In der Kistenfabrik von Kriling ist wegen Lohnstreitigkeiten ein Streit ausgebrochen. In einer am Freitag abgehaltenen Verfammlung wurde beschlossen, die Streifenden in jeder Hinsicht zu unterstüßen, sowohl durch Fernhalten des Zuzuges, als auch durch Zurückweisung der Kriling'schen Arbeit, wenn der Versuch gemacht werden sollte, sie in anderen Werkstellen anfertigen zu laffen. Die Streifunterstüßung wurde auf 15 M. für Verheirathete, und 12 M. für Ledige festgesetzt.
In Triest dauert der Ausstand der Schmiedes und Schlosser: gesellen unverändert fort. Auch gegen 150 Nagelnieter haben Die Arbeit niedergelegt.
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Gerichts- Beifung.
Sachsen Kopfschütteln erregt haben. Das will gewiß viel fagen. I feien. Die heute eingetroffene Wiener Arbeiter Beitung" weiß Die erste Berurtheilung wegen Uebertretung der BundesrathsIn einem Falle hat sich diese Behörde nun von der Kreis- davon nichts zu berichten; nach ihr sollen im Gegentheil für nächste Berordnung über die Konfektionsindustrie ist in Mühlhausen in Hauptmannschaft zu Dresden müssen korrigiren lassen. Sie Woche noch weitere Ausstände zu erwarten sein. Gegen 6000 Thür. erfolgte. Der Inhaber eines dortigen Damenmäntelgeschäfts hatte eine in Großgraupe geplante Versammlung, wo über den Zimmerleute und 3000 Bautischler beabsichtigen, ebenfalls zu streifen. hatte, wie er selbst zugab, am Vorabende eines Feiertags Arbeiterinnen Kampf um den Achtstundent ag gesprochen werden sollte, wegen Das Streitkomitee sucht die Ausständigen soviel als möglich nach über 5 Uhr nachmittags beschäftigt. Im Termin machte er des Wörtchens Kampf" verboten! Ob sich die Amtshauptmann der Provinz abzuschieben, während die Meister versuchen, galizische geltend, daß das Geschäft gemäß der vom Handelsminister unterm schaft vielleicht einen Kampf mit Säbel und Flinte oder sonstigen Arbeiter heranzuziehen. 16. Juli d. J. erlassenen Anweisung nicht unter die Verordnung Mordinstrumenten vorstellte, wer weiß es? Die Oberbehörde hat Das Gericht erkannte jedoch auf eine Geldstrafe von 10 M., da der jetzt auf die eingereichte Beschwerde entschieden, daß diese nicht falle, da hauptsächlich nach Maaß auf Bestellung gearbeitet werde. unbeachtlich" ist, da das Verbot jener Versammlung nicht ausreichend Geschäftsinhaber, wenn auch in der Hauptsache, so doch nicht ausgerechtfertigt fei. Bollständig ungerechtfertigt wäre eine schließlich auf Bestellung und nach Maaß, sondern auch auf Lager treffendere Bezeichnung gewesen. Die Aussperrung der dänischen Metallarbeiter. bauert nun- arbeiten laffe. mehr bereits 11 Wochen und noch ist deren Ende nicht abzusehen. Zur Verhütung der fürchterlichen Milzbranderkrankungen. Wie schon mitgetheilt, boten sich am 15. Juli der erste Bürgermeister Der Deutschen Gerberzeitung" zufolge hat der preußische Minister von Kopenhagen , der Präsident des Handelsgerichtes und ein hervor für Handel und Gewerbe die Gewerbe- Aufsichtsbeamten angewiesen, ragendes Mitglied der Kommunalverwaltung von Kopenhagen als Vorschriften zur Verhütung von Milzbranderkrankungen der GerbereiSchiedsrichter an. Die Arbeiter beschloffen, sich deren Schiedsspruch Arbeiter bei der Behandlung ausländischer Häute, wie sie zu unterwerfen, während die Fabrikanten nach wochenlangen Ber - vom Regierungspräsidenten für Schleswig aus Anlaß von solchen handlungen es ablehnten, sich einem Schiedsgericht zu stellen. Am Erkrankungen erlaffen waren, überall zur Durchführung