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befunden haben. Nun ist dies aber feine genügende Besagung für Arbeiterrifiko. Auf dem Erweiterungsbau der Gasanstalt daß die Beinkleider des Dachdeckers identisch seien mit den ihm ein Schiff von 1800 Cadetonnen; es ist denn auch von zuverlässiger in Wermelskirchen in der Rheinproving wurde durch eine abhanden gekommenen. Der betreffende Dachdecker war aber der Seite mitgetheilt worden, daß im Nothfalle mit einer derart zu Explosion der Ingenieur Kalle getödtet und ein Arbeiter lebens- Sohn des Dachdeckers Leo aus Berlin , der die Arbeiten an den sammengesetzten Mannschaft nichts auszurichten gewesen wäre, auch gefährlich verlegt, Tegeler Amtsgebäuden in Submission erworben hatte. Der Ange daß sich unter den Leichtmatrosen einer befunden, der seinen RuderMißstände auf Banten . Aus Offenbach wird gemeldet, tlagte fannte den jungen Mann, was ihn aber nicht hinderte,„ Spig. turnus bei schlechtem Wetter nicht machen konnte. Er wurde bei daß die von den dortigen Bauarbeitern eingesetzte Kommission den bube" und" Spizbubenblase" zu schimpfen, den jungen Mann mit der Wiederankunft in Flensburg abgemustert und ein Matrose an Stadtverordneten einen Entwurf von Borschriften zur Ver dem Handknebel zu fesseln und so nach dem Amtsbureau zu dessen dessen Stelle angemustert. Obgleich die Angeklagten bei hütung von Unfällen und zur Beseitigung sanitärer Mißstände auf, transportiren, wo er sich sehr bald überzeugte, daß die Beinkleider ihrer Bertheidigung dies mit anführten, wurde auf obige harte Bauten eingereicht hat und daß die Vorschläge der Kommission an- des Gefesselten nicht identisch waren mit seinen eigenen. Der StaatsStrafe erkannt. Die Verurtheilung Wustrack's erfolgte, weil er das genommen worden sind. Der Entwurf ist jetzt dem Ministerium anwalt hielt diesen Mißbrauch der Amtsgewalt für einen fo Eingesandt im Blatt unterzeichnet hatte. zur Entscheidung vorgelegt. je verd schweren, daß er drei Monate und drei Tage Gefängniß und Aberfennung ber Befähigung zur Bekleidung eines eines öffent Der chriftlich- soziale Textilarbeiter- Verband von Aachen in Antrag brachte. Der Ver und Umgegend hat an den Reichstag eine Eingabe gerichtet betreffs lichen Amtes auf ein Jahr Verkürzung der Arbeitszeit in der Textilbranche. Im einzelnen theidiger, Dr. Braß, plädirte für Freisprechung, da der Angeklagte von Anfang an in gutem Glauben gehandelt habe. Der Gerichtshof wünschen die Betenten: 1. daß die tägliche Arbeitszeit in der hielt die Knebelung nicht für eine rechtswidrige, da sich der AnTextil- Industrie, die Bausen einbegriffen, auf mindestens 10, höchftens Gegen den überfeeischen Mädchenhandel will jetzt auch die geflagte mit seinem Arrestanten auf der Treppe befand und er bes 101 Stunden festgesetzt werde; 2. daß die Mittagspause von belgische Regierung Maßnahmen ergreifen. Auf die Gin- fürchten konnte, hinuntergestoßen zu werden. Beleidigung und Miß1 Stunde auf 11/2 Stunde verlängert werde; 3. daß der Schluß der gaben mehrerer größerer Frauenvereinigungen hin, worin das handlung im Amte wurde zwar als vorliegend angesehen, doch Arbeitszeit an Sonnabenden und an den Tagen vor gefeßlichen Treiben der Mädchenfänger in Brüffel und den belgischen Hafen- wurden mildernde Umstände bewilligt und demgemäß lautete das Feiertagen allgemein auf 51/2 Uhr nachmittags festgesetzt werde; städten eingehend geschildert wurde, hat die Regierung genaue be- Urtheil auf nur 80 Mark Geldstrafe. Wahrnehmung berechtigter 4. daß es keinem Weber, Spinner u. f. w. gestattet werde, während hördliche Erhebungen über jenes schändliche Gewerbe angeordnet. Interessen im Sinne des§ 193 des Strafgesetzbuches wurde ausder Mittagspause in der Fabrik zu bleiben, um irgend eine Arbeit Auf grund der Ergebnisse soll dann ein besonderes Ergänzungsgefeß drücklich für ausgeschlossen erklärt. zu verrichten; 5. daß eine Versicherung der Arbeitslosen durch die zum Strafgesetzbuche dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden. Unternehmer- Verbände, Staat und Gemeinde in die Wege geleitet Ausland.
