Durch sie zu beherrschen, geben sie den Streifpoften etwas ab, 1 d. h. zoblen ihnen als Steifangeftelte ebenfalls mehr, als die Masse der streitenden Arbeiter erhält. Es iſt ja möglich, daß dieser Thatbestand nicht unter§ 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuches fallen mag. Aber wenn also auch nicht strafrecht lich, so ist es doch jedenfalls nach dem Sprachgebrauch grober Unfug", wenn die Streitführer aus den Taschen anderer Benefizien austheilen, um sich die eigenen und die eigene Herrschaft längst möglich fünstlich zu erhalten." Das alles find Lügen von A bis 3. Wir haben keinen Anlaß, dieselben des näheren zu widerlegen. Jeder, wer nur ein ganz wenig den Gang der Dinge bei Streits tennt, weiß diese Lügen ge nügend zu würdigen.
Wenn die Unternehmerpreffe die Absicht hat, aufreizend auf die Arbeiter zu wirken, so möge sie mit derartigen Ber unglimpfungen fortfahren!-
Die Aerzte und die Sozialgefeßgebung. Der Ausschuß der preußischen Aerztekammern hat an den Herrn Kultusminister die Bitte gerichtet, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei einer Umarbeitung der sozialpolitischen Gesetze auch Aerzte zuzu ziehen. Ein ähnlicher Wunsch ist bekanntlich auch früher von dem deutschen Aerzteverein schon ausgesprochen worden.-
-3ur Stichwahl in der Westpriegnis amifchen dem konservativen Kandidaten v. Saldern und dem Freisinnigen Mar Schulz schreiben die Deutsch - sozialen Blätter des Abgeordneten Liebermann von Sonnenberg : Die Stichwahl macht uns wenig Ropzerbrechen. Wir stehen ihr vollständig kühl gegenüber und würden es für zweckmäßig halten, wenn weder von der Parteileitung noch von den Vertrauensmännern im Kreise irgend eine Wahlparole ausgegeben würde. Möge jeder unserer Wähler selbst entscheiden, ober bite her be den of enthalten will." ob er einen der beiden Kandidaten als das kleinere Uebel ansehen Die antisemitische Partei bereitet gegen die Hauptwahl einen Protest an den Reichstag vor. Der interessanteste Theil des Protestes beschäftigt sich, wie die Staatsbürger Beitung" schreibt, mit dem Verhalten mehrerer Amtsvorsteher, die in ihren Amtsbezirken das Zustandekommen antisemitischer Wählerversammlungen verhindert oder sonst unter Gebrauch ihres amtlichen Ansehens die Wähler zu beeinflussen gesucht haben, und mit der eigenthümlichen Art, mit der Landrath v. Jagow die hiergegen erhobenen Beschwerden eingehend untersucht" und als glänzend widerlegt" erklärt hat. Die Kreuz Zeitung " ist über die Verweigerung der antisemiti fchen Wahlhilfe empört. Wir drucken blos den schönen Schlußsuß der konservativen Polemit gegen die Antisemiten ab: 1028
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Ueber Pastor Hülle's Thätigkeit schreibt heute die aur Ausstellung öffentlicher Urkunden berechtigter Beamter im Nationallib. Korresp.": Staatsbahnbienfte fich zu einer solchen Handlung bergeben, daß ein Seitens der Leitung des chriftlichen Zeitschriften Vereins" Familienvater seine Existenz in höchft leichtfertiger Weise um ein werden die Freunde desselben in Kenntniß gefeßt, daß die von diesem Nichts auf das Spiel setzen konnte. Der jeweilige Angeklagte aus Unternehmen verlegten Zeitschriften" in Wirklichkeit teine polis dem Eisenbahndienste wird für vorkommende Verbrechen und Ber tische Parteitendenz baben, sondern religiöfe und gehen bestraft; ein großer Theil der Schuld liegt jedoch in der patriotische Unterhaltungsblätter für das Bolt Einrichtung der sind, welche eine Gegenwirtung gegen die sozial- gründet. Die Telegraphie ist Trägerin und Förderin des Staatsbahnverwaltung be demokratische Agitation durch die Breffe bezwecken, und Rulturlebens und längst ein