für Aushilfsarbeit Sil Pf. pro Stunde. Kernpunkt der Forderungen ist das Verlangen, daß die Gehilfen nicht mehr vom Meister Wohnung und Kost erhalten sollen. Es ist gegen Zustände gerichtet, welche von sonderbaren Schwärmern alspatriarchalische" bezeichnet werden mögen, die aber in Wirklichkeit unhaltbar, in ihren Folgen gemein­gefährlich geworden sind. Die Kost der Bäckereiarbeiler ist oft un­genügend. Die Beschaffenheit ihrer Schlafstellen spottet in vielen Bäcke­reien jeder Beschreibung. Aus einer von der Bäckerorganisation vor­genommenen Erhebung geht das Folgende hervor:Die Schlafräume werden von 422 Personen benutzt, denen 3S0 Betten zur Verfügung stehen. 72 Betten werden also noch von je zwei Personen benutzt, in fünf Fällen sogar abwechselnd. In drei Fällen stehen je zwei Betten übereinander. In 45 Betrieben wird die Bettwäsche monatlich oder in kürzeren Fristen, in 2S alle zwei Monat, in sechs vierteljährlich gewechselt, in zwei Betrieben ist sie noch länger nicht gewechselt worden. Nur aus fünf Betrieben wird berichtet, daß auch beim Wechsel der Gesellen die Bettwäsche gewechselt wird, sonst muß sich also der Neu­eintretende in das Bett legen, wie es sein Vorgänger verlassen hat. Die ekelhaften Zustände, welche betreffs der Wohnungs- und Schlaf­verhältnisse in den Bäckereien herrschen, werden durch die Thatsache charakterisirt, daß die Krätze zu den Berufskrankheiten der Bäcker zählt. Diese Thatsache, zusammen mit der anderen, daß die Geschlechts­krankheiten unter den Bäckern sehr stark verbreitet sind, zeigt zur Ge­nüge, welches hohe Interesse das Publikum daran hat, daß Wandel geschaffen wird. Die Gehilfen beschlossen ferner, in den Bäckereien. wo die Forderungen nicht bewilligt würden, die Arbeit einzustellen. Der Beschluß erfolgte in geheimer Abstimmung, an der sich fast alle in Hamburg und den benachbarten Orten beschäftigten Bäcker be­theiligten. Die meisten Bäckereibesitzer lehnten die Forderungen ab, der Kampf begann, und die Hamburger Arbeiterschaft stellte sich sofort auf Seite der Gehilfen. Sie beschloß, nur Backwaaren aus Bäckereien zu konsumiren, welche die Forderungen der Gehilfen bewilligt hätten. In der Folge wurde über eine Reihe von Bäckereien und die von ihnen beziehenden Brothändler der Boykott verhängt. Kaum daß der Kampf begonnen hatte, trat auch der berüchtigte Arbeitgeberverband auf den Plan und erklärte die Bewegung als eine neueMachtprobe" der Sozialdemokratie. Durch seine Organe sucht er die öffentliche Meinung über den Charakter und die Bedeutung des Kampfes irre­zuführen. er unterstützt die Bäckermeister materiell, sammelt einen Streikabwehrfonds"-c. Die Gehilfen haben aber nicht blos die waltung hierbei berechnete der Scharfrichter 10 Deniers 10 Sons, außerdem erhielt er für seine besonders exakte Arbeit noch ein ExtraHonorar in Gestalt eines Paares neuer Handschuhe. Verschiedene dieser Kostenberechnungen sind uns sogar im Original erhalten geblieben, so die für eine im Marz 1403 zu Nantes stattgefnndene Hinrichtung einer Sau, welche ebenfalls ein Kind getödtet hatte. Das denkwürdige Dokument lautet: Für Kosten der Untersuchungshaft... 6 Sols(parisisch) Item dem Henker, welcher aus Paris kam 24 Sols Item der Karren, auf dem sie zum Richt­platz gefahren........ 6 Sols Item für Stricke zum Fesseln und Henken 2 Sols 8 Deniers Item für Handschuhe....... 2 Deniers In allen diesen Fällen wurden die vierbeinigen Sünder unter strengster Beobachtung der gesetzlichen Formen vorgeladen, ver­haftet, verhört, verurtheilt und hingerichtet. Gegen 1313 tödlete ein Stier, welcher einem Pächter von Moish gehörte, einen Mann. Der Graf von Valois befahl dem Uebelthäter den Prozeß zu machen, das hochnothpeinliche Halsgericht waltete wirklich seines Amtes, und der Ochse ward nach Fug und Recht zum Tode durch den Strang verurtheilt. Jetzt trat aber etwas Unvorhergesehenes ein: Der Orden der Hospitaliter legte näm­lich gegen dieses Urtheil Berufung beim Parlamente ein und zwar nicht etwa um das Urtheil als solches anzufechten, denn der Ochse ward schließlich doch aufgeknüpft lediglich aus dem Grunde, weil der betreffende Marktflecken der Jurisdiktion des Ordens unter­stände, die dergestalt verletzt worden wäre. Der Orden bekam schließlich auch wirklich Recht und hatte nun seinerseits die stolze Genugthuung, den famosen Ochsen henken zu lassen. Daß der Rath von Worms, als ein Kind von Bienen todtgestochen worden war, dafür gleich den ganzen Bienenstock mit allen seinen Insassen dem Feuertode überantwortete, kann uns nach dem Allen nicht mehr Wunder nehmen. protzigen Meister gegen sich, das gesammte