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Br. 200. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 28. Auguſt 1897.

Volkswirthschaftliche Rundschau.

Geldumlauf und Kreditverkehr. Grundzüge des Bank­geschäftes. Nationale Zentralbanken.

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zahlen. Die Differenz zwischen dem eigenen Zinsgewinne und Wenn auch die Bantnotenausgabe, wie wir fahen, nur eine dem, was sie als Zinsen für das aufgenommene Geld zu zahlen besondere Form ist, in welcher die Banten den Personen, mit denen haben, stellt ihren Reingewinn dar. Wären sie durch Ausnutzung fie in Geschäftsverbindung treten, Guthaben eröffnen, so begreift es Geldumlauf und Kreditverkehr. Die Gold. der ihnen übertragenen Geldmacht nicht in der Lage, für die depo- sich leicht, daß diese besondere Form vor allem beschränkende staat­und Silberproduktion der Welt reckt ihren gewaltigen Umfang stets nirten Werthe selbst Bins zu entrichten, so fiele der wichtigste Anreis, liche Maßregeln herausfordern mußte. Im Giroverkehr, wo das gewaltiger aus. Je mehr die kapitalistische Waarenproduktion sich durch den fie größere, augenblicklich brachliegende Geldsummen Guthaben auf die besondere Person des Kunden ausgestellt wird, innerlich und nach außen hin entfaltet, dadurch daß sie immer mehr an sich ziehen, hinweg. Es wären dem Anwachsen ihrer Geldmacht enge bleibt der Kreis Derer, die Anforderungen an bie Nationen in das Getriebe des Weltmarkts hineinzieht, um so Schranken gezogen. Bant erheben können, nothwendig ein begrenzter. Die mächtiger schwillt die Masse der umgesetzten Waarenwerthe an, um Die Ausnutung der in den Banken vereinigten Geldsummen für auf ben Inhaber lautenden Banknoten bringen aber so größere Gold- und Silbermassen sind, um diesen wachsenden Um- den Kreditverkehr, zu welcher das eigene Interesse die Banken noth- in alle Bevölkerungsschichten hinein, auch in solche, die selbst nicht fab zu vermitteln, nothwendig. Aber ein wie großer Theil des wendig antreibt, bat aber natürlich seine Grenzen in den Verpflichtungen, in entferntester Beziehung zu der Noten emittirenden Bank stehen jährlich produzirten Goldes und Silbers auch zu Geld umgeprägt welche die Bankinhaber gegen diejenigen Personen, die ihre Kaffen- und denen jede Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit derfelben zu be werden mag, der Bestand und die jährliche Zunahme der im Um- vorräthe oder größere Geldsummen bei ihnen deponiren, eingegangen sind. urtheilen, abgeht. Ein Bankbruch müßte dann unübersehbare lauf befindlichen Geldsummen ist weit entfernt, eine auch nur an- Die Deponenten haben sich des Verfügungsrechtes über ihre Gelder Folgen haben, ähnlich wie ein entwerthetes Staatspapiergeld. So nähernde Vorstellung von dem Tempo zu geben, in welchem der nicht begeben. Die Bank muß daher stets bereit sein, Auszahlungen aus trieb, wofern nur große, durch Privilegien geschüßte nationale Waarenumsatz, der Gesammtwerth der gekauften und verkauften den ihr übertragenen Kassenvorräthen in beliebiger Höhe zu leisten Banken sich im Laufe der Entwickelung herausgebildet hatten oder Waaren sich vermehrt. Nicht nur, daß die Geldsumme, mit welcher und auch die größeren Summen auf Kündigung in türzester Frift woferne sich die Möglichkeit bot, solche Institute neu zu schaffen, der Umsatz bewerkstelligt wird, hinter dem Geldwerth der umgefeßten herauszuzahlen. Wenn der Bankier, um selbst Bins zu erzielen, ein allgemeines bürgerlich- fapitalistisches Intereffe dazu an, diesen, Waaren natürlich immer weit zurückbleibt, weil dieselben Geld- seinerseits Kreditgeschäfte macht, so darf er also nur einen Theil in ihrem Kredit gesicherten Instituten das stücke, mit denen heute etwa eine Waare gekauft wird, morgen in der des angesammelten Geldbestandes dazu verwenden; es muß, wenn Recht der Banknoten Ausgabe, so weit es an Hand des früheren