internationales Gemeingut. daß die Unwahrheiten der„ demokratischen" Presse lediglich den unter einheitlichen Ausführungsbestimmungen und einheitlicher Sie steht 3wed hätten, ein chriftliches und patriotisches Unternehmen zu dis- Tarifirung. In allen Erdtheilen genießt die Telegraphie den Schuh treditiren. der Landesgesetze. Der Verrath des Depeschengeheimnisses wird Auf die Gefahr bin, als, demokratisch" behandelt zu werden, bemerken überall mit schweren Freiheitsstrafen geahndet. Dieser Stellung int wir, daß die Publikationen dieses Unternehmens, auf welche wir auf Rulturleben entsprechend nimmt die Telegraphie bei allen Nationen Wunsch von Partei- Angehörigen aus dem Lande die Aufmerksamkeit eine geachtete Stellung ein und liegt in ben Händen des Subaltern gelenkt haben, ausgesprochen politifchen Ebaratters beamtenstandes. Eine Ausnahme hiervon macht, und zwar zu ihrem waren. Es würde in der That im Interesse des Verlages fein, eigenen Schaden, die königlich preußische Staatsbahnverwaltung. wenn er hinfort diefen Theil seiner Wirksamkeit als ihn diskreditirend Troydem die Telegraphie bei ihr außerdem noch die Seele der Bepatriotische Seite" bes Berlags uns zu äußern, haben wir feinen mit Bahnhofsarbeitern! Um ihre Beamten vor Bestechlichkeit betrachten und behandeln würde. Ueber die chriftliche und triebssicherheit ist, befeßt sie deren Stellen mit Unterbeamten und Anlaß, insbesondere was die chriftliche Seite betrifft, so überlassen und andern Abwegen zu wahren, zahlt die Reichspoftverwaltung ihren wir dies den Geistlichen namentlich im Westen, welche in ähnlicher Telegraphenbeamten ein Anfangsgehalt von 1500 M., das mit Servis Weise sich bemühen und über die Erfolge des Verlags ihre besondere bis über 3000 M. steigt; die preußische Staatsbahnverwaltung bas und zumeist eine von der Leitung des Vereins, wie uns mitgetheilt gegen ihren Telegraphenbeamten nur 1200 bis 1800 M. Gehalt. wird, sehr abweichende Meinung haben." Den Bahnhofsarbeiter hat sie noch billiger, denn er erhält Februar d. J. wurde der frühere Hauptmann im 1. Garderegiment arbeiter. Der militärische Erzieher des Raifers. Jm bis 3 M. Tagelohn. Der verurtheilte v. H. war Bahnhofsund Gouverneur des Kaisers, O'Daune, verhaftet, weil er bei vers fegung höchft wichtiger Stellen Unfälle nicht vermieden werden Es ist nicht zu verwundern, wenn bei einer solchen Bea schiedenen höheren Offizieren Erpressungen versucht hatte. Laufe der Untersuchung ergaben sich zweifel an feiner Burechnungs- Eisenbahn für die den Telegraphen benutzende Geschäftswelt! Kann Im fönnen. Welche Gefahren ergeben sich aber des weiteren bei der fähigkeit. Er wurde zur Beobachtung in die Frrenanstalt zu Saar . das Depeschengeheimniß gewahrt bleiben? Die Garantie liegt doch gemünd gebracht. Das Gutachten des Anstaltsdirektors lautete auf nur in der richtigen Stellung und Besoldung derartiger Beamten. fängniß, davon drei Jahre Einzelhaft verbüßt hat, fchreibt noch tes Staates und der betreffenden Beamten selbst muß daher in ben Ungurechnungsfähigkeit. O'Danne, der hereits acht Jahre Ge Im Interesse der Betriebssicherheit, des telegraphirenden Bublifums, fortwährend Briefe des fonderbarsten Inhaltes an hochgestellte ießigen Buständen eine Wandlung zum Bessern eintreten. Persönlichkeiten, die natürlich nicht befördert werden. ' Danne seinen Unterstüßungs Wohnsiz und sein Heimaths- Burkhart durch das bayerische Finanzministerium hat in Die Maßregelung des Regierungsraths recht, Offizier verliehen worden war, wieder verloren bat, so ist man die Maßregelung erfolgte, geht reißend ab. das ihm bei feiner Uebernahme als preußischer München ungeheures Aufsehen gemacht. Die