Frauen. Sowohl zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit wie zur Befeitigung ber Ueberlastung der Hausfrauen und Mütter durch die Erwerbsarbeit müssen andere Hebel in Bewegung gesetzt werden, wenn Erfolge erzielt werden sollen. Der Kampf gegen die Doppelexistenzen" sucht Mißstände mit ungeeigneten Mitteln zu beseitigen, ftatt der Wurzel des Uebels nachzugehen.
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Warum wird trotzdem dieser Kampf mit soviel Eifer betrieben, und warum sind es meistens die Betriebsräte und ähnliche Arbeitervertretungen, die mit viel mehr Entschiedenheit als die Unternehmer gegen die Erwerbsarbeit der Ehefrauen wirken? Der wirtschaftliche Mißerfolg ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiet kann den Betriebsräten fein Geheimnis fein. Es scheint, daß hier viel mehr psychische els wirtschaftliche Gründe fördernd auf den Tatendrang einwirken. Bu nächst ist noch bewußt oder unbewußt in den meisten Men fchen das Vorurteil fehr lebendig: die verheiratete Frau gehört in das Haus. Dann aber empfindet es der Arbeiter naturgemäß als eine Ungerechtigkeit, wenn ein Familienvater sich mit der knappen Erwerbslosenunterstügung benügen muß, mährend, fagen wir im gleichen Hause eine Familie wohnt, wo Mann und Frau verdienen und wo deshalb die Sorgen nicht genz so groß sind wie bei ihm. Die täglich in seiner nächsten Nachbarschaft sich spiegelnde wirtschaftliche Verschiedenheit trübt seinen Blick für die viel größeren Unterschiede. Als Gegensatz zu sich empfindet er nicht mehr die große Schar der Reichen und Breffenden, son. dern das eine Ehepaar, das heute noch in Arbeit steht und sich des halb vielleicht noch eben fatt effen kann. Ein uralter mensch ficher Instinft schreit in ihm: Warum follen die mehr haben als ich?" is that
Das scheint die Stimmung zu sein, die die Boraussetzungen schafft für den Kampf gegen die Doppel existenz". Daß die Arbeiterschaft sich auf einen recht gefährlichen Weg begibt, wenn sie die soziale Gleichheit herstellen will auf dem Niveau derjenigen, bie am wenigsten haben", braucht hier nicht auseinandergesetzt zu werden. Der Kampf gegen die Erwerbsarbeit der verheirateten Frauen liegt auf dieser Linie. Er sollte von teinem sozialistisch bentenden Arbeiter unterstützt werden. Schon, abgesehen von allen anderen Gründen, deshalb nicht, weil es in erster Linie die Berufsarbeit ist, die die Frauen auf ben Weg zu politischer Ertenntnis treibt, Die auf thren Haushalt beschränkten Frauen stellen immer eine politisch rüdfchrittliche Maffe dar. Arbeiter, die durch ihre Tätigkeit gegen bie Erwertsarbeit der Frauen diese Masse zu vergrößern trachten, legen dem Kampf der Arbiterklasse um Erweiterung ihrer polis tischen Macht selbst Hindernisse in den Weg. Anna Geyer.
Sittenbild aus der Großstadt.
