im häuslichen Kreise". Thatsächlich gestalten sich die Verhältnisse ganz anders. Mann und Weib gehen gemeinsam zu ihrer Berufs­arbeit, jedes von ihnen steuert zum Lebensunterhalt seinen eigenen Verdienst bei; das vielbesungene deutsche Heim ist vielfach zu einer bloßen Schlafstelle zusammengeschrumpft. Die Berufszählung giebt uns wieder die Belege dafür. Während, wie wir gesehen haben, die Anzahl der erwerbsthätigen Frauen seit 1882 um 1,15 Prozent gestiegen ist, finden wir, daß unter ihnen die verheiratheten Frauen um 3 Prozent zugenommen haben. 1057653 Ehefrauen sind in Deutschland auf ihrer Hände Arbeit angewiesen, wobei noch besonders hervorgehoben werden muß, daß diese hohe Zahl nur die im Hauptberuf Thätigen in sich schließt, d. h. also, daß alle diejenigen Gattinnen und Mütter nicht mit eingerechnet sind, die ihre Arbeit als Nebenerwerb betreiben, die z. B. zu Hause nähen, sticken, waschen oder sich sonst auf irgend eine Weise etwas zu verdienen suchen. Es giebt ihrer sicherlich Hunderttausende, und ihre Lage ist oft die allerschlimmste, denn sie entzieht sich ganz der Kontrolle und steht unter keinem gesetz­lichen Schutz. Solange die Frau kinderlos ist, geht es ihr nicht besser und nicht schlechter als ihrer unverheiratheten Arbeitskollegin, denn das, was man so gewöhnlich unter dem ehelichen Leben versteht, existirt für sie fast nur nach der physischen Seite hin. Von dem Augen­blick an aber, wo das Kind in Aussicht steht, schädigen ihre Ar­beits- und Lebensverhältnisse das junge Leben auf das Empfind­lichste. Machen wir uns doch einmal die Grausamkeit klar, die in der Thatsache liegt, daß gerade die Kinder, denen ein Leben der Armuth, des mühsamen Ringens ums tägliche Brot bevorsteht, mit dem allergeringsten Maß an körperlicher Kraft und geistiger Frische bereits geboren werden, während der einfachste Menschenver­stand uns doch schon sagt, daß Alles geschehen müßte, um sie für den Kampf, den sie kämpfen müssen, besonders tüchtig zu machen. 30,5 Prozent Proletarierkinder sterben im Säuglingsalter, während von den gleichaltrigen Kindern der höheren Stände nur 8,9 Pro­zent sterben! Aber nicht nur die den Schwangeren fehlende Schonung, Ruhe und ausreichende Ernährung macht die Kinder der Armen schon vor der Geburt zu Todtgeweihten. Sind sie geboren, so ist die Pflege und Nahrung, durch die schwächliche Kinder reicher Leute gestärkt und gerettet werden, so mangelhaft, daß die proletarischen Kleinen in der Folge sterben oder zeitlebens schwach und krank bleiben. Furchtbar ist das allgemeine Schicksal dieser kleinen Wesen, und doch giebt es auch unter ihnen noch Abstufungen des Elends: Die ehelich Geborenen sind die verhältnißmäßig Bessergestellten. Ihre Mütter machen nicht die Qualen der Scham und Verzweif­lung durch, welche die unverheiratheten Mütter leiden müssen, unter denen sich so viele unglückliche Opfer des Leichtsinns, der Verfüh­rung befinden. 176271 uneheliche Geburten zählte man 1895 im Deutschen Reich. Wie viel Weh verbirgt sich hinter dieser Zahl! Die Thiere erfahren unter denselben Umständen eine bessere Behandlung, als die unverheiratheten Mütter. Und ihre Kinder, die von Schuld nichts wissen, werden behandelt wie Verbrecher. Was hat die Gesellschaft, was hat der Staat Angesichts all dieses Elends bisher gethan? Die Gewerbeordnung des Deutschen Reiches schreibt für die Wöchnerinnen eine sechswöchige Arbeitsruhe vor. Die Kranken­versicherung gewährt ihnen eine Unterstützung für dieselbe Zeit bis zu 75 Prozent des ortsüblichen Tagelohns. Da aber nur die gewerblichen Arbeiter dem Versicherungszwang unterliegen und es dem Belieben jedes Orts überlassen bleibt, ob sie die Hausindu­striellen und die landwirthschaftlichen Arbeiter zur Versicherung heranziehen wollen, so haben zahllose arme Wöchnerinnen keinerlei Anspruch auf Unterstützung. Sobald sie sich nur aufrecht halten können, müssen sie wieder auf Arbeit gehen und den Säugling in den weitaus meisten Fällen der unzureichendsten Pflege überlassen. Doch auch die Wöchnerinnen, denen der gesetzliche Schutz zu Gute kommt, befinden sich in Folge seiner Unzulänglichkeit meist in der traurigsten Lage. Was hilft's, daß sie ihr persönliches Einkommen nicht ganz einbüßen müssen, wenn sie in ihrem elenden Zuhause, vielleicht schon inmitten einer Schaar kleiner Kinder, alles ent­behren, was für die Gesundheit von Mutter und