zu bringen. letzten Sonntag hielten die Kopenhagener Mitglieder des Schmiede- Warum nur der ausländischen" Häute? Soll hinter diesem und Maschinenbauer- Verbandes eine Versammlung ab, um sehr nothwendigen Gesundheitsschutz schwer bedrohter Arbeiter Stellung zu nehmen zu einem privaten Angebot des Vor- wieder nur ein kleines Mittel für die Landwirthschaft" sizenden des großen zentralisirten Arbeitgeber- Vereins( also stecken? nicht von dem Fabrikantenverein in der Eiſenindustrie), Der hiesige Bund der Bau-, Maurer- und Zimmermeister den Streit zu schlichten. Seit einigen Tagen sind nunmehr zum hat mit der Einrichtung des Arbeitsnachweises wieder ein Stück theil private Verhandlungen im Gange, über deren Verlauf und ErKulturfortschritt in den Vordergrund der Arbeiterschaft gestellt. Dem gebniß bis zum Abschluß indeß der Deffentlichkeit gegenüber Still- Von Junungsvorrecht. Für den Bezirk der Malerbetreffenden Beamten in der Kommandantenstr. 16 ist anheimgegeben schweigen gewahrt wird. Es scheint Aussicht auf einen baldigen Innung von Nauen und Umgegend hat der Regierungspräsident worden, nur solche Leute den sich meldenden Arbeitgebern zu übermitteln, Abschluß des Kampfes unter günstigen Bedingungen für die Arbeiter auf grund des§ 100e Nummer 3 der Gewerbe- Ordnung angeordnet, die im Besitze der 5. Invaliditäts- und Altersversicherungskarte find. vorhanden zu sein. Zur Unterstützung der Schmiede und Maschinen- daß die Arbeitgeber keine Lehrlinge halten dürfen, welche der Somit ist es denjenigen, der schon jahrelang auf dem Straßenpflaster bauer werden wöchentlich 22 000 bis 25 000 kronen gebraucht; zur Innung nicht angehören, obwohl sie ein in der Junung vertretenes umberirrte, unmöglich gemacht, jemals durch diese Wohlthätigkeits- Unterstützung der Former, Tischler und Arbeitsleute, welche eigene Gewerbe betreiben und selbst zur Aufnahme in die Junung fähig anftalt" Arbeit zu bekommen. Es dürfte nun wohl Jedem ein- Organisationen haben, find ca. 15 000 kronen pro Woche nöthig. find. Der Malermeister Förster in Friesack , der der fraglichen leuchtend sein, daß die schönen Worte des Unternehmerthums nur Bisher ist es mit der Aufbringung der Gelder noch gut gegangen. Innung nicht angehört, war beschuldigt worden, sich gegen die Verauf dem Papier stehen. Besonders mag den betheiligten Unter- Dem Verband der Schmiede und Maschinenbauer fiel der Kampf ordnung des Regierungspräsidenten und gegen die§§ 100e und 148 der nehmern empfohlen werden, sich einmal die alten, fiechen, von ihnen noch am leichtesten, da derselbe bei Beginn desselben einen Gewerbe- Ordnung durch das Halten eines Lehrlings vergangen zu ausgepreßten Arbeiter, die in der Wohlthätigkeitsanstalt" ihre legte Raffenbestand von 70000 Kronen zur Verfügung hatte. Die anderen haben. Er machte dagegen geltend, daß er jenen jungen Mann, Hilfe suchen, anzusehen. Organisationen hatten mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen, über feinen Neffen, mit allen möglichen Arbeiten beschäftige, ihn aber Deutsches Reich . welche dieselben jedoch bis jetzt durch den Schmiede- und Maschinen- nicht zum Maler ausbilden wolle. Der Jüngling fönnte höchstens bauerverband hinweggeholfen worden sind. Bis jetzt sind aus als Laufbursche oder jugendlicher Arbeiter angesehen werden. Deutschland 20 000 M. Unterstüßungsgelder eingelaufen, welche unter Schöffengericht und Landgericht verurtheilten indessen den Andie verschiedenen betheiligten Organisationen vertheilt worden