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Austräger auch zu Bekannten in der Markthalle die Aeußerung

In eine verzweifelte Lage ist eine Frau mit zwei Kindern gerathen, die am Dienstag aus Ratibor   mit ihrem Manne auf dem Schlesischen Bahnhof   in Berlin   eintraf, um nach Hamburg   zum Zwecke der Auswanderung weiterzufahren. Der Mann entfernte fich von seiner Familie mit dem Vorgeben, Billets zu kaufen; er tehrte aber nicht wieder zu den Seinen zurück und ist seitdem mit der gesammten Baarschaft spurlos verschwunden. Die verlassene Frau fuhr mit den Kindern bis nach Spandau  , wo sie völlig mittellos eintraf. Die Polizei mußte für die vorläufige Unter bringung der Nermften forgen, um dann mit der unterstützungsfeld offen zu legen. berechtigten Heimathsbehörde über das fernere Schicksal der Familie zu verhandeln.

Ruaufernde Gemeinden. Die Regierung hat den 2ehrer natürlich auch ein kräftiger Hieb versetzt. Das Landgericht kam zu gethan, daß ihm seine Braut untreu sei und er derfelben einen gebaltsfäßen, welche mehrere Städte der Provinz Branden  - denselben Feststellungen, wie das Schöffengericht, obwohl in der Bes Dentzettel geben werde. Der Mord war von Bezel anscheinend ge- burg in den Befolgungsetat ihrer Beamten eingestellt hatten, die rufung darauf verwiesen wurde, daß die örtliche Situation im plant gewesen. Um sich zu seiner That Muth zu trinken, hatte er Genehmigung versagt. So hatte beispielsweise Königsberg   Haufe des Gendarmen eine ganz andere sei. Auch den groben gestern Nachmittag verschiedene Gastwirthschaften besucht und begab i. N.-M. als Grundgehalt 1000 m. bewilligt; denselben Satz hatte Unfug hielt die Berufungsinstanz erwiesen. Die im Kalender ents fich in angetrunkenem Zustande zu einer Zeit nach der Wohnung Soldin   aufgestellt, während die Stadt Berlinchen sogar nur haltenen Behauptungen feien geeignet, die arbeitende Bevölkerung der Rhode, zu welcher er, wie er wußte, das Mädchen allein antraf. ein Grundgehalt von 950 m. einführen wollte. Hiermit hat sich niederen Standes im hohen Grade zu beunruhigen, insofern, Wahrscheinlich hat 2. sofort wieder der R. Vorwürfe über ihre vermeint- mun die Aufsichtsbehörde nicht einverstanden erklären tönnen und als sie in thnen die Befürchtung wachrufen müßten, es werde durch liche Untreue gemacht. Das von dem Mörder benutzte Meffer war haar- den Gemeindebehörden vielmehr aufgegeben, stets 1100 M. als Mindeft- das Bürgerliche Gesetzbuch ein schier unerträglicher Rechtszustand scharf und ist dem Anfcheine nach erst kurz vorher geschliffen worden. gehalt festzusetzen. geschaffen. Und diejenigen, die das Gesetz kennen, würden im Die Leichen wurden noch am gestrigen Spätabend nach dem Schau­hause geschafft. Jutereffante vorgeschichtliche Funde sind in der letzten Beit hohen Grade durch jene wahrheitswidrigen(!) Behauptungen wiederum auf dem Terrain des bekannten Riesgrubenbefizers Körner beläftigt. Grober Unfug also auf jeden Fall. R.-A. Dr. Herzfeld bei Briz an der Rigdorfer Grenze gemacht worden. In be- legte Revision ein und hatte damit Erfolg. Das Kammergericht deutender Tiefe hat man einen riesigen Wirbelknochen sowie einen prach den Angeklagten V011 der Auflage des Fuß eines Mammuths gefunden. Alle diese Funde werden von groben Unfugs frei und wies die Sache wegen der anderen Herrn Körner in einem kleinen Museum vereinigt, das bereits eine Angelegenheit zu nochmaliger Verhandlung vor das Landgericht erhebliche Anzahl derartiger Zeugen aus der Urzeit enthält. Ferner zurück. Das Gericht war der bekannten Ansicht, daß auch durch die befindet sich auf dem Körner'schen Terrain, ungefähr einen Meter Bresse grober Unfug verübt werden könne; diese Strafthat fei an­unter dem Erdboden, auch ein Urnen- Kirchhof von ganz bedeutender zunehmen, wenn durch sie das Publikum beunruhigt oder belästigt Ausdehnung. Auf diesem Terrain wird der Bestyer in der nächsten werde. Die Beunruhigung oder Belästigung müffe dann jedoch Beit bedeutende Nachgrabungen veranstalten, um das ganze Gräber unmittelbar durch das Preßerzeugniß erfolgen, wie das bei Extrablättern und angehefteten Plakaten der Fall sein könne. Wenn Betreffs des Markenklebens ist den sämmtlichen Drts, aber eine größere Druckschrift in Frage komme, wie hier der Kalender, behörden der Proving Brandenburg neuerdings ein für alle Klebe- bann tönne nur eine unmittelbare Belästigung eintreten auf grund Klebebe 3 standes der Invaliditäts- und Alters- Versicherungsubaltes einer Druckschrift tönne nur eine mittlere pflichtigen sehr wichtiger und beachtenswerther Runderlaß des Bordes äußeren Anblides des Zitelblattes. Gine Be­unruhigung oder Belästigung durch Kenntnißnahme des anft alt zugegangen. In demselben wird auf die unbedingte fein, womit die Anklage wegen des groben Unfugs als unbegründet Nothwendigkeit hingewiesen, daß die fällig werdenden Beitrags falle. Was die andere zur Entscheidung stehende Frage angehe, so marken stets rechtzeitig und in richtiger Höhe verwendet werden. fei ein Hausflur nicht unter allen Umständen ein öffentlicher Ort. Die nicht rechtzeitige Verwendung bezw. die Nichtverwendung der Da nun aus dem Urtheil des Landgerichts nicht hervorgehe, ob es fälligen Beitragsmarken schädige nicht allein die Versicherungs- Anstalt, nicht irrthümlich das Gegentheil angenommen habe, müsse es über sondern sie gefährde auch, wie sich bei der Bearbeitung der Renten die Druckschriftenverbeitung nochmal verhandeln.§ 10 des preußischen anträge vielfach gezeigt habe, die Ansprüche der BerBreßgesetzes bestehe noch zu Recht, so weit er das Vertheilen von sicherten. Ueberdies hätten auch die Arbeitgeber von der Nicht- Druckschriften betreffe, die Aufrufe, Bekanntmachungen oder Plakate verwendung oder nicht rechtzeitigen Verwendung nur Nachtheile. darftellen oder enthalten.

