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Frau wird schamrot Berhör nichts aus..

Der angellagten Tochter machte diefes

Ein Verhör vor dem Untersuchungsrichter. Die Zeugin ist ihm anscheinend verdächtig, mit einem verhafteten Mieter, einem Eigen­tumsverbrecher, gemeinsame Sache gemacht zu haben. Zwar ist die Frau nicht vorbestraft, aber sie hat schon einmal einen Politi­ schen " beherbergt. Also haben sie erst die Kriminalbeamten bedroht: Wenn wir rausfriegen, daß der Kerl hier gewohnt hat, friegen Sie wegen Begünstigung!" Sie leugnet also zuerst aus Angst, daß der Angeklagte eine Macht in ihrer Wohnung( sie ver­mietet gewerbsmäßig Zimmer) geschlafen hat, gibt es aber furz vor dem Eid noch zu. Und der Herr Untersuchungsrichter diktiert dem protokollführenden Schreiber: Beugin gibt zu, dem Angeklagten Unterschlupf gewährt zu haben.. Nur die Geistesgegen­wart, mit der die Zeugin sofort gegen diese Fassung des Protokolls protestiert, rettet sie vor der Anklage wegen Begünstigung eine Geistesgegenwart, die der Herr Untersuchungsrichter in der einge­schüchterten Frau nicht vermuten konnte

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Das sind vier Fälle. Sie ließen sich auf Duhende vermehren. Mit der Einführung der erweiterten Schöffengerichte" ist das Laienelement in der Rechtsprechung fast zur Bedeutungslosigkeit herabgefunken. Selbst wenn eine Schöffin als Beifizerin fungiert, wird sie gegen die Paragraphentunft des Richters dem Frauenstand­punkte faum Geltung verschaffen können, einer weiblichen Ge­schworenen wird es in der Beratung mit gleichgeordneten Mit­geschworenen weit eher möglich sein. Daß die Justizkarriere bis zu den höchsten Richterstellen den Frauen geöffnet und erleichtert wird, ist dringendes Frauenintereefse. Unter der Klassenjustiz und unter der männlichen" Rechtsprechung zu stehen nur mer jahrelang Beuge immer gleichen Justizunrechtes war, begreift, was Glaß­brenners bittere Worte: Gerechtigkeit ist eine schöne Sache aber es gibt auch Justiz!" für die Frauen bedeuten.

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Rose Ewald.

Rettet die Kinder!

Die deutschen Kommunisten wiffen bie Leistungen des Gowjetstaates für die Kinder nicht genug zu rühmen. Wie es in Wahrheit im russi­schen Kinderparadies" aussieht, davon gibt nachfolgender Notschrei der russischen Rabotschaja baleta"( Arbeiter- Beitung) Stunde. In der Stadt Miassa, im Südural, gibt es eine Kinderfiedlung, mo in 10 bis 12 Kinderheimen mehr als 1000 Kinder im Alter von zwei bis sechzehn Jahren untergebracht sind. Die Kindersiedlung ist in einem entfeglichen Zustande. Die Heime werden über haupt nicht geheizt, die Fensterscheiben sind ausgeschlagen, das Müll wird nicht fortgebracht, die Aborte, soweit sie überhaupt vorhanden sind, werden nie gereinigt.

Auf jedes Kind werden monatlich 3 bis 5 Rubel verausgabt. Die Kinder gehen in Lumpen gehüllt, ohne Strümpfe oder in Stümp­fen ohne Schuhe. Statt Hofen haben die Jungen im Hause Nr. 2 Badehöschen an. Rinder in einem solchen Aufzug fann man jetzt im Winter täglich auf der Straße sehen. Sie meinen vor Kälte und Hunger.

Es ist verständlich, daß die Kinder auf die Märkte und in die Häuser gehen, um zu betteln und zu stehlen. Geistig und physisch find sie zurückgeblieben. In der Schule sind sie die schlimmsten Rowdies, schwänzen den Unterricht, sind unentwickelt und zurück­geblieben.

