Sippen und alten Freunde, als Rothester der Rothen" bekämpft und mit Haß beehrt. Er trotzte der guten Gesellschaft", und sein thaufrischer Humor verwandelte zum guten Theil in eine Quelle der Heiterkeit, was einem minder Großen und Freien zum Born thränen­seliger Selbstbemitleidung oder galliger Verbitterung geworden wäre. Sein thatkräftiges Naturell ließ ihn auch hier nicht mit gekreuzten Armen zur Seite stehen. Auf seine Anregung veranstaltete Moses Heß  1845 in Barmen seine Bürgervorträge" über den Kommunismus, und Engels selbst griff zur sittlichen Entrüstung des geschreckten Philisterthums schneidig und geschickt in die Debatten ein. Den Um­stürzlern" wurden die Säle abgetrieben, den Wirthen mit Entziehung der Konzessionen gedroht, und schließlich verboten die Behörden ein­und für allemal die Versammlungen. Von der Bourgeoisie der Heimath als Revolutionär geboykottet und verfolgt, begab sich Engels nach Brüssel  . Hier, wo damals die politischen Flüchtlinge eine Frei­statt fanden, lebte Karl Mary, den Frankreich   auf den Wunsch der preußischen Regierung hin ausgewiesen hatte.( Schluß folgt.)

Der Staat im Kampfe gegen die proletarische Frauenbewegung.

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Die Geschichte der proletarischen Frauenbewegung Deutschlands  ist eine Geschichte steter Kämpfe mit Polizeiwillkür   und Juristen­flügelei. Kaum daß sie sich von der halben und furchtsamen bürger­lichen Frauenrechtelei entschieden losgelöst hatte, ein selbständiges Leben zu führen begann, ihre eigenen Ziele verfolgte, die des inter­nationalen revolutionären Proletariats, das bewußt im Klassenkampf steht: blieben Verfolgungen und Maßregelungen nicht aus. Im Geiste wenn das Wort hier am Plate ist der gang und gäben Wachtstubenauffassung geschichtlicher Erscheinungen waren diese Nücken und Tücken des Rackers Staat von Anfang an gehalten. Man wähnte die unbequeme Bewegung abthun zu können, indem man ihre Leiterinnen und Vorkämpferinnen bestrafte, indem man sich gegen ihre Ausdrucksformen wendete, die Frauenorganisationen chikanirte und auflöſte, den Frauen den Besuch öffentlicher Versammlungen verbot 2c. Die nämliche Wachtstubenauffassung hat den Staat auch fürderhin der proletarischen Frauenbewegung gegenüber geleitet. Aber was er an Verständniß nicht gewonnen, das hat er an Schneidigkeit und Spitfindigkeit reichlich zugelegt. Ganz besonders in letzter Zeit, wo die Emanzipationsbestrebungen der proletarischen Frauen mit höchstem staatsretterischem Eifer verfolgt werden.

Erklärlich genug. Von Tag zu Tag wächst die Zahl der Proletarierinnen, welche im Bewußtsein ihrer Klassenlage die Unhalt­barkeit der heutigen Zustände erkennen, an ihrer Beseitigung mit­arbeiten wollen und ihre politische Gleichberechtigung als Werkzeug zu dieser Mitarbeit fordern. In immer breitere Kreise der prole­tarischen Frauenwelt dringt der Sozialismus ein und schlägt dort fest, unausrottbar Wurzel. Schon der verflossene Polizeiminister von Preußen, Graf Eulenburg  , machte in seinem be- rühmten Erlaß " Bur Bekämpfung der Sozialdemokratie" auf diese Gefahr" auf­merksam, und die Minister der kleineren Ländchen echoeten ihm nach. Eulenburgs Nachfolger, der kunstverständige, reaktionsfrohe Herr von Köller tutete in das nämliche Horn. Zur Begründung der seligen Umsturzvorlage sagte er u. A. in der Reichstagssitzung vom 11. Januar 1895: Meine Herren, die Bewegungen gehen immer weiter. Nicht nur, daß die Männer sozialistische Ideen vertreten, es fangen jetzt auch die Frauen und Kinder an. Und leider sind die gesetzlichen Bestimmungen nicht derart, daß man dem Umsich­greisen dieser Bewegung wirksam begegnen kann. Aber man geht immer weiter. Wenn ich nicht irre, liegt diesem hohen Hause eine Petition vor, daß auch Frauen gesetzlich das Recht haben sollen, politischen Versammlungen beizuwohnen, politischen Vereinen anzu­gehören u. s. w. Man will eben aus naheliegenden Gründen die Frau vollberechtigt in das politische Getriebe hineinziehen. Ich hoffe aber, die Gesetzgebung wird andere Wege gehen."

Der brave Herr von Köller hoffte nicht vergebens. Die Gesetz­gebung ging andere Wege, sie ging fein säuberlich um die nöthige Reformirung der Vereins- und Versammlungsgesetze herum. Und mehr noch: Herrn Köllers Wünsche, dem Umsichgreifen der sozia­ listischen   Bewegung unter den Frauen wirksamer zu begegnen", wurden erfüllt, auch ohne daß ein Umsturzgesetz" zu Stande kam. Die Wünsche eines preußischen Polizeiministers verkörpern sich in der Regel zu Fleisch und Blut, wenn nicht auf dem Wege der Gesetz­gebung, so auf dem der Verwaltung. In richtiger Werthung des Umstandes, daß es sich um gut bürgerliche, staatserhaltende Glemente handelte, hatte Herr von Köller mit stirnrunzelndem Unmuth gegen die petitionirenden Frauen gesprochen, die mit ihren Bitten den

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Papierkorb des Reichstags füllen. Mit pflichteifriger Schneidigkeit gingen die Behörden dagegen allerwärts einzig und allein gegen die proletarische Frauenbewegung vor, welche fordert und hinter der eine Macht steht, die der Sozialdemokratie.