Verkäufers zum Ankauf neuer Waaren dienen, weil nicht der Bankrott riskirt wird, immer genug übrig bleiben, um ging, ausschließlich übertragen. Die große also jeder Bruchtheil der in Umlauf befindlichen Geldsumme in jeder allen Zahlungsforderungen, die auf grund der eingegangenen Schuld. Maffe ber privaten Banken war damit, sofern sie sich größeren Zeitspanne ein Vielfaches feines eigenen Werthes innerhalb verpflicht a voraussichtlich erhoben werden, nachzukommen. Und nicht zu Effektens( aus Gründungen und aus Emissionen des Waarenmarktes umsetzt! Dieser Umstand würde vergleichende aus den den Grunde dürfen die Gelder, die in dem eigenen Kredit von Staatspapieren den Hauptgewinn ziehenden) Banken entwickelten, Rückschlüsse aus der Zunahme des Geldbestandes auf die 3 u gefchäft der Bank zu verwenden sind, nicht auf lange Zeit und nicht im wesentlichen auf den Giroverkehr angewiesen. nahme der umgesetzten Waarenwerthe für jahrzehntelange Perioden in riskanter Weise festgelegt werden. Der Kredit, den der Bankier Freilich das Privileg der Notenausgabe an sich begründet noch der kapitalistischen Produktion noch immerhin gestatten. Was solche im eigenen Gewinninteresse gewährt, ist turzfristiger und nicht die sentrale Stellung der mit diesem Vorrechte ausgestatteten Rückschlüsse, die die Vermehrung des Geldbestandes zum Maßstab gut gesicherter Kredit, der beliebig, je nachdem größere oder Bank. Bollkommen ausgebildet besteht die Zentralisation erst, für die Vermehrung der umgesetzten Waarenwerthe und damit in geringere Zahlungsforderungen zu erwarten sind, schnell ein wenn die privaten Banten die Geldvorräthe, deren sie als Reserve direkt für die Vergrößerung der Waarenproduktion machen, von geschränkt und ausgedehnt werden tann. Vorschüsse an bedürfen, nicht bei sich behalten, sondern diese bei der nationalen, vornherein als gänzlich unzulänglich erscheinen läßt, das ist vielmehr Deponenten auf fürzere Zeit, Vorschüsse auf Edelmetalle mit dem Notenprivilegium ausgerüsteten Bank deponiren. Dann die gegen frühere Perioden gewaltig angewachsene Ausdehnung des d jederzeit in Geld umsetzbare Werthpapiere, Ankauf fließen die jeweilig überschüssigen Geldmassen, die von den einzelnen Kreditverkehrs, durch ben ein immer größerer Theil ebensolcher, ainstragender Werthpapiere und vor allem der Banken gesammelt sind, in das eine große Becken der nationalen des gesammten Waarenumsages ohne direkte Auszahlungen Ankauf furzfristiger, nach ein paar Monaten fälliger Wechsel Anlauf furzfristiger, nach ein paar Monaten fälliger Wechsel- Bank zusammen, die damit zur Hüterin der gesammten nationalen von Metallgeld bewerkstelligt wird. Die Geldsumme, deren das sind die üblichen, diesen Anforderungen entsprechenden Kredit- Geldreserve wird. Wie die Zahlungen, die von Kunden ein und die Volkswirthschaften zur Bemeisterung des Waarenumfaßes geschäfte, aus welchen die Banken Zinsgewinn ziehen, ohne doch die derselben Bank aneinander zu leisten sind, durch Ab- und Zuschreibung bedürfen, wachsen, da die Summe der umgefeßten Waaren Bahlungsbereitschaft ihren Deponenten gegenüber die Grundlage in den Büchern der Bank beglichen werden können, so ist dann, werthe mit der Entwickelung der tapitalistischen Wirthschaft des gauzen Bankgeschäftes einzubüßen. wenn alle Banken als Kunden der Zentralbant ihr größer und größer wird, natürlich gleichfalls; aber sie wachsen Es liegt in der Natur der Sache, daß dies Kreditgeschäft der baaren Rassenvorräthe anvertraut haben, die Möglichkeit geschaffen, Da der Kreditverkehr in steigendem Umfange an die Stelle der baaren Banten, vor allem der Ankauf von Wechseln, oft zu doppelseitiger daß Bahlungen von einer Bank zur anderen gleichfalls durch bloße Zahlung tritt bei weitem nicht entsprechend der wirklichen Kreditverpflichtung führt. Denn die Wechsel, welche die Bank an- Buchumschreibungen in der zentralen Bank