werde.
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Soziales.
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Eine Gemeinde- Brauerei besitzt die Stadt Jena . Wie das Boltsblatt für Gotha " mittheilt, hat die Stadt aus der Brauerei im vorigen Jahre 104 151 M., und das Jahr vorher 100 221 M. Reingewinn erzielt.
Gerichts- Beitung.
zu
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Die Vergiftung eines Menschen durch Kohlenoxydgas führte gestern den Maurer und Restaurateur Wilhelm Walter aus Charlottenburg unter der Anklage der fahrlässigen Tödtung vor Die Verhandlungen zwischen den Unternehmern und Für die Anwendbarkeit der Polizeiverordnung über die die erste Straftammer am Landgericht II. Der Angeschuldigte hatte Arbeitern des englischen Maschinenbaugewerbes find wieder äußere Seilig baltung der Sonn- und Feiertage auf in der Zeit vom 10. bis zum 13. Januar d. J. in dem Hause gehalten; auf die einander widersprechenden Gerüchte einzugehen, Gründel, die jetzt dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schöps, in Kloset und Baderaum ein Mädchengelaß hergestellt werden, was durch zunehmen. In der zweiten Etage des Seitenflügels mußte neben aufgenommen. Die Resultate derselben werden vorläufig geheim Privatvereine ist die fammergerichtliche Entscheidung in der Sache Friedrichstr. 66 in Charlottenburg eine bauliche Veränderung vorlohnt darum kaum. Nach den in Daily Chronicle" wiedergegebenen der Ausfertigung zugegangen ist, von großer Bedeutung. G. war Vermuthungen sollen die Unternehmer sich angeblich zu feinerlei verurtheilt worden, weil er den hinteren Saal seines Lokals Aufführung Rabig'scher Wände geschah, die hinterher abgeputzt wurden. Konzessionen verstehen. So sollen sie u. a. verlangt haben, daß es einem Verein am Bußtage zu Theatervorstellung und Tanzvergnügen 10. Januar nach Feierabend Koatsförbe auf und ebenso am Um den Puzz schnell zum Trocknen zu bringen, stellte Walter am ihnen frei stehen müsse, die Stückarbeit einzuführen, wo immer und bergegeben hatte. In dem Erkenntniß des Kammergerichts heißt es nun Abend des 11. Januar. In beiden Nächten und den darauf folgenden unter welchen Bedingungen es ihnen beliebe selbst ohne wörtlich: Die qu. Polizeiverordnung bestimmt in§ 12 unter Nr. 1:„ Am Rücksicht auf die in den einzelnen Distrikten Englands geltenden, Charfreitage und am Bußtage sind alle öffentlichen und privaten Tagen litten die Bewohner der dritten und vierten Etage, die von den Gewerkschaften bereits errungenen Regeln( Standard) Luftbarkeiten mit Einschluß der Theater- und Zirkusvorstellungen Schumacher'schen und die Arbeiter Schulz'schen Eheleute, an dem in in bezug auf Lohnhöhe u. s. 10. Auch foll Colonel Dyer verboten." Mit der Vorschrift des§ 12 Nr. 1 haben, wie dies auch ihre Wohnungen dringenden Kohlendunst und an Uebelfeit, wie auch verlangt haben, daß die Unionsleute in Zukunft in voller Freund die Ueberschrift der Verordnung Berordnung betr. die äußere heftigen Kopfschmerzen als Wirkung des Kohlendunstes. Bei der schaft mit den Nichtorganisirten zusammen arbeiten müßten. Sollten Heilighaltung der Sonn- und Feiertage" erkennen läßt, offensichtlich Familie Schulz lag der Schriftsetzer Rother in Schlafstelle. Diefer diese Bedingungen wirklich in der angegebenen Form gestellt nur solche Privat- Luftbarkeiten getroffen werden sollen, welche nach war schon am 11. Januar feiner wüthenden Kopfschmerzen halber worden sein, dann dürften die Verhandlungen allerdings resultatlos außen hin bemerkbar und daber geeignet sind, die äußere nicht zur Arbeit gegangen und legte sich abends um 7 Uhr wieder verlaufen. Ruhe und Heilighaltung des Charfreitags und des Bußtages zu Bett. Als er sich am nächsten Morgen nicht blicken ließ, glaubten feine Wirthsleute, daß er zur Arbeit gegangen sei, doch als er aber Die Generalkommission der Gewerkschaften stören und zu beeinträchtigen. Denn nach der allerhöchsten KabinetsDeutschlands hat laut Quittung in der letzten Nummer des ordre vom 7. Febr . 