Einzelbild herunterladen
 

"

Diese An­

der Spitze dieses Blattes veröffentlichte Notiz, bie bie Ueberschrift| Stein", der großen Gelsenkirchener   Gesellschaft gehörig, find Straf 1rbeiter auf den Gruben nimmt wieder start überhand. Dort trug: Pommern  , left den" Pommer"!" ein Aufruf fei, deffen gefangene als Bergleute thätig. Die Verwaltung erflärt sind, wie uns geschrieben wird, die Galizier bereits nicht mehr so öffentliche, nicht genehmigte Berbreitung auch dann strafbar wäre, war, nicht fie, sondern der Unternehmer Sprave habe die Leute lammfromm und genügsam als früher; fie feien bereits angesteckt wenn er fich in einer periodischen Druckschrift befinde. Dagegen eingeführt. Aber das ist gleichgiltig. Die Hauptsache ist, daß heute von der Arbeiterbewegung ihrer Heimath. Auf die Dauer würden wurde der Maurer Bayer, der wegen öffentlicher Verbreitung des Sträflinge den Bergleuten das Brot wegnehmen, daß Sträflinge auf fie deshalb als Erfaz für gemaßregelte Sozialdemokraten nicht ver­Volksboten" angeflagt war, freigesprochen. Hier hatte die Staats- den Ruhrzechen arbeiten, während bis jetzt noch viele Bergwendbar sein. anwaltschaft die Abonnements- Einladung als Aufruf betrachtet. Das le ute. Die von 1889-94 wegen ihres Gintretens für Der Gewerbe Oberinspektor Kulka in Wien   hatte die Gericht entschied aber, daß es sich nicht um einen Aufruf, sondern die Organisation gemaßregelt wurden, feine Leitungen der Fabriken Wiens aufgefordert, die Fabrik Ord­Arbeit auf den Bechen   finden! Noch neulich war ein nungen nicht nur auszuhängen, sondern sie auch jedem Arbeiter uns bekannter gemaßregelter Bergmann   auf der Arbeitsuche, ver in dessen Muttersprache vorzulesen. gebens! Aber Sträflinge, Leute, die sich mehr oder weniger gegen ordnung, deren Berechtigung sich aus der Verwendung zahlreicher, die geltenden Geseze vergingen, die sind den Unternehmern liebe des Deutschen   nicht fundiger Arbeiter erklärt, rief unter den Fabrikanten. Leute". Arbeiter mit Rückgrat, die nicht triechen und scharwenzeln, einen Sturm der Entrüftung hervor, und Herr Kulfa hat nun, in­die nicht auf ihre Rechte als Staatsbürger verzichten, diese frechen folge einer Verfügung des Handelsministers, seine Anordnung etwas Burschen" mag fein Unternehmer leiden. Lieber Verbrecher als modifiziren müssen. In einem neuen Erlaß bestimmt er, Heyer". so der Grundsaz des hochmoralischen Kapitals. Und daß es zum Zwecke der Verlautbarung der Arbeitsordnung genügt, unsere Kameraden mögen dieses Grundsages immer eingedenk sein. wenn die Uebergabe je eines Exemplares der Arbeits ordnung an die neu eintretenden Arbeiter erfolgt. Würden aber die Unternehmer es vorziehen, die Verlautbarung der Arbeitsordnung mündlich zu bewerkstelligen, so müßte dies allerdings in der dem Arbeiter verständlichen Sprache geschehen.

