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sammlung der Metallarbeiter und Arbeiterinnen: Der wirthschaft­liche Kampf der Arbeiterklasse"( Genosse Näther); Glogau  , öffent­liche Versammlung für Frauen und Männer: Die Ziele der Sozial­demokratie"( Genosse Stolpe); Leipzig  , öffentliche Volksversammlung: Welche Aufgaben erwachsen Arbeitern und Arbeiterinnen im Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen?"( Genossin Rohrlack); öffentliche Versammlung für Frauen:" Die Gleichberechtigung der Frau und die Stellung zur Politik"( Genosse Jäger); Stettin  , öffentliche Versammlung der Schneider, Schneiderinnen und ver wandten Berufsgenossen: Welche Aufgaben erwachsen den Konfektions­arbeitern im Kampfe um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen?" ( Genosse Timm); Sudenberg  , öffentliche Frauenversammlung: ,, Warum erstreben die Frauen politische Rechte?"( Reichstagsabgeord neter Schmidt- Magdeburg); Walle  , öffentliche Versammlung für Frauen und Männer: Die Frauenarbeit und ihre Folgen"( Genossin Bosse- Bremen  ).

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Vereinsversammlungen fanden in der nämlichen Zeit statt in: Altona  , Mitgliederversammlung des Verbands der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen: Die Bourgeoisie und die gegen­wärtige wirthschaftliche Krise"( Genosse Wüstefeldt); Berlin  , vier Mitgliederversammlungen des Verbands der Schneider und Schneide­rinnen: 1) Die Bestimmungen der Sonntagsruhe"( Genosse Pfeiffer); 2) Die Arbeiterinnenfrage auf den bürgerlichen Kongressen"( Genossin Greifenberg  ); 3)" Ist die Bedürfnißlosigkeit eine Tugend?"( Genosse Wagner); 4) Die Kämpfe und Errungenschaften unserer Gewerkschaft" ( Genosse Differt); Mitgliederversammlung des Verbands der in der Holzindustrie thätigen Arbeiter und Arbeiterinnen: Die Berufskrank­heiten"( Genoffe Dr. Weyl); Mitgliederversammlung des Metallarbeiter verbandes: Die Klassenkämpfe im Mittelalter"( Genosse Timm); Mit­gliederversammlung des Vereins der Plätterinnen und Berufsgenossen: " Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren"( Genossin Rohrlack); Bremen  , Mitgliederversammlung des Fachvereins der Stuhlrohr arbeiter und-Arbeiterinnen: Die industrielle Frauenarbeit und ihre Folgen"( Genossin Bosse); Neumünster  , Mitgliederversammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen: Interne Angelegen­heiten."

Juristische Spikfindigkeiten und Widersprüche.

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Wie wir seinerzeit berichteten, erklärte das Schöffengericht von Frankfurt   a. M. das Gewerkschaftskartell zwar für einen Verein, jedoch für keinen politischen Verein, mithin auch die Zu­gehörigkeit der Frauen zu demselben als nicht strafbar. Zu einem anderen Erkenntniß gelangte das Landgericht der nämlichen guten Stadt Frankfurt  . Die Auffassung der Genossen, daß das Gewerk­schaftskartell überhaupt kein Verein sei, sondern ein von den Gewerk­schaften gewählter Ausschuß, sand vor ihm keine Gnade. Außer­dem gelangte es mit dem Staatsanwalt zu der Annahme, daß das Gewerkschaftskartell ein politischer Verein sei, dem keine Frauen angehören und zu dessen Sizungen, pardon! Versammlungen"- feine Frauen zugelassen werden dürften. Zu einem anderen Urtheil über das Wesen einer gewählten Kommission gelangte das Landgericht in Frankfurt   a. M. in Sachen der Beschwerdekommission des Arbeiterinnenvereins. Natürlicherweise, möchte man meinen, aber wunderbarerweise muß man angesichts der beliebten Rechtsaus legung sagen. Die Beschwerdekommission wurde von dem Frankfurter  Arbeiterinnenverein gewählt, einer behördlicherseits als unpolitisch anerkannten und genehmigten Organisation. Die Kommission, be­stehend aus fünf Mitgliedern, sollte die Beschwerden der Dienstmädchen entgegennehmen und durch eventuelle Veröffentlichung des einschlägigen Materials für Abstellung der schweren Mißstände wirken, unter denen die weißen Hausstlavinnen leiden. In einem Flugblatte hatte die Kommission die Dienstmädchen aufgefordert, ihre Beschwerden ihr mitzutheilen. Dieses Flugblatt sollte nun nach dem Schöffengericht, vor welchem die Kommissionsmitglieder als Angeklagte erscheinen mußten, der Beweis sein für den sündhaften politischen Charakter des sündhaften politischen Vereins" Beschwerdekommission. Maßgebend für die richterliche Entscheidung war, daß es in dem Flugblatt hieß, die Dienstmädchen würden durch die private Stellenvermittlung aus­gebeutet, der unentgeltliche städtische Arbeitsnachweis müsse auch auf Dienstmädchen ausgedehnt werden. Ferner müsse den Dienstmädchen die Möglichkeit gegeben sein, ihre Streitfälle wegen Lohn, kündigungs­loser Entlassung 2c. vor einem gewerblichen Schiedsgericht austragen zu können, damit sie billig und schnell zu ihrem Rechte fämen. Die schöffengerichtliche Weisheit schloß aus diesen Stellen, die Beschwerde­kommission habe eine Einwirkung auf den kommunalen Arbeitsnach weis beabsichtigt". Kommunale, Angelegenheiten aber seien politische Angelegenheiten. Ebenso liege eine politische