Meldung in Nr. 208 mit, daß fie die in Frage kommende Erhöhung Die Aktiengesellschaft Tagameter" theilt uns zu der der Zayametermiethe nicht in Erwägung gezogen habe. Wiedergefunden. Der Afrobat Müller aus Berlin   hatte vor längerer Zeit der Polizeiverwaltung in Danzig   angezeigt, daß ihm dort fein neunjähriger Sohn Georg verschwunden sei. Dieser Tage wurde der vermißte Knabe als obdachlos in Danzig   angetroffen und zum Arbeitshause gebracht. Der unternehmende kleine Künstler hatte bret breffirte große Hunde feines Vaters vorgeführt und von den Erträgnissen der Kunst gelebt.

genommen.

Soziale Rechtspflege.

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Festnahme eines weiblichen Flüchtlings. Im Jabre 1894 erregte die unter eigenthümlichen Umständen erfolgte Flucht der Wegen Hebertretung des§ 10 des preußischen Prek­Frau Jda Braune aus der Berliner   Charitee großes Aufsehen. gesetzes hatte der Maurer Bochow ein Strafmandat erhalten. Er Sie war dort internirt, nachdem sie wegen versuchter Ermordung ihres Gatten, des Klempnermeisters Braune in Rüdersdorf  , die sie Zur Charakteristit der Arbeitszustände im Speditions. batte in einem Dorfe auf öffentlichen Wegen den Pommer" gemeinschaftlich mit ihrem Geliebten ins Werk gesetzt hatte, zu fünf- gewerbe. Ein für Rollkutscher 2c. sehr wichtiger Prozeß, der das unentgeltlich vertheilt. Schöffengericht und Landgericht sprachen zehn Jahren Buchthaus verurtheilt worden war. Jest endlich ist Gewerbegericht schon längere Zeit beschäftigt hatte, ist jetzt von ihn frei.§ 30 des Reichs- Preßgesetzes gestatte den Landesgesetz­es gelungen, die Flüchtige zu ergreifen. Wie man aus Salzburg   der Rammer VII erledigt worden. Der Rutscher P. verlangte von gebungen nur insoweit den Erlaß von Vorschriften über unentgelt­meldet, wurde Jda Braune dort verhaftet. Mit ihr wurde ihr der Speditionsfirma Henze die Herauszahlung der ihm ver- liche Urtheilen von Druckschriften, als es sich um Bekanntmachungen, Begleiter Gottfried Bägemann, ein Züricher   Uhrmacher, fest- weigerten Kaution in Höhe von 250 M. und außerdem 5,63 M. Lohn Blafate und Aufrufe handele. Die verbreitete Schrift enthalte aber für den erften und zweiten Pfingstfeiertag. Die beklagte Firma hat einen Aufruf. In dem 23 zeiligen Artikel, Pommern  , left den Bommer!" Ein zehnjähriger Knabe, der gestern Mittag am Ufer des die Kaution mit Beschlag belegt, weil dem Kläger   ein Ballen im Werthe von sei ein Aufruf nicht zu erkennen. Das Rammergericht hob indeffen die Spandauer   Schifffahrts- Ranals nach Stichlingen fischte, verlor das 300 m. gestohlen wurde, als er einen anderen Ballen bei einem Kunden der Vorentscheidung auf und wies die Sache zu nochmaliger Verhandlung Gleichgewicht und gerieth in die Strömung. Zum Glück beobachteten Firma ablieferte. Es wurde festgestellt, daß P. Teinen Begleiter an das Landgericht zurück. In dem Artikel mit der Ueberschrift: zwei Schiffer den Vorgang und retteten das Kind. bei sich hatte. Hierauf behauptete der Vertreter ber Firma, Kläger Pommern, left den Bommer!" wurde nicht nur zum Lesen der Am Mittwoch Abend sprang der seit zwei Tagen bei dem habe auftragswidrig gehandelt. Er habe die betreffenden Beitung aufgefordert, sondern auch dazu, für die Verbreitung des Stepper Sauer in Pflege befindliche achtjährige Snabe Kurt Klitscher Stücke Frachtgut von der Bahn geholt und hätte die Berpflichtung Bommer" zu agitiren, Beiträge zu sammeln und Arbeitsverträge, aus dem Flurfenster im 3. Stock des Hauses Dresdenerstr. 