Nr.». 7. Jahrgattg. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer   in Pankow   bei Berlin  . DieGleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer »0 Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld öS Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. JahreS-Abonnement Mk. 2.60. Stuttgart  Mittwoch, den».Februar Zuschriften an die Redaktion derGleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin  (Eißner), Stuttgart  , Rothebühl- Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart  , Furthbach-Straße 12. Genossinnen! Grdenkt der Hamburger Hafenarbeiter, denen die Profit- und Herrschgier des Unternehmerthums zum zweiten Male den Frieden, Brot und Recht weigerte, die es zur bedingungs­losen Unterwerfung, zur Preisgabe des Koalitionsrechts zwingen will. Gedenkt der Tausende von Frauen und Kindern, die mit den heldenmüthigen.Kämpfern zusammen die Opfer des Ausstands tragen. Gedenkt, daß hinter dem Hamburger Prohenthum die Kapitalgcwaltige» ganz Teutschlands stehen, um in den Hamburger Hafenarbeitern das ganze deutsche Proletariat niederzuwerfen und seine Organisation zu treffen. Genossinnen, thut Euere Pflicht! Auf zur Pethätigung opferfreudigsten Lolidaritätsgesuhls! Inhalt: Die neue �lex Heinze. Die steigende Verwendung von Frauenarbeit in der deutschen Großindustrie. Von Sofie Schön. Aus der Bewegung. Die Frage der Fabrikinspcktorinnen vor dem Reichstage. Das Frauen­turnen. Von Ra Leben. Das Weib des Streikenden. Gedicht von Ernst Klaar. Feuilleton: Ein Traum. Eine Weihnachts- Legende von W. Korolcnko. Kleine Nachrichten. Die neuelex Heinze". Als Vor einigen Jahren der Skandalprozeß Heinze in Berlin  ein Zipfelchen des Schleiers lüftete, der für die Augen der An­ständigen die Welt der Dirnen und Zuhälter verhüllt, da ver­dichtete sich das GeschreiAuf zur Rettung der Sittlichkeit!" zu einem Gesetzentwurf der Regierung. Der Gesetzentwurf er wurde nach der äußeren Veranlassung seines Entstehens alslex (Gesetz) Heinze" bezeichnet verleugnete seinen Ursprung nicht. Kindische Naivetät und wachlstubenduftcnde Reaktion innig gesellt hatten ihn gezeugt, muckerische Heuchelei hatte ihn gesegnet. Er rührte nicht an die wirthschaftlichen und sozialen Ursachen des Hebels, begnügte sich vielmehr damit, das Laster von der Ober­fläche des gesellschaftlichen Lebens wo sein Anblickdie satte Tugend" beleidigt in die Schlupfwinkel zutreiben, allwodie zahlungsfähige Moral" gesinnungstüchtiger Bürger das Fleisch ist ach! schwach es zu gottloser, aber angenehmer Kurzweil zu finden versteht. Er suchte unter dem Deckmantel des Sittlichkeils- schutzcs die Presse zu knebeln, die Oeffentlichkeit zu beschränken, die Polizeigewalt zu stärken, Büttelei und Juristerei als Richter über die Kunst zu setzen. Der Gesetzentwurf kam damals nicht über die Kommissions- berathung hinaus. Nun hat er seine Auferstehung gefeiert in einem Initiativantrag der gesammten Zentrumsparlei. Im Wesent­lichen entspricht die neuelax Heinze" ihrer Vorgängerin. Soweit dies der Fall, ist sie für den einsichtigen, oorurlheilsfreien Sozial- Politiker gerichtet. Jedoch sie enthält auch einige neue Bestim­mungen sie sind an anderer Stelle im Text zu lesen, welche Beachtung und Zustimmung verdienen. Gefänguißstrafe soll künftig Arbeitgeber, Dienstherren und deren Vertreter treffen, welche das