nur um eine Aufforderung zum Abonnement handle. In Dortmund   hat der Parteigenosse Blod bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht, daß der liberale Bürger verein am 18. September einen geselligen Abend mit Damen veranstaltete, obwohl nach Entscheidungen des Ober. Ver­waltungsgerichts die Festlichkeiten politischer Vereine den gewöhn lichen Versammlungen gleich zu achten sind und deshalb Frauen und Minderjährigen die Theilnahme nicht gestattet werden darf Bur Begründung des Vorgehens des Genossen Block führt die Rheinisch­Westfälische Arbeiter- Zeitung" aus: Mehrfach ist den Vereinigungen der flassenbewußten Arbeiter die Erlaubniß zu Festlichkeiten ver weigert worden, weil die Betheiligung von Frauen zu erwarten, die betreffende Vereinigung aber ein politischer Verein sei, au dessen geselligen und festlichen Veranstaltungen Frauen nicht theilnehmen dürften. Wir sind es aber fatt, zuzusehen, wie gegen die klassen bewußten Arbeiter das Vereins- und Bersammlungsrecht aufs schärffte gehandhabt wird und dagegen die gröblichen Verstöße der Nationalliberalen straflos durchgehen. Wir wollen nicht, daß nur die Arbeiter, nicht die Bourgeois die Härten des veralteten, reaktio­nären Vereinsgesetzes fühlen. Wir wollen fein zweierlei Recht, so lange wir nicht unter Ausnahmegefeß gestellt sind."

-

"

Ausland.

400 Italiener; die Meister haben Unterhandlungen abgewiesen. In Luzern   ftreifen die Maurer; unter ihnen befinden sich schreitungen gegenüber den Streifbrechern hinreißen lassen. Das hat Wie uns geschrieben wird, haben sich die Streifenden zu Aus. den Behörden den willkommenen Vorwand gegeben, eine Menge Polizei und Soldaten nach Luzern   zu werfen. Die bisherigen Tage löhne betrugen für die Maurer 3,90 bis 4,50, der Handlanger 2,70 bis 3,40 Fr. Diese Löhne, welche in der internationalen Fremden ftadt Luzern armselige Trinkgelder sind, sollten um ein wenig erhöht werden und da müssen die Arbeiter erst streifen.

und

Es wäre zu wünschen, daß im Deutschen   Reiche sowohl für die einheimischen wie für die zahlreich verwendeten ausländischen Arbeiter ebenso gesorgt würde, wie es in dieser Sache in der öster­ reichischen   Hauptstadt geschieht.

Gerichts- Beitung.

Wegen Beleidigung des Gendarmen Münter   wurde Aus St. Loup   fur Semanse, Haute Saône  ( Frankreich  ) wird Wegen Beleidigung der Orts Polizeibehörde zu Heeger­ber verantwortliche Redakteur der Rheinisch Westfälischen uns geschrieben: Seit dem 11. September streiten hier 115 Möbelmühle hatte sich gestern unser Parteigenosse Stadtverordneter Arbeiter Beitung", Genosse Theiß in Dortmund  , vom Tischler. Der Unternehmer hat elektrisches Licht eingeführt und ver- Bruns vor der Straffammer des Schöffengerichts zu Ebers­dortigen Landgericht zu 100 m. verurtheilt. Es handelte sich um langt nun, daß jeder Arbeiter monatlich 2 Franken dafür bezahle. walde zu verantworten. In einer Versammlung zu Hegermühle zwei Notizen, in deren erster gesagt ward, Münter   sei seit einiger für die Reinigung der Werkstätten wollte er jedem 25 Centimes bis war Genosse Bruns Referent; er soll nach der Auflage in Zeit verschwunden; in der zweiten Notiz, die direkt unter der ersten Frank abziehen; endlich sollten die Arbeiter jeden Monat einen seiner Rede behauptet haben, ber Drts Schulinspektor stand, hieß es, Münter   sei von einem längst abgelaufenen achttägigen Franken bezahlen zur Unterstützungskasse. Die Arbeiter ver- habe berichtet, daß die Kinder durch die Orts- Polizeibehörde Urlaube bis jetzt nicht zurückgekehrt. Bereits in der nächsten Nummer weigerten das traten in den Ausstand. Um die veranlaßt wären, die Unwahrheit zu sagen". Durch diese nach der berichtigte die Redaktion diese unzutreffenden Mittheilungen und Arbeiter bes Herrn Valser, fo heißt der Unternehmer, Behauptung der Anklage nachweislich nicht wahre Thatsache fühlte zwar mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß sie veröffentlicht worden um Nachgeben zwingen, sperrten mehrere feiner sich die Orts- Polizeibehörde beleidigt und sie sowohl wie eine Reihe waren. Aus diesem Grunde sah das Gericht von einer Freiheits- Roflegen ihre Arbeiter ebenfalls aus. Durch dieses gemein anderer vorgesetzter Behörden stellten Strafantrag. Der Angeklagte ftrafe ab. Von einer zweiten Auflage, wobei es sich um Beleidi- lame Vorgehen find 400 Arbeiter brotlos gemacht worden; davon behauptet, nur gesagt zu haben, was in dem amtlichen Berichte der gung des Schuhmanns Kern in Unna   handelte, wurde Genosse sind 190 organisirt. Die zur Unterstützung einer so großen Anzahl preußischen Gewerberäthe enthalten sei. In diesem Bericht für das Theiß tostenlos freigesprochen, weil der betreffende Artikel im wesent Arbeiter nöthigen Summen sind am Orte nicht mehr aufzubringen, Jahr 1896 heißt es von der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in lichen zutreffend war. und die Streikenden appelliren an die Solidarität ihrer deutschen den Ziegeleien wörtlich: Das Schwurgericht in Offenburg   sprach den Re: Kollegen. Gelder würden zu senden sein an Mathieu Delphin, dakteur des Volksfreund", Genossen Geck, von der Auflage der Chambre syndicate de l' ameublement, St. Loup sur Semaufe, Militärbeleidigung frei. Haute Saône  , Frankreich  .