1837 in Verbindung mit§ 366 Nr. 1 St.-G.-B., welche auch am Abend nicht sichtbar wurde, öffnete man seine Kammer und Korrespondenzblattes" bis zum 25. November 60 039,11 m. an die Bestimmungen die gefeßliche Grundlage für die in Rede stehende fand ihn todt im Bett. Nach dem Obduktionsbefunde ist der Tod englischen Maschinenbauer abgeführt; in der Woche vom 19. bis Polizeiverordnung bilden, tönnen polizeiliche Strafbestimmungen der infolge von Kohlenorydgas- Vergiftung eingetreten. Es wurde nun 25. November waren allein über 10 000 m. eingelaufen. Nächst vorliegenden Art rechtswirksam nur erlassen worden, soweit sie dazu feitens der Anklagebehörde angenommen, daß der giftige Qualm den deutschen sind es die österreichischen Arbeiter, die vor allem ihr dienen sollen, die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage aus den Koakskörben durch die Röhrenschächte des Klosets in die internationales Solidaritätsgefühl den Maschinenbauern gegenüber zu bewahren. Es ist daher in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob oberen Wohnräume gelangt sei und dem Angeklagten der Vorwurf bewiesen haben. Aber auch die italienischen und französischen die Lustbarkeit nach außen hin bemerkbar und geeignet zu machen sei, diese Röhrenschächte nicht luftdicht genug verputzt zu Arbeiter haben in der letzten Zeit nicht unbeträchtliche Summen war, durch das mit ihr verbundene Geräusch bei dem Publikum haben. Stadtbaurath Bohl erklärte jedoch in der heutigen Ver nach London gesandt. Anstoß und Aergerniß zu erregen und damit die Feiertagsruhe handlung in seiner Eigenschaft als bautechnischer Sachverständiger, daß nach außen hin zu stören. Die Annahme des Vorderrichters, daß irgend eine Deffnung, ein Loch oder ähnliches im Mauerwerk nicht Ueber den englischen Gewerkverein der Eisenbahn- Au- private Lustbarkeiten regelmäßig infolge ihrer geräuschvollen gefunden worden sei, daß den Angeklagten also nach dieser Richtung gestellten berichtet die„ Aust. Korresp." aus London , daß er am Art geeignet seien, nach außen hin bemerkt zu werden und auf hin kein Verschulden treffe. Möglicherweise könne der Kohlendunst Montag feine 92 000 Witglieder zum Ausstand aufgefordert habe. Die allgemeine Festtagsfeier störend einzuwirken, genügt nicht. Es durch die Wände gedrungen sein. Gerichtschemiker Dr. Bischoff " Jedes Mitglied hat das ihm zugesandte Schriftstück zu unter- hätte mindestens festgestellt werden müssen, daß auch für die Be- behauptete mit voller Bestimmtheit, daß Kohlendunft durch gemauerte zeichnen." Die Nachricht in diefer Form ist unrichtig. Das zugewohner der den Hof umgebenden Häuser, welche einen Theil des Wände dringe, ein Faktum, das einem Laien, wie dem Angeklagten, fandte Schriftstück" ist ein Stimmzettel; die Gewerkschafts Publifums bilden, das von der Luftbarkeit herrührende Geräusch nicht bekannt sein könne. Auf grund dieser Gutachten gelangte der mitglieder haben für oder gegen den Ausstand zu stimmen. Das wahrnehmbar und daß dies geeignet gewesen ist, sie in ihrer Fest. Gerichtshof zur Freisprechung, da ein strafbares Verschulden auf feiten des Angeklagten nicht nachgewiesent fei. und weiter nichts ist bisher geschehen.