Nach berühmten Mustern wähnte man offenbar, ihr in der Person einiger Vorkämpferinnen beikommen zu können. Genossin Rohrlack wurde wegen angeblich verleumderischer Beleidigung des Dresdener Fabrikinspektors in einer Versammlung zu Leipzig   zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt. Genossin Steinbach mußte vier Wochen lang wegen Unteroffiziersbeleidigung hinter schwedischen Gardinen büßen. Genossin Wengels wurde wegen vermeintlicher Beleidigung eines Staatsanwalts in Anklage versetzt. Gegen§ 130 des Strafgesetzbuchs soll Genossin Ihrer gleich in zwei Fällen gefrevelt haben, es wurde in der Folge Anklage gegen sie erhoben; ferner wurde sie wegen einer Kritik des Fabrikinspektorats vernommen. Gegen Genossin Zetkin  wurden allerdings erfolglos Verfahren eingeleitet wegen Auf­reizung zum Klassenhaß, Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen und Zuwiderhandlung gegen das Preßgesetz. Die angestrengten Ver­fahren, Möchte gern- Verurtheilungen und Verurtheilungen fallen in die gleiche oder annähernd in die gleiche Zeit. Sie sind um so bemerkenswerther und bezeichnender, als es sich fast ausnahmslos um Genossinnen handelt, welche seit Jahren genau in der gleichen Weise in Versammlungen bezw. der Presse agitatorisch thätig sind, ohne bisher mit dem Gesetz in Kollision gerathen zu sein.

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Der staatsretterische Eifer hatte sich damit noch nicht Genüge gethan. Er ging mit echt preußischer Force gegen alle Lebensäuße­rungen, Erscheinungsformen, Organe der proletarischen Frauen­bewegung vor Wo immer mit heißem Bemühen ein noch so faden­scheiniger Grund herausgetiftelt werden konnte, die Frauen aus öffent­lichen politischen und nichtpolitischen Versammlungen behördlicher­seits auszuweisen, Frauen das Referat in solchen zu untersagen, Versammlungen, an denen sich Frauen betheiligen sollten, nicht zu gestatten, Versammlungen, in denen Frauen anwesend waren, auf­zulösen, da geschah es. Zwei Namen reden ganze Bände über die beliebte Praxis: Bayern  , Nürnberg  ! Wir erinnern außerdem in der Beziehung an die bajuwarische Handhabung der Versammlungsgesetze, welche in Berlin   und neuerdings in der Rheinprovinz  ( Krefeld  ) ver­sucht worden ist, und die in Westfalen   und anderwärts zur Regel geworden zu sein scheint. Sie steht im Gegensatz zu den früheren Gepflogenheiten der Behörden, welche den Staat bisher nicht für so schwachfüßig hielten, daß er durch den Versammlungsbesuch etlicher Hunderte von Frauen und durch ein paar Dutzend Referate von Genossinnen aus dem Gleichgewicht gebracht und über den Haufen geworfen werden könnte.

Politische Frauenvereine gab es nicht und konnte es nicht geben. Zum Zwecke des Zerschmetterns der proletarischen Frauenbewegung mußten solche gesucht und erfunden werden. Die Berliner   Frauen­Agitationskommission wollte bekanntlich durch öffentliche Versamm­lungen die Frauen anregen, sich aufzuklären, zu organisiren, bewußt und planmäßig für ihre Rechte zu kämpfen. Jahrelang hatte sie unbeanstandet funktionirt, weil sie keine Vereinsthätigkeit entfaltete und nach keiner Richtung hin den Charakter eines Vereins trug. Auf Verfügung des Polizeipräsidenten ward sie als ein Verein auf­gelöst. Eine Behaussuchung ihrer Mitglieder fand statt, ohne Be­lastungsmaterial zu ergeben. Trotzdem erfolgte die Anklage und auf Grund einer wundersamen Beweisführung eine Verurtheilung der Kommissionsmitglieder zu den geringsten gesetzlichen Strafen von 15 bis 30 Mk.; die Auflösung des Vereins" wurde außerdem gerichtlich ausgesprochen. Gleicherweise gingen die Behörden gegen den Frauen­Bildungsverein für Berlin   und Umgegend vor. Er wurde polizeilich geschlossen und gegen seine Leiterinnen ist nach mehrmaliger Ver­nehmung Anklage erhoben worden. Nicht besser erging es der Filiale Ottensen Altona   des Zentralvereins der Frauen und Mädchen Deutsch­ lands  . Seine Frevelthaten sind bereits in erster Instanz gerichtet und geahndet durch die erkannte Schließung der Organisation und Geld­strafen sämmtlicher Mitglieder. Den Arbeiterinnen- Bildungsverein für Friedrichsberg und Umgegend ereilte das nämliche Geschick, mit dem einzigen Unterschiede, daß hier nur die Vorstandsmitglieder angeklagt und verdonnert wurden. Auf den vereitelten Versuch, die Beschwerde­kommission des Arbeiterinnenvereins zu Frankfurt   a. M. mit bekannter Virtuosität in einen politischen Verein umzudefiniren, sei nebenbei noch verwiesen.

Kurz, die proletarische Frauenbewegung erfreut sich einer so schmeichelhaften Aufmerksamkeit der hohen und höchsten Behörden, wie sie sonst nur einer schon vorhandenen und gefürchteten Macht zutheil zu werden pflegt, und nicht einer solchen, die noch im Werden begriffen ist. Das Warum hat, wie angeführt, Herr v. Köller in liebenswürdiger Offenheit enthüllt. Die unaufgeklärte, stumpfsinnige