86 auf gehabt, sie nach dem Speditionshofe zu bringen. Der Diebstahl fowie wahrheitsgetreue Berichte über ländliche Gefindeverhältnisse aufwäre den Hof hinab und erlitt außer einer Gehirnerschütterung schwere wäre dann unmöglich gewefen, weswegen auch die Firma bei der einzureichen. Das sei ein Aufruf im Sinne des§ 10 des preußischen innere Berlegungen, sobaß seine Ueberführung in das Krankenhaus artigen Aufträgen davon abfehe, den Rutschern einen Begleiter mitzu- und bes§ 30 des Reichs- Preßgesetzes. Eine Abonnementseinladung am Urban erforderlich wurde. Ueber den Beweggrund zur That tonnte geben. P. machte dagegen geltend, die Kutscher   wären vom Expedienten fei es umso weniger, als den Aufruf weder der Drucker noch ber näheres nicht ermittelt werden. dazu angehalten worden, gleich auf dem Wege von der Bahn abzu Verleger zeichne.  rollen, was sich abrollen lasse. Die festen Kunden seien dann auch Die Erbauungsversammlung, welche die Baptiftens Auf dem Anhalter Güterbahnhof ist schon wieder ein Ran häufig auf diese Weise gleich bedient worden. Wenn die Kutscher nicht Gemeinde am Abende des 7. März in ihrem Betfaale abhielt, girer im Dienst um das Leben gekommen, nachdem erst am Dienstag berart handelten, habe man ihnen zuweilen Vorwürfe darüber erlitt durch den Schuhmacher Paul Steinig eine unliebfame Vormittag der Arbeiter Ziehe so schwer burch Ueberfahren verletzt gemacht. Das Gericht beschloß dann die Bernehmung mehrerer Störung. Steinig's Ehefrau gehört der Baptisten  - Gemeinde an, wurde, daß er auf dem Wege nach dem Krankenhause Beugen. Mehrere Zeugen bestätigen im wesentlichen die Behauptung ihr Mann will dagegen von einem Uebertritt nichts wissen. An starb. Am Mittwoch Abend gegen zehn Uhr war der des Kutschers  . Der Vorsitzende, Assessor Meier, fragte den Kläger  , dem genannten Tage war Frau Steinig gegen den Willen ihres dreiunddreißig Jahre alte Rangirer Kraufin aus Schöneberg   warum er nicht schon früher dagegen protestirt habe, daß der Chef Chemannes in die Versammlung gegangen. Zunächst suchte an einer Bremse oben auf einem Eisenbahnwagen thätig. Ob er die Kaution gegen den Schaden aufrechnen wollte. Kläger   erklärt Steinig Muth und Trost durch den Besuch verschiedener infolge eines Fehltritts oder durch das Bufammenlaufen zweier bies damit, daß er, als er davon erfuhr, sich in einer Not hIage Destillationen und dann begab begab er sich in die Versamms, Wagen heruntergefallen ist, muß dahingestellt bleiben. Man hörte befunden habe und befürchtet hätte, e n t laffen zu werden. Die Firma lung um feine Ehefrau zu holen. Als er die Thür einen