beglichen werden können: Steigerung des Waarenverkehrs. tauft, find selbst schriftliche Zahlungsversprechen, für deren Er eine Organisation, die eine mächtige Erweiterung des gesammten Die Träger des geldsparenden Kreditverkehrs aber find die füllung der Aussteller, in weiterer Justanz auch der Verkäufer des Giroverkehrs in sich schließt. Banten , deren tunstvoll verzweigte, zusammenwirkende Funktionen Wechsels haftet. Insofern giebt die Bank Kredit. Andererseits Die zentrale Bank, die Bank der Banken, in der die Gelda in den großen, öffentlicher Kontrolle unterstellten nationalen aber wird die Bank, mit Einwilligung des Wechselverkäufers, sehr reserven der Nation vereinigt sind, hat ferner durch ihre Distontos 3entralbanten, die der Verstaatlichung entgegenreifen, Stüß- häufig die Geldsumme, auf die der Wechsel lautet, nicht in baarem politik, d. h. durch die Art und Weise ihrer Kreditgewährung, punkt und Zusammenschluß finden. Die Effekten- Banten, von denen Gelde zahlen, sondern ihm an stelle deffen ein gleichwerthiges, speziell durch die Zinsabzüge, die sie beim Ankauf von Wechseln wir früher gesprochen, gehören nur mit einem Theile ihrer geschäft. jederzeit in Baargeld umsetzbares Guthaben auf das Bant- macht, vor allem dafür Sorge zu tragen, daß der Baarschatz, über lichen Thätigkeit zu der Gattung eigentlicher Kreditinstitute. vermögen ausstellen. In diesem Falle ist es der Wechselverkäufer, den sie verfügt, der Baarschaß, auf welchem ihr eigener wie der Kredit Gründungen und Emiffion von Staatspapieren, die Operationen, der seinerseits, ebenso wie er von der Bank Kredit erhält, ihr auf der anderen Banken beruht, nicht unter ein gewiffes, für welche sie in erster Reihe betreiben, fallen aus dem Rahmen des in der anderen Seite Kredit giebt. die Sicherheit des Kreditverkehrs nothwendiges Maß heruntersinkt. engerem Sinne bantmäßigen Kreditgeschäfts bereits heraus. Die Form des Guthabens, das bei Abwickelung solcher Er muß immer genügend hoch sein, um alle muthmaßlich an die Geschäfte, ebenso wie bei einfacher Geldeinzahlung an die Bant, zentrale Bank herantretenden Forderungen zu decken. Grundzüge des Bankgeschäftes. Die Rolle ausgestellt wird, weist nun und das ist für die Entwickelung des Der Anlaß, welcher in erster Reihe dazu führt, daß das in ber Zentralbanten läßt sich, ohne daß auf die allgemeinen gesammten Bankwesens wichtig zwei verschiedene Grundcharattere der zentralen Bant aufgehäufte Edelmetall und Hartgeld auf grund Charakterzüge des Bantwesens zurückgegangen würde, nicht auf. Entweder ist das Guthaben auf die betreffende Person, die ein von Bantguthaben und Noten jeweilen besonders start zurückgefordert verstehen. Dasselbe wurzelt so tief in den Bedürfnissen jeder etwas Werthpapier oder Geld der Bank überläßt, persönlich aus- wird, und so unter den normalen Umfang herunterfinft, liegt in den weiter entwickelten Waarenproduktion, daß sich bantmäßige Drga- gestellt. Diese hat dann, wenn sie selbst oder durch andere Personen Berwickelungen des auswärtigen Handels. Hat das Juland nisationen schon in der antiken Welt, und dann nach dem jahr Geld von der Bant erhebt, besondere auf das Guthaben( Giro) be- infolge verstärkter Waareneinfuhr oder aus anderen Gründen, außer hundertelangen Zurückfinken in primitive Naturalwirthschaft wieder gründete Zahlungsanweisungen( dazu gehören die sog. The c s) gewöhnlich große, durch die Ausfuhr ungedeckte Geldsummen an das im späteren Mittelalter, sobald der Handel sich nur ein wenig auszustellen. Oder das Guthaben erhält unpersönliche Form, Ausland zu bezahlen, so find bedeutende Baargeldsendungen nach fräftiger zu regen anfing, nachweifen lassen. Der erste Schritt war, d. h. die Zahlung geschieht mit Banknoten, die von dem auswärts erforderlich. Um diese zu leisten, werden Geldforderungen an daß den Wechslern, welche in den Städten die verschiedenen, durch