Sadistische Verbrechen an Kindern. Bor einem Wiener Strafgericht ist seit Wochen unter Ausschluß ber Deffentlichkeit ein Prozeß verhandelt worden, der einen geradezu fchandbaren Mißbrauch von Kindern zu fadistischen Orgien enthüllte. Angeklagt war eine 45 Jahre alte Sprachlehrerin Kadivec, Die ihr eigenes Töchterchen, nachdem es faum 6 Jahre alt war, zur Befriedigung ihrer seguellen Getüste auspeitschte, ebenso nacheinander eine Reihe von Mädchen aus den ärmfien Boltsschichten, die sie für Geld und unter Vor. Spiegelung der Wohltätigkeit an fich geleckt hatte. Die Hauptange. flagte wurde au sechs Jahren schweren Kerters( Zuchthaus) verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde über ihr Verbrechen ausgeführt:
Die Angeklagte hat gestanden, daß fie bei der Auspeitschung der Kinder erotische Erregungen empfunden hat. Der geschlecht Uche Mißbrauch wurde aus folgenden Gründen angenommen: Der Gerichtshof war der Meinung, daß nicht das Schlagen der Rinder allein zu berücksichtigen ist, sondern die ganze Tathandlung, wie sie von den Kindern faft übereinstimmend dargestellt wurde, als Ganzes genommen werden muß. Dazu gehört, daß Die Kinder vorerst niederknien, die and der Kadivec tüffen, manchmal die Peitsche felbft aussuchen, fich entblößen mußten, die Angeklagte die Kinder übers Knie legte, die Kinder off die Schläge zählen mußten, die Schläge langsam niederfauften, die Kinder nach Beendigung der Züchtigung um Berzeihung bitten, der Kadivec die Hand küffen, mit ents blößtem Gefäß iniend im Zimmer verweilen mußten, daß die Kinder dann liebtoft, mit Schokolade, Lee, Butter brot usw. befchenft wurden. All das bildet eine Tathand lung, die einen mit der geschlechtlichen Ehre und Reinheit undereinbaren Mißbrauch darstellt. Das Gesetz verlangt nicht, daß der geschlechtliche Mißbrauch eine erotische Erregung beim Objett ausgelöst hat, sondern sieht es als hinreichend an, daß die Tat handlung geeignet war, geschlechtliche Erregungen auszulösen. Daß aber die Tathandlung als Ganzes geeignet war, geschlechtliche Erregungen hervorzurufen, geht flar daraus hervor, daß es bei den Masochisten der Fall ist. Es ist kein Zweifel, daß die unzüchtigen Handlungen am Körper der Kinder weit über das hinausgingen, was Zucht und Sitte zulaffen.
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Da sie nach ihrem Geständnis ihre Tochter Edith bis zum 12. Lebensjahr so behandelt hat, ist an der Tochter auch das Berbrechen der Verleitung zur Duldung unzüchtiger Handlungen be gangen worden.
Der Gerichtshof hat das Borgehen der Angeklagten so schwer beurteilt, weil die Erschwerungsgründe die Milderungsgründe weit überwiegen. Erschwerungsgründe sind: Erstens das raffinierte Borgehen bei der Beschaffung der Opfer. Der Umstand, daß fie fie nur aus ärmeren Kreisen genommen hat, während sie Kinder aus besserfituierten Kreisen nicht anrührte, wie aus einer Zeugenaussage hervorging. Das zeigt, daß fie mit talter Ueberlegung gehandelt hat. Es war ihr zweifellos darum zu tun, diese Kinder an sich zu ziehen, weil fie wußte, daß ihnen, die aus einem anderen Milieu stammen, das vornehme milieu bei ihr, die gute Behandlung, die Belohnungen, den Kindern sehr imponieren, und sie sich daher nicht über die Prügel beschweren würden, und daß sie selbst, wenn sie sich beschwerten, zu Hause feinen Antlang finden würden, weil die kinder entweder zu Hause selbst geprügelt werden oder die Eltern doch die Prügel als gerechte Strafe ansehen. Denn die Meinung, daß Kinder nicht geprügelt werden sollen, hat sich noch nicht in allen Kreisen durchgesetzt.
Außer der sadistisch veranlagten Sprachlehrerin wurden auch zwei Männer mitverurteilt, die aus denselben Kreisen stammten: der 28jährige Walter Taussig , Sohn eines sehr bekannten österreichischen Fabrikanten, und der 39jährige Teppichhändler Baul Kotanyi. Bon ihnen hat das Gericht festgestellt, daß auch fie Sadisten sind und mehrfach dem Auspeitschen der Mädel in der Wohnung der Kadivec zu gesehen haben, um feguelle Erregungen bei fich felbft hervorzurufen. Weil sie das Verbrechen nicht verhindert und nicht angezeigt haben, wurden sie zu sechs und acht Monaten schweren Kerkers verurteilt. Allerdings wurde ihnen Strafauffchub gewährt, um ihnen die Möglichkeit zur Selbsterziehung zu geben. An dem Urteil ist besonders die soziale Seite bemerkenswert. Das Gericht stellt fest, daß in ärmeren Kreifen" die Kinder immer noch geprügelt werden und setzt voraus, daß die Kinder zu Hause nicht einmal Glauben finden würden, wenn sie sich wegen Mißhandlung durch Dritte beschwerten. Gibt es eine schärfere Anklage gegen die Prügelfitte, die geeignet ist, die Kinder der Armen schußlos etweichen Bollüftlingen auszuliefern?