Schrift, wegen welcher nach der Bossischen Zeitung" in große Verlegenheit, wer die Roften an einem Tage allein 800 Gremplare verkauft. Und den unans Ein Buchhändler hat der Unterbringung in einer Jrrenanstalt zu tragen hat, denn auch genehmen Kritiker wird die Regierung durch die unkluge Maß Großbritannien O'Danne ist geborener Jrländer dortige Staatsangehörigkeit nicht an. Vorläufig fist O'Danne wieder Kritit in der Preffe gefallen lassen, da er die Chefredaktion der erfennt feine regelung nicht nur nicht los, sondern sie muß sich jetzt seine ständige im Untersuchungsgefängniß, wird aber demnächst nach Straß weit verbreiteten Münch. N. Nachr." übernimmt. achten darüber eingeholt werden soll, ob man ihn laufen lassen tann burg in die psychiatrische Klinit übergeführt werden, weil ein Gut oder nicht.
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wahlen heranrückt, desto süßlicher werden die Mittel, welche die Aus Baden, 5. Nov.( Eig. Ber.) Je näher der Tag der Abgeordneten Nationalliberalen anwenden, um einen Sieg der Gegner zu verhindern. Daß dabei in Karlsruhe , wo es sich um drei Size bandelt, das Unglaublichste geleistet wird, liegt in der Natur der Sache. Die nationalliberale Preffe verbreitet nämlich jetzt die Nachricht, daß bei den Sozialdemokraten die Absicht bestehe, anstatt des Demokraten Bleß, auf den die Wahlmänner der Oppofition ebenso wie auf die beiden fozialdemokratischen Kandidaten Schaier und Geck verpflichtet worden sind, einen dritten Sozialdemokraten an ftelle von 811 wählen. Der Zweck des Manövers ist klar; man versucht die Rarlsruher freifinnig- demokratischen Wahlmänner ins Bocksborn zu jagen, jedoch wahrscheinlich umsonst. Es ist nicht ben Reihen der Freifinn- Demokraten, wenn überhaupt, so viele uma anzunehmen, daß von den vorhandenen unsicheren Stantonisten aus fallen werden, daß die Wahl der Kandidaten der Opposition gefährdet würde.
Fraglich will es uns nur scheinen, wie lange noch sich die antisemitischen Parteimitglieder von ihren Führern für eine Politik werden mißbrauchen lassen, die lediglich den Inter. essen der Börse und des Judenthums dient." Ein schwerer Verbrecher, ber in letzter Beit viel genannte Gefchäftsführer einer deutschen Plantage, Bom neuesten Bruderswifte im antifemi- riedrich Schröder, ist mit dem aus Ostafrita in Hamburg tifchen Lager. Im Wahlkreise Neu- Stettin will die deutsch angekommenen Reichspostdampfer Bundesrath" dort eingetroffen. nationale Reformpartei den Professor Förster verdrängen. Nach Schröder, ein geborener Mecklenburger, wurde bekanntlich vor etwa der Staatsbürger Beitung" hat die Partei als Gegentandidaten den Jahresfrist wegen mehrfach verübter Grausamteiten à la Gutsbesitzer Aschendorf aufgeftellt... Leist: Mord, Todtschlag zc. an Eingeborenen vom deutschen - Etwas für unsere Agrarier! Nach amerikanischen Gerichtsholam zu mehrjähriger Zuchthaus Bleß Blättern sind für den Marstall des Königs von Württemberg durch Strafe Der Verbrecher, welcher als Kajüts einen eigens nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ent passagier zweiter Klasse anter Bedeckung von zwei Feldwebeln der fandten Agenten 36 Wagenpferde dort angekauft und mit dem am alebald nach seiner Ausschiffung per Bahn nach Berlin weiter deutschen Schutztruppe nach Hamburg transportirt worden ist, wurde 16. Ottober von New- Yort abgegangenen Dampfer Manitoba nach Europa verschifft worden. Werden die um Plöß es wagen, die Für befördert und dürfte inzwischen hier angekommen fein. forge des Königs von Württemberg für die beimische Pferdesucht in Telegraphen- Bureau versendet jedenfalls im Auftrage des biefigen Der Badenisch us in Preußen.
