gliedern zu bieten verspricht, hofft man auf eine starke Betheiligung der Gewerbetreibenden polnischer Nationalität auch in den deutschen Städten rechnen zu können. Mit der Propaganda für die
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Aus den Nachbarorten.
gegeben.
war.
liebt dabei stets Hindernisse in den Weg. Das führt dann zu solchen Aus Charlottenburg wird uns vom Mittwoch berichtet: Die bebauerlichen Auftritten. neue Zwei Riefenkinder hat der Ort Zerpenschleuse aufzuweisen. heutige außerordentliche Sigung der Stadtverordneten. Organisation ist bereits in der Reichshauptstadt begonnen worden; Bersammlung war sehr schwach besucht, so daß das Haus Die 13 jährige Tochter des Schiffseigners Münchhoff ist wegen ihres es haben gemeinsame Berathungen der polnischen Handwerker und Industriellen Berlins stattgefunden, in denen man sich entschieden faum beschlußfähig war. Der große fehlende Theil der Stadtväter Körperumfanges aus der Schule entlassen worden und nimmt infolge fonnt sich noch in den Seebädern. Die heutige Sigung sollte um deffen mit einer Leibensgefährtin Privatunterricht. Erstere wiegt für die Sonderorganisation des polnischen Handwerts aussprach. Uhr Nachmittag ihren Anfang nehmen, man hatte jedoch, wie es 160 Pfund, die andere aber noch 10 Pfund mehr. Auch eine Zeitung, die den Interessen des Verbandes dienen soll, schien noch im Testen Augenblick, einige der anfänglich noch fehlenden Aus Groß- Besten wird uns berichtet: In der Nacht zum wird in Berlin herausgegeben werden. Herren Stadtväter per Telephon herangerufen, so daß die Sigung 12. d. M. wurde der Billetschaffner Paul Hoffmann von einem Für die Ueberschwemmten sind bis gestern Morgen 11 Uhr erft um 614 Uhr beginnen konnte. Nachdem der Vorsitzende der Zuge überfahren und getödtet. Hoffmann war der einzige Billet direkt bei der Hauptstiftungskaffe des Magistrats eingegangen rund Versammlung Herr Dr. Jaffe die Nothwendigkeit der außerordent fchaffner auf der Station und hatte mit dreistündiger Unterbrechung 132 000 M. In dieser Summe sind die eingegangenen Beträge bei lichen Versammlung mit der Unterstützungsbedürftigkeit unserer von morgens 6 Uhr bis abends 10 Uhr Dienst. Er mag überden Annahmestellen nicht enthalten, vielmehr nur die bet den infolge der Ueberschwemmungen in Noth gerathenen deut- müdet gewesen sein und den herannahenden Bug nicht rechtzeitig Zeitungen gesammelten Unterstützungsgelder. schen Brüder begründet hatte, erörterte der Referent Stadt bemerkt haben. Eine neue Stener des Fiskus hat unter den Milch verordneter Ströhler furz die Nothwendigkeit der Gewährungssued t händlern Berlins große Erregung hervorgerufen. Einer Anzahl einer Beihilfe. Er empfahl den Antrag des Magiftrat, der bahin Gerichts- Beifung. hiesiger Milchhändler oder Milchpächter", wie fich jene nennen, ging, 50 000 M. aus städtischen Mitteln für die in Noth Gerathenen minerante to die neben ihrem Milchabsag nach Litern und Bruchlitern an die zu bewilligen. Unser Genosse Beyer beantragte dagegen, Gegen das Versammlungsrecht. Die Verfrommungsverord Hausfrauen und Küchenfeen, auch zuweilen anderen Milch trintenden 100 000 m. zu bewilligen; er wies darauf hin, daß die Versammlung nung, die der Oberpräsident der Proving Brandenburg am Menschenkindern daß weiße Urgetränt der Säugethiere in Gläsern bei anderen Gelegenheiten weniger farg verfahren sei. Auch 5. Oftober 1896 erlaffen hat, wurde in einem Strafverfahren gegen berabreichten, ist während der Hochsommerzeit für dieses frevle ftebe die