sind. geschuldigten zu einer Geldstrafe, indem sie feststellten, daß zwischen Die wöchentliche Unterstützung für verheirathete Ausgesperrte beträgt der Thätigkeit des jungen Mannes und der eines Lehrlings im 10 bis 11 Kronen, für die unverheiratheten 6 bis 7 Kronen, je nach ersten Jahre der Lehre kein Unterschied sei. Förster legte nunder Dauer ihrer Mitgliedschaft. Der Geift unter den Ausständigen ist mehr beim Rammergericht Revision ein und betonte, es liege ein sehr guter, nicht ein einziger ist aus ihren Reihen ausgetreten. weder ein Lehrvertrag vor, noch sei der angebliche Lehrling im Ebenso ist auch der Opfermuth der noch in Arbeit befindlichen Mit- Malergewerbe unterwiesen worden. Der Straffenat wies aber die glieder rühmenswerth. Nur ganz vereinzelte Mitglieder find wegen des Revision mit folgender Begründung zurück: Die angezogenen Be beitrag, aus der Organisation ausgetreten. Für den Fall sich auch Begriff des Lehrlings fei nicht verkannt. Ein schriftlicher Lehrdie gegenwärtigen Verhandlungen zerschlagen sollten, hoffen die Ar- vertrag fei nicht nothwendig, sogar nicht einmal ein mündlicher. beiter noch mindestens 10 Wochen im Kampfe aushalten zu können; Auch ein stillschweigender Vertrag genüge. Der Angeklagte habe hoffen jedoch, daß speziell ihre deutschen Kollegen ihnen nach wie feinen Neffen wie einen Lehrling beschäftigt, und das vor ihre kräftige Unterstützung zu theil werden laffen. hätte er nicht gedurft, da er der Junung nicht angehörte.
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Siemens. Wie wird Josty, jezt nach Deutschland hohen Extrabeitrages, 3 Kronen pro Woche, außer dem Verbandsstimmungen seien ohne Rechtsirrthum angewendet worden.
An die deutsche Arbeiterschaft! Kameraden! Ihr werdet durch die Tagespresse und Eure Fachorgane genügend unterrichtet sein, welchen schweren Kampf wir gegenwärtig auszufechten haben. Die vereinigten Unternehmer setzen alle Hebel in Bewegung, damit wir das uns vorschwebende Ziel: den Achtstundentag, nicht erreichen. Der Führer in dem Kampfe gegen uns ist ein Deutscher, Herr erfahren, sollen einige feiner Arbeiter, namens Doerner gesandt werden, um deutsche Arbeiter für die Siemens'schen Werke in England anzuwverben. Kameraden! Wir wissen, diese Mittheilung wird genügen, Euch zu veranlassen, daß Ihr alle Gure Kräfte anspannt, um die Absichten der Unternehmer zu vereitelu. Des ferneren sei darauf aufmerksam gemacht, daß ein deutsch christliches Institut" in der Leman Street, Whitechapel, London E., fich besondere Mühe giebt, die Herren Unternehmer durch Zuweisung von Arbeitskräften zu unterstützen.
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In den Kreisen Pariser Gewerkschaftsführer geht man, wie die Petit Republique" mittheilt, mit der Absicht um, im Jahre 1900, gelegentlich der Pariser Weltausstebung, eine unabhängige Kameraden! Es soll dabei aber nicht vergessen werden, zu be- Arbeitsbörse zu eröffnen. Die Gewerkschaften fühlen sich, seitdem tonen, daß der größte Theil unserer deutschen Kollegen hier fie der Kontrolle der Regierung deren Wohlwollen" jeden Tag ins am Plaze uns in der besten Weise unterstützt. Sie Gegentheil umschlagen fann, nicht mehr recht heimisch. Der Wunsch tämpfen Schulter an Schulter mit uns und daffelbe boffen sich von der polizeilichen Beaufsichtigung frei zu machen, ist daher wir von Euch. Laßt Euch von den Versprechungen der Agenten begreiflich. nicht bethören. Haltet den Zuzug fern. Denn unser Sieg ift Euer Sieg.