Unternehmerthum und die sogenanntestaatserhaltende" Presse. Auch die Behörden haben fast von Anfang an entschieden Partei gegen sie ergriffen. Sie treten für die Bäckerprotzen, ein mit all den Mitteln, welche die Macht und weise Deutung der Gesetzesvorschriften in ihre Hand giebt. Das ist auch in den Frauenversammlungen recht deutlich zum Ausdruck ge­kommen. Seit Anfang Juli finden jede Woche etliche Versammlungen statt, in denen die Frauen über den herrschenden Kampf aufgeklärt werden. Die Genossinnen Kühler, Steinbach und Zietz referiren. So sprach Anfang Juli Genossin Kühler in Altona und Wandsbeck vor sehr stark besuchten Frauenversammlungen. Genossin Steinbach referirte in Eilbek und Rothenburgsort . Die letztere Versamm lung war so stark besucht, daß das Lokal vor der festgesetzten Zeit überfüllt war und Viele umkehren mußten. Als ein Herr in der Diskussion von den dickbäuchigen Bäckermeistern sprach, verbot der Ueberwachende den Gebrauch solcher Ausdrücke und drohte im Falle der Zuwiderhandlung mit der Auflösung der Versammlung. Genossin Steinbach, die in ihrem Schlußwort den gleichen Ausdruck anwendete, wurde in derselben Manier zumguten Ton" erzogen. In Barmbeck und Ottensen und in den SälenEnglisch Tivoli" undTütge" in Hamburg sprach Genossin Zietz über die Stellung der Frauen zum Brotboykott. Auch diese Versammlungen waren glänzend besucht; der große Saal von Tütge z. B. war mitsammt den Gallerien bis auf den letzten Platz gefüllt. Genossin Zietz gab in ihren Referaten eine durchaus thatsächliche, auf zahlenmüßige Be­weise gestützte Schilderung von den Verhältnissen der Bäcker und zeigte, welches hohe eigene Interesse das Publikum an dem Sieg der kämpfenden Arbeiter habe. Obgleich sie durchaus sachlich gesprochen, bezeichnete doch im Englisch Tivoli der Ueberwachende ihre Aus­führungen alsSchimpfereien", die er sich verbitte. Als die Vor­sitzende über diese Bemerkung lächelte, verbat der Beamte sich auch noch dieses Lächeln! Die'Versammlung erklärte er kurzerhand als ge­schlossen, als in der Diskussion das WortBäckerprotzen" fiel. Ge­nossin Zietz machte den feinfühligen Ueberwachenden darauf aufmerk­sam, daß ihm wohl das Recht zustehe, eine Versammlung aufzulösen, aber nicht das Recht, eine Versammlung zu schließen. Sie erhielt jedoch auf ihre Bemerkung keine Antwort. In der Versammlung bei Tütge nannte der Ueberwachende die Darlegungen der Referentin aufreizend und höhnisch", zwei Tage vorher hatte er genau die näm­lichen Ausführungenruhig und sachlich" gefunden. Der Herr ver- Alle diese nach unseren Begriffen kaum faßlichen Rechts- anwendnngen finden eine gewisse Erklärung im Mosaischen Gesetz, welches Exodus XXI, 28 ja auch vorschreibt, daß ein Ochse, welcher einen Menschen tödtet, gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden solle. Hierzu trat dann noch der Teufels­glauben des Mittelalters, gemäß dem es bekanntlich keinen Zweifel unterlag, daß der Leibhaftige behufs Ausführung seiner höllischen Streiche jederzeit Thiergestalt Ziegenböcke und schwarze Katzen sollen ihm besonders angenehm gewesen sein annehmen konnte. Im Uebrigen war man damals auch bei der niedrigst stehenden Kreatur so felsenfest von einem moralischen Denken überzeugt, daß z. B. der hochgelehrte Wilhelm von Paris in seinem WerkeDe Ilniverso� III, 8, alles Ernstes erzählt, er habe einstmals persön­lich beobachtet, wie eine Störchin, die in ehebrecherischer Absicht ihren Herrn Gemahl verlassen hatte, zur Strafe dafür von einem Storchtribnnal aller Federn also ihres Schmuckes beraubt worden sei. Fast interessanter noch als diese Kriminalfälle sind jene Ge­setzeshandlungen, bei denen man den Zivil- resp. Kirchenrichter um Schutz gegen Schädigung seitens böswilliger Kreaturen anging. Bei Insekten-, Heuschreckenplagen n. dgl. war es nämlich durchaus nicht Sitte, sich sofort an den Strafrichter zu wenden und nach dem Scharfrichter zu schreien, sondern bei derlei Vorfällen hieß es stets hübsch vorsichtig zu Werke gehen, konnte es sich doch hierbei wie dies ja anläßlich der Plagen in Egypterland auch der Fall gewesen war um eine göttliche Schickung handeln. Um also nicht etwa durch ein allzu strenges Verfahren den Himmel zu beleidigen, mußte man sich in derlei Fällen immer zunächst mit der Geistlichkeit ins Einvernehmen setzen. Wie sich dann die Geschichte abspielte, das hat uns Chasseneuz (14801530), einer der berühmtesten Juristen des Mittelalters, Präsident des Parlaments der Provence , recht ausführlich berichtet. In dem ersten Bande seinerLonsilia", welche 1531 in Lyon er­schienen, beschäftigt er sich nämlich mit der Frage, ob es sich vom