Arbeits- und Dienstverhältniß dazu mißbrauchen, Arbeiterinnen und Dienstmädchen zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu zwingen. Daß die Schärfe des Gesetzes sich gegen die Arbeit­geber kehrt, die mit der Lohnsklavin auch die Lustsklavin gekauft zu haben wähnen; gegen die Dienstherren, die in ihrer Unter­gebenendas Mädchen für alles" in des Wortes verwegenster Bedeutung erblicken, ist nicht mehr als recht und billig. Sicherlich wird die Furcht vor der Strafe, das statuirte Exempel in dem einen oder anderen Falle die Tugend und Jugend proletarischer Frauen und Mädchen vor derBegehrlichkeit" des Brotherrn schützen, die ansonst weder ein Sittlichkeitsbegriff, noch verfeinertes Geschlechtsverlangen, noch gar die Achtung vor der fremden Individualität zu zügeln vermag. Aber auch nur in dem einen oder anderen Falle! Thöricht wäre es, die Kraft der ge­forderten gesetzlichen Bestimmungen zu überschätzen und von ihrer Wirkung eine allgemeine zwangsweise Versittlichung der Pascha­gelüste ausbeutungsfroher Unternehmer und hcrrschgewohnter Rent­bürger, einen durchgreifenden Schutz für die Sittlichkeit der Arbeile­rinnen zu erhoffen. Die von Geldsacks Gnaden haben noch jederzeit auf das Gesetz gepfiffen, dafern es seine Spitze nicht gegen die Ausgebeuteten wendete, sondern gegen sie selbst. Sie wissen: auch die Nürnberger   hängen keinen, sie hätten ihn denn. Die nämliche Macht, welche ihnen die proletarische Arbeitskraft zu rücksichtsloser Ausbeutung überliefert, ihnen das Brot der Werkenden und auch die Hungei peitsche für sie in die Hand legt: zwingt das Wciblhum armer Frauen ihrer geilen Brunst, ohne daß die Mehrzahl der Opfer auch nur das Gesetz anzurufen wagen. Wer denn muß Anzeige wider den Arbeitgeber, den Dienstherrn erstalten, der das weibliche Arbeitsthier als Lustthier vergewaltigte? Dieselbe geknechtete Arbeiterin, die gewöhnt ist, in ehernem Gehorsam zu frohnden, in dem Anwender den Herrn und Meister zu erblicken, der in fast unbeschränkter Allmacht ihr Brot giebt und nimmt. Das Brot! Oft, sehr oft, wird die Arbeiterin, das Dienstmädchen, den Verlust des unbefleckten Weib­seins schweigend tragen, aus Furcht vor dem Verlust des Erwerbs. Hunger thut weh! Aber gesetzt, das Opfer klagt. Steht dann nicht in der Regel Aussage gegen Aussage, weil der gebietende Lüstling zum schmachvollen Attentat das Alleinsein Der ausnützte, die sein Be­gehren entbrennen ließ? Und würden die Angaben derleicht­fertigen Fabriklerin", desdurchtriebenen Dienstmädchens" stets als gleich glaubwürdig erachtet, wie die Erklärung deshoch­angesehenen Bürgers", dessen Ruf sich nach den Zehntausenden seines Einkommens bemißt, und der die Anklage als einen Akt der Erpressung bezeichnet? Es fehlt nicht an Beispielen, daß sehr oft die größere Wahrhaftigkeit und Sittenstrenge dort vermuthet wird, wo der große Besitz ist. Wie soll in solchen Fällen die Gemißbrauchte den Beweis für die Richtigkeit ihrer Behauptung erbringen?Arbeiterinnen pflegen keine Vestalinnen zu sein", so e> klärte unter ähnlichen Umständen erst letzten Sommer ein Berliner  Richter. Als ganz ohnmächtig aber erweisen sich die vom Zentrum vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der gewaltigen kuppelnden Kraft des Elends. Tagaus tagein umschleicht eS lauernd die Arbeiterin, die in sauren Wochen, ohne frohe Feste