geblich politische Vereine aufgelöst. Diesen Maßregeln gegenüber suchten die Frauen ihre Interessen dadurch zu wahren, daß sie Agitationskommissionen wählten. Diese wurden nämlich bisher nicht als Vereine betrachtet, sie konnten sich also mit Politik befassen, so daß es den Frauen möglich war, auch ihrerseits- und zwar besonders in öffentlichen Versammlungen Stellung zu den politischen TagesStellung zu den politischen Tagesfragen zu nehmen. Die Kommissionen brauchten also bei ihrer Thätigfeit nicht ängstlich zu erwägen, ob dieselbe auf politisches Gebiet übergriff oder nicht. Wer unsere Richter und ihre Auslegungskunst kennt, dem wird auch flar sein, wie werthvoll die Thätigkeit dieser Kommissionen für die Bestrebungen war, die Frauen des Proletariats über ihre Interessen aufzuklären und sie zum Kampf für ihre Befreiung zu führen.
Aber gerade deswegen sind diese Kommissionen den behördlichen Hütern und Vertheidigern des Klassenstaats ein Dorn im Auge. Es darf uns deshalb keineswegs wundern, daß seitens der Gerichte der Versuch gemacht worden ist, die Thätigkeit der Kommissionen zu beschränken, bezw. ganz lahm zu legen.
Am 18. Januar d. J. wurde eine Kammergerichtsentscheidung gefällt, welche den von öffentlichen Volksversammlungen gewählten Frauenausschüssen und Kommissionen die Beschäftigung mit Politit unmöglich macht. Die Koalitionsfreiheit" der Arbeiter hat dadurch eine neue große Beschränkung erfahren. Nach der fraglichen Entscheidung werden Kommissionen als Vereine betrachtet, wenn sie aus mehreren Personen" gebildet sind und ihr Bestehen von längerer Dauer" ist. Nach der früheren Praxis galten dagegen die Kommissionen nur als" Vereine", wenn sie außer den angegebenen Merkmalen noch eine Leitung( also Vorsteher, Kassirer) besaßen. Laut einer Reichsgerichtsentscheidung wurde ein in öffentlicher Versammlung gewählter Ausschuß als Verein betrachtet, weil ihm eine Leitung nachgewiesen werden konnte. Behält das Urtheil des Rammergerichts Giltigkeit, so haben die Gerichte in Zukunft den Nachweis einer Vereinsleitung nicht mehr zu erbringen. Das Vorhandensein der beiden obigen Merkmale genügt, um eine Kommission zu einem Verein zu stempeln.
Da nun aber Vereine", welche Politik treiben, keine Frauen aufnehmen und nicht miteinander in Verbindung treten dürfen( in Preußen), so werden der Wirkungskreis und die Zeit der Wirksamkeit solcher Kommissionen( jetzt Vereine" genannt) so beschränkt, daß ihre Thätigkeit überhaupt keinen Werth mehr hat.
einem Schurken Eure Stimme geben könnt, der sich durch seine entseglichen Verbrechen eine so grauenvolle Auswahl von Ehrentiteln erworben hat und es nicht wagt, den Mund aufzuthun, um auch nur einen einzigen von sich zu weisen."
Ich sah keine Möglichkeit, mir die Sache zu ersparen, und so machte ich mich denn gedemüthigt daran, eine„ Antwort" auf den Wulst von grundlosen Beschuldigungen und boshaften Lügen vorzubereiten. Aber ich brachte diese Aufgabe nicht zustande. Schon am folgenden Morgen erschien nämlich eine neue gräßliche Geschichte in einem Blatt, mit abscheulicher Erfindungsgabe beschuldigte man mich allen Ernstes, ein Jrrenhaus mit sämmtlichen Insassen niedergebrannt zu haben, weil es die Aussicht vor meinem Hause versperre. Das versetzte mich in Todesschrecken. Ferner sollte ich noch meinen Onkel vergiftet haben, um sein Vermögen an mich zu bringen, und man bestand heftig darauf, das Grab müsse geöffnet werden. Es trieb mich an den Rand der Verzweiflung. Als nun noch die Anklage folgte, ich hätte als Pfleger des Findelhauses meine zahnlosen, altersschwachen Verwandten angestellt, um die Kost zu bereiten da begann ich zu wanken, die Sinne schwanden mir. Schließlich sezte man der empörenden Verunglimpfung, die der Parteihaß mir angethan, noch die Krone auf, indem man neun zerlumpte Kinder, in allen Farbenschattirungen, die kaum laufen gelernt hatten, abrichtete, bei einer öffentlichen Versammlung auf die Rednertribüne zu stürzen und sich an mich zu drängen und mich Papa zu nennen.
