesunde Entwidiung der Bevölkerung eben­so notwendig wie Speise und Trank und durchaus treffend ist der Spruch, der der Festschrift zur Einweihung des Stadions vorausgesetzt ist. Der Knabe ohne Spielplatz ist der Vater des Mannes ohne Arbeit!" Die Stadionweihe in Lichtenberg  durch die Arbeitersportler findet nicht, wie irrtümlich gemeldet, am 4. Juli, sondern am 25. Juli statt. Es ist Pflicht aller Arbeiter- Sport- Genossen, soweit sie noch Mitglieder von sogenannten unpolitischen" bürgerlichen Sportklubs sind, die Veranstaltungen dieser Vereine zu meiden und der oben genannten Stadionweihe beizuwohnen. Arbeiter- Sport- Kartell Lichtenberg   und Umgegend, i. A.: Frizz Krumm, Scharnweber Straße 52.

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Schöneberg  . Am Montag beginnt, wie alljährlich, die Halb­tagsferientolonie. Treffpunkt der Kinder und Helferinnen um 12 Uhr Belziger Straße Ede Martin- Luther- Straße. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern Trinkgefäße und Löffel mitzugeben. Meldungen werden noch am Tage des Beginns angenommen.

Friedrichsfelde  . Infolge Sentung der Portionenzahl wird der Betrieb der Gemeinschaftstüche vom 3. Juli d. J. ab wäh­rend der Dauer der Sommerferien geschlossen. Der Termin der Wiedereröffnung wird noch bekanntgegeben.

Hennigsdorf  . Die Gemeinde hat einen Posten Anzugsstoffe zur Verfügung, welche in beliebigen Mengen abgegeben werden. Der Preis beträgt pro Meter 60 Mart. Der Berkauf findet pom Montag den 5. Juli 1920 ab im Rathaus, Zimmer Nr. 12, statt.

Reinidendorf. Der Kommunale Voltsbildungs- Ausschuß weist schon heute darauf hin, daß er die Jugendweihe wieder für beide Ortsteile plant und beide Feiern voraussichtlich an den beiden letzten Sonntagen im September stattfinden werden. Mit dem vorbereitenden Jugendweihe- Unterricht wird bei Ferien­schluß sofort begonnen werden. Anmeldungen nimmt schon jetzt die Geschäftsstelle des Volksbildungsausschusses, Rathaus, Zim­mer 18, entgegen.

Große Unterschlagungen und Verschiebungen von Heeresgut wurden von Kriminalbeamten des Reichsschatministeriums auf­gedeckt. Es handelt sich um Vorräte, die in einem Depot in der Wilsnader Straße aufbewahrt wurden. Beteiligt bei den Ber­untreuungen sind ein Lagerverwalter, ein Chemifer, Schlosser, Mechaniker und Hausdiener, die gemeinschaftlich vorgingen. Der Lagerverwalter stellte falsche Auslieferungspapiere aus und die anderen, die bei dem Depot angestellt waren, schafften daraufhin Automobile, Zubehörteile und andere Sachen in großer Menge weg, um sie zu verschieben. Ein Teil der vers schobenen Sachen konnte bereits wieder herbeigeschafft werden. Ein Warenschwindler ist gestern in der Budapester Straße mit Erfolg aufgetreten. Ein Mann von etwa 35 Jahren taufte in dem Geschäft von Friedländer einen Damen- Seal- Mantel für 15 000 Mart, mit der Weisung, ihn mit quittierter Rech­nung nach einem bestimmten Hause in der Hohenstaufenstraße zu schicken. Dort empfing der Käufer, der sic Cohn nannte, den Geschäftsboten auf der Treppe und nahm ihm unter einem Vor­wande den Mantel ab, ohne die Rechnung zu zahlen, und ver­schwand mit der Beute durch einen zweiten Ausgang.

Drei mutmaßliche Kindesmorde beschäftigten die Kriminal­polizei. Im jüdlichen Teil der Landsberger Allee   fanden gestern spielende Kinder die Leiche eines neugeborenen Kindes, die leicht verscharrt und schon so stark verwest war, daß das Ge­schlecht nicht mehr festgestellt werden kann. In einer Be­dürfnisanstalt am Schlesischen Tor wurde in der vergangenen Nacht die Leiche eines neugeborenen Knaben aufgefunden. Aus dem Nordhafen wurde ein Patet aus Bapier gelandet, das die Leiche eines neugeborenen Knaben enthielt.

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Bei einem Einbruch in die Wohnung unseres Genossen Ruppert, des Leiters des 8. Distrikts, ist neben anderen Gegen­ständen und barem Geld auch dessen Mitgliedsbuch der Un­abhängigen Partei, lautend auf den Namen Richard Ruppert, Tischler, geb. den 23. 11. 1869 zu Mittweida  , und einige Hörer­

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