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welche das Preßgefeß einer scharfen Kritik unterzogen, Frau Zinburg in warmen Worten die Arbeiterinnen aufforderte, an dem Befreiungs­kampfe des werkthätigen Volks theilzunehmen.

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Der Fachverein der im Buchbindergewerbe beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen zu Zürich   konstatirte in seiner Generalversammlung vom 16. Januar, daß die Zahl der weiblichen Mitglieder langsam, aber stetig wächst.

-In Hull  ( England) ward ein Zweigverein der Gewerkschaft der vereinigten Bürstenmacherinnen gegründet, dem sofort die Mehrzahl der am Ort befindlichen Arbeiterinnen des genannten Gewerbes beitrat. In La Crosse  ( Staat Wiskonsin  , Nordamerika  ) ist eine kräftig und energisch geführte Bewegung im Gang, um die Arbeiterinnen des Drts in Seftionen des Verbands der Ritter der Arbeit" zu organisiren.

Die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen von Butte  ( Staat Montana  , Nordamerika  ) haben sich im letzten Jahre nach Ueber­windung vieler Schwierigkeiten in einer Organisation zusammen geschlossen, die in erster Linie das Ziel verfolgt, die von den Chinesen gemachte Schmutzkonkurrenz zu bekämpfen, um in der Folge eine Verbesserung ihrer eigenen Arbeitsverhältnisse durchzusetzen.

Der in Birmingham   im Dezember tagende Kongreß der ,, American Federation of Labor," von dem die Gleichheit" bereits berichtete, beschloß nach den Referaten von Frl. Valesk und Van Etten die Einsetzung einer Kommission, welche sich mit der Organi sation der Arbeiterinnen beschäftigen soll.

Wer bis jetzt noch an der Nothwendigkeit gezweifelt hat, die Arbeiterinnen zu dem Kampfe ihrer Klasse auf gewerkschaftlichem und politischem Gebiete heranzuziehen, den muß das schneidige Vorgehen von Polizei und Behörden gegen die Bestrebungen der Proletarierinnen, sich zu organisiren und am politischen Leben Theil zu nehmen, eines Besseren belehren. Dem hierauf bezüglichen Kapitel sind wieder etliche Blätter hinzugefügt worden. Die Straffammer zu Frankfurt   a. M. hat die von der dortigen Polizei im Dezember verfügte Schließung des Vereins zur Vertretung der Arbeiterinnen" und des Vereins zur Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen in der Papierbranche" bestätigt, weil man höre und grusele dieselben durch Sozial­demokraten ins Leben gerufen worden seien und neben anderen Zwecken auch politische verfolgt hätten. Die Vorsteherin des letztgenannten Vereins, Fr. Hofmann, welche auch in dem ersteren thätig war, ward wegen Zulassung politischer Themata in den Vereinsversammlungen zu 50 Mt., neun andere Vorstandsmitglieder zu je 15 Mk. Geldstrafe verurtheilt.

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Die Kieler   Behörden machen mit ihrer findigen Auffassung von dem politischen Charakter und der Gemeingefährlichkeit von Ar beiterbällen Schule. Der Regierungspräsident von Schleswig   hat das für den 15. Februar festgesetzte Stiftungsfest des Allgemeinen Arbeiter­vereins für Flensburg und Umgegend mit einer Begründung ver­boten, die eine Wiederholung des salomonischen Urtheils der Kieler  Behörden ist.( Nr. 2 der Gleichheit.  ") Wenn nun die+++ Sozial demokraten nicht untergekriegt werden!

Mit zarter Fürsorge wacht auch die Polizei von Elberfeld  darüber, daß die Frauen nicht mit dem sozialdemokratischen Gift" angesteckt werden. Der Vorstand des Elberfelder sozialdemokratischen Volksvereins wurde polizeilicherseits aufgefordert, binnen 8 Tagen ein Verzeichniß der Mitglieder mit deren ausgeschriebenen Vornamen ein zureichen, da sonst die Geschlechtseigenschaft" der Personen nicht zu unterscheiden sei. Die Gesellschaft ist wieder einmal gerettet.