Empfänger als eine Art Papiergeld weitergegeben werden und jeder- die zentrale Bant erhoben. Und diese würde ihren Baarschah mehr Handel dort zusammenströmenden Geldsorten gegen einander auszeit von dem jeweiligen Inhaber bei der Bant zur vollen Baar- und mehr einschrumpfen sehen, wenn sie nicht ihre Kreditgewährung, zutauschen hatten, größere Geldsummen zur sicheren Aufbewahrung auszahlung präsentirt werden können. Die Schuldverpflichtung, dadurch daß sie beim Ankauf von Wechseln höhere Zinsen forderte, anvertraut wurden. Dann ergab es sich von selbst, daß die Kauf welche die Bant materiell eingeht, ist in beiden Fällen die gleiche. entsprechend einschränkte und auf alle mögliche Weise neues Geld Teute, statt jedesmal selbst das gerade zum Abschluß eines Geschäftes Aber auch die volkswirthschaftliche Wirkung bleibt, ob die heranzöge. Und ebenso tann sie, wenn das beschleunigte Tempo nöthige Geld zu erheben, diesen ihren Geldbewahrern oder Kassirern Banten so oder so ihre, schließlich auf dem Vorrath von baarem inländischer Produktion und die darauf folgende Krise die Kredit­Bahlungsaufträge ertheilten. Und ebenso naheliegend war es, daß Gelde fundirten Kreditgeschäfte betreiben, in ihrer allgemeinen ansprüche unnormal steigert, sich nur dadurch folvent erhalten, daß Raufleute, die bei denselben Wechslern Gelder hinterlegt ,,, deponirt" Tendenz die nämliche. Das wesentliche ist, daß Geldsummen, die sie den Distontosay emporschraubt; also, um die Krise nicht künstlich hatten, und untereinander Raufs- und Verkaufsgeschäfte abschloffen, der in den privaten Wirthschaften und Geschäften augenblicklich nicht noch zu steigern, die Kreditgewährung zwar nicht einstellt, indessen Auszahlungen aneinander entrathen fonnten. Der Wechsler brauchte gebraucht werden, fich in großen Bassins vereinigen, und daß die die Kreditgewährung durch Anwendung höherer Zinsen erschwert. die Summe, die der Käufer dem Verkäufer schuldete, nicht auszu- so entstehende Geldmacht dazu benutzt wird, den Umfang, die All das sind Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse der zahlen, denn er war ja selbst der Kassirer des Kaufmannes, der das Schnelligkeit und Sicherheit der Kreditbeschaffung in dem großen bürgerlich- tapitalistischen Gesellschaft, aber durchaus nicht immer in Geld hätte empfangen sollen. Dieser hätte das Geld an seinen volkswirthschaftlichen Zusammenhange mächtig zu steigern. Diese dem Dividendeninteresse der jeweilig privilegirten Bantinhaber Raffirer zurückgegeben. Es genügte also unter solchen Umständen Steigerung bedeutet aber, daß die Baarreserven, die sonst in Handel liegen. Indeß die öffentliche Kontrolle, der ein solches Institut unters eine bloße Umschreibung in den Büchern des Wechslers. Die Summe, und Produktion gehalten werden müßten, um als Aushilfe bei jeder worfen ist, bietet- wie am besten die Bank von England , die welche. der erfte dem zweiten Kaufmann schuldete, brauchte dem von Stockung des Umfazes zu dienen, entsprechend vermindert weitaus entwickeltste, wahrhaft zentrale Bant zeigt genügende dem ersten hinterlegten Kaffenvorrath nur ab und dem Depositum werden, das vorhandene Kapital also in intensiverem Maße aus Garantien dafür, daß auch ohne Verstaatlichung die Bankleitung den des zweiten zugeschrieben werden; das Geld konnte, ohne sich zu genutzt werden kann. Indem der Bankkredit das nothwendige ihr im öffentlichen Interesse gestellten Aufgaben nachkommt. rühren, in dem Raften bleiben, was zirkulirte, waren nur die Eigen- Maaß der Baarreserven vermindert, erleichtert er die Bei der deutschen Reichsbank, die unter staatlicher Verwaltung thumsrechte an diesem Gelde. Diese einfachen Zusammenhänge: die produktive" Verwendung der vorhandenen Kapitale, beflügelt steht, aber mit privatem Aktienkapital gegründet ist, liegen die Hinterlegung von Kassenvorräthen bei besonderen, durch Wechsel- er den