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ausführbaren Vorschriften, nach Einführung der Unfallversicherung der Rammer V verurtheilt, an die Firma 16,20 m. zu zahlen und hätten, indem anerkannt werden müsse, daß für einen Tages­und der sozialpolitischen Gesetzgebung eine zumeist unnöthige Gr- die Kosten zu tragen. Zweifellos habe Kläger den Afford zu dem verdienst von 1 M. nicht gearbeitet werden könne, so wurden schwerniß des erwiesenermaßen an sich unschädlichen Betriebes betreffenden Preise übernommen, es liege also eine Vereinbarung fie doch nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme und materielle Schädigung des ohnehin schon durch behörd- vor. Diesen Vertrag hätte er nicht durchbrechen dürfen, auch nicht ihnen

eine Fabel sei.

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der

zur Laft gelegten Bergehen für überführt erachtet.

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liche Ueberwachung beunruhigten Buchdruckereigewerbes, das wenn er für ihn ungünstig gewesen wäre. Es sei seine Sache, fich Denn es sei, wie der Gerichtsvorsitzende betonte, unzulässig, doch gerade in feinen Mittel- und Kleinbetrieben der einen Preis auszubedingen, womit er zurecht tommen fönne. Ein diejenigen, die arbeiten wollten, daran zu hindern und zur Arbeits­Hebung bedarf." Mit dieser Eingabe soll, wie die Köln . 3tg." Atfordvertrag hätte gar keinen Sinn, wenn er nicht gelten solle. niederlegung zu veranlassen. Dies sei zweifellos feitens der An­mittheilt, ein Begleitschreiben überreicht werden, worin betont wird, Somit sei anzunehmen, daß Kläger die Arbeit widerrechtlich ver- getfagten in bezug auf den dem deutschen Holzarbeiter Verbande daß die Erhebungen des Reichsgesundheitsamtes, wie dies aus den lassen habe, und dafür müsse er büßen. nicht angehörenden Milde geschehen. Es sei dies eine der veröffentlichen Ermittelungen in der Reichsdruckerei hervorgehe, Auf einen Brauch im Theaterbetriebe berief sich der Ver- schlimmsten Rechtsverlegungen, die schwer geahn det genügend erwiesen hätten, daß die Gefährlichkeit des Bleiftaubes" treter des Direktors Lautenburg gegenüber einer Lohnentschädigungs- werden müsse. So wurden Gruhn zu 10 Tagen, Schmerse, Wenn die Privatdruckereien Berlins auch nur ihrer Mehrzahllage des Beleuchters K., die dieser wegen unberechtigter Entlaffung Nöldner und Jache zu je 1 Woche Gefängniß verurtheilt. beim Gewerbegericht angeftrengt hatte. Der Herr meinte, Theater- In dem durch seine Rechtsprechung gegen Arbeiter zu einer nach so eingerichtet wären, wie die Reichsdruckerei, dann wäre zivar arbeiter könnten überhaupt nicht auf die vierzehntägige gewiffen Berühmtheit gelangten Magdeburg hat vor einigen die Gefährlichkeit des Bleistaubes noch lange keine Fabel, aber man Kündigungsfrist Anspruch machen. Wenn dies aber doch der Tagen die Straffammer ein Urtheil gefällt, das so ziemlich vor tönute fagen, es sei für die Gesundheit der Arbeiter in den Fall