der bei ihnen üblichen Manier zu beleuchten?
Der Sandrath des Stolper Rreifes, Serr b. Butttamer, hatte bekanntlich an sämmtliche Lehrer des Kreises am 28. Juli d. J. eine Verfügung erlaffen, in welcher er es rigte, baß nach Schluß von Versammlungen des Vereins Nordoft" bas Reichsblatt" ber Bauernfreund durch fchulpflichtige Rinder vertheilt worden seien, In diesem Erlaß hieß es unter anderem:" Ich kann hierin nur einen Mißbrauch ber Schultinder au gemeingefährlichen Zweden erblicken, da die vertheilten Schrijten ohne Zweifel Aufreizungen der verschiedenen Boltsklaffen gegen einander und oft auch Verdächtigungen der töniglichen Behörden enthalten." Der verantwortliche Redakteur des Deutschen Reichs blatts" und des Deutschen Bauernfreundes" hat hierauf durch den Juftigrath Juftigrath Dr. Friedemann zu Berlin die Beleidigungstlage gegen den Herrn Landrath erhoben, und das Amtsgericht zu Stolp hat nunmehr das Hauptverfahren gegen den Herrn Landrath eröffnet. Zermin zur mündlichen Verhandlung steht am 22. November d. J. vor dem Schöffengericht zu Stolp an.
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- Schon wieber eine Paftoren Maßregelung. Wie die Hilfe" mittheilt, ist Pfarrer Gros von Haftenrod, der Antragsteller ber Kreissynode Gladenbach im Fall der als Sonntags entheiligung ausgelegten Jagd des Regierungspräsidenten Tepper Lasti, gegen seinen Willen nach Höchstenbach auf dem Westerwald verfest worden, angeblich im Interesse der Wiederherstellung des tirchlichen Friedens.
Diese Versehung entspricht weit mehr modern deutschem Bolizeigeifte als dem Geifte deffen, was als die reine Lehre des Evangeliums bezeichnet wird.
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Polizeipräsidiums die folgende Mittheilung:
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Das Wolff'sche
Um Swietracht in die sozialdemokratische Landtagsvertretung zu
fäen, ergebt fich bie nationalliberale Preffe Babens in allerhand Das fönigl. Polizeipräsidium zu Berlin bat das Auftreten der Prophezeiungen über die Stellung des Genossen Adolf Geck in der öfterreichischen Abgeordneten Funte, Prade und Wolf in der vom fozialdemokratischen Frattion des fünftigen Laudtages und meint, boten und erklärt, eventuell gegen die genannten Herren mit einem laffungen antwortet nun Genosse Geck in der neuesten Nummer Altdeutschen Verbande beabsichtigten öffentlichen Versammlung vers eine zweite Stübtinbe" werde unvermeidlich sein. Auf diese AusAusweisungsbefehl vorgehen zu müssen. des„ Bolksfreund" mit folgender Abfertigung der nationalliberalen Propheten:
Begründet wird diese Haltung mit dem Hinweis darauf, daß es sich bei dem Sprachenstreite um eine innere Angelegenheit fein würde. Erschwerend fomme hinzu, daß gerade Vertreter der Defterreichs hanble, in die sich von hier aus einzumischen mißlich extremften Opposition in Defterreich hier sprechen sollten, deren fein würde. Grschwerend fomine hinzu, daß gerade Vertreter der Verhalten einen sehr unerwünschten Verlauf der Berjammlung erwarten lasse.