Bersammlung, wenn der Magistratsantrag zur An- den Glasmacher Sets angefochten. Die Verordnung bestimmt unter Thun eine Veranlagung zur Betriebssteuer in Höhe von nahme gelange, Berlin gegenüber, der Bevölkerungszahl nach anderem: Deffentliche Versammlungen und Umzüge, die nicht gottesfünfzehn Mart zugeflattert. Die Berliner Milchhändler berechnet, fehr zurück, während man bei anderen Gelegenheiten dienstlichen Zwecken dienen, sind am Charfreitag, Bußtag und an dem, find jedoch der Ansicht, daß die Betriebssteuer, infoweit diefelbe( Bentenarfeier) Berlin geradezu den Rang abgelaufen hätte. Trotz dem Andenken der Verstorbenen gewidmeten Jahrestage überhaupt bas Schantgewerbe trifft, nur für den Ausschank alkoholischer Ge- dem die Versammlung stumm diesen Worten lauschte, fonnte sie für nicht, sowie an den übrigen Sonn- und Feiertagen erst nach der tränke, wie Bier, Wein, Branntwein eingeführt sei, nicht aber für den Antrag des Genossen Beyer nicht gewonnen werden. G8 ge- Beit des Hauptgottesdienstes gestattet. Hiergegen sollte sich Seit eines der nothwendigsten Genuß- und Stärkungsmittel. Der Verein langte fomit der Magiftratsantrag zur Annahme. vergangen haben und zwar handelte es sich um eine Versammlung, der Berliner Milchpächter" hat daher beschlossen, gegen die Bu Steglih. Die Versammlung am 15. August findet nicht Ahorn schen Lokal in Herzfelde bei Rüdersdorf einberufen worden die zum Todtensonntag des vergangenen Jahres nach dem Wohlertlässigkeit oder Nichtzulässigkeit dieser neuen Milchsteuer die Entstraße 125, sondern Albrechtstr. 125 flatt. Scheidung des Dber Verwaltungsgerichts anzurufen. Sollte dieses, Seit wurde wegen Uebertretung der zitirten Obervas man nicht annimmt, sich für die Zulässigkeit dieser neuesten Einquartirung erhalten am 14. d. M. auf 16 Tage bie Ort- präsidial- Berordnung zu 10 Mark verurtheilt und das LandMilchfteuer entscheiden, dann soll sofort in ganz Berlin der Aus- schaften im Süden von Berlin , Briz, Tempelhof , Mariendorf 2c. gericht bestätigte die schöffengerichtliche Entscheidung. Gegenüber schaut von Milch in Gläsern eingestellt werden. vom Regiment Gardes du Corps, das von Potsdam hierher kommt, den Berufungseinwänden, die sich gegen die Rechtsgiltigkeit jener Ueber die Gesundheitsgefährlichkeit des Eifes theilt das um im Berbande mit dem Garde- Küraffier- Regiment, mit dem es Bestimmung richteten, führte das Landgericht folgendes aus: Die Polizeipräsidium folgendes mit: Durch Untersuchungen im bie 1. Garde- Kavallerie- Brigade bildet, vom 15. d. M. an in der Verordnung des Oberpräsidenten sei durchaus rechtsgiltig. In for meller Beziehung sei es nicht nöthig, daß die Ortsbehörden vor dem Kaiserlichen Gesundheitsamte ist festgestellt worden, daß das in Brigade zu exerzieren. Berlin zu wirthschaftlichen Zwecken in den Handel kommende Eis, Hauswirthe und herrliches Kriegsheer. Die vom Gifen Erlaß einer solchen Verordnung gehört würden; die Zustimmung des selbst bei gutem Aussehen, in ihrer Entwickelungsfähigkeit nicht verba hn Regiment III, welches einer eigenen Staferne entbehrt, Provinzialrathes genüge, und die fei erfolgt. Zu ihrem Erlaß änderte, gesundheitsgefährliche Kleinwefen enthalten hat. Es ist in einem Privathause der Großgörfchenstraße schon sei der Oberpräsident befugt. Die Rabinetsordre vom 7. Febr. 1887 baburch wahrscheinlich geworden, daß die häufiger beobachteten Strant feit einer Reihe von Jahren untergebrachten Mannschaften hatten übertrage ausdrücklich den Regierungen die Erlaubniß, zum