wäre, dann sei hier dennoch die Forderung des Klägers un- allen bisherigen Anwendungen des bekannten§ 153 der Gewerbe­Druckereien und Gießereien in anerkennenswerther Weise gesorgt. berechtigt, weil er Tagelöhner gewesen sei. Es wurde feft- Ordnung entschieden den Vorrang beansprucht. Ueber die neueste Gerade die Berliner Buchdruckereien laffen aber in sanitärer Be- gestellt, daß der Lohn des Klägers wohl nach Tagen berechnet wurde, Leistung berichtet die Magdeb. Volksstimme": Eine Be ziehung soviel zu wünschen übrig, daß die Bundesraths- Verordnung baß er ihn aber nicht täglich erhielt, sondern wöchentlich. Der Vor- drohung" der Tischlermeister hat das hiesige Land­fich schon durch die hiesigen Verhältnisse ausreichend rechtfertigt. fißende des Gerichtshofes erklärte den Standpunkt des Beklagten gericht in dem Flugblatte der Tischler erblickt, das den Die organisirten Hebammen Deutschlands hielten vorige und seines Vertreters für verfehlt und rieth zu einem Vergleiche. Titel trug: Zur Aufklärung des Publikums Woche in Stettin ihren 6. Delegirtentag ab. Von den Die Parteien verglichen sich auf 12 M. 14 M. hatte der Kläger im Tischlerausstand in Magdeburg ." Es soll also gegen den viel­Beschlüssen sind folgende hervorzuheben: Es soll eine all- Silageantrage verlangt. Das Gewerbegericht nimmt in ständiger erwähnten und interpretirten§ 158 der Gewerbe- Ordnung verstoßen. gemeine deutsche Hebammentare, für alle Bezirkshebammen Brayis an, gewohnheitsgemäße Uebungen beeinträchtigten die Rechte Als die Sünder saßen vor nicht langer Zeit auf der Verbrecherbank austömmliche Kontrakte und für alle Hebammen die gefeß aus dem Arbeitsverhältniß nicht. Auch ist nach seiner Meinung im Schöffengerichtssaale der Verfasser des Flugblattes, Fr. Bahle, mäßige Versicherung für Krankheit, Unfall und das erwerbs eine Berechnung des Lohnes nach einem Tagespreise noch nicht und der Drucker 2. Arnoldt. Das Schöffengericht sprach beide unfähige Alter angestrebt werden. Nur solche Personen, die allen geeignet, die gefeßliche Kündigungsfrist aufzuheben. frei. Der Amtsanwalt hatte jedoch Berufung eingelegt und letzten Anforderungen des Ministerialerlaffes vom 6. August 1883 genügen, Das Reichs Versicherungsamt hatte sich mit einem inter - Freitag hatten Landrichter zu urtheilen. Wie sie urtheilten, geht aus follen zu Hebammen ausgebildet werden dürfen. Als Mindestdauer effanten Rechtsstreit zu befassen. Der Landwirth Steinte half einem folgendem Bericht hervor: Der Erste Amtsanwalt hielt an der Behaup der Lehrkurse wurden neun Monate festgesetzt. Als unerläßlich anderen Landwirth, auf dem Grundstück eines Dritten Steine tung, das Flugblatt verstoße gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung, feit. wurde die Aufnahme von solchen Gerichtsfällen in den Hebammen sprengen, wofür er das Pferd des Mannes geborgt erhalten sollte, Der Angeklagte Vahle führte an, die Tischlermeister hatten in den unterricht bezeichnet, an