„ Daily Chronicle" rathet tagsfeier zu stören oder zu beeinträchtigen. Mit der posenschen Werfrommnngs Verordnung vom übrigens heute der Gewerkschaft dazu, den Kampf in diesem Jahre Was einem auständigen Mädchen in Berlin paffiren 14. April 1896 hatte sich das Kammergericht gestern in zwei Fällen womöglich zu vermeiden. Erst möge sie das von ihr Errungene befann". Mit diesen Worten leitete der Vorsitzende der 4. Straf zu beschäftigen. Es handelte sich um die Entscheidung der Frage, festigen, die neu eingetretenen Mitglieder diszipliniren und dann kammer des Landgerichts I , Landgerichtsrath Braun, die Verhandlung ob die folgende Bestimmung auf geschloffene Gesellschaften ans weitere Forderungen stellen. gegen den Arbeiter Friedrich Karl Herzog ein, der der wissentlich wendbar sei:„ Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Luftbarkeiten in falschen Anschuldigung und der Beleidigung angeklagt war. Es Schankwirthschaften und sonstigen Vergnügungslokalen dürfen Sonn wurde gegen den Angeschuldigten folgender Sachverhalt festgestellt. abends nicht über 12 Uhr nachts hinaus dauern." In beiden verAm Abend des 14. August dieses Jahres, einem Sonnabend, war handelten Fällen waren die Angeklagten Gastwirthe, die geduldet hatten, Alkoholismus in den Heilanstalten Breukens während die unverehelichte Elise Köppen auf dem Wege nach den Elektrizitäts- daß geschlossene Gesellschaften in ihren Lokalen des Sonnabends der Jahre 1886-95. In den allgemeinen Heilanstalten werken in der Brunnenstraße, um ihren dort angestellten Bräutigam, noch nach 12 Uhr das Tangbein schwangen. Beide Angeklagte. des preußischen Staates wurden im Jahre 1895 10 983, im Durchschnitte der um 10 Uhr Feierabend hatte, abzuholen. Als sie am Humboldthain waren in den Vorinstanzen freigesprochen worden. Das Kammerder Jahre 1886-95 jährlich 10 497 Personen an Alkoholismus be- vorüberging, wurde sie von dem Angeklagten angesprochen, der eine gericht erkannte ebenfalls zu gunsten der Angeklagten, indem es handelt. Das männliche Geschlecht überwog bedeutend; von unfittliche Zumuthung an sie stellte. Mit den Worten Belästigen ausführte: Die zitirte Bestimmung der Oberpräsidial- Verordnung den Alkoholiſten waren während des vorgenannten Jahrzehnts Sie mich nicht!" eilte das junge Mädchen an ihm vorüber. Sie vom 14. April 1896 beziehe sich ihrem Wortlaute nach nicht auf durchschnittlich 94 pCt. Männer und nur 6 pet. Frauen, während batte schon eine ziemliche Strecke Weges zurückgelegt, als sie von geschlossene Gesellschaften. Wäre dies aber der Fall, dann unter allen Behandelten sich 65 pSt. Männer und 35 pCt. Frauen zwei Männern, einem Schuhmann und dem Angeklagten eingeholt wäre, fie ungiltig, weil jeder gesetzlichen Grund befanden. wurde. Der Erstere redete die Köppen mit den Worten an: lage entbehrend. Die Rechtsgiltigkeit der Die Rechtsgiltigkeit der Verordnung vom Die Höchstzahl fällt für beide Geschlechter in das Alter vom" Fräulein, Sie sollen diefen Herrn hier angekobert haben, 14. April 1896 laffe fich aus der Kabinetsordre 30. bis 50. Jahre, die Betheiligung der höheren Altersklassen er verlangt Ihre Feststellung. Sie müssen mit zur Wache!" vom 7. Februar 1837 herleiten, wie auch die aller ähnlichen Vere erscheint jedoch bei den Weibern größer als bei den Männern. Vergebens waren alle Versicherungen des jungen Mädchens, ordnungen zum Schuße