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Das gab den Ausschlag. Ich strich die Flagge und ergab mich. Zum Wahlkampf im Staate New York bei Besetzung des Gouverneurpostens reichten meine Kräfte nicht aus. Ich fandte meinen Verzicht auf die Kandidatur ein und unterzeichnete mich in der Bitterkeit meines Herzens
Ihr ergebener ehemaliger Ehrenmann,
aber jetzt V.M.- M.D.- L.Sch.- D.T.E.V. und S.R. Mark Twain .
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Der Entscheidung lag folgender Vorgang zu Grunde. Nachdem in Düsseldorf der Frauenverein aufgelöst worden war, wurde daselbst im Dezember 1892 in einer öffentlichen Volksversammlung eine aus sieben weiblichen Mitgliedern bestehende Frauenagitationstommission gewählt. Sie sollte die Agitation in den Kreisen der proletarischen Frauen fördern, zu diesem Zwecke namentlich öffentliche Versammlungen veranstalten und die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen ermitteln. Im Frühjahr 1893 begann der Kampf der Behörden gegen die Kommission. In zweiter Instanz erfolgte vom Landgericht zu Düsseldorf die Freisprechung der sieben Frauen, die unter der Anklage gestanden hatten,„, in einem, politischen Verein' - jener Kommission Frauen aufgenommen und die Anmeldung der Organisation verabsäumt zu haben." Die Staatsanwaltschaft aber legte gegen dieses Urtheil Revision ein, und das Kammergericht verwarf am 18. Januar die freisprechende Entscheidung mit folgender Begründung:
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,, Wenn auch bei den meisten Vereinen eine Organisation ( Leitung durch Vorsitzende, Kassirer u. s. w.) vorhanden ist, so ist doch diese Organisation nicht als ein gesetzlich erforderliches Merfmal des Vereins zu betrachten, sondern es kann auch Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes geben, ohne eine solche Leitung. Es genügt das Zusammenwirken mehrerer Personen zum gemeinsamen Zweck auf längere Dauer. Daher trifft hier die Reichsgerichtsentscheidung zu, welche einen Ausschuß, öffentlich gewählt, als einen Verein betrachtet habe."
Die Angelegenheit wird an das Landgericht zu Köln verwiesen, welches in der Hauptsache folgende Fragen zu beantworten hat: 1. Ist die Kommission auf Grund vorstehender Merkmale als ein Verein zu betrachten?
2. Welche Thätigkeit hat der Verein entwickelt?
3. Welches Strafmaß trifft demnach die Angeklagten? In dem Urtheil des Kammergerichts ist dem Umstand nicht Rechnung getragen, daß die angezogene Reichsgerichtsentscheidung den Ausschuß für einen Verein erklärt, weil demselben eine Leitung nachgewiesen war.
Bei der Wichtigkeit der Sache ist es selbstverständlich, daß die Düsseldorfer Frauen bis vor die letzte Instanz gehen. Zunächst werden sie dem Landgericht zu Köln eine kleine Verlegenheit bereiten. Es ist nämlich zweifellos, daß dieses Gericht die Kommission als einen Verein behandeln wird. Das muß geschehen, weil die Voraus
Eine Mahnung.
Der Eine wedelt, der Andere kriecht, Der Dritte spricht endlich mit Zagen: Es soll nun einmal nicht anders sein, Wir müssen es eben ertragen.
Der Vierte wieder erwäget zu lang, Hat Dies und Das zu bedenken; Indeß der Fünfte voll Aberwitz Will Alles gleich köpfen und henken.
So giebt es schier eine endlose Reih' Wir können sie Alle nicht zählen Dic, statt zu helfen im schweren Kampf, Nichts können als winseln und schmälen.
Der Eine spricht Dies und der Andere Das Und Jeder weiß es noch besser;
Doch kommt es zu nichts und wir gehen zurück Und werden ein Heft ohne Messer.
Olaßt das Nörgeln und Kritteln einmal Und schaart euch lieber zusammen, Als Männer der Arbeit zur wirklichen That, Um Andre noch zu entflammen.
Zwar giebt's der Mittel und Wege viel Im buntbeweglichen Kreise; Doch eine Weisheit nur führt zum Ziel, Sagt Mirza- Schaffy , der Weise.
Und diese Weisheit, welche uns frommt, Ist schlicht wie die Silberader: Seid einig und geht geschlossen vor Und laßt den persönlichen Hader!
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