Die geplante Berfammlung ist infolge dessen von den Ber. anstaltern aufgegeben worden.
auf
In fozialdemokratischen Kreisen legt man diese Artikel mit Berachtung zur Seite, weil niemand daran zweifelt, daß unsere Was den parlamentarischen Neuling Geck betrifft, so erblickt er in Rammerminfifanten" in allen Fragen harmonisch aufspielen werden. den. älteren Genoffen Dreesbach einen Mitkämpfer, dessen Erfahrung Fragen der Opportunität und Tatut bei beiden zuweilen Meinungs im politischen Kampfe niemals unterschäßt wurde, wenn auch über verschiedenheiten bona fide herrschten. Der offene, ungeheuchelte Austausch der divergirenden Auffassungen führte jedesmal zur Klärung der Verhältnisse."
-bronit der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. Unter Ausschluß der Deffentlichkeit wurde am Freitag vor der dritten Straffammer des Landgerichts I wegen Majeftätsbeleidigung gegen ben Klempner Wüller verhandelt. Aus der Urtheilspublikation, welche öffentlich erfolgte, ging hervor, daß der auf freiem Fuße bes findliche Angeflagte eines Abends in einem Restaurant, als bei einent Glase Bier politifirt wurde, gerügt hatte, daß der Kaiser sich zu wenig unter das Volk begebe. Hieran war noch eine den Raiser beleidigende Aeußerung geknüpft. Das Urtheil lautete auf drei Monate Gefängniß.
schluß nicht. Für den Wuth des allocutschen Verbandes spricht dieser EntDie Deutschen in Desterreich werden vielleicht doch durch das Berliner Polizeipräsidium belehrt sein, daß sie in offiziellen reichs deutschen Regierungsfreifen auf Sympathien nicht rechnen tönnen. Bu allertet üblen Folgen führt die Knauferigkeit der preußischen Eisenbahnverwaltung. Vor der zweiten Straffammer des Landgerichts in Glberfeld erschien am 27. v. M. der in Solingen beschäftigte Hilistelegraphist v. H., beschuloigt, einem Unteroffizier auf dessen Wunsch zur Erlangung von Uriaub eine Depesche gefälscht zu haben. Der Angeklagte wurde auf grund der §§ 348, 349 and 78 des Strafgesetzbuchs mit einem Monat Gefangniß bestraft. Wer die Umstände nicht näher fennt, wird sich Der Ausschuß fragen, so führt die Röln. 31g." aus, wie es möglich fet, daß ein gesellschaft bat die Tagesordnung für die demnächst in Ham der deutschen Rolonial. burg abzuhaltende Vorstandesisyung festgesetzt. Auf derfelben stehen der Presse." Danach sollte strafrechtlich beschränkt werden können. Jedoch bereits die Preßireiheit auch nicht ſtimmungen dieses französischen Gesetzes wurden in Rußland . a. die Neuwahl des Präsidenten, die Samoafrage, die Togo Jedoch bereits das vorübergehend, 1862 auch in Preußen eingeführt. Spuren dieses Komitee's für den Flottenbau Fonds. Namens der Angelegenheit, Ausgestaltung des Auskunftsbureaus, Bericht des Direktorium begann diesen Grundsatz wieder zu durchbrechen, Systems finden sich heute noch in Elsaß Lotbringen, wo betreffenden Kommiffion Legte v. Hofmann bereits den Plan für indem es eine Reihe raditaler Beitungen proftribirte. Die Ron das franzöfifche Preßgesetz von 1868 gilt. Nach diesen ist zwar die Begründung einer Auskunftsstelle der deutschen fulatsverfaffung und besonders Napoleon gingen scharf gegen feine Genehmigung für die Gründung einer Zeitung die Preffe vor. 1803 wurde ein Ronsulatsbeschluß erlassen, dabin forderlich, doch kann bie lettere durch Berfügung gehend, daß jeder Buchhändler nicht eher feine Bücher verkaufen