Das Lockout Romitee der Vereinigten Gewertschaften.
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Boziales.
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schließt unser faal bis aufs Tipfelchen
vom
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Der
Weshalb ein Fortbildungsschüler ins Gefängniß geschickt wird! Eine eigenartige Entscheidung hat das Reichsgericht getroffen. Ein Lehrer befahl einem Fortbildungsschüler während des Unterrichts, die Bank zu verlaffen. Der Schüler widersetzte sich der Aufforderung des Lehrers. Dies zeigte der Lehrer beim Strafrichter an, und der Bursche wurde zu 14 Tagen Gefängniß ver urtheilt. Auf eingelegte Berufung kam die Sache vor das Reichsgericht, und dieses entschied wie folgt: Der Lehrer, der in der Fortbildungsschule das Aufsichtsrecht ausübt, ist als Beamter anzusehen, der zur Vollstreckung der Anordnungen der Obrigkeit berufen ist. Demgemäß ist der einem solchen Lehrer bei Ausübung Ueber einen besonders krassen Uebergriff des Unter dieses Rechts geleistete Widerstand als Widerstand gegen An alle Textilarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands ." Freie Presse". Die sogenannte Millionenfirma Schlieper u. ftrafen. In dem vorliegenden Falle war daher die vorschriftsmäßig nehmerthums berichtet unser Elberfelder Bruderorgan, die die Staatsgewalt nach§ 136 des Strafgesetzbuches zu beDer Streit auf der Norddeutschen Wollkämmerei und Kammgarna um legt den Arbeitern, die die von dieser Firma in Laaten eingelegte Berufung des Fortbildungsschülers zu verwerfen und spinnerei in De I men horft ist zwar zu gunsten der Arbeiter be- errichteten Arbeiterwohnungen benußen, die Verpflichtung auf, alle die ihm vom Gericht zudiktirte Gefängnißstraße aufrecht zu erhalten. endet, jedoch sollen auf der Abtheilung" Kämmerei" zum Herbſte über 16 Jahre alten Söhne bei ihr in Arbeit treten zu laffen. Sätte ein Verweis bei dem jungen Manne nicht eine beſſere alle männlichen Arbeiter gekündigt werden, um Geschieht dies nicht, dann müssen entweder die Söhne aus der Wirkung erzielt? weiblichen Arbeitsträften Blaz zu machen. Dadurch Familie heraus, oder die ganze Familie muß die Wohnung räumen, fann leicht die Gefahr entstehen, daß die Errungenschaften des Einer der ,, Edelsten", der 21 Jahre alte Polytechnikums legten Streits zu nichte gemacht werden. Schon find die Werbe- und damit natürlich auch die Arbeit verlassen. Selbst das amtliche ftudent Wilhelm Rudolf Karl Herbert Giger Freiherr Eichler Agenten unterwegs, Kreisblatt fühlt sich veranlaßt, diese Maßregel als recht hart" zu von Eichtron hatte sich vor dem Landgericht Dresden wegen um weibliche Arbeitskräfte heranzuziehen. bezeichnen. So mußte eine Familie, die drei undzwanzig Sittlichteitsverbrechens auf grund des§ 176 III des Hauptsächlich dürfte hierbei Schlesien , Posen, Oftin Jahre einem und Westpreußen in betracht kommen; aber auch aus dem Dor der Häuser gewohnt hat, acht Reichs- Strafgesetzbuches zu verantworten. Das Gesetz droht für weil Tagen ausziehen, Rheinlande laufen Nachrichten über Delmenhorster Werbefie den Bestimmungen betreffs dieses Verbrechen 3uchthausstrafe bis zu zehn Jahren an. der Söhne nicht nachkam. In dem anderen Falle mußte der Sohn, Der Edelste und Befte kam mit 1 Jahr Gefängniß davon. agenten ein. Darum Vorsicht! Die Lohnverhältnisse sind der nun bald beim