Zweckte heiten nach dem Genusse von Getränken, welche durch Hineinwerfen den Bewohnern der umliegenden Häufer bereits längere Zeit der Wahrung einer äußerlichen Heilighaltung der Sonn- und Feste zu lebhafter Weißstimmung 63 von Gisstückchen gekühlt wurden, weniger durch die Stälte der Ge- Ursache zu lebhafter wurde tage die erforderlichen Anordnungen zu treffen und ihre Befolgung Um die die Signale zu sichern. Um tränke, als durch die im Gis vorhandenen Krankheitserreger ver- nicht nur barüber geflagt, daß zum burch Strafe äußere Heilighaltung es fich aber auch im atrfacht worden sind. Dieselben Nachtheile tönnen durch feste ecken und Bapfenstreich vielfach statt nur mit dem der Sonn- und Festtage bandele. Nahrungsmittel, z. B. Butter, welche durch Liegen auf solchem Eife Horne auch mit Trommeln gegeben, sondern daß auch in den vorliegenden Falle. Allerdings sei es richtig, daß der betr. Bekühlt wurden, entstehen. Vor dem Genuß von Getränken und Mannschaftsstuben wie auf den Hofe des Gebäudes von den Mann Saal gegen 350 Meter von der Kirche entfernt ſei und anderen Nahrungsmitteln, welche in der vorerwähnten Weise mit schaften oft ganz unerträglich gelarmt werbe, endlich aber, daß auch nicht nach der Straße zu, sondern nach hinten hinaus liege. Eis gekühlt sind und infolge dessen gesundheitsgefährlich sein tönnen, bie Soldaten in die geöffneten Straßenfenster 2äfche gut mindeffen täme ja in betracht, daß bei solchen öffentlichen Ver wird deshalb hiermit gewarnt. Trocknen hängten und auch sonst in verschiedener Weise gegen sammlungen immer erhebliche Menschenansammlungen auf der die öffentliche Ordnung verstießen. Diese Klagen find auf Ver Straße stattfänden, wodurch leicht die öffentliche Ordnung gestört Elendsstatistik. Im Männerasyl des Berliner Asylvereins für anlaffung vieler Bewohner ber dem Kafernenhause gegenüber- werden könnte. Im Falle Seiß komme noch hinzu, daß Stadt. Obdachlose nächtigten während des Monats Juli 21,208 Personen, liegenben Schöneberger Seite der Straße vom Borstande des bagen, einer der bekanntesten, Wortführer" der Sozialdemokratie, zum im Frauenasyl 2618 Personen. Arbeitsnachweis erbittet der Verein Schöneberger Haus- und Grundbesiker- Vereins" in Gestalt einer teferenten außersehen war. Erfahrungsgemäß bemächtige fich der Ge für Männer Wiesenstr. 55-59, für Frauen Füsilirstr. 5. Beschwerde dem Regimentskommando zur Kenntniß gebracht worden, müther bei derartigen Versammlungen eine heftige Erregung, die Stö Aufs unangenehmste belästigt werden seit längerer Beit die worauf nun dem genannten Vereine von dem Kommandeur des Re- rungen veranlaffen könne, welche geeignet feien, das religiöse Ge Bewohner der oberen Müllerstraße durch die an dieser Straße un- giments, Oberfilieutenant Thielsch, erwidert worden ist, daß die fühl anderer zu verleben. Für Seiß legte bann Rechts. weit der Weichbildgrenze liegende fiskalische Abbeckerei. Dieselbe ift Signale zum Wecken, Bapfenstreich 2c. zwar in der Regel mit amwalt W. Heine die Revision ein. Sein Vertreter machte gestern jezt an die städtische Kanalisation angeschloffen, in welche die jauche- bem Horne gegeben werden sollten, daß in Aus vor dem Kammergericht geltend, die Artikel 28 und 29 der preuß Ver haltigen Wäffer abfließen. Troyden diese mit Kaltwasser verdünntnahmefällen jedoch das Trommeln nicht verfaffung feien verlegt worden; überhaupt entbehre die in Frage kommende werben, entsteigen bei dem geringen Gefälle des Kanals den Gin- mieden werden könne, well in bem betreffenden