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Stauen heraus! Auf zur Demonstration am Montag, den 14. Luni, abends 2 Llhr, imLustgarten". Auf, Ihr Frauen, schließt Euch alle den Zügen der Republikaner an!

Preußen und der Kmöersthutz. In derFrauenstimme" von, 27. Mai 1S2K führt D o r a Fadian unter dem TitelDie jüngsten Ausbeutungsobiekte" einen heftigen Angriff gegen die preußische Regierung, gewürzt mit schönem Radikalismus in den Ausdrücken, wie etwa, espräge" sich in ihr ,chi« Verlogenheit und Brutalität des Unternehmerstandpunktes im Klaffenstaat aus". Nun ist aber der Artikel vom UntertitelEin neuer preußischer Gesetzentwurf" bis zum Schluß ohne jede Kenntnis der Materie geschrieben und inhaltlich vollkommen falsch, so daß die Angriffe bei Richtigstellung der Sache haltlos zusammenfallen. f unächst handelt es sich überhaupt nicht um einen Gesetzentwurf. inderschutzgesetzgebung ist nach Artikel 7 Ziffer 9 und Artikel 12 der Reichsverfassung Sache des Reichs und nicht der Länder. Dora Fabian hat eine Ausführungsanweifung von vier preußischen Ressortministern, den Handels-, Wohlfahrts-, Kultus- und Innen- ministern an die preußischen Verwaltungsorgane mit einem Gesetz- entwurf verwechselt. Di« neue Ausführungsanweisung ist durch die Novelle zum Kinderschutzgesetz, die der Reichstag im Sommer 192S beschlossen hat, notwendig geworden. Di« Novell « des Reichstags behandelt die Beschäftigung der Kinder bei Lichtspielaufnahmen, die bis dahin überhaupt keiner Einschränkung unterlag. Jetzt wird sie verboten und Ausnahmen für Kinder über 3 bis. 14 Jahren zugelassen, wenn weder durch den Gegenstand der Aufnahme, noch durch die Tätigkeit des Kindes oder die Vcrhältnisie, unter denen die Aufnahme stattfindet, Schädigungen des Kindes in sittlicher, geistiger oder gesundheitlicher Hinsicht oder eine Ueberreizung seiner Phantasie zu besorgen sind. Vor Erteilung der Erlaubnis soll die untere Verwaltungsbehörde das Jugendamt und die Schulaufsichtsbehörde hören und die Erlaubnis an Be« dingungen zum Schutz der Gesundheit, der Sittlichkeit und des unterrichtlichen Erfolges knüpfen. Bei Kindern unter 3 Jahren sind Ausnahmen nur zulässig, wenn ein Interesse der Kunst oder Wissen- schast sie erforderlich macht und nachweislich besondere Vorkehrungen zum Schutze der Gesundheit und für sachkundige Pfleg« und Beauf- stchtigung des Kindes getroffen sind. Diese Novelle ist bei allen Mängeln ein großer Erfolg, der nur mit Schwierigkeiten im Reichstag errungen worden ist. Wer sollte so töricht sein und lieber noch Jahr« oder Jahrzehnte der schrankenlosen Ausnutzung der Ktnder beim Filmen, zusehen, statt diesen Ein- schränkungen zuzustimmen. Es handelt sich nicht umeinen Anschlag der herrschenden Klassen auf unsere Jugend",, sondern um einen halb- gelungenen Teilangrijs der Sozialdemokratie auf die herrschenden Klassen. Die Mängel der jetzigen reichsrechtlichen Regelung, und zwar weder die Zulassung von Ausnahmen überhaupt, noch von solchen bei Kindern unter 3 Jahren, noch der Ausdruck Interesse von Kunst oder Wissenschast, noch die fehlende Einschränkung der Arbeitszeit, können, wie Dora Fabion das tut, der preußischen Regierung zur Last gelegt werden. Die preußischen Minister legen im Gegenteil bei ihrer Aus- sührungsanweisung die Begriffe des Gesetzes weitgehend in