Die Arbeiter der Miasser Sägefabrit, wie die Arbeiter des ganzen Slatouster Bezirks, aus dem die Kinder, die sich in der Miaffer Siedlung befinden, stammen, haben sich schon mehrere Male an den Bezirksvollzugsausschuß usw. gewandt. Aber bis jetzt ist

noch nichts unternommen worden.

Tausende von Kindern verkommen. Goll das so weiter gehen? Es müssen schleunigst entsprechende Maßnahmen zur Ret­tung der Kinder unternommen werden.

Die Arbeiter von Miassa und des Slatouster Bezirks, in deren Auftrag dieser Brief geschrieben ist, fordern die sofortige Ergreifung bringender Maßnahmen und die gerichtliche Verfolgung der Schul­bigen.

Der besteuerte Bubikopf.

Der Bubikopf wird besteuert!

Das ist kein Wig. Es ist lautere Wahrheit. 3erbau heißt das Dorf( Kreis Glogau ), das im Juni 1927 durch Beschluß seiner Gemeindevertretung die Bubitopfsteuer erfunden hat. Sie ist natürlich gestaffelt. Berheiratete haben monatlich 2 M., Unver­heiratete 1 M. für die Bubiköpferei zu berappen. Kinder unter 14 Jahren bleiben steuerfrei. Ob die klugen Berbauer die Steuer beschlossen haben, weil die Gemeinde feine andere Geldquelle mehr fand, oder ob die weisen Gemeinderäte bei ihrem Beschluß von höheren sittlichen Beweggründen geleitet waren, ist nicht bekannt ge=

worden. Sicher ist nur, daß die betroffenen Ehemänner, deren Frauen und Töchter dem Laster des Bubikopfes frönen, ganz fürchterlich auf ihre Gemeindevertretung schimpfen und fluchen. Die Bubitopssteuer foftet nämlich für töchterreiche Familien eine Menge Pinte- Pinte. Schon ein verheirateter Bubitopf allein stellt sich im Jahr auf 24 M. Für den glücklichen Berbauer aber, der ein holdes Weib und vier unverheiratete Töchter sein eigen nennt, ergibt sich-

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wenn Frau und Töchter bubibekopft sind folgende schöne Steuer­rechnung:

1 verheirateter Bubitopf monatl. 2.- M.- Jahressteuer 24.-M. 4 ledige Bubiköpfe jeder 1.-- 48.­Summa 72.-.

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Ein ganz netter Betrag. Die Erbitterung der Ehemänner, deren Geldbeutel so nachhaltig geschröpft werden soll, ist also verständlich. Durch die Zerbauer Bubikopfsteuer wird man lebhaft an die Kleiderordnungen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert erinnert, die genaue Vorschriften über Kleider, Schuh­und Haartrachten gaben und strenge Geldstrafen für Uebertretungen androhten. Diese Verordnungen wandten sich nicht nur gegen über­triebenen Lurus und gegen Abweichungen vom Ueberlieferten; fast immer wirkte aristokratischer Klassendünkel mit, der alle Stände, auch im Aeußern erkennbar, voneinander geschieden wissen wollte. Die Regierung von Florenz versuchte 1299 durch eine Verord­nung das Tragen von Gold, Silber und Edelsteinen dadurch einzu­schränken, daß sie sich die Erlaubnis dazu mit 50 Liren jährlich be­zahlen ließ. Das bewirkte weiter nichts, als daß die Florentine­rinnen, die vermögend waren, für ihren Puh jährlich noch 50 Lire mehr ausgaben. Ob es die Schönen von Zerbau mit dem Bubitopf wohl ebenjo halten werden?