Sturmschritt von Handel und Produktion, und schränkt Dinge ähnlich. Eine Beeinflussung der Bankpolitik durch die be= und andere Geldgeschäfte hierfür qualifizirten, vertrauenswürdigen zugleich, wovon wir ausgingen, den nationalen Baargeldvorrath, sonderen Interessen der privaten Aktionäre derart, daß darüber die Personen, die Ertheilung von Zahlungsaufträgen an sie und der sonst zu der Vermittelung des gestiegenen Waarenumfaßes in allgemeinen fapitalistischen Intereffe liegenden Aufgaben ver­Ersatz reeller Auszahlungen durch bloße Umschreibung als Had der Waarenzirkulation" nothwendig wäre, ge- nachlässigt worden wären, läßt sich nirgends nachweisen, und es in den Büchern für Kunden, die bei denselben Personen waltig ein. begreift sich daher, daß die industriellen und kaufmännischen Kreise Gelder deponiren, das sind die Wurzeln und wesentlichen mit dem bestehenden Modus vollständig zufrieden sind und von Voraussetzungen jedes Banksystem 3. Nationale 8entralbanten. Das finanzielle einer Verstaatlichung nichts wiffen wollen. Der Vertrag mit den Judeß der Nußen, den die Uebertragung der Kaffenführung, Intereffe der Regierungen, die in den Geldschäßen der Bauten Aktionären der Reichsbank war zuerst im Jahre 1891 und von und die buchmäßige Ausgleichung der Schulden durch größere vorzügliche Stüßen und Deckungsmittel ihrer Staatsschulden da ab in 10 jährigen Perioden kündbar. Der nächste Reichstag Sicherung des Geldes und Ersparniß überflüssiger Mühe gewährt, witterten, erklärt von vornherein die frühe Neigung, diesen wird sich also mit dem Antrag auf vollständige Ver­tritt, wie fehr er auch als treibendes Motiv bei Ausbildung des Zweig wirthschaftlicher Thätigkeit ftaatlicher Stontrolle zu staatlichung der Reichsbank wieder zu befaffen haben. Es fragt sich, Bankwesens mitwirkt, gegenüber den weiteren Leistungen, unterwerfen, große Bankmächte, die in enger Verbindung mit der welche Stellung unsere Partei in dieser Sache einzunehmen die durch die Kaffenvereinigung in Banken ermöglicht werden, ganz Finanzverwaltung stehen, durch Privilegertheilung fünftlich gedenkt. Nachdem hier der Verfuch gemacht ist, den allgemeinen in den Hintergrund. Das für die volkswirthschaftliche Bedeutung aufzuzüchten. Bei der fortschreitenden Entwickelung hat Charakter der Bankgeschäfte und die besondere Stellung der Banken Entscheidende liegt darin, daß die in ihnen hinter- das bürgerlich fapitalistische Intereffe, bann in ähnlicher der großen nationalen Notenbanken etwas näher zu vers legten Gelder es den Bankinhabern erlauben, im großen Stile als Richtung wie früher das fistalische Jutereffe gewirkt. Die anschaulichen, soll die besondere Organisation der Reich 3- Kreditgeber aufzutreten. Nur dadurch, daß sie die Herausarbeitung großer nationaler, mit besonderen Privilegien bant und die Momente, die bei dem Verstaatlichungs­ihnen anvertraute Geldmacht zum Abschluß zins- und gewinn- ausgestatteter und öffentlicher Kontrolle unterworfener Banten plane von ausschlaggebender Bedeutung sind, in einem folgenden bringender Kreditgeschäfte ausnutzen, ausnuten, ziehen die Bankiers erscheint auch vom rein ökonomischen Standpunkte aus, als Artikel ausführlicher behandelt werden. selbst Nußen aus den bei ihnen deponirten Werthsummen; der naturgemäße Abschluß und Zusammenhalt der ganzen nationalen Der rein geschäftsmäßige Gesichtspunkt, daß auch in ihrer bis. nur dadurch, daß sie auf diese Weise Ueberschüsse heraus Bankorganisation. Die Geschichte der Bank von England, dieser herigen Organisationen die Reichsbant den banttechnischen Zwecken wirthschaften, sind sie aber auch in der Lage, den Kunden, größten und mächtigsten aller existirenden Banken, bildet den besten nachkam, fann für die bürgerlichen Interessenten, aber natürlich die größere Summen bei ihnen deponiren, ihrerseits 3ins zu Beleg dafür. nicht für unsere Partei der entscheidende sein. C. S.