furzen Aufschrei, und die Räder hatten dem Unglücklichen den Henze wurde nach dem klageantrage verurtheilt. Das zum Betsaale öffnete, war der Vortragende gerade dabei, etwas aus Kopf zerquetscht. Der Tod trat auf der Stelle ein. B., der feit Gericht nehme als erwiesen an, daß ein Berbot, die Waaren den der Bibel vorzulesen. Steinig brüllte dazwischen: Bruder Hellwig, zwei Jahren im Eisenbahn  - Betriebe thätig ist, hinterläßt eine Frau Kunden direkt zuzuführen, nicht vorliege, sondern daß man eine gieb mir meine Frau heraus!" Es kam zu einem argen Auftritt. und zwei Kinder, deren jüngstes erst vor wenigen Tagen auf die derartige Bedienung der Kunden gestattete und damit zufrieden Wie Steinig gestern vor der zweiten Ferien- Strafkammer des Land­Welt gekommen ist. war. Da nun der Firma bekannt gewesen sei, daß die Kutscher   gerichts I, vor der er sich wegen Störung des Gottesdienstes zu ver­Straßensperrung. Die Georgenstraße von Nr. 28 bis 27 ist dann feinen Begleiter hatten, so sei es ihre Schuld, wenn ihr ein antworten hatte, erzählte, seien die Brüder" gemein geworden, behufs Umpflasterung bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter Berlust durch Diebstahl auf der Tour entstehe. Ihr Still fie hätten für feine Ehefrau Partei genommen, ihn gefperrt. Die Streligerstraße wird von der Anflamerstraße bis zur schweigen zu der betreffenden Gewohnheit sei einer Erlaubniß die Treppe hinunter gestoßen und dann verhaften lassen. Bernauerstraße einschließlich des Kreuzbammes behufs Umpflasterung und Billigung gleichzustellen. Obwohl der Kläger   mindestens Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalte der Ansicht, vom 3. d. M. bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt. ein Jahr lang vor der Lösung des Arbeitsverhältnisses gewußt daß der Betsaal der Baptiften- Gemeinde ein zu religiösen Ber  Theater. Im Deutschen   Theater gehen am Sonnabend Suder habe, wozu die Kaution verwendet werden sollte, sei in der Unter- fammlungen bestimmter Ort und ihre Erbauungsstunde als eine mann's" Morituri" neu einstudirt in Szene. Elife Steinert spielt bie laffung eines fofortigen Proteftes und in feinem Schweigen während gottesdienstliche Verrichtung anzusehen sei. Mit Rücksicht auf die Königin" in" Teja" zum ersten Male, Gisela Schneider die Königin im dieses Jahres teine Arglist in dem Sinne zu sehen, daß er der ganze Sachlage und den angetrunkenen Zustand des Angeklagten Ewig Männlichen"; in" Frischen" giebt Louise v. Böllniz zum ersten Wale Raution verluftig gehen müßte. Wie das Gericht annehme, sei ihm sei indessen nur auf eine Gefängnißstrafe von drei Tagen erkannt bie Frau v. Droffe, Elise Steinert die Agnes; Josef Stainz, Hermann Nissen und Emanuel Reicher   find im Besige ihrer Rollen geblieben. Am Sonn sein Verhalten durch die Furcht vor Arbeitslosigkeit diktirt worden. worden. tag Abend geht in Abänderung des Wochen: Spielplanes Die ver: Den ersten und zweiten Pfingstfeiertag, an welchen der Kläger ge. funtene Glode" in Szene. arbeitet habe, müsse die Firma gleichfalls bezahlen.

