endeten alfo 43 Proz. aller Schwangerschaften mit Abtreibungen;| Aus Angst vor der Entlassung lehnt ferner nicht selten web für 1927 ist diese Zahl, wahrscheinlich nicht auf veränderten manche verheiratete Arbeiterin einen besonderen Arbeitsschutz für Berhältnissen, sondern auf noch vertrauensvolleren Angaben be- fich ab, beispielsweise bei Schwangerschaft die Zuweifung aubenb, 74 Bro3. 1926 famen rund 300 Frauen mit Abortwünschen einer leichteren Tätigkeit. Auch ist die Zahl der Arbeiterinnen, in die Sprechstunde, denen gemäߧ 218 natürlich nicht stattgegeben welche bis zum legben Tage threr Schwangerschaft im Betriebe aus werden konnte. Besonders tragisch ist der Fall einer zwanzigjährigen harren, verhältnismäßig groß. Größere Sorgfalt bei der Arbeit wird gleichfalls häufig den verheirateten Arbeiterinnen nachgerühmt. Frau, Mutter eines einjährigen Kindes, die geradeswegs aus der Sprechen also alle diese Tatsachen für einen elfernen Zwang Sprechstunde in die Wohnung eines Heilgehilfen ging, der ihr ohne zur Erwerbsarbeit bei vielen verheirateten Frauen, so noch kurz Nartose das Scheidengewölbe und die Blafe austraßte, wobei fie etwas über die mannigfaltigen Ursachen dieses Zwanges. In erster unter entsetzlichen Qualen starb. Im Bericht heißt es in diesem Zu- Linie ist dabei an die infolge der Rationalisterung vermehrte fammenhange wörtlich: Existenzunsicherheit des Mannes zu erinnern. Die Möglichkeit zur Arbeitslosigkeit felbst für Männer, welche schon Jahrzehnte ununterbrochen in einem Betriebe beschäftigt waren, ist zur Alltäglichkeit geworden. Zur Milderung diefes Rififos arbettet die Frau zeitig mit, daher auch so viele Doppelverdiener. Jungen Eheleuten, welche etwa zur Gründung ihres Hausstandes größeren Kredit in Anspruch nehmen, oder, weil sie möbliert wohnen, verhältnismäßig hohe Mieten bezahlen müssen, find gleich Hunderttausende von Familien, in denen der Elendslohn des falls beide zum Erwerb gezwungen. Dazu kommen noch die Ernährers einfach nicht ausreicht.
Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft als unerwünscht betrachtet und von ihr befreit werden will, so wird sie dieselbe auf alle Fälle zu beseitigen wissen, auch dann, wenn sie den Eingriff mit dem Leben bezahlt. Alle geseglichen Strafandrohungen sind gegenüber der furchtbaren Notlage illusorisch und halten niemanden von der Abtreibung ab. Das fann nicht scharf genug hervorgehoben werden!"
Unter den erwähnten 300 Abortwünschenden befanden sich 25, die auf Grund medizinischer Indikation den Eingriff erreichten. Gleben wurden gleich im Anschluß an den Abort sterilisiert, die anderen 18 über Verhütung belehrt und bei Unbelehrbarkeit in diesem Bunft nach Möglichkeit ebenfalls sterilisiert.
Die Schwangerenfürsorge bemühte fich um Plätze in Anstalten, wo Anstalts entbindung notwendig und auch wo fie gewünscht wurde. Fast die Hälfte aller Frauen hatte von vornherein den Wunsch, was nur zu begreiflich ist angesichts der Tatsache, daß ble meisten Patientinnen nur Stube und Küche zur Verfügung hatten aber als Untermieter möbliert wohnten. 1926 mußten 921 ohnungen als unzureichend erklärt werden. lleber den Aufenthalt in den belden schönen, mit allen Hilfsmitteln moderner glene ausgerüfteten Entbindungsanstalten der Krankenkasse außerten fich die Patientinnen durchweg sehr befriedigt.