1

Gewerkschaftliches.

Die belgischen Minenbefizer wollen dem Etoile belge" zu­folge auf die vom Bergarbeiter- Verbande eingereichten Forderungen feine Antwort ertheilen. Dagegen wollen die einzelnen Unternehmer mit Abgeordneten ihrer Arbeiter unterhandeln. Wie es heißt, find sie bereit, eine progressive Lohnerhöhung eintreten zu lassen.

Berlin   und Umgebung. Achtung, Steinarbeiter! Wie bereits berichtet, haben fämmt liche bei dem Baumeister Stenmart- Malmö in Schweden   be- Zum Kampf der englischen Maschinenbauer. Entgegen schäftigte Steinarbeiter die Arbeit niedergelegt. Der Unternehmer den von den deutschen   Zeitungen veröffentlichten Nachrichten, daß erklärte, fich deutsche Arbeiter kommen lassen zu wollen, oder die zwischen den Kesselbauern und den Unternehmern der Schiffs­Arbeit in Hamburg   oder Sachsen   aufertigen zu laffen. Um dies reparatur- Werkstätten eine Einigung herbeigeführt worden sei, theilt zu verhindern, machen wir die Kollegen der Hafenstädte sowie die die" Daily Chronicle" mit, daß die Arbeiter am Sonnabend die Kollegen Sachsens   darauf aufmerksam, diese Arbeit nicht an. Werften verlassen haben. Herr Siemens, der kürzlich in zufertigen. Die schwedischen Kollegen hoffen auf einen Sieg, wenn Berlin   war, um das Jubiläum der hiesigen Firma mit die deutschen   Steinarbeiter sich solidarisch fühlen. Die Arbeiten zufeiern, hat sich bei seiner Rückfehr nach London   interviewen find von Cottaer Sandstein. Die Vertrauensleute der Hafenstädte, lassen. Dabei hat er mitgetheilt, daß die deutschen   Unter­vie Bremen  , Hamburg  , Riel, Lübeck  , Stettin  , Königsberg  , werden nehmer sehr befriedigt feien über die Haltung ihrer ersucht, den Zuzug nach oben genanntem Drt fernzuhalten. J. A.: englischen Kollegen. Denn, wenn die Arbeiter in England siegen, P. Mitschte. Arbeiterblätter werden um Abdrud müßten sie( die deutschen   Unternehmer) befürchten, daß auch die gebeten. deutschen   Arbeiter immer mehr Ansprüche machen würden. Ganz richtig! Darum ift auch der Sieg der englischen Maschinenbauer ein Vortheil für die deutschen   Arbeiter.