denen die Hebammenschülerinnen etwas der feine Dienste in Anspruch nahm. Die ausgereuteten Steine bürgerlichen Beitungen bekannt gemacht, der Ausstand sei aussichts­waren zum Bau eines Hauses bestimmt, während das Grundstück, los und die Erhöhung der Arbeitslöhne, fowie die Abkürzung der Die armen Beerensucher im sächsischen Erzgebirge dem sie entnommen wurden, landwirthschaftlich verwerthet werden täglichen Arbeitszeit abgelehnt. Gegen diese Behauptung habe sich und Vogtlande werden von manchen Auffäufern geradezu be- sollte. Bei jener Hilfeleistung zog sich nun St. eine Ver- das Flugblatt, das nur an die Allgemeinheit gerichtet gewesen sei, Arnoldt erklärte, wuchert und um einen erheblichen Theil ihres Verdienstes gebracht. legung Er verlangte dann zu. der landwirthschaft- wenden sollen. er habe dem Flugblatte Der Staatsanwalt führte aus, Um sich diesen Einflüffen zu entziehen, haben, wie die" Frankfurter lichen Berufsgenossenschaft eine Unfallrente, wurde aber mit parteilos gegenübergestanden. Beitung" mittheilt, die Beerensucher in mehreren vogtländischen der Begründung abgewiesen, daß ein landwirthschaftlicher der Paffus im Flugblatte an die Unternehmer enthalte Orten jest Bertaufsgenossenschaften gegründet, deren Betriebsunfall nicht vorliege, da ja die Steine zum Bauen bestimmt die Drohung, die Heranziehung auswärtiger Reinertrag unter die einzelnen Mitglieder vertheilt wird. gewesen seien. Das Schiedsgericht wies St, ebenfalls ab, das Kräfte zu verhindern, es liege daher ein Verstoß gegen Mit welch außerordentlich günstigen Geschäftsverhält: Reich 3- Versicherungsamt indeffen verurtheilte die land-§ 153 der Gewerbe- Ordnung vor. Beantragt wurde, die Angeklagten niffen auch die sächsischen Kohlenwerte zu rechnen haben, wirthschaftliche Berufsgenossenschaft, St. Die Stente aut gewähren. mit je zwei Wochen Gefängniß zu bestrafen. Eventuell komme das das beweist so wird uns aus Zwickau geschrieben der Eifer Es ging von der Erwägung aus, daß hier nicht die Bestimmung bekannte grobe Unfugsjuwel, der§ 360 Nr. 11 des Str. G. B. in der Grubenverwaltungen, das Förderungsquantum zu er der Steine entscheidend sei. Thätsächlich habe der Kläger im Anwendung, da eine Belästigung der Allgemeinheit durch höhen. Die Antreiberei ist auf ihrem Höhepunkt angelangt und Interesse der Bodenwirthschaft gearbeitet, indem er den entsteinten das Flugblatt vorliege. Der Vertheidiger ersuchte um Freis machtlos find die Bergarbeiter, deren Organisation man im Boden durch die Entfernung der Steine verbesserte. Auch habe sprechung und betonte, die Aufforderung sei nur Jahre 1895 auf grund des famosen Juwels" auflöſte; sie wenden jene Thätigkeit indirekt seiner Landwirthschaft zugute kommen sollen, Unternehmer, nicht aber an die Arbeiter gerichtet, deshalb könne sich deshalb an die öffentliche Meinung. da er zu ihrem Nußen des Nachbars Pferd brauchen wollte. die That nicht unter§ 153 der Gewerbe- Ordnung fallen. Das Be­