Militär eintreten muß, von auswärts tam und Das Gericht hat also mildernde Umstände angenommen. Da die hier hauptsächlich für Arbeiterinnen so niedrige, daß es einer ge- die kurze Spanne Zeit bis zum Antritt der Militärdienstpflicht bei Verhandlung geheim war, läßt sich diese Annahme nicht beurtheilen, wiffen Birtuofität bedarf, um ehrlich und redlich hiervon zu leben. den Eltern verbringen wollte, die elterliche Wohnung räumen und so viel steht aber fest, daß die That eine überaus Es ist daher der Zuzug von Arbeiterinnen nach der Wollfämmerei fich bei fremden Leuten einquartiren. Was diese Arbeiterfürsorge" robe gewefen ist. Das alte Mittel, Verrücktheit zu fimuliren, fernzuhalten. Alle Anfragen find an den ersten Bevollmächtigten noch besonders einschneidend macht, ist der Umstand, daß die Söhne durch das ein Schorlemer- Alst freikam, verfing hier nicht. Eine Alb. Meyer, Delmenhorst , zu richten. Alle Arbeiterblätter werden der Arbeiter vor ihrem 16. Jahre in der Fabrik feine Be- ganze Reihe von Aerzten hatte auch nicht eine Spur von Irrfinn uin Abdruck gebeten. Der Vorstand. schäftigung finden und demgemäß sich nothgedrungen andere an diesem kraftftrohenden Sünder herausfinden können. Und so Ans Mecklenburg. Das Schöffengericht in Rost o d hatte in Beschäftigung suchen müssen." dem Prozeß, der wegen einer trotz polizeilichen Verbotes am Sonn- erreicht, dann kommt die Firma Haben sie nun das 16. Jahr war es ihm auch nicht möglich, sich ganz der verdienten Strafe zu Schlieper u. Baum und entziehen. Recht auffällig erscheint es, daß bis jetzt noch teins abend Abend abgehaltenen Maurerversammlung gegen stellt die Alternative: Entweder Ausschluß aus der Familie der bürgerlichen Blätter in Dresden über den unferen Genossen Erdbeer angestrengt war, auf Freisprechung oder Eintritt in die Fabrit, ganz einerlei, was der Junge bis Fall berichtet hat. Sonft werden alle Borgänge im Gerichts. ertannt, weil gewerkschaftliche Versammlungen, wo ernste dahin gelernt und gethan hat. Besser hatten es zumal jetzt in der sauern Gurkenzeit Männer au ernsten 3weden" zufammentämen, nicht unter Bruderorgan- auf alle Fälle die Sklaven des Alterthums, die bei erzählt. Sollten hier etwa irgendwelche geheimnißvollen Mächte den Begriff der geräuschvollen Zusammenkunft" im ihren Stetten wenigstens der Sorge ums tägliche Brot enthoben walten? Dann erscheint diese Art Presse wieder einmal im schönsten Sinne des mecklenburgischen Sonntagsgefezes fielen. Dieses Urtheil waren. Denn daß man von dem Lohn, den die Firma Schlieper u. Lichte. ift vom Landgericht umgestoßen worden. Die gelehrten Richter Baum zahlt, eine Familie mit erwachsenen, 14 und 15jährigen Auf der Polizeiwache. Aus Heilbronn wird der Frank. haben herausgefunden, daß schon das Geräusch, das beim Zusammen Rindern ernähren kann, ist für jeden Renner der Verhältnisse aus- furter Zeitung" tommen von 80-150 Maurern entsteht, ferner die Möglichkeit, daß geschlossen. 