Der Rat von Straßburg gab 1373 unter Androhung strenger Geldstrafen in seiner Kleiderordnung nicht nur genaue Borschriften über Form, Farbe und Länge der Kleider und Röcke und über die Machart der Schuhe. Er ging auch zum Angriff auf die Haar. tracht der Frauen über und verkündete: teine joll sich fär ben oder Locken von totem Haar anhängen". Noch strenger nahm es der Rat von Speier mit der weiblichen Haartracht. Er gestattete in seiner Kleiderordnung von 1356 nur Jungfrauen bis zur Verheiratung langes herabhängendes Haar. Berheiratete mußten das Haar in Hauben und Negen bergen. Feierlich verordnete der Rat:" Da wir unserer Städte und unserer Bürger Ehre, Nuz und Frommen und Seligkeit gar teuer geschworen haben und unsere Bürger billig vor Schaden und Ungemach behüten sollen, so sehr wir können oder vermögen, so haben wir mit Gottes Hilfe und mit guter Beratnis darüber gesessen und haben solche Stücke als hiernach benannt und beschrieben sind, die Hoffart und Uebermut verursachen, verboten, Gott zu Lob und zu Ehren und den Leuten zu Nutz und Frommen." Nun folgen die eingehendsten Bestimmungen, den Kleiderlurus beider Geschlechter betreffend. Dann heißt es von den Frauen: Keine soll ihre gewundenen Haarzöpfe oder Haarschnüre hinten her abhängen lassen oder vorne Locken, sondern ihr haar soll hinaufgebunden sein; aber den Un­verheirateten ist das gestattet. Eine Jungfrau, die nicht Mannes hat, die mag wohl ein Schapel ( Stirnreif) tragen und ihre 3öpfe und Haar­schnüre lassen hängen, bis daß sie beraten wird und einen Mann nimmt."

Mädchen.

Es scheint fast so, als habe sich ein hochwohlweiser Gemeinderat von Berbau diese Speierer Kleiderordnung aus dem vierzehnten Jahrhundert zum Muster genommen. Hier wie dort eine Unter scheidung zwischen Ehefrauen und jungen Jedenfalls, die Bubikopfsteuer ist beschlossen und liegt jetzt dem Bezirksausschuß in Liegnig zur Begutachtung vor. Der Zerbauer Dorffriseur hat fuchsteufelswild ein Protestschreiben hinterhergeschickt, weil er sich durch die neue Steuer schwer geschädigt fühlt. Wir wollen ihn aber vor einem schlimmen Schicksal bewahren und deshalb Jei ihm zur Warnung folgende Geschichte erzählt, die eine alte Chronik vermeldet:

Der hochwohllöbliche Rat der freien Reichsstadt Augsburg führte seine 1441 erlassene Verordnung gegen den Kleiderlurus mit großer Strenge durch. Die Damast- und Seidenhändler machten deshalb schlechte Geschäfte und einer von ihnen versuchte, sich gegen ben Rat aufzulehnen. Er flagte ohne Unterlaß über die scharfe Kleiderordnung und warf böse Karten aus". Da ließ ihn der Rat einen ganzen Monat gefangen sehen und strafte ihn um eine nam­hafte Summe Geldes zum Besten der Armen. Obendrein mußte der Seidenkrämer dann noch 5000 Ziegelsteine und 20 Faß ungelöschten Kalt zur Erbauung der Stadtmauern liefern.

Ganz so schlimm wird es ja dem Friseur in Zerbau nicht ergehen. Aber wenn ich dort Gemeindevertreter wäre, hätte ich Bedenken, mir von dem wütenden Berbauer Verschönerungsrat den Bart abfragen zu lassen. F. F.

Tante Tuterich."

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Wir haben eine Tante oh, eine feine Tante. Sie ist Frau Generaldirektor, bitte sehr, und sich eigentlich viel zu schade, mit uns zu verkehren. Die Kinder fennen sie darum nur flüchtig. tönnen faum den Namen behalten, und wenn sie fometengleich bei uns auftaucht, erregt sie vielleicht nicht ganz die Bewunderung, die sie in Anbetracht ihres furchtbar prächtigen Auftretens erwartet. Neulich kommt Anni nach Hause: Mama, denke mal, ich bin in der Untergrundbahn mit der Tante Luterich gefahren!" Mit wem?" Mit der Tante Luterich!" Wer ist denn das bloß?" Ach Gott, du weißt doch, die auf Großpapas Geburts­tag war, und die sich dann immer so tut!" Und Anni versucht, mit gespiztem Mäulchen und kühn ge­schwenktem Rückenfortjazz eine Kopie der furchtbar prächtigen Tante zu liefern... R. F.

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