vorgezogen wird. Uebrigens ist die Zunahme der sächsischen Fabrik­arbeiterinnen um 7,5 Prozent gerade beträchtlich genug.

in Maschinenfabriken

= Eisengießereien

.

Der lohndrückende Einfluß der Frauenarbeit erhellt aus den folgenden Angaben. Das nordamerikanische Bundesbureau für Arbeit- und Industriestatistik veröffentlicht in seinem Be­richt für das Jahr 1896 den durchschnittlichen Jahresverdienst eines Arbeiters in den zwölf hauptsächlichsten Fabrikationszweigen im Staate New Jersey . Er stellt sich: auf Dollar Mart 580,00 2412,80 559,07 2325,72 552,90 2300,06 541,08 2250,89 515,06 2142,64 442,07 1839,01 1740,86 383,56 1615,60 359,80 1496,76 353,66 1271,22 285,92 1189,42

=

=

M

=

M

Lederfabriken

Hutfabriken

Eisen- und Stahlfabriken

Ziegeleien und Terracottafabriken Dynamofabriken

- Baumwollenfabriken

= Seidenwaarenfabriken

1

Gummifabriken.

- Wollen- und Kammgarnfabriken

= Strickwaarenfabriken.

.

.

420,88

-

-

263,97

-

1098,11

Man ersieht aus dieser Zusammenstellung, daß unter den ein­zelnen Branchen ebenso große Verschiedenheit der Löhne herrscht, wie bei uns. Leider sind keine Angaben über das Alter der Arbeiter gemacht. Man darf indeß wohl annehmen, daß in den meisten Be­trieben viele jugendliche Arbeiter und auch Kinder beschäftigt sind. Ist es doch im Staate New- Jersey gestattet, Knaben vom vollendeten zwölften Lebensjahre an und Mädchen vom vollendeten vierzehnten Lebensjahre an in Fabriken zu beschäftigen. Angaben über die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen liegen nur für einige Branchen vor. Doch sind schon diese wenigen Zahlen charakteristisch für den Ein­fluß, den auch in den nordamerikanischen Staaten die stärkere oder schwächere Beschäftigung von Frauen auf die Höhe der Arbeitslöhne ausübt. Es wurden nämlich beschäftigt

.

in Maschinenfabriken. 1117 männl. und 1 weibl. Arbeiter = Eisengießereien.

M

Lederfabriken

=

943

567

Bauwollwaarenfabriken 465

= Seidenwaarenfabriken 5150

=

V

=

M

=

=

1

216

M

=

=

158

M

=

M

= 5079

M

V

Diese Angaben bestätigen zusammen mit den vorausgeschickten über die Löhne eine allgemeine Erscheinung. In den Berufszweigen, in welchen die wenigsten Frauen beschäftigt werden, ist der Arbeits­lohn am höchsten, der Verdienst der Arbeitskräfte sinkt, je mehr der Prozentsatz der beschäftigten Frauen zunimmt. h. v.

Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen.

Die Klöpplerinnenlöhne im sächsischen Voigtlande be= tragen nach einem Faktorgeschäft in Breitenbrunn 70-80 Pfg. pro Tag. Dieser hohe" Verdienst ist die Folge einer Lohnsteigerung von 25-30 Prozent. Wie zahlreich mag die berühmte Spar- Agnes" unter den voigtländischen Spitzenklöpplerinnen vertreten sein!

Das Arbeiterinnenelend in seiner krassesten Gestalt wird durch die folgende Stelle im Bericht des Fabrifinspektors für Plauen ( Kgr. Sachsen) erschütternd gezeichnet:" In einer Ziegelei schliefen z. B. sechs Mädchen zu je drei in einem Bette, und noch dazu in einer schrägwandigen Dachkammer von so geringer Größe, daß auf jede der Arbeiterinnen ein Luftraum von knapp drei Kubikmeter entfiel, während inspektionsseitig im Allgemeinen für Schlaf­räume ein freier Luftraum von zehn Kubikmeter für die Person gefordert wird." Die schärfsten Worte vermögen nicht annähernd so scharf die kapitalistische Ausbeutung anzuklagen und zu verurtheilen, als die trocken mitgetheilten Thatsachen es thun.

127

Die grobe Behandlung, die gerade vielfach Arbeiterinnen sich gefallen lassen müssen, rügt der Fabrifinspektor Baentsch von Hessen in seinem Bericht. Er legt Verwahrung ein gegen die oft geradezu rohe und rücksichtslose Behandlung, welche ohne jeden äußern Grund den Arbeitern zu Theil wird. Hierher ge­hört auch die Gepflogenheit, alle Arbeiter und Arbeiterinnen grund­sätzlich mit Du" anzureden." Der Fabrikinspektor meint sehr richtig, daß solche Behandlung von den besten, mit einem empfind­lichen Ehrgefühl ausgestatteten Arbeitern und Arbeiterinnen am schwersten empfunden" wird.