Der Verein Freie Volksbühne" in Berlin   mußte seine Statuten ändern und die Vorträge über die zur Darstellung bestimmten Dramen einstellen, damit er nicht als politischer Verein" betrachtet werden konnte und als solcher die Frauen von seiner Mitgliedschaft ausschließen oder seiner Auflösung gewärtig sein mußte.

In Bamberg   dagegen wurde die Polizei von den Gerichten abgeblitzt. Dieselbe hatte vier Frauen zu je 10 Mt. Strafe verurtheilt, weil sie einer Volksversammlung beigewohnt hatten, die sich mit Politika beschäftigt haben sollte. Der Einberufer der Versammlung war zu 50 Mk. verurtheilt worden. Das Amtsgericht sprach sämmt­liche Verurtheilte frei, weil das bayerische Vereinsgesetz nur auf Vereine und nicht auf Volksversammlungen angewendet werden könne.

Auch dem Uebereifer des Bürgermeisteramts zu Erlangen  ward seitens der königlichen Regierung von Mittelfranken   ein Dämpfer aufgesetzt. Ersteres hatte im September v. J. die Filiale des Textil­arbeiterverbands unter der Begründung geschlossen, derselbe beschäftige sich mit öffentlichen Angelegenheiten." Die Regierung von Mittel­ franken   hob dagegen den diesbezüglichen Beschluß auf und erklärte, daß sich die Thätigkeit des Vereins innerhalb der Schranken gewerb licher Angelegenheiten und der gesetzlich eingeräumten Koalitions freiheit gehalten habe.

Wirthschaftliche Abhängigkeit und sittliche Widerstandskraft,

das sind zwei Dinge, die einander eigentlich ausschließen, die sich zum Glück aber doch noch oft genug in den Kreisen der Arbeiter und Ar­beiterinnen nebeneinander finden.

Wir haben bereits früher auf das Treiben des Leipziger Kauf­manns Gattel hingewiesen, welcher von einer sich bei ihm um eine Stelle bewerbenden Verkäuferin verlangte, daß sie sich zuvor nackt vor ihm zeige.( Siehe Probenummer der Gleichheit.  ")

Die bürgerliche Presse hat zwar über diesen Fall berichtet, aber sie hat diesem Bericht kein Wort weiter hinzugefügt. Sie scheint also in der schamlosen Zumuthung keinen Anlaß zur Entrüstung gefunden zu haben. Nur die antisemitischen Blätter geißelten das an asiatische Zustände erinnernde Ansinnen des Leipziger Kaufmanns, aber auch nur deswegen, weil Gattel ein Jude ist, und der Fall somit eine willkommene Gelegenheit zu einer frisch- fröhlichen Judenhezze bot.