lernen können.

von

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an die

Wie in den letzten Jahren in Sachsen gearbeitet worden ist, Die Ausnutzung eines Deputats ist kein landwirthschaft.rufungsgericht legte dem Aufruf eine andere Auslegung bei, als der zeigen die nunmehr fast vollständig vorliegenden Rechenschaftsberichte licher Betrieb. Der Arbeiter Koh18 erhielt für seine Thätigkeit erste Richter. Der Passus: Bis jetzt ist es den Unternehmern nicht sächsischer Gruben. Der Zwickauer Steinkohlenbau- Verein erzielte auf einem Gute außer dem Tagelohn von 40 Pf. noch eine gewisse gelungen, auswärtige Arbeitskräfte heranzuziehen; daß es auch an Ueberschuß 1892 700 000., 1893 600 000 m., 1894 475 000 M., Landungung zugebilligt, sowie den freien Unterhalt von etwas Biehn Bukunft nicht geschieht, das wird unsere Sorge 1895 500 000 m., 1896 780 000 m. Das ergiebt auf den Kopf der Eines Tages schoß er nach Kräben, weil er seine Hühner durch sie fein!" babe nur den Zweck gehabt, die Arbeitgeber willig zu Belegschaft dieses Wertes 1892 742 M., 1893 679 M., 1894 546 M., gefährdet glaubte. Dabei plagte der Gewehrlauf, wodurch ihm die machen und sie zu bestimmen, sich den aufgestellten Forderungen des 1895 560 M., 1896 760 M. Ueberschuß. Auch die fiskalischen Werke linke Hand fortgeriffen wurde. Demnächst verlangte er eine Unfall: Arbeiter unterzuordnen. In den Worten, den Zuzug fremder Gesellen verstehen sich auf die Plusmacherei. Das königliche Steinkohlen- rente; man wies ihn jedoch in allen drei Instanzen ab. Das zu verhüten, liege eine Drohung, und es sei daher der Thatbestand der § 153 ber G.-D. gegeben. Vahle sei geständlich der Verfasser der werk Bauteroba erzielte 1892 705 497 9., 1896 789 838. oder Reich 3 Versicherungsamt führte u a. aus: Kläger Flugschrift und es werde angenommen, daß Arnoldt vor der Druck pro Arbeiter 618 refp. 647 M. Ueberschuß. habe nicht als Arbeiter des Gutsbesitzers auf die Krähen geschossen; Trotzdem diese Zusammenstellung die Möglichkeit einer Sohn- im Augenblick des Unfalles sei er also auch nicht mit dem Betriebe gebung von dem Juhalte derselben Kenntniß gehabt habe. Beide erhöhung unwiderleglich beweist, find alle derartigen Gesuche der des Gutsherrn versichert gewesen. Er selbst könne aber auch nicht feien baber unter Aufhebung des ersten Urtheils mit je zwei Wochen Gefängniß zu strafen. Arbeiter schroff zurückgewiesen worden. Die Herren Grubenbarone, die als versicherter Landwirth, etwa als Inhaber einer kleinbäuerlichen Ob die Gegner der Sozialdemokratie wirklich nicht wissen, wie einen geradezu unheilvollen Einfluß auf die Verwaltungssphären Wirthschaft angefehen werden. Die Bewirthschaftung des Deputat: Urtheile dieser Art auf das Rechtsbewußtsein weiter Bevölkerungs­haben, haben ja teine Bergarbeiterorganisation mehr zu fürchten! landes sei fein selbständiger Betrieb, sie sei nicht die eigentliche Die Aussichten der sächsischen Montanindustrie sind die denkbar Grundlage für die Lebenshaltung des Klägers gewesen. Die Deputat fchichten wirken müssen? günftigften. Durch den flotten Gang besonders der erzgebirgischen nugungen bildeten lediglich seine, des Arbeiters auf dem Gutshofe, Kleineisen- Industrie und durch äußerst belangreiche Lieferungs- Naturallöhnung. aufträge der fächsischen Staatsbahn Verwaltung find die meisten Werke bereits auf Monate hinaus beschäftigt. Dabei ist die allgemeine Nachfrage nach Gasflammkohle sowohl als auch Fetikohle außerst lebhaft.