Kasernement Bestimmung der Oberpräsidial- Berordnung jeder rechtlichen Grundsteigerohren oft bis zur Seestraße hin höchst übelriechende Dünste, nur zwei Kompagnien untergebracht seien und die Hornisten der lage. Bei Versammlungen in geschloffenen Räumen habe die Behörde welche die ganze Gegend verpesten. Da diese Gegend neuerdings felben zu der erforderlichen Ablösung der Spielleute vom Dienst einfach nur die Anmeldung zu verlangen und darauf die vor. immer mehr der Bebauung erschloffen wird, wird der Haus- und nicht immer ausreichten. Was die übrigen Fälle der Beschwerde geschriebene Bescheinigung auszustellen. Von einer Erlaubniß könne Grundbefizer- Verein der Wedding Stadttbeile dahin zu wirken suchen, betreffe, so stelle das Regiment anheim, für die Folge bestimmte garnicht die diede sein. Es sei unzulässig, daß der Oberdaß die von der Abdeckerei in die Kanalisationsrohre fließende Jauche alle anzugeben, damit gegen die Schuldigen ein präsident hierüber hinausgehe und den Bürgern verbiete, von dem mit 99 pCt. Wasser verdünnt wird. gefchritten werden könne. ihnen gewährleisteten Versammlungsrecht an gewissen Tagen Gebrauch Ueber das Einsteigen in bereits fahrende Eisenbahnzüge thellt die Berl. 8tg." einen neuen Erlaß mit: Da es besitzer Albert Dame aus Weißensee, Königchauffee 70 wohnbaft, ordre von 1887 regele nur die Kompetens der Behörden, fie miffe An seinem vorgestrigen Geburtstage hat sich der Molkerei- machen. Auch könne die äußere Ruhe dadurch nicht gestört werden, daß Leute auf der Straße gingen, und die Kabinete mehrfach vorgekommen ist, daß Reisende, die auf einen bereits in erhängt, nachdem sein 20 jähriger Sohn vor Jabresfrist in gleich also auch hier ausscheiden. Das Kammergericht wies indeb Bewegung befindlichen Bug gesprungen waren, durch Eisenbahn - trauriger Weise geendet hat. D. wurde schon seit einiger Zeit vombie Revision zurüd. Die Oberpräsidenten feien auf grund bedienstete von dem fahrenden Zuge wieber entfernt worden sind, unglück verfolgt. Nach dem Verluste seines Sohnes hatte der Mann der Kabinetsordre von 1837 berechtigt, für die äußere Heilighaltung wodurch sowohl die Reifenben als auch die betreffenden Gifenbahn eine langwierige Krankheit durchzumachen. Er erlitt auch erhebliche ber Sonn- und Festtage zu sorgen. Mit dem Vereins- und Ver bebienfteten in große Gefahr tamen, so sollen für die Folge der petuniäre Schäden, und das alles wirkle auf den Mann derartig fammlungsrecht lehe die Thatsache nicht in Widerspruch. artige Reisende nicht mehr vom Buge entfernt, sondern es soll ihnen ein, daß er tiefsinnig wurde. Schon mehrmals hat D. erklärt, fich fammlungsrecht lehe die Thatsache nicht in Widerspruch. Auch das Einsteigen vielmehr nach Möglichkeit erleichtert werden. Der das Leben nehmen zu wollen, und an seinem Geburtstage auf dem Gebiete dieses Rechts kann die Polizei aus allZugführer hat dann nur dafür zu sorgen, daß derartige Reifende brachte er seine Absicht zur Ausführung. Nachdem er am vorgeftzigen gemeinen polizeilichen Stücksichten einschreiten, z. B. aus fanitäts. auf der nächsten geeigneten Station oder auf der Zielstation vor: Morgen die Gratulation feiner Angehörigen und Angestellten ent- anderen Gebiete. So werde denn auch hier durch die Vorschriften polizeilichen und ordnungspolizeilichen Gründen, wie auf jedem geführt werden, um die Perfonalien festzustellen und das Straf gegengenommen, zog sich der Unglückliche nach einem hinter seinem für die äußere Hellighallung der Sonne und Festtage nicht das verfahren