23. d. M. berichtet: Wegen Körperin solchen Versammlungen Streit ausbrechen fönne, den gewerkschaftverlegung im Amt stand heute der Polizeiwachtmeister Ehninger Ebenfalls große Sehnsucht nach den Kindern der Arbeiter hegt in Neckarsulm vor der hiesigen Straffammer. In der Nacht lichen Versammlungen den Charakter der„ geräuschvollen Zusammen- das Mägdesprunger Gifenbüttenwerk in Mägde aom 14. gum 15. Februar d. J. verübte der Weingärtner Martin tunft" verleihen. Genosse Erdbeer hat sich bei diesem Urtheil natür- fprung am Harz. Es veröffentlichte im Blankenburger Kreisblatt Fischer von Neckarsulm ein frankhaft aufgeregter Mensch- in lich nicht beruhigt, sondern das Oberlandesgericht angerufen. folgende Annonce: Tüchtige Former, auch andere gute Arbeiter, feiner Behausung lauten Lärm, weshalb der Angeklagte um Hilfe gebeten In Köln am Rhein haben die Hutmacher der Könen welche viel Kinder haben, wovon die älteren wurde. Dieser nahm den Standalmacher fest, wobei es zu einer schen Damenhut Fabrik( Hämergaffe 31) die Arbeit ein schon mitarbeiten fönnen, werden zu dauernder und fleinen Rauferei fam, in deren Verlauf Fischer in einen mit Wasser gestellt, weil der Unternehmer früher gemachte Bugeständnisse nicht lohnender Arbeit gesucht. Dieselben fommen mit zur Aubaltischen gefüllten Bottich gestoßen wurde. Gleichwohl wurde er in den mehr einhalten will. Knappschaftstasse und fönnen später hohe Pension, bis 60 Mark Drisarrest gebracht, gefesselt und bis zum anderen Morgen in dem Bu 500 M. Geldstrafe oder zwei Monaten Haft und in die pro Monat, beziehen. Gute, billige Wohnung und Reifegeld ungeheizten Lofal liegen gelaffen. Bitternd an Leib und Seele", Kosten des Verfahrens wurde der Redakteur des Glasarbeiter gewährt." wie die Beugen sich ausdrückten, vollkommen durchnäßt, mit ange= Organs Der Fachgenosse", Reichstags Abgeordneter Horn, Zur Bundesrathsverordnung über den Arbeiterschutz in schwollenen Armen und einem heftigen Bronchialfatarrh fam vom Schöffengericht in Dresden am 25. April verurtheilt, weil der Konfektionsindustrie hat, wie wir seinerzeit mittheilten, gleich Fischer nach Hause. Der Staatsanwalt hatte für den Fall viel er in mehreren Nummern dieses Blattes eine Notiz veröffentlicht nach dem Weggauge des Herrn v. Bötticher der preußische Handels. Milde übrig. Er erachtete die Festnahme des durchnäßten(!) hat, des Jubalts: 3uzug ist fernzuhalten von folgen minister eine Ausführungsverordnung erlassen, worin unter anderem Mannes, die Fesselung für begründet, war nicht davon überzeugt, den Orten: 2c. 2c. Mitglieder des Verbandes, gesagt ist, daß die Werkstätten der Maß- und Kunden- daß die Arme infolge der Fesselung angeschwollen waren, und fand welche in den angeführten Orten Arbeit nehmen, schneider, sowie die Näh- und Plättstuben für sog. eine Verschuldung lediglich darin, daß das Arreftlokal nicht gebeizt werben aus dem Verbande ausgeschlossen." Durch Privatkundschaften von der Geltung der neuen Arbeiter worden sei. Er beantragte eine Geldbuße von 20 M. Die Strafdiese Notiz soll Horn, groben Unfug" begangen haben. Nicht nur schußvorschriften ausgenommen sein sollen. Der Sozialen Bragis" fammer gelangte vollends zur Freisprechung des Ehninger. Arbeiter, sondern auch Fabrikanten und ihre Lieferanten erschien diese Ausnahmen nicht unbedenklich, weil in solchen Näh- und Das Urtheil geht davon aus, man babe den Fischer mit zivet sowie die Aktionäre der Fabriken hätten dadurch beunruhigt Plättstuben der Grossisten die Arbeit für sogenannte Privatkunden Teppichen zugedeckt; unter solchen Umständen sei die ihm bereitete iverden können. Da die Notizen im Jahre 1895 veröffentlicht worden und für die Konfektion sehr leicht absichtlich oder unabsichtlich Unluft wieder paralyfirt