Im Schiller Theater kommt der Bisson'sche Schwant Madame Bonivard" mit den Damen Levermann, Pauly, Werner und den Herren Batry, Eyben und Reimann Sonntag Abend zum ersten Male nach den Ferien zur Wiederholung. Heute geht die neue Boffe Papa Nitsche" wieder in Szene. Fräulein Trube Lobe vom Reftbenz- Theater in Dresden   debütirt als Elly Friedberg

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Aus den Nachbarorten.

In Charlottenburg   findet am Sonntag Mittag 121/2 1hr im Lokal Bismardshöhe eine Volksversammlung des Kreises Teltow Beeskow statt, auf die wir die Parteigenossen und Genoffinnen auf merksam machen. Die Tagesordnung lautet:

1. Der Hamburger Parteitag und die Landtagswahlen. Referent Reichstags- Abgeordneter Bubeil. 2. Diskussion und Anträge zum Parteitag. 3. Wahl der Delegirten zum Hamburger Parteitag. Rege Betheiligung der Genossen des Kreises wird erwartet.

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Zwischen den Radfahrern und den Berliner   Droschken futfchern herrscht ein ungemuthliches Verhältniß das beweisen die zahlreichen Verhandlungen vor den Schöffengerichten, in denen sich Droschkenkutscher wegen der gegen Radfahrer verübten Chikanen zu verantworten haben. Der Kutscher   Dertwig, der gestern aus gleichem Anlaß vor dem Schöffengericht stand, glaubte seine Berufs­genoffen gegen falsche Beurtheilung vertheidigen zu müssen und betonte nachdrücklichst, daß das Chikaniren auf Gegenseitigkeit" beruhe und die Berliner   Droschtentutscher ein Lied davon singen tönnten, wie die immer massenhafter auftauchenden Radler und Radlerinnen die Rutscher mit Vorliebe chifaniren. Der Gerichtshof tonnte diese Streitfrage nicht entscheiden, sondern mußte fich an den vorliegenden Straffall halten, bei welchem die Schuld fuhr der Angeklagte mit feiner Droschte die Chausseestraße entlang, als der Verkehr ein wenig stodte und auch eine ihm zur Seite fahrende junge Radlerin nicht auf Wunsch vorwärts konnte. Die junge Dame wunderte sich darüber, daß der Kutscher   sie mit seinem Wagen immer dichter an die Bordschwelle drängte, sie empörte sich aber, als sie plöglich die Peitsche des Angeklagten auf ihrem Rücken spürte. Der Peitschenhieb sollte den Unmuth des Angeklagten über das Nadeln im allgemeinen ausdrücken. Das junge Mädchen ließ den uns