Es verdient übrigens festgehalten zu werden, daß, durchaus entgegen der traditionellen Höherfchätzung von Knabengeburten, fich 870 von 1000 Frauen ein Mädchen wünschten.
In den beiden Berichtsjahren fanden 530 ledige Mütter den Weg zur Schwangerenfürsorge. Davon unterhielten 466 weitere Beziehungen mit dem Kindesvater, evtl. heirateten fie thn später. Bei dem Ringen um das Unehelichengefeß scheinen uns folche Zahlen ein wertvolles Material zur Beurteilung des Verhältnisses des uneheHchen Baters zur Kindesmutter und zum Kind zu sein.
Der Bericht der Schwangerenfürsorge über das Jahr 1928 wird mit dem größten Intereffe zu erwarten sein, da aus ihm ersichtlich fein wird, in welchem Maße es dieser Stelle gelungen ist, weiterhin bas Bertrauen der werdenden Mütter zu erringen, ihr Verant wortungsgefühl für die eigene Gefundheit und die des erwartenden Kindes zu stärken. Hedwig Schwarz.
Der Zwang zum Erwerb.
Das Problem der verheirateten Arbeiterinnen. Das Frauenkomitee des Internationalen Ge. wertschaftsbundes wird sich demnächst mit der Frage der Fabritarbeit verheirateter Frauen beschäftigen. Die Internationale Aussprache über dieses Thema ist bereits im Bange, die Meinungen find allerdings geteilt. Gegen ein Vers bot der Arbeit verheirateter Frauen hat sich fürzlich die Genoffin Gertrub anna vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund mit aller Entscheidenheit geäußert. Der Zwang zum Erwerb bel vielen verheirateten Frauen wird auch hier als wichtiger Grund für die Ablehnung eines solchen Berbotes angegeben. Für diese zwingende Rotwendigkeit des Erwerbs find uns eine Reihe von marfanter Erscheinungen aus dem weiblichen Erwerbsleben bekannt, von denen nachfolgend furz die Rede sein soll.
Wenn beispielsweise Heimarbeiterinnen in der Rürnberger Spielwarenindustrie au Stundenföhnen Don 3%-8 Pfennigen Arbeiten verrichten, zu denen sogar eine ges wolffe Gefchicfichteit gehört, lo. boch ficherlich, weil ihnen eine anbere Erwerbsmöglichkeit taum gegeben und ein Verzicht aus fozialen Gründen unmöglich ift. Bekanntlich find aber gerade in der Heimarbeit hauptsächlich verheiratete Frauen beschäftigt, welche daneben noch Kleinkinder zu beaufsichtigen haben. Da aber die Rationalisierung, insbesondere in der Konfektion, die Heimarbeit mehr und mehr einschränkt, so dürften die verheirateten Arbeiterinnen noch stärker als bisher zur Fabritarbeit gezwungen werden.
Hier hat die Konkurrenz mit der ledigen Arbeiterin für die verheiratete wiederum einige wichtige Begleiterscheinungen gezeitigt. Die Bevorzugung lediger Arbeiterinnen durch den Arbeitgeber bei der Einstellung drängt die Verheirateten in Betriebe, welche von ledigen weiblichen Arbeitskräften gemieden werden. So heißt es baher in dem Bericht der bayerischen Gewerbeaufsicht, daß in den Steinbrüchen ausschließlich verheiratete Frauen beschäftigt Jelen. Aehnlich wird von den preußischen Gewerbeaufsichtsbeamten berichtet über Betriebe mit besonders unbequemer Ar. beit, so z. B. von Lumpenfortieranstalten, Eadnähereien und dgl.