unserem Sinne zum Schutz der Kinder aus. Die Beschäftigung soll nur während vier Stunden täglich zwischen 8 Uhr morgens und 8 Uhr abends, das Umkleiden eingerechnet, zugelassen werden. Ausnahmen dürfen nur für Aufnahmen im Freien, wenn es sich um ein Kind in einer Einzelrolle handelt, gemacht werden. Die Einrichtung der Auf- nähme- und Umkleideräume und die Beaufsichtigung der Kinder durch ein« besondere Aufsichtsperson, die, wenn es sich um mchr als zehn Stunden handelt, im Einverständnis mit dem Jugendamt bestellt werden muß, wird besonders vorgeschrieben. Besondere Aufmerk- samkeit wendet die Anweisung den berühmten Jupiterlampen zu. Bei Aufnahmen, bei denen Kinder mitwirken, dürfen nur mit Matt- glas verglaste Lampen oder Ouecksilberdampfglaslampen Verwendung finden. Die Beleuchtungsdauer darf zehn Minuten nicht über- schreiten." Die Beaussichtigung der Kinder unter 3 Jahren durch eine beamtete oder staatlich geprüft« Säuglingsfürsorgerin ist nicht sozialer Schein" der preußischen Regierung, sondern eine Vorschrift des Reichsgesetzes, der die Sozialdemokratie zustimmte, nachdem das Ganzverbot derArbeit" dieser Kinder am Widerstand der Re- gierung Luther-Schiele und der Rechtsparteien scheiterte. Diese Kinder dürfen in Preußen nur zwei Stunden aus der Betriebsstätte bleiben und bei künstlichem Licht überhaupt nicht aufgenommen werden. Ein Interesse von Kunst und Wissenschast wird in Preußen nicht anerkannt, wenn die Kinderszenen ganz fortsallen oder die Kinder durch solche von über 3 Jahren ersetzt werden können ohne Schädigung des Zwecks des Films. Der Absatz der Ausführungsbestimmung über die Kinderarbeit in Gast- und Schankwirtschaften, die auch der reichsgesetzlichen Regelung unterliegt, ist nur eine Modernisierung der alten An- Weisung. Die Angriff« des erwähnten Aussatzes sind deshalb auch hier unhaltbar. Für die Zukunft dürste sich empfehlen, vor öffentlichen Angrisfen aus«in« Regierung, an der unser« Genossen mit gutem Recht und guter Ueberlegung beteiligt sind, die Vorgänge genau zu studieren. Hedwig Wachenheim .

Der Haushalt und öer volksentfihefö. Politisch hat die Frau Rechte erhalten, die ihr bis 1918 vor- enthalten waren. Die Sozialdemokratie gab der Frau die Gleichberechtigung! die Befreiung der Frau war schon lange ein Programmpunkt der Sozialdemokratischen Partei. Die Staatsum- wälzung von 1918 bedeutet zugleich eine Revolutionierung im Leben der deutschen Frau. Der Entwicklungsprozeß zum Sozialismus ist mit der Revolu- tion längst nicht abgeschlossen. Wir leben im kapitalistischen Wirt- schaftssystem, das dem Arbester und der Frau noch die schwersten Kämpfe auferlegt. Mir bewußt falscher und sentimentaler Einstel- lung wird versucht, die Frau vom Kampfe um ihr Daseinsrecht abzuhalten, um sie desto leichter ausbeuten zu können. Soweit dl« Frau in Industrie und Handel, Technik und Handwerk beschäftigt ist, kann sie dieser Ausbeutung einigermaßen begegnen, Indem sie sich den freien Gewerkschaften anschließt, die ihr sicheren Schutz gewähren. Diese Sicherung sollte jede Arbeiterin, ob im Bureau, in der Fabrik, am Waschsaß beschäftigt, benutzen, um sich vor Ausbeutung zu schützen. Es gibt aber einenBeruf", der als solcher im allgemeinen nicht gewürdigt wird, das ist der Beruf der Hausfrau. Das Wirken der Frau in ihrer Häuslichkeit