Strafe auf Ehebruch.
Wie start fich die Sitten der Völker ändern, zeigt ein Bergleich der Gegenwart mit der Vergangenheit der Ehe.
Heute wird bekanntlich der Ehebruch auf Antrag bes hinter gangenen Gatten vom Gericht bestraft. Von diesem Recht machen nicht mehr allzu viel Menschen Gebrauch. Wenn irgend möglich, vermeiden es die streitenden Parteien mit höherer geistiger Kultur, die nicht etwa nur in den befizenden Klassen und den Schichten der fogenannten Intelligenz zu finden ist, ihre Ehetragödie in ganzer Breite vor dem Richter aufzurollen. Die fortdauernde Forderung die Umwandlung der Anschauungen auf diefem Gebiet. nach Aenderung der Ehegeschgebung ist ebenfalls Gradmesser für
In früheren Jahrhunderten waren die Gefeße strenger, und es fehlte nicht an Bestimmungen, denen zufolge der Ehebruch mit dem Tode bestraft wurde. Noch im 18. Jahrhundert ge. ftattete das Schweizer Kriegsrecht dem Soldaten, jeden auf frischer Tat ertappten Chebrecher oder jebe Chebrecherin, sofern diese die Gattin, Tochter oder Schwiegertochter des Soldaten war, zu töten.. Tat er also, so hätte er deffen keine Verantwortung und bleibt mit aller Strafe verschonet". Wird der Ghebrecher auch nicht bei der Tat abgefaßt und wäre er auch nur 14 Jahre" so hat er dennoch den Tod zu erleiden. Die 3 widauer hatten ein eigenes Gefängnis für diese Ehebrecher erbaut. Sie wurden jedoch bald anderweit untergebracht, weil der Hansen vielleicht zu viele gemefen".
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Wie wir dem kulturgeschichtlich hoch interessanten Werke„ Liebes leben in deutscher Vergangenheit" von Mar Bauer( Verlag B. Langenscheidt, Berfin) entnehmen, bestimmte die neue Landesordnung im Jahre 1543: Ehebruch soll an Mann und Weib mit dem Schwerte bestraft werden. Dieser Erlaß wird 66 Jahre später wiederholt. In Speyer wurde 1577 einer, der unter Bruch feiner Ehe sich mit seiner Schwiegermutter vergangen hatte, gehängt, das Weib ertränft. In Stettin fanden von 1573 bis 1580 fünf Hin richtungen wegen Ehebruch, Notzucht, Bigamie statt. Herzog Heinrich Julius von Braunschweig erließ 1593 ein sehr scharfes Mandat, weil Ehebruch und Hurerei so heftig im Schwange gingen und die bisher gebrauchten Strafen wenig geachtet wurden: Chebruch, Blutschande und Notzucht follten nach jeder Untat Gelegenheit unterschiedlich, jedoch in alle Wege am Leben" bestraft werden. Für andere Unzuchtstände wurden festgesezt: Turmstrafen, Stellung an den Bran ger, Ausklingelung mit dem Beden, Anhängung der Schandsteine, Landesverweisung. Insonderheit aber follte, wenn solche Hurerei in Klöstern, Kirchen oder auf unfern Schlössern nicht ohne großes ergernis begangen, an Weibs- und Mannspersonen das Schwert ge braucht werden."
In Hanah wurden am 22 Dezember 1614 zwei ehebrecherische Personen deshalb mit dem Schwerte getötet, weil beide verheiratet waren, also beide einen Obere hebruch begangen". Bielfach famen Chebrecher mit Geldstrafen dovon, die allerdings, wie z. B. in Montavon( Tirol), taum erschwinglich waren.