administrativem Wege unterdrückt werden. Als Ergänzung dieses richtung der Auskunftsstelle der deutschen Kolonialgesellschaft" ist Rolonialgefellschaft vor. Derfelbe fand mit einigen Ab änderungen die Genehmigung des Ausschusses. Für die erste Eins dürfe, als bis er sie der Zensur unterworfen habe. Ebenso anters Systems dient das Kautionswesen. standen die Zeitungen der Zensur. Die Regierung nöthigte gelegent Im Gegensatz zu diesem Uebergangssystem steht das moderne darnach der Betrag von 5000 M. in den Gtat einzustellen. Der lich den Zeitungen Redakteure und Verwalter auf. In jedem Preßrecht, welches in dem deutschen Reichs- Preßgefeß von 1874 Boranschlag balancirt mit 130 200 M.-- Departement durfte nur eine Zeitung erscheinen. Paris follte und dem französischen Preßgefeß von 1881 verförpert ist. Beide jedoch hiervon eine Ausnahme machen. Oesterreich- Ungarn. Die Buchdrucker mußten Geseze basiren auf dem Grundsaße der Breßfreiheit und kennen nur Wien , 6. November. Der Budgetausschuß des Abeinen politischen Eid leisten. Die Restauration stellte vorübergehend noch eine strafrechtliche Verantwortung. Diese Verantwortung geordnetenbauses verhandelte heute über das Ausgleichs. die Preßfreiheit wieder her, febrte aber zur Zenfur zurück. Die letzte richtet sich nicht gegen die einzelne Person, sondern gegen das Unter provisorin m. Kaifer und Pergelt von der deutschen Linken Benfurordnung findet sich in den Ordonnangen von 1880, welche die nehmen. Der verantwortliche Redakteur muß auf dem Blatte mit stellen formelle Anträge. Ruß beantragt, deit ersten Bizepräsidenten Julirevolution herbeiführten. Seither giebt es in Frankreich feine Namen verzeichnet sein. Thäter beim Presdelikt ist nicht derjenige, des Abgeordnetenhauses als derzeitigen Präsidenten zur Theilnahme Bensur mehr. welcher den inkriminirten Artikel geschrieben, sondern derjenige, an den Verhandlungen des Ausschusses einzuladen; im Falle der Was Deutschland aubetrifft, fo waren die füddeutschen unter deffen Verantwortung er veröffentlicht wurde. Der Schreiber Ablehnung folle der Ausschuß das Präsidium des Hauses ersuchen, Staaten, in welchen Verfassungen eingeführt waren, ohne Zensur. des Artifels ist lediglich Mitschuldiger. Nach der belgisch en ote Protokolle der Quotendeputation dem Budgetansschuffe zugänglich In Preußen gerieth dieselbe thatsächlich in Verfall. Ein Rück- Breßgefeßgebung soll tas Prinzip Gesetz im schlag erfolgte jedoch durch die Karlsbader Beschlüsse . Der Bundestag Opfer haben. ein zu machen. Graf Pininsti beantragt, über diese Anträge erst am Das franzöfifche Breßgefeß von 1881 macht Sigungsschluffe zu verhandeln. Nach einer Erklärung des Obmanns beschloß 1819 ein Preßgefeß, nach welchem alle Druckerzeugniffe den Gérant( Befchäftsleiter), den Autor und den Drucker verant. Kramarsch beantragt Ruß Bertagung der Situng. Der Antrag wird unter 20 Bogen Umfang der Zenfur unterlagen. Dieser Zustand wortlich. Ift der Gérant oder der Autor ermittelt, fo ist der abgelehnt, worauf die Bertreter der Linken weitere formelle Anträge dauerte im wesentlichen bis 1848. Jezt proklamirten die Grund Drucker frei. Nach dem deutschen Preßgefez tann sich der ver- ftellen. rechte des deutschen Volkes die Preßfreiheit. Trotz mancher antwortliche Redakteur dadurch entlasten, daß er den Nachweis der Der Ministerpräsident Graf Badent, der