Deutsches Reich  .

Bersammlungsfreiheit in Mecklenburg  . Bekanntlich ver­bietet die Behörde in Mecklenburg   seit langem jede Versammlung, die von unseren Parteigenossen einberufen wird. Solche Verbote find nun allerdings nur zulässig für politische Versammlungen, aber es hat sich wiederholt gezeigt, daß auch eine Reihe gewerkschaft­licher Bersammlungen mit ganz unpolitischen Thematas ver boten wurden. Vor kurzem hatte unser Parteigenosse Rasch in Salmsdorf( Mecklenburg Streliß) eine Versammlung der Fabrik-, Land- und Hilfsarbeiter mit der Tagesordnung einberufen: Der§ 152 der Reichs- Gewerbe- Ordnung. Der Einberufer war der Meinung, daß es sich hier um ein unpolitisches Thema handle, meldete aber trotzdem auf Wunsch des Wirthes die Bersammlung an. Interessant ist nun der Bescheid, den er auf seine Anzeige erhielt; er mag im Wortlaut hier folgen:

widert:

%

Auf das Schreiben vom 8. Oktober 1897 wird folgendes er Wenn auch eine Verpflichtung, unpolitische Versammlungen anzumelden, nicht gefeßlich vorgeschrieben ist, so ist es doch selbst. verständlich, daß alle öffentlichen Versammlungen der Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde unterliegen, soweit der Polizei­behörde nicht etwa bestimmte Schranken gezogen sind, was hier nicht der Fall ist.

Da nun infolge der Persönlichkeit des Anzeigenden und des in Aussicht genommenen Redners und der Unbestimmtheit des Themas, auch wegen der bevorstehenden Reichstags- Wahlen angenommen werden muß, daß die Versammlung lediglich dazu bestimmt ist, der Sozialdemokratie Vorschub zu leisten, so muß dieselbe als eine politische betrachtet werden, und wird daher die Abhaltung derselben hiermit untersagt. Ein weiteres Motiv zur Untersagung der Versammlung ergiebt sich aus fol­gendem:

Aus der Persönlichkeit des Anzeigenden und dem Charakter des von demselben redigirten Blattes und den Zielen der sozial­demokratischen Partei als einer staatsgefährlichen ergiebt sich, daß die Versammlung dazu dienen könnte, die Unzufriedenheit zu ver: mehren, was nicht im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit liegt.

berboten.

Das Stattfinden der Versammlung wird daher ausdrücklich Die Gendarmerie ist mit entsprechender Anweisung versehen Schönberg, den 11. Oftober 1897.

worden.

Ant

Großherzoglich Mecklb. Landvogtei d. F. N. gez.( unleserlich.)

den Redakteur bes Lübecker Voltsboten" Aug. Rasch in Lübeck  . Es wird zunächst überraschen, daß sich die Polizeibehörde auf ben Standpunkt stellt, alle öffentlichen Versammlungen müssen angemeldet werden. Die Polizeibehörde weiß, daß eine gesegliche. Verpflichtung hierzu nicht vorhanden ist, aber sie fezt sich hinweg leicht darüber und ordnet aus eigener Macht­vollkommenheit an. Nicht minder frei ift bie Schluß folgerung  , weshalb die Versammlung die Versammlung eine politische sein muß. Wir stehen nicht an, zu erklären, daß man darüber ge­theilter Meinung sein tann. Die Gründe sind aber so feltsam und stehen so wenig in logischem Zusammenhalt, daß sie ruhig, als For­mular gedruckt, zum Verbot für jede Gewerkschaftsversammlung dienen können. Wie entsetzlich muß aber für die Polizeibehörde die Aussicht sein, daß nach Bekanntgabe des Termins für die Reichs­tags Wahl auch sozialdemokratische Versammlungen in Mecklenburg  abgehalten werden können. Die guten Leute, die jetzt so emfig für Ruhe und Ordnung sorgen, werden dann wahrnehmen, daß das Bersäumte reichlich nachgeholt wird und trotz alledem in Mecklenburg  die Unzufriedenheit wächst. I