worden, eine Mißhandlung liege also nicht sind und beim Reichstag ein Antrag auf Bulaffung der gerichtlichen durcheinander laufen kann und dann nicht blos ein Theil der Kon vor! Und doch zitternd an Leib und Seele"!? Berfolgung nicht gestellt worden ist, so hatte Horn den Einwand der fektionsarbeit dem gefeßlichen Schuße entzogen, sondern auch der Berjährung geltend gemacht. Das Gericht erkannte, wie erwähnt, Aureiz für die Unternehmer gegeben wäre, durch allmälige Ver Depeschen und letzte Nachrichten. auf Verurtheilung. Als strafschärfend wurde der Terrorismus" in legung eines größeren Theils der Konfektionsarbeit in die Nähbetracht gezogen, der in der Androhung des Ausschlusses liegen soll, und Blättstuben für sogenannte" Privatkundschaft" jenen An- Budapest , 27. August. ( B. H. ) W- gen unglücklicher Liebe ers ferner die früheren, wegen gleicher Delikte erfolgten Bestrafungen tbeil noch zu erhöhen. Das Unternehmerorgan Der Kon- fchoß sich hier heute der praktische Arzt Dr. Sandberg aus Breslau , Horn's, und endlich ist zu berücksichtigen gewesen", daß sich der fettionär" bielt die ausgesprochenen Befürchtungen für vollständig Bern, 27. Auguft.( W. T. B) Ein deutscher Tourist ist mit Angeklagte in guten Vermögensverhältnissen befinde. grundlos. Daraufhin äußert sich das Fachorgan der Damen - zwei Bergführern beim Abstieg von der Jungfrau nach Eggishorn Beide Führer blieben todt, der Ueber den Maurerstreik in Leipzig wird uns mitgetheilt: mäntel Schneidermeister Deutschlands "," dem man infolge Schneebruchs abgestürzt. So Tourist ist schwer verletzt. Einzelheiten fehlen. Die Unternehmer mit ihrem Bauarbeitgeber- Bund haben von neuem wohl ein maßgebendes Urtheil in dieser Frage beimessen darf: ganz grundlos" sind die Befürchtungen nun doch nicht! Die Konstantinopel , 27. August. ( B. H. ) Im Auftrage feiner beschlossen, auf die Forderungen der Streikenden nicht einzugehen. Goziale Braris" hat vielmehr vollkommen recht, und das muß der Regierung überreichte der serbische Gesandte hente der Pforte emne Das Streiffomitee ist noch in Haft. Konfektionär" eigentlich auch selbst zugestehen, denn diefelben Be- energische Beschwerde wegen der neuerdings durch Arnauten verfürchtungen werden ja auch in der Konfettion" gebegt. Daß in den übten Grenzverlegungen. Blättstuben der Grossisten nicht für Detailkundschaft geplättet wird, Konstantinopel , 27. Auguft.( B. H. ) In Stutavi entdeckte ist ja richtig, das will aber auch die Soziale Praxis" gar die Polizei ein unterirdisches Gewölbe, in welchem die armenischen nicht sagen, fie meint nur, daß viele Konfektionsarbeit durch die all- Verschwörer Versammlungen abhielten und Bomben fabrizirten. Vom Budapester Bauarbeiter Streik wurde gestern nach mälige Berlegung in die Nähstuben für sogenannte Privatkundschaft Ferner fand die Polizei in dem Studirzimmer eines armenischen telegraphischen Meldungen berichtet, daß Verhandlungen angeknüpft dem Gesetz entzogen wird, und das ist richtig." Arztes fieben Bomben.(??? Red.) Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Vading in Berlin
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In München hat sich die Zahl der wegen Ablehnung des Innungstarifs ausgesperrten Schuhmacher nach der letzten Meldung der Münchener Post" auf 118 erhöht.
Ausland.
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