Finangminister und reaktionären Rückschläge war damit die Zensur auf Nimmer Nichtbetheiligung bei Abfaffung und Aufnahme eines strafbaren der Handelsminister wohnten den Berathungen bei. Die Opposition wiedersehen verschwunden. Artikels erbringt. Andererseits hat man grundsätzlich daran fest fette auch im Budgetausschuß die Obstruktion fort, indem fie Be Die Prinzipien der Gegenwart und Zukunft bei Be- gehalten, daß alle haften, die an einem inkriminirten Preßprodukt mängelungen, Abänderungen und Ergänzungen beantragte und eine handlung der Presse sind diejenigen der Preßfreiheit. Die Presse betheiligt find, also Verfasser, Redakteur oder Drucker. Auch Be- namentliche Abstimmung durchfeßte. Dieses Obstruktionsverfahren unterliegt teinen anderen Schranken, als denjenigen, welche ihr durch strafung wegen Fahrlässigkeit ist möglich. In betracht tommt soll auch in der meritorischen Debatte fortgesetzt werden. das Strafgesetz gegeben sind. An der Spiße der Preßgefezgebung bierbei noch das fteht die Unterscheidung zwischen periodischen und nichtperiodischen verfahren. Sehr wichtig für die Preffe find die Strafbestimmungen Sigung des österreichischen Abgeordnetenhauses Beschlagnahme und das BerichtigungsIn der Testen fo stürmischen Obstention3 Duckschriften. Gegenüber dem Buche ist die Jdee der Preßfreiheit über groben Unfug, die Frage, ob ein Preßdelift vor den tam bie fozialdemokratische Fraktion nur zu einer thatsächlichen am reinsten zur Durchführung gefommen. Geschworenen oder Berufsrichtern abgeurtheilt werden soll, endlich Berichtigung zum Wort. Die furze Szene spielte fich folgender Die gesetzliche Behandlung der periodischen Presse weist die Frage des Gerichtsstandes der Presse. wechselnde Systeme auf Zunächst das Uebergangssystem von der maßen ab: Nach Jahrhunderte langem dunklem Druck haben wir ein recht Zensur zur reinen Preßfreiheit. Dies Syftem wendet sich bedeutsames Maß gefeßlicher Preßfreiheit erreicht.) Möge uns die gegen das Zeitungsunternehmen, nicht gegen bas Blatt. Butunft, so fd loß der Redner, in diesem Sinne weiter führen zu Die Gründung einer Beitung foll danach nur mit Ehren des Voltes und zum Segen der Kultur! besonderer polizeilicher Genehmigung erfolgen dürfen. Dies System wurde zuerft von Napoleon I . eingeführt, von Napoleon III .
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Der Herr Profeffor hätte feinen Optimismus etwas zügeln im Jahre 1852 aufs neue verfügt. Die ertheilte Genehmigung tann dürfen. Dachte er nicht an die Unterdrückung aller Preßfreiheit für unter gewissen Voraussetzungen wieder entzogen werden. Der Ent eine große Partei durch das Sozialistengefeß und dachte er nicht an ziehung der Konzession soll die Verwarnung vorausgehen. Die Be- die Bersuche des Umfturzgesetzes"? D. Reb,
Prade, daß mit dem Augenblicke, wo das allgemeine, gleiche und Abg. Berner( Sozialdemokrat) erklärt gegenüber dem Aby. dirette Wahlrecht in diefes Hans einziehe, nicht blos die Tage des Feudal Adels gezählt feien, sondern auch die der Chauviniften. Gegens über dem Abg. Dr. Lueger berichtigt er, daß das arbeitende, arme, barbende Volt in Oesterreich auch im nächsten Jahre nicht in der Lage sein werde, ein Freudenfeft zu feiern. Wenn es etwas feiern werde, werde es die Erinnerung an die blutige Niederringung der Revo tution der Jahre 1848 und 1849 feiern, es werde mit Empörung,