der Feierlagsheiligung, und diese Kabinets. Dem Berufe nach waren von den männlichen Alkoholisten daß die Bezichtigung völlig aus der Luft gegriffen fei, der ordre betreffe nur die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feft 77 pet. Handwerker und Arbeiter. Angeklagte blieb bei seiner Behauptung, der er dadurch Nach: tage. Tanzlufibarkeiten in geschlossenen Gesellschaften, die des Somdruck gab, daß er hinzufegte, er fei ein ehrbarer Bürger, der auf abends nach 12 Uhr nachts noch fortdauerten, feien aber, auch wenn der Straße nicht belästigt sein wolle. Der Beamte nahm den sie in Gastwirthschaften statt fänden, an und für sich noch lange nicht Angeklagten wie das junge Mädchen mit zur Wache. geeignet, die äußere Heilighaltung des Sonntags zu gefährden. Auch der vernehmende Wachtmeister die Bemerkung machte, daß beginne die allgemeine Sonntagsfeier erft in den Morgenstunden. die Köppen doch garnicht den Eindruck mache, als sei sie eine Dirne und den Angeklagten darauf hinwies, ob er sich seine Beschuldigung Depeschen und lehte Nachrichten. nicht lieber noch überlegen wollte, setzte dieser sich wieder aufs hohe Pferd, verlangte als„ ehrbarer Bürger" Schutz und drohte sogar, er Berlin , 2. Dezember. ( Berl. Korr.) Die Giltigkeitsdauer der werde sich über den Wachtmeister wegen dessen Vorhaltungen be- Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendschweren. Der Beamte stellte die Persönlichkeit des Denunzianten lichen Arbeitern in Ziegeleien läuft am 1. Januar 1898 ab. Nach an Lungen und Bruftfellentzündung fest und entließ ihn; das junge Mädchen mußte auf der Wache den Ergebnissen der Umfrage vom 24. März d. I. bestehen an Rose und Zellgewebs- Entzündung 2 bleiben. Sie flehte, man möge doch ihren in Pankow wohnenden über verschiedene Punkte der Bestimmungen so erhebliche Meinungsan Verlegungen Eltern telephonisch von dem Vorgefallenen Kenntniß geben, damit verschiedenheiten, daß sich vor Ablauf der Giltigkeitsdauer eine Vers Bemerkenswerth ist noch, daß sich in den Heilaustalten der sie sich nicht ängstigten, sie sei anständiger Leute Kind, ihr Vater ständigung nicht erzielen lassen wird. Der Bundesrath hat daher nördlichen und östlichen Provinzen Preußens das sei Pferdebahn Kutscher. Der Wachtmeister fonnte ihr nicht in feiner heutigen Sitzung beschlossen, die Giltigkeitsdauer der bis denn der Telephon Verkehr war bereits geschlossen. berigen Bestimmungen um ein Jahr zu verlängern. In dieser Zeit Behandelten maman et hebrid höher feat als in den übrigen Nach einer burchwachten Macht wurde die Köppen am so 1- werden voraussichtlich die Berhandlungen über ihre Abänderung Provinzen; es schwankte im Durchschnitte des Jahr fünfts 1891-95 genden Morgen mittels grünen Wagens nach dem und Ergänzung zum Abschluß gebracht werden können. in den beiden Provinzen Preußen, in Pommern , Bosen, Schlesien und Polizeipräsidium gebracht. Hier mußte die Bedauerns- Kaiserslautern , 2. Dezember. ( W. T. B.) Laut amtlicher Schleswig zwischen 3 und 6 pet. und stellte sich in Brandenburg auf werthe sich einer ärztlichen Untersuchung unterwerfen. Dann Mittheilung sind nunmehr alle in Frankenholz verunglückten Bergs 6,5 pet.; in den übrigen Provinzen, als da find Sachsen , Hannover ( aus- begannen die Ermittelungen über ihre Personalien und als ihre An- leute geborgen. Eine Reihe von Todten ist ganz unfenntlich. Die genommen R.