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und bent Lehrling in teine Fortbildungsschule geschickt| auch bei Entschädigungs- Ansprüchen wegen unberechtigter Unter Soziale Rechtspflege. habe. Vom Beklagten wurde der vorgetragene Sachverhalt bestritten. brechung des Lehrverhältnisses. Vater oder Vormund find also auch Nach längerer Berathung verkündete Assessor Hellwig folgendes für alle Weiterungen aus dem Lehrverhältniß mit verantwortlich. Ein Urtheil, welches Kopfschütteln erregen muß, wurde vor Urtheil: Wegen Unzuständigkeit des Gewerbegerichts wird Jn diefem Sinne hat auch sicherlich der Gesetzgeber die Bestimmung der Kammer I des hiesigen Gewerbegerichts unter Vorsiz der Kläger mit seiner Klage tostenpflichtig abgewiesen. Nach§ 1 aufgefaßt. Aus der Thatsache nun, daß ein Arbeitgeber des Assessors Hellwig gefällt. Der Kläger Karguth verlangte die des Gewerbegerichts- Gesetzes ist das Gewerbegericht zuständig für den Lehrvertrag nicht mit einem minderjährigen Lehrling, Aufhebung des Lehrverhältnisses zwischen seinem Pflegefohn und gewerbliche Streitigkeiten zwischen Arbeitern und ihren Arbeit fondern mit deffen Pflegevater abschließt, flügelt das dem Schneidermeister Klatt, wogegen letterer auf Fortsetzung des gebern u. s. w. Nun ist aber der Lehr- Kontrakt vom Betlagten sowie biefige Gewerbegericht heraus, daß kein direkter Arbeits­Lehrverhältnisses oder 75 M. Entschädigung flagte. Auf grund vom Pflegevater des Klägers abgeschlossen, also nicht vom Arbeit Bertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne des§ 1 eines zwischen dem Pflegevater und dem beklagten Schneidermeister nehmer, dem Lehrjungen, weshalb wie geschehen erkannt werden des Gewerbegerichts- Gefeßes vorliegt und erklärt sich für un­abgeschlossenen Lehrvertrages hatte der Lehrling 4 Jahre zu lernen. mußte. Diese Entscheidung fordert zur entschiedenen Kritik herans. zuständig! Das Urtheil fteht zweifellos im Widerspruch mit den Nachdem er 24 Jahre gelernt, verließ der Lehrling die Lehrstelle, Der§ 2 des Gewerbegerichts- Gesetzes bestimmt, daß als Arbeiter Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung, steht aber auch im Wider­angeblich wegen schlechter Behandlung. Der Meister soll ihn ver- im Sinne dieses Gefeßes diejenigen Gefellen, Gehilfen, fpruch mit der gewerblichen Praxis. Denn welcher Arbeitgeber schiedentlich mit dem Aermelholz, einem mehrere Zoll Durchmesser Fabritarbeiter und Lehrlinge gelten, auf welche ber würde wohl einen Lehrvertrag mit einem minderjährigen Zehrling enthaltenden Instrument, geschlagen haben. Ein Arzt hatte ferner fiebente Titel der Gewerbe Ordnung Anwendung findet. Die abschließen? Unter dem Vorsitz des Affeffors Sellwig ist man fonstatirt, daß der Junge zum Schneider zu schwach set. Als Bestimmungen dieses Theiles ber Gewerbe Ordnung laffen allerdings schon gewöhnt, daß Urtheile gefällt werden, die der Baie Grund der Aufgabe des Lehrverhältnisses wurde aber keinen Zweifel darüber, daß Bater oder Vormund für nicht begreift. Dieser Fall ist wiederum ein Beweis dafür. noch angeführt, daß der Meister keiner Innung angehöre den minderjährigen Lehrling in allen Fällen mit haftbar find, sol

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