ist eine sehr gereizte.

Gerichts- Beitung.

Depelthen und lehte Nachrichten.

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Berlin , 7. September. ( W. Z. B.) Der stellvertretende Bandess hauptmann von Deutsch - Guinea, Rorvetten- Kapitän a. D. Rüdiger, Eine Anklage wegen Bedrohung und Nöthigung führte ist am 21. August von Eingeborenen ermordet worden. Der Nutzen dieses augenfälligen Aufschwunges fließt in die Stettin , 7. September. ( B. S.) Dem Schleppdampfer Retter" Taschen der Herren Kapitalisten, während die Arbeiter das Nachsehen gestern den Lieutenant Frhru. Arthur v. Creiz vor die haben. So find die Arbeiter der fonfortschaftlichen Gruben im Ferienstraftammer des Landgerichts I . Der Angeklagte, ein Mann der Kopenhagener Schleppdampfer Gesellschaft Kattegatt" und dem Schneeberger Bezirk mit Rücksicht auf die ungünstige() Ge- von herkulischem Körperbau, der, wie sich aus einer vor dem Gericht Stettiner Eisbrecher" Berlin " ist es gelungen, heute Mittag den schaftslage" abgewiesen worden. Ein gleiches bekamen die Rohlen gemachten Aeußerung ergab, sich eine Zeit lang auch schon damit gloyddampfer Kaiser Wilhelm der Große" flott zu bringen. Beide fchaftslage" abgewiesen worden. Ein gleiches bekamen die Kohlen gräber des Steinkohlenwerkes Bockwa- Hohndorf- Vereinigtfeld vor beschäftigt zu haben scheint, Löwen und andere wilde Thiere zu nahmen den Dampfer ins Schlepptau, während bie Gisbrecher Stettin " turzem zu hören. Die Stimmung unter den sächsischen Bergarbeitern wohnhaften Zimmervermietherin gewohnt und verkehrt seitdem und Swinemünde " an den beiden Seiten zogen. Der Kaiser Wilhelm der Große" ging langsam von der Unfallstelle ab. in der Familie der Besizerin dieses Hauses. Bu der Aus der Schweiz . Auf das Gesuch des Gemeinde- Arbeiter Bimmervermietberin zog dann ein Privatier Müller, mit dem Swinemünde , 7. September. ( W. T. B.) Der Lloyddampfer Vereins der Stadt Bern, es möchte den städtischen Ardie Miethsfrau aber mehrfach in Differenzen gerieth. Als Kaiser Wilhelm der Große" wurde heute Nachmittag ungefähr beitern während des Militärdienstes der Lohn fort ein solcher Zwiespalt sich am 2. März wiederum zeigte, holte die 300 Meter abgeschleppt, kam dann aber wieder fest. Von heure gezahlt werden, hat der Gemeinderath folgenden Beschluß gefaßt: Vermietherin den Angeklagten zu ihrer Unterstützung herbei und Mittag an ist die" Kaiserfahrt" vollständig gesperrt. Der Lohn wird, wenn der Arbeiter wenigstens ein Jahr im Dienste dieser führte sich, wie der geängstigte Privatier behauptet, bei ihm Gera , 7. September. ( Frantf. 8tg.") Gestern Abend erschoß Der Gemeinde gestanden hat, während der Dauer des Militärdienstes mit den Worten ein: Ich heiße v. Creiß und bin Bräutigam der sich die 25jährige Schauspielerin Bertha Benefeld aus Riga in der und zwar für die erften drei Wochen, als die Normaldauer des Hauswirthin. Wenn Sie in irgend einer Weise in Widerspruch zur Wohnung des 23jährigen Lieutenants Hengeberg aus Danzig . Militärdienftes, voll ausbezahlt. Dauert der Militärdienst länger Birthin treten, dann nehme ich Sie beim Wickel und werfe Sie Liebestummer war das Motiv zur That. als 8 Wochen, so werden für die übrige Zeit dem einzelstehenden die Treppe hinab, daß Sie das Genick brechen, dafür bin Diedenhofen, 7. September. ( W. T. B.) Geffern Abend Arbeiter 50 pet., demjenigen Arbeiter aber, welcher für Familien- ich bekannt!" Mit Rücksicht auf die grimmige Geberde des flürzte in dem Hüttenwerk Joluf in Diedenhofen bei der Entleerung angehörige zu forgen hat, 75 pet. des Lohnes ausbezahlt." Angeflagten und seine ganze Gestalt glaubte der Zeuge, daß eines Hochofes eine große Erainasse aus beträchtlicher Höhe herab.