-B. Lüneburg mit 8 pet.), Westfalen , Hessen- Nassau gaben in allen Punkten Bestätigung fanden, wurde sie am Bergverwaltung von Frankenholz hat in Zweibrücken zwanzig Särge und die Rheinproving, betrug dagegen die Höchstzahl 2 pCt. In Sonntag Nachmittag 2 Uhr entlassen. Ihr Vater hat beim Polizei- bestellt, da der Vorrath in Frankenholz zur Beerdigung aller Berlin waren 2,9 pCt. der behandelten Männer Alkoholisten. präsidium Beschwerde geführt und den Bescheid erhalten, daß das Verunglückten nicht ausreicht. In den Irren anstalten Preußens wurden an Säufer Präfidium sich erst äußern werde, wenn das Verfahren wegen Wien , 2. Dezember. ( Privatdepesche des Vorwärts".) Die wahnsinn 1895 insgesammt 1255 Personen, 1164 Männer und wissentlich falscher Anschuldigung, welches inzwischen gegen den Verhängung des Standrechts über Prag und dessen Vororte bezicht 91 Weiber behandelt. Die Zahl der an dieser Krankheit in Denunzianten eingeleitet worden war, beendet sein würde. den Irrenanstalten Behandelten zeigte während Jahr. Der Staatsanwalt erklärte, daß ihm die Worte fehlten, sich ausschließlich auf den§ 85 des österreichischen Straf zehntes 1886-95 unregelmäßige Schwankungen; durchschnittlich um die ganze Niederträchtigkeit, die in der Handlungs gesetzbuches( Boshafte Beschädigungen eines fremden Eigens betrug fie im Jahre 1169 wovon 1 103( 94 pet.) weise des Angeklagten liege, gebührend zu kennzeichnen. Er thums find als Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit ans auf die Männer, 66( 6 pet.) auf die Weiber kommen. Die Höchst beantrage gegen denselben eine Gesammistrafe von einem zusehen"). Auf grund des Standrechts kann Todesstrafe verhängt und zahl wurde im Jahre 1886 mit 1484, die niedrigfte 1888 mit 911 Jahre und einen Monat Gefängniß. erreicht. 97 pt. der Kranken waren unter und bis zu drei Monaten Das Urtheil lautete auf eine Gefängnißstrafe von sechs ausgesprochen werden. Das Urtheil ist inapellabel und nach zwet in der Anstalt, nur 3 pet. länger; 87 pCt. Tamen zum ersten Mal in Monaten. Stunden zu vollstrecken. Am heutigen Nachmittage herrscht in Prag Anstaltsbehandlung, 8 pet. zum zweiten, 5 pet. zum dritten und Wir sind auf den Erfolg der Beschwerde an den Polizeipräsidenten Ruhe. Unser czechisches Tageblatt, der„ Bravo libu", bringt heute früh öfteren Male. Was den Ausgang der Krankheit betrifft, gespannt. In diesem Falle hatte ein Polizeibeamter selber von vornherein einen Aufruf der Exekutive ( Parteivorstand) der sozialdemokratischen so wurden 65,5 pCt. geheilt, 10,2 pet. gebeffert, ungeheilt in eine feinen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Denunzianten Ausdruck andere Anstalt 2,3, in die Familie 1,2 pet. entlassen. Es ft ar ben gegeben. Wäre da der schimpfliche Transport im grünen Wagen Partei an die Genossen. In diesem wird die Anwendung von Ge durchschnittlich jährlich 109 oder 9,3 pet. Unter den Todesursachen und die noch schimpflichere ärztliche Untersuchung, welche die schwer walt, ob von deutscher oder czechischer Seite begangen, verurtheilt, find besonders häufig die Lungen- und Bruftfellentzündung. geprüfte Dame über sich ergehen lassen mußte, nicht zu vermeiden die Arbeiter werden aufgefordert, sich in den bürgerlichen Hausstreit nicht einzumischen, aber wenn sie angegriffen werden, die entschlossene In eigener Sache hat der Nachtwächter und Gemeinde
In 68 pCt. der Fälle lag noch gleichzeitig mit dem Alkoholis mus eine andere Krankheit vor, und zwar besonders häufig Ver legungen( 15 pt.), sowie Erkrankungen der Verdauungs- und Athmungsorgane( je 14 pt.). Von letzteren machten nahezu die Hälfte Lungen- und Bruftfellentzündungen aus.