ist mit Sorgen besonderer Art be- lastet. Gewiß, die Sorgen eines Arbeiterhaushalts sind anderer Art als die Sorgen des sogenanntenHerrschastehaushaltes", woDienst- botensorgen" und Garderobenfragen das Herz der Hausfrau be- drücken. Die wirklichen Sorgen bleiben nur für den Arbeiterhaus- halt übrig, und ihre Trägerin ist die proletarische Haus­frau. Alle durch bürgerliche Parlamentsmchrheiten beschlossenen Gesetze über Steuern, Zölle, Liebesgaben an das Kapital usw. finden ihren Niederschlag in verteuerten Lebensbedingungen. Wenn außer- dem Krankheit und Arbeitslosigkeit eintreten, so ist bei erhöhter Teuerung und verkürztem Kostgeld die proletarische Haussrau die wahrhaft Mitleidende. Und doch begegnet man oft einem ungläubigen Kopsschütteln, wenn den Hausfrauen die Grundursachen ihrer schlechten wirt- schaftlichen Lage vor Augen geführt werden. Die Zusammenhänge werden vielen Frauen erst klar, wenn man ihnen das Kräfte- Verhältnis der aus den Wahlen hervorgegangenen politischen Parteien erläutert. Die Folgen der letzten Reichstagswahl mit ihrem Erfolge der Bürgerlichen spielen sich nunmehr täglich gleich einem lehrreichen Beispiel vor den Augen der Haussrau ab. Di« Verhältnisse reden eine eindringliche Sprache. Das Wahlrecht be- deutet moralisch Wahl p f l s ch t. Manche Hausfrau würde sich schuldbewußt fühlen, wenn an sie die Frage gestellt würde: hast die deine Wahlpflicht auch richtig und im J n t e r e s s« deiner Aamilie ausgeübt?" Mit ihren tausend Sorgen des täglichen Lebens steht die pro- letarische Hausfrau In der Brandung des politischen Geschehens. Es könnte manches anders fein und wäre gewiß auch ander«> wenn die Hausfrau zu gegebener Zeit auch wirkliche K ä m p s e r i n wäre. Gerade sie ist dazu berufen, zu allen Fragen im politischen und Wirtschaftsleben Stellung zu nehmen. Besonders muß das auch die erwerbstätig« Hausfrau, die l»it Arbeit doppelt be­lastet ist. Zeitmangel darf sie nicht hindern, es geht um ihr« dringendsten Interessen. Die Arbeiterpresse gehört ins Hau», wenn sie sich über Tageefragen richtig orientieren will. Die aktuellste 5rage ist jetzt der v o l k s e n t s ch e l d. Di« Ar- beiterfrau vergleiche die schamlosen Forderungen der Fürsten mit ihrem eigenen Haushallsetat, und empört wird sie die Der- schwendungssucht der früheren Machthaber feststellen. Dl« Mittel hierzu sollen durch ihre Forderungen dem deutsche» Volkeenteignet" werden. Die proletarische Frau erweist sich, ihrer Familie und dem ganzen Volk den besten Dienst, wenn st« die Frage nach ensschädigungsloser Enteignung der Fürsten mit 3a beantwortet. Es wird sie und ihre Milschwestern später nie reuen, well diese« 3a ihrem und dem Interesse ihrer Familie dient. Emma Sachse , Altenburg .

Die Ursache des politischen Kampfes der Arbeiterklasse ist dl« Summe aller Frauensorgen. Der Erfolg des politischen Kampfes der Arbeiterklasse beruht aus dem Erwachen aller Bedrückten zum Bewußisein ihres über den Alltag hinausgehenden Lebenszweckes. Die Frau muß um ihm selbst willen den Kampf der Arbeiterklasse mitkämpfen in der sozialistische» Partei und der freien Gewerkschaft. Jede Frau muß die Waffen des Klassenkampfes stärken, indem sie sich selbst stärkt aus den Quellen sozialistischer Geisteskultur. Jede Frau muß die sozialistische Literatur und Tagespresse lesen.