Groben Unfug sollte ein Harmonikaarbeiter während des Streits in Magdeburg   dadurch begangen haben, daß er Arbeits­willige belästigte. Das Schöffengericht hob das Strafmandat in Höhe von 20 M. auf und sprach den Angeklagten frei.

Boziales.

Der

Vors

Ohne Erfolg waren die Erhebungen in der Schule zu Heeger­mühle, bereits obgleich Kinderbeschäftigung vorher fest= wvar. der Staatsanwaltschaft angezeigt. gestellt und Kreis- Schulinspektor bemerkte in seinem Bericht zutreffend, daß die Kinder, anscheinend infolge der her durch die Ortspolizei für das gericht= liche Strafverfahren angestellten Verneh mungen, für die Aussage in der Schule An= weisung erhalten hatten."

Der überwachende Beamte jener Versammlung, der als Zeuge vernommen wurde, bekundete, daß der Angeklagte sich so wie er angiebt, geäußert haben tönne, er habe auch nicht mehr den genauen Wortlaut im Gedächtniß, doch sei von ihm sofort notirt worden, was der Angeklagte gesagt habe und er wisse ganz bestimmt, daß dieser sogar noch hinzugefügt habe, den Kindern würde in der Schule Religion gelehrt und dann käme die Orts. polizeibehörde und halte die Kinder an, die Unwahrheit zu sagen." Der Angeklagte bestreitet, den obigen Satz ausgesprochen zu haben; wahrscheinlich verwechsele der Zeuge die oben zitirte Aeußerung mit der wörtlich verlesenen Stelle des amtlichen Berichtes. Der Zeuge muß zugeben, daß der Angeklagte, der sehr schnell spreche, insofern

echt haben könne, als es nicht heißen müsse, Orts- Schulinspektor"; der Angeklagte könne auch gefagt haben Streis Schulinspektor". Die anderen beiden von der Anllagebehörde vorgeschlagenen Zeugen wiffen wesentliches nicht zu bekunden. Nach ihrer Ansicht hätte der Angeklagte nur das gesagt, was im wesentlichen schon in den vorher in einigen Zeitungen über die Zustände Bewegung der Bevölkerung Breukens im Jahre 1896. Seegermühler Ziegeleien enthalten gewesen sei. Der Amtsanwalt Die natürliche Bevölkerungsvermehrung durch den Ueberschuß der beantragte 50 M. Geldbuße eventuell 10 Tage Gefängniß und die Geburten über die Sterbefälle hat abermals, wie seit mehreren Jahren, Publikationsbefugniß der beleidigten Behörde. Nach furzer zugenommen; die Zahl der Geborenen ist gewachsen, die der Sterbe- Berathung erkennt die Strafkammer demgemäß. Der Vorsitzende fälle hat sich vermindert; die Zahl der Eheschließungen hat erheblich hebt in feiner Urtheilsverkündigung hervor, daß die von um 11093 gegen das Vorjahr, also weit stärker als die Volks- dem Angeklagten aus dem amtlichen Bericht der Fabrikinspektoren zahl. zugenommen, so daß eine weitere Erhöhung der Geburts  - sitirte Aeußerung eine Beleidigung nicht enthalte; es feien derartige ziffer für die nächsten Jahre zu erivarten steht. Fälle der Uebertretung der gesetzlichen Bestimmungen gerichtsbekannt. Die nachfolgende Uebersicht giebt für die letzten vier Jahre die Die an sich schwere Beleidigung liege vielmehr in der von dem über­wichtigsten Zahlen der Bevölkerungsbewegung mit Einschluß aller wachenden Beamten beschworenen Aeußerung, in der eine Beleidigung bis zum 1. April 1897( für 1895, 1894 und 1893 bis zum 1. April zweifellos enthalten sei. Der Gerichtshof halte die beantragte 1896) zu amtlicher Kenntniß gelangten nachträglichen Beurkundungen: Strafe für nicht zu hoch, habe aber aud) teine Veranlassung, über das Maß hinauszugehen, da der Angeklagte noch nicht wegen Be­1226 107 1208 215 1182 998 1195 492 leidigung vorbestraft sei.

