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# asian- pgpie 36.

Topfes heruntergenommen ist. Dann falzen wir mäßig und ( pendieren zwei Tomaten, die sich in Bierteln auf das Fleischstück fagern. Etwa 5 Minuten später foigt ½ Liter Wasser. Nicht auf einmal, sondern hübsch nach und nach. Kocht diese Flüssigkeit, so lezen wir den zweiten Topf mit Ractoffeln auf den Fleischtopf. Segt genügt eine lieine Flamme.

Zugleich mit dem ersten Topfe haben wir den dritten auf gesezt, dem wir 100 Gramm Schmalz anvertraut hatten. Das wird mit kleiner Flamme zerlassen, und wir dämpfen darin eine Gewürfelte Zwiebel weich. Sie soll nicht bräunen, denn sie hat die gabe, dem Rottraut manche unerwünschte Eigenschaft( blähen) caszutreiben. Einem mittelgroßen Rotkohlkopf find wir mit einem Sobel zu Leibe gegangen oder haben ihn mit dem Meffer ganz fein geschnippelt. Dieser fleine Schnitzelhügel verschwindet im Koch­tapf und wird darin gründlich durchgeschwenkt. bis sich das Kraut mit einer glänzenden Fettschicht umzog. Jezt aber große Flamme, bitte! Dann werden dem Kraut noch vier kleingeschnittene faure Aepiel hinzugefügt; fie follen ihren fruchtigen Geschmack an den Kohl abgeben. Kocht das Kraut, so tommt es auf den Fleischtopf, dem wir seine Kartoffellast vorher abgenommen haben Der zweite Topf mit den Kartoffeln ist bereits heiß geworden. Eine große Flamme

wird ihn also besonders rasch zum Kochen bringen. Dann wird er hoch oben auf den Kohltopf gestellt.

Und nun fann die Hausfrau ihrer Wege gehen und unbesorgt andere Arbeiten erledigen. Ihr Effen in dem fleinen Wolkenkratzer wird weder anbrennen noch eintochen. Nach einer halben Stunde werden die Kartoffeln geprüft. Sind sie gar, fo schüttet man das Wasser ab. Gepellt werden sie erft turz vor dem Anrichten. In­zwischen ist auch das Fleisch fertig geworden. Es räumt feinen warmen Platz dem Kohl und begnügt sich mit dem obersten Stod­wert, während die Kartoffeln die Mitte beziehen. Dem Kraut reibt man noch zwei rohe, geschälte Kartoftein ein, läßt es nochmals auf. fochen und schmeckt vorsichtig mit Sala ab. Etwa Zitronensaft würde zur Vollendung nicht unwesentlich beitragen. Die Fleischloße verlangt furz vor dem Anrichten, daß drei Eßlöffel faure Milch oder Sahne mit ein Eßlöffel Mehl verrührt werden. Mit dieser Beigabe will fle aufkochen. Dann ist ein Elsen fertig, das auch gegen einen Bärenhunger erfolgreich bestehen wird.

So ist das Turmkochen auf dem Wegen das Neugelände rationeller Betriebsführung eine Station, die über fühlbaren Zeitgewinn und zweckmäßige Sparsamkeit zur fröhlichen Könnerfchaft führt. Darauf darf dann jede Hausfrau mit Recht to fein. Lucie Bürgel.

Frauenerwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit.

In Deutschland wird die Arbeitslosigkeit immer mehr zu einer durch die Ausschaltung von 790 000 verheirateten Frauen 790 000 Danererscheinung. Unter den Vorschlägen, fie zu furieren, Männer wieder Arbeit finden. Das Problem, Ausschaltung der ver­taucht auch immer wieder die Idee auf, die erwerbstätigen verheirateten erwerbstätigen Frauen, kann aber nicht statistisch gelöft heirateten Frauen aus dem Produktionsprozeß herauszunehmen. Soj werden. Nach einwandfreien Erhebungen und dem überein­tann man des öfteren den Ruf hören: Heraus mit den Frauen aus stimmenden Urteil der Sozialpolitiker find den Fabriken, Büros sofort find für Hunderttausende männliche Arbeitskräfte Arbeitsplätze vorhanden. Diese Forderung wird aber nicht nur innerhalb des bürgerlichen Lagers aufgeworfen, auch innerhalb der Arbeiter- und Angestelltenschaft werden in der Disfuffion untereinander und auch in Versammlungen folche Ge

danken laut.

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Was haben wir vom gewerkschaftlichen, sozialpolitischen und fozialistischen Standpunkt zu einem solchen Plan zu sagen?

Grundfäßlich ist für einen Gewerkschaftler und Sozialisten die Ausschließung der Frau von der Berufs- und Erwerbsarbeit, un­diskutabel. Wer für die

politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Geschlechter ist, der kann nicht für die wirtschaftliche Ungleichheit eintreten. Das Recht der Frau auf Arbeit kann, der Frau nicht versagt werden. Der Frau das Recht auf Arbeit zu nehmen, hieße Millionen von alleinstehenden Frauen eristen3los machen, hieße sie den Wohlfahrtsämtern überordnen. Jeder Mensch, und auch der weib­liche Mensch soll seinen Fähigkeiten entsprechend sich auch im Wirt­schaftsleben und Erwerbsleben betätigen dürfen. Aber vom Grund­fählichen abgesehen, hieße die Beseitigung der Frauenarbeit tat­fächlich die Arbeitslosigkeit beseitigen oder auch nur einigermaßen

eindämmen?