Die Sterblichkeit der Säufer war höher als die der übrigen in den Krankenhäusern Verpflegten. Auch für einzelne Krantheiten läßt sich die Erhöhung nachweisen. von den Säufern 40 p@ t. 11"
Es starben
von allen Behandelten 18 pet.
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2
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des
6
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A13
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Rekrutenprüfungen im Deutschen Reiche. Von den gewesen? 250 931 Refruten, die im Ersatjahr 1896/97 zur Landarmee und zur Marine ausgehoben wurden, fonnten 285 weder lesen noch ihren diener Franz Krause in Tegel eine Schneidigkeit an den Tag Abwehr nicht zu scheuen. Der Aufruf bezeichnet die Hezartikel d'es Namen schreiben, 563 hatten diese Schulbildung" nur in einer nicht gelegt, die einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Derfelbe jungczechischen Hauptorgans Narodny Listy" als die eigentlichen deutschen Sprache und 250 083 in der deutschen Sprache. Seit war daher wegen Beleidigung, Mißhandlung und Mißbrauchs der Urheber der Straßenszenen.
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1887/88 ist im Deutschen Reiche der Prozentsatz der Analphabeten Amtsgewalt angeklagt worden und stand gestern vor der zweiten Ju Wien verhandelt vorläufig mit wenig Aussicht auf Erfolg von 0,71 auf 0,11 im Jahre 1896/97 zurückgegangen. Der amtliche Straffammer am Landgericht II. Angeklagter hat eine Dienst Bericht ist auf diese Befferung sehr stolz; würden die Refruten aber wohnung in einem amtlichen Gebäude inne und fab am 14. Sep- ber. Ministerpräsident Gautsch mit der Vertretung der deutschen etwas eingehender auf ihre Schulbildung geprüft werden, als es tember dieses Jahres, als Reparaturen auf dem Dache vor- bürgerlichen Parteien.- durch das bischen Lesen und Namenschreiben geschieht, so würden genommen wurden, daß einer der Dachdecker eine englisch - Prag , 2. Dezember, 81/2 Uhr abends.( W. T. B.) Die Stadt sich Ziffern der Unbildung ergeben, vor welchen am Ende auch den lederne Hose anhatte. Ihm war furz vorher eine solche Hose, die ift ruhig; Militärpatrouillen durchziehen die Straßen. Regierungen ein Grauen antäme. Nach wie vor ist die Boltsschule er noch aus der Beit besaß, in welcher er Zimmermann war, vom London , 2. Dezember. ( W. T. B.) Heute früh kenterte ein das Stiefkind der inneren Politit, und das kann nicht anders sein, Boden des Hauses gestohlen worden und wenn auch solche Hosen Rettungsboot bei Margate ; elf Mann der Besatzung ertranken, die wo der Militarismus die erste Rolle spielt. fabrikmäßig zu Millionen angefertigt werden, so glaubte er doch, drei übrigen wurden gerettet. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin .
Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.