Gegen den Besitzer des ehemaligen Ausstellungsparkes Hasenhaide flagten eine größere Anzahl Kellner beim Gewerbe gericht auf Honorirung derjenigen Arbeiten, die sie vor Eröffnung der Saison in dem Gartenetablissement ausgeführt hatten. Es handelte sich um die Vorbereitungen, die in jedem Gartenlokal vor dem Ein­tritt der Saison zu treffen sind. Der Beklagte Martin erklärte sich nicht dazu verpflichtet, dem Verlangen der Kläger   nachzukommen. Es sei gang und gabe, daß die Kellner die Aufräumungsarbeiten 2c. vor dem eigentlichen Engagement unentgeltlich ausführten. Ein Beuge fagte aus, die meisten der Kläger   hätten schon in früheren Jahren im Ausstellungspark gearbeitet und fiets jene Vorarbeiten gemacht. Die Kammer VI wies die Kläger mit folgender Begründung ab: entschieben auf Seiten des Rosselenters lag. An einem Juni- Abend Es sei dargethan, daß die Kläger   die Vorarbeit ausführten, um sich das Engagement für den Sommer zu sichern. Es geschehe das ge wohnheitsmäßig. Sei nun solche Uebung auch nicht ganz zu billigen, so hätten sie doch die Kläger mitgemacht und es sich gefallen lassen, daß man ihnen einen Lohn dafür nicht zahlte. Das hätten sie nicht dürfen, wenn sie nicht auf ein Entgelt verzichten wollten. Erst am Schlusse des Arbeitsverhältnisses den Anspruch zu erheben, fei unzulässig.

Die Einführung von Gasautomaten soll, wie eine hiesige Korrespondenz wissen will, von der städtischen Verwaltung in Charlottenburg   zum 1. April nächsten Jahres beabsichtigt werden. Die Einrichtung würde bei toulanter Handhabung die Vor­theile der Gasbeleuchtung und Gasheizung endlich auch den minder Die schriftlichen Urtheilsandfertigungen des Gewerbe- galanten Mann durch einen Schutzmann feststellen. Der Staats­bemittelten Bevölkerungsschichten zugänglich machen. gerichts, sowie die der Vergleiche, werden nur auf ausdrück- anwalt wollte diese That durch eine einmonatige Ges lichen Antrag ertheilt. Meistens versäumen es die Kläger und fängnißftra fe gesübut wissen, da er annahm, daß die Peitsche Klägerinnen, denen durch Urtheil oder Bergleich etwas zugebilligt ein gefährliches Werkzeug darstelle. Der Gerichtshof fah die Sache wird, diesen Antrag zu stellen. Um Zeit und Umstände zu sparen, aber nicht so tragisch an und glaubte, daß eine Geldstrafe von 10 M. werden die Interessirten gut thun, die Ausfertigung, die eine voll den Angeklagten genügend vor Wiederholungen solcher Ausbrüche streckbare Urkunde ist, gleich im Urtheilstermin zu beantragen." feines Mißmuthes warnen werde.

Gerichts- Beitung.

Der lehte Aft eines Eifersuchtsdramas, bei welchem sich zwei feindliche Brüder gegenüber standen, spielte sich gestern vor dem hiesigen Schöffengericht ab. Der wegen schwerer Körperverlegung feines eigenen Bruders angeklagte Arbeiter Julius Schrowe, der in einer Plättanstalt beschäftigt war, hatte das Unglück, über­fahren zu werden und wurde deshalb längere Zeit in der Charitee behandelt. In seiner Abwesenheit hatte sein Bruder, der Bimmermann Ednaid Schro we seine Stellvertretung übernommen. Als der Angeflagte aus dem Krankenhause entlassen worden war, erwachte plößlich die Eifersucht in ihm, denn er glaubte auf grund