Die Berufszählung von 1925 vermittelte insgesamt 11 478 000 hauptberuflich erwerbstätige Frauen. Hiervon waren 6 802 000 oder 59,3 Proz. ledig, 3 645 000 oder 31,7 Pro3. verheiratete und 1 030 000 oder 9 Proz. verwitwet oder geschieden. Nun ist es von vornherein unmöglich, die Ledigen, Berwitweten oder Geschiedenen aus dem Produktionsprozeß auszuschalten. Also 7832 000 meibliche Personen tönnen in feinerlei Weise durch männliche Arbeitskräfte erfeit werden; auf welche andere Art soll dann die Existenz dieser 7 832 000 gesichert werden? Dies kann eben nur dadurch geschehen, daß sie einer Erwerbsarbeit nachgehen. Die Beseitigung der Frauen­erwerbsarbeit der ledigen Frauen steht außerhalb jeder Diskussion. Den ledigen Frauen kann das Recht auf Arbeit nicht genommen werden.

Können nun die weiblichen verheirateten Arbeitsfräfte durch männliche Arbeitskräfte ersetzt werden? Oder: Kann der ver­heirateten Frau das Recht auf Erwerbsarbeit entzogen werden?

80 Proj. der verheirateten Frauen auf den Berdienst ihrer Arbeit angewiesen.

So heißt es z. B. in dem Sonderheft zum Reichsarbeitsblatt von Jahre 1927 über die Erwerbsarbelt der verheirateten Frauen:

Die Betätigung der verheirateten Frauen im Gewerbe und Handel entspringt überwiegend dem aus ihrer wirtschaftlichen Lage entstandenen 3wang.... Bei den in ehelicher Gemeinschaft lebenden Berheirateten, namentlich den gewerblichen Arbeiterinnen, liegen die Gründe für die Annahme gewerblicher Arbeit, Jowelt nicht etwa der Ehemann durch Krankheit oder Inva 116ität erwerbsbeschränkt oder erwerbsunfähig ist, in dem un. zureichenden Einkommen des Famillenoberhauptes. Dies gilt befonders für große Familien, wo die Kosten der Erziehung ihrer Kinder und deren Ausbildung eine Steigerung des Ein­tommens erforderlich machten, oder wenn die Eitern oder sonstige Verwandte zu unterstügen sind. Seitener ift die Triebfeder dauernder beruflicher Tätigkeit Verheirateter lediglich der Wunsch, das Einkommen der Familie zu erhöhen, um die Lebenshaltung angenehmer gestalten zu können."

Für rund 600 000 verheiratete Frauen ist die Erwerbsarbeit eine unbedingte Notwendigkeit. Wollten sie diefer nicht nach

gehen, so würde die Familie der soziien Berkumpung anheim­fallen. Dies würde wieder bedeuten, daß aus Mitteln der Allgemein­heit zur Befeitigung der Not und Etends diefer Familien bel. getragen werden muß. Ist es moralisch und sozial gesehen über­haupt zu verantworten, den Frauen, deren Männer mit 20, 25 und 30 Mart von den Unternehmern am Wochenede nach Haufe geschickt werden, das Recht auf Arbeit zu verlagen?

Nur etwa 200 000 verheiratete erwerbstätige Frauen könnten durch männliche Arbeitskräfte ersetzt werden. Aber damit, indem 200 000 Frauen die Erwerbsarbeit verboten wird, kann die Millionen- Arbeitslosigkeit nicht beseitigt werden. Diejenigen, die da glauben, daß mit der Beseitigung der Frauenerwerbsarbeit der Berheirateten, die Angelegenheit der Arbeitslosigkeit aus der Welt zu schaffen fel, geben sich einem Irrglauben hin. Denn von 200 000 Frauen im Produktionsprozeß leisten viele Zehntausende eine Arbelt, die nur für sie und nicht für die männlichen Arbeiter in Frage kommt. Oft genug müssen fle zudem aus ihrem Verdienst noch den Mann unterstützen, der in einem anderen Berufe feine Arbelt hat.

Verbot der Erwerbstätigkeit der verheirateten Frau brhigt teine Löfung, feine Beseitigung der Arbeitslosigkeit, darum hinweg mit Barofen wie: Heraus mit den Frauen aus dem Produktions­prozeß.

Es gibt 3,6 Millionen verheiratete weibliche Arbeitskräfte. Bon diesen sind 44 233 Haus angestellte, 708 061 Arbeite­rinnen, 82 537 Angestellte und Beamtinnen, 2 501 335 mithelfende Familienangehörige und 309 160 Selbständige. Bon einer Ersetzung durch männliche Arbeitskräfte scheiden einmal aus die 309 160 Selbständigen und 2 501 335 mithelfende Familien­angehörige. Also die Bauernfrauen, Frauen der Heimarbeiter und Unfer Kampf gegen die Arbeitslosigkeit darf tein Kampf gegen Hausgewerbetreibenden usw. Und die 44 233 verheirateten Haus das Recht der Frau auf Arbeit sein, unfer Kampf gegen die Arbeits­angestellten könnten wiederum nicht durch männliche Arbeitslosigkeit muß gehen um die Berkürzung der Arbeitszeit,

fräfte, sondern auch nur durch ledige weibliche Arbeitskräfte ersetzt werden, so daß für die Ersetzung durch männliche Arbeitskräfte rein rechnerisch gesehen rund 790 000 verheiratete erwerbs­tätige Frauen in Frage kommen. Statistisch betrachtet könnten

und muß letzten Endes gehen gegen die kapitalistische Wirtschafts­ordnung, die der Herd für die Ursache der Arbeitslosigkeit der arbeitenden Menschen überhaupt ist. Lorenz Popp.