Kind unentbehr­lich ist: Reinlichkeit, Licht, Luft, stärkende Nahrung und gute Pflege. Demgegenüber wird oft auf die Werke der privaten oder kirchlichen Wohlthätigkeit hingewiesen, die Wöchnerinnenheime, die Anstalten für Hauspflege u. s. w. Und doch ist auf keinem Gebiet der Be­weis für die Unzulänglichkeit der Wohlthätigkeitsbestrebungen so deutlich erbracht worden, wie auf diesem. Es bestehen nämlich in ganz Deutschland 12 Wöchnerinnenasyle mit zusammen 180 Betten! Eine geradezu lächerliche Zahl gegenüber dem un­geheuren Elend, geringfügig, wie im Grunde auch der staatliche Schutz, unter dem die Frauen stehen, geringfügig ist. Wer sich dies vor Augen hält, der wird nicht mehr im Stande sein, den Frauen zuzurufen: bescheidet Euch, kümmert Euch nicht um poli­tische und soziale Fragen. Er wird im Gegentheil aufstehen und sie aus ihrer Gleichgiltigkeit aufrütteln, aber nicht etwa damit sie die reichen Leute um größere Bethätigung ihres vielgepriesenen guten Herzens ansprechen sollen. Die Mütter des Volkes haben ein heiliges Recht darauf, daß sie zu der Zeit, wo sie einem künftigen Bürger das Leben geben, verpflegt und gewartet werden. Wo aber ein Recht besteht, da ist Wohlthat Kränkung. Ihr Mütter, erkennt Euer Recht und, wenn Ihr es erkannt habt, erkämpft es! Freilich haben wir Frauen nicht die Macht, mit dem Stimm­zettel in der Hand unserer Ueberzeugung Geltung zu verschaffen. Der Staat hat uns in seiner väterlichen Fürsorge den Unmündigen, Wahnsinnigen und Verbrechern gleich gestellt. Trotzdem sind wir im Stande, Einfluß zu üben; wir können unsere Brüder, unsere Männer und vor allem unsere Söhne durch die Kraft unserer Ueberzeugung, durch die Gluth unserer Begeisterung vorwärts treiben, statt sie durch kleinmüthigen Unverstand zurückzuhalten. Wir können in Wort und Schrift für diejenigen Vertreter des Volkes eintreten, die in den gesetzgebenden Körperschaften unsere Sprecher sind. Wie es ein trauriges Licht auf ein Gemeinwesen wirst, wenn Roth und Armuth in ihm so groß ist, daß ein enormer Prozent­satz seiner weiblichen Mitglieder die Kinder in Sorgen und Elend zur Welt bringt, so ist es vielleicht ein noch bedeutsameres Zeichen für die niedrige Kulturstufe, auf der es steht, daß es denjenigen unter seinen heranwachsenden Bürgern, die mit Glücksgütern nicht gesegnet sind, unter den ungünstigsten Umständen die mangelhafteste geistige Nahrung bietet. Eure Kinder sind's, Ihr Proletarierinnen, für die das Schlechteste gerade gut genug ist. Wollt Ihr schweigen dazu, wollt Ihr Euch selbst einreden, das ginge Euch nichts an?! Nicht eher dürfen wir ruhen, als bis wir eine Volksschule im wahren Sinne des Wortes haben schaffen Helsen , d. h. eine Schule für Alle, ohne Unterschied der Klasse und des Geschlechts, einen neutralen geistigen Turnplatz, wo alle Kinder ihre Kräfte miteinander messen können, und von wo aus sie auf Grund ihrer Befähigung, nicht ihres Geldbeutels, in die höheren Unterrichtsan­stalten überwiesen werden. Bricht es Euch nicht oft beinahe das Herz, Ihr Mütter, wenn Ihr seht, mit welchem Feuereifer Euer Kind lernt, wie es den In­halt aller Bücher, die es bekommen kann, verschlingt und Ihr dann erfahrt, daß der Sohn Eures reichen Hausherrn, der durch Haus­lehrer mühsam zum Examen gepreßt wurde, auf die Universität geht, um zu saufen und schlemmen, während Euer Sohn als Lehrling bei irgend einem harten Meister in geisttödtender Arbeit traurig dahinlebt, mit der ungestillten Sehnsucht seines Herzen und der brach liegenden Befähigung seines Geistes. Bahn frei für unsere Kinder! das muß unsere Losung sein. Mit ihr müssen wir in den jetzigen Wahlkampf eintreten. Das Volk hat eine Macht, durch die es seinen Willen kund thut: die Volksvertretung im Parlament. Dorthin, Ihr Frauen, wollen wir auch unsere Sprecher senden. Und wir wollen uns, an der Hand unserer Losung, bei Zeiten klar machen, was sie für uns fordern müssen. Wir haben gesehen, wie die mangelnde Schonung der werdenden Mutter schon das ungeborene Kind in seiner Gesundheit schädigt, deshalb wollen wir, daß die Schutzzeit der Wöchnerinnen von sechs auf acht Wochen ausgedehnt werde, und zwar soll vier­zehn Tage vor der Entbindung jede Erwerbsarbeit der Schwangeren ruhen. Im Anschluß hieran verlangen wir, daß die Krankenkassen verpflichtet werden, den Wöchnerinnen eine Unterstützung in der Höhe des vollen Lohnes auszuzahlen.