Schöneberg  . Am Sonntag, mittags 112 Uhr, findet in Charlottenburg  , Bismarckhöhe, Wilmersdorferstr  . 39, eine öffentliche Kreisversammlung statt, in der wichtige Beschlüsse zu fassen find. Die Parteigenoffen in Schöneberg   werden um rege Wetheiligung erfucht. Ju Friedenau ist gestern Nachmittag turz nach 2 Uhr der große Holzbau zusammengestürzt, der dort in dem am Ringbahnhofe belegenen Sportpart errichtet wird. Vor einigen Tagen erft berichteten wir über einen durch Nichtbeachtung der baugesetzlichen Grober Unfug und unerlaubtes Bertheilen von Denck­Vorschriften herbeigeführten Unglücksfall und machten die zuständige schriften an öffentlichen Orten wurde dem Parteigenoffen Lade Behörde auf die Herstellung des Bauwerks aufmerksam gestern ist mann zu Wittenberge   vorgeworfen, weil er im Dorfe Boberow mun das ganze Fachwert angeblich infolge von Winddruck in fich den Kalender Der Märkische Landbote" vertheilt hatte. Das aufammengebrochen. Leider ist auch ein Klempner beim Einsturz Schöffengericht verurtheilte ihn dann auch an einer Geldstrafe von lebensgefährlich verlegt worden; die andern beim Bau beschäftigten 50 M. Das Gericht erachtete für festgestellt, daß Lademann, wie in Arbeiter scheinen sich gerade noch zur rechten Zeit in Sicherheit anderen Häusern, so auch im Haufe des Gendarmen Griesbach und gebracht zu haben. Im Sportpark sollte gestern ein großer Wohl zwar in dessen Küche einen Kalender abgegeben habe. Diese Kitche verschiedener Thatsachen die Beweise dafür in Händen zu haben, thätigkeitsbazar" zum Besten der Ueberschwemmten abgehalten erklärte das Gericht für einen öffentlichen Ort. daß sein Bruder die Stellvertretung nicht blos auf die Arbeits­werden; wie berichtet wird, ist dies Vergnügen durch den Unglücks- Die Rüche bildet mit dem Hausflur insofern einen Raum, verhältnisse beschränkt, sondern auch auf seine Ehefrau übertragen fall nicht besonders beeinträchtigt worden. Das zusammengebrochene als derjenige, welcher das Haus von hinten betritt, zuerst und sich von derselben Rechte habe gewähren lassen, die ihm nicht Gebäude hatte auf der Berliner   Gewerbe- Ausstellung die Fischerei durch die Küche gehen muß. Auch fei, so wird im Urtheil aus aufamen. Es tam darüber zu heftigen Auftritten zwischen Ausstellung beherbergt und ist erst kürzlich nach dem Sportpark geführt, das Haus in der Regel nach beiden Seiten unverschlossen, dem Angeklagten und seinem Bruder, und wenn der lettere auch übergeführt worden. und es verkehre in ihm, da der Gendarm dort wohne, viel in der anhängig gemachten Chefcheidungsflage entschieden bes

Tempelhof, Mariendorf  , Südende. Den Parteigenoffen und Publikum. Alles das mache die Küche zu einem öffentlichen Orte!!! stritt, mit der Ehefrau umlautere Beziehungen unterhalten Genosfinnen zur Beachtung, daß am Montag, den 6. September, Durch die Verbreitung des Kalender an öffentlichen Orten habe zu haben, fo glaubte es ihm der Angeklagte nicht, verstieg abends 8 Uhr, im Lotale des Heren Holz in Südende, Steglißer Angeflagter aber nicht nur§ 10 des preußischen Preßgefeges ver- fich vielmehr bei zufälligen Begegnungen wiederholt zu deutlichen and Langestraßen- Ede, eine Bolts versammlung stattfindet. leßt, sondern auch unmittelbar die öffentliche Ordnung angegriffen Drohungen. Am 22. Juni hatte Eduard Schrowe seine bei dem Das Referat hat der Reichstags- Abgeordnete Fri 3ubeil über- und den öffentlichen Frieden gestört, also müsse er wegen Angeklagten   wohnende Mutter auf der Straße getroffen und nommen.( Siehe Inferat). Die zum 7. September angefagte gro'ben Unfugs bestraft werden. Dem Gericht hatten es plauberte mit ihr, als der Zufall auch den Angeklagten des Weges Bersammlung des Arbeiter- Bildungsvereins wird aus vorstehenden verschiedene Artikel des Kalenders angethan, worin verführte. Er machte der alten Frau Vorwürfe über dieses Stelldichein Gründen erst am Dienstag, den 14. September, bei Gerth in Tempel- schiedene Ungerechtigkeiten unserer Gesetzgebung gerügt werden. und forderte sie auf, nach Hause zu gehen und ihm Effen zu bea hof abgehalten. Den sozialdemokratischen Bestrebungen wird in dem Urtheil reiten. Noch ehe sie dieser Weisung nachkommen konnte, war sie