Aktion in der beabsichtigten Einwirkung auf das Gewerbe­gericht vor, weil dieses Gericht durch ein staatliches Gesetz geschaffen sei. Summa Summarum: die Mitglieder der Beschwerdekommission wurden wegen gesetzwidriger Zugehörigkeit zu einem politischen Verein verknurrt. Das Urtheil lautete auf 30 Mark Geldstrafe für die Vorsitzende, auf je 15 Mark Strafe für drei Mit­glieder und auf die gemeinsame Zahlung der Kosten. Ein unter acht­zehn Jahre altes Mitglied wurde dagegen freigesprochen wegen zu großer Jugend und daher mangelnder Einsicht in die Strafbarkeit des Thuns. Die Verurtheilten legten Berufung beim Landgericht ein und dieses gab ihrer Berufung statt. Das Landgericht nun sprach sämmtliche Mitglieder der Beschwerdekommission mit der Begründung frei, daß eine Kommission, die aus fünf gewählten bestimmten Mitgliedern bestehe, unmöglich ein Verein sei. Als wesent­liches Merkmal eines Vereins müsse angesehen werden, daß ihm eine unbeschränkte Anzahl von Mitgliedern freiwillig beitreten können. Ferner waren die von der Kommission be­handelten Fragen wirthschaftliche und keine politischen gewesen. Es ist bezeichnend für den Grad der jetzt herrschenden Rechtsunsicherheit, daß ein dem gefunden Menschenverstand selbstverständlich erscheinendes Urtheil als eine wunderbare, bemerkenswerthe Ausnahme erscheint, daß es im Widerspruch steht zu einer Reihe von Erkenntnissen, die thatsächlich wunderbar und bemerkenswerth sind, aber heutigentags proletarischen Frauen gegenüber als selbstverständlich erscheinen.

Die Bewegung der Konfektionsarbeiter und -Arbeiterinnen für die Errichtung von Betriebs­werkstätten.

Die Konfektion hat sich zu einem der blühendsten und wichtigsten deutschen Industriezweige entwickelt. Nach Hunderten von Millionen beziffert sich ihr Umsatz auf dem inländischen und ausländischen Markt. Viele Hunderttausende beträgt der Gewinn, den große Konfektionsfirmen jährlich einsäckeln. Zu Mark- und Thalermillionären haben sich ihre Inhaber emporgearbeitet", d. h. durch ausgebeutete Arbeiter und Arbeiterinnen emporarbeiten lassen. Im krassesten Gegensatz zu der Bedeutung der Industrie und dem überreichen Profit der Unternehmer steht die Lage der Konfektionsarbeiter und Arbei­terinnen. Sie stellt vielfach das potenzirteste proletarische Elend dar. Ausgedehnteste, fast unbegrenzt lange Arbeitszeit paart sich mit jammer­vollster Entlohnung, mit ungesundesten Arbeitsbedingungen, mit großer Unsicherheit des Erwerbs, dem Hin- und Hergeworfenwerden zwischen Zeiten tollsten Schuftens und Perioden völliger Arbeitslosigkeit.

Von ausschlaggebender Bedeutung für das Elend der Konfektions­arbeiterschaft ist der Umstand, daß in ihrer Branche die Hausindustrie vorherrscht. Die Hausindustrie, die auch des dürftigsten gesetzlichen Schutzes entbehrt, ermöglicht die hochgradigste Ausbeutung der prole­tarischen Arbeitskraft mit ihren Begleiterscheinungen. Sie hat das Aufkommen und die Entwicklung des Zwischenmeistersystems ermög­licht und damit Zustände bezüglich der Auspreffung der Arbeitskräfte zumal der Schwächsten und Widerstandslosesten, der Frauen und Kinder, die geradezu als schauderhafte bezeichnet werden müssen. Auf allen Konferenzen der Schneider, Schneiderinnen und verwandten Berufsgenossen ward deshalb die Beseitigung des Schwitzsystems, bezw. der Heimarbeit als erstrebenswerthes Ziel hingestellt, ward gesetzlicher Schutz gegen die schlimmsten Auswüchse der letzteren ge= fordert. In der Aera der Sozialreform nach rückwärts hat man den erhobenen Forderungen keine Rechnung getragen.

Die Konferenz der Konfektionsarbeiter und-Arbeiterinnen, welche am 13. Januar 1895 in Berlin   tagte, beschloß nun, zur Hebung der Lage der Kollegenschaft sechs Forderungen an die Unternehmer zu stellen. Den Mittel- und Kernpunkt derselben bildet das Verlangen der Errichtung von Betriebswerkstätten durch die Unternehmer. Das Warum dieser Forderung liegt auf der Hand. Mit der Errichtung von Betriebswerkstätten verschwindet das Schwitzsystem sammt seinen verhängnißvollen Folgen; erhält die Arbeiterschaft der Konfektion geregelte, fürzere Arbeitszeit unter gesünderen Bedingungen; wird ihr der gesetzliche Schutz zu Theil; steigt ihr Verdienst; hört die Schmutz­konkurrenz höherer Töchter und besserer Frauen" auf, die zu stolz sind, zu Fabriklerinnen" zu werden 2c. Eine planmäßige, kräftige Agitation sollte die Forderungen unterstützen. Zum Zweck einer solchen wurde in öffentlicher Versammlung eine Fünferkommission gewählt, welche zusammen mit dem Vorstand des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen bis jetzt ihre Aufgabe gewissenhaft und geschickt erfüllt hat.

Eine von Genossen Timm verfaßte und sehr empfehlenswerthe Broschüre legt mit Sachkenntniß und an der Hand thatsächlichen