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Mit der Frage der Errichtung eines Vereins- aus diefer Drohung Eruft werden könnte und er wünschte Zwei Arbeiter wurden getödtet, der Betriebsleiter und sieben Ar­hauses befaßt sich die Regierung des Kantons Baselstadt . daher nichts sehnlicher, als mit dem Angeklagten nicht wieder beiter wurden schwer verwundet. An die zum Arbeiterbunde gehörigen Vereine ist ein Frage in Berührung zu kommen. Dies war aber am 15. März doch Straßburg i. E., 7. September. ( Frankf. 8tg.) Die Fabrik. bogen gefandt worden, der folgende Fragen enthält: 1. Wie wieder der Fall. Der Zeuge wollte an diesem Tage ziehen und befizer Brand und Karl Desinger aus Klingenthal wurden aus viele Mitglieder haben Sie? 2. Wie viele Mitglieder besuchen eine kleine Nachforderung seiner Vermietherin nicht anerkennen. Elsaß- Lothringen ausgewiesen. Die Ausgewiesenen gehören zu den durchschnittlich die Versammlungen? 3. Wie viele Versammlungen Da erschien der Angeklagte wiederum auf der Bildfläche und soll tapitalsfräftigsten Industriellen der Reichslande. haben Sie? 4. Wie viele Vorstandssitzungen? 5. Würden Sie auf versucht haben, durch Androhung förperlichen Ungemachs den Zeugen Straßburg i. E., 7. September. Dem Straßb. Tageblatt" ein von der Regierung zur Verfügung gestelltes Lokal reflektiren? au nöthigen, feine Sachen nicht eher aus der Wohnung zu nehmen, zufolge sind jezt bei dem in Metz garnisonirenden Königsregiment 6. Wenn ja a) an welchen Tagen für die Versammlungen? b) an als bis feine Vermietherin voll befriedigt sei. Der abermals ge- 50 Soldaten am Typhus erkrankt, von denen bisher vier ge­welchen Tagen für die Vorstandssitungen? 7. Wären Sie ein ängstigte Beuge Müller ist sodann auf die Polizei gelaufen, um storben sind. verstanden, die Versammlungen ohne Alkoholgenuß abzuhalten? dort Schutz für sich zu erbitten. Man gab ihm aber keinen Schutz- Lemberg . 7. September. ( B. H. ) Der oberste Gerichtshof wies 8. Wünschen Sie das Lotal in Großbasel? 10. Wären Sie geneigt, mann mit, sondern überließ es ihm, wiederzukommen, wenn der die Nichtigkeitsbeschwerde des sozialistischen Abgeordneten Szager Ihre Versammlungen auf dem Nadelberg abzuhalten, wenn die Re- Polizeilieutenant dort sein würde. Er trug dem legteren, als gegen seine Verurtheilung zu 8 Monaten schweren Kerkers wegen gierung auf dem Terrain des Grütlivereins Großbasel, Nadelberg 15, er ihn antraf, feine Bitte um Schuß vor, mit dem Hinzufügen, Majestätsbeleidigung zurück. Damit ist die Strafe rechtsträftig ge. ein Versammlungshaus einrichten würde? 11. Welchen viertel daß der Angeklagte ihm schon das Genic habe brechen wollen. Der worden. Szager verliert durch seine Verurtheilung auch sein jährlichen Beitrag tönnte Ihr Verein für die Benußung der Lokale Lieutenant sagte beruhigend: er hat es ja noch nicht gethan," Mandat. Teisten? 12. Könnten Sie Ihre Versammlungen auch an Wochen worauf die prompte Antwort erfolgte: Das ist sehr richtig, denn Eger, 7. September. ( B. H. ) Die durch die Verbaftung des tagen abhalten, wenn nicht konsumirt werden muß? dann könnte ich nicht hier sein. Ich bin aber gerade hierher ge- Redakteurs Hofer hervorgerufene Aufregung nimmt zu. Die schon Von den Petersburger Arbeiterwohnungen sagt J. Potommen, um das Genickbrechen möglichst zu verhindern". Dagegen gestern veranstalteten Demonstrationen werden heute infolge Zu­Alle Bemühungen des frowstaia im Juniheft der Russkoie Bogatstov": Es sind ließ sich nichts einwenden; es wurde ein Protokoll aufgenommen finsses der Landbevölkerung fortgesetzt. abscheuliche Räume, ohne Luft und Licht, in denen nur ein Bett und die Anklage erhoben. Der Staatsanwalt beantragte 150 M. Bürgermeisters, die Ruhe herzustellen, sind bisher erfolglos geblieben. oder sonst eine Lagerstätte Platz hat, und die doch oft 7 Menschen Geldstrafe, der Gerichtshof erkannte auf 75 M. Es muß wunder Charleroi , 7. September. ( Magdeb. 