wegen Bahnpolizei- Uebertretung einleiten zu können. Grundstück belegenen zur Beit als Vorrathskammer dienenden Stall Vereins- und Versammlungsrecht beseitigt, sondern seine Ausübung Der Buchhalter Hebenstreit, der türzlich verhaftet wurde, soll zurück. Dort wurde er bald darauf erhängt als Leiche vorgefunden. nur modifiziert. Das Verbot der öffentlichen Versammlungen an den 50-60 000. unterschlagen haben. Eine zweite Berhaftung Bur Schlägerei, die nach einem Berliner Blatte gelegentlich drei genannten Feiertagen sei nun schon deswegen zulässig, weil wegen Unterschlagungen wird wie folgt gemeldet: Der Konfektionär einer Delegirtenversammlung des Arbeiter Raucherbundes in solche Bersammlungen, auch wenn sie in geschloffenen Räumen statteines in der Königstadt gelegenen Knaben- Konfektionsgefchäftes ist Nowa w es am letzten Sonntag stattgefunden haben soll, wird uns fänden, auf jeden Fall Störungen der Sonntagsruhe ermöglichten. verhaftet worden; die Vergehen führte er meist in der Weise aus, von betheiligter Seite geschrieben: In dem Lokal von Frau Simon Die Möglichkeit genüge fchon. Und bei solcher BechtDaß er in den Mittagsstunden, in denen er allein im Geschäft an- tagte an jenem Tage außer dem Arbeiter- Raucherbund Berlins und sprechung hat die preußische Regierung noch eine Verschärfung der wesend war, Stoffe durch schon bereit dastehende Helfershelfer weg der Umgegend noch ein Brandenburger Turnverein; der erstere in Vereinsgefeßgebung verlangt! schaffen ließ und sie an einen Händler, auf den man auch bereits den eine Treppe boch belegenen Lokalitäten. Der Amtsbiener Semler fabubet, für Spottpreise verkaufte. Bei seiner polizeilichen Ber - erschien mit noch zwei Personen im Lokal und hielt fich längere Zeit der vereinsgeschlichen Rechtsprechung. Eine Anzahl Sattler und lud noch ein juristisches Meisterstück auf dem Gebiete nehmung stellte sich die überraschende Thatfache heraus, daß der mit diesen am Schenktisch auf, wobei auch gezecht wurde. Nach Dieb erft vor zirka zwei Jahren das Gefängniß nach längerem einiger Zeit begab sich Eemler die Treppe hinauf und trat ins Zapezirer in Wiesbaden hatten sich am Sonntag, den 10. Januar d. J. in Berweilen verlaffen hatte; er hatte diefe Strafe für ein ganz Gigungszimmer des Arbeiter- Raucherbundes ein. Wiederholt darauf 10 Uhr vormittags einberufen worden war. Der Polizeibeamte, der einem Lokal eingefunden, wohin eine öffentliche Versammlung zu ähnliches Bergehen bei einer hiesigen Konfektionsfirma verbüßen aufmerksam gemacht, daß der Eintritt nur mit Karte gestattet fei, müssen. verließ Semler endlich den Saal, kehrte aber nach einer halben Stunde mit our angegebenen Beit erschien, machte den Einberufer darauf aufgangenen Nacht ein unbekannter Mann zu vergiften. In der ihm jedoch abermals durch den Thürkontrolleur verweigert wurde. tagen öffentliche Versammlungen nicht stattfinden dürften. Der EinMit Opium versuchte sich auf offener Straße in der ver- dem Wächter zurück und begehrte abermals Ginlaß zur Sigung, was merksam, daß nach einer Bolizeiverordnung vom 23. September 1896 in Wiesbaden während des Hauptgottesdienstes au Sonn- und FeierWilhelmstraße fand man vor dein Hause Mr. 69 einen Mann auf, Sierbei schlug der Amtsdiener dem letzteren ins Gesicht, was zur berufer theilte dies den Anwesenden mit und machte den Vorschlag, ber bort zusammengebrochen und augenscheinlich sehr schwer traut Folge hatte, daß einige Delegirte sich des Geschlagenen annahmen die Versammlung zu vertagen. Der Vorschlag