"

Wahre Hungergehälter zahlen nach dem Handels- An­gestellten" zwei Berliner Firmen ihren Verkäuferinnen. Die Firma H. Staub, Zentralhotel, Friedrichstraße, beschäftigt eine 23jährige Verkäuferin gegen ein Monatsgehalt von 35 Mk. 40 Mk. beträgt das monatliche Salär einer 45jährigen Verkäuferin bei der Firma

A. Hübsch, Frankfurter Allee . Diese Zahlen beweisen uns offensicht= lich, wie begründet der Standesdünkel" der Handlungsgehilfinnen ist, und wie berechtigt die Pflege des Standesbewußtseins", das von einem Zusammengehen mit den proletarischen Schwestern und von der Nothwendigkeit des Klassenkampfes nichts wissen will.

"

Soziale Gesetzgebung.

Der Normalarbeitstag in Rußland ist kürzlich durch ein Gesetz eingeführt worden. Dasselbe gilt für die Arbeiter sämmt= licher Fabriken, Bergwerfe und Eisenbahnwerkstätten Ruß­ lands und bestimmt, daß die Arbeitsdauer der Arbeiter, die nur am Tage beschäftigt sind, 11/2 Stunden nicht überschreiten darf; für Arbeiter dagegen, welche selbst wenn nur kurze Zeit auch wäh­rend der Nacht schaffen, beschränkt das Gesetz die Arbeitsdauer auf 10 Stunden. Die Arbeit an Sonntagen und an 19 Feiertagen des Jahres ist für die angeführten Arbeiterkategorien verboten. Das Gesetz zuerkennt den Ministern, in deren Ressort die Aufsicht über die betreffenden Betriebe fällt, das Recht zu, nach Vereinbarung mit dem Minister des Innern für einzelne Industriezweige oder Betriebe, wie auch für dringende Fälle Abweichungen von den Bestimmungen zuzulassen, wie auch für Industriezweige und Arbeiten, welche für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind, eine kürzere Maximalarbeitszeit festzusetzen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1898 in Kraft. Doch ist es den in Frage kommenden Ministern über­lassen, nach Vereinbarung mit dem Minister des Innern die gesetz­lichen Bestimmungen für einzelne Industriezweige und Betriebe schon früher anzuwenden. Die jetzige durchschnittliche Arbeitszeit des russischen Arbeiters beträgt 12-13 Stunden, ein großer Theil der Leute muß jedoch 14, 15 und 16 Stunden frohnden. Das Gesetz bringt also vielen russischen Proletariern eine große Erleichterung. Die Reform ist errungen worden durch die Kämpfe der Petersburger Arbeiter. Diese Kämpfe erhalten, Dank des Wirkens der jungen russischen Sozialdemokratie, mehr und mehr einen zielbewußten In­halt und eine klare Richtung, aus Ausbrüchen instinktiven Auflehnens gegen das Uebermaß der Ausbeutung werden sie zu einem plan­mäßigen Ringen für Reformen in der Gegenwart und volle Befreiung des Proletariats in der Zukunft.

Der Schutz der jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen in den Konfektions, Mode- und Schneiderwerkstätten ist in Petersburg durch eine Verfügung des Stadthauptmanns eingeführt worden. Diese Verfügung legt einen achtstündigen Arbeitstag fest für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 12-15 Jahren, die in Konfektions-, Mode- und Schneiderwerkstätten beschäftigt sind. Eine Arbeitsschicht darf 4 Stunden nicht übersteigen. Die Nacht­arbeit ist gänzlich untersagt. Rußland geht neuerdings in Sachen des Arbeiterschutzes energischer vor als Deutschland . Welch vernichtende Kritik der deutschen Sozialreform in der Aera Stumm!

Weibliche Fabrikinspektoren.

Eine Assistentin für die Fabrikinspektion ist in Weimar angestellt worden. Ihre Anstellung ist nicht wie in Hessen auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgt. Die Fabritinspektion des Groß­herzogthums ermahnte vielmehr seinerzeit die Gewerkschaften, sich mit einem Gesuch an den Landtag zu wenden, im Interesse der Arbei­terinnen dem Inspektor eine Assistentin beizugeben. Dieses Gesuch wurde seitens des Landtags der Regierung zur wohlwollenden Er­wägung übergeben und ist von dieser berücksichtigt worden. Der Gewerbebeamte wird gegenwärtig bei seiner Inspektion von einer weiblichen Kraft begleitet. Die Assistentin ist eine verwitwete Frau Rönsch. Hoffentlich wird die erste in Deutschland amtirende Ge­werbebeamtin nicht so schnell wieder abgeschafft, als sie eingeführt worden ist. Das eingeschlagene Verfahren läßt dies nämlich leider zu. Weimar ist der zweite deutsche Staat, der sich zu weiblicher Gewerbeaufsicht bequemt hat.

Frauenbewegung.

Eine Juspizientin des Handarbeitsunterrichts soll künftig­hin an den städtischen Lehranstalten in Berlin amtiren. Ihre Anstellung erfolgt lebenslänglich, ihr Jahresgehalt beträgt 3000 Mark.

Als ordentliche Hörerinnen der philosophischen Fakultät zu Jena werden Frauen mit Beginn des neuen Wintersemesters laut Verfügung des Großherzogs von Sachsen- Weimar zugelassen. Den weiblichen Studirenden sollen die gleichen Rechte wie den Stu­denten zustehen.

Weibliche Doktoren der Medizin als Vertrauensärzte der Versicherungsgesellschaften werden mehr und mehr beschäftigt. Seit­