3tg.") Bei einer Vors beherbergen, deren Gesundheitszustand man sich danach vorstellen nehmen, daß die Polizei, die gegen ausständige Arbeiter doch so ftellung lebender Photographien mittels des Kinematographen brach tann. Es fehlt an den nothwendigsten Einrichtungen, und die leicht bei der Hand ist, im Falle des rüpelhaften Lieutenants a. D. Feuer in dem Apparat aus. Es folgte eine furchtbare Banit, bei der gräßlichsten Miasmen erfüllen die Häuser, die stellenweise bis zu so viele Einwendungen machte. mehrere Frauen und Kinder verletzt wurden. Das Feuer selbst wurde 3000 Miether umfassen. Dazu sind diese Wohnungen nicht einmal Die schwerste Strafe dem, der sich untersteht, einem Neben- rasch gelöscht. billig, denn während der Londoner Arbeiter nur ein Zehntel, der menschen, der für Hungerlöhne arbeiten will, an freiwilliger Arbeit Madrid , 7. Sept.( W. T B) Amtlich wird bekannt gegeben, Berliner ein Biertel und der Pariser ein Fünftel seines Einkommens zu hindern. Nach dieser Maxime hat dieser Tage auch die Straf daß das Kriegsgericht in Barcelona den Attentäter Sampan Barril für die Unterkunft ausgiebt, muß der Petersburger Arbeiter nahezu fammer in Landsberg a. W. geurtheilt. Dort hatte der Holz- zum Tode verurtheilt hat. ein Drittel dafür bezahlen. bildhauerstreit in der Fabrit von Bendix am 2. September ein Mailand , 7. September. ( B. H. ) Bei einem von mehreren gerichtliches Nachspiel. Es hatten fich nämlich die Holzbildhauer tausend Sozialdemokraten veranstalteten Ausflug in die Umgebung Wilhelm Gruhn, Adolf Schmerse, Georg Nöldner und der Stadt kam es zwischen den Ausflüglern und der Polizei zu Paul Ja che gegen die Anklage des Vergebens gegen§ 153 der Gewerbe- einem beftigen Zusammenstoß. Es wurden viele Verhajtungen vors Wegen Kontraktbruches verlangte die Firma Dewitt u. Herz ordnung in Verbindung mit§ 240 des Str.-G.-B.( versuchter genommen. Die Genannten arbeiteten in der vom Metallarbeiter M. eine Entschädigung, indem sie gegen ihn Röthigung) zu vertheidigen. Odde, 6. September. ( WT. B.) Der deutsche Aviso Peil" M. rechtfertigte das Bendig' schen Fabrik und erhielten eines Tages den Auftrag, Siße ist bier eingetroffen, um die Leiche des Lieutenants zur See v. Habufe bein Gewerbegericht flagbar wurde. plötzliche Aufgeben der Arbeit damit, daß er mit dem Akkorde, bei für Fahrräder in Akkord anzufertigen. Da das Stück mit 10 Pfg. nach Deutschland zu bringen. deffen Ausführung er sich befand, nicht zurechtgekommen wäre. Nach bezahlt wurde, vermochten sie bei dieser Arbeit nur eine Mark London, 6. September. ( W. T. B.) Aus hier eingegangenen Dieser Umstand sowohl wie auch der brieflichen Berichten geht hervor, daß die Erhebung in Uganda auf Abzug der üblichen Wochenvorschüsse hätte er nur 16,65 M. heraus- den Tag zu verdienen. Sie scheint danach ihren Ura zubekommen gehabt, obwohl der Afford ihn noch etwa zwei Wochen weitere, daß von der Fabrikdirektion einem Kollegen gekündigt die Provinz Buddu beschränkt war. in Anspruch genommen hätte. Die fraglichen Gegenstände habe er worden war, mit dem sie sich solidarisch erklärten, veranlaßte fie, sprung in den Bemühungen des Königs Mwanga gehabt zu haben, 28. Juni ihre Kündigung einzureichen. Sie wurden Elfenbein durch das deutsche Gebiet zu schmuggeln, wovon jedoch zum ersten Mal gearbeitet und somit den Preis nicht auf seine am beschuldigt, in ungefeßlicher Weise auf den Holz der deutsche Regierungsvertreter dem britischen Residenten Anzeige Angemessenheit prüfen fönnen. Von Anfang an habe er auch gleich nun gefagt, es wäre beffer, wenn er die Arbeit in Lohn machen bildhauer Milde eingewirkt zu haben, ebenfalls zu fündigen, machte. würde, die Firma sei aber darauf nicht eingegangen. Der Vertreter was dieser auch versprochen hatte, indeffen nicht zur Ausführung Birmingham , 7. September. ( W. T. B.) Der Trades- Unions der Klägerin machte geltend, der Preis sei nicht so sehr schlecht, er brachte. Wenn auch nach Ansicht des Gerichtshofes die Angeklagten Kongreß nahm einen Beschlußantrag an betr. den gesetzmäßigen bestehe schon seit sieben Jahren. Der beklagte Arbeiter wurde von berechtigten Grund zur Kündigung und Arbeitsniederlegung gehabt Achtstundentag in allen gewerklichen Betrieben. Für den Inseratentheil verantwortlich: Tb. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 1 Beilage u Unterhaltungsblatt Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin .

Soziale Rechtspflege.

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