wurde gutgebeißen. war. Ein Schuhmann führte ihn einer Anstalt zu und hier stellte und den Wächter nebst dem Amtsdiener die Treppe herabdrängten. Alle glaubten, die Angelegenheit fet damit erledigt, daß man sich heraus, daß der Mann Opium getrunken hatte. Unten angekommen verwundete der Wächter einen Gast an der sich der Belehrung der Polizei fülgte. Es tam aber auters. Im Maschinenhaufe der städtischen Wasserwerke in der Stra Hand, worüber die übrigen Gäste in begreifliche Erregung geriethen. Der Ginberufer wie mehrere der Theilnehmer follten Etrafe Tauer Allee fand gestern eine neue Sprengung ftatt, die unter heftiger Amtsdiener und Wächter verließen nun das Lokal und tamen nach ahlen , weil sie fich gegen jene Polizeiverordnung vergangen Detonation, aber ohne Erfolg, verlief. Es wird daher demnächst furzer Zeit mit dem Gendarmen zurück, der den geschlagenen Thür hätten. Das Schöffengericht sprach sie allerdings frei, indeffen wurden eine weitere Sprengung stattfinden. did bad bin Sed fontrolleur verhaftete. Als Zeugen des Vorfalles gingen vier von fie vom Landgericht zu Geldstrafen verurtheilt. Sie hätten, so Wer will eine alte Berliner Kirche kaufen? Der Ge- ben Delegirten mit, die alsdann ebenfalls für verhaftet erklärt führte das Gericht aus, an einer öffentlichen Versammlung theilAm Dienstag Vormittag 11 Uhr wurden diese in genommen, die frog des Verbotes an einem Sonntage während des Hauptmeindekirchenrath zu St. Georgen macht befannt, daß die alte wurden. St. Georgenkirche an den Meistbietenden auf Abbruch verkauft Potsdam wieber entlaffen. gottesdienstes stattgefunden habe. Die Versamintung sei eröffnet worden werden soll. Der Polizeijäbel. Die Berl. 3tg." meldet: Auf der Polizei und babe sogar einen Beschluß gefaßt, in dem sie sich mit ihrer Einen tödtlichen Ausgang hat der Unfall genommen, ber, wache endete die Verlobungsfeier des Zuschneiders Kretschmer in Bertagung einverstanden erklärte. Die Verurtheilten legten natürlich wie wir berichteten, am Mittwoch Nachmittag dem 36 Jahre alten Charlottenburg . Die Fefer wurde am Sonntag in einem Lokale in der Revision ein. Sie konnten es nicht begreifen, daß sie unter den Kutscher August Sandeck am Humboldthafen zustieß. Der von Nähe des Charlottenburger Bahnhofes begangen. Der Rest der Gefell obwaltenden Umständen die fragliche Polizeiverordnung verletzt feinem eigenen Wagen Ueberfahrene und 20 Meter weit Geschleifte schaft befand sich gegen 8 Uhr morgens auf dem Heimwege. In der Kaut haben sollten. Sie machten geltend, es tönne hier vom Stalt hatte mehrere Knochenbrüche und schwere innere Verlegungen er straße trat ein Schuhmann an die Passanten heran und untersagte ihnen finden einer Versammlung gar nicht die Nede sein. Der Vors litten und ist gestern Morgen durch den Tod von seinen Qualen das laute Reden. Als die Gesellschaft nach einer Auseinandersetzung figende habe nichts weiter gethan, als mitgetheilt, daß wegen erlöft worden. mit dem Schuhmann ihren Weg fortsetzte, folgte ihnen der Beamte der Verordnung vom 23. September 1896 die Versammlung Die bauliche Umwandlung des Zirkus Neuz in das Neue in Begleitung von zwei anderen Zivilpersonen. Einer der Begleiter nicht tagen tönne, und die Anwesenden hätten die Vertagung als Olympia Riesen Theater" hat ihren Anfang genommen. Augenblick Kretschmer's, ein Kaufmann, wurde nun nach einem abermaligen Wort etivas Selbstverständliches angenommen." Der Straffenat des lich find hunderte von Händen damit beschäftigt, die sehr schwierigen wechsel von