Wenn unter diesen Umständen noch dazu die arbeitende ver heiratete Frau mur ungern geduldet wird, so müßte wenigstens die Arbeiterschaft alles tun, um dieses harte Los nach Möglichkeit zu mildern. Sie etwa gar zu benachteiligen gegenüber lebiger welblicher Arbeitsfräfte, ist meift ein bitteres Ünrecht, gegen das mit allem Nachdruck anzufämpfen ist. Einen wirklichen Schutz hiervor ist aber der verheirateten Arbeiterin nur geboten, wenn sie sich der gewertschaftlichen Organisation anschließt und bort für ihre Rechte fämpft. Denn gerade das mangelhafte Inter effe an der Gewerkschaft, insbesondere bel verheirateten Frauen, wofür es freilich eine Menge verftehender Gründe gibt, hat ihnen pieles Wohlwollen verscherat. Hier muß beiderseits manches wieder gutgemacht werden. Georg Raible.
Konstitution und Vererbung."
Im Rahmen der Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit( Leiterin Alice Salomon ) fanden drei Vorträge von be. rufenen Rednern, wissenschaftlichen Autoritäten auf dem Gebiete der Konstitutions- und Vererbungslehre, statt, die geeignet waren, diese noch immer recht dunklen und unerforschten Gebiete dem Laienpublikum etwas aufzuhelfen. So unvollständig die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung einstweilen noch sind, so notwendig find sie für die Praxis unserer modernen Eheberatung. Denn aus ihr müssen die Richtlinien abgeleitet werden, die das Verhalten des Eheberaters im Hinblick auf das Zusammenpassen der Partner und auf die zu erwartende Nachkommenschaft bestimmen.
Zuerst sprach Professor Dr. Paula Hertwig- Berlin über Grundgeseße der Vererbung". Die Rednerin entwickelte das Mendelsche Vererbungsgeseß zunächst an dem einfachen Beispiel der roten und weißen Rose: gekreuzt geben sie zwei rosa, eine weiße und eine rote Blüte. Die rote und die weiße Blüte bleiben im Erbgang reinfarbig, die rosa Blüten spalten wieder auf in weiß und rot. Noch häufiger ist die Verdeckung in Erbeigenschaften, so z. B. ergibt die Kreuzung von Schimmel und Bracken zunächst eine weiße Generation, weiter drei Schimmel, die meist mischfarbig find, und einen Braden. Ein anscheinend selbst reines" Exemplar einer Pflanzen- oder Tiergattung fann sehr wohl andersfarbige Erbanlagen weitergeben. Neben der Farbe treten noch eine Fülle andere Eigenschaften der Form und der strutturellen Bildung, man unterscheidet die dominante und die rezessive Erbbie aber letzten Endes alle dem Mendelschen Gesetz unterliegen. antage, d. h. die sofort bei der Nachkommenfchaft wieber in Er. lecheinung tretende Anlage und die verdeckte Anlage, die erst bei ber Berbindung mit einem gleichgearteten Partner wieder herausmendelt", dann aber wieder reine Inpen ergibt.
Auf den Menschen angewandt, ift bis jetzt einwandfrei erforfht, daß die braune Augenfarbe über die blaue dominiert, bas fraufe Haar über das glatte. Gefährliche franthafte Erbanlagen, wie Epilepsie und Taubftummheit, find rezensiv, d. h. fle können nur bei der Berbindung mit einem gleich belafteten Partner, der aber nicht felbft trant au sein braucht, wieder hervortreten. Man nimmt nun an, daß nicht allein frante, sondern auch hervorragende geistige Eigenschaften sich vererben; so hält man auf Grund des Beispiels berühmter Mufiferfamilien die Mufifqualität für eine dominante Erbeigenschaft.
Neben diesen beiden Bererbungsarten gibt es noch die geschlechtsgebundene, mur durch die Frau weitergegebene Ber erbung. Die Eier im weiblichen Eierstock sind bekanntlich geschlechtsumbestimmt, die männlichen Spermatozoen dagegen geschlechtsbeftimmt, und zwar enthält das weibliche bestimmte Spermatozoen, aus dessen Verbindung mit dem El ein Mädchen hervorgeht, ein Chromosom mehr als das männlich bestimmte. Durch dieses zusätz fiche Chromosom erhält die weibliche Nachkommenschaft besondere