-

Geboren überhaupt. davon Knaben

"

"

"

"

Mädchen.

B

ehelich geboren. unehelich geboren. lebendgeboren todtgeboren. Eheschließungen Sterbefälle( ohne Todt. geborene) daron männliche Personen weibliche Personen Natürl. Bevölkerungs­vermehrung davon männliche Personen

"

1896

1895

630 509 621 583 586 632

595 598

93 432

1128 802 1 114 783 1 97 305 1185 284 1167 927 1

1894

608 898 574 100

1893

615 120 580 372

088 966 1 103 362

94 032 92 130

143 197 1 156 443

40 823 264 822

40288 253 729

39 801 250 960

666 677 349 165 317 512

689 629 360 677 328 952

679 877 353 942 325 935

39 049 248 348

"

Demnächst dürfte die Rechtsfrage zur gerichtlichen Ent fcheidung gelangen, ob jemand ein Anrecht auf sein Porträt hat und dessen Reproduktion in einer Zeitung untersagen tann. Der in Berlin   erscheinende Reporter, Illustrirtes Weltblatt", hat seinerzeit eine Schönheitskonkurrenz veranstaltet und eine Anzahl von Damen­porträts veröffentlicht, aus denen die Leser die schönste durch Ab­stimmung ermitteln sollen. Eins dieser Porträts in Heft 39 des Reporters"( Nr. 3 der aus 50 Bildern bestehenden Gruppe) ist ohne Genehmigung der betreffenden Dame eingesandt worden, deren Es wurde ein Angehörige dieserhalb Strafantrag gestellt haben. Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. in dessen Verfolg gefiern auf Auordnung des Herrn Ersten Staatsanwalts beim Land­207 358 gericht I, Berlin  , eine Haussuchung in den Redaktionsräumen des " Reporter" stattfand, durch die als Absender ein Postbeamter er mittelt wurde.

746 624 385 768 360 856

409 819

518 607 478 298 463 320 258 296 238 257 232 650 weibliche Personen 260 311 240 041 230 670 202 461 Bayerische Rekrutenstatistik. Das Zentrum im bayerischen Landtage hat in der vorigen Session bei der Berathung des Militär­etats das Kriegsministerium ersucht, eine Statistik darüber zu ver der alljährlichen Aushebung als militärdiensttauglich oder als untang­anlassen, welchen einzelnen Berufsständen der Bevölkerung die bei Interesse daran hatte, die Erforschung der Wahrheit zu verhindern, lich Befundenen angehören. Da in diesem Falle niemand im Landtage ein wurde die Bitte von den beiden Kammern zum Beschlusse erhoben. Das Ergebniß der Erhebung, die sich auf das Verwaltungsjahr 1896/97 bezieht, liegt nun vor. Es zeigt, daß in Bayern  , das bäufig noch als vorwiegend landwirthschaftlicher Staat hingestellt wird, die Landwirthschaft auch bei der Zusammensetzung des Heeres von den übrigen Berufszweigen bereits sehr bedeutend überflügelt worden ist. Gs tamen auf die Berufsgruppen:

1. Lands und Forstwirthschaft pet. 11. Industrie und Gewerbe ein fchließlich Bergbau und Baus wesen pet. III. Handel und Verkehr ein­schließlich Gaft und Schanks wirthschaft pet. pet. pet. Summe

IV. Sonstige Berufsklassen V. Perfonen ohne Beruf.

männliche Vor­Eine wohner überhaupt ftellte

ge=

-1116

1 268 995 41 832 11 053 44,8 40,0 40,2

968 041 47 751 13 552 34,2 45,7 49,3

249 399 218 308 7,7

8,8

7 658 7,3

125 377 4,5

6 667 6,4 643 0,6

1744 6,4 1 046 3.9

72 0,2

2,830 120 104 551 27 467

Strafgefangene als Berglente! Unter dieser Spitmarke schreibt die Berg und Hüttenarbeiter Zeitung": Soweit haben wir Im oberschlesischen Industriebezirk wird gegenwärtig wieder es schon im Zeichen der hohen Dividenden gebracht. Auf Minister sehr über Arbeitermangel geklagt, und die Zulassung galisischer

"

Depeschen und lehte Nachrichten.

"

den beruhigenden Nachrichten über das Befinden des Professors Wien  , 18. Oftober.( B. H.  ) Dem N. W. T." wird entgegen aünftig sei. Der Patient foll in den letzten Tagen einen schweren Munkaczy telegraphirt, daß der Zustand des Malers höchst nu­Tobsuchtsanfall gehabt haben, dessen Wiederholung sein Leben bedroht.

Triest  , 18. Oftober.( 28. Z. B.) Ein sozialdemokratischer Verein beabsichtigte in einem hiesigen Lokale eine Versammlung abzuhalten, der Jubaber des Gasthauses weigerte fich indessen, das Lokal zu der Versammlung herzugeben. Infolge dessen veranstalteten etwa zweis hundert Arbeiter eine Kundgebung gegen das Lokal, wurden jedoch von der Sicherheitswache zerstreut. Eine Person wurde verhaftet. Budapest  , 18. Oftober.( 2. H.) Der Wiener   Arbeiterführer Borkowsky wurde polizeilich aus Ungarn   ausgewiesen.

Budapest  , 18. Oftober.( B.) In der letzten Nacht ist e3 anläßlich des Kirchweihfestes in der Theresienstadt   zu blutigen Zu fammenstößen zwischen dem Pöbel und der Polizei gekommen. Auf beiden Seiten gab es Verwundete, viele Verhaftungen sind vor. genommen worden.

Agram, 18. Oftober.( B.$.) Ein beute Morgen 6 Uhr 55 Minuten hier stattgefundenes heftiges Erdbeben verursachte an mehreren Häusern Beschädigungen.

Baku  , 18. Oftober.( W. T. B.) Gestern Abend gerieth hier eine Naphthaquelle im Vororte Romany in Brand. Das Feuer verbreitete sich mit rasender Schnelligkeit auch über benachbarte Naphthas quellen, so daß zur Zeit das ganze Thal von Romany einem Flammenmeere gleicht. Im ganzen stehen 4 Naphthaquellen und 23 Bohrlöcher in Flammen. Mehrere Geschäfts- und Wohnhäuser find bereits vernichtet. Das Feuer fonnte bisher nicht bewältigt werden. Der Schaden ist ein ungeheurer. Berunglückungen von Personen wurden bisher nicht gemeldet.

Athen  , 18. Oktober.  ( B. H.  ) Bezüglich der Anleihe follen neue Schwierigkeiten entstanden sein. Frankreich   und Rußland  weigern sich, die Bürgschaft zu übernehmen, während England allein für eine solche nicht einstehen will.

Verantwortlicher Redakteur: Hugo Pötzsch in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Tind und Verlag von War Zading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage u Unterhaltungsblatt