dem Beamten mit dem Säbel geschlagen, ein anderer, der Kammergerichts erfaunte jedoch gestern ebenfalls zu ihren Abbruchs- und Fundamentirungsarbeiten auszuführen. Die neu zu Gerichtsbeamte N., erhielt gleichfalls einen Sieb über den Kopf. Die ganze un gun ften. Tie Revision wurde mit der Begründung zurückerrichtende gewaltige Bühne wird etwa ein Drittel des bisherigen Gesellschaft begab sich nun nach der Polizeiwache, von dort aus wurden die gewiesen, daß der Begriff der Versammlung vom Vorderrichter gesammten Amphitheaters einnehmen. beiden Verletzten B. und N. nach der Sanitätswache geleitet, wo sie nicht verkannt worden fei. Die Feststellung sei bindend, daß In der letzten Nacht machte der Materialien- Verwalter verbur bit, begab sich am nächsten Tage auf lichen Bathing die Versammlung eröffnet worden ist und beschlossen hat, sich zu ärztlichen das vertagen. Gründler aus Landsberg a. W. in einer über den Schloßplay Natur fahrenden Droschke den Versuch, sich durch zwei Revolverschüsse in Krantenhaus Moabit. Nach den Angaben der betheiligten Personen Das Opfer einer Sinnestäuschung wäre der Droschken ben Kopf zu tödten. Der lebensgefährlich Verletzte wurde nach An soll der betreffende Echuhmann sich auch noch durchaus unzulässiger futscher Rudolf Wetter beinahe geworden, der gestern wegen fahrLegung eines Verbandes auf der Unfallfiation I nach der Charitee ledensarten bedient haben. Bussid läffiger Körperverlegung vor der Ferien- Straffammer des hiesigen gebracht. Spandan. Einen großen Zumult gab es hier am Dienstag, Landgerichts I stand. Am 31. März d. J., abends, wurde ein RadDurch Ueberfahren wurde gestern Bormittag gegen 9 Uhr in als ein Polizeibeamter in Bivil einen streifenden Maurer, der fahrer in der Oranienstraße von einer Droschte angefahren; es wurde ber Bappel- Allee vor dem Hause Nr. 3 die Hospitalitin des Elisabeth arbeitswillige Berufsgenossen von der Aufnahme der Beschäftigung nicht nur das Rad beschädigt, sondern auch der Radler vers Siechenhauses, Eberswalderstr. 17, Frau Jda Neinite, geb. Rarbe, abhalten wollte, arretirte. Eine große Menschenmenge nahm wundet. Der Verletzte machte sich machte sich zur Verfolgung tödtlich verlegt. Frau Reinite gerieth unter die Droschke Nr. 566 Partei für den Maurer. Soldaten, die der Beamte zur schnell wegfahrenden Droschte, die ihm seinem nach und erlitt Rippenbrüche und schwere Berlegungen am Kopf. Den Hilfeleistung aufforderte, verweigerten angesichts der drohenden dem Unfall hinzueilenden Bruder bezeichnet worden war, auf, stellte Rutscher trifft feine Schuld, er hatte sein Pferd, als die Reinike auf Menge ihre Unterstügung. Der Polizeibeamte wurde verwundet und sie in der Staligerstraße und brachte den Angeklagten, der diese feinen Anruf nicht zur Seite ging, derartig parirt, daß es sofort nur mit Hilfe anderer Polizisten konnte der Streitposten verhaftet Droschte fuhr, zur Polizei. Dieser befiritt, von einem Zusammen umfiel. Die Frau wurde zunächst nach der Unfallstation II und werden. Offenbar hatte der Maurer keinerlei ungefehliche Mittel stoß mit einem Radfahrer etwas zu wiffen und war so leichtsinnig, von dort nach einem Reantenhause gebracht, wo sie inzwischen ver- angewandt, sondern nur durch Ueberredung die Nichtstreifenden zum als Erklärungsgrund hinzuzufügen, daß er angetrunken gewesen sei. Da storben ist. Anschluß an den Streit bewegen wollen. Den Arbeitern legt man sowohl der Werlegte, als auch sein Bruder mit Bestimmtheit be
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