Jetzt hat die Affaire Gattel ein erbauliches Seitenstück in der ziemlich gleichartigen Handlungsweise eines christlichen Amtsvorstehers gefunden. Die antisemitischen Blätter haben sich bisher über den Fall ausgeschwiegen, und auch unter den übrigen bürgerlichen Blättern hat nur ein einziges darüber berichtet. Der würdige Herr Amtsvor­steher kam nach Berlin   und miethete hier ein Dienstmädchen, welches ihm gefiel. Dem Mädchen gefiel jedoch der neue Herr nicht, obwohl oder vielmehr gerade weil er gar so liebenswürdig war. Der Amts­vorsteher führte das eben erst gemiethete Mädchen in ein Bierlokal, schenkte ihm Geld und sprach die Hoffnung aus, daß sie Beide sich schon vertragen würden, zumal weil seine Frau oft verreise. Dem etwas unerfahrenen Mädchen kam die Höflichkeit und Liebenswürdig keit des neuen Herrn denn doch verdächtig vor. Es vertraute sich einer Frau, bei welcher es einstweilen wohnte, und diese rieth dazu, den Dienst auf keinen Fall anzutreten, da der Amtsvorsteher offenbar schlechte Absichten hege. Das Mädchen schrieb nun dem Amtsvor­steher, daß es ihr leid thue, wegen Erkrankung ihrer Mutter den Dienst nicht antreten zu können. Der Amtsvorsteher, der auf das Mädchen nicht verzichten wollte, schrieb zurück, daß er es nöthigenfalls polizeilich holen lassen werde.(§ 51 der Gesinde- Ordnung giebt ihm dazu that­sächlich das Recht.) Das geängstigte Mädchen wandte sich nun an einen Rechtsbeistand; dieser erklärte dem würdigen Herrn Amtsvor­steher im Namen seiner Klientin, daß der Dienstantritt deshalb ver­weigert werde, weil die Herrschaft sich unsittlicher Anträge schuldig gemacht habe.(§§ 51 und 138 der Gesinde- Ordnung berechtigen in dem angeführten Falle, den Dienstantritt zu verweigern, bezw. den Dienst sofort zu verlassen.) Auf Grund dieses Briefes wurde das Mädchen wegen Beleidigung verklagt, jedoch außer Verfolgung gesetzt, nachdem festgestellt worden, daß es das betreffende Schreiben überhaupt nicht gelesen hatte. Die Klage richtete sich nun aber gegen den Rechts­konsulenten als Verfasser des Briefes. Er ward in erster Instanz zu 20 Mark Geldstrafe verurtheilt, aber in der Berufungsinstanz von der Strafkammer des Landgerichts I  . Berlin   freigesprochen. Das Mädchen beschwor, daß ihm nicht mißzuverstehende Anträge gemacht worden, die mit ihrer Ehre unvereinbar seien. Der Gerichtshof erblickte daher in dem Brief einen behufs Wahrnehmung berechtigter Interessen unternommenen Schritt, dessen Form unter den obwaltenden Umständen nicht einmal beleidigend sei. Der Amtsvorsteher war als Zeuge ge­laden und erschienen, der Gerichtshof hielt aber zu seinem oder des Angeklagten Glück? seine Vernehmung nicht für nöthig.

Das Dienstmädchen hat hier sittenstrenger gedacht als die Ver­fäuferin im Fall Gattel, und es dürften sich auch unter den übrigen in Dienst stehenden oder als Arbeiterinnen in irgend einem Beruf schaffenden Mädchen noch genug finden, die ebenso energisch auf die Wahrung ihrer Ehre bedacht sind. Wenn trotzdem eine gleich strenge Anschauungsweise nicht allgemein anzutreffen ist, wenn, wie leider zugegeben werden muß, die wirthschaftliche Abhängigkeit bei vielen Arbeiterinnen die sittliche Widerstandskraft untergräbt und vernichtet,

und nicht blos bei sogenannten Arbeiterinnen," sondern auch bei den sich im Vergleich zu den Arbeiterinnen" sehr vornehm dünkenden Verkäuferinnen u. s. w. so haben doch die bürgerlichen Kreise wahrlich die wenigste Berechtigung, sich darüber zu entrüsten. Sie sind es, welche das Proletariat und besonders das weibliche Proletariat in wirth schaftlicher Abhängigkeit erhalten, sie sind es auch, welche die sittliche Widerstandskraft des weiblichen Proletariats immer und immer wieder auf die Probe stellen. Sie können ja selber nicht der Macht des Geldes widerstehen, wie die Vorgänge des letzten Jahres, die Schienenflickereien, Stempelfälschungen, Steuerhinterziehungen, Depotunterschlagungen und Titelschachereien beweisen; wie wollen sie da von ausgebeuteten Ar­beiterinnen verlangen, daß diese unter allenUmständen ihre